Der wichtigste Sparplan ist der, der weiterläuft

14. Juni 2026 in Altersvorsorge, BU-Versicherungen, Investmentfonds, Newsletter, Vermögensanlage

Warum junge Menschen nicht nur investieren, sondern zuerst ihre Arbeitskraft absichern sollten

Über ETF Sparpläne wird heute überall gesprochen. Auf Instagram, TikTok, YouTube, in Finanzblogs, Podcasts und Ratgebern. Die Botschaft ist fast immer dieselbe: Fang früh an. Spare regelmäßig. Nutze den Zinseszinseffekt. Baue Vermögen auf. Sorge für das Alter vor.

Daran ist nichts falsch. Im Gegenteil. Früh mit dem Vermögensaufbau zu beginnen, ist klug. Wer jung startet, hat einen gewaltigen Vorteil: Zeit. Zeit ist beim Investieren ein mächtiger Hebel. Ein kleiner monatlicher Betrag kann über Jahrzehnte zu einem beachtlichen Vermögen anwachsen.

Aber genau an dieser Stelle fehlt in vielen Diskussionen ein entscheidender Punkt.

Was passiert, wenn der Sparplan plötzlich nicht mehr bezahlt werden kann?

Was passiert, wenn ausgerechnet das wegbricht, was jeden Sparplan überhaupt erst möglich macht?

Das Einkommen.

Der schönste ETF Sparplan hilft wenig, wenn man ihn nicht mehr bedienen kann. Die beste langfristige Anlagestrategie nützt wenig, wenn Krankheit, Unfall oder psychische Belastung dazu führen, dass der eigene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Dann geht es nicht mehr um Renditeoptimierung. Dann geht es um die finanzielle Existenz.

Deshalb gehört vor den Vermögensaufbau eine unbequeme, aber notwendige Frage:

Ist die eigene Arbeitskraft ausreichend abgesichert?

Die Arbeitskraft ist oft das größte Vermögen

Viele Menschen unterschätzen, welchen wirtschaftlichen Wert ihre Arbeitskraft hat. Das liegt daran, dass wir monatliches Einkommen als selbstverständlich wahrnehmen. Es kommt eben aufs Konto. Jeden Monat. Solange alles funktioniert.

Ein Beispiel:

Wer 2.500 Euro netto im Monat verdient und noch 37 Jahre bis zum gesetzlichen Rentenalter vor sich hat, erwirtschaftet in dieser Zeit rechnerisch 1.110.000 Euro Nettoeinkommen. Ohne Gehaltserhöhungen. Ohne Karriereentwicklung. Ohne Inflationsausgleich. Ohne Weihnachtsgeld. Ohne Sonderzahlungen.

Bei 3.500 Euro netto monatlich sind es über denselben Zeitraum bereits 1.554.000 Euro.

Das ist der eigentliche Vermögenswert vieler Menschen. Nicht das Depot. Nicht der Sparplan. Nicht das Auto. Nicht die kleine Rücklage auf dem Tagesgeldkonto.

Die Arbeitskraft.

Wer seine Arbeitskraft verliert, verliert nicht nur ein monatliches Einkommen. Er verliert den finanziellen Motor seines Lebensplans. Miete oder Finanzierung, Lebenshaltung, Familienplanung, Altersvorsorge, Urlaube, Hobbys, Rücklagen, Weiterbildung, Pflege der Eltern, Unterstützung der Kinder, all das hängt am Einkommen.

Und genau deshalb ist die Absicherung der Arbeitskraft kein Nebenthema. Sie ist die Grundlage jeder vernünftigen Finanzplanung.

Berufsunfähigkeit ist kein Randrisiko

Viele Menschen verbinden Berufsunfähigkeit noch immer mit schweren Unfällen oder körperlich harter Arbeit. Dachdecker, Maurer, Pflegekräfte, Handwerker. Natürlich tragen körperlich belastende Berufe besondere Risiken. Aber das Bild ist unvollständig.

Berufsunfähigkeit trifft längst nicht nur Menschen, die körperlich schwer arbeiten.

Psychische Erkrankungen, Krebs, Erkrankungen des Bewegungsapparates, neurologische Erkrankungen und chronische Leiden gehören zu den häufigsten Ursachen. Gerade psychische Erkrankungen spielen seit Jahren eine große Rolle. Depressionen, Angststörungen, Erschöpfungssyndrome oder Burnout können Menschen ebenso aus dem Beruf werfen wie ein Bandscheibenvorfall oder eine schwere Krebserkrankung.

Das ist wichtig, weil viele junge Menschen glauben, sie seien nicht betroffen. Sie sitzen im Büro, arbeiten digital, machen vielleicht Sport und fühlen sich gesund. Das ist schön. Aber es ist keine Garantie.

Berufsunfähigkeit ist kein Problem der anderen. Sie ist ein reales Lebensrisiko.

Der Staat schützt nicht den Beruf

Ein besonders verbreiteter Irrtum lautet: Wenn ich wirklich nicht mehr arbeiten kann, bekomme ich doch etwas vom Staat.

Ja, es gibt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Aber sie ist kein Ersatz für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der entscheidende Punkt ist: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente schützt in der Regel nicht Ihren zuletzt ausgeübten Beruf. Sie fragt nicht zuerst, ob Sie noch als Ärztin, Steuerberater, Handwerkerin, Ingenieur, Verkäuferin, IT Spezialist oder Finanzberater arbeiten können. Sie fragt, wie viele Stunden Sie überhaupt noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt irgendeiner Tätigkeit nachgehen können.

Wer noch mindestens sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben kann, gilt grundsätzlich nicht als erwerbsgemindert. Auch dann nicht, wenn der eigene Beruf gesundheitlich nicht mehr möglich ist.

Wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, kommt für eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, kommt für eine volle Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Das ist ein völlig anderer Maßstab als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich am zuletzt ausgeübten Beruf und daran, ob dieser Beruf aus gesundheitlichen Gründen noch ausgeübt werden kann.

Genau darin liegt der Kern.

Der Staat schützt Ihre Existenz nur sehr begrenzt. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihren beruflichen Status und Ihr Einkommen deutlich zielgerichteter.

Was die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wirklich bedeutet

Die Zahlen zeigen, wie groß die Lücke sein kann.

Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei neu zugegangenen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt bei rund 1.041 Euro monatlich. Bei voller Erwerbsminderung lag er im Durchschnitt bei rund 1.099 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderung bei rund 611 Euro.

Das sind Durchschnittswerte. Im Einzelfall kann es mehr oder weniger sein. Aber als Orientierung sind diese Zahlen ernüchternd.

Nehmen wir einen Menschen mit 2.800 Euro Nettoeinkommen. Wenn statt dieses Einkommens nur rund 1.100 Euro gesetzliche Erwerbsminderungsrente zur Verfügung stehen, entsteht eine monatliche Lücke von etwa 1.700 Euro.

