Newsletter 2022

9. Dezember 2022 in Newsletter

Riestervertrag voll ausschöpfen

Jedes Jahr werden rund 1,5 Mrd. Euro Riesterförderung verschenkt.
Die Riesterförderung besteht aus den beiden Bausteinen Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) und steuerliche Anrechnung.
Jeder Riester-Sparer sollte im Dezember des Jahres prüfen, ob der Maximalbeitrag in den Vertrag geflossen ist.
Ich habe ein kleines Excel-Tool für Sie gebaut, mit dem Sie ganz einfach berechnen können, ob Sie den optimalen Beitrag für Zulagen und Steuererstattung eingezahlt haben.
Sollte die Berechnung einen positiven Zuzahlungsbeitrag ergeben, sollten Sie noch im Dezember eine Zuzahlung leisten.
Ist der Zuzahlungsbetrag negativ, können Sie den monatlichen Zahlbetrag ab Januar 2023 reduzieren oder unverändert lassen.
Eine Zuzahlung ist durch eine einfache Überweisung auf das Konto des Riester-Anbieters möglich.
Die Bankverbindung des Anbieters finden Sie im Regelfall auf dem Versicherungsschein bzw. bei Investmentsparplänen auf der Vertragsbestätigung bzw. dem letzten Schreiben des Anbieters.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an mich.

Hier geht es zum Berechnungstool.

Krankenkassenbeiträge reduzieren

Ab dem 01.01.2023 steigen die Beiträge in der GKV.
Auch die Beitragsmessungsgrenze wird erneut angepasst.

Durch die Auswahl einer günstigen GKV lassen sich bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 EUR jährlich rund 180 EUR sparen.

Die Krankenkassenleistungen sind zu 99% identisch. Der Wechsel zu einem günstigen Anbieter ist also fast immer problemlos möglich.

Bisher halten sich die Krankenkassen noch bedeckt, was die Angabe der neuen Beitragssätze angeht.
Doch damit nicht genug: Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Krankenkassen in dieser Erhöhungsrunde ihre Mitglieder NICHT individuell informieren müssen! Das heißt, es ist ausnahmsweise – bis Ende März 2023 – nicht erforderlich, dass individuelle Briefe mit Ankündigung der Erhöhung versendet werden. Stattdessen reicht die Bekanntgabe mittels Aushang, Mitgliederzeitschrift oder Homepage vollständig aus. Die Folge: Viele Mitglieder werden gar nichts von der Beitragserhöhung mitbekommen! Und wer schaut sich schon seine Gehaltsabrechnung so genau an, dass die Erhöhung der Kassenbeiträge auffällt?

Der Beitrag der GKV setzt sich aus dem kasseneinheitlichen Beitragssatz und dem pro Kasse individuellen Zusatzbeitrag zusammen.
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag oder führt sie diesen erstmalig ein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Auch wenn Sie die Kasse nicht ausdrücklich auf die Erhöhung des Zusatzbeitrags hinweist.

Wer sein Sonderkündigungsrecht ausüben will, muss spätestens bis zum Ende des Monats kündigen, für den die Kasse den Zusatzbeitrag erstmals erhebt bzw. erhöht. Die Kündigung wird dann mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam.

Tipp: Sie können die Kündigung auch schon aussprechen, ohne sich für eine neue Krankenkasse entschieden zu haben – so sparen Sie oft einen Monat den höheren Beitrag! Sie haben die ganzen zwei Monate der Kündigungsfrist Zeit, sich bei Ihrer neuen Kasse anzumelden.

Und versäumen Sie das – auch kein Problem! In diesem Fall bleiben Sie trotz erklärter Kündigung in der bisherigen Kasse Mitglied.

Wenn Sie eine günstige Krankenkasse auswählen möchten, habe ich Ihnen eine Auswahl von Anbietern mit Vergleichs- und Abschlussmöglichkeit zusammengestellt.

