Lösung für Kunden in der Kreditklemme oder der Liquiditätsfalle

27. Juli 2013 in Finanzierungen

Manchmal ist es erforderlich, sehr schnell einen Kredit in Anspruch zu nehmen. Vielleicht soll ins Unternehmen investiert werden, um Umsatz und Gewinn auszubauen. Oder es ist eine Modernisierung der Betriebsstätte oder der Praxis erforderlich. Vielleicht geht es auch nur um die Erfüllung eines Traums aus dem privaten Bereich. Obwohl der zukünftige Kreditnehmer Eigentümer einer werthaltigen, beleihbaren Immobilie ist, wollen die Hausbanken nahezu immer aktuelle Einkommensnachweise sehen. Und die sollen dann natürlich auch noch erstklassig aussehen. Oft ist aber gerade das das Problem. Entweder ist man in einer so genannten Risikobranche tätig, die von den Banken generell nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten finanziert wird, oder die geforderten Einkommensnachweise liegen nicht aktuell vor und müssten für eine Kreditprüfung – mit ungewissem Ausgang – erst aufwendig erstellt werden. Auch ein schlechtes Geschäftsjahr kann der Kreditvergabe im Wege stehen.

Wenn Marktteilnehmer aus dem Nichtbankensektor, also in erster Linie Unternehmen und private Haushalte, die Zurückhaltung der Kreditinstitute bei der Kreditvergabe spüren, spricht man von einer Kreditklemme. Von einer Liquiditätsfalle spricht man dann, wenn trotz gegen null sinkender Kreditzinsen kaum noch Kredite von den Kreditinstituten vergeben werden. Für einzelne Unternehmen oder Haushalte haben diese Begriffe allerdings weitergehende Bedeutungen. Hier zeigen sich die Auswirkungen bereits dann, wenn notwendige Kredite nicht oder nur nach erheblichen Schwierigkeiten gewährt werden.

Teilweise kommt es dabei zu skurrilen Situationen. Zum Beispiel dann, wenn ein Freiberufler oder eine Privatperson Eigentümer einer abgezahlten Immobilie sind, jedoch aufgrund fehlender oder momentan weniger gut aussehender Einkommensunterlagen keinen Kredit erhalten.

Hier lohnt es sich wieder einmal, die ausgetretenen Pfade zu verlassen. Wenn die Hausbank oder die Bank/Sparkasse am Wohnort oder am Sitz des Unternehmens nicht bereit sind, einen Kredit auszureichen, muss man sich an Kreditinstitute wenden, die sich auf genau diese Zielgruppe spezialisiert haben.

Kunden, die Eigentümer einer unbelasteten Immobilie sind, können nun auch ohne Einkommensnachweis ein Darlehen erhalten. Bereits ab 25.000 EUR bis 1.000.000 EUR können Darlehen beantragt werden. Der Maximalbeitrag beträgt 50% des von der Bank festgestellten Verkehrswerts. Das Darlehen kann eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren haben, ist unter Einhaltung von festgelegten Fristen vorzeitig ganz oder teilweise (Sondertilgungen) rückzahlbar. Es handelt sich um so genannte Endfällige Darlehen. Das bedeutet, dass während der Darlehenslaufzeit nur die Zinsen gezahlt werden und am Ende der Gesamtkreditbetrag in einer Summe zurückgezahlt wird. Daneben existiert noch eine abgezinste Variante ohne laufende Zinszahlung. Die Zinsen für die Laufzeit werden also von der Auszahlungssumme abgezogen. Die Beantragung und Bearbeitung erfolgt schlank und unbürokratisch.

Die Besicherung des Darlehens erfolgt durch eine Briefhypothek. Die Briefhypotheken werden gleichrangig in Stückelungen ab 5.000 Euro oder 10.000 Euro eingetragen. Daraus ergibt sich für Sie die Möglichkeit, Teilbeträge entsprechend dieser Stückelung ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen.

Mit diesem Konzept gibt es neben dem Konzept Rettung für Immobilieneigentümer in Zahlungsschwierigkeiten eine weitere unkomplizierte Möglichkeit, Darlehen zu erhalten, wenn alle anderen Banken ablehnen.

uniVersa: neu per 01.07.2013 Demenz-Bausteine

23. Juli 2013 in Private Pflegezusatztarife

 Allgemeine Bedingungen des Pflegetagegeldes

–        Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa.

–        Die Wartezeit entfällt.

–        Keine Leistungspflicht besteht für Versicherungsfälle, die auf Sucht beruhen.

–        Erfolgt die Antragsstellung innerhalb von 6 Monaten nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit, wird die Leistung nachträglich ab dem 1. Tag der Pflegebedürftigkeit erbracht.

–        Es können Risikozuschläge vereinbart werden.

–        Die Pflegebedürftigkeit ist unter der Angabe des Befundes und der Diagnose sowie der voraussichtlichen Dauer der Pflegebedürftigkeit anzuzeigen.

–        Die versicherte Person hat für die Minderung der Pflegebedürftigkeit zu sorgen.

–        Bei nur vorübergehender Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen anderen Staat (als Europa), kann das Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden.

–        Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen können bei Änderung des SGB XI angepasst werden.

