Geerbt, aber nicht zahlungsfähig: Wenn Immobilienvermögen zur Steuerfalle wird

30. Mai 2026 in Newsletter, Risiko Lebensversicherung, Vermögensanlage

Viele Menschen denken beim Thema Erbschaft zuerst an Vermögen. An Sicherheit. An Häuser, Wohnungen, Grundstücke, Depots oder Unternehmensanteile. Doch in der Praxis zeigt sich häufig ein anderes Bild: Ein Erbe kann auf dem Papier wohlhabend sein und gleichzeitig ein ernstes Liquiditätsproblem haben.

Das klingt zunächst widersprüchlich. Ist aber einer der häufigsten Denkfehler in der Nachfolgeplanung.

Denn Vermögen ist nicht automatisch Geld auf dem Konto. Eine Immobilie kann einen hohen Wert haben, aber sie bezahlt keine Rechnung. Ein Mehrfamilienhaus kann steuerlich relevant sein, aber es überweist keine Erbschaftsteuer. Ein Grundstück kann im Familienbesitz emotional unbezahlbar sein, aber das Finanzamt bewertet es nach wirtschaftlichen Kriterien.

Genau hier entsteht das Problem: Wer hohe Vermögenswerte erbt, muss unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Wenn das geerbte Vermögen vor allem aus Immobilien besteht, fehlt oft das nötige Bargeld. Im schlimmsten Fall muss dann genau das verkauft werden, was eigentlich in der Familie bleiben sollte.

Der Unterschied zwischen Vermögen und Liquidität

Eine Familie besitzt beispielsweise ein Haus, eine vermietete Eigentumswohnung und ein kleines Depot. Der Gesamtwert ist beachtlich. Aber das frei verfügbare Geld ist überschaubar.

Nach dem Todesfall wird das Vermögen bewertet. Freibeträge werden berücksichtigt. Danach kann eine Steuerbelastung entstehen. Diese Steuer muss nicht aus dem Wert des Hauses bezahlt werden, sondern aus Liquidität. Also aus Geld, das tatsächlich verfügbar ist.

Das ist der entscheidende Punkt.

Eine Immobilie ist Vermögen.
Liquidität ist Zahlungsfähigkeit.

Beides wird im Alltag oft miteinander verwechselt. In der Nachfolgeplanung darf das nicht passieren.

Warum Immobilienerbschaften besonders anfällig sind

Immobilien haben in vielen Regionen über Jahre stark an Wert gewonnen. Das ist für Eigentümer erfreulich. Für Erben kann es jedoch zur Belastung werden.

Denn der gestiegene Immobilienwert erhöht auch den steuerlich relevanten Nachlass. Gleichzeitig haben viele Familien ihr Vermögen stark auf Immobilien konzentriert. Die Folge ist ein Klumpenrisiko.

Typische Situationen sind:

Ein Kind erbt das Elternhaus, möchte es behalten, hat aber nicht genug freie Mittel für die Steuer.

Mehrere Kinder erben gemeinsam eine Immobilie, aber nur eines möchte sie übernehmen.

Eine vermietete Immobilie bringt zwar Einnahmen, aber nicht genug kurzfristige Liquidität.

Ein Grundstück hat einen hohen Wert, erzeugt aber keinerlei laufenden Geldfluss.

Eine Immobilie ist emotional wichtig, wirtschaftlich aber schwer zu halten.

In solchen Fällen wird der Erbfall nicht nur zu einer rechtlichen oder steuerlichen Frage, sondern zu einer Liquiditätsfrage.

Die Erbschaftsteuer kommt oft zur ungünstigsten Zeit

Ein Todesfall ist menschlich belastend. Gleichzeitig müssen viele Dinge geregelt werden: Testament, Erbschein, Bankverbindungen, Versicherungen, Immobilienunterlagen, Darlehen, laufende Kosten, mögliche Pflichtteilsansprüche und schließlich die steuerliche Seite.

Wenn dann auch noch Erbschaftsteuer anfällt, kann erheblicher Druck entstehen. Besonders problematisch wird es, wenn mehrere Belastungen zusammentreffen:

Erbschaftsteuer

Pflichtteilsansprüche

Ausgleichszahlungen unter Geschwistern

Modernisierungsbedarf an Immobilien

laufende Darlehen

Unterhaltskosten

Leerstand oder Mietausfall

Anwalts und Steuerberatungskosten

Viele Familien unterschätzen diese Gesamtsituation. Sie betrachten nur den Vermögenswert, nicht aber die Zahlungsströme.

Die Risikolebensversicherung als Liquiditätsbaustein

Eine mögliche Lösung ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung.

Die Idee dahinter ist einfach: Stirbt die versicherte Person, wird eine vorher vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Diese Auszahlung kann den Erben helfen, die Erbschaftsteuer, Pflichtteilsansprüche oder Ausgleichszahlungen zu finanzieren, ohne sofort Vermögenswerte verkaufen zu müssen.

Wichtig ist: Eine Risikolebensversicherung ersetzt keine steuerliche Planung. Sie schafft Liquidität.

Das ist ihr eigentlicher Nutzen.

Sie kann verhindern, dass Erben unter Zeitdruck verkaufen müssen. Denn wer verkaufen muss, verkauft selten gut. Besonders bei Immobilien kann Zeitdruck teuer werden. Ein geordneter Verkauf, eine interne Übernahme oder eine langfristige Vermietungsstrategie braucht Ruhe. Liquidität verschafft genau diese Ruhe.

Entscheidend ist die richtige Vertragsgestaltung

Bei einer Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit Erbschaftsteuer kommt es nicht nur auf die Versicherungssumme an. Entscheidend ist auch, wer Versicherungsnehmer ist, wer versicherte Person ist, wer die Beiträge zahlt und wer im Leistungsfall das Geld erhält.

Das sollte sauber geplant werden.

Wenn die falsche Person Versicherungsnehmer ist, kann die Auszahlung selbst wieder steuerlich relevant werden. Dann entsteht zwar Liquidität, aber möglicherweise auch eine zusätzliche steuerliche Belastung. In der Praxis wird deshalb häufig geprüft, ob der spätere Erbe selbst Versicherungsnehmer sein sollte und die Beiträge aus eigenem Vermögen zahlt, während die zu beerbende Person die versicherte Person ist.

Das ist kein Punkt für Bauchgefühl oder Standardlösung. Hier müssen Finanzplanung, Steuerberatung und erbrechtliche Beratung zusammenspielen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte nicht zufällig gewählt werden. Sie sollte sich an einer realistischen Liquiditätsrechnung orientieren.

Dabei gehören unter anderem folgende Fragen auf den Tisch:

Wie hoch ist der voraussichtliche Nachlasswert?

Welche Freibeträge stehen zur Verfügung?

Welche Steuerklasse gilt?

Welche Immobilienwerte sind realistisch anzusetzen?

Gibt es Darlehen auf den Immobilien?

Müssen Geschwister ausgezahlt werden?