Auf ein Jahr gerechnet sind das 20.400 Euro.

Auf 20 Jahre gerechnet sind das 408.000 Euro.

Und auch diese Rechnung ist vorsichtig. Sie berücksichtigt keine steigenden Lebenshaltungskosten, keine verpassten Gehaltserhöhungen, keine geringeren weiteren Rentenansprüche und keine zusätzlichen Kosten, die durch Krankheit entstehen können.

Wer glaubt, mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sei das Thema erledigt, sollte diese Zahlen einmal in Ruhe wirken lassen.

Der ETF Sparplan löst dieses Problem nicht

Ein ETF Sparplan ist sinnvoll. Aber er ist keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Er ist Vermögensaufbau. Keine Einkommenssicherung.

Wer monatlich 200 Euro investiert und bei sechs Prozent jährlicher Rendite über 40 Jahre durchhält, kann vereinfacht gerechnet auf ein Vermögen von knapp 400.000 Euro kommen. Das klingt stark. Und das ist es auch.

Aber der entscheidende Ausdruck lautet: durchhält.

Wenn die Arbeitskraft mit 35 oder 40 wegbricht, wird aus dem langfristigen Sparplan schnell ein stillgelegter Sparplan. Dann fließt kein Geld mehr ins Depot. Im schlimmsten Fall muss vorhandenes Vermögen sogar verbraucht werden, um den Alltag zu finanzieren.

Dann arbeitet der Zinseszinseffekt nicht mehr für den Vermögensaufbau. Er wird von der Realität überholt.

Deshalb ist die richtige Reihenfolge so wichtig:

Zuerst die existenziellen Risiken absichern.

Dann Vermögen aufbauen.

Nicht entweder oder. Sondern beides in der richtigen Reihenfolge.

Warum gerade junge Menschen früh handeln sollten

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist meist dann am einfachsten zu bekommen, wenn man jung und gesund ist. Genau dann fühlt sie sich aber am wenigsten dringend an.

Das ist das Paradoxe.

Wer jung ist, denkt selten an Berufsunfähigkeit. Man steht am Anfang des Berufslebens, fühlt sich leistungsfähig, plant Ausbildung, Studium, Karriere, Selbstständigkeit, Familie, Reisen, vielleicht die erste Immobilie.

Aber aus Sicht der Versicherung zählen Gesundheitszustand, Beruf, Hobbys und gewünschte Rentenhöhe. Je früher und gesünder jemand einsteigt, desto besser sind häufig die Chancen auf normalen Versicherungsschutz.

Später kann es schwieriger werden. Eine psychotherapeutische Behandlung, Rückenbeschwerden, eine chronische Erkrankung, Medikamente, eine Operation, ein gefährliches Hobby oder ein belastender Beruf können dazu führen, dass Versicherer Zuschläge verlangen, bestimmte Risiken ausschließen oder einen Antrag ablehnen.

Das bedeutet nicht, dass bei Vorerkrankungen alles verloren ist. Aber es bedeutet: Je früher man sich kümmert, desto größer ist der Gestaltungsspielraum.

Was eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung leisten sollte

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein Produkt, das man mal eben nebenbei abschließt. Die Qualität steckt im Detail.

Es geht nicht nur um den Beitrag. Es geht vor allem um die Bedingungen.

Wichtige Fragen sind zum Beispiel:

  1. Wie wird Berufsunfähigkeit definiert?
  2. Wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet?
  3. Ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit wird geleistet?
  4. Wie lange muss die gesundheitliche Einschränkung voraussichtlich bestehen?
  5. Bis zu welchem Alter läuft der Vertrag?
  6. Wie hoch ist die versicherte Rente?
  7. Gibt es Nachversicherungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung?
  8. Gibt es eine Dynamik, damit die Absicherung nicht durch Inflation entwertet wird?
  9. Wie wird der zuletzt ausgeübte Beruf konkret geprüft?
  10. Wie geht der Versicherer im Leistungsfall vor?

Wer nur nach dem günstigsten Beitrag sucht, kann am falschen Ende sparen. Eine billige Absicherung, die im Ernstfall nicht zur Lebensrealität passt, ist teuer. Nicht auf dem Papier, aber im Leben.

Welche Höhe ist sinnvoll?

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Pauschale Empfehlungen helfen nur begrenzt.

Entscheidend sind die laufenden Kosten und die finanziellen Verpflichtungen.

Miete oder Immobilienfinanzierung, Krankenversicherung, Lebenshaltung, Kinder, Unterhalt, Altersvorsorge, Kredite, Rücklagen und die Frage, wie viel Einkommen im Ernstfall tatsächlich ersetzt werden muss.

Eine zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente ist ein häufiger Fehler. Wer 3.000 Euro netto verdient und nur 800 Euro absichert, hat zwar formal eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber keine ausreichende Lösung.

Die Absicherung muss zum Leben passen. Nicht nur zum Budget.

Die häufigsten Vorurteile

Vorurteil 1: Ich arbeite im Büro, mir passiert das nicht

Das ist eines der gefährlichsten Vorurteile. Berufsunfähigkeit entsteht heute sehr häufig nicht durch spektakuläre Unfälle, sondern durch Krankheiten. Psychische Erkrankungen, Krebs, Rückenleiden, neurologische Erkrankungen oder chronische Beschwerden können auch Menschen im Büro treffen.

Ein ergonomischer Stuhl schützt nicht vor Depressionen. Ein Laptop schützt nicht vor Krebs. Ein akademischer Beruf schützt nicht vor Erschöpfung.

Vorurteil 2: Ich bin jung und gesund

Genau deshalb ist der Zeitpunkt gut.

Versicherungsschutz bekommt man nicht rückwirkend. Wer wartet, bis Beschwerden da sind, wartet oft zu lange. Gesundheit ist kein Dauerzustand, sondern eine Momentaufnahme.

Jung und gesund zu sein, ist kein Argument gegen Absicherung. Es ist ein Argument dafür, sie jetzt sauber zu prüfen.

Vorurteil 3: Der Staat wird schon zahlen

Der Staat zahlt unter engen Voraussetzungen. Und er prüft nicht vorrangig, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern ob Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen.

Das kann zu einer bitteren Situation führen: Der eigene Beruf ist unmöglich geworden, aber irgendeine andere Tätigkeit wird theoretisch noch für möglich gehalten. Dann kann der gesetzliche Schutz deutlich geringer ausfallen als erwartet.

Vorurteil 4: Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen sowieso nicht

Dieses Vorurteil hält sich hartnäckig. Natürlich gibt es Leistungsprüfungen. Natürlich gibt es Streitfälle. Natürlich muss ein Versicherer prüfen, ob die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Aber daraus folgt nicht, dass die Versicherung wertlos wäre.

