Beitragsentlastung im Alter

27. August 2021 in Allgemein

Dieser Zusatztarif, Beitragsentlastung im Alter, kurz BEA, kann nur von Privatkrankenversicherten abgeschlossen werden. Einerseits gleich mit zu Beginn des Versicherungsvertrages bzw. kann man sich auch noch während der Laufzeit dafür entscheiden.

Ziel ist es, die Gesundheitskosten im Alter zu senken.

Schließt man den BEA über z.B. 200 Euro ab, dann senkt sich der Beitrag im Alter um diese 200 Euro. Aber Achtung: dieser „Sparbetrag“ in Höhe von 200 Euro reduziert sich um den Beitrag des BEA-Tarifes, weil dieser bis zum Ende der Vertragslaufzeit (Kündigung oder Todesfall) weiter bezahlt werden muss.

Die Höhe des Entlastungstarifes kann individuell festgelegt werden.

Ist man als Arbeitnehmer in der PKV versichert, profitiert man davon, dass der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages dazuzahlt.

Ein weiterer Vorteil des BEA ist, dass man nicht an das Geld heran kommt, es steht einem dann wirklich bei Renteneintritt zur Verfügung.

Es gibt ja immer zwei Seiten einer Medaille. Sollte man den Versicherer wechseln oder in die Gesetzliche Krankenkasse gehen, ist eine Mitnahme der Ersparnisse aus diesem BEA-Tarif nicht möglich, das Geld verbleibt beim Versicherer. Auch im Todesfall gibt es keine Auszahlung des unverbrauchten Geldes.

Sprechen Sie uns gern an, wir finden zusammen mit Ihnen die für Sie passende Lösung.

Selbstständige BU oder Fonds-BU – das ist hier die Frage

23. August 2021 in Allgemein

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft in Form einer BU-Versicherung ist für viele Berufstätige inzwischen sehr wichtig geworden. Die nach wie vor gängigste Variante ist die Form der reinen Risikoabsicherung, also der selbstständigen BU (SBU): man zahlt Beiträge ein und es gibt keinen Sparanteil. Man kann die BU aber auch als Fonds-BU abschließen: hier zahlt man einen etwas höheren Beitrag, weil ein Teil des Beitrages in Fonds investiert wird. Bei der SBU zahlt man in der Regel den Nettobeitrag, bei der Fonds-BU den Bruttobeitrag. Die Differenz zwischen dem Brutto- und Nettobeitrag fließt bei der Fonds-BU in eine Geldanlage, z.B. in einen ETF. Schließt man eine Fonds-BU im Alter zwischen 10 und ca. 40 Jahren ab, hat man die Chance, dass die eingezahlten Beiträge am Ende der Laufzeit zur Verfügung stehen, die Fonds-BU hat somit praktisch keinen Beitrag gekostet.

Die weiteren Vorteile einer Fonds-BU sind außerdem:
– das Guthaben ist jederzeit verfügbar, d.h. finanzielle Engpässe können kurzfristig überbrückt werden
– im Leistungsfall wird man von der Beitragszahlung befreit
– es sind mehrere Fonds-Wechsel p.a. möglich
– die erwirtschafteten Überschüsse bekommt der Versicherungsnehmer
– freie Vererbbarkeit.

Natürlich muss auch beim Abschluss einer Fonds-BU der Versicherungsnehmer gesund sein, also alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Dazu stehen wir Ihnen gern wie gewohnt mit unserem Knowhow zur Seite.

Vergleich einer SBU (Zahlbeitrag = netto)
mit einer Fonds-BU (Zahlbeitrag = brutto)

Bankkauffrau, 35 Jahre, Laufzeit 32 Jahre, BU-Rente 1.500 €
SBU: Monatsbeitrag 68,51 €, eingezahlte Beiträge 26.307,84 €,
Auszahlung 0 €
Fonds-BU: Monatsbeitrag 103,80 €, eingezahlte Beiträge 39.859,20 €,
Auszahlung 39.704 €*
(Fondsguthaben bei 6,1% p.a.)
*dieser Wert kann nicht garantiert werden

Wie kommt das zustande?
Wenn man sich alle 30-Jahres-Intervalle aller Fonds (auch die der Schlechten!) seit 1970 anschaut, kann man Folgendes entdecken: Das beste Intervall wies eine Rendite von 11,1% p.a. und das schlechteste immer noch eine Rendite in Höhe von 6,1% p.a. auf.

Allein beispielsweise auf den Index S&P 500 bezogen beliefen sich die 30-Jahres-Werte seit dem Jahr 1928 auf mind. 8,6% p.a., max. 13,7% p.a., durchschnittlich waren es gute 11,2 % p.a.

Und das Beste zum Schluss: die Auszahlung des Guthabens ist steuerfrei!

Sprechen Sie uns gern an, wir finden zusammen mit Ihnen die für Sie passende Lösung.