Immobilienfinanzierung für Ärzte und Apotheker

23. September 2023 in Finanzierungen

Wir bieten Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern sehr gute Rahmenbedingungen für Immobilienfinanzierungen.

In Kooperation mit unserem Bankpartner bieten wir folgende Highlights:

  • Finanzierung der kompletten Erwerbs- bzw. Baukosten inklusiver aller Kaufnebenkosten
  • Cashflow orientierte Kreditentscheidung ohne Berücksichtigung eines Beleihungsauslaufs
  • Bestandsimmobilien werden ohne Einreichung der Objektunterlagen finanziert. Unser Bankpartner holt die Unterlagen stellvertretend ohne Mehrkosten nach Finanzierungsgenehmigung ein. Für die Beantragung reichen lediglich ein aktueller Grundbuchauszug, ein Energieausweis und eine Eigentümervollmacht aus
  • Baufinanzierung auch innerhalb der ersten drei Jahre nach Niederlassung auf Basis der Planzahlen. Auch ohne die erste BWA oder den ersten Jahresabschluss
  • Unser Bankpartner hält sich bis zu sieben Tage an die herausgegebene Kondition. Es bleiben also sieben Tage Zeit, um alle entscheidungsrelevanten Unterlagen beizubringen
  • Befristete Arbeitsverträge, Probezeit oder Elternzeit sind kein Finanzierungshindernis

Gerne stehen wir Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.
Nutzen Sie einfach unseren Onlineterminkalender für einen Online- oder Telefontermin.

Ist der Vermögensaufbau mit Aktien und ETF wirklich so einfach?

19. Juni 2023 in Investmentfonds, Vermögensanlage

Seit Jahren wird in allen Medien Land auf Land ab eine Meinung propagiert.
Wer sein Geld in Aktien und ETF anlegt, betreibt den perfekten – geradezu alternativlosen – Vermögensaufbau.
Ob für die Rente oder die Verwirklichung eines lang gehegten Traums.

Dabei ist es sehr interessant zu beobachten, aus welchen Richtungen diese Aussagen kommen.
Leider sind es nicht ausschließlich Fachleute, die sich entsprechend äußern. Seit langer Zeit wird man mit dieser Aussage auch von Menschen konfrontiert, die keinerlei Erfahrung mit Wirtschaft und Märkten haben, jedoch gerne die frohe Botschaft der ETF-Anlage verbreiten, damit Sie sich en vogue präsentieren können.

Jedoch sind auch die Aussagen der Fachleute nicht ganz ungefährlich. Mit dem Boom der Podcasts sind auch die Finanzpodcasts wie Pilze aus dem Boden geschossen. Dort beteuert man gebetsmühlenartig, dass man natürlich keine Empfehlung gebe, um im nächsten Satz genau das zu tun. Das ist in den weit überwiegenden Fällen kein fachliches Problem. Ganz im Gegenteil. Viele Podcaster, YouTuber und Schreiber – sehr häufig handelt es sich dabei um Wirtschaftsjournalisten oder (selbsternannte) Verbraucherschützer – sind sehr kompetent und haben tiefgehende Kenntnisse. Aber genau hier liegt das Problem: Die Kompetenz verleitet die Rezipienten dazu, den Hinweis, man mache natürlich keine Anlageberatung, geflissentlich überhören und die Informationen als Handlungsanweisungen umzusetzen. Das ist ungleich gefährlicher, wenn es sich dabei nicht um ETF, sondern um Einzelaktien handelt. Insbesondere dann, wenn es sich um hochspekulative Aktien handelt, die neben sehr großen Chancen auf Kursgewinne auch erhebliche Risiken bergen. Gleiches gilt auch für YouTube Chanels, Zeitungen und Zeitschriften.