Entscheidend sind drei Dinge: gute Bedingungen, saubere Antragstellung und professionelle Begleitung im Leistungsfall. Wer Gesundheitsfragen unvollständig beantwortet, wer den eigenen Beruf unklar beschreibt oder wer im Leistungsfall ohne Struktur vorgeht, macht es sich schwer.

Genau deshalb gehört eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in den Warenkorb eines Vergleichsportals. Sie gehört in eine qualifizierte Beratung.

Vorurteil 5: Das ist zu teuer

Zu teuer im Vergleich womit?

Im Vergleich zu einem Streaming Abo vielleicht. Im Vergleich zu einem Urlaub vielleicht. Im Vergleich zu einem Auto vielleicht.

Aber nicht im Vergleich zum Verlust von Hunderttausenden Euro Arbeitseinkommen.

Natürlich muss die Absicherung bezahlbar bleiben. Aber die Frage sollte nicht lauten: Was kostet mich die Versicherung?

Die bessere Frage lautet: Was kostet es mich, wenn ich keine habe?

Vorurteil 6: Ich spare doch schon in ETF

Sehr gut. Aber ein ETF Depot zahlt keine monatliche Rente, wenn die Arbeitskraft wegbricht. Es kann höchstens verbraucht werden.

Ein ETF Sparplan ist Vermögensaufbau. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist Einkommensschutz. Beides erfüllt unterschiedliche Aufgaben.

Wer beides verwechselt, baut ein Haus und vergisst das Fundament.

Vorurteil 7: Mit Vorerkrankungen bekomme ich sowieso nichts

Nicht zwingend.

Vorerkrankungen können die Prüfung erschweren. Sie können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnungen führen. Aber oft lohnt sich eine strukturierte Risikovoranfrage. Dabei kann geprüft werden, welche Versicherer unter welchen Bedingungen bereit wären, Schutz anzubieten.

Wichtig ist, nicht einfach irgendeinen Antrag zu stellen und eine Ablehnung zu riskieren. Besser ist ein geordneter und fachkundiger Weg.

Vorurteil 8: Ich kümmere mich später darum

Später ist bei Versicherungen oft teurer, schwieriger oder beides.

Später kann ein Rückenbefund dazukommen. Später kann eine psychische Belastung dokumentiert sein. Später kann der Beruf risikoreicher bewertet werden. Später kann der gewünschte Schutz unbezahlbar werden.

Bei der Arbeitskraftabsicherung ist später selten die beste Strategie.

Was im Leistungsfall zählt

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur dann gut, wenn sie im Ernstfall auch durchsetzbar ist. Deshalb endet gute Beratung nicht mit der Unterschrift unter dem Antrag.

Im Leistungsfall kommt es darauf an, den bisherigen Beruf konkret darzustellen, medizinische Unterlagen sauber aufzubereiten und die vertraglichen Voraussetzungen nachvollziehbar zu belegen.

Das ist anspruchsvoll.

Deshalb arbeite ich mit erfahrenen Fachanwältinnen und Fachanwälten für Versicherungsrecht zusammen. Sollte es tatsächlich einmal Streit mit dem Versicherer geben, stehen Mandantinnen und Mandanten nicht allein vor einer großen Versicherungsgesellschaft.

Das bedeutet nicht, dass jeder Streit automatisch gewonnen wird. Aber es bedeutet, dass der Fall fachlich ernst genommen, sauber vorbereitet und bei Bedarf rechtlich kompetent begleitet werden kann.

Wie eine Beratung zur Arbeitskraftabsicherung abläuft

Eine gute Beratung beginnt nicht mit einem Produkt, sondern mit einer Analyse.

Der Ablauf sieht typischerweise so aus:

  1. Erstes Orientierungsgespräch

Wir klären, wo Sie stehen, was Sie beruflich machen, welches Einkommen abgesichert werden soll und welche Fragen Sie bereits haben.

  1. Bedarfsermittlung

Wir schauen auf Ihr Nettoeinkommen, Ihre laufenden Kosten, Verpflichtungen, Sparziele, familiäre Situation und bestehende Absicherungen. Daraus ergibt sich, welche monatliche Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll wäre.

  1. Prüfung der Ausgangslage

Beruf, Gesundheitsgeschichte, Hobbys und gewünschte Laufzeit spielen eine wichtige Rolle. Falls Vorerkrankungen bestehen, prüfen wir, wie man sinnvoll vorgeht.

  1. Risikovoranfrage

Wenn es medizinische Themen gibt, kann eine anonyme oder sorgfältig vorbereitete Risikovoranfrage sinnvoll sein. So lässt sich vorab klären, welche Versicherer überhaupt in Betracht kommen und zu welchen Bedingungen.

  1. Vergleich der Bedingungen

Wir vergleichen nicht nur Beiträge, sondern vor allem Vertragsqualität. Entscheidend sind Bedingungen, Leistungsdauer, Nachversicherungsoptionen, Dynamik, Verweisungsklauseln und die konkrete Ausgestaltung des Schutzes.

  1. Saubere Antragstellung

Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Hier passieren viele Fehler. Eine gute Vorbereitung reduziert spätere Risiken.

  1. Begleitung nach Abschluss

Auch nach Vertragsabschluss sollte die Absicherung regelmäßig überprüft werden. Einkommen, Familie, Immobilie oder Selbstständigkeit können den Bedarf verändern.

  1. Unterstützung im Leistungsfall

Wenn es ernst wird, geht es nicht um Formulare allein. Dann geht es um Struktur, Nachweise und Durchsetzung. Auch hier begleite ich den Prozess und binde bei Bedarf spezialisierte juristische Unterstützung ein.

Warum sich die Prüfung jetzt lohnt

Niemand beschäftigt sich gern mit Berufsunfähigkeit. Das Thema ist unangenehm. Es erinnert uns daran, dass Gesundheit nicht selbstverständlich ist.

Aber Finanzplanung beginnt nicht mit Optimismus. Sie beginnt mit Verantwortung.

Wer Vermögen aufbauen will, sollte zuerst das Einkommen schützen, aus dem dieses Vermögen entstehen soll. Wer einen ETF Sparplan hat, sollte dafür sorgen, dass er auch dann nicht sofort zusammenbricht, wenn das Leben anders läuft als geplant. Wer Familie, Immobilienpläne, Selbstständigkeit oder Karriereziele hat, sollte die eigene Arbeitskraft nicht dem Zufall überlassen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht sexy. Sie ist nicht spektakulär. Sie liefert keine Renditegrafik und keine täglichen Kursgewinne.

Aber sie kann im Ernstfall den Unterschied machen zwischen finanzieller Stabilität und existenzieller Not.

Mein Fazit

ETF Sparpläne sind sinnvoll. Vermögensaufbau ist wichtig. Frühes Investieren ist klug.

Aber der wichtigste Sparplan ist der, der weiterlaufen kann.

Und dafür braucht es Einkommen.