Gibt es Pflichtteilsberechtigte?

Sind Renovierungen oder energetische Maßnahmen absehbar?

Welche Liquidität ist bereits vorhanden?

Welche Steuerlast könnte im ungünstigen Fall entstehen?

Eine gute Planung rechnet nicht nur mit dem Idealfall. Sie betrachtet auch Stressszenarien. Denn genau dafür ist Versicherung da: nicht für den Normalfall, sondern für den Ernstfall.

Vorteile einer Risikolebensversicherung in der Nachfolgeplanung

Der größte Vorteil ist die schnelle Liquidität im Todesfall.

Dazu kommen weitere Punkte:

Die Beiträge sind im Vergleich zur möglichen Absicherungssumme oft überschaubar.

Die Versicherungssumme kann gezielt auf eine erwartete Steuer oder Auszahlungspflicht abgestimmt werden.

Die Familie gewinnt Handlungsspielraum.

Ein Notverkauf kann vermieden werden.

Erben können Immobilien langfristig halten.

Erbstreitigkeiten lassen sich oft entschärfen, wenn Geld für Ausgleichszahlungen vorhanden ist.

Gerade bei Familien mit wertvollen Immobilien, aber wenig freiem Kapital kann eine Risikolebensversicherung ein sehr sinnvoller Baustein sein.

Grenzen der Risikolebensversicherung

Trotzdem ist sie kein Allheilmittel.

Sie funktioniert nur, wenn die versicherte Person versicherbar ist. Alter, Gesundheitszustand, Vorerkrankungen und Versicherungssumme spielen eine Rolle. Je später man sich mit dem Thema beschäftigt, desto schwieriger oder teurer kann es werden.

Außerdem läuft eine Risikolebensversicherung meist über eine bestimmte Dauer. Wenn der Todesfall nach Ablauf des Vertrages eintritt, gibt es keine Auszahlung. Deshalb muss die Laufzeit zur Nachfolgeplanung passen.

Auch die Beitragshöhe muss dauerhaft tragbar sein. Eine Lösung, die nach einigen Jahren aus Kostengründen gekündigt wird, erfüllt ihren Zweck nicht.

Andere Möglichkeiten, Liquiditätsprobleme zu vermeiden

Die Risikolebensversicherung ist nur eine Option. In vielen Fällen ist eine Kombination verschiedener Maßnahmen sinnvoll.

1. Frühzeitige Schenkungen

Eine der wichtigsten Möglichkeiten ist die lebzeitige Übertragung von Vermögen. Freibeträge können grundsätzlich alle zehn Jahre neu genutzt werden. Wer früh plant, kann Vermögen schrittweise übertragen und dadurch spätere Steuerlasten reduzieren.

Gerade bei Immobilien kann das sinnvoll sein. Eltern können zum Beispiel Anteile an einer Immobilie auf Kinder übertragen, statt erst im Todesfall das gesamte Vermögen zu vererben.

Wichtig ist jedoch: Schenkungen verändern Eigentumsverhältnisse. Das muss zur familiären Situation passen. Wer Vermögen zu früh und ohne Schutzmechanismen überträgt, kann später abhängig von den Entscheidungen anderer werden.

2. Nießbrauch und Wohnrecht

Bei Immobilien wird häufig mit Nießbrauch oder Wohnrecht gearbeitet.

Der Nießbrauch erlaubt es dem Übergeber, die Immobilie weiter wirtschaftlich zu nutzen. Er kann also zum Beispiel weiterhin Mieteinnahmen erhalten. Gleichzeitig wird Eigentum bereits übertragen.

Ein Wohnrecht sichert dagegen vor allem das Recht, eine Immobilie weiterhin selbst zu bewohnen.

Beide Gestaltungen können helfen, Nachfolge frühzeitig zu regeln und gleichzeitig die Versorgung des Übergebers abzusichern. Sie müssen aber sorgfältig gestaltet werden, weil sie rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Folgen haben.

3. Familieninterne Darlehenslösungen

Manchmal ist nicht der Verkauf der Immobilie nötig, sondern eine geordnete Finanzierung.

Ein Erbe kann zum Beispiel seine Geschwister auszahlen, indem er ein Darlehen aufnimmt. Auch innerfamiliäre Darlehen können eine Rolle spielen, wenn ausreichend Vermögen in der Familie vorhanden ist.

Entscheidend ist, dass solche Darlehen sauber dokumentiert werden. Zinssatz, Laufzeit, Rückzahlung und Sicherheiten sollten klar geregelt sein. Sonst entstehen später Konflikte oder steuerliche Risiken.

4. Bankfinanzierung auf die geerbte Immobilie

Wenn eine Immobilie werthaltig und belastbar ist, kann eine Finanzierung aufgenommen werden. Die Immobilie dient dann als Sicherheit. Die Auszahlung wird genutzt, um Steuer, Pflichtteile oder Ausgleichszahlungen zu begleichen.

Das kann sinnvoll sein, wenn die Immobilie langfristig gehalten werden soll. Besonders bei vermieteten Immobilien stellt sich die Frage, ob Mieteinnahmen Zins und Tilgung tragen können.

Aber auch hier gilt: Eine Finanzierung ist kein Selbstzweck. Sie muss zur Einkommenssituation des Erben passen.

5. Verkauf von Teilvermögen statt Notverkauf der Hauptimmobilie

Wenn mehrere Vermögenswerte vorhanden sind, muss nicht zwingend die emotional wichtigste Immobilie verkauft werden. Vielleicht gibt es ein Depot, ein unbebautes Grundstück, eine kleinere Eigentumswohnung oder andere Vermögenswerte, die zur Liquiditätsbeschaffung geeigneter sind.

Dafür braucht es eine Übersicht über das gesamte Vermögen. Nur wer die Struktur kennt, kann sinnvoll entscheiden.

6. Vermögensaufbau neben der Immobilie

Viele Eigentümer konzentrieren ihr Vermögen fast vollständig auf Immobilien. Das ist verständlich, aber riskant. Eine Immobilie kann wertvoll sein, aber sie ist nicht flexibel.

Deshalb kann es sinnvoll sein, parallel liquide oder zumindest leichter liquidierbare Vermögenswerte aufzubauen. Dazu gehören Bankguthaben, Wertpapierdepots oder andere Kapitalanlagen.

Ein ausgewogener Vermögensaufbau kann später verhindern, dass Erben gezwungen sind, Immobilienvermögen unter Druck zu verwerten.

7. Testament und Erbvertrag

Liquiditätsprobleme entstehen nicht nur durch Steuern, sondern auch durch unklare Nachfolge.

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft. Diese ist oft schwerfällig. Unterschiedliche Interessen können Entscheidungen blockieren.

Ein gutes Testament oder ein Erbvertrag kann Klarheit schaffen. Wer soll welche Immobilie erhalten? Wer bekommt Geldvermögen? Wer muss ausgeglichen werden? Welche Pflichtteilsrisiken bestehen?