Jetzt könnte man einwenden, dass finanzielle Bildung in Deutschland bitter notwendig ist und Hilfe zur Hilfe zu begrüßen ist. Das ist jedoch zu einfach.
Stellen Sie sich bitte einmal vor, dass in Ihrer Wohnung die Elektrik neu gemacht werden muss.
Da Sie selbst kein Elektriker sind, hören sich jetzt einige Elektrikerpodcasts an, sehen YouTube Videos und lesen von Fachjournalisten verfasste Artikel in Zeitungen und Zeitschriften.
Überall macht man Ihnen klar, dass Elektrik ganz einfach ist. Und natürlich sagt man Ihnen auch, dass es sich nicht um eine Empfehlung oder Handlungsanweisung handelt.
Aber diesen Hinweis haben Sie ausgeblendet. Es ist ja alles so einfach.
Es passiert, was passieren muss. Sie verlegen die Elektrik selbst, schalten den Schalter ein und es passiert nichts. Oder viel schlimmer, ein Familienangehöriger erleidet einen tödlichen Stromschlag. Wer haftet jetzt? Der Podcaster und der YouTuber jedenfalls nicht.
Das gleiche Thema haben Sie, abgesehen vom tödlichen Stromschlag, auch dann, wenn Sie die „Empfehlungen“ der Finanz Podcaster, YouTuber und Schreiber folgen.
Niemand haftet für Ihr Tun, niemand hilft Ihnen, wenn das ach so großartige Investment nicht läuft und natürlich beantwortet Ihnen auch niemand Fragen, die sich unweigerlich während der Anlagedauer ergeben.

Nicht ohne Grund ist in Deutschland gesetzlich geregelt, wer zu Finanzanlagen beraten darf. Diese Menschen oder Institutionen müssen Fachwissen, persönliche Eignung, geordnete finanzielle Verhältnisse und eine Versicherung für Fehlberatungen nachweisen. In bestimmten Bereichen müssen zudem jährliche Pflichtfortbildungen absolviert und nachgewiesen werden.
Diese Personen sind verpflichtet, Kenntnisse, Erfahrungen, Ziele, Einkommen und Vermögen der potenziellen Anleger genau zu hinterfragen, die Empfehlung muss anlage- und anlegergerecht sein, dokumentiert werden und die Haftung für die bedarfsgerechte Empfehlung übernommen werden.

Natürlich darf jeder Erwachsene selbst entscheiden, ob er als Laie die Hauselektrik selbst verlegt oder doch lieber eine Fachunternehmen beauftragt.
Bei Finanzanlagen gilt das gleiche.
Die Entscheidung kann und wird nachweislich jedoch dadurch beeinflusst, wenn man indirekt sagt, dass schlaue Menschen ihre Finanzen ganz allein regeln können und keine Beratung bei der Geldanlage benötigen.

Der Hang zur Selbstüberschätzung ist leider weit verbreitet. Bei den ersten Problemen kommen dann aber doch Zweifel.  Und auch, wenn man mit dem Megafon ausruft, man solle immer langfristig denken und Kurseinbrüche kein Problem sind, zeigt sich in der Realität, dass Menschen nun mal irrational handeln, wenn Ihnen niemand fachlich zu Seite steht. Da kommt das gesunde Halbwissen schnell an seine Grenzen.

Wie kam es eigentlich zu diesem Boom?
Es ist unstrittig und statistisch bewiesen, dass ein Investment in einen breit gestreuten Korb von Aktien langfristig Gewinne bringt, die über der Inflationsrate liegen.
Gerne werden dann ETF empfohlen, die den MSCI-World Index abbilden.
Von diesen Index hat schon fast jeder gehört, auch wenn sich die Kenntnisse zu Finanzen und Börse bisher auf das eigene Giro- und Tagesgeldkonto beschränken.
Aber ist das wirklich eine Streuung, die breit genug ist?

Der MSCI-World Index besteht lediglich aus rund 1.500 Aktien aus nur 23 Industrieländern. Weltweit existieren ca. 43.000 börsennotierte Unternehmen. Der MSCI besteht zu ca. 71% aus Aktien aus den USA. Der Tech-Sektor ist mit knapp 23% stark übergewichtet. Die im MSCI-World enthaltenen Gesellschaften gehören zur Kategorie Large- und Midcap. Smallcaps und Wachstumsmärkte sind nicht im MSCI-World enthalten.

Wer also glaubt, dass es sich dabei um eine breite Streuung handelt, sollte noch einmal genau überlegen.
Dieser Index wird nur performen, wenn – grob gesagt – Tech-Unternehmen aus den USA eine sehr gute Entwicklung nehmen.
Können Sie mit Sicherheit sagen, dass dies in den nächsten Jahrzehnten der Fall sein wird?

Wer breiter streuen will, braucht also weitere ETF oder vielleicht auch andere Anlageklassen? Aber welche Märkte, welchen Branchen, welche Anlageklassen und welche Besonderheiten sind dafür geeignet?
Wissen Sie nicht? Gut. Ich auch nicht. Aber man kann sich darüber den Kopf zerbrechen, Chancen und Risiken mit den persönlichen Zielen abgleichen und zu einer Lösung kommen, die der finanziellen Risikoneigung entsprechen.

