Warum jetzt der richtige Zeitpunkt sein kann, von der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung zu wechseln

6. Juni 2026 in GKV, Newsletter, PKV

Die Entscheidung zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Privater Krankenversicherung ist keine reine Beitragsfrage. Sie ist eine Systementscheidung. Genau deshalb sollte sie nicht spontan, nicht aus Ärger über steigende Beiträge und schon gar nicht aufgrund einzelner Werbeversprechen getroffen werden. Wer aber grundsätzlich zur Privaten Krankenversicherung passt, sollte sich gerade jetzt ernsthaft mit einem Wechsel beschäftigen.

Der wichtigste Grund ist: Die Rahmenbedingungen verändern sich. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 69.750 Euro jährlich, die Versicherungspflichtgrenze bei 77.400 Euro jährlich beziehungsweise 6.450 Euro monatlich. Wer als Arbeitnehmer regelmäßig mehr verdient, kann sich privat krankenversichern. Die Grenze wird jährlich angepasst und könnte ab 2027 nochmals deutlich steigen, wodurch der Zugang zur Privaten Krankenversicherung für viele Angestellte schwieriger wird.

Wer überhaupt wechseln kann

In die Private Krankenversicherung können nicht alle wechseln. Möglich ist der Wechsel vor allem für Selbstständige, Freiberufler, Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Studierende können sich zu Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, müssen diese Entscheidung aber innerhalb von drei Monaten treffen.

Bei Angestellten zählt nicht irgendein einmaliger Bonus, sondern das regelmäßige voraussichtliche Jahresarbeitsentgelt. Der Arbeitgeber prüft, ob die Grenze überschritten wird. Wird die Versicherungspflicht beendet, können Betroffene freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in die Private Krankenversicherung wechseln. Erfolgt der Austritt innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse, ist ein sofortiger Wechsel möglich.

Wer bereits freiwillig gesetzlich versichert ist, kann die gesetzliche Krankenkasse zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats verlassen. Praktisch bedeutet das meist eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Wichtig ist immer: Es muss nahtlos neuer Versicherungsschutz bestehen. In Deutschland darf keine Lücke in der Krankenversicherung entstehen.

Warum gerade jetzt prüfen

Der Zeitpunkt ist deshalb relevant, weil die gesetzliche Krankenversicherung unter starkem Finanzierungsdruck steht. Steigende Gesundheitskosten, demografischer Wandel und höhere Beitragsgrenzen führen dazu, dass Gutverdienende in der GKV perspektivisch stärker belastet werden. Gleichzeitig wird der Zugang zur Privaten Krankenversicherung über die steigende Versicherungspflichtgrenze erschwert. Wer heute wechseln darf, sollte daher prüfen, ob diese Möglichkeit auch künftig noch besteht.

Das heißt nicht, dass die Private Krankenversicherung automatisch besser ist. Sie ist anders. In der gesetzlichen Krankenkasse hängen die Beiträge vom Einkommen ab, die Leistungen aber vom gesetzlichen Katalog. In der Privaten Krankenversicherung hängen die Beiträge vor allem von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarifumfang ab. Die vereinbarten Leistungen sind vertraglich garantiert. Ein zentraler Systemunterschied liegt außerdem darin, dass die GKV grundsätzlich nach dem Sachleistungsprinzip funktioniert, während die PKV regelmäßig nach dem Kostenerstattungsprinzip arbeitet.

Es gibt nicht nur GKV oder PKV

Wichtig ist: Die Entscheidung lautet nicht immer nur gesetzlich oder privat. Es gibt auch Zwischenlösungen. Wer in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchte, kann private Zusatzversicherungen abschließen. Und wer gesetzlich versichert bleiben möchte, aber in bestimmten Bereichen eher wie ein Privatpatient auftreten will, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Sachleistungsprinzip auf das Kostenerstattungsprinzip umstellen.

Beide Varianten können sinnvoll sein. Sie ersetzen aber nicht vollständig die Private Krankenversicherung. Sie sind eher Bausteine, mit denen gesetzlich Versicherte einzelne Leistungsbereiche verbessern oder anders organisieren können.