Wer seine Arbeitskraft nicht absichert, baut Vermögen auf einem ungeschützten Fundament. Solange alles gut geht, sieht das stabil aus. Wenn aber Krankheit oder Unfall das Einkommen treffen, zeigt sich, ob die Finanzplanung wirklich tragfähig war.

Deshalb meine klare Empfehlung:

Beschäftigen Sie sich ernsthaft mit der Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Nicht irgendwann. Nicht erst, wenn Beschwerden da sind. Nicht erst, wenn die Familie gegründet, das Haus gekauft oder die Selbstständigkeit aufgebaut ist.

Sondern jetzt.

Wenn Sie wissen möchten, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie sinnvoll ist, welche Höhe passt, welche Anbieter infrage kommen und wie Sie Gesundheitsfragen sauber vorbereiten, wenden Sie sich gern an mich.

Ich prüfe mit Ihnen strukturiert, ob und wie Ihre Arbeitskraft sinnvoll abgesichert werden kann.

Denn gute Finanzplanung beginnt nicht mit der Frage, welcher ETF der beste ist.

Sie beginnt mit der Frage, ob Ihr Einkommen geschützt ist.

Absicherung der Arbeitskraft: Möglichkeiten, Fallstricke, sinnvolle Strategien

26. August 2025 in Allgemein, BU-Versicherungen, Newsletter

Kurz gesagt: Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes Vermögen. Wer dauerhaft nicht arbeiten kann, riskiert finanzielle Engpässe – oft trotz staatlicher Leistungen. Dieser Beitrag zeigt alle relevanten Absicherungswege mit Vorteilen, Nachteilen und Praxis-Hinweisen – inklusive wichtiger Punkte zur vorvertraglichen Anzeigepflicht.


Inhalt

  1. Warum Arbeitskraftabsicherung so wichtig ist
  2. Was der Staat leistet (und was nicht)
  3. Private Lösungen im Überblick (mit Pro & Contra)
  4. Wichtige Vertragsbausteine und Klauseln
  5. Höhe, Laufzeit und Dynamik: Wie viel ist „richtig“?
  6. Gesundheitsangaben & Antragsprozess (Anzeigepflicht!)
  7. Leistungsfall: Was ist zu tun?
  8. Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
  9. Beispielrechnungen und sinnvolle Paketlösungen
  10. Checkliste und nächster Schritt

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Wozu brauchst Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

31. Januar 2025 in BU-Versicherungen

Stell Dir vor, Du kannst von heute auf morgen Deinen Beruf nicht mehr ausüben – sei es durch Krankheit, einen Unfall oder psychische Belastungen. Dein Einkommen bricht weg, aber Deine laufenden Kosten bleiben bestehen. Genau hier greift die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und sorgt dafür, dass Du finanziell abgesichert bist. Aber für wen ist sie besonders wichtig, und was gibt es zu beachten? Das klären wir in diesem Beitrag!

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Dir eine monatliche Rente, wenn Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst – und das dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum. Die Höhe der Rente kannst Du bei Vertragsabschluss festlegen, damit sie Deine laufenden Kosten deckt.

Warum ist eine BU so wichtig?

Dein Einkommen sichert Dein Leben. Wenn es plötzlich wegfällt, kann das massive finanzielle Probleme verursachen. Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht in den meisten Fällen nicht aus, um Deinen bisherigen Lebensstandard zu halten. Eine private BU schließt diese Lücke und sorgt dafür, dass Du Dir keine Sorgen um Deine Existenz machen musst, falls Du berufsunfähig wirst.

Besonderheiten für verschiedene Berufsgruppen

Kinder – BU frühzeitig sichern

Warum sollte ein Kind eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben? Ganz einfach: Wer bereits als Kind oder Jugendlicher gesundheitliche Probleme entwickelt, bekommt später oft keine BU mehr oder nur zu schlechten Konditionen. Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Schüler an, die sich später ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine normale BU umwandeln lassen. Dadurch kannst Du Dir in jungen Jahren eine günstige Absicherung sichern, bevor mögliche gesundheitliche Einschränkungen auftreten.

Arbeitnehmer – Absicherung des Einkommens

Als Angestellter bist Du oft auf Dein Gehalt angewiesen. Sollte eine Krankheit oder ein Unfall Dich arbeitsunfähig machen, bekommst Du zunächst sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber. Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse – das jedoch deutlich niedriger als Dein normales Gehalt ist. Spätestens wenn Du berufsunfähig wirst, drohen finanzielle Engpässe. Eine BU sorgt dafür, dass Du auch in einem solchen Fall Dein Leben weiterhin finanzieren kannst.

Selbstständige – keine gesetzliche Absicherung

Als Selbstständiger oder Unternehmer bist Du oft besonders stark auf Dein Einkommen angewiesen. Gleichzeitig gibt es für Dich meist keine gesetzliche Absicherung durch die Erwerbsminderungsrente. Daher solltest Du frühzeitig eine BU abschließen, um Dein Einkommen und Deine finanzielle Zukunft abzusichern. Achte dabei darauf, dass Deine Versicherung auch eine Absicherung gegen spezifische Risiken Deiner Branche bietet.

Freiberufler – maßgeschneiderter Schutz

Freiberufler – wie Ärzte, Anwälte oder Künstler – haben oft besondere Anforderungen an eine BU. Gerade in Heilberufen kann beispielsweise eine Einschränkung der Feinmotorik oder eine chronische Erkrankung das berufliche Aus bedeuten. Achte auf eine passgenaue Absicherung für Deinen Berufszweig und darauf, dass die Versicherung keine abstrakte Verweisung enthält (also keine Regelung, die Dich auf eine andere Tätigkeit verweist, die Du theoretisch noch ausüben könntest).

Beamte – Dienstunfähigkeitsklausel beachten

Beamte sind in der Regel durch eine Dienstunfähigkeitsrente abgesichert – allerdings nur, wenn sie komplett dienstunfähig werden. Eine BU ist für sie sinnvoll, wenn sie sich zusätzlich absichern möchten oder wenn sie noch nicht verbeamtet auf Lebenszeit sind. Wichtig ist, dass die Versicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält, damit die Leistung an die speziellen Bedingungen des Beamtenverhältnisses angepasst ist.

Worauf solltest Du bei einer BU achten?

Damit Deine BU im Ernstfall auch zahlt, solltest Du auf folgende Punkte achten:

  • Gesundheitsprüfung: Alle Vorerkrankungen müssen wahrheitsgemäß angegeben werden, um Probleme bei der späteren Auszahlung zu vermeiden.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Die Versicherung sollte Dich nicht auf einen anderen Beruf verweisen können, den Du theoretisch noch ausüben könntest.
  • Dynamik: Damit die BU-Rente mit der Inflation Schritt hält, sollte der Vertrag eine Dynamik enthalten.
  • Lange Laufzeit: Der Vertrag sollte mindestens bis zum Renteneintrittsalter laufen, um eine durchgehende Absicherung zu gewährleisten.