Kosten für das Girokonto senken

Es gibt noch immer erstaunlich viele Menschen, die hohe Kontoführungsgebühren für ihr Girokonto zahlen, obwohl sie keine besonderen Serviceleistungen ihrer Bank oder Sparkasse in Anspruch nehmen.
Auf der anderen Seite gibt es nach wie vor kostenlose Girokonten, teilweise an einen monatlichen Mindestgeldeingang gebunden.

Wenn Sie noch kein kostenloses Girokonto haben oder nach einer Alternative suchen, habe ich Ihnen eine Auswahl von Anbietern mit Vergleichs- und Abschlussmöglichkeit zusammengestellt.

Bausparverträge können wieder attraktiv sein

Bausparverträge waren vor der Niedrigzinsphase ein beliebtes Finanzierungsinstrument für die eigenen vier Wände.
Nachdem die Zinsen für Immobilienfinanzierungen immer weiter sanken, wurden Bausparverträge immer uninteressanter. Schließlich reichten die Banken Darlehen mit sehr langen Zinsbindungen für etwas mehr als 1% Jahreszins bei erstklassiger Bonität aus.
Anfang des Jahres 2022 begannen die Zinsen dann deutlich zu steigen. Die Zinsen für Darlehen mit langer Zinsbindungsdauer haben sich mittlerweile vervierfacht. Der Zins liegt inzwischen bei 4%.

Ein Bausparvertrag dient in erster Linie dazu, sich bereits heute einen Zins für eine in der mittleren bis fernen Zukunft liegenden Immobilienfinanzierung zu sichern. Momentan liegt der Zins für zukünftige Immobilienfinanzierungen über einen Bausparvertrag bei ca. 2,5%.
Das ist also ein sehr hoher Vorteil gegenüber den aktuellen Zinssätzen für Bankdarlehen.
Die Sache hat allerdings einen Haken: Es ist nicht möglich, einen Bausparvertrag abzuschließen und sofort ein Darlehen in Anspruch zu nehmen. Der Bausparvertrag gliedert sich in drei Phasen.
Sparphase, Zuteilung und Darlehensfrage. Die Länge der Sparphase bis zur Zuteilung (Darlehensgewährung) ist von verschiedenen Bedingungen und Faktoren abhängig.

Wer in der Zukunft eine Immobilienfinanzierung oder die Modernisierung einer Immobilie plant, kann sich mit einem Bausparvertrag einen günstigen Zins sichern.
Auch wer bereits eine laufende Finanzierung abzahlt, kann sich mit einem Bausparvertrag günstige Zinsen für eine Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindungsdauer sichern.

Sie sollten sich mit dem Abschluss eines Bausparvertrages näher beschäftigen, wenn Sie davon ausgehen, dass die Zinsen zum Zeitpunkt des Darlehensbedarf höher als 2,5% liegen.

Expertenservice im BU-Leistungsfall

10. November 2020 in BU-Versicherungen, Newsletter

Sie haben bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gemeinsam mit Ihnen hoffe ich, dass Sie diese niemals in Anspruch nehmen müssen.
Sollte es aber doch einmal vorkommen, dass Sie berufsunfähig werden, ist es mein Ziel,
Ihnen auch hier den bestmöglichen Service zu bieten.

Was, Sie haben noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil Sie denken, dass die Versicherung sowieso nicht zahlt?
Dann sollten Sie jetzt unbedingt weiter lesen!

Wie sie vielleicht wissen, ist die Beantragung der Versicherungsleistung mit dem Ausfüllen von vielen Formularen verbunden. Der Nachweis der Berufsunfähigkeit obliegt der versicherten Person, also Ihnen.
Ohne fachkundige Beratung kann es ziemlich anstrengend werden, bis die Versicherung die Ihnen zustehende Leistung erbringt.

Deswegen habe ich für Sie eine Kooperation mit einem auf BU-Leistungsfälle spezialisierten Unternehmen vereinbart.
Gegen Vorlage eines Gutscheins, den Sie von mir erhalten können, erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung.

Wenn Sie den Gutschein haben möchten, melden Sie sich bitte gerne bei mir!