Möglichkeit 1: In der GKV bleiben und private Zusatztarife abschließen

Private Zusatztarife können gesetzlich Versicherten helfen, einzelne Versorgungslücken zu schließen. Typische Beispiele sind Zahnzusatzversicherung, stationäre Zusatzversicherung mit Einbettzimmer oder Zweibettzimmer und privatärztlicher Behandlung im Krankenhaus, Krankentagegeld, Auslandsreisekrankenversicherung, ambulante Zusatzleistungen oder Heilpraktikerleistungen.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie bleiben Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse und behalten deren Grundstruktur. Das kann besonders dann attraktiv sein, wenn beitragsfreie Familienversicherung, einkommensabhängige Beiträge oder die Sicherheit des gesetzlichen Systems wichtig sind. Gleichzeitig können Sie einzelne Bereiche privat aufwerten.

Der Nachteil: Zusatzversicherungen verbessern immer nur bestimmte Ausschnitte. Sie machen aus einer gesetzlichen Krankenversicherung keine vollständige Private Krankenversicherung. Der gesetzliche Leistungskatalog bleibt grundsätzlich bestehen. Außerdem prüfen private Versicherer auch bei Zusatztarifen den Gesundheitszustand. Wer bereits Vorerkrankungen hat, muss mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung rechnen.

Diese Lösung eignet sich besonders für Menschen, die grundsätzlich gern in der GKV bleiben möchten, aber einzelne Leistungsbereiche gezielt verbessern wollen. Wer zum Beispiel vor allem Wert auf Zahnersatz, bessere Krankenhausunterbringung oder Schutz im Ausland legt, kann mit privaten Zusatztarifen eine pragmatische Lösung finden. Gerade die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern kann ein wichtiger Vorteil der GKV bleiben.

Möglichkeit 2: In der GKV bleiben und Kostenerstattung wählen

Die zweite Alternative ist weniger bekannt, aber wichtig: Auch gesetzlich Versicherte können sich unter bestimmten Voraussetzungen für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden. Normalerweise funktioniert die GKV nach dem Sachleistungsprinzip. Das bedeutet: Sie zeigen beim Arzt Ihre Gesundheitskarte vor. Der Arzt rechnet seine Kassenleistung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse beziehungsweise über die Kassenärztliche Vereinigung ab. Sie selbst erhalten in der Regel keine Rechnung.

Beim Kostenerstattungsprinzip ist es anders. Sie treten gegenüber dem Arzt stärker wie ein Selbstzahler auf. Der Arzt stellt Ihnen eine Rechnung. Diese reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet jedoch grundsätzlich nur den Betrag, den sie auch im normalen gesetzlichen System übernommen hätte. Alles, was darüber hinausgeht, kann bei Ihnen hängen bleiben. Genau hier liegt der entscheidende Punkt.

Das Kostenerstattungsprinzip kann den Zugang zu bestimmten privatärztlichen Leistungen erleichtern. Es kann auch helfen, wenn jemand bewusst mehr Transparenz über ärztliche Rechnungen haben möchte. Es bedeutet aber nicht, dass die gesetzliche Krankenkasse plötzlich alle privatärztlichen Honorare übernimmt. Im Vergleich zu einem echten Privatpatienten gibt es weiterhin Einschränkungen.

Deshalb sollte diese Wahl nie leichtfertig getroffen werden. Besonders wichtig ist eine ergänzende private Absicherung, die mögliche Differenzen zwischen Arztrechnung und Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse auffängt. Ohne eine solche Ergänzung kann das Kostenerstattungsprinzip teuer werden. Man sollte vorher genau klären, für welche Bereiche die Kostenerstattung gewählt wird, welche Bindungsfristen gelten, welche Erstattung die Krankenkasse tatsächlich leistet und welche Zusatzversicherung sinnvoll ist.

Diese Variante eignet sich eher für Menschen, die bewusst in der GKV bleiben möchten, aber mehr Einfluss auf Abrechnung, Arztwahl und Leistungszugang wünschen. Sie ist keine einfache Sparlösung, sondern eine anspruchsvolle Gestaltungsvariante.

