Selbstständige BU oder Fonds-BU – das ist hier die Frage

23. August 2021 in Allgemein

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft in Form einer BU-Versicherung ist für viele Berufstätige inzwischen sehr wichtig geworden. Die nach wie vor gängigste Variante ist die Form der reinen Risikoabsicherung, also der selbstständigen BU (SBU): man zahlt Beiträge ein und es gibt keinen Sparanteil. Man kann die BU aber auch als Fonds-BU abschließen: hier zahlt man einen etwas höheren Beitrag, weil ein Teil des Beitrages in Fonds investiert wird. Bei der SBU zahlt man in der Regel den Nettobeitrag, bei der Fonds-BU den Bruttobeitrag. Die Differenz zwischen dem Brutto- und Nettobeitrag fließt bei der Fonds-BU in eine Geldanlage, z.B. in einen ETF. Schließt man eine Fonds-BU im Alter zwischen 10 und ca. 40 Jahren ab, hat man die Chance, dass die eingezahlten Beiträge am Ende der Laufzeit zur Verfügung stehen, die Fonds-BU hat somit praktisch keinen Beitrag gekostet.

Die weiteren Vorteile einer Fonds-BU sind außerdem:
– das Guthaben ist jederzeit verfügbar, d.h. finanzielle Engpässe können kurzfristig überbrückt werden
– im Leistungsfall wird man von der Beitragszahlung befreit
– es sind mehrere Fonds-Wechsel p.a. möglich
– die erwirtschafteten Überschüsse bekommt der Versicherungsnehmer
– freie Vererbbarkeit.

Natürlich muss auch beim Abschluss einer Fonds-BU der Versicherungsnehmer gesund sein, also alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Dazu stehen wir Ihnen gern wie gewohnt mit unserem Knowhow zur Seite.

Vergleich einer SBU (Zahlbeitrag = netto)
mit einer Fonds-BU (Zahlbeitrag = brutto)

Bankkauffrau, 35 Jahre, Laufzeit 32 Jahre, BU-Rente 1.500 €
SBU: Monatsbeitrag 68,51 €, eingezahlte Beiträge 26.307,84 €,
Auszahlung 0 €
Fonds-BU: Monatsbeitrag 103,80 €, eingezahlte Beiträge 39.859,20 €,
Auszahlung 39.704 €*
(Fondsguthaben bei 6,1% p.a.)
*dieser Wert kann nicht garantiert werden

Wie kommt das zustande?
Wenn man sich alle 30-Jahres-Intervalle aller Fonds (auch die der Schlechten!) seit 1970 anschaut, kann man Folgendes entdecken: Das beste Intervall wies eine Rendite von 11,1% p.a. und das schlechteste immer noch eine Rendite in Höhe von 6,1% p.a. auf.

Allein beispielsweise auf den Index S&P 500 bezogen beliefen sich die 30-Jahres-Werte seit dem Jahr 1928 auf mind. 8,6% p.a., max. 13,7% p.a., durchschnittlich waren es gute 11,2 % p.a.

Und das Beste zum Schluss: die Auszahlung des Guthabens ist steuerfrei!

Sprechen Sie uns gern an, wir finden zusammen mit Ihnen die für Sie passende Lösung.

 

Betreuung Ihrer Versicherungsverträge

4. November 2020 in Allgemein, Newsletter

Wann wurden Ihre bestehenden Versicherungsverträge zuletzt überprüft?
Wissen sie, dass Sie bei vielen Versicherungen Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich Preis und Leistungen haben?
Und was ist eigentlich, wenn Sie die Versicherung wirklich einmal brauchen?

Viele Kunden haben sich bereits dazu entschlossen, alle ihre Verträge durch uns betreuen zu lassen.

Was ist mit Ihnen?
Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Welche Vorteile ergeben sich daraus für Sie?

  • Ein Ansprechpartner für alle Versicherungsverträge
  • Auf Wunsch Nutzung unseres kostenlosen Kundenportals
  • Auf Wunsch Nutzung unseres Notfallplans
  • Regelmäßige Überprüfung der durch uns betreuten Versicherungsverträge
  • Unterstützung im Schadenfall
  • Zeitersparnis
  • Wir haben Zugang zu speziellen Abteilungen bei den Versicherungsgesellschaften, die den Kunden oftmals nicht zur Verfügung stehen

 

Welche Kosten fallen an?

