Irgend etwas stimmt mit den Pflegerenten nicht!

27. November 2012 in Private Pflegezusatztarife

Ich habe mir die Pflegerenten einmal etwas genauer angesehen, und zwar unter dem Aspekt: wenn durch den MDK die Pflegebedürftigkeit geprüft und festgestellt wurde und die Pflegekasse einen Leistungsbescheid ausstellt, der die Pflegestufe und die Leistung beinhaltet: erhalte ich dann eigentlich Leistungen aus der privaten Pflegezusatzversicherung, also aus der Pflegerente? Immerhin ist man lt. SGB XI geprüft worden, d.h. man hat eine staatliche Einstufung/Prüfung hinter sich.

Das Fazit ist wirklich erschreckend!

Zuerst einmal unterscheidet man zwei Kategorien von Anbietern:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(ADL = activities of daily living = Aktivitäten des Täglichen Lebens = ATL)

Die Versicherungsbedingungen sprechen bei den Pflegerenten eine ganz andere Sprache als bei den Pflegetagegeldern.

Fast alle Bedingungen, vor allem die Paragrafen „Mitwirkungspflichten des VN“ und „Nachprüfung“ und auch die Antragsfragen sind an die hauseigene BU angelehnt und haben nicht viel mit dem SGB XI zu tun! Es gibt für die Feststellung einer BU keine gesetzliche Einstufung, daher ist es normal, dass ein Arzt die BU feststellen muss und noch weitere Unterlagen eingereicht werden müssen. Formulierungen wie: „ärztliche Feststellung“ hat wohl etwas mit BU zu tun, aber sicher nicht mit der Feststellung einer Pflegebedürftigkeit. Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit gibt es ein Gesetz seit 1995, das SGB XI, und dort ist geregelt, wie die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird und das wird vom MDK/Medic Proof umgesetzt.

Mir stellt sich hier wirklich die Frage: wurden die Bedingungen der BU einfach nur übernommen und/oder hat man sich mit dem Thema Pflege nicht auseinandergesetzt? Oder wollen die Versicherer einfach nur dabei sein, um auch eine Pflegezusatz anzubieten?

Meine Meinung ist: die Pflegerenten, so wie sie zurzeit auf dem Markt angeboten werden, sind komplett am Bedarf vorbei.

Mehr lesen Sie hier: Pflegerenten und die Mitwirkungspflichten

Anlage 1: BAGSO empfiehlt Swiss Life

Anlage 2: Flyer Swiss Life

Informationen zum „Pflege-Bahr“

17. November 2012 in Pflegeversicherung allgemein

Was erwartet uns mit dem „Pflege-Bahr“?

Aus meiner Sicht ist es nicht sinnvoll, bis 2013 zu warten, um eine Pflegetagegeld-Zusatzversicherung abzuschließen. Natürlich nur, wenn man durch die Gesundheitsprüfung der Versicherer kommt. Sollte man akute Probleme mit seinem Gesundheitszustand haben, kann man sich ab Januar 2013 die geförderten Pflege-Produkte ansehen, da Kontrahierungszwang besteht und kein Risikozuschlag erhoben werden darf und auch keine Leistungsausschlüsse.

Bisher liegen zwar noch keine Beitragskalkulationen vor, da aber  Kontrahierungszwang besteht, werden die Versicherer zum Risikoausgleich sehr wahrscheinlich deutlich höhere Beiträge kalkulieren. Zudem werden die Tarife als Unisextarife kalkuliert. Ob das die 5 Euro monatliche Förderung ausgleicht, darf zumindest bezweifelt werden. Auch kann es gut sein, das die Versicherer bei den Versicherungsbedingungen schlechtere Regelungen für den „Pflege-Bahr“ einführen.

Folgende Voraussetzungen müssen die Produkte erfüllen:

  • es ist eine einkommensunabhängige staatliche Förderung von 60 Euro pro Jahr
  • gilt für Volljährige ohne Altersbegrenzung
  • gefördert werden ausschließlich Pflegetagegeldversicherungen, also nicht die Pflegekostentarife und Pflegerenten
  • Mindesteigenbeitrag in Höhe von 120 Euro im Jahr
  • Leistungen in allen 3 Pflegestufen und in der Pflegestufe 0 (Demenzabsicherung), mindestens 600 Euro in der Pflegestufe 3 und maximale Absicherung in Höhe der gesetzlichen Leistung
  • Wartezeit von bis zu 5 Jahren
  • Kontrahierungszwang, sofern noch keine Pflegebedürftigkeit oder „Demenz“ festgestellt wurde
  • keine Risikozuschläge
  • keine Leistungsausschlüsse

FAZIT

Es sind jederzeit die „normalen“ Pflegezusatztarife abschließbar. Die Unterschiede werden in den Versicherungsbedingungen und in der Beitragskalkulation liegen.