Häufige Vorurteile und was daran stimmt

Ein häufiges Vorurteil lautet: Die Private Krankenversicherung ist im Alter unbezahlbar. Richtig ist: Beiträge können steigen, auch deutlich. Falsch ist aber die Vorstellung, dass dies zwangsläufig unkontrolliert geschieht. Private Krankenversicherer bilden Alterungsrückstellungen. Außerdem gibt es Möglichkeiten wie interne Tarifwechsel, Beitragsentlastungsbausteine oder eine bewusste Tarifauswahl. Trotzdem gilt: Wer im Alter voraussichtlich nur geringe Einkünfte hat, sollte besonders vorsichtig prüfen. Die Verbraucherzentrale weist zu Recht darauf hin, dass geringe Alterseinkünfte in der GKV häufig günstiger wirken können.

Ein zweites Vorurteil lautet: Wer einmal in die Private Krankenversicherung gewechselt ist, kommt nie wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Auch das ist so pauschal falsch. Richtig ist: Eine Rückkehr ist möglich, aber an klare gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann sie zum Beispiel in Betracht kommen, wenn das regelmäßige Einkommen wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt und dadurch Versicherungspflicht in der GKV entsteht.

Je älter man ist, desto enger werden die Regeln. Besonders ab 55 Jahren ist der Weg zurück in die GKV nur noch in Ausnahmefällen möglich. Deshalb sollte niemand in die PKV wechseln mit dem Gedanken: Falls es später nicht passt, gehe ich eben wieder zurück. Diese Annahme wäre riskant. Auch frühere Gestaltungsideen, etwa über einen Auslandsaufenthalt, sind seit 2026 deutlich eingeschränkt und sollten keinesfalls als verlässlicher Ausweg eingeplant werden.

Ein drittes Vorurteil lautet: Privatpatienten bekommen immer bessere Medizin. So pauschal stimmt das nicht. Medizinisch notwendig behandelt werden alle Versicherten. Der Unterschied liegt eher im Zugang, im Leistungsumfang, bei Erstattungssätzen, Zahnersatz, Hilfsmitteln, stationären Wahlleistungen und Spezialleistungen. Entscheidend ist nicht das Etikett PKV, sondern die Qualität des konkreten Tarifs.

Ein viertes Vorurteil lautet: Die GKV ist immer solidarischer und die PKV immer egoistischer. Auch das ist zu einfach. Die GKV arbeitet überwiegend umlagefinanziert. Die PKV kalkuliert individueller und bildet Kapitalrückstellungen. Beide Systeme haben Stärken und Schwächen. Die richtige Frage lautet nicht: Welches System ist moralisch besser? Sondern: Welches System passt zu Ihrer Lebensplanung, Ihrer Familie, Ihrem Beruf, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer finanziellen Stabilität?

Ein fünftes Vorurteil lautet: Wenn man gute Zusatzversicherungen hat, braucht man keine Private Krankenversicherung mehr. Auch das stimmt nur teilweise. Private Zusatztarife können einzelne Leistungsbereiche verbessern. Sie ändern aber nicht das Grundsystem der gesetzlichen Krankenkasse. Wer gesetzlich versichert bleibt, bleibt grundsätzlich im gesetzlichen Leistungskatalog. Zusatzversicherungen können diesen Schutz ergänzen, aber nicht vollständig in eine vollwertige private Krankenvollversicherung verwandeln.

Ein sechstes Vorurteil lautet: Kostenerstattung in der GKV ist dasselbe wie Privatpatient sein. Auch das ist falsch. Die Abrechnung ähnelt zwar stärker der privaten Krankenversicherung, aber die Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse bleibt begrenzt. Ohne passende Zusatzversicherung können erhebliche Eigenanteile entstehen. Kostenerstattung kann sinnvoll sein, muss aber sehr bewusst gestaltet werden.

Für wen ein Wechsel besonders prüfenswert ist

Ein Wechsel kann besonders prüfenswert sein für gut verdienende Angestellte ohne beitragsfrei mitzuversichernde Familienangehörige, für Selbstständige mit stabilem Einkommen, für Freiberufler mit langfristiger Planungssicherheit und für Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch. Gerade bei Beamten ist die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung oft strukturell naheliegend.

Vorsicht ist geboten bei vielen Kindern, unsicherem Einkommen, bestehenden Erkrankungen, geplanter Teilzeit, unklarer Selbstständigkeit oder dem Wunsch, später möglichst flexibel wieder in die GKV zurückzukehren. Auch wer nur wegen eines kurzfristig niedrigeren Beitrags wechseln möchte, trifft meist keine gute Entscheidung.