Hören Sie gerne Finanzpodcasts, sehen Sie YouTube Videos, lesen Sie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher. Verschaffen Sie sich Hintergrundwissen.
Aber bitte machen Sie Ihre Anlageentscheidungen nicht ohne fachliche Unterstützung.

Dieser Artikel wurde am 30.11.2024 aktualisiert

(C) netzwerk freier finanzberater Thomas Kliem GmbH & Co. KG

Die Herausforderungen der hohen Zinsen für Tagesgeldkonten

8. Juni 2023 in Vermögensanlage

In den letzten Wochen haben die relativ hohen Zinsen für Tagesgeldkonten eine wachsende Anzahl von Menschen dazu veranlasst, ihr Geld auf solchen Konten anzulegen, anstatt in Aktien zu investieren. Die vermeintliche Sicherheit und Stabilität von Tagesgeldkonten mag auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, jedoch birgt dieser Trend auch einige Probleme. In diesem Blogbeitrag möchte ich die Herausforderungen beleuchten, die mit der einseitigen Fokussierung auf Tagesgeldkonten einhergehen, und aufzeigen, warum Aktieninvestitionen nach wie vor eine wichtige Rolle in einem ausgewogenen Anlageportfolio spielen sollten.

Renditepotenzial:
Obwohl Tagesgeldkonten eine gewisse Sicherheit bieten, sind die Renditen im Vergleich zu Aktieninvestitionen oft begrenzt. In Zeiten niedriger Zinsen können die Erträge aus Tagesgeldkonten nicht einmal mit der Inflationsrate mithalten, was zu einem schleichenden Wertverlust des Kapitals führen kann. Aktien hingegen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sie langfristig höhere Renditen erzielen können. Indem sie auf Aktien setzt, können Anleger ihr Geld besser für sich arbeiten lassen und das Potenzial nutzen, langfristiges Wachstum und Kapitalzuwachs zu erzielen.

Diversifizierung:
Eine einseitige Konzentration auf Tagesgeldkonten kann zu mangelnder Diversifizierung führen. Das bedeutet, dass das Vermögen nicht breit gestreut ist und dadurch das Risiko einer finanziellen Schieflage steigt. Aktieninvestitionen ermöglichen es Anlegern, ihr Kapital auf verschiedene Unternehmen und Branchen zu verteilen, wodurch das Risiko besser verteilt wird. Durch eine ausgewogene Mischung aus verschiedenen Anlageklassen wie Aktien, Anleihen und Immobilien kann das Portfolio widerstandsfähiger gegen Marktschwankungen sein.

Inflationsschutz:
Inflation ist ein wichtiger Faktor, der bei der Anlagestrategie berücksichtigt werden muss. In Zeiten steigender Preise kann das auf Tagesgeldkonten gehaltene Geld an Kaufkraft verlieren. Aktieninvestitionen haben historisch gesehen dazu beigetragen, das Vermögen gegen Inflation zu schützen, da Unternehmen in der Lage sind, ihre Gewinne und Dividenden im Einklang mit der Inflation zu steigern. Dieser Schutz vor Inflation ist ein weiterer Grund, warum Aktieninvestitionen auch bei hohen Zinsen für Tagesgeldkonten attraktiv bleiben.

Fazit:
Während die vermeintliche Sicherheit und die höheren Zinsen von Tagesgeldkonten verlockend sein mögen, sollten Anleger nicht die Vorteile einer breit gestreuten Anlagestrategie, die auch Aktieninvestitionen einschließt, übersehen. Die begrenzten Renditen und das fehlende Inflationsschutzpotenzial von Tagesgeldkonten machen sie allein für langfristige Vermögensbildung und Kapitalwachstum weniger geeignet. Ein ausgewogenes Portfolio, das verschiedene Anlageklassen umfasst, bietet eine bessere Chance auf langfristigen Erfolg und finanzielle Sicherheit.

Gold als Teil eines gut strukturierten Portfolios

13. April 2023 in Allgemein

Gold ist ein einzigartiger Rohstoff, der für eine Vielzahl von Zwecken eingesetzt wird, darunter Schmuck, Elektronik, Medizin und Währungsreserven. Aber gehört Gold auch in ein gut strukturiertes Portfolio? Die Antwort lautet: Ja, es kann ein wichtiger Bestandteil sein.