Je klarer die Regelung, desto geringer das Konfliktpotenzial.

8. Pflichtteilsansprüche einplanen

Pflichtteilsansprüche werden oft unterschätzt. Sie sind in Geld zu erfüllen. Das kann für Erben ein massives Liquiditätsproblem auslösen.

Wenn ein Kind eine Immobilie erbt und ein anderes Kind Pflichtteilsansprüche geltend macht, braucht der Erbe Liquidität. Auch hier kann eine Risikolebensversicherung helfen. Ebenso können lebzeitige Regelungen, Pflichtteilsverzichte oder Ausgleichsvereinbarungen sinnvoll sein.

Das gehört unbedingt in eine vorausschauende Nachfolgeplanung.

9. Familiengesellschaften

Bei größeren Immobilienvermögen kann eine Familiengesellschaft sinnvoll sein. Dabei werden Immobilien oder Beteiligungen in eine Gesellschaft eingebracht. Familienmitglieder halten dann Anteile an dieser Gesellschaft.

Das kann helfen, Verwaltung, Stimmrechte, Nachfolge und Beteiligungsverhältnisse klarer zu strukturieren. Eine Familiengesellschaft ist nicht automatisch steuerlich vorteilhaft. Ihr großer Nutzen liegt oft in der Ordnung und Steuerung des Familienvermögens.

Sie eignet sich vor allem dann, wenn mehrere Immobilien, mehrere Generationen oder mehrere Erben beteiligt sind.

10. Immobilienstrategie vor dem Erbfall

Nicht jede Immobilie muss bis zum Erbfall gehalten werden.

Manchmal ist es sinnvoll, schon zu Lebzeiten zu prüfen, ob eine Immobilie verkauft, umgeschichtet, saniert, verschenkt, beliehen oder in eine andere Struktur überführt werden sollte.

Gerade ältere Eigentümer halten Immobilien oft aus Gewohnheit. Doch die Frage muss lauten: Passt diese Immobilie noch zur Familienstrategie?

Eine Immobilie kann emotional wertvoll sein. Aber sie kann auch Verwaltungsaufwand, Streitpotenzial und Liquiditätsrisiko bedeuten.

Warum Nachfolgeplanung kein reines Steuerthema ist

Viele Menschen denken bei Nachfolgeplanung zuerst an Steuerersparnis. Das ist verständlich, aber zu kurz gedacht.

Gute Nachfolgeplanung beantwortet mehrere Fragen gleichzeitig:

Wer soll was erhalten?

Wer soll abgesichert werden?

Wie bleibt Familienfrieden erhalten?

Wie wird Liquidität geschaffen?

Wie werden Pflichtteile berücksichtigt?

Wie werden Immobilien sinnvoll verwaltet?

Wie bleibt genug Flexibilität für Pflege, Krankheit und Lebensabend?

Wie werden Steuerbelastungen planbar gemacht?

Die Steuer ist wichtig. Aber sie ist nur ein Teil des Gesamtbildes.

Der größte Fehler: zu spät anfangen

Viele Familien sprechen erst über Erbschaft, wenn der Erbfall eingetreten ist. Dann ist vieles nicht mehr gestaltbar.

Zu diesem Zeitpunkt sind Eigentumsverhältnisse festgelegt, Verträge nicht mehr änderbar, Versicherungen nicht mehr abschließbar und steuerliche Gestaltungsspielräume oft verloren.

Nachfolgeplanung sollte deshalb nicht erst im hohen Alter beginnen. Sie ist ein Prozess. Besonders bei Immobilienvermögen lohnt es sich, frühzeitig eine Struktur zu entwickeln.

Was eine gute Planung leisten sollte

Eine gute Planung beginnt mit einer Bestandsaufnahme.

Welche Vermögenswerte gibt es?
Welche Immobilien?
Welche Darlehen?
Welche Versicherungen?
Welche Depots?
Welche Erben?
Welche Freibeträge?
Welche Risiken?
Welche Wünsche?

Erst danach sollte über konkrete Lösungen gesprochen werden.

Eine Risikolebensversicherung kann ein Baustein sein. Eine Schenkung kann ein Baustein sein. Ein Testament kann ein Baustein sein. Eine Finanzierungslösung kann ein Baustein sein. Aber der Plan muss zuerst kommen.

Produkte lösen keine ungeordnete Nachfolge. Struktur löst sie.

Fazit: Wer Immobilien vererbt, sollte Liquidität mitvererben

Ein hohes Erbe kann zur Belastung werden, wenn es nicht zahlungsfähig macht.

Gerade Immobilienvermögen braucht Planung. Nicht, weil Immobilien schlecht wären. Im Gegenteil. Immobilien können ein hervorragender Bestandteil eines Familienvermögens sein. Aber sie sind eben nicht automatisch liquide.

Wer möchte, dass Vermögen in der Familie bleibt, muss dafür sorgen, dass Erben handlungsfähig sind. Eine Risikolebensversicherung kann dabei ein sehr wirkungsvoller Baustein sein. Sie schafft Liquidität genau in dem Moment, in dem sie gebraucht wird.

Doch sie ersetzt nicht die Gesamtplanung. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Finanzplanung, Steuerberatung, Erbrecht und Immobilienstrategie.

Nachfolgeplanung bedeutet nicht, sich mit dem Tod zu beschäftigen.
Nachfolgeplanung bedeutet, Verantwortung für die nächste Generation zu übernehmen.

Und genau deshalb sollte sie nicht dem Zufall überlassen werden.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz, Steuer oder Rechtsberatung. Die dargestellten Überlegungen können je nach persönlicher Vermögenssituation, familiärer Konstellation, Gesundheitszustand, Vertragsgestaltung und steuerlicher Einordnung unterschiedlich zu bewerten sein.

Insbesondere bei Erbschaftsteuer, Schenkungen, Testamenten, Pflichtteilsansprüchen, Nießbrauch, Wohnrechten, Immobilienübertragungen und der Gestaltung von Risikolebensversicherungen sollten immer qualifizierte Steuerberater, Fachanwälte für Erbrecht und bei Immobilienfragen geeignete Immobilienexperten einbezogen werden.

Als freier Finanzberater unterstütze ich dabei, die finanzielle Struktur, die Liquiditätsplanung und mögliche Absicherungslösungen verständlich aufzubereiten und mit den beteiligten Experten zu koordinieren. Eine konkrete Empfehlung kann jedoch erst nach Prüfung der individuellen Situation erfolgen.

Wie ermittelt man die bedarfsgerechte Versicherungssumme für eine Risikolebensversicherung?

30. November 2025 in Newsletter, Risiko Lebensversicherung

Bei der Risikolebensversicherung ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme der zentrale Schritt. Zu wenig abgesichert bedeutet, dass Angehörige im Ernstfall finanziell ins Leere greifen. Eine zu hohe Summe führt zu unnötig hohen Beiträgen. Es geht also darum, eine Summe zu finden, die zu Deiner Lebenssituation passt und die finanziellen Folgen Deines Todes für Deine Hinterbliebenen auffängt.

