Statistik – Zahlen

6. September 2011 in Gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) wurde am 01.01.1995 eingeführt.

Sie bietet Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit und stellt lediglich eine Grundversorgung dar. Im Volksmund sagt man auch gern Teilkaskoabsicherung dazu. Es war vom Gesetzgeber zu keiner Zeit angedacht, durch die Einführung dieses Gesetzes eine komplette und vollständige Absicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit sicher zu stellen und zu gewährleisten. Mal ehrlich, wie sollte das auch gehen! Jeder Mensch hat ganz individuelle Bedürfnisse. Wo fängt man da an, wo soll es aufhören? Es musste ein System her, dass die Einstufung der Pflegebedürftigkeit für alle vergleichbar macht. Die gesetzliche Pflegeversicherung fällt auch unter das so genannte Umlageverfahren, dass wir in Deutschland bei den Sozialversicherungen haben. Wie hoch müssten die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung für alle sein, um die wirklich realen anfallenden Kosten zu tragen? Ich glaube, das will und kann auch keiner auf Dauer bezahlen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung bildet einen eigenständigen Zweig der Sozialversicherung neben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Wenn es 1999 noch 1,9 Mio. Pflegebedürftige gab, sind es jetzt bereits 2,34 Mio. Menschen, die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, das ist ca. jeder 40. Bürger der Bundesrepublik Deutschland.

Den größten Anteil der Pflegebedürftigen findet man in der Altersstufe ab 80. Dort sind die Frauen häufiger betroffen als die Männer.

Auf die jeweilige Pflegestufe entfallen 59,2 % für die Pflegestufe 1, 31,4 % für die Pflegestufe 2 und 9,4 % für die Pflegestufe 3.

Das statistische Bundesamt hat die Zahlen für die Pflegestatistik per 31.12.2009 veröffentlicht:

So stieg im 10-Jahresbereich die Zahl der Pflegebedürftigen um 16 % bzw. um 322.000 auf 2,34 Mio. an. Das heißt, dass es seit Dezember 2007 einen Zuwachs um 4,1 % bzw. 91.000 Pflegefällen gab.

Die Prognose ergibt, dass im 2-Jahresraum Zugänge um jeweils 100.000 Pflegefällen zu erwarten sind, das heißt, dass es im Jahr 2020 bereits ca. 2,9 Mio. Pflegefälle geben wird und in 2050 sogar 4,7 Mio.

Zurzeit sind 67 % aller Pflegefälle weiblich. 83 % sind 65 Jahre alt und älter und 35 % waren Ende 2009 bereits über 85 Jahre alt.

69 % bzw. 1,62 Mio. werden zu Hause versorgt. Davon sind 1,07 % Pflegegeld-Leistungsempfänger und 555.000 werden durch ambulante Pflegedienste versorgt.

Knapp jeder 3. ist vollstationär untergebracht, das sind derzeit 717.000 Menschen.

Im Vergleich zum Jahr 2007 werden 10,1 % mehr von Pflegediensten betreut (ca. 51.000). Vollstationär versorgt wurden 31.000 bzw. 4,6 % mehr als im Jahr 2007.

Die Anzahl der Pflegegeld-Empfänger erhöhte sich um 3,1 % bzw. 32.000.

Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 8,1 Jahre. Als Beispiel: die Lebenserwartung nach Einstufung in die Pflegestufe 3 beträgt noch 5-7 Jahre. Das heißt, dass man in der höchsten Pflegestufe 3 im Schnitt ca. 6 Jahre verweilt und dafür die Kosten aufbringen muss!

Gut versorgt im Alter – Prävention statt Pleite!

3. September 2011 in Pflegeversicherung allgemein

Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz – Versicherungen gehören zur Absicherung, sind etabliert und helfen im Schadensfall. Während das schicke Auto oder die teure Uhr bestens „versorgt“ sind, denken viele nicht an ihre eigene Zukunft. Pflegezusatzversicherungen werden notwendig. Denn die Zuzahlungen der Kassen sind knapp; der aufzubringende Eigenanteil im Ernstfall groß. Ein Branchenbeispiel gibt Leonie Pfennig, unabhängige Fachmaklerin für Pflegeversicherung aus Berlin.

Es sind nur ca. zwei bis drei Prozent der Bevölkerung, die sich für einen möglichen Pflegefall im Alter absichern (Stand 04/11 lt. Pflegeumfrage Marktforschungsinstitut GfK). Doch die Anzahl der Pflegefälle der über 65jährigen ist alarmierend. Die Kostenbeteilung aus eigenem Kapital wird drastisch unterschätzt. Daher wurden auch Rufe aus der Politik laut, eine Pflichtversicherung für den Pflegefall gesetzlich zu veranlassen. Hier regt sich Widerstand, denn die allgemeinen Belastungen, Inflation und nicht äquivalent steigende Löhne lassen die Einsicht auf heutige Einzahlung für den späteren (möglichen) Eintritt einer Pflege eher in den Hintergrund rücken.