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit oder hoher Inflation kann Gold als „sicherer Hafen“ fungieren, da es im Allgemeinen seinen Wert behält oder sogar an Wert gewinnt, wenn andere Anlageklassen an Wert verlieren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Gold auch volatil sein kann und nicht immer die beste Rendite bietet. Daher sollte es nur als ein Teil eines diversifizierten Portfolios betrachtet werden, das aus verschiedenen Anlageklassen besteht, um das Risiko zu minimieren und das Potenzial für Renditen zu maximieren.

Wie hoch sollte der prozentuale Anteil am Portfolio sein?

Die ideale Höhe des prozentualen Anteils von Gold im Portfolio hängt von den individuellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont, der Risikotoleranz und der aktuellen Marktbedingungen ab.

Im Allgemeinen wird empfohlen, dass Gold zwischen 5% und 10% des Portfolios ausmachen sollte. Einige Anlageberater empfehlen auch höhere Anteile von bis zu 20%, insbesondere wenn Inflation und Volatilität am Markt zu erwarten sind.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine übermäßige Konzentration auf eine einzige Anlageklasse, einschließlich Gold, mit einem erhöhten Risiko verbunden sein kann. Daher sollten Sie immer eine breite Diversifikation anstreben, um das Risiko zu minimieren.

Es ist auch wichtig, die langfristigen Ziele und die persönliche finanzielle Situation bei der Entscheidung über den prozentualen Anteil von Gold im Portfolio zu berücksichtigen.

Welche Möglichkeiten haben Privatanleger in Gold zu investieren?

Kauf von physischem Gold: Hierbei können Anleger Goldbarren oder Goldmünzen kaufen und besitzen. Der Kauf kann über spezialisierte Händler oder Online-Märkte erfolgen. Der Vorteil dieser Option ist, dass Anleger das tatsächliche physische Gold besitzen und es als Absicherung gegen Inflation und Marktvolatilität nutzen können. Der Nachteil ist jedoch, dass der Kauf und die Lagerung von physischem Gold zusätzliche Kosten verursachen können.

Gold-ETF: Exchange-Traded Funds (ETF) sind Fonds, die an der Börse gehandelt werden. Gold-ETF investieren in physisches Gold oder Gold-Futures-Kontrakte. Der Vorteil von Gold-ETFs ist, dass sie eine einfache und kosteneffektive Möglichkeit bieten, in Gold zu investieren, ohne das tatsächliche physische Gold besitzen zu müssen. Der Nachteil ist, dass Anleger keine direkte Kontrolle über das Gold haben.

Gold ETC: (Exchange Traded Commodities) sind börsengehandelte Wertpapiere, die darauf ausgelegt sind, den Preis von Gold nachzuverfolgen. Gold ETC werden von Emittenten ausgegeben, die physisches Gold halten, um den Preis von Gold zu verfolgen.
Wie bei ETF können Anleger Gold ETC an Börsen kaufen und verkaufen, was eine bequeme und kosteneffektive Möglichkeit bietet, in Gold zu investieren, ohne physisches Gold besitzen oder aufbewahren zu müssen.
Ein Vorteil von Gold ETC ist, dass sie ein Engagement in Gold bieten, während sie auch eine hohe Liquidität und Transparenz bieten. Anleger können auch in Gold ETC investieren, ohne das Risiko und die Kosten zu haben, die mit dem Kauf und der Lagerung von physischem Gold verbunden sind. Anders als ETF sind ETC allerdings kein Sondervermögen. Aus rechtlicher Sicht stellen ETC Schuldverschreibungen (Anleihen) dar. Anleger tragen also zusätzlich zum Kursrisiko ein Emittentenrisiko. Dagegen ist das Anlagevermögen von ETFs vollständig abgesichert.

Goldminenaktien: Anleger können auch in Unternehmen investieren, die Goldminen betreiben. Der Vorteil von Goldminenaktien ist, dass sie eine Möglichkeit bieten, von steigenden Goldpreisen zu profitieren, während sie auch ein Engagement in andere Rohstoffe und Betriebskosten der Minen enthalten. Der Nachteil ist, dass sie auch dem Risiko ausgesetzt sind, das mit der Betriebs- und Wirtschaftsleistung des Unternehmens verbunden ist.

Gold-Futures-Kontrakte: Anleger können auch in Gold-Futures-Kontrakte investieren, die den Kauf oder Verkauf von Gold zu einem festgelegten Preis und zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft ermöglichen. Der Vorteil von Futures ist, dass sie eine Möglichkeit bieten, von steigenden Goldpreisen zu profitieren, ohne das tatsächliche physische Gold besitzen zu müssen. Der Nachteil ist, dass sie auch mit hohen Risiken und der Möglichkeit von Verlusten verbunden sind, wenn der Preis von Gold fällt.