Wer nicht sicher ist, ob die Private Krankenversicherung dauerhaft passt, sollte auch die Alternativen sauber prüfen. Manchmal ist die beste Lösung nicht der vollständige Wechsel, sondern der Verbleib in der GKV mit gezielten privaten Ergänzungen. In anderen Fällen kann die Kostenerstattung eine interessante Option sein, wenn sie fachlich sauber begleitet und finanziell abgesichert wird.

Was vor einem Wechsel geprüft werden sollte

Vor einem Wechsel sollten mindestens diese Punkte geklärt werden: Gesundheitszustand, Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse, Selbstbehalt, Beitragsentwicklung, Familienplanung, Arbeitgeberzuschuss, Altersvorsorge, Beitragsentlastung im Ruhestand, Tarifqualität und Rückkehrmöglichkeiten. Wichtig ist außerdem, nicht nur den günstigsten Tarif zu suchen. Ein billiger Tarif kann später teuer werden, wenn Leistungen fehlen.

Besonders sorgfältig sollte auf Hilfsmittel, Psychotherapie, Heilmittel, Zahnersatz, stationäre Leistungen, ambulante Erstattung, Gebührenordnung, Anschlussheilbehandlung, Reha, Auslandsschutz und Beitragsstabilität geachtet werden. Der Unterschied zwischen guter und schwacher Privater Krankenversicherung zeigt sich oft nicht beim Beitrag, sondern im Leistungsfall.

Wer statt eines vollständigen Wechsels Zusatzversicherungen oder Kostenerstattung in der GKV prüft, sollte ebenfalls genau hinsehen. Bei Zusatzversicherungen geht es um Gesundheitsfragen, Wartezeiten, Leistungsstaffeln, Höchstbeträge und Tarifbedingungen. Bei der Kostenerstattung geht es um Erstattungssätze, Eigenanteile, Bindungsfristen und die Frage, ob eine ergänzende private Absicherung vorhanden ist.

Fazit

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, den Wechsel in die Private Krankenversicherung zu prüfen, weil die Zugangshürden steigen, die GKV für Gutverdienende teurer wird und sich die Entscheidung später möglicherweise nicht mehr so einfach treffen lässt. Aber prüfen heißt nicht automatisch wechseln. Die Private Krankenversicherung ist keine kurzfristige Sparmaßnahme, sondern eine langfristige Entscheidung.

Wer dauerhaft gut verdient, gesund ist, Wert auf vertraglich definierte Leistungen legt und bereit ist, seine Krankenversicherung als Teil der Finanzplanung zu betrachten, sollte sich ernsthaft mit der Privaten Krankenversicherung beschäftigen. Wer dagegen maximale Flexibilität, beitragsfreie Familienversicherung oder einkommensabhängige Beiträge im Alter sucht, kann in der gesetzlichen Krankenkasse besser aufgehoben sein.

Zwischen beiden Systemen gibt es außerdem Zwischenwege. Private Zusatztarife können einzelne Leistungsbereiche der GKV sinnvoll ergänzen. Das Kostenerstattungsprinzip kann gesetzlich Versicherten mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, ist aber erklärungsbedürftig und kann ohne passende Absicherung teuer werden.

Der richtige Zeitpunkt ist also nicht deshalb jetzt, weil jeder wechseln sollte. Der richtige Zeitpunkt ist jetzt, weil man die Entscheidung treffen sollte, solange man sie noch frei und sauber prüfen kann. Und dazu gehört nicht nur die Frage GKV oder PKV, sondern auch die Prüfung der Alternativen dazwischen.

Wer wählen kann und trotzdem jammert, hat ein anderes Problem als das Gesundheitssystem

1. Mai 2026 in GKV, PKV

Wer in die private Krankenversicherung wechseln kann und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt, soll bitte nie wieder jammern.
Das klingt hart. Ist es auch. Aber es trifft einen wunden Punkt in der deutschen Mentalität: die bequeme Gleichzeitigkeit von Wahlfreiheit und Beschwerdelust. Kaum ein System bietet so viele Möglichkeiten zur individuellen Entscheidung wie das deutsche Gesundheitssystem – und kaum ein System wird gleichzeitig so zuverlässig beklagt.