Die Versicherungssumme soll nicht Dein Leben als solches bewerten, sondern den wirtschaftlichen Schaden abfedern, der entsteht, wenn Dein Einkommen plötzlich wegfällt. Typische Ziele sind die Sicherung des Lebensunterhalts, die Tilgung von Krediten und die finanzielle Unterstützung der Kinder bis zum Abschluss ihrer Ausbildung.

ZWECK DER VERSICHERUNGSSUMME

Eine Risikolebensversicherung verfolgt einige typische Aufgaben. Die Versicherungssumme soll so gewählt werden, dass sie diese Aufgaben möglichst vollständig erfüllt.

Wichtige Ziele sind zum Beispiel

* Sicherung des laufenden Lebensunterhalts für Partnerin oder Partner und Kinder
* Absicherung von Krediten insbesondere für eine selbst genutzte Immobilie
* Finanzierung von Ausbildung oder Studium der Kinder
* Schließen von Rentenlücken des hinterbliebenen Partners
* Abdeckung einmaliger Kosten wie Beerdigung oder notwendiger Umzug

Die geeignete Versicherungssumme ist also diejenige, die es der Familie erlaubt, den bisherigen Lebensstandard weitgehend zu halten, ohne dass sofort massive Einschnitte nötig werden.

ANALYSE DER AKTUELLEN LEBENSSITUATION

Bevor Zahlen ins Spiel kommen, steht eine nüchterne Bestandsaufnahme. Ohne klare Daten über Deine Situation lässt sich die passende Versicherungssumme nur grob schätzen.

Wichtige Fragen sind

* Bist Du alleinstehend, lebst Du in einer Partnerschaft oder bist Du verheiratet
* Wie hoch ist das Einkommen des Partners
* Gibt es Kinder und wie alt sind sie
* Bestehen Kredite und in welcher Höhe
* Gibt es Vermögen wie Ersparnisse, Wertpapiere oder bereits andere Versicherungen mit Todesfallschutz
* Wie hoch sind die monatlichen Ausgaben der Familie

Wenn Du der Hauptverdiener bist und Deine Familie stark von Deinem Einkommen abhängt, muss die Versicherungssumme eher höher angesetzt werden. Wenn das Einkommen auf mehrere Schultern verteilt ist oder bereits umfangreiches Vermögen besteht, kann die Summe geringer ausfallen.

DEN LAUFENDEN FINANZBEDARF DER HINTERBLIEBENEN ERMITTELN

Der wichtigste Schritt ist die Frage, wie viel Geld Deine Familie pro Monat tatsächlich braucht. Es geht um den Betrag, der nach Deinem Tod fehlen würde.

Dazu schaust Du zunächst auf die Ausgaben, zum Beispiel

* Wohnen Miete oder Kreditrate sowie Nebenkosten
* Grundbedarf wie Ernährung, Kleidung und Mobilität
* Bildung und Betreuung der Kinder, zum Beispiel Kita, Schule, Studium
* Versicherungen, Vereinsbeiträge und Freizeit
* Rücklagen für unerwartete Ausgaben

Aus diesen Positionen ergibt sich ein monatlicher Gesamtbedarf. Anschließend stellst Du diesem Bedarf die Einnahmen gegenüber, die auch nach Deinem Tod vorhanden wären. Dazu gehören

* eigenes Einkommen des Partners
* Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
* betriebliche oder private Hinterbliebenenrenten
* Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalanlagen

Die Differenz zwischen Bedarf und diesen Einnahmen ist die Versorgungslücke. Genau diese Lücke soll die Risikolebensversicherung indirekt schließen. Die Versicherung zahlt zwar eine einmalige Summe, aber dieses Kapital kann über Jahre hinweg eingesetzt oder angelegt werden, um die monatliche Lücke zu decken.

Ein stark vereinfachtes Beispiel

Angenommen, Deine Familie benötigt drei tausend Euro im Monat. Nach Deinem Tod stünden dem Haushalt durch eigenes Einkommen des Partners und Hinterbliebenenleistungen zum Beispiel eins komma fünf tausend Euro pro Monat zur Verfügung. Es bleibt also eine Versorgungslücke von eins komma fünf tausend Euro monatlich.

Wenn diese Lücke fünfzehn Jahre lang geschlossen werden soll, kannst Du vereinfacht rechnen. Eins komma fünf tausend multipliziert mit zwölf Monaten multipliziert mit fünfzehn Jahren ergibt zweihundert siebzig tausend Euro. In dieser groben Rechnung sind Inflation und mögliche Erträge aus einer Anlage der Versicherungssumme noch nicht berücksichtigt. In der Praxis ist es sinnvoll, einen Sicherheitsaufschlag einzuplanen.

KREDITE UND EINMALBETRAEGE BERUECKSICHTIGEN

Neben dem laufenden Finanzbedarf gibt es Einmalbeträge, die die Familie nicht zusätzlich schultern können soll. Hierzu zählen insbesondere

* Restschuld aus Immobilienfinanzierungen
* hoehere Konsumkredite
* gegebenenfalls betrieblich veranlasste Kredite mit privater Haftung
* Beerdigungskosten
* moegliche Umzugskosten oder Kosten einer Neuorganisation des Lebens

Diese Beträge werden in der Regel direkt zur notwendigen Versicherungssumme addiert. Die Idee dahinter ist einfach. Die Familie soll nicht gezwungen sein, das Eigenheim zu verkaufen oder neue Schulden aufzunehmen, nur weil das Einkommen des Hauptverdieners wegfallen würde.

Angenommen, die Restschuld des Immobilienkredits betraegt zweihundert tausend Euro und die Versorgungsluecke nach der oben beschriebenen Rechnung ergibt zweihundert siebzig tausend Euro. Dann würde sich eine Versicherungssumme von etwa vierhundert siebzig tausend Euro ergeben.

VERMOEGEN UND ANDERE ABSICHERUNGEN GEGENRECHNEN

Nun wird geprueft, was bereits vorhanden ist. Dazu gehoeren

* Bankguthaben und Tagesgeld
* Wertpapierdepots
* Bausparguthaben
* bestehende Lebensversicherungen mit Todesfallsumme
* Betriebsvermoegen, soweit im Ernstfall vernuenftig nutzbar

Nicht jede Form von Vermoegen eignet sich gleich gut zur Verrechnung. Eine selbst genutzte Immobilie oder Maschinen eines Unternehmens lassen sich oft nur mit Verlust oder gar nicht veraeussern. Solche Werte sollten sehr vorsichtig bewertet werden.

Liquidierbare Mittel wie Tagesgeld oder breit gestreute Wertpapierdepots koennen dagegen anteilig angerechnet werden, sofern sie nicht ohnehin schon fuer andere Zwecke verplant sind.