Welche Möglichkeit sollte man bevorzugen?

Wer Gold als Gegenposition zu Geld- und Aktienanlagen sieht, sollte konsequenterweise ausschließlich in physischem Gold investieren.
In Anlehnung an den bekannten Bitcoin-Spruch „Not Your Keys, Not Your Coins“, kann man übertragen auf Gold „Not Your Bars, Not Your Gold“ sagen, wenn man die absolute Kontrolle über seinen Goldbestand anstrebt.

Wie können Eltern ihren Kindern bei der Immobilienfinanzierung mit Zusatzsicherheiten helfen?

6. März 2023 in Finanzierungen

Seit Anfang 2022 haben sich die Zinsen für Immobilienfinanzierungen vervierfacht.
Seitdem ist es selbst für Menschen mit sehr gutem Einkommen kaum noch möglich, eine Immobilie zu finanzieren.

Neben dem Einkommen spielt das vorhandene Eigenkapital eine entscheidende Rolle.
Beim Kauf einer Immobilie ist nicht nur der Kaufpreis zu bezahlen, sondern auch die so genannten Erwerbsnebenkosten. Dazu gehört insbesondere die Grunderwerbsteuer. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises.
Eine weitere Nebenkostenposition sind die Notar- und Grundbuchkosten. Diese Kosten liegen im Durchschnitt bei 2% des Kaufpreises. Häufig fällt zusätzlich eine Maklergebühr an.
Diese ist frei vereinbar.

Banken finanzieren häufig maximal den Kaufpreis der Immobilie. Einige Banken sogar maximal 90% des Kaufpreises oder noch weniger. Damit wollen sich die Banken vor einem Preisverfall der als Sicherheit dienenden Immobilie schützen.

Für eine Finanzierung von 100% des Kaufpreises liegt der gebundene Sollzins für eine zehnjährige Zinsfestschreibung bei ca. 4,50% pro Jahr. Wenn man eine anfängliche Tilgung in Höhe von 1,50% ansetzt, beträgt der monatliche Aufwand für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 500.000 EUR stolze 2.500 EUR. Anfang 2022 wäre der monatliche Aufwand mit 1.250 EUR nur halb so hoch gewesen.
Allein diese Zahl verdeutlicht die Dramatik der aktuellen Situation.
Dabei ist bereits berücksichtigt, dass 10% des Kaufpreises für die Erwerbsnebenkosten aufgewendet wurden. Im o. g. Beispiel also 50.000 EUR.

Wie kann man den monatlichen Aufwand reduzieren?
Eine Möglichkeit wäre, den Eigenkapitaleinsatz zu erhöhen. Wenn weitere 50.000 EUR eingesetzt werden, also 100.000 EUR, was 10% des Kaufpreises und den vollen Erwerbsnebenkosten entspricht, liegt der Zins bei 4,15%. Für ein Darlehen in Höhe von dann noch 450.000 EUR liegt der monatliche Aufwand bei 2.119 EUR. Also 381 EUR weniger als bei der 100%-Variante.

Wer sogar 150.000 EUR Eigenkapital (20% des Kaufpreises zzgl. 10% Nebenkosten) einsetzten kann, kommt auf eine monatliche Belastung in Höhe von 1.850 EUR (400.000 Darlehen, 4,05% Zins). Das einzusetzende Eigenkapital kann dabei eventuell auch von den Eltern kommen.

Wenn die Eltern keine frei Verfügbares Vermögen, jedoch eine abbezahlte Immobilie haben, kann die Immobilie der Eltern auch als Zusatzsicherheit dienen.

In diesem Fall liegt der Zins bei einer 100% Finanzierung des Kaufpreises bei 4,00%. Also auf dem Niveau einer Finanzierung mit 20% Eigenkapitaleinsatz.

In der Kombination Zusatzsicherheit und 150.000 EUR Eigenkapital (20% des Kaufpreises zzgl. 10% Nebenkosten) kostet die Finanzierung 3,85%. Bei einem Darlehensbetrag in Höhe von 400.000 EUR, und einer Tilgung in Höhe von 1,50% beträgt die monatliche Belastung 1.783 EUR.