Fangen wir bei den Fakten an. Wer die Voraussetzungen erfüllt, in die private Krankenversicherung zu wechseln – also insbesondere über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, selbstständig ist oder als Beamter Anspruch auf Beihilfe hat – besitzt eine echte Wahl. Keine theoretische, keine ideologische, sondern eine sehr konkrete.

Gerade bei Beamten wird diese Wahl besonders deutlich. Der Staat beteiligt sich über die Beihilfe in erheblichem Umfang an den Krankheitskosten. Die PKV ist hier nicht nur eine Option, sondern in vielen Fällen die naheliegende, wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Wer sich als Beamter dennoch freiwillig für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, verzichtet bewusst auf diese Vorteile – und trägt die Konsequenzen dieser Entscheidung vollständig selbst.

Und genau hier beginnt das Problem. Denn viele dieser „freiwillig gesetzlich Versicherten“ verhalten sich, als wären sie Opfer eines Systems, in das sie gezwungen wurden. Sie klagen über lange Wartezeiten beim Facharzt, über knappe Budgets, über eingeschränkte Leistungen, über das Gefühl, „nur Kassenpatient“ zu sein. Aber gleichzeitig lehnen sie den Wechsel in die PKV ab – aus Bequemlichkeit, aus Unsicherheit oder aus ideologischen Gründen.

Das ist legitim. Was nicht legitim ist: sich danach über genau die Konsequenzen dieser Entscheidung zu beschweren.

Denn die Unterschiede zwischen GKV und PKV sind weder neu noch überraschend. Sie sind strukturell. Die GKV basiert auf Solidarität, Umverteilung und Standardisierung. Die PKV basiert auf Individualität, Risikobewertung und Leistungsdifferenzierung. Wer sich für das eine entscheidet, entscheidet sich gegen das andere. Es gibt kein System, das gleichzeitig maximale Solidarität und maximale Individualleistung bietet.

Die Erwartung, genau das zu bekommen, ist nichts anderes als Wunschdenken.

Besonders interessant wird es, wenn gutverdienende Angestellte, Selbstständige oder eben Beamte bewusst in der GKV bleiben – oft mit dem Argument der „Solidarität“. Das klingt zunächst ehrenwert. Doch bei näherem Hinsehen ist es häufig eine moralische Selbstinszenierung mit eingebauter Komfortzone. Man verzichtet freiwillig auf individuell bessere Leistungen oder – im Fall der Beamten – auf staatlich geförderte Vorteile, bleibt im umlagefinanzierten System und beklagt sich gleichzeitig über dessen Schwächen.

Das ist keine Solidarität. Das ist Rosinenpickerei auf Kosten der eigenen Glaubwürdigkeit.

Natürlich gibt es gute Gründe, in der GKV zu bleiben: Vorerkrankungen, Familienplanung, Beitragsstabilität im Alter, persönliche Risikoeinschätzung oder auch ganz bewusste Überzeugungen. Wer diese Gründe kennt und sauber abwägt, trifft eine rationale Entscheidung. Aber auch hier gilt: Wer sich entschieden hat, sollte die Konsequenzen tragen – ohne Dauerbeschwerde.

Denn Jammern ersetzt keine Entscheidung.

Und vor allem: Es entwertet die eigene Handlungsfreiheit. In einem System, das Wahlmöglichkeiten bietet, ist permanentes Klagen oft nichts anderes als ein Eingeständnis, dass man sich nicht wirklich mit den eigenen Optionen auseinandersetzen will.

Das mag unbequem sein, aber es ist ehrlich.

Am Ende geht es nicht um GKV gegen PKV. Es geht um Verantwortung für die eigene Entscheidung. Wer wählen kann – als Gutverdiener, Selbstständiger oder Beamter – und wählt, trägt die Folgen. Wer nicht wählt, hat sich ebenfalls entschieden – nur weniger bewusst.

Und wer trotz Wahlfreiheit dauerhaft unzufrieden ist, sollte nicht das System hinterfragen, sondern den eigenen Umgang mit Entscheidung und Verantwortung.

Oder, um es weniger diplomatisch zu sagen: Wer die Tür sieht, den Schlüssel in der Hand hält und trotzdem im Flur stehen bleibt, sollte sich nicht über Zugluft beschweren.