Gastbeitrag Private Altersvorsorge. Ein Gespräch mit Frank Rindermann – FRF Finanzmakler-Karlsruhe (http://www.finanzblog-frf.de)

8. November 2012 in Altersvorsorge

Heute einmal eine andere Sichtweise zum Thema private Altersvorsorge. Ich habe mit meinem Kollegen Frank Rindermann, der Spezialist für Ruhestandsplanung ist,  ein interessantes Gespräch geführt. Natürlich interessiert mich immer die Meinung von Kollegen, die genau wie ich auf bestimmte Sparten spezialisiert sind. Daher habe ich den Gesprächsverlauf für Sie nachskizziert:

Thomas Kliem:
Herr Rindermann, wie schätzen Sie als Spezialist für strategische Ruhestandsplanung heute die Dringlichkeit einer privaten Altersvorsorge in Deutschland ein?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Dringlicher als je zuvor. Heute ist den meisten Menschen bekannt, dass das gesetzliche Rentensystem eigentlich bereits am Ende ist. Ohne die staatlichen Zuschüsse in die Rentenkasse – die übrigens aus Steuergeldern geleistet werden – könnten bereits heute keine Renten mehr ausgezahlt werden. Die Politik hat in den letzten Jahren deutlich darauf reagiert und in mehreren Rentenreformen z.B. Rentenanwartschaften nachhaltig gekürzt, rentenrechtliche Zeiten reduziert und gestrichen und Anreize zur privaten Vorsorge geschaffen. Alles ein deutliches Signal, dass nun auch die Politik das gesetzliche Rentensystem in Frage stellt.
Obwohl sich heute mehr Menschen – und auch jüngere Jahrgänge – durchaus Sorgen um Ihre Altersversorgung machen und auch bereit sind, dafür eigenes Geld in die Hand zu nehmen, wird die private Altersvorsorge eher unstrukturiert und oberflächlich betrieben. Es fehlt an deutlicher und ehrlicher Aufklärungsarbeit und vielen falschen Informationen, die von vielen Seiten lanciert werden.

Thomas Kliem:
Welche Fehler werden heute von Kunden in der privaten Altersvorsorge gemacht?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Leider gleich mehrere Fehler. Zum einen wird die Rentenlücke noch immer komplett unterschätzt.

Zum anderen wird der notwendige Beitrag zur Deckung der Rentenlücke unterschätzt. Auch die Wirkung der Inflation wird meist gar nicht berücksichtigt. Ebenso die Steuerpflicht auf Rentenbezüge wird außer acht gelassen.

Im Ergebnis werden die meisten Verträge zur Altersvorsorge planlos abgeschlossen. Quasi dienen die meisten Abschlüsse nur der Befriedigung des schlechten Gewissens. Welche konkreten Ergebnisse diese Verträge zur „Ruhestandsplanung“ – wie wir die Altersvorsorge lieber bezeichnen –  beitragen, ist dem Verbraucher meist gar nicht bewusst.

Auch bieten noch immer zu viele Vermittler planlos Verträge an. Dabei denken die Vermittler eher an ihre eigene Brieftasche, als an eine professionelle Lösung eines Rentenproblems ihrer Kunden.

Thomas Kliem:
Worauf sollte ein Kunde bei der Beratung zur Ruhestandsplanung (Altersvorsorge) besonders achten und wie erkennt er einen „guten“ Berater?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Ein Berater ist meist nicht in der Lage, die individuelle Altersvorsorge eines Kunden mit nur einem Produkt zu „erledigen“. Sinnvoll ist es ebenso wenig. Eine professionelle „Ruhestandsplanung“ muss systematisch und in mehreren Schritten erfolgen.