Fazit: Lieber früher als zu spät!

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für fast jeden sinnvoll – egal ob Schüler, Angestellter, Selbstständiger oder Beamter. Je früher Du Dich absicherst, desto günstiger sind die Beiträge und desto besser sind Deine Chancen, eine BU ohne Ausschlüsse zu erhalten. Denke daran: Dein Einkommen ist Dein größtes finanzielles Kapital – und es verdient den besten Schutz!

Expertenservice im BU-Leistungsfall

10. November 2020 in BU-Versicherungen, Newsletter

Sie haben bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gemeinsam mit Ihnen hoffe ich, dass Sie diese niemals in Anspruch nehmen müssen.
Sollte es aber doch einmal vorkommen, dass Sie berufsunfähig werden, ist es mein Ziel,
Ihnen auch hier den bestmöglichen Service zu bieten.

Was, Sie haben noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil Sie denken, dass die Versicherung sowieso nicht zahlt?
Dann sollten Sie jetzt unbedingt weiter lesen!

Wie sie vielleicht wissen, ist die Beantragung der Versicherungsleistung mit dem Ausfüllen von vielen Formularen verbunden. Der Nachweis der Berufsunfähigkeit obliegt der versicherten Person, also Ihnen.
Ohne fachkundige Beratung kann es ziemlich anstrengend werden, bis die Versicherung die Ihnen zustehende Leistung erbringt.

Deswegen habe ich für Sie eine Kooperation mit einem auf BU-Leistungsfälle spezialisierten Unternehmen vereinbart.
Gegen Vorlage eines Gutscheins, den Sie von mir erhalten können, erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung.

Wenn Sie den Gutschein haben möchten, melden Sie sich bitte gerne bei mir!

Perlen des Versicherungsmarktes

1. November 2016 in BU-Versicherungen

Ausgabe 2 vom 01.11.2016

HEUTE: Die Berufsunfähigkeits-Versicherung der Basler Versicherungen

 

Was macht eine sehr gute Einkommensabsicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit aus?

Hier bin ich als Makler gefragt. Ich berate meine Kunden und empfehle ihnen die bestmögliche Absicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet die umfangreichste Arbeitskraftabsicherung, denn nur sie sichert im Gegensatz zur staatlichen Erwerbsminderungsrente  auch den konkret ausgeübten Beruf ab.

Andere Produkte, wie Invaliditätsversicherungen oder Grundfähigkeitsversicherungen, werden qualitativ unterhalb der BU eingeordnet. Sie sind zwar vom Preis günstiger,  leisten aber in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was eine BU leistet.

BASLER-PREMIUM-SCHUTZ

Aus meiner Sicht bietet die neue Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung einen Premium-BU-Schutz mit einer hohen Flexibilität durch frei kombinierbare Zusatzbausteine. Hier treffen kundenfreundliche, transparente Bedingungen auf einen günstigen und fairen Preis.

Nur sehr wenige Versicherer bieten eine „echte“ BU-Absicherung für Studenten, Auszubildende und Schüler an. Schüler werden bei der Basler Lebensversicherungs-AG schon ab dem 10. Lebensjahr versichert und bei Bedarf durchgehend bis zum 67. Lebensjahr.

Gemäß Versicherungsbedingungen Version BAL 1545 04.16 ist während der gesamten Dauer der Schulausbildung das Anforderungsprofil einer Tätigkeit als Schüler (einschließlich der Fähigkeit zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht einer Sonder- bzw. Förderschule) versichert.

Studenten und Auszubildende können bis zu 1.500 Euro monatlich Rente absichern und werden mit ihren Zielberufen eingestuft, als hätten sie ihre Ausbildung bereits abgeschlossen. Dieses Vorgehen führt zu sehr günstigen Prämien.

MIT ZUSATZBAUSTEINEN FLEXIBEL BLEIBEN

Der Versicherungsschutz der Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung lässt sich durch vier Zusatzbausteine erweitern. Der Kunde kann den Versicherungsschutz individuell an seine persönlichen Bedürfnisse im Arbeitsunfähigkeits-, Leistungsdynamik-, Schwere Krankheiten- oder Pflegschutzbaustein anpassen.

Zwischenfazit: Der Kunde bezahlt nur den Schutz, den er braucht und gewählt hat.

Aus meiner Sicht bietet die Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung folgende Highlights:

  • Rentenhöhe durch Anpassungsmöglichkeiten in der Zukunft flexibel ohne Gesundheitsprüfung gestalten (z.B. zu Beginn des 6. und 11. Jahres)
  • BU-Rente bereits bei Pflegebedürftigkeit ab 1 ADL (Activities of Daily Living), altersbedingtem Kräfteverfall oder bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente
  • Berücksichtigung des zuletzt ausgeübten Berufes ohne Befristung
  • Bei Elternzeit bis zu 36 Monate Beitragspause
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Ausdrücklicher Verzicht auf die Meldefrist, auch nicht durch die Verjährung nach BGB begrenzt
  • Spezialantrag für Kunden unter 30 Jahre (verringerte Gesundheitsfragen) und max. 2.000,-€ mtl. BU-Rente
  • Einsteigertarif bis 34 Jahre – um 40 Prozent reduzierten Startbeitrag in den ersten fünf Jahren
  • Umfangreiche Unterstützung auch im Leistungsfall

 

Kontakt zum Anbieter:

Basler Lebensversicherungs-AG
Ludwig-Erhard-Straße 22
20459 Hamburg
Mail: kunde@basler.de
www.basler.de

 

PERLEN DES VERSICHERUNGSMARKTES ersetzt keine individuelle Beratung.
Die in dieser Serie geschilderten Fakten sind immer zum Zeitpunkt der Erstellung des Artikels gültig und werden im Regelfall nicht aktualisiert. Lassen Sie sich immer individuell beraten.

Für Sie gelesen: Spannende Meldungen aus der Finanz- und Versicherungswelt vom 21.01.2016

21. Januar 2016 in Allgemein, Altersvorsorge, BU-Versicherungen, GKV, PKV, Pressespiegel, Risiko Lebensversicherung
  1. Krankenkassen befürchten zehnmal höhere Zusatzbeiträge
    Wirtschaftswoche
    http://www.wiwo.de/unternehmen/versicherer/versicherungen-krankenkassen-befuerchten-zehnmal-hoehere-zusatzbeitraege/12855774.html
  2. Altersarmut – Mehr als 1.100 Euro Rente haben Seltenheitswert
    Versicherungsbote
    http://www.versicherungsbote.de/id/4837057/Altersarmut-Rente-Rentenluecke/
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung – Die Versicherungsidee wird aufgegeben
    Versicherungsbote
    http://www.versicherungsbote.de/id/4836944/Berufsunfaehigkeitsversicherung-Verfassungsbruch-Interview-Schwintowski/
  4. Arzt muss Krankenakten vollständig und lesbar übergeben
    ASSCompact
    http://www.asscompact.de/nachrichten/arzt-muss-krankenakten-vollst%C3%A4ndig-und-lesbar-%C3%BCbergeben
  5. Lebenserwartung: Deutsche werden sieben Jahre älter als sie glauben
    Cash.ONLINE
    http://www.cash-online.de/versicherungen/2016/lebenserwartung-2/300994

Was ist eigentlich der Garantiezins?