Altersvorsorge mit Steuerkick

10. November 2020 in Altersvorsorge, Newsletter

Eine befreundete Steuerberaterin sagte einmal „Der Lieblingssport der Deutschen ist das Steuern sparen. Und dafür machen Sie sogar völlig unsinnige Dinge“.
Sie muss es wissen, schließlich ist sie seit über 20 Jahren als Steuerberaterin tätig.

Genau genommen kann man gar keine Steuern sparen. Sparen ist nämlich der Anteil des verfügbaren Einkommens eines Haushalts, der nicht für Konsum ausgegeben wird. Aber der Begriff hat sich nun einmal etabliert und wird allgemein für die legale Reduzierung der Steuerlast benutzt.

Damit wir uns richtig verstehen: Wer Geld verdient, soll auch Steuern zahlen. Das ist ein wesentlicher Deal in der sozialen Marktwirtschaft.
Der Gesetzgeber hat allerdings mit voller Absicht und aus gutem Grunde Möglichkeiten der Steuerreduzierung geschaffen, die im Interesse der Staates, also der Allgemeinheit, liegen.

In diesem Artikel möchte ich die Möglichkeit der Basisrentenversicherung („Rüruprente“) etwas genauer beleuchten.

Kurz gesagt handelt es sich um eine Form der Altersvorsorge, bei der die Beiträge in hohem Maße die Steuerschuld reduzieren. Der tatsächliche Nettoaufwand liegt also deutlich unter dem Betrag, der in die Basisrentenversicherung fließt.

Perfekt und in allen Einzelheiten hat der GDV die Basisrente auf seiner Website dargestellt.
Ich empfehle Ihnen ausdrücklich, sich die Zeit für diese Interessante Ausarbeitung zu nehmen.

Die Basisrente 

Wenn Sie bereits eine Basisrente haben (und da der Leserkreis sich überwiegend aus meinen Kunden zusammen setzt ist das recht wahrscheinlich) denken Sie bitte auch daran, zum Jahresende noch einmal eine Zuzahlung zu leisten.

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Welche Sparquote ist empfehlenswert, um im Ruhestand unabhängig zu bleiben?

10. November 2020 in Altersvorsorge, Newsletter

Bei jedem Gespräch über die zu treffende Vorsorge für den Ruhestand, geht es auch immer um die Höhe der Betrags, der regelmäßig angelegt werden soll. Diesen Betrag und alle weiteren regelmäßigen Rücklagen im Verhältnis zum regelmäßigen und nachhaltig erzielbarem Einkommen bezeichnet man als Sparquote.

Die optimale Summe kann auf verschiedene Arten berechnet werden:

1: Wieviel bin ich bereit zu sparen, ohne mein Konsumverhalten einzuschränken?
2: Wieviel muss ich sparen, um eine bestimmte Summe zu erreichen?
3: Ermittlung über eine Pauschale

Möglichkeit 1 führt fast immer zu einer zu geringen Sparquote, weil oft die Übersicht über notwendige Ausgaben und vermeidbare Ausgaben fehlt. Besonders die Summe der vermeidbaren Ausgaben wird nicht erkannt. Siehe dazu auch meinen Beitrag „Die Frühstücksrente“. Bei Möglichkeit 2 sind die unglaublich vielen Variablen, die nur sehr schwer einzuschätzen sind, die große Herausforderung.
Variante 3 folgt einem anderen Ansatz:

Das Einkommen wird in drei Bereiche eingeteilt.
50% des Einkommens werden für Fixkosten verwendet.
30% des Einkommens werden für den Bereich Freizeit genutzt und
20% des Einkommens sollten gespart werden.

Wer also z. B. ein Monatsnettoeinkommen i. H. v. 2.000 EUR erzielt, sollte
1.000 EUR für Fixkosten,
600 EUR für den Bereich Freizeit und
400 EUR für den Bereich Sparen aufwenden.

In Zeiten steigender Kosten für Wohnungsmieten kann der Punkt Fixkosten durchaus mehr als 50% betragen.
Dabei sollte es aber das Ziel sein, die Fixkosten insgesamt kritisch zu hinterfragen und nach Einsparungspotential zu suchen. Sollte der Bereich der Fixkosten nicht innerhalb der 50% zu halten sein, sollte der Bereich Freizeit reduziert werden.
Die Sparquote von 20% sollte keinesfalls unterschritten werden.