Thomas Kliem:
Welches sind Ihrer Meinung nach die systematischen Schritte innerhalb der Beratung zur Ruhestandsplanung (Altersvorsorge)?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Sie ergeben sich eigentlich als logische Konsequenz:

  1. Erfassung der persönlichen Daten des Kunden.
  2. Erfassung aller bereits bestehenden Anwartschaften zum gewünschten Ruhestandstermin (z.B. gesetzliche Rentenanwartschaft; berufsständische Versorgungsanwartschaften; Pensionsansprüche (bei Beamten); private Vorsorgeverträge u.ä.)
  3. Festlegung der Grundlagedaten zur Ruhestandsplanung. (z.B. Beginn des gewünschten Ruhestandes; Höhe der angestrebten monatlichen Rentenbezüge (netto), Mindestdauer der Rentenbezüge bzw. erwartete Lebenserwartung; erwarteter Steuersatz bei Rentenbeginn; erwartete Rendite bis zum Rentenbeginn der Vertragsbeiträge; erwartete Rendite ab Rentenbeginn; Höhe der erwarteten durchschnittlichen Inflation u.ä.)
  4. Berechnung des notwendigen Kapitals mit den o.g. Grundlagedaten, um die gewünschte Nettorente zum gewünschten Rentenbeginndatum lebenslang finanzieren zu können.
  5. Berechnung der notwendigen monatlichen Beitragshöhe (oder des Einmalbeitrages), mit der – unter Berücksichtigung der o.g. Grundlagedaten – das berechnete Gesamtkapital erreicht wird.

Am Ende dieser Beratungsschritte erkennt jeder Kunde genau, wie hoch sein tatsächlicher Bedarf an Kapital ist, um sein gewünschtes Rentenziel zu erreichen. Gleichzeitig erkennt er, was er wirklich jeden Monat (oder einmalig) in seine Ruhestandsplanung investieren muss. Ebenso wird ihm die Wirkung von Inflation und der notwendigen Rendite anschaulich bewusst.

Thomas Kliem:
Welche Produkte eignen sich für die private Altersvorsorge besonders?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Zuerst sollten Daten zum persönlichen Umfeld des Kunden und zur persönlichen Lebensplanung erfasst und berücksichtigt werden. Weiterhin müssen die individuellen Präferenzen an mögliche Produkte und die gewünschten Vertragsoptionen geklärt werden, die der Kunde benötigt bzw. wünscht. Vor der Auswahl des geeigneten Produktes ist jedoch noch die Frage nach der geeigneten „Vorsorgeschicht“ zu klären.

Thomas Kliem:
Und welche Vorsorgeschichten gibt es?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Wir haben heute bekanntlich das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge:

Zur Schicht 1 gehören die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Basis-Rente (Rürup-Rente).

In der Schicht 2 sind die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu finden. Diese ersten zwei Schichten haben den Vorteil der staatlichen Subvention in Form von steuerlicher Absetzbarkeit der Beiträge innerhalb bestimmter Höchstsätze und – bei der Riester-Rente – direktem Zufluss von Förderbeiträgen. Im Gegenzug werden die Renten bei Rentenbezug jedoch zu 100% versteuert. Weiterhin werden die Renten dieser zwei Schichten in relativ enge Korsetts staatlicher Bedingungen gezwängt, was eine flexible Gestaltung dieser Renten nicht möglich macht. Schließlich gibt es die Schicht 3, zu der alle übrigen privaten Verträge zur Altersvorsorge gehören. Hier besteht eine nahezu unbegrenzte Flexibilität in Bezug auf Vertragsoptionen und Kundenwünschen. Da die Beiträge dieser Verträge der 3. Schicht aus bereits versteuertem Nettogehalt aufgewendet werden müssen, sind die Renten nur mit einem Bruchteil der Bezüge zu versteuern (Ertragsanteilbesteuerung).

Thomas Kliem:
Wie kann ein Kunde entscheiden, welche der Schichten für ihn interessant sind?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Ganz ehrlich ? Das kann er selbst kaum. Er ist auf professionelle Beratung und Beratungssoftware angewiesen, welche in der Lage ist, alle steuerlichen Aspekte während der Laufzeit und ab Rentenbeginn zu berücksichtigen. Erst so ist – durch einen direkten Vergleich des Nettoaufwands bei gleicher Ziel-Rentenhöhe – zu erkennen, welche Schicht für den jeweiligen Kunden am rentabelsten ist. Darüber hinaus muss dann noch die relevante Schicht zu seiner Lebensplanung und seinen Produkt-Ansprüchen passen.

Thomas Kliem:
Aber noch ist nicht klar, welches Produkt für den Kunden sinnvoll ist, oder?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Richtig. Erst wenn alle oben angesprochenen Beratungsschritte vollzogen sind, kann das eigentliche Produkt gesucht und auch gefunden werden. Dabei muss entschieden werden, ob der Kunde klassische oder fondsgebundene Produkte wünscht und welche Optionen der spätere Vertrag anbieten muss. Hier sind beispielhaft mögliche Todesfallabsicherungen während der Vertragslaufzeit zu nennen oder ab Rentenbeginn. Auch die Art und die Höhe solcher Hinterbliebenenversorgungen können gewünscht sein. Ebenso können Hinterbliebenenrenten gewünscht werden oder Teilkapitalisierungen während der Laufzeit oder ab Rentenbeginn.