Welche Reformen plant die Bundesregierung bei der gesetzlichen Krankenversicherung?

18. April 2026 in GKV, PKV

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), um massive Defizite zu bekämpfen – ein Sparkurs, der Versicherte, Leistungserbringer und Kassen gleichermaßen trifft. Unter Gesundheitsministerin Nina Warken soll ein Gesetzentwurf Ende April im Kabinett landen, mit dem Ziel, die Beiträge ab 2027 zu stabilisieren.

Die Herausforderung: Explodierende Kosten in der GKV

Die GKV kämpft mit Ausgabensteigerungen durch teure Medikamente, Klinikbudgets und alternde Gesellschaft. Prognosen sehen Defizite von über 15 Milliarden Euro 2027 und bis zu 40 Milliarden bis 2030. Eine Expertenkommission lieferte 66 Vorschläge zur Sanierung, von denen der Großteil umgesetzt werden soll – insgesamt rund 20 Milliarden Euro Einsparungen allein nächstes Jahr.

Überblick über die geplanten Maßnahmen

Die Reform greift in drei Bereiche ein:

Bereich Maßnahmen Erwartete Einsparung
Leistungserbringer Vergütungsobergrenzen für Ärzte/Kliniken, dynamische Medikamentenrabatte, Pauschalbudgets Ca. 9 Mrd. Euro
Patienten Zuzahlungsobergrenze +50%, gesenktes Krankengeld, Mitversicherung einschränken Ca. 3,2 Mrd. Euro
Krankenkassen Kürzungen bei Verwaltung/Werbung Ca. 1–2 Mrd. Euro

Zusätzlich: Höhere Steuern auf Tabak, Alkohol und Zucker.

Bewertung: Wenig Anreiz für Effizienz, viel Zwang

Viele Maßnahmen wirken wie ein Bremsklotz für Innovation und Eigenverantwortung. Statt Anreize für präventive Vorsorge oder effiziente Behandlungen zu schaffen, erhöhen Zuzahlungen die Belastung für Kranke – oft die, die es sich am wenigsten leisten können. Vergütungskappen bei Ärzten und Kliniken drosseln Investitionen in moderne Technik und dämpfen den Wettbewerb um Qualität. Die Kassen sparen administrativ, doch ohne echte Leistungsorientierung bleibt der Systemzwang bestehen: Jeder zahlt für alle, unabhängig von Risikobereitschaft oder Lebensstil.

Langfristig fehlt der Mut zur Entbürokratisierung. Ein Primärarztsystem als Gatekeeper klingt sinnvoll, birgt aber das Risiko bürokratischer Hürden statt echter Kostenkontrolle.

Bessere Alternativen: Mehr Freiheit, mehr Verantwortung

Statt pauschaler Kürzungen braucht die GKV Anreize für smarte Entscheidungen:

  • Persönliche Gesundheitskonten einführen: Jeder Versicherte baut ein Sparkonto auf (z. B. 10–20% der Beiträge), das für Prävention, Fitness oder Wahlleistungen genutzt werden kann. Überschüsse bleiben privat – das motiviert zu gesünderem Verhalten und reduziert unnötige Arztbesuche um bis zu 30%.

  • Wettbewerb unter Kassen stärken: Volle Vertragsfreiheit für Kassen bei Ärzten und Kliniken, kombiniert mit transparenten Qualitätsrankings. Günstige, effiziente Anbieter gewinnen Marktanteile – wie im privaten Sektor.

  • Risikobasierte Beiträge: Ergänzung des Einkommensprinzips um Lebensstilfaktoren (Rauchen, BMI, Sport). Wer präventiv handelt, zahlt weniger – faire Verteilung statt Einheitsabgaben.

  • Digitale Pflicht mit Bonus: Pflicht zur Nutzung von Apps für Telemedizin und Gesundheitsdaten, mit Beitragsrabatten dafür. Das spart 2–3 Mrd. Euro jährlich durch weniger Bürokratie.

Diese Ansätze senken Kosten nachhaltig, ohne Freiheiten einzuschränken. Sie belohnen Verantwortung und Innovation statt alles zu verwalten.