11. Januar 2016 in Allgemein, Altersvorsorge, BU-Versicherungen, PKV, Risiko Lebensversicherung, Vermögensanlage

Liebe Leser,

heute gibt es eine Definition zu einem Begriff, den Sie vielleicht schon gelegentlich im Zusammenhang mit dem Thema Altersvorsorge, Lebensversicherung oder Rentenversicherung gehört haben.
Es geht um den so genannten Garantiezins.
Schlagzeilen wie „Garantiezins erneut gesunken“ oder „Jetzt noch bis 31.12. den höheren Garantiezins sichern“ sind Ihnen sicher auch schon einmal begegnet.

Aber was ist der Garantiezins nun genau?

Eigentlich ist die korrekte Bezeichnung „Höchstrechnungszins“. Der Begriff Garantiezins hat aber Einzug in die Umgangssprache gefunden, weil er so schön klingt.
Der Höchstrechnungszins ist der Zinssatz, den die Lebens- oder Krankenversicherer nach Festlegung des Bundesfinanzministeriums maximal für ihre Deckungsrückstellungen ansetzen dürfen.
Zur Familie der Lebensversicherungen zählen auch Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Risikolebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Pflegerentenversicherungen.
Mit Deckungsrückstellungen bezeichnet man – simpel und anschaulich ausgedrückt – den Teil der Kundengelder (Beitragszahlungen abzüglich Kosten), die der Versicherer a) in der Lebensversicherung zur Erfüllung seiner Leistungspflicht verzinslich anzulegen hat und b) in der Krankenversicherung als Alterungsrückstellungen zum Ausgleich zum im Alter steigenden Kosten zu bilden hat.
Maßgeblich für die Höhe des Höchstrechnungszinses ist jeweils der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Höchstrechnungszins. Eine Erhöhung ist nicht gestattet. Eine Unterschreitung des Höchstrechnungszinses ist dann erlaubt, wenn der Versicherer die Erträge nachweislich nicht mehr erwirtschaften kann.
Der Garantiezins ist streng genommen der Zinssatz, den der Versicherer vertraglich mit seinen Kunden vereinbart. Der Garantiezins kann unter dem Rechnungszins liegen.
Mittlerweile gibt es in der Lebensversicherung bereits Anbieter, die in bestimmten Tarifen den Garantiezins auf 0% reduziert haben. Der Ertrag für die Kunden stammt dann aus den nicht garantierten Überschussbeteiligungen. Also in diesem Fall alle den Kunden zustehenden Erträgen, die 0% übersteigen. Man könnte hier also von einem „Überraschungsei“ sprechen oder als Versicherer ganz zeitgemäß mit der Floskel „Wir schaffen das“ in die Werbung gehen. Vielleicht hat man dort auch schon auf eine bereits diskutierte Abschaffung des Garantiezinses spekuliert.
Überschussanteile fallen natürlich auch bei den Versicherern an, die weiterhin eine Garantie aussprechen. Überschussanteile sind Zusatzerträge des Versicherers, die über den Rechnungszins hinaus gehen.
Garantierte Verzinsung und Überschüsse bilden die Gesamtverzinsung. Diese ist bei den Versicherern unterschiedlich hoch.

Wie war die Entwicklung des Rechnungszinses?

In der Lebensversicherung ist die Entwicklung seit Juli 2000, analog zur gesamten Zinsentwicklung, rückläufig.
Historisch reichen die Angaben bis zum Jahr 1903 zurück. Von 1903 – 1922 lag der Höchstrechnungszins bei 3,50%.
Von 1923 – 1941 wurde mit einem Zins von 4,00% kalkuliert.
Big Beginn des Jahres 1942 wurde der Zins auf 3,0 reduziert. Auf diesem Niveau verbleib der Zins dann tatsächlich bis Juni 1986. Der bisher längste Zeitraum für einen konstanten Garantiezins.
Im Juli 1986 kam dann wieder mehr Dynamik in den Höchstrechnungszins. Es erfolgte eine Erhöhung auf 3,5%.
Im Juli 1994 wurde mit 4,00% erneut das Niveau der Jahre 1923 – 1941 erreicht. Aber die Freude hielt nicht lange an.
Im Juli des Jahres 2000 läutete das Bundesfinanzministerium die nun folgende stetige Abwärtsbewegung ein. Der Zins sank auf 3,25%.
Doch damit noch nicht genug. Bereits im Januar 2004 ging es weiter nach unter. Der Zinssatz wurde auf 2,75% reduziert.
Doch damit war der Rückgang noch nicht beendet. Im Januar 2007 erfolgte die nächste Senkung. Der Neue Höchstrechnungszins belief sich nun nur noch auf 2,25%.
Die Abstände der Reduzierung des Höchstrechnungszinses wurden nun immer kürzer. Im Januar 2012 folgte die Absenkung auf 1,75%, bevor im Januar 2015 die bisher letzte Reduzierung auf das aktuelle Niveau von 1,25% erfolgte.
Ab dem 1. Januar 2017 sinkt der Rechnungszins auf 0,90%.

In der Krankenversicherung liegt der Höchstrechnungszins seit über 50 Jahren bei 3,50%. Allerdings existiert dieser Wert nur auf dem Papier. Durch das so genannte AUZ-Verfahren wird der Rechnungszins pro Versicherungsunternehmen für den Altbestand nach unten angepasst.
Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wies bereits 2014 darauf hin, dass 36 von 40 PKV-Unternehmen den für das Jahr 2015 ausgewiesenen Rechnungszins nicht erreichen können.
Die Deutsche Aktuarvereinigung hat Anfang 2015 eine Absenkung auf 2,75% für Neuverträge empfohlen.

Laut Zahlenmaterial aus Juli 2015 (Bundesdrucksache 18/5956) erreichen die Versicherer folgende Rechnungszinsen in der Krankheitskostenvollversicherung:

3,50%: 7 Unternehmen, 1.261.000 Versicherte
3,25 – 3,29%: 25 Unternehmen, 7.011.000 Versicherte
3,00 – 3,24%: 2 Unternehmen, 3.000 Versicherte
2,75 – 2,99%: 1 Unternehmen, 196.000 Versicherte
2,50 – 2,74%: 2 Unternehmen, 2.000 Versicherte

Drei Unternehmen haben die Angabe verweigert.