Thomas Kliem:
Wie unterscheiden sich klassische von fondsgebundenen Produkten?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Klassische Produkte haben die Eigenheit, dass die Kapitalanlage bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bleibt. Diese Kapitalanlagen sind gesetzlich reglementiert und unterliegen strengen Kontrollen. Durch die Begrenzung auf maximal 30% der Kapitalanlagen in Aktien und die Vorschrift überwiegend in sichere Zinsanlagen zu investieren, kann die Versicherung – gerade in Zeiten geringer Zinsen wie in diesen Jahren – keine Rendite erwirtschaften, die deutlich über der Inflationsrate liegt. Die tatsächlich durchschnittliche Höhe der Kapitalanlagen deutscher Versicherer in Aktien liegt aktuell bei ca. 5%. Auch dadurch sind Gesamtüberschusssätze der Versicherer aktuell kaum über 4,0 % zu finden. Die echte Beitragsrendite (Rendite bezogen auf die gezahlten Beiträge)  ist – durch Risiko-, Abschluss- und Vertragskosten – dabei noch viel geringer. Geworben wird aber von den Versicherern immer nur mit den Überschusssätzen, die sich jedoch nur auf das tatsächliche Deckungskapital bezieht und eben nicht auf die Summe aller gezahlten Beiträge.

Thomas Kliem:
Welches sind denn Beispiele für klassische Produkte?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Hier sind Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen zu nennen. Kapitallebensversicherungen kennen wohl alle Verbraucher. Dass diese Verträge für eine Altersvorsorge nicht geeignet sind, wissen nur die wenigsten. Dabei sollte es jedem klar sein, dass hier Beiträge bezahlt werden, die nicht nur der Altersvorsorge dienen können. Teile des Beitrages werden hier nämlich für die Todesfallsumme benötigt und für die Vertragskosten. Wenn Altersvorsorge betrieben werden soll, muss ich nicht für meinen Todesfall vorsorgen. Dieses Risiko ist doch – viel günstiger – über separate Verträge (Risikolebensversicherungen) – zu erhalten. Wenn also die „sichere“ Anlage einer Versicherung anvertraut werden soll, bzw. die Verwaltung der Kapitalanlage, die ja immerhin die Höhe des Rentenkapitals bestimmt, dann bitte lieber eine Rentenversicherung.

Thomas Kliem:
Und was sind fondsgebundene Produkte?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Wie der Name anzeigt, handelt es sich um Produkte – auch hier sind Rentenversicherungen den Lebensversicherungen vorzuziehen – bei der die Kapitalanlage nicht von der Versicherung bestimmt wird, sondern vom Kunden selbst. Hier bestimmt der Kunde individuell die Anlage der Beitragsteile, die der Kapitalbildung dienen (ebenfalls nach Risiko- und Vertragskosten) in Investmentfonds. Je nach Risikoneigung und Renditeerwartungen kann der Kunde bei den „guten“ Produkten aus einer Vielzahl von Fonds (70 und mehr) aus verschiedenen Fondsklassen (Aktien-, Renten-, Immobilien-, Misch-, Dachfonds etc.) seine Anlage selbst zusammenstellen oder auch vorgegebene Aufteilungen wählen. Dabei ist ein jederzeitiger Wechsel der Fonds oder der vorgegebenen Aufteilungen möglich. Meist sogar mehrfach pro Jahr und kostenfrei. So kann jederzeit relativ schnell auf geänderte Situationen der Wirtschaft – die eventuell Auswirkungen auf die Kursentwicklung der Fonds haben kann – reagiert werden. Ebenso kann so einige Jahre vor Rentenbeginn ein bestehendes Anlagerisiko reduziert werden oder ein bestimmter Vertragsstand (z.B. hohe Gewinne innerhalb der Policenfonds) gesichert werden.

Thomas Kliem:
Sind aber Investmentfonds nicht zu riskant als Anlage für die Altersvorsorge?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Ganz klar „Nein“!