Gerne helfe ich Ihnen bei der Optimierung Ihrer Ausgabensituation und gebe Ihnen wertvolle Hinweise.

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Die Frühstücksrente

5. November 2020 in Altersvorsorge, Newsletter

Ich kann es förmlich hören:
Sie denken jetzt bestimmt „Jetzt dreht er völlig durch“.

Das kann ich Ihnen nicht einmal übel nehmen.
Die Überschrift zu diesem Artikel klingt schon etwas merkwürdig.

Aber lesen Sie bitte zuerst den folgenden Text und urteilen Sie dann:

Ich höre immer wieder den Satz „Ich kann nichts sparen, mein Einkommen ist zu gering“.
Und ab und zu stimmt das sogar.
Aber ich wäre ein schlechter Finanzberater, wenn ich nicht eine gute und praktikable Lösung für dieses Problem hätte.

Damit wie uns richtig verstehen: Geld ausgeben macht Spaß. Und so ein bisschen „Luxus“ steigert die Lebensqualität.
Dennoch sollte jeder einmal darüber nachdenken, wie die finanzielle Situation im Alter aussehen wird, wenn man gar nicht privat vorsorgt.
Das Sie alt werden, ist übrigens gar nicht so unwahrscheinlich.

Überprüfen können Sie das mit dem Change Your Life Rechner.
Die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise können Sie problemlos akzeptieren.
Die Berechnung erfolgt anonym.

Wie funktioniert denn nun die Frühstücksrente?

Viele (junge) Menschen kaufen sich jeden Morgen ihren Kaffee oder Tee und ihr Brötchen, Teilchen oder Donut beim Bäcker, am Bahnhof oder im „Pappbechergeschäft“. Je nach Appetit kostet das im Durchschnitt 8,00 EUR pro Tag.
Ein leckeres und gesundes Frühstück zu Hause kostet im Durchschnitt 2,00 EUR. Die Differenz von 6,00 EUR je Tag  beträgt immerhin 180 EUR (6 * 30) im Monat. 180 EUR im Monat angelegt über einen Zeitraum von 40 Jahren bei 3% Nettoverzinsung ergibt einen Endbetrag von 165.513,31 EUR. Wenn man diesen Betrag mit einer Nettorendite von 2% anlegt und über einen Zeitraum von 25 Jahren entnimmt, ergibt das eine monatliche Rente i. H. v. 699 EUR.

Entscheiden Sie bitte selbst, ob sich diese minimale Einschränkung lohnt oder nicht.
Meine Meinung ist da eindeutige. Nirgends gibt es so ein gutes Frühstück wie bei mir zu Hause!

Wie, Sie glauben nicht, dass es eine Anlagemöglichkeit mit 3% Nettoverzinsung gibt?
Gerne zeige ich Ihnen, wie das geht.

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Betreuung Ihrer Versicherungsverträge

4. November 2020 in Allgemein, Newsletter

Wann wurden Ihre bestehenden Versicherungsverträge zuletzt überprüft?
Wissen sie, dass Sie bei vielen Versicherungen Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich Preis und Leistungen haben?
Und was ist eigentlich, wenn Sie die Versicherung wirklich einmal brauchen?

Viele Kunden haben sich bereits dazu entschlossen, alle ihre Verträge durch uns betreuen zu lassen.

Was ist mit Ihnen?
Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Welche Vorteile ergeben sich daraus für Sie?

  • Ein Ansprechpartner für alle Versicherungsverträge
  • Auf Wunsch Nutzung unseres kostenlosen Kundenportals
  • Auf Wunsch Nutzung unseres Notfallplans
  • Regelmäßige Überprüfung der durch uns betreuten Versicherungsverträge
  • Unterstützung im Schadenfall
  • Zeitersparnis
  • Wir haben Zugang zu speziellen Abteilungen bei den Versicherungsgesellschaften, die den Kunden oftmals nicht zur Verfügung stehen

 

Welche Kosten fallen an?

