Wenn man für den unumkehrbaren Sterbeprozess, und/oder wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche selbst zu äußern, eine Patientenverfügung verfasst, sollte man unbedingt auf eine genaue Formulierung der ärztlichen Maßnahmen und gesundheitlichen Situationen achten (Beschluss vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe vom 6. Juli 2016, AZ: XII ZB 61/16).

Allgemeine Formulare, meist aus dem Internet, sowie Dokumente mit einem Ankreuzverfahren sind nicht konkret genug und auch nicht rechtssicher. In dem o.g. Gerichtsfall war die Formulierung „lebensverlängernde Maßnahmen sollen unterbleiben“ zu allgemein verfasst. Es ließ sich der konkrete Sterbewunsch nicht hundertprozentig ableiten und es war äußerst unklar, ob die Ablehnung lebenserhaltener oder lebensverlängerter Maßnahmen auch die künstliche Ernährung umfassen sollte, weil der Verweis auf bestimmte Maßnahmen oder Krankheiten fehlte.

Somit musste der BGH entscheiden, ob diese Formulierung allein und für sich genommen die Einstellung der künstlichen Ernährung durch Entfernung einer Magensonde rechtfertigen würde. Der BGH urteilte, dass allgemeine Floskeln ohne konkreten Bezug und ohne Zusammenhang zu bestimmten Behandlungen in der Verfügung keine Bedeutung haben und nicht bindend sind, d. h. sie werden auch nicht beachtet.

Der Betroffene muss umschreibend festlegen, was er in bestimmten Lebenslagen und Behandlungssituationen will und was nicht. Deshalb ist eine individuelle und juristisch geprüfte Erstellung der Vollmacht so wichtig.

Jetzt ist jeder aufgerufen, seine Patientenverfügung einer genaueren Prüfung zu unterziehen und zu schauen, ob man sicher sein kann, dass diese praxistauglich ist.

Wenn Sie sich nicht sicher sind bzw. wenn Sie gar keine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben, können Sie sich gern an uns wenden. Klicken Sie einfach auf den in rot geschriebenen Text. Wir vermitteln Ihnen die Erstellung dieser rechtssicheren Dokumente. Zudem findet ein jährlicher Update-Service statt, wo Ihre Daten überprüft und eventuelle gesetzliche Änderungen umgesetzt werden, so dass Ihre Verfügungen stets auf dem aktuellen Stand sind. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Verfügungen und Testamente sicher zu hinterlegen. Die Dokumente sind dann 24 Stunden am Tag verfüg- und abrufbar.

Neben den Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können Sie auch Sorgerechtsverfügungen, Testamente oder Unternehmensvollmachten erstellen lassen.