Wir sprechen in der Regel über Vertragslaufzeiten bis zum Rentenbeginn von 25 Jahren und wesentlich mehr. Jedes Kursrisiko – wohlgemerkt „guter“ Fonds – relativiert sich über einen solchen Zeitraum. Kurseinbrüche sind – und waren – immer auch Chancen, um gute Werte günstig zu kaufen. Weiterhin kaufen Sie in Zeiten sinkender Kurse bei monatlich gleichem Beitrag die Fondsanteile immer billiger ein. Steigen die Kurse wieder kaufen sie weniger Anteile. Die günstig gekauften Anteile steigen dabei an Wert. Dieses wird als „cost-average-effect“ bezeichnet (Durchschnittskosteneffekt).

Es gibt noch einen wichtigen Grund, warum in der Regel auf fondsgebundene Produkte zurück gegriffen werden muss.

Thomas Kliem:
Sie meinen, der Kunde „muss“ fondsgebundene Rentenversicherungen abschließen?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Auch hier ein bestimmtes „Ja“. Das sollte für die meisten der Produkte für die Altersvorsorge, die der Verbraucher anschafft vorgesehen werden. Wie wir festgestellt haben, bieten konventionelle Produkte nur eine geringe Nettorendite nach Inflation. Um ein bestimmte Rentenziel zu erreichen, kann aber nur an 2 „Schrauben“ gedreht werden. Formulieren wir es einfach:

Stellschraube1: Sparbeitrag

Wenn wir „hinten“ (bei Rentenbeginn) eine bestimmte Summe „herausholen“ möchten, müssen wir „vorn“ (also während der Sparphase) eine bestimmte Summe hinein stecken (also Beiträge sparen). Die Beitragshöhe ist aber bei nahezu jedem Verbraucher endlich; soll heißen, nicht in unbegrenzter Höhe zu leisten. Der Verbraucher kann nur für das Alter sparen, was er – nach Abzug der Lebenshaltungs- und sonstiger Kosten – übrig hat. Dadurch ist die Summe „hinten“ aber auch begrenzt, die wir als Rente erhalten können.

Stellschraube2: Rendite

Die zweite „Schraube“ die wir zur Verfügung haben, ist die Rendite. Je höher die Rendite (Verzinsung oder Gewinn), desto höher das Endkapital (hier: die Rente).

Weil also „Schraube 1“ (Beitragshöhe) nicht unendlich anzuziehen ist, sind wir fast gezwungen auf eine höhere Rendite in der Altersvorsorge zu bauen, um das Rentenziel zu erreichen. Und nennenswerte Nettorenditen sind eben nur über Anlagen in Börsenwerte (hier: Investmentfonds) zu erzielen.

Thomas Kliem:
Womit kann denn ein Kunde bei fondsgebundenen Rentenversicherungen rechnen?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Es ist belegbar, dass guten Fondsdepots nach langen Laufzeiten durchschnittlichen Nettorenditen von 8-10% p.a. erreicht haben. Solche Fondsdepots können auch in guten fondsgebundenen Rentenversicherungen zusammen gestellt werden. Selbst nach Vertragskosten sind so Nettorenditen von 7% realistisch. Wir erstellen alle Hochrechnungen aus Gründen der Sicherheit mit nur 6% p.a. So ist sicher gestellt, dass das Rentenziel unserer Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch erreicht werden kann.

Thomas Kliem:
Warum stapeln Sie tief bei Ihren Hochrechnungen?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Das das tue ich gar nicht. Wenn wir Hochrechnungen mit einer durchschnittlichen Performance von 6% p.a. durchführen, wissen wir, dass die echte Fondsrendite noch höher sein muss, da ja die Fondskosten innerhalb der Police noch zu berücksichtigen sind, die die Nettorendite schmälern. Um ein Nettoergebnis von 6% zu erreichen, müssen die Fonds inkl. Fondskosten eine Bruttorendite von ca. 7 – 8% p.a. erzielen. Hier sind wir wieder bei einer durchaus realistischen Betrachtung von möglichen Renditen. Um das Rentenziel des Kunden zu erreichen, dann ist jedes Zehntel-Prozent mehr sehr willkommen. Zum einen denken wir, dass der Kunde ohnehin mehr Rente benötigt als er heute denkt, wenn er sich nicht einschränken möchte. Zum anderen ist dieser „Risikopuffer“ wichtig. Sprechen wir heute von 7% (Bruttorendite) p.a., dann erinnert sich der Verbraucher später auch an 7% p.a. Sollten es dann „nur“ 6% gewesen sein, fühlt er sich vielleicht nicht gut. Wie aber wird er denken, wenn er 7% erwartet aber 8% erhält?

Thomas Kliem:
Herr Rindermann, vielen Dank für das Gespräch!