Wenn Eltern Ihrem Kind also ihre abbezahlte Immobilie als Zusatzsicherheit hergeben, ermöglichen sie ihrem Kind einen deutlich besseren Zins und somit einen geringeren Finanzierungsaufwand.
Es findet kein Eigentümerwechsel statt. Die Immobilie kann also wie bisher genutzt werden.
Selbst ohne zusätzlichen Finanzaufwand lässt sich damit eine sehr gute Finanzierung für den Nachwuchs erreichen.
Zudem können vorhandene Finanzmittel angelegt werden.

Ein wichtiger Punkt ist jedoch zu beachten:
Im schlimmsten Fall steht die Immobile der Eltern im Feuer, wenn die finanzierende Bank die Sicherheiten wegen Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers verwertet.

Gestaltungsmöglichkeiten im Überblick

Kaufpreis der Immobilie: 500.000 EUR
Erwerbsnebenkosten: 50.000 EUR
Gesamtkosten: 550.000 EUR
Wert der Zusatzsicherheit (Immobilie der Eltern): 500.000 EUR
Tilgung: 1,5%
Zinsfestschreibung: 10 Jahre
Zins: je nach Variante zwischen 3,85 und 4,45%

 

Darlehen 500.000 EUR ohne Zusatzsicherheit 2.500 EUR monatlicher Aufwand
Darlehen 500.000 EUR mit Zusatzsicherheit 2.292 EUR monatlicher Aufwand
Darlehen 450.000 EUR ohne Zusatzsicherheit 2.119 EUR monatlicher Aufwand
Darlehen 450.000 EUR mit Zusatzsicherheit 2.063 EUR monatlicher Aufwand
Darlehen 400.000 EUR ohne Zusatzsicherheit 1.850 EUR monatlicher Aufwand
Darlehen 400.000 EUR mit Zusatzsicherheit 1.783 EUR monatlicher Aufwand

 

Haftungsausschluss:

Stand der Informationen und Konditionen: 6. März 2023
Quelle: Eigene Recherchen

Zinssätze wurden anhand eines repräsentativen Beispielkunden ermittelt.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Die vorgenannten Informationen stellen keine konkrete Handlungsanweisung dar und ersetzen keine individuelle Beratung.

Vier Eckpunkte für die Lösung der Rentenkrise in Deutschland

11. Januar 2023 in Altersvorsorge

Anhebung des Renteneintrittsalters:
Dies könnte dazu beitragen, dass es genügend Menschen im erwerbsfähigen Alter gibt, um die wachsende Zahl der Rentner zu unterstützen. Dies würde eine Anpassung des gesetzlichen Renteneintrittsalters erfordern, das derzeit bei 67 Jahren liegt, und möglicherweise Anreize für ältere Arbeitnehmer schaffen, im Berufsleben zu bleiben.

Förderung der privaten Ersparnis:
In Deutschland ist der Anteil der privaten Altersvorsorge relativ gering, und eine Erhöhung des Betrages, den der Einzelne für den Ruhestand spart, würde dazu beitragen, die staatliche Rente zu ergänzen. Dies könnte auf verschiedene Weise geschehen, z. B. durch steuerliche Anreize für das Sparen oder verpflichtende Sparpläne.

Rentenreform:
Es hat sich gezeigt, dass das derzeitige deutsche Rentensystem, das auf dem Umlageverfahren basiert, zunehmend unhaltbar ist. Dieses Modell beruht auf den Beiträgen der derzeitigen Arbeitnehmer, um die Renten der derzeitigen Rentner zu finanzieren. Eine Alternative könnte die Einführung eines kapitalgedeckten Systems sein, bei dem der Einzelne während seines Arbeitslebens Geld anspart, das dann investiert wird und im Ruhestand als Einkommen dient.

Erhöhung der Beschäftigungsquote:
Wenn mehr Menschen, vor allem Frauen und Einwanderer, erwerbstätig werden, kann das Rentensystem gestützt werden, indem die Zahl der Beitragszahler erhöht wird. Es könnten Maßnahmen ergriffen werden, um Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern und Zuwanderern die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Krankenkassen erhöhen die Beiträge und (fast) niemand merkt es

2. Januar 2023 in GKV

Am 01.01.2023 sind die Beiträge in der GKV gestiegen.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder NICHT individuell informieren müssen! Das heißt, es ist ausnahmsweise – bis Ende März 2023 – nicht erforderlich, dass individuelle Briefe mit Ankündigung der Erhöhung versendet werden. Stattdessen reicht die Bekanntgabe mittels Aushang, Mitgliederzeitschrift oder Homepage vollständig aus. Die Folge: Viele Mitglieder werden gar nichts von der Beitragserhöhung mitbekommen! Und wer schaut sich schon seine Gehaltsabrechnung so genau an, dass die Erhöhung der Kassenbeiträge auffällt?