Tarif uni-PT-Komfort (uni-PT-K)

–        Leistungen bei Pflegestufe 3 = 100%, Härtefall = 150%

–        Keine Leistungen bei Pflegestufe 1 und 2.

–        Das Tagegeld muss mind. 15 € betragen (in 5er-Schritten).

–        Tritt die Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalles ein, wird das vereinbarte Pflegetagegeld verdoppelt, wenn die versicherte Person das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

–        Im Falle einer Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe 3 wird das vereinbarte Pflegetagegeld verdoppelt, wenn und solange mindestens ein Kind unter 18 Jahren versorgt werden muss.

–        Das Pflegetagegeld wird zur Hälfte gezahlt während einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus, einer stationären Reha-Maßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung (die nicht ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruht).

–        Eine Sonderzahlung in Höhe des 10fachen vereinbarten Pflegetagegeldes wird bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe 3 zusammen mit der ersten Leistungsauszahlung gezahlt.

–        Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 3

–        Dynamik: alle 3 Jahre 10%

–        Stichtage zur Höherversicherung: zum Monatsersten nach Ablauf von 5 Jahren oder zum Monatsersten nach Ablauf von 10 Jahren. Als zusätzlicher Stichtag gilt der Erste des Monats, der auf die Vollendung des 50. Lebensjahres folgt.

Ergänzungstarif uni-PT-Komfort plus (uni-PT-Kplus)

–        Besteht bei der versicherten Person ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf wegen eingeschränkter Alltagskompetenz nach §45a SGB XI, leistet der Versicherer das vereinbarte Pflegetagegeld.

–        Der Anspruch auf Leistungen entfällt bei Fortfalls des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes und bei Zuordnung der versicherten Person in die Pflegestufen 1,2 oder 3. Der Ergänzungstarif ist dann innerhalb von 3 Monaten kündbar zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leistungsanspruch entfallen ist.

–        Das Pflegetagegeld wird monatlich im Voraus gezahlt.

–        Maßgeblich ist die Feststellung im Gutachten der gesetzlichen Pflegeversicherung.

–        Eine Sonderzahlung in Höhe des 20fachen des vereinbarten Pflegetagegeldes wird bei erstmaliger Feststellung  des allg. Betreuungsbedarfes zusammen mit der ersten Leistungsauszahlung gezahlt.

–        Dynamik: alle 3 Jahre 10%

–        Höherversicherung von uni-PT-Komfort plus in uni-PT-Premium plus: Der Versicherer garantiert jeder im Ergänzungstarif uni-PT-Komfort plus versicherten Person, die bei Abschluss des Ergänzungstarifs uni-PT-Komfort plus das tarifliche Eintrittsalter von 55 Jahren noch nicht überschritten hat, die Höherversicherung durch Umstellung in den Ergänzungstarif uni-PT-Premium plus zu Sonderkonditionen. Als tarifliches Eintrittsalter gilt der Unterschied an Jahren zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr.

–        Stichtage zur Höherversicherung: zum Monatsersten nach Ablauf von 5 Jahren oder zum Monatsersten nach Ablauf von 10 Jahren. Als zusätzlicher Stichtag gilt der Erste des Monats, der auf die Vollendung des 50. Lebensjahres folgt.

Tarif uni-PT-Premium (uni-PT-P)

–        Leistungen Pflegestufe 1 = 40%, Pflegestufe 2 = 60%, Pflegestufe 3 = 100%, Härtefall = 150%

–        Das Tagegeld muss mind. 15 € betragen (in 5er-Schritten).

–        Tritt die Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalles ein, wird das vereinbarte Pflegetagegeld verdoppelt, wenn die versicherte Person das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

–        Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird das vereinbarte Pflegetagegeld verdoppelt, wenn und solange mindestens ein Kind unter 18 Jahren versorgt werden muss.

–        Das Pflegetagegeld wird zur Hälfte gezahlt während einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus, einer stationären Reha-Maßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung (die nicht ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruht).

–        Eine Sonderzahlung in Höhe des 10fachen vereinbarten Pflegetagegeldes wird bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit zusammen mit der ersten Leistungsauszahlung gezahlt.

–        Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 3

–        Dynamik: alle 3 Jahre 10%

Ergänzungstarif uni-PT-Premium plus (uni-PT-Pplus)

–        Besteht bei der versicherten Person ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf wegen eingeschränkter Alltagskompetenz nach §45a SGB XI, leistet der Versicherer das vereinbarte Pflegetagegeld.

–        Höhe des Pflegetagegeldes: Zuordnung keiner Pflegestufe = 100%, auch Zuordnung der Pflegestufe 1 = 50%, auch Zuordnung der Pflegestufe 2 = 25%, auch Zuordnung der Pflegestufe 3 = 25%

–        Das Pflegetagegeld wird monatlich im Voraus gezahlt.

–        Maßgeblich ist die Feststellung im Gutachten der gesetzlichen Pflegeversicherung.

–        Eine Sonderzahlung in Höhe des 20fachen des vereinbarten Pflegetagegeldes wird bei erstmaliger Feststellung  des allg. Betreuungsbedarfes zusammen mit der ersten Leistungsauszahlung gezahlt.

–        Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 3

–        Dynamik: alle 3 Jahre 10%

FAQ der uniVersa finden Sie hier: FAQ-Demenz