Für unseren Service entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Der jeweilige Vertragsbetreuer erhält von den Versicherungsgesellschaften eine Betreuungsvergütung. Diese ist bereits in der Versicherungsprämie enthalten.

 

Warum müssen Sie eine Vollmacht erteilen?

Mit der Vollmacht legitimieren wir uns gegenüber den Versicherungsgesellschaften.
Wir können in Ihrem Namen Auskünfte einholen, Erklärungen abgeben und Aufträge erteilen.
Damit wir unseren vollen Service für Sie erbringen können, muss die Vollmacht relativ weitfassend sein.
Wir sichern Ihnen selbstverständlich zu, dass wir Erklärungen und Aufträge immer nur nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen abgeben bzw. erteilen.

 

Wie können Sie die Vollmacht kündigen?
Sie können die Vollmacht jederzeit ohne Einhaltung einer Frist formlos kündigen.

 

Was müssen Sie tun, um die Vorteile der Vertragsbetreuung zu nutzen?
Es ist lediglich erforderlich, für jede versicherte Person ein Exemplar der Maklervollmacht und der Vertragsübersicht auszufüllen und an uns zu senden.

Eine Zusendung per E-Mail oder Fax ist ausreichend.
Wir fordern dann die aktuellen Vertragsunterlagen bei den Versicherungsgesellschaften an und besprechen die Vertragsinhalte mit Ihnen.
Dabei prüfen wir, ob der Versicherungsschutz noch Ihrem Bedarf entspricht und ob es Möglichkeiten zur Optimierung gibt.

Gibt es Besonderheiten, die beachtet werden müssen?
Onlineversicherer (z. B. HUK24, Allianz Direct etc.) stellen uns keine Unterlagen zur Verfügung.
Hier ist es sinnvoll, wenn Sie uns Ihre Zugangsdaten zum jeweiligen Onlineportal der Versicherer mitteilen, damit wir die Unterlagen sichten können.

Sollten Sie bei einem Versicherungsunternehmen einen Onlinezugang haben, ist es generell sinnvoll, wenn Sie

uns die Zugangsdaten mitteilen, auch wenn es sich nicht um einen Onlineversicherer handelt. Oft kann dadurch eine schnellere Bearbeitung durch uns erfolgen.  

 

Einige Versicherer verlangen zusätzlich zu unserer Vollmacht einen internen Vordruck, der von Ihnen zu unterschreiben ist.
Diesen Vordruck schickt uns die Versicherungsgesellschaft zur Weiterleitung an Sie. Erst nach Unterzeichnung können wir für Sie tätig werden.

 

Verträge, die nicht auf Ihren Namen laufen, z. B. eine Wohngebäudeversicherung, die im Rahmen eines Immobilienerwerbs übernommen wird, können wir nicht per Vollmacht übernehmen.
Schicken Sie uns in diesem Fall bitte die Ihnen vorliegenden Unterlagen, gerne per E-Mail.

 

Die wichtigsten Kontaktdaten auf einen Blick

24. März 2020 in Allgemein, Announcements

+491775058491
Unter dieser Nummer erreichen Sie mich telefonisch, per SMS und den Messenger-Diensten Signal, Telegram, Threema, WhatsApp und Viber

E-Mail
thomas.kliem@ihr-fachmakler.de

Festnetztelefon

+493062203322

Fax

+493079741391

Website

www.ihr-fachmakler.de

Außerdem bin ich über folgenden Dienste erreichbar:

Skype (thomaskliem)

WhatsApp Business (+493062203322) oder https://wa.me/493062203322

Für Onlineberatungen nutze ich

Bridge, Mikogo und Zoom

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Fragen und Hinweise zur aktuellen Situation („Corona-Krise“)

24. März 2020 in Allgemein

Ich habe mich entschlossen, hier keine allgemeinen Empfehlungen anzusprechen.
Jeder Fall ist anders. Jeder Kunde ist anders. Jede Situation bedarf einer individuellen Beurteilung.

Ich möchte Sie ausdrücklich ermutigen, mir Ihre konkreten Fragen zu stellen, damit ich Ihnen individuell antworten kann. Mir ist bewusst, dass das wesentlich mehr Arbeit für mich bedeutet. Aber ich sehe mich in der Verpflichtung, Ihnen diesen Service anzubieten.

