Newsletter 2022

9. Dezember 2022 in Newsletter

Riestervertrag voll ausschöpfen

Jedes Jahr werden rund 1,5 Mrd. Euro Riesterförderung verschenkt.
Die Riesterförderung besteht aus den beiden Bausteinen Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) und steuerliche Anrechnung.
Jeder Riester-Sparer sollte im Dezember des Jahres prüfen, ob der Maximalbeitrag in den Vertrag geflossen ist.
Ich habe ein kleines Excel-Tool für Sie gebaut, mit dem Sie ganz einfach berechnen können, ob Sie den optimalen Beitrag für Zulagen und Steuererstattung eingezahlt haben.
Sollte die Berechnung einen positiven Zuzahlungsbeitrag ergeben, sollten Sie noch im Dezember eine Zuzahlung leisten.
Ist der Zuzahlungsbetrag negativ, können Sie den monatlichen Zahlbetrag ab Januar 2023 reduzieren oder unverändert lassen.
Eine Zuzahlung ist durch eine einfache Überweisung auf das Konto des Riester-Anbieters möglich.
Die Bankverbindung des Anbieters finden Sie im Regelfall auf dem Versicherungsschein bzw. bei Investmentsparplänen auf der Vertragsbestätigung bzw. dem letzten Schreiben des Anbieters.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an mich.

Hier geht es zum Berechnungstool.

Krankenkassenbeiträge reduzieren

Ab dem 01.01.2023 steigen die Beiträge in der GKV.
Auch die Beitragsmessungsgrenze wird erneut angepasst.

Durch die Auswahl einer günstigen GKV lassen sich bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 EUR jährlich rund 180 EUR sparen.

Die Krankenkassenleistungen sind zu 99% identisch. Der Wechsel zu einem günstigen Anbieter ist also fast immer problemlos möglich.

Bisher halten sich die Krankenkassen noch bedeckt, was die Angabe der neuen Beitragssätze angeht.
Doch damit nicht genug: Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Krankenkassen in dieser Erhöhungsrunde ihre Mitglieder NICHT individuell informieren müssen! Das heißt, es ist ausnahmsweise – bis Ende März 2023 – nicht erforderlich, dass individuelle Briefe mit Ankündigung der Erhöhung versendet werden. Stattdessen reicht die Bekanntgabe mittels Aushang, Mitgliederzeitschrift oder Homepage vollständig aus. Die Folge: Viele Mitglieder werden gar nichts von der Beitragserhöhung mitbekommen! Und wer schaut sich schon seine Gehaltsabrechnung so genau an, dass die Erhöhung der Kassenbeiträge auffällt?

Der Beitrag der GKV setzt sich aus dem kasseneinheitlichen Beitragssatz und dem pro Kasse individuellen Zusatzbeitrag zusammen.
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag oder führt sie diesen erstmalig ein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Auch wenn Sie die Kasse nicht ausdrücklich auf die Erhöhung des Zusatzbeitrags hinweist.

Wer sein Sonderkündigungsrecht ausüben will, muss spätestens bis zum Ende des Monats kündigen, für den die Kasse den Zusatzbeitrag erstmals erhebt bzw. erhöht. Die Kündigung wird dann mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam.

Tipp: Sie können die Kündigung auch schon aussprechen, ohne sich für eine neue Krankenkasse entschieden zu haben – so sparen Sie oft einen Monat den höheren Beitrag! Sie haben die ganzen zwei Monate der Kündigungsfrist Zeit, sich bei Ihrer neuen Kasse anzumelden.

Und versäumen Sie das – auch kein Problem! In diesem Fall bleiben Sie trotz erklärter Kündigung in der bisherigen Kasse Mitglied.

Wenn Sie eine günstige Krankenkasse auswählen möchten, habe ich Ihnen eine Auswahl von Anbietern mit Vergleichs- und Abschlussmöglichkeit zusammengestellt.

Kosten für das Girokonto senken

Es gibt noch immer erstaunlich viele Menschen, die hohe Kontoführungsgebühren für ihr Girokonto zahlen, obwohl sie keine besonderen Serviceleistungen ihrer Bank oder Sparkasse in Anspruch nehmen.
Auf der anderen Seite gibt es nach wie vor kostenlose Girokonten, teilweise an einen monatlichen Mindestgeldeingang gebunden.

Wenn Sie noch kein kostenloses Girokonto haben oder nach einer Alternative suchen, habe ich Ihnen eine Auswahl von Anbietern mit Vergleichs- und Abschlussmöglichkeit zusammengestellt.

Bausparverträge können wieder attraktiv sein

Bausparverträge waren vor der Niedrigzinsphase ein beliebtes Finanzierungsinstrument für die eigenen vier Wände.
Nachdem die Zinsen für Immobilienfinanzierungen immer weiter sanken, wurden Bausparverträge immer uninteressanter. Schließlich reichten die Banken Darlehen mit sehr langen Zinsbindungen für etwas mehr als 1% Jahreszins bei erstklassiger Bonität aus.
Anfang des Jahres 2022 begannen die Zinsen dann deutlich zu steigen. Die Zinsen für Darlehen mit langer Zinsbindungsdauer haben sich mittlerweile vervierfacht. Der Zins liegt inzwischen bei 4%.

Ein Bausparvertrag dient in erster Linie dazu, sich bereits heute einen Zins für eine in der mittleren bis fernen Zukunft liegenden Immobilienfinanzierung zu sichern. Momentan liegt der Zins für zukünftige Immobilienfinanzierungen über einen Bausparvertrag bei ca. 2,5%.
Das ist also ein sehr hoher Vorteil gegenüber den aktuellen Zinssätzen für Bankdarlehen.
Die Sache hat allerdings einen Haken: Es ist nicht möglich, einen Bausparvertrag abzuschließen und sofort ein Darlehen in Anspruch zu nehmen. Der Bausparvertrag gliedert sich in drei Phasen.
Sparphase, Zuteilung und Darlehensfrage. Die Länge der Sparphase bis zur Zuteilung (Darlehensgewährung) ist von verschiedenen Bedingungen und Faktoren abhängig.

Wer in der Zukunft eine Immobilienfinanzierung oder die Modernisierung einer Immobilie plant, kann sich mit einem Bausparvertrag einen günstigen Zins sichern.
Auch wer bereits eine laufende Finanzierung abzahlt, kann sich mit einem Bausparvertrag günstige Zinsen für eine Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindungsdauer sichern.

Sie sollten sich mit dem Abschluss eines Bausparvertrages näher beschäftigen, wenn Sie davon ausgehen, dass die Zinsen zum Zeitpunkt des Darlehensbedarf höher als 2,5% liegen.