Wenn im Beispiel mit vierhundert siebzig tausend Euro errechneter Versicherungssumme zum Beispiel achtzig tausend Euro an frei verfügbarem Vermoegen vorhanden sind, koennte man die Versicherungssumme auf etwa dreihundert neunzig tausend Euro absenken oder bei etwa vierhundert tausend Euro belassen, um einen Puffer fuer Inflation und unerwartete Ausgaben zu haben.

FAUSTREGELN ALS ERSTE ORIENTIERUNG

Viele Menschen moechten zunaechst eine schnelle Orientierung, bevor sie in die Detailrechnung einsteigen. Dafuer gibt es einige Faustregeln, die einen groben Rahmen geben.

Haefig genannte Ansaetze sind zum Beispiel

* etwa das zehnfache des jaehrlichen Brutto oder Nettoeinkommens bei Familien mit Kindern
* etwa das funf bis siebenfache des jaehrlichen Bruttoeinkommens bei Paaren ohne Kinder
* etwa das drei bis funffache des Jahreseinkommens bei Singles, die vor allem Kredite oder einzelne Verpflichtungen absichern wollen

Solche Faustregeln ersetzen keine individuelle Analyse, koennen aber zeigen, ob eine spontan ins Auge gefasste Summe eher zu niedrig oder zu hoch ist. Gerade bei hohen Einkommen oder sehr hohen Krediten kommen diese pauschalen Vielfachen schnell an ihre Grenzen. Dann ist eine genaue Bedarfsrechnung unverzichtbar.

BESONDERE LEBENSSITUATIONEN

Nicht jede Lebenssituation laesst sich mit Standardformeln ausreichend erfassen. Einige Konstellationen verlangen besondere Aufmerksamkeit.

Junge Familien

Wenn Kinder noch klein sind, ist der Zeitraum, in dem die Familie besonders auf das Einkommen der Eltern angewiesen ist, sehr lang. Hier sollte die Sicherungsdauer mindestens bis zum erwarteten Abschluss der ersten Ausbildung des juengsten Kindes reichen. Ausserdem ist es sinnvoll, eher grosszuegig zu kalkulieren, da spaetere Erhoehungen von der dann aktuellen Gesundheit abhängen koennen.

Alleinverdiener

Wenn eine Person nahezu allein fuer das Familieneinkommen sorgt, muss das wegfallende Einkommen im Ernstfall fast vollstaendig kompensiert werden. Hier sind hohe Versicherungssummen haeufig angemessen, und eine sorgfaeltige Analyse von Ausgaben und Finanzierungsvorhaben ist besonders wichtig.

Doppelverdiener

Wenn beide Partner aehnlich hohe Einkommen haben, kann jeder Partner eine eigene Risikolebensversicherung abschliessen, die vor allem den jeweils anderen absichert. Weil dennoch oft gemeinsame Verpflichtungen wie ein Immobilienkredit bestehen, reicht es aber meist nicht, die Summen zu knapp zu waehlen.

Selbststaendige und Unternehmer

Bei Selbststaendigen ueberlagern sich private und betriebliche Risiken. Zusaetzlich stellen sich Fragen wie

* Soll das Unternehmen nach dem Tod weitergefuehrt oder verkauft werden
* Muessen Gesellschafter oder Geschaeftspartner ausgezahlt werden
* Gibt es persoenliche Buergschaften fuer betriebliche Kredite

In solchen Faellen kann es sinnvoll sein, mehrere Vertraege zu kombinieren, zum Beispiel einen Vertrag zur Absicherung der Familie und einen weiteren zur Absicherung betrieblicher Verpflichtungen.

LAUFZEIT UND ZUSAMMENHANG MIT DER VERSICHERUNGSSUMME

Die richtige Versicherungssumme laesst sich nicht voellig von der Laufzeit der Risikolebensversicherung trennen. Grundsaetzlich soll der Schutz solange bestehen, wie ein wesentlicher finanzieller Bedarf vorhanden ist.

Typische Orientierungen fuer die Laufzeit sind

* bis die Kinder voraussichtlich finanziell auf eigenen Fuessen stehen
* bis ein gemeinsamer Immobilienkredit weitgehend getilgt ist
* bis zum geplanten Renteneintritt des Hauptverdieners

Laengere Laufzeiten fuehren zu hoeheren Beitraegen. Eine Moeglichkeit besteht darin, zwei Vertraege mit unterschiedlichen Laufzeiten zu kombinieren, etwa einen groesseren Vertrag, der bis zum Ende der Ausbildung der Kinder laeuft, und einen kleineren Vertrag, der bis zur Rente besteht.

INFLATION UND STEIGENDE LEBENSHALTUNGSKOSTEN

Ein haeufiger Fehler besteht darin, nur mit heutigen Preisen zu rechnen. Was heute wie eine sehr hohe Summe wirkt, kann in zwanzig Jahren deutlich weniger Kaufkraft haben, wenn die Lebenshaltungskosten weiter steigen.

Um damit umzugehen, gibt es verschiedene Ansaetze

* von Beginn an eher grosszuegig kalkulieren, statt knapp zu rechnen
* eine Dynamik vereinbaren, bei der die Versicherungssumme regelmaessig um einen festen Prozentsatz steigt, verbunden mit angepassten Beitraegen
* die Todesfallsumme als Baustein einer groesseren Finanzplanung sehen, zum Beispiel in Kombination mit langfristiger Geldanlage fuer die Hinterbliebenen

Welche Variante passt, haengt von der persoenlichen Finanzstrategie und von der Bereitschaft ab, sich regelmaessig mit dem Thema zu beschaeftigen.

REGELMAESSIGE UEBERPRUEFUNG DER VERSICHERUNGSSUMME

Die Wahl der Versicherungssumme ist kein einmaliger Akt fuer immer. Das Leben veraendert sich, und damit auch der Bedarf.

Wichtige Anlaesse fuer eine Ueberpruefung sind

* Geburt oder Adoption eines Kindes
* Heirat oder Trennung
* Erwerb oder Verkauf einer Immobilie
* Aufnahme oder Ablösung groesserer Kredite
* deutliche Veraenderung des Einkommens
* Wechsel in die Selbststaendigkeit oder Gruendung eines Unternehmens

Viele Vertraege bieten die Moeglichkeit, die Versicherungssumme bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitspruefung zu erhoehen. Diese Optionen sind wertvoll, weil Spaetveraenderungen sonst an einer zwischenzeitlich verschlechterten Gesundheit scheitern koennen.

TYPISCHE FEHLER BEI DER FESTLEGUNG DER VERSICHERUNGSSUMME

Zum Abschluss lohnt sich ein Blick auf haeufige Fehler, die Du vermeiden solltest.

