Kinder haften für ihre Eltern

5. August 2011 in Pflegeversicherung

Sie haben richtig gelesen!

Wir alle kennen die Aussage, dass Eltern für ihre Kinder haften. Aber das gilt auch umgekehrt!

Der Hintergrund ist der stark steigende Anteil von „Kindern“, die für ihre pflegebedürftigen Eltern die Pflegekosten zahlen müssen.

Die ARD hat dazu einen sehr informativen Beitrag erstellt, der in der ARD-Mediathek abgerufen werden kann.

Bitte beachten Sie, dass man durch den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung die hohen finanziellen Belastungen sehr gut absichern kann!

Beihilfe Rheinland-Pfalz – Berücksichtigung von Kindern

4. August 2011 in PKV

Mit Wirkung zum 01.08.2011 ist die Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz vom 22.06.2011 in Kraft getreten.

Mit Schreiben vom 21.07.2011 weisen die Rheinischen Versorgungskassen auf eine wichtige Änderung hin:

Konnten bisher die Eltern wählen, sofern beide beihilfeberechtigt waren, bei wem das Kind/die Kinder mit dem Beihilfebemessungssatz berücksichtigungsfähig waren, so gilt seit dem 01.08.2011, dass die Berechtigung immer dem Elternteil zusteht, das den Familienzuschlag (das Kindergeld) erhält.

Auch in der ergänzenden privaten Krankenversicherung muss gegebenenfalls eine Änderung der Zuordnung des erhöhten Beihilfesatzes in Höhe von 70% (bei zwei oder mehr Kindern) erfolgen.

Wenden Sie sich bei Unklarheiten bitte an die Rheinischen Versorgungskassen oder Ihre PKV.