Für unseren Service entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Der jeweilige Vertragsbetreuer erhält von den Versicherungsgesellschaften eine Betreuungsvergütung. Diese ist bereits in der Versicherungsprämie enthalten.

 

Warum müssen Sie eine Vollmacht erteilen?

Mit der Vollmacht legitimieren wir uns gegenüber den Versicherungsgesellschaften.
Wir können in Ihrem Namen Auskünfte einholen, Erklärungen abgeben und Aufträge erteilen.
Damit wir unseren vollen Service für Sie erbringen können, muss die Vollmacht relativ weitfassend sein.
Wir sichern Ihnen selbstverständlich zu, dass wir Erklärungen und Aufträge immer nur nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen abgeben bzw. erteilen.

 

Wie können Sie die Vollmacht kündigen?
Sie können die Vollmacht jederzeit ohne Einhaltung einer Frist formlos kündigen.

 

Was müssen Sie tun, um die Vorteile der Vertragsbetreuung zu nutzen?
Es ist lediglich erforderlich, für jede versicherte Person ein Exemplar der Maklervollmacht und der Vertragsübersicht auszufüllen und an uns zu senden.

Eine Zusendung per E-Mail oder Fax ist ausreichend.
Wir fordern dann die aktuellen Vertragsunterlagen bei den Versicherungsgesellschaften an und besprechen die Vertragsinhalte mit Ihnen.
Dabei prüfen wir, ob der Versicherungsschutz noch Ihrem Bedarf entspricht und ob es Möglichkeiten zur Optimierung gibt.

Gibt es Besonderheiten, die beachtet werden müssen?
Onlineversicherer (z. B. HUK24, Allianz Direct etc.) stellen uns keine Unterlagen zur Verfügung.
Hier ist es sinnvoll, wenn Sie uns Ihre Zugangsdaten zum jeweiligen Onlineportal der Versicherer mitteilen, damit wir die Unterlagen sichten können.

Sollten Sie bei einem Versicherungsunternehmen einen Onlinezugang haben, ist es generell sinnvoll, wenn Sie

uns die Zugangsdaten mitteilen, auch wenn es sich nicht um einen Onlineversicherer handelt. Oft kann dadurch eine schnellere Bearbeitung durch uns erfolgen.  

 

Einige Versicherer verlangen zusätzlich zu unserer Vollmacht einen internen Vordruck, der von Ihnen zu unterschreiben ist.
Diesen Vordruck schickt uns die Versicherungsgesellschaft zur Weiterleitung an Sie. Erst nach Unterzeichnung können wir für Sie tätig werden.

 

Verträge, die nicht auf Ihren Namen laufen, z. B. eine Wohngebäudeversicherung, die im Rahmen eines Immobilienerwerbs übernommen wird, können wir nicht per Vollmacht übernehmen.
Schicken Sie uns in diesem Fall bitte die Ihnen vorliegenden Unterlagen, gerne per E-Mail.

 

Endlich eine Reiseversicherung, die auch das Corona-Risiko absichert

4. November 2020 in GKV, Newsletter, PKV

Viele Kunden haben auf einen entsprechenden Versicherungsschutz gewartet.
Jetzt ist er da!

Eine Reiserücktrittversicherung schützt Urlauber vor den Stornokosten, wenn eine Reise aus bestimmten, unvorhersehbaren Gründen kurzfristig storniert werden muss.

Versichert sind folgende Ereignisse:

  • schwerwiegende Erkrankung
  • Todesfall eines Angehörigen
  • Schwangerschaft
  • Unfall
  • Jobverlust
  • Schaden am Eigentum

Doch was ist, wenn ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht oder eine Infektion mit dem Coronavirus ohne Erkrankung besteht?

Wie man in der obigen Aufzählung sehen kann, gehört ein Verdacht auf eine Infizierung oder eine reine Infektion ohne Krankheitssymptome nicht zum Versicherungsschutz.