Ich habe nur eine Bitte: Grübeln Sie nicht unnötig vor sich hin und treffen Sie bitte keine unüberlegten Entscheidungen.

Einige allgemeine Empfehlungen möchte ich Ihnen aber dennoch geben:

Mit welchen wichtigen Absicherungen sollte ich mich momentan beschäftigen?

Hier sind neben den Dauerbrennern BU-Versicherung und Pflegezusatzversicherung insbesondere Absicherungen für Kinder zu empfehlen.

Doch warum jetzt?
Ganz einfach. Bei den vorgenannten Absicherungsformen erfolgt eine Prüfung des Gesundheitszustands. Momentan wird von Experten vermutet, dass sich 60 – 70% der Bevölkerung mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren werden.
Der überwiegende Anteil wird einen (sehr) milden Krankheitsverlauf haben. Ungeklärt sind bisher die eventuell daraus resultierenden Langzeitschäden an Lunge, Nieren, Darm und anderen Organen. So lange keine Schädigung eingetreten ist, ist noch ein Abschluss möglich. Wurden Folgeschäden hingegen ärztlich diagnostiziert, wird ein Abschluss schwer bis unmöglich.

Was ist noch wichtig?

Viele Menschen haben noch keinen Plan für den Notfall.
Ich empfehle dringend, sich jetzt damit zu beschäftigen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier. 

Ankündigung:

Vielen Menschen fehlt der Überblick über ihre Verträge.
Damit sind nicht nur Versicherungsverträge gemeint, sondern z. B. auch Darlehensverträge, Mietverträge etc.
Ich biete meinen Kunden ein Vertragsverwaltungsprogramm an, mit dem Verträge kinderleicht auf allen Endgeräten verwaltet werden können.
Das Programm wird Ihnen in wenigen Tagen zur Verfügung stehen.
Sie erhalten eine gesonderte Nachricht mit Hinweisen zur Nutzung.

Selbstverständlich liegen Ihre Daten DSGVO-konform auf deutschen Servern.
Dieser Service ist für Sie zu 100% kostenlos.

 

Perlen des Versicherungsmarktes

17. Oktober 2016 in Allgemein, Perlen des Versicherungsmarktes, Sonstige Versicherungssparten, Vermögensanlage

Ausgabe 1 vom 17.10.2016

HEUTE: Die ZukunftsGarantie für Rentenversicherungen der HanseMerkur

 

Wer eine Rentenversicherung bei der HanseMerkur abschließt bzw. abgeschlossen hat, sichert sich für die Vertragslaufzeit eine Günstigerprüfung der Rechnungsgrundlagen bei Leistungserhöhungen (Zuzahlungen, Dynamikerhöhungen, Beitragserhöhungen und Zulagen). Rechnungsgrundlagen sind z.B. Sterbetafeln, Rentenfaktor oder Garantiezins.
Was passiert, wenn man während der Vertragslaufzeit seine Beitragsraten erhöhen oder Zuzahlungen leisten möchte?
Nun ja, sollte der Versicherer überhaupt darauf eingehen, dann aus nachvollziehbaren Gründen nur, wenn sich der Rechnungszins nicht erhöht hat. Ist der Rechnungszins geringer als bei Vertragsabschluss, dann wird Ihnen der Versicherer den niedrigeren Rechnungszins vergüten.
Das ist natürlich sehr unschön und kann sehr unangenehme Folgen haben.

Die Rentenversicherungen der HanseMerkur bieten bereits seit 2007 eine Günstigerprüfung der Rechnungsgrundlagen über die HanseMerkur „ZukunftsGarantie“.

So erhalten in diesem Jahr abgeschlossene Verträge die Zuordnung der aktuellen Rechnungsgrundlagen mit den Höchstrechnungszins von 1,25%. Erfolgt zum Vertrag eine Leistungserhöhung in einigen Jahren, wird geprüft, welche Rechnungsgrundlagen für eine höhere Ablaufleistung für den Kunden günstiger sind. Sollten die Rechnungsgrundlagen neben dem Höchstrechnungszins unverändert bleiben, würde bei gleichbleibenden weiteren Rechnungsgrundlagen der Rechnungszins von 1,25% erhalten bleiben.