Fazit: Jetzt handeln für ein fitteres System

Die Warken-Reform stoppt das Loch kurzfristig, birgt aber Risiken für Qualität und Motivation. Mit mehr Eigeninitiative und Wettbewerb könnte die GKV zukunftsfähig werden. Prüfen Sie Ihre Optionen – private Krankenversicherung oder Wechsel der Krankenkasse lohnen sich jetzt mehr denn je.

Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

8. Februar 2026 in Newsletter, PKV

Viele Menschen wünschen sich besseren Schutz im Krankheitsfall, zögern aber beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Der Grund ist oft derselbe: Gesundheitsfragen. Wer schon Diagnosen in der Akte hat, laufende Behandlungen hatte oder schlicht keine Lust auf lange Antragsprozesse hat, befürchtet Rückfragen, Ausschlüsse oder eine Ablehnung.

Genau für diese Situation gibt es Lösungen, die ohne Gesundheitsfragen auskommen. Das ist kein Zaubertrick, sondern ein anderes Prinzip: Der Versicherer verzichtet auf die individuelle Risikoprüfung und steuert das Risiko über feste Regeln. Für Sie kann das sehr attraktiv sein, wenn Sie schnell und unkompliziert Zusatzschutz möchten.

Damit das wirklich zu Ihnen passt, sollten Sie aber die typischen Einschränkungen kennen. Denn gerade hier liegt der Unterschied zwischen einem guten Kauf und einer teuren Enttäuschung.

Warum diese Tarife so gefragt sind

In der Praxis begegnen mir häufig drei Fälle:

Erstens: Sie hatten in der Vergangenheit gesundheitliche Themen und rechnen damit, dass ein klassischer Antrag schwierig wird.

Zweitens: Sie möchten sich absichern, aber Sie wollen keine Details aus Ihrer Krankengeschichte angeben oder umfangreiche Unterlagen nachreichen.

Drittens: Sie möchten schnell handeln, zum Beispiel weil Sie merken, dass Versorgung und Eigenanteile in bestimmten Bereichen steigen oder weil Sie einfach nicht länger warten wollen.

Tarife ohne Gesundheitsfragen sind oft genau dafür gemacht: Einstieg, Basisabsicherung, klare Spielregeln, schneller Abschluss.

Die Vorteile und warum sie sich lohnen können

  1. Unkomplizierter Zugang

Der offensichtlichste Vorteil: Der Abschluss ist deutlich einfacher. Sie müssen keine Gesundheitsangaben machen und vermeiden damit die typische Kette aus Rückfragen, Arztberichten und langen Wartezeiten bis zur Entscheidung.

  1. Planbarkeit durch feste Regeln

Weil keine individuelle Prüfung stattfindet, gelten klare, vorab definierte Bedingungen. Sie wissen im Idealfall sehr genau, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Leistungen fließen.

  1. Chance auf Zusatzschutz trotz Vorgeschichte

Wer bei klassischen Tarifen Schwierigkeiten erwartet, bekommt hier oft überhaupt erst die Möglichkeit, Zusatzleistungen abzusichern. Das ist für viele der entscheidende Punkt.

  1. Schneller Start, oft mit Sofortelementen

Je nach Produktbereich gibt es häufig Leistungen, die sofort oder sehr zeitnah greifen. Das macht die Tarife besonders interessant für Menschen, die nicht noch ein Jahr warten möchten, bis überhaupt ein Effekt spürbar ist.

Die üblichen Ausschlüsse und Einschränkungen, die Sie kennen sollten

Damit Sie als Kunde wirklich profitieren, kommt es auf das Kleingedruckte an. Die folgenden Punkte sind typisch und müssen bewusst eingeplant werden.

  1. Wartezeiten und Sonderwartezeiten

Viele Tarife arbeiten mit Wartezeiten. Das bedeutet: In den ersten Monaten erhalten Sie noch keine oder nur eingeschränkte Leistungen. Zusätzlich gibt es oft Sonderregelungen für bestimmte Leistungsbereiche. Wer das übersieht, erwartet Leistungen zu früh und ist dann enttäuscht.

  1. Begrenzungen in den ersten Jahren

Sehr verbreitet sind Leistungsstaffeln. Das heißt: In den ersten Jahren gibt es Höchstgrenzen, die schrittweise ansteigen. Das ist nicht schlecht, aber es muss zu Ihrem Bedarf passen. Wenn Sie kurzfristig hohe Erstattungen erwarten, sollten Sie besonders genau hinschauen.