Das Risiko (deutlicher) Beitragsanpassungen ist nach Jahren der relativen Ruhe also wieder akut vorhanden. Bei drei Unternehmen sieht es schwarz aus.
Fazit:

Die klassische Lebens- bzw. Rentenversicherung verliert als Geldanlage immer weiter an Bedeutung.
Lediglich die reinen Risikovarianten (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung) haben noch ihre Berechtigung.

Bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen sollte auf spezielle Fondspolicen mit einer intelligenten Anlagestrategie
ausgewichen werden.

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Finanztest BU-Versicherungen Ausgabe 07/2013

26. Juni 2013 in BU-Versicherungen, Finanztest / Stiftung Warentest

Der aktuelle Test der Zeitschrift Finanztest zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherungen hat im Kollegenkreis für großes Aufsehen gesorgt. Zahlreiche Kollegen haben sich in ihren Blogs geäußert und auf die Fehler und Ungereimtheiten hingewiesen. Insbesondere der Kollege Matthias Helberg hat schnell reagiert und detailliert und kritisch Stellung genommen. An dieser Stelle will ich daher darauf verzichten, noch einmal eine eigene Abhandlung zu verfassen und verweise auf einige aus meiner Sicht sehr gute Kommentare:

Matthias Helberg: Finanztest Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013: Avanti dilettanti

Sven Hennig: Finanztest Berufsunfähigkeitsversicherungen (2013) – 75% der Tarife sehr gut?! Immer noch im Tal der Ahnungslosen und resistent gegen Kritik- warum der Test so gar nichts bringt und bei der Tarifauswahl sogar schadet

Wladimir Simonov: Der FinanzREST: BUkompetenz

Warum regen wir Versicherungsmakler uns so auf?

Stiftung Warentest genießt den Ruf, unabhängig und kritisch im Sinne der Verbraucher zu prüfen und zu testen. Da dieser Test diesen Namen aber eigentlich nicht verdient, da er viel zu öberflächlich gehalten ist und auch (wieder einmal) Fehler enthalten sind, befürchten wir im Interesse der Verbraucher, dass hier ohne eigene kritische Recherche und fachkundige, individuelle Beratung Verbraucher für sie nachteilige Tarife abschließen.

Das erst jetzt so eine große Aufregung innerhalb der Maklerschaft entsteht, verwundert allerdings. Finanztest setzt hier nur eine unrühmliche Tradition fort. Bereits die Tests der letzten Jahre waren oberflächlich und fehlerhaft:

Blogbeiträge Finanztest

Welche Motivation hat Finanztest?

Die Frage drängt sich auf, wenn Finanztest immer wieder völlig resistent für Kritik die gleichen systematischen Fehler begeht. Hinter vorgehaltener Hand wird die Vermutung laut, dass Finanztest ein großes Eigeninteresse daran hat, möglichst viele Versicherer mit „sehr gut“ und „gut“ auszuzeichnen. Die Versicherungswirtschaft wirft sich wie ein hungriges Wolfsrudel auf diese Tests und verwendet die Qualitätssiegel für Eigenwerbung. Gestern erhielt ich bereits die ersten Infomails von Versicherungsgesellschaften, in denen auf die sehr gute Bewertung durch Finanztest hingewiesen wurde.

Die Verwendung dieser Testsiegel ist natürlich nicht kostenlos. Finanztest erhebt ein stattliches Nutzungsentgelt. Und es bringt natürlich höhere Einnahmen, wenn 50 Versicherer dieses Entgelt bezahlen, als wenn es nur fünf währen.

Gibt es eine offizielle Reaktion von Finanztest auf die Kritik?

Ja, Finanztest hat heute (26.06.13) eine Stellungnahme abgegeben.

Diese Stellungnahme macht es aus meiner Sicht allerdings noch schlimmer.

Das Testdesign hat die Stiftung Warentest wie in jedem Jahr mit Verbraucherschützern, Versicherungs­maklern, Professoren und auch Experten der Branche diskutiert und daraus das Unter­suchungs­programm entwickelt.

Welche Verbraucherschützer? Kollegen von Stiftung Warentest? Professoren für welches Fachgebiet? Experten der Branche? Versicherungsmakler? Namen bitte!

Die relevanten der als fehlend bean­standeten Prüf­punkte wurden in der Unter­suchung ebenfalls über­prüft.

Welche Punkte wurden als „relevant“ bezeichnet und mit welcher Begründung?

Im Ergebnis gab es hierbei aber keine gravierenden Auffälligkeiten.

Dann empfehle ich, sich mit der Bedeutung der Versicherungsbedingungen vertraut zu machen. Die Unterschiede sind dramatisch!

Darüber hinaus wurden die in Frage stehenden Punkte nicht als weitere Prüfkriterien in die Bewertung aufgenommen, da die Stiftung Warentest diese im Vergleich zu den heran­gezogenen Prüfkriterien als zu speziell oder weniger wichtig erachtet im Hinblick auf ein mögliches Existenz­risiko des Versicherten bei Berufs­unfähigkeit. Daher finden diese Punkte auch keine Erwähnung im Text.

Das bedeutet auf deutsch: Wir waren ja schon durch die wenigen Testkriterien total überfordert. Deshalb konnten wir leider keine weiteren Punkte berücksichtigen.

Trotzdem gilt: Hätte die Stiftung Warentest bei der Prüfung dieser Punkte gravierende Nachteile oder Auffälligkeiten für viele Kunden gefunden, so hätte sie darüber in der Tabelle oder im Text berichtet. Dem war aber nicht so.

Dann hätte die Stiftung mal jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt. Nächsten Monat sollen übrigens Fahrräder getestet werden. Mit „sehr gut“ werden alle Modelle bewertet, die eine Kette, Licht und einen Lenker haben. Details wie Bremsen und Pedale werden nicht gewertet, da diese Details zu speziell sind und kaum jemanden betreffen.

Wenn Gesundheitsfragen aus der Erinnerung beantwortet werden

28. Mai 2013 in BU-Versicherungen, PKV

Der Beratungsprozess ist beendet. Die gewünschte Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung etc. ist, nachdem man sich gemeinsam mit dem Kunden durch das „Kleingedruckte“ einzelner Anbieter gekämpft hat, für den Kunden in greifbarer Nähe. Natürlich wurde schon im ersten Beratungsgespräch darauf hingewiesen, dass der korrekten und vollständigen Beantwortung der vom Versicherer im Versicherungsantrag in Textform gestellten Fragen eine besondere Wichtigkeit zukommt. Und trotzdem gibt es Kunden, die diese wichtige Information auf die leichte Schulter nehmen. Teils geschieht das aus aus einer gewissen Lässigkeit heraus (schließlich ist man ja kerngesund) , teilweise weil der Kunde sich die Zeit für eine saubere Recherche nicht nehmen will und leider immer noch, weil der Vermittler die Fragen bagatellisiert, damit dem Abschluss nichts mehr im Wege steht.