Und wenn sich das Zinsniveau einmal erholt und der Höchstrechnungszins ansteigt, werden den Leistungserhöhungen zu HanseMerkur Verträgen – unabhängig von der ZukunftsGarantie – bedingungsgemäß der höhere Höchstrechungszins zugeordnet – und das über die gesamte Vertragsdauer!

Die ZukunftsGarantie gilt für folgende Formen der Erhöhungen:
Zuzahlungen, Beitragserhöhungen, Dynamikerhöhungen und staatliche Zulagen.

Wichtig: Die ZukunftsGarantie ist nur in den Tarifen mit Tarifzusatz „M“ enthalten.
Fehlt In Ihrem Tarif der Zusatz M, dann haben Sie keine ZukunftsGarantie!

Aus meiner Sicht ist das eine sehr gute Möglichkeit für den Verbraucher, bei Zuzahlungen und Erhöhungen von Änderungen des Rechnungszinses zu profitieren.
Die Sache hat allerdings auch einen Nachteil:
Die Ausrede, dass man ja auf dem aktuellen Zinsniveau keine langfristige Anlage treffen kann, verliert deutlich an Gewicht.

Die Originalformulierungen zur Zukunftsgarantie sind wie folgt formuliert:

a) Verbraucherinformation Basisrentenversicherung Januar 2016

Zusatzleistung der ZukunftsGarantie
(3) Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir für
Beitragserhöhungen und Zuzahlungen abweichend die zu
Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen, sofern die
damit berechnete Rente höher und damit vorteilhafter für Sie
ist. Beitragserhöhungen und Zuzahlungen sind auf einen zusätzlichen
jährlichen Beitragsaufwand in Höhe von 24.000
EUR begrenzt. Für darüber hinaus gehende Beitragserhöhungen
und Zuzahlungen gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen
Rechnungsgrundlagen.

Rechnungsgrundlagen
(5) Die Berechnung der durch die Beitragsdynamik bewirkten
Leistungserhöhung erfolgt nach den zum Erhöhungszeitpunkt
gültigen Rechnungsgrundlagen.
Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir abweichend
die zu Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen,
sofern die damit berechnete Rente höher und damit vorteilhafter
für Sie ist.

b) Verbraucherinformation Riester-Rentenversicherung Januar 2016

Zusatzleistung der ZukunftsGarantie
(5) Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir für
die Zulagen abweichend die zu Vertragsbeginn gültigen
Rechnungsgrundlagen, sofern die damit berechnete Rente höher für Sie
ist.

Zusatzleistung der ZukunftsGarantie
(3) Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir abweichend
die zu Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen, sofern die damit
berechnete Rente höher und damit vorteilhafter für Sie ist.

c) Verbraucherinformation Private Rentenversicherung Januar 2016

Zusatzleistung der ZukunftsGarantie
(3) Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir für
Beitragserhöhungen und Zuzahlungen abweichend von Absatz
2 die zu Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen,
sofern die damit berechnete Rente höher und damit vorteilhafter
für Sie ist. Beitragserhöhungen und Zuzahlungen sind auf
einen zusätzlichen jährlichen Beitragsaufwand von 10.000
EUR begrenzt. Für darüber hinaus gehende Beitragserhöhungen
und Zuzahlungen gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen
Rechnungsgrundlagen.

Rechnungsgrundlagen
(5) Die Berechnung der durch die Beitragsdynamik bewirkten
Leistungserhöhung erfolgt nach den zum Erhöhungszeitpunkt
gültigen Rechnungsgrundlagen.
Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir abweichend
die zu Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen,
sofern die damit berechnete Rente höher und damit vorteilhafter
für Sie ist.
Kontakt zum Anbieter:

HanseMerkur Versicherungsgruppe
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Telefon: 040 4119-0
Telefax: 040 4119-32 57
E-Mail: info@hansemerkur.de
www.hansemerkur.de

PERLEN DES VERSICHERUNGSMARKTES ersetzt keine individuelle Beratung.
Die in dieser Serie geschilderten Fakten sind immer zum Zeitpunkt der Erstellung des Artikels gültig und werden im Regelfall nicht aktualisiert. Lassen Sie sich immer individuell beraten.

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Haben Sie eigentlich schon einen PLAN für den NOTFALL?