Später – das heißt, dass ca. 69% aller Pflegefälle zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Zum einen möchte man den geliebten Menschen nicht in ein Heim „abschieben“, zum anderen sind einfach die Kosten zu hoch. Im Durchschnitt müssen monatlich rund eintausenddreihundert Euro aus eigener Tasche hinzugezahlt werden. Und dies ist ein schwerer Einschnitt und eine echte finanzielle Belastung für den Pflegebedürftigen bzw. für die Familienangehörigen. Denn hier gilt: Kinder haften für ihre Eltern.

Nach neuester statistischer Erhebung des Statistischen Bundesamtes (2009) sind rund 2,34 Millionen Menschen pflegebedürftig. Tendenz steigend. Das macht allein von 2007 bis 2009 einen Anstieg um 4,1 Prozent. Da ist Pflege noch nicht gleich Pflege, denn die unterschiedlichen Pflegestufen lassen finanzielle Lücken, die überbrückt werden müssen.

„Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bestimmt bei seinem häuslichen Besuch den tatsächlichen, täglichen Pflegebedarf, den ein Pflegebedürftiger hat, nach einem fest definierten Kriterien-Katalog. Dafür gibt es einen ausführlichen Fragebogen, der vom Gutachter Punkt für Punkt durchgegangen wird. Das daraus resultierende Gutachten stuft den Pflegebedarf bzw. die Pflegestufe ein. Kombinationen aus Sach- und Geldleistungen sind hier oft üblich“, erläutert Leonie Pfennig, unabhängige Fachmaklerin Pflege aus Berlin.

Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet bestimmte Höchstsätze in den einzelnen Pflegestufen. „Ein Pflegebedürftiger mit der Pflegestufe 1 erhält beispielsweise derzeit 440 Euro an Sachleistung. Erfolgt die Unterbringung in einem Heim, so bezieht der Pflegebedürftige Leistungen von 1.023 Euro. Und hier klafft die finanzielle Lücke“, so Leonie Pfennig weiter.

Doch wann ist ein Mensch eigentlich pflegebedürftig? Wann erhält er demnach Unterstützung? „Es gibt drei Bereiche, die hier geprüft werden“, erklärt Pfennig. „Körperliche, geistig-seelische oder behindernde Einschränkungen, die einem Menschen nicht mehr die Verrichtung des alltäglichen Lebens erlauben, erhalten Unterstützung. Einschränkung, Zeitaufwand und Gesundheitszustand werden geprüft“.

Gerade die Anzahl an alten Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen hat in den letzten zehn Jahren auf Grund der längeren Lebenserwartung massiv zugenommen. Ebenso die Anzahl der Pflegebedürftigen über 85jährigen mit Gedächtnis- und Orientierungsstörungen. Vor gut hundert Jahren war die Lebenserwartung im Schnitt um 10 Jahre geringer; die pflegebedürftige Oma oder der zu betreuende Onkel in der Großfamilie etabliert und versorgt. Mit dem gesellschaftlichen Wandel, der neue Familienstrukturen hervorbrachte, haben sich diese Gegebenheiten verändert. Wer heute gut versorgt sein will und dies rechtzeitig in Eigenverantwortung regelt, bemüht sich um einen seriösen, zusätzlichen Schutz. Die Zusatz-Krankenversicherungen für Sonderleistungen wie z.B. Einzelzimmer im Krankenhaus, setzen sich bereits zunehmend durch. Doch während es sich hier um das gefühlte „Stück mehr an Versorgung“ handelt, ist die Pflegeversicherung eine echte Basis-Sicherung, um Angehörige im schlimmsten Fall nicht finanziell zu belasten und für sich selbst das Beste an Versorgung zu sichern. „Das A und O bei der Überlegung, für den Pflegefall vorzusorgen, ist eine seriöse, unabhängige und vor allem ausführliche Beratung“ erklärt Pfennig. Derzeit gibt es drei gängige Varianten der Absicherung. Pflegetagegelder zahlen im Versicherungsfall einen vereinbarten, festgelegten Tagessatz. Pflegekostentarife erstatten Kosten für Fremdleistungen wie zum Beispiel die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, nicht jedoch die Aufwendungen Angehöriger. Als dritte Möglichkeit besteht die Absicherung über eine Pflegerente. Hier bleibt der Beitrag über die gesamte Laufzeit stabil und die Pflegeleistungen stehen zur freien Verfügung“.