Durch die Auswahl einer günstigen GKV lassen sich bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 EUR jährlich bis zu 210 EUR sparen.

Die Krankenkassenleistungen sind zu 99% identisch. Der Wechsel zu einem günstigen Anbieter ist also fast immer problemlos möglich.

Der Beitrag der GKV setzt sich aus dem kasseneinheitlichen Beitragssatz und dem pro Kasse individuellen Zusatzbeitrag zusammen.
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag oder führt sie diesen erstmalig ein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Auch wenn Sie die Kasse nicht ausdrücklich auf die Erhöhung des Zusatzbeitrags hinweist.

Kündigungsfrist beachten 
Bitte beachten Sie, dass es bei Beitragserhöhungen von Gesetzlichen Krankenkassen zwar ein sogenanntes
„Sonderkündigungsrecht“ gibt – das bezieht sich aber nur auf Personen, die weniger als 12 Monate in ihrer
aktuellen Kasse Mitglied sind und daher eigentlich noch nicht wechseln dürften. Aber egal ob mit oder ohne
Sonderkündigungsrecht: Ein Wechsel ist IMMER nur mit einer Frist von zwei vollen Monaten möglich – auch bei
einer Beitragserhöhung!
Dabei kann die Kündigung NICHT mehr vom Mitglied selbst ausgesprochen werden, das geht nur noch im Rahmen
der Antragstellung bei einer neuen Krankenkasse.

Wenn Sie eine günstige Krankenkasse auswählen möchten, habe ich Ihnen eine Auswahl von Anbietern mit Vergleichs- und Abschlussmöglichkeit zusammengestellt. Folgen Sie einfach den Anweisungen und sparen Sie sich unnötig hohe Beiträge.

Mit der Antragstellung führt die neue Krankenkasse das Kündigungsprocedere bei Ihrer alten Krankenkasse für Sie durch.
Sie müssen sich nicht selber darum kümmern.

Newsletter 2022

9. Dezember 2022 in Newsletter

Riestervertrag voll ausschöpfen

Jedes Jahr werden rund 1,5 Mrd. Euro Riesterförderung verschenkt.
Die Riesterförderung besteht aus den beiden Bausteinen Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) und steuerliche Anrechnung.
Jeder Riester-Sparer sollte im Dezember des Jahres prüfen, ob der Maximalbeitrag in den Vertrag geflossen ist.
Ich habe ein kleines Excel-Tool für Sie gebaut, mit dem Sie ganz einfach berechnen können, ob Sie den optimalen Beitrag für Zulagen und Steuererstattung eingezahlt haben.
Sollte die Berechnung einen positiven Zuzahlungsbeitrag ergeben, sollten Sie noch im Dezember eine Zuzahlung leisten.
Ist der Zuzahlungsbetrag negativ, können Sie den monatlichen Zahlbetrag ab Januar 2023 reduzieren oder unverändert lassen.
Eine Zuzahlung ist durch eine einfache Überweisung auf das Konto des Riester-Anbieters möglich.
Die Bankverbindung des Anbieters finden Sie im Regelfall auf dem Versicherungsschein bzw. bei Investmentsparplänen auf der Vertragsbestätigung bzw. dem letzten Schreiben des Anbieters.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an mich.

Hier geht es zum Berechnungstool.

Krankenkassenbeiträge reduzieren

Ab dem 01.01.2023 steigen die Beiträge in der GKV.
Auch die Beitragsmessungsgrenze wird erneut angepasst.

Durch die Auswahl einer günstigen GKV lassen sich bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 EUR jährlich rund 180 EUR sparen.

Die Krankenkassenleistungen sind zu 99% identisch. Der Wechsel zu einem günstigen Anbieter ist also fast immer problemlos möglich.

Bisher halten sich die Krankenkassen noch bedeckt, was die Angabe der neuen Beitragssätze angeht.
Doch damit nicht genug: Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Krankenkassen in dieser Erhöhungsrunde ihre Mitglieder NICHT individuell informieren müssen! Das heißt, es ist ausnahmsweise – bis Ende März 2023 – nicht erforderlich, dass individuelle Briefe mit Ankündigung der Erhöhung versendet werden. Stattdessen reicht die Bekanntgabe mittels Aushang, Mitgliederzeitschrift oder Homepage vollständig aus. Die Folge: Viele Mitglieder werden gar nichts von der Beitragserhöhung mitbekommen! Und wer schaut sich schon seine Gehaltsabrechnung so genau an, dass die Erhöhung der Kassenbeiträge auffällt?