Dazu gehoeren zum Beispiel

* Orientierung nur am Beitrag, ohne den tatsaechlichen Bedarf zu berechnen
* Ignorieren bestehender Schulden oder zu niedrig angesetzte Restschulden
* Unterschaetzung des Finanzbedarfs von Kindern insbesondere fuer Ausbildung und Studium
* kein Einplanen von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten
* fehlende Beruecksichtigung der spaeteren Rentensituation des Partners
* einmalige Festlegung der Summe ohne spaetere Anpassung trotz großer Veraenderungen im Leben

Wer diese Fehler vermeidet, sorgt dafuer, dass die Risikolebensversicherung im Ernstfall tatsaechlich als stabiles Sicherheitsnetz funktioniert und nicht nur als symbolischer Schutz.

FAZIT

Die richtige Versicherungssumme fuer eine Risikolebensversicherung ermittelt man nicht aus dem Bauch heraus, sondern ueber eine nachvollziehbare Bedarfsanalyse. Ausgangspunkt ist immer die Frage, welche finanziellen Luecken fuer Deine Hinterbliebenen entstehen wuerden und wie lange diese Luecken bestehen.

Durch das systematische Zusammenspiel aus Ermittlung des laufenden Finanzbedarfs, Beruecksichtigung von Krediten und Einmalbetraegen sowie Gegenrechnung von Vermoegen laesst sich eine sinnvolle Summe bestimmen. Faustregeln koennen eine erste Orientierung geben, ersetzen aber nicht den Blick auf die eigene Situation.

Wenn Du Deine Risikolebensversicherung regelmaessig ueberpruefst und bei wichtigen Lebensereignissen anpasst, wird aus einem Standardprodukt eine passgenaue Absicherung fuer Deine Familie.

Für Sie gelesen: Spannende Meldungen aus der Finanz- und Versicherungswelt vom 21.01.2016

21. Januar 2016 in Allgemein, Altersvorsorge, BU-Versicherungen, GKV, PKV, Pressespiegel, Risiko Lebensversicherung
  1. Krankenkassen befürchten zehnmal höhere Zusatzbeiträge
    Wirtschaftswoche
    http://www.wiwo.de/unternehmen/versicherer/versicherungen-krankenkassen-befuerchten-zehnmal-hoehere-zusatzbeitraege/12855774.html
  2. Altersarmut – Mehr als 1.100 Euro Rente haben Seltenheitswert
    Versicherungsbote
    http://www.versicherungsbote.de/id/4837057/Altersarmut-Rente-Rentenluecke/
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung – Die Versicherungsidee wird aufgegeben
    Versicherungsbote
    http://www.versicherungsbote.de/id/4836944/Berufsunfaehigkeitsversicherung-Verfassungsbruch-Interview-Schwintowski/
  4. Arzt muss Krankenakten vollständig und lesbar übergeben
    ASSCompact
    http://www.asscompact.de/nachrichten/arzt-muss-krankenakten-vollst%C3%A4ndig-und-lesbar-%C3%BCbergeben
  5. Lebenserwartung: Deutsche werden sieben Jahre älter als sie glauben
    Cash.ONLINE
    http://www.cash-online.de/versicherungen/2016/lebenserwartung-2/300994

Was ist eigentlich der Garantiezins?

11. Januar 2016 in Allgemein, Altersvorsorge, BU-Versicherungen, PKV, Risiko Lebensversicherung, Vermögensanlage

Liebe Leser,

heute gibt es eine Definition zu einem Begriff, den Sie vielleicht schon gelegentlich im Zusammenhang mit dem Thema Altersvorsorge, Lebensversicherung oder Rentenversicherung gehört haben.
Es geht um den so genannten Garantiezins.
Schlagzeilen wie „Garantiezins erneut gesunken“ oder „Jetzt noch bis 31.12. den höheren Garantiezins sichern“ sind Ihnen sicher auch schon einmal begegnet.

Aber was ist der Garantiezins nun genau?

Eigentlich ist die korrekte Bezeichnung „Höchstrechnungszins“. Der Begriff Garantiezins hat aber Einzug in die Umgangssprache gefunden, weil er so schön klingt.
Der Höchstrechnungszins ist der Zinssatz, den die Lebens- oder Krankenversicherer nach Festlegung des Bundesfinanzministeriums maximal für ihre Deckungsrückstellungen ansetzen dürfen.
Zur Familie der Lebensversicherungen zählen auch Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Risikolebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Pflegerentenversicherungen.
Mit Deckungsrückstellungen bezeichnet man – simpel und anschaulich ausgedrückt – den Teil der Kundengelder (Beitragszahlungen abzüglich Kosten), die der Versicherer a) in der Lebensversicherung zur Erfüllung seiner Leistungspflicht verzinslich anzulegen hat und b) in der Krankenversicherung als Alterungsrückstellungen zum Ausgleich zum im Alter steigenden Kosten zu bilden hat.
Maßgeblich für die Höhe des Höchstrechnungszinses ist jeweils der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Höchstrechnungszins. Eine Erhöhung ist nicht gestattet. Eine Unterschreitung des Höchstrechnungszinses ist dann erlaubt, wenn der Versicherer die Erträge nachweislich nicht mehr erwirtschaften kann.
Der Garantiezins ist streng genommen der Zinssatz, den der Versicherer vertraglich mit seinen Kunden vereinbart. Der Garantiezins kann unter dem Rechnungszins liegen.
Mittlerweile gibt es in der Lebensversicherung bereits Anbieter, die in bestimmten Tarifen den Garantiezins auf 0% reduziert haben. Der Ertrag für die Kunden stammt dann aus den nicht garantierten Überschussbeteiligungen. Also in diesem Fall alle den Kunden zustehenden Erträgen, die 0% übersteigen. Man könnte hier also von einem „Überraschungsei“ sprechen oder als Versicherer ganz zeitgemäß mit der Floskel „Wir schaffen das“ in die Werbung gehen. Vielleicht hat man dort auch schon auf eine bereits diskutierte Abschaffung des Garantiezinses spekuliert.
Überschussanteile fallen natürlich auch bei den Versicherern an, die weiterhin eine Garantie aussprechen. Überschussanteile sind Zusatzerträge des Versicherers, die über den Rechnungszins hinaus gehen.
Garantierte Verzinsung und Überschüsse bilden die Gesamtverzinsung. Diese ist bei den Versicherern unterschiedlich hoch.

Wie war die Entwicklung des Rechnungszinses?