Die Würzburger Versicherung hat diese Lücke jetzt geschlossen, und bietet als eigenständiges Produkt nun den Reiseschutzbrief – Corona Premium an.
Die Leistungen können Sie hier einsehen.

Ich bin mir sicher, dass ich Sie neugierig gemacht habe.
Eine individuelle Berechnung und einen Onlineabschluss können Sie in unserem Onlinerechner vornehmen.
Bitte auf der sich unter dem v. g. Link öffnenden Seite ganz nach unten scrollen.

 

 

 

 

Ich freue mich über Ihre Bewertungen

3. November 2020 in Newsletter

Der Publizist und Schriftsteller Johannes Gross sagte, dass der Beifall das Brot des Künstlers sei.
Ich nehme an, dass auch Herr Gross wusste, das der Mensch vom Applaus allein nicht leben kann.
Auch die Krankenpfleger*innen, Verkäufer*innen, Lastwagenfahrer*innen etc., die uns als Helden des Alltags durch die Corona-Krise begleiten, können nicht vom Applaus leben.

Applaus hat aber dennoch einen Nutzen. Er steigert das Selbstbewusstsein, verschafft Anerkennung und bringt Aufmerksamkeit.

Aufmerksamkeit führt, zumindest in meinem Beruf, häufig zu Empfehlungen. Empfehlungen führen zu neuen Kunden und neue Kunden zu Brot. Wenn es gut läuft, sogar mit einem leckeren Aufstrich.

Was ich mit diesen blumigen Worten sagen möchte:

Ich freue mich darauf, wenn Sie mich positiv bewerten. Gerne bei Google, noch viel lieber auf der anerkannten Plattform für Finanzberater whofinance.de.

Unter diesem Link finden Sie das Bewertungsformular.
Wenn Sie einige freundliche Worte und ***** Sterne hinterlassen, wäre das sehr schön für mich. 

Neues Krankenkassenwahlrecht ab 2021 und wie Sie die passende Krankenkasse finden

3. November 2020 in GKV, Newsletter

Das Krankenkassenwahlrecht für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird flexibler.
Das sind wirklich sehr gute Nachrichten für 90% der Bevölkerung.

Wie sind die Regelungen ab dem 01.01.2021?

Bei einem Wechsel innerhalb der GKV ist keine Kündig mehr erforderlich. Es reicht, bei der neuen GKV einen Mitgliedsantrag zu stellen. Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse wird von der neuen Krankenkasse vorgenommen.
Die bisherige Kasse meldet innerhalb von 14Tagen eine Bestätigung mit dem möglichem Kündigungstermin zurück (ersetzt die Kündigungsbestätigung).
Das stellt eine enorme Erleichterung für die Versicherten dar.

Die Bindungsfrist für Bestandsmitglieder ohne Statuswechsel verkürzt sich von 18 auf 12 Monate.
Versicherte müssen also nur noch 12 Monate bei der Krankenkasse bleiben, bevor sie kündigen können.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende des übernächsten Monats.
Die Bindungsfrist gilt nicht bei Statuswechsel (z. B. neuer Arbeitgeber) oder Beitragserhöhung.
Dann ist eine Sonderkündigung möglich.

Das „passive Wahlrecht“ wird abgeschafft. Ein Statuswechsel, der nicht für einen Wechsel der Krankenkasse genutzt wird, löst keine neue Bindungsfrist aus.

Ein Kassenwechsel ist ohne Kündigungsverfahren und ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich, wenn sich zwei Versicherungstatbestände nahtlos aneinanderreihen, z.B. zwei versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse,
ein Beschäftigungsverhältnis und sich anschließender Arbeitslosengeldbezug (oder umgekehrt), Rente und Beschäftigung,
Eintritt von Versicherungspflicht nach vorheriger Versicherungsfreiheit (oder umgekehrt).

Es ist jetzt also noch viel einfacher, von einer teuren Krankenkasse in einer günstige Krankenkasse zu wechseln.
Je nach Einkommen ist hier eine Beitragsersparnis von bis zu 340 EUR jährlich möglich. 

Ihre Persönliche Ersparnis können Sie jederzeit selber berechnen