Wie kann sich eine falsche oder unvollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen nun auswirken?

Vor einigen Tagen erhielt ich einen Hilferuf eines Kollegen. Folgender Sachverhalt wurde mir geschildert:

Der Kunde des Kollegen hat sich vor einem Jahr selbstständig gemacht und ein Krankentagegeld über die private Krankenversicherung abgeschlossen. Für ihn bekannte Vorerkrankungen hat der Kunde im Antrag angegeben. Der Kunde musste nun kürzlich wegen Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) das Krankentagegeld in Anspruch nehmen. Bei Nachfragen von der PKV beim Hausarzt wurden nun über Akteneinsicht neue Erkrankungen ersichtlich, die der Kunde beim Antrag nicht angegeben hatte. Die PKV erklärt darauf hin den Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde kennt diese Vorerkrankungen gar nicht und ist irritiert. Fakt ist, dass der Hausarzt Diagnosen, bzw. Krankschreibungen aufgrund von Fehldiagnosen getätigt hat . So hat der Hausarzt angabegemäß eine depressive Episode in den Akten vermerkt. Nach Aussage des Kunden hatte er zum damaligen Zeitpunkt körperliche Probleme, deren Ursache vom Hausarzt nicht ermittelt werden konnte. Zwei Wochen später war der Kunde beim Facharzt. Dieser hat die Ursache der Beschwerden diagnostiziert und und das Problem gelöst.

Lassen Sie uns einige Passagen etwas näher beleuchten:

Für ihn bekannte Vorerkrankungen hat der Kunde im Antrag angegeben.

Grundsätzlich müssen die in Textform durch den Versicherer im Antrag gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Natürlich kann der Kunde nur Umstände angeben, die ihm bekannt sind. Wer z. B. seit Jahren nicht beim Arzt war, kann natürlich nur subjektive Befindlichkeiten angeben. Hat der Kunde aber z. B. eine Erkrankung, die bisher beschwerdefrei verläuft und z. B. nur durch bildgebende Verfahren oder Laboruntersuchungen zu diagnostizieren ist, kann er dies nicht wissen und kann die Erkrankung demnach auch nicht angeben. Anders verhält es sich im hier vorliegenden Fall. Der Kunde war beim Arzt und hätte die Diagnose erfragen können (z. B. durch Aushändigung einer Kopie seiner Patientenakte). Unklar ist im vorliegenden Fall, ob der Kunde den Besuch beim Hausarzt überhaupt angegeben hat bzw. wie genau die Gesundheitsfragen formuliert waren.

Bei Nachfragen von der PKV beim Hausarzt wurden nun über Akteneinsicht neue Erkrankungen ersichtlich, die der Kunde beim Antrag nicht angegeben hatte.

Wahrscheinlich hat der Kunde bei Beantragung der Versicherung eine generelle Schweigepflichtsentbindung erklärt. Das geschieht im Antrag durch ankreuzen des entsprechenden Feldes bzw. früher durch Nichtstreichung der entsprechenden Passage. Grundsätzlich kann der Kunde verlangen, dass der Versicherer vor einer Arztanfrage die Einwilligung des Kunden schriftlich einholt. Wäre der Kunde so vorgegangen, hätte er vorher mit dem angefragten Hausarzt Rücksprache halten können. Die mutmaßliche Fehldiagnose wäre vielleicht aufgefallen und hätte eventuell korrigiert werden können. Oder es hätte ein Attest des Facharztes angefordert werden können, dass den Kunden gegebenenfalls entlasten würde. Das ist aber im Prinzip ein unnötig kompliziertes und nicht zwangsläufig von Erfolg gekröntes Unterfangen. Die Lösung des Problems wäre viel einfacher. Wenn sich der Kunde vor Antragstellung eine Kopie seiner Patientenakten der Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten und sonstigen Heilbehandlern aushändigen lässt, die er in den letzten Jahren (je nach Zeitraum der Fragestellungen im Antrag) konsultiert hat, kann der Kunde die Diagnosen in Erfahrung bringen und bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist tätig werden bzw. die Fragen zutreffend beantworten. Der Auskunftsanspruch gegenüber Ärzten für den Patienten ergibt sich übrigens aus § 10 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997 – in der Fassung der Beschlüsse des 114. Deutschen Ärztetages 2011 in Kiel:

§ 10 Dokumentationspflicht

(1) Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind nicht nur Gedächtnisstützen für die Ärztin oder den Arzt, sie dienen auch dem Interesse der Patientin oder des Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.
(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
(3) Ärztliche Aufzeichnungen sind für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.
(4) Nach Aufgabe der Praxis haben Ärztinnen und Ärzte ihre ärztlichen Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde gemäß Absatz 3 aufzubewahren oder dafür Sorge zu tragen, dass sie in gehörige Obhut gegeben werden. Ärztinnen und Ärzte, denen bei einer Praxisaufgabe oder Praxisübergabe ärztliche Aufzeichnungen über Patientinnen und Patienten in Obhut gegeben werden, müssen diese Aufzeichnungen unter Verschluss halten und dürfen sie nur mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten einsehen oder weitergeben.
(5) Aufzeichnungen auf elektronischen Datenträgern oder anderen Speichermedien bedürfen besonderer Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, um deren Veränderung, Vernichtung oder unrechtmäßige Verwendung zu verhindern. Ärztinnen und Ärzte haben hierbei die Empfehlungen der Ärztekammer zu beachten.

Die PKV erklärt daraufhin den Rücktritt vom Vertrag.

Dies ist eine mögliche Vorgehensweise für den Versicherer, die sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dem BGB ergibt. Der Versicherer muss hier den Nachweis führen, dass der Kunde den Versicherer durch falsche oder unvollständige Angaben arglistig getäuscht hat, sich quasi den Versicherungsschutz durch Arglist „erschlichen“ hat. Erfahrungsgemäß erfolgt hier durch den Versicherer zunächst nur die Behauptung der arglistigen Täuschung. Ein Beweis wird häufig nicht sofort erbracht. Als Kunde sollte man jetzt unverzüglich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder einen spezialisierten, zugelassenen Versicherungsberater konsultieren, da hier möglicherweise die Zurückweisung der Behauptung des Versicherers innerhalb bestimmter Fristen erfolgen muss.

Fazit:

Der Kunde sollte sich vor Antragstellung immer Kopien seiner Patientenakten besorgen. Kaum jemand kann sich an alle Diagnosen erinnern. Und selbst wenn, muss die mündliche Auskunft des Arztes leider nicht immer mit dem übereinstimmen, was als (Abrechnungs-) Diagnose in der Patientenakte erscheint!

 

 

Anmerkung: Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde ausschließlich die grammatikalisch korrekte männliche Form (z. B. Kunde, Arzt, Versicherungsberater) gewählt. Selbstverständlich sind auch alle Frauen gleichermaßen damit gemeint!