In der Lebensversicherung ist die Entwicklung seit Juli 2000, analog zur gesamten Zinsentwicklung, rückläufig.
Historisch reichen die Angaben bis zum Jahr 1903 zurück. Von 1903 – 1922 lag der Höchstrechnungszins bei 3,50%.
Von 1923 – 1941 wurde mit einem Zins von 4,00% kalkuliert.
Big Beginn des Jahres 1942 wurde der Zins auf 3,0 reduziert. Auf diesem Niveau verbleib der Zins dann tatsächlich bis Juni 1986. Der bisher längste Zeitraum für einen konstanten Garantiezins.
Im Juli 1986 kam dann wieder mehr Dynamik in den Höchstrechnungszins. Es erfolgte eine Erhöhung auf 3,5%.
Im Juli 1994 wurde mit 4,00% erneut das Niveau der Jahre 1923 – 1941 erreicht. Aber die Freude hielt nicht lange an.
Im Juli des Jahres 2000 läutete das Bundesfinanzministerium die nun folgende stetige Abwärtsbewegung ein. Der Zins sank auf 3,25%.
Doch damit noch nicht genug. Bereits im Januar 2004 ging es weiter nach unter. Der Zinssatz wurde auf 2,75% reduziert.
Doch damit war der Rückgang noch nicht beendet. Im Januar 2007 erfolgte die nächste Senkung. Der Neue Höchstrechnungszins belief sich nun nur noch auf 2,25%.
Die Abstände der Reduzierung des Höchstrechnungszinses wurden nun immer kürzer. Im Januar 2012 folgte die Absenkung auf 1,75%, bevor im Januar 2015 die bisher letzte Reduzierung auf das aktuelle Niveau von 1,25% erfolgte.
Ab dem 1. Januar 2017 sinkt der Rechnungszins auf 0,90%.

In der Krankenversicherung liegt der Höchstrechnungszins seit über 50 Jahren bei 3,50%. Allerdings existiert dieser Wert nur auf dem Papier. Durch das so genannte AUZ-Verfahren wird der Rechnungszins pro Versicherungsunternehmen für den Altbestand nach unten angepasst.
Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wies bereits 2014 darauf hin, dass 36 von 40 PKV-Unternehmen den für das Jahr 2015 ausgewiesenen Rechnungszins nicht erreichen können.
Die Deutsche Aktuarvereinigung hat Anfang 2015 eine Absenkung auf 2,75% für Neuverträge empfohlen.

Laut Zahlenmaterial aus Juli 2015 (Bundesdrucksache 18/5956) erreichen die Versicherer folgende Rechnungszinsen in der Krankheitskostenvollversicherung:

3,50%: 7 Unternehmen, 1.261.000 Versicherte
3,25 – 3,29%: 25 Unternehmen, 7.011.000 Versicherte
3,00 – 3,24%: 2 Unternehmen, 3.000 Versicherte
2,75 – 2,99%: 1 Unternehmen, 196.000 Versicherte
2,50 – 2,74%: 2 Unternehmen, 2.000 Versicherte

Drei Unternehmen haben die Angabe verweigert.

Das Risiko (deutlicher) Beitragsanpassungen ist nach Jahren der relativen Ruhe also wieder akut vorhanden. Bei drei Unternehmen sieht es schwarz aus.
Fazit:

Die klassische Lebens- bzw. Rentenversicherung verliert als Geldanlage immer weiter an Bedeutung.
Lediglich die reinen Risikovarianten (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung) haben noch ihre Berechtigung.

Bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen sollte auf spezielle Fondspolicen mit einer intelligenten Anlagestrategie
ausgewichen werden.

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Leistungsunterschiede in der Risiko-Lebensversicherung

8. Januar 2016 in Risiko Lebensversicherung

Heute geht es darum, mit einem Mythos aufzuräumen.
Viele Verbraucher und leider auch Kollegen meinen nach wie vor, dass man bei einem Vergleich von Risiko-Lebensversicherungen ausschließlich die Beiträge vergleichen muss, um den bedarfsgerechten Anbieter und Tarif herauszufinden.

Das mag vor 10 Jahren so gewesen sein. Seither haben die einzelnen Anbieter jedoch Stück für Stück damit angefangen, Zusatzleistungen anzubieten.
Im Folgenden werde ich einige der zusätzlichen Leistungspunkte beleuchten. Für den einen oder anderen Verbraucher könnten diese Punkte für die Auswahl des Anbieters relevant sein.

Was ist die grundsätzliche Funktionsweise einer Risiko-Lebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung dient der Absicherung der finanziellen Folgen des Todes einer versicherten Person für die Hinterbliebenen.
Im Todesfall der versicherten Person erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten.
Erlebt die versicherte Person das vereinbarte Ablaufdatum, endet der Vertrag ohne Erbringung eine Leistung.
eine Risikolebensversicherung ist relativ kostengünstig, weil neben dem Todesfallrisiko kein Sparanteil gebildet wird und demnach auch kein Beitrag für einen Sparanteil gezahlt werden muss.

Welche Leistungszusätze werden vereinzelt angeboten (Auszug)?

  • Zahlung der Versicherungssumme bei einer schweren Erkrankung mit einer Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten.
  • Kapitalleistung bei Pflegebedürftigkeit.
  • Kapitalleistung bei schwerem Unfall.
  • Kostenloser Versicherungsschutz für eigene minderjährige Kinder.
  • Verlängerungsoption ohne erneute Risiko-/Gesundheitsprüfung.
  • Zahlung einer Soforthilfe im Leistungsfall vor Abschluss der Leistungsprüfung.
  • Beitragsfreie Erhöhung der Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen.
  • Verbesserter vorläufiger Versicherungsschutz.
  • Überbrückung bei Zahlungsschwierigkeiten unter Aufrechterhaltung des vollen Versicherungsschutzes.
  • Ereignisunabhängige und/oder ereignisabhängige Nachversichersicherungsgarantie.
  • Keine Nachmeldung von Gefahrerhöhungen.
  • Neuberechnung (günstigerer Beitrag) bei Gefahrminderung.
  • Verbraucherfreundliche Regelung bezüglich der Meldefrist im Todesfall.
  • Einschränkung Selbsttötungsausschluss.

Wie Sie sehen, gibt es diverse Leistungspunkte, die zusätzlich in einer Risiko-Lebensversicherung enthalten sein können.
Es geht also nicht nur um den Beitrag!

Sie sollten sich vor dem Abschluss ausführlich über die Zusatzleistungen informieren.
Und: Zusatzleistungen müssen nicht zwingend zu einem wesentlich höheren Beitrag führen.

 

PKV für Referendare / Beamte im Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz

6. Januar 2016 in PKV, Risiko Lebensversicherung

Die meisten Beamten im Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat sehen sich erstmals eigenverantwortlich mit dem Thema Krankenversicherung konfrontiert.
Neben der Frage, ob man sich lieber privat oder gesetzlich versichern sollte und bei welchem Anbieter der Versicherungsschutz begründet werden soll, gilt es einige Besonderheiten der jeweiligen Beihilfeverordnungen zu beachten.

Über die vorgenannten Punkte werde ich in den nächsten Tagen ausführlich schreiben.

Heute möchte ich einen wichtigen Hinweis für angehende Referendare / Beamte im Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz geben.
Beamte in Rheinland Pfalz im aktiven Dienst haben je nach ja nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder einen Beihilfeanspruch in Höhe von 50% (weniger als zwei Kinder) oder 70% (ab 2 Kindern). Im Pensionsalter beträgt der Beihilfesatz 70%.
Für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Wahlleistungen im Krankenhaus, also der Behandlung im Wahlkrankenhaus durch den Arzt der Wahl und Unterbringung im Zweibettzimmer wird auf Antrag
monatlich ein Abzug in Höhe von monatlich 26 EUR durch die Beihilfestelle vorgenommen.
Dafür erfolgt dann die Erstattung der Inanspruchnahme der Wahlleistungen durch die Beihilfestelle in Höhe des Beihilfesatzes. In Rheinland-Pfalz werden vom Erstattungsbetrag 12 EUR je Tag als Eigenanteil abgezogen.