19. September 2016 in Allgemein, Altersvorsorge

Sie haben alle notwendigen Versicherungen.
Auch für Ihren wohlverdienten Ruhestand haben Sie bereits vorgesorgt oder zumindest einen Grundstein gelegt.
Ihr Leben verläuft im Großen und Ganzen in geordneten Bahnen. Was soll also groß schief gehen?

Doch reicht es wirklich aus, für den Ernstfall alle notwendigen Versicherungen abzuschließen?
Und wer kümmert sich um Sie, wenn Sie es selber wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr können?

Nach unserer Erfahrung haben sich die wenigsten Menschen bisher ernsthaft damit auseinander gesetzt.
Und die wenigen Menschen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, verfügen über lückenhafte oder rechtlich unzureichende Regelungen.

Wovon reden wir im Detail?

Sagen Ihnen die Begriffe
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung, Haustierverfügung, Unternehmervollmacht und Testament etwas?
Ja? Dann sind Sie schon einen Schritt weiter, als die meisten Bürger unseres Landes.
Aber haben Sie auch bereits rechtssichere Regelungen getroffen?
Nein? Keine Sorge, damit befinden Sie sich in „guter“ Gesellschaft der meisten Menschen.

Aber jetzt haben Sie die Gelegenheit, sich kostenlos und kompetent von uns informieren zu lassen:

Zögern Sie also nicht und nehmen Sie Kontakt auf:

https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/leonie-josie-pfennig/

 

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Wie wichtig ist es, dass Patientenverfügungen konkret und präzise formuliert sind?

2. September 2016 in Allgemein

Wenn man für den unumkehrbaren Sterbeprozess, und/oder wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche selbst zu äußern, eine Patientenverfügung verfasst, sollte man unbedingt auf eine genaue Formulierung der ärztlichen Maßnahmen und gesundheitlichen Situationen achten (Beschluss vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe vom 6. Juli 2016, AZ: XII ZB 61/16).

Allgemeine Formulare, meist aus dem Internet, sowie Dokumente mit einem Ankreuzverfahren sind nicht konkret genug und auch nicht rechtssicher. In dem o.g. Gerichtsfall war die Formulierung „lebensverlängernde Maßnahmen sollen unterbleiben“ zu allgemein verfasst. Es ließ sich der konkrete Sterbewunsch nicht hundertprozentig ableiten und es war äußerst unklar, ob die Ablehnung lebenserhaltener oder lebensverlängerter Maßnahmen auch die künstliche Ernährung umfassen sollte, weil der Verweis auf bestimmte Maßnahmen oder Krankheiten fehlte.

Somit musste der BGH entscheiden, ob diese Formulierung allein und für sich genommen die Einstellung der künstlichen Ernährung durch Entfernung einer Magensonde rechtfertigen würde. Der BGH urteilte, dass allgemeine Floskeln ohne konkreten Bezug und ohne Zusammenhang zu bestimmten Behandlungen in der Verfügung keine Bedeutung haben und nicht bindend sind, d. h. sie werden auch nicht beachtet.

Der Betroffene muss umschreibend festlegen, was er in bestimmten Lebenslagen und Behandlungssituationen will und was nicht. Deshalb ist eine individuelle und juristisch geprüfte Erstellung der Vollmacht so wichtig.

Jetzt ist jeder aufgerufen, seine Patientenverfügung einer genaueren Prüfung zu unterziehen und zu schauen, ob man sicher sein kann, dass diese praxistauglich ist.

Wenn Sie sich nicht sicher sind bzw. wenn Sie gar keine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben, können Sie sich gern an uns wenden. Klicken Sie einfach auf den in rot geschriebenen Text. Wir vermitteln Ihnen die Erstellung dieser rechtssicheren Dokumente. Zudem findet ein jährlicher Update-Service statt, wo Ihre Daten überprüft und eventuelle gesetzliche Änderungen umgesetzt werden, so dass Ihre Verfügungen stets auf dem aktuellen Stand sind. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Verfügungen und Testamente sicher zu hinterlegen. Die Dokumente sind dann 24 Stunden am Tag verfüg- und abrufbar.

Neben den Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können Sie auch Sorgerechtsverfügungen, Testamente oder Unternehmensvollmachten erstellen lassen.