Der Beitrag der GKV setzt sich aus dem kasseneinheitlichen Beitragssatz und dem pro Kasse individuellen Zusatzbeitrag zusammen.
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag oder führt sie diesen erstmalig ein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Auch wenn Sie die Kasse nicht ausdrücklich auf die Erhöhung des Zusatzbeitrags hinweist.

Wer sein Sonderkündigungsrecht ausüben will, muss spätestens bis zum Ende des Monats kündigen, für den die Kasse den Zusatzbeitrag erstmals erhebt bzw. erhöht. Die Kündigung wird dann mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam.

Tipp: Sie können die Kündigung auch schon aussprechen, ohne sich für eine neue Krankenkasse entschieden zu haben – so sparen Sie oft einen Monat den höheren Beitrag! Sie haben die ganzen zwei Monate der Kündigungsfrist Zeit, sich bei Ihrer neuen Kasse anzumelden.

Und versäumen Sie das – auch kein Problem! In diesem Fall bleiben Sie trotz erklärter Kündigung in der bisherigen Kasse Mitglied.

Wenn Sie eine günstige Krankenkasse auswählen möchten, habe ich Ihnen eine Auswahl von Anbietern mit Vergleichs- und Abschlussmöglichkeit zusammengestellt.

Kosten für das Girokonto senken

Es gibt noch immer erstaunlich viele Menschen, die hohe Kontoführungsgebühren für ihr Girokonto zahlen, obwohl sie keine besonderen Serviceleistungen ihrer Bank oder Sparkasse in Anspruch nehmen.
Auf der anderen Seite gibt es nach wie vor kostenlose Girokonten, teilweise an einen monatlichen Mindestgeldeingang gebunden.

Wenn Sie noch kein kostenloses Girokonto haben oder nach einer Alternative suchen, habe ich Ihnen eine Auswahl von Anbietern mit Vergleichs- und Abschlussmöglichkeit zusammengestellt.

Bausparverträge können wieder attraktiv sein

Bausparverträge waren vor der Niedrigzinsphase ein beliebtes Finanzierungsinstrument für die eigenen vier Wände.
Nachdem die Zinsen für Immobilienfinanzierungen immer weiter sanken, wurden Bausparverträge immer uninteressanter. Schließlich reichten die Banken Darlehen mit sehr langen Zinsbindungen für etwas mehr als 1% Jahreszins bei erstklassiger Bonität aus.
Anfang des Jahres 2022 begannen die Zinsen dann deutlich zu steigen. Die Zinsen für Darlehen mit langer Zinsbindungsdauer haben sich mittlerweile vervierfacht. Der Zins liegt inzwischen bei 4%.

Ein Bausparvertrag dient in erster Linie dazu, sich bereits heute einen Zins für eine in der mittleren bis fernen Zukunft liegenden Immobilienfinanzierung zu sichern. Momentan liegt der Zins für zukünftige Immobilienfinanzierungen über einen Bausparvertrag bei ca. 2,5%.
Das ist also ein sehr hoher Vorteil gegenüber den aktuellen Zinssätzen für Bankdarlehen.
Die Sache hat allerdings einen Haken: Es ist nicht möglich, einen Bausparvertrag abzuschließen und sofort ein Darlehen in Anspruch zu nehmen. Der Bausparvertrag gliedert sich in drei Phasen.
Sparphase, Zuteilung und Darlehensfrage. Die Länge der Sparphase bis zur Zuteilung (Darlehensgewährung) ist von verschiedenen Bedingungen und Faktoren abhängig.

Wer in der Zukunft eine Immobilienfinanzierung oder die Modernisierung einer Immobilie plant, kann sich mit einem Bausparvertrag einen günstigen Zins sichern.
Auch wer bereits eine laufende Finanzierung abzahlt, kann sich mit einem Bausparvertrag günstige Zinsen für eine Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindungsdauer sichern.

Sie sollten sich mit dem Abschluss eines Bausparvertrages näher beschäftigen, wenn Sie davon ausgehen, dass die Zinsen zum Zeitpunkt des Darlehensbedarf höher als 2,5% liegen.