Häufig werden den jungen Beamten dann, sofern sie sich privat versichern, Tarifkombinationen in allen Bereichen (ambulant, stationär und dental) mit demselben Beihilfesatz angeboten. In Rheinland-Pfalz je nach Anzahl der Kinder also 50% oder 30%. Die meisten jungen Beamten sind zu Beginn des Referendariats / Vorbereitungsdienstes kinderlos. Daher ist der Regelfall ein Beihilfeanspruch in Höhe von 50%.

Beamte im Vorbereitungsdienst / Referendariat haben mehrheitlich einen Anspruch auf so genannte Ausbildungstarife. Diese sind vom Beitrag her gegenüber den Tarifen für Beamte auf Probe oder auf Lebenszeit stark rabattiert.

Entscheidet sich nur ein Beamter auf Widerruf (also im Referendariat bzw. Vorbereitungsdienst) die Wahlleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss er den o. g. Abzug vornehmen lassen.
Das ist in Abhängigkeit zur Tarifstruktur des jeweiligen Versicherungsunternehmens, bei dem die Private Krankenversicherung abgeschlossen werden soll, möglicherweise ungünstig.
Statt nämlich den stationären Bereich generell mit 50% bei der PKV zu versichern, sollte nur der Bereich für die Regelleistungen zu 50% versichert werden. Die Wahlleistungen hingegen sollten zu 100% versichert werden. Das ist wie gesagt nicht bei jedem Versicherungsunternehmen so 1:1 umsetzbar und nicht immer die beste Variante, es sollte aber jedes Mal geprüft werden!
Jetzt werden Sie sich vielleicht fragen, wo der Sinn sein soll und ob man damit nicht überversichert ist.
Ich kann Sie beruhigen. Das ist definitiv nicht der Fall. Und – deswegen ist diese Variante sehr häufig sinnvoll – sie sparen damit auch noch Geld!

Wie funktioniert das nun im Detail?

Bei der Beantragung des Versicherungsschutzes bei der PKV beantragen Sie für den Baustein „Wahlleistungen im Krankenhaus“ den Tarif 100%.
Sie teilen der Beihilfestelle mit dem entsprechenden Formular mit, dass Sie keinen Abzug für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Wahllistungen im Krankenhaus wünschen.

Für den Baustein „Wahlleistungen“ 100% zahlen Sie dann in einem repräsentativen Beispiel 5 EUR mehr als in der Tarifvariante 50%. Das bringt Ihnen einen finanziellen Vorteil in Höhe von 21 EUR monatlich.
Und Sie sparen sich nicht nur den monatlichen Abzug in Höhe von 26 EUR monatlich, sondern auch den Abzug von 12 EUR je Aufenthaltstag im Krankenhaus.

Mit der Ernennung zum Beamten auf Probe besteht dann erneut Handlungsbedarf.
Sollen die Wahlleistungen zukünftig bei der Beihilfestelle in Anspruch genommen werden, muss die Erklärung innerhalb von drei Monaten ab Umwandlung oder Wiederbegründung des Beamtenverhältnisses an das Landesamt für Finanzen geschickt werden.
Und natürlich muss dann auch eine Anpassung der Tarife bei der PKV vorgenommen werden. Hier muss innerhalb von sechs Monaten von der Tarifstufe 100% Wahlleistungen in 50% Wahlleistungen umgestellt werden.
Da es sich hier für die Versicherungsgesellschaft um eine Risikominimierung handelt, ist für die Umstellung keine erneute Prüfung des Gesundheitszustands erforderlich.

Das Landesamt für Finanzen in Rheinland Pfalz schreibt aus seiner Website:

„Die Erklärung [nach § 25 Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz*] kann also u.U. mehrfach (z.B. bei Einstellung, bei Übernahme eines Beamten auf Widerruf in das Beamtenverhältnis auf Probe, bei Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) abgegeben werden.

Keine neue Wahlmöglichkeit besteht bei Eintritt in den Ruhestand und bei Beginn oder Ende einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge.“

—-

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§ 25 Wahlleistungen neben Krankenhausleistungen

(1) Anspruch auf Beihilfen für Aufwendungen für Wahlleistungen nach § 24 Abs. 3 besteht für beihilfeberechtigte Personen, die gegenüber der Festsetzungsstelle innerhalb der Ausschlussfristen nach Satz 3 erklären, dass sie für sich und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen Beihilfen für die Aufwendungen für Wahlleistungen ab Beginn der Ausschlussfrist in Anspruch nehmen wollen. Die Ausschlussfrist beginnt mit dem Tag

1. der Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses,

2. der Entstehung des Anspruchs auf Witwengeld, Witwergeld oder Waisengeld oder

3. der Abordnung oder Versetzung zu einem rheinland-pfälzischen Dienstherrn.

Die Ausschlussfrist beträgt in den Fällen des Satzes 2 Nr. 1 und 3 drei und in den Fällen des Satzes 2 Nr. 2 sechs Monate; die beihilfeberechtigten Personen sind auf die Ausschlussfristen hinzuweisen.

(2) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht – auch bei teilzeitbeschäftigten beihilfeberechtigten Personen – nur gegen Zahlung eines Betrages von 13,00 EUR monatlich. Die Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 beinhaltet das Einverständnis, dass der Betrag monatlich von den Bezügen einbehalten wird. Werden Bezüge nicht für einen vollen Kalendermonat gezahlt, ist der Betrag nach Satz 1 entsprechend der Kürzung der Bezüge zu mindern. Die Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zum ersten eines Kalendermonats widerrufen werden. Ist eine Einbehaltung des Betrages von den Bezügen nicht möglich, wird er zum 15. eines Monats fällig. Kommt in den Fällen des Satzes 5 die beihilfeberechtigte Person der Zahlungspflicht über einen Zeitraum von drei Monaten nicht nach, gilt dies als Widerruf im Sinne des Satzes 4; der Anspruch nach Absatz 1 entfällt in diesen Fällen mit dem Beginn des Zahlungsverzuges.

(3) Die Zahlungspflicht nach Absatz 2 Satz 1 ruht

1. während der Zeit einer Beurlaubung ohne Beihilfeanspruch und

2. in den Fällen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 für die Dauer des Ausschlusses der auf einem Versorgungsanspruch beruhenden Beihilfeberechtigung.

(4) Aufwendungen nach § 24 Abs. 3 sind ferner nur beihilfefähig, wenn die nach § 22 BPflV oder § 17 KHEntgG vorgeschriebene Wahlleistungsvereinbarung vor Erbringung der Wahlleistung schriftlich abgeschlossen wurde und der Festsetzungsstelle vorgelegt wird.