  1. Kein Schutz für bereits laufende Fälle

Ein zentraler Punkt: Auch wenn keine Gesundheitsfragen gestellt werden, bedeutet das nicht, dass bereits laufende oder bereits begonnene Behandlungen automatisch abgedeckt sind. Häufig gilt: Ein Ereignis, das vor Vertragsbeginn begonnen hat, bleibt ausgeschlossen. Das ist logisch, wird aber in der Erwartungshaltung oft falsch verstanden.

  1. Schutz ist oft bewusst schlanker

Tarife ohne Gesundheitsfragen sind häufig nicht das Premiumprodukt im Markt. Der Leistungsumfang kann geringer sein als bei klassischen Tarifen mit Gesundheitsprüfung. Es geht dann eher um Basisschutz und klar definierte Mehrleistungen, nicht um eine maximale Rundumabsicherung.

  1. Beitrag und Beitragsentwicklung

Weil der Versicherer das Risiko nicht individuell sortiert, ist die Kalkulation anders. Das kann bedeuten, dass der Beitrag im Verhältnis zur Leistung höher wirkt oder dass die Beiträge stärker altersabhängig sind. Entscheidend ist nicht der Startbeitrag, sondern ob das Modell langfristig zu Ihnen passt.

Wie Sie prüfen, ob ein Tarif ohne Gesundheitsfragen für Sie sinnvoll ist

Stellen Sie sich drei einfache Fragen:

Erstens: Geht es Ihnen um einen schnellen Einstieg und pragmatischen Zusatzschutz oder um eine bestmögliche Absicherung mit maximalen Leistungen.

Zweitens: Welche Einschränkungen sind für Sie akzeptabel. Wartezeiten, Staffelungen und klare Leistungsgrenzen können völlig in Ordnung sein, wenn sie zu Ihrem Ziel passen.

Drittens: Haben Sie Alternativen. Manchmal ist ein klassischer Tarif trotz Gesundheitsfragen möglich und bietet langfristig das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis. Ohne Prüfung ist nicht automatisch besser, sondern oft nur einfacher.

Meine Empfehlung und Ihr nächster Schritt

Wenn Sie sich für Tarife ohne Gesundheitsfragen interessieren, ist der richtige Ansatz: Erst Ziel klären, dann Bedingungen prüfen, dann sauber vergleichen. Genau hier macht Beratung den Unterschied, weil es nicht um Werbesätze geht, sondern um die Regeln, die später über Leistung oder Nichtleistung entscheiden.

Wenn Sie möchten, machen wir das unkompliziert in einem kurzen Gespräch:

  • Welche Zusatzleistungen sind Ihnen wirklich wichtig
  • Welche Einschränkungen sind für Sie akzeptabel
  • Welche Lösung passt zu Ihrer Vorgeschichte, Ihrem Budget und Ihrem Ziel

Melden Sie sich gerne bei mir. Dann finden wir gemeinsam heraus, ob eine Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen für Sie die richtige Abkürzung ist oder ob eine andere Lösung für Sie langfristig mehr bringt.

 

Arbeitsthese: Selbstständige sollten erst ab einem bestimmten Einkommen in die PKV wechseln dürfen

19. Februar 2025 in GKV, PKV

Selbstständigkeit verspricht Freiheit, Flexibilität und unternehmerische Selbstbestimmung. Doch gerade für Selbstständige mit niedrigem Einkommen kann diese Freiheit später zur Belastung werden – insbesondere, wenn es um die Krankenversicherung im Alter geht. Viele Selbstständige sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert, da ihnen der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oft verwehrt bleibt oder weil sie die Beiträge in der GKV im Vergleich zur PKV als zu hoch empfinden. Doch während niedrige Einkommen in jungen Jahren noch verkraftbar erscheinen, drohen im Alter drastische finanzielle Engpässe. Daher sollte es eine Einkommensgrenze geben, bis zu der Selbstständige verpflichtend in der GKV bleiben müssen – ähnlich der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für Arbeitnehmer.

Das Problem: Hohe PKV-Beiträge im Alter

Viele Selbstständige entscheiden sich zu Beginn ihrer Laufbahn für die PKV, weil die Beiträge oft günstiger sind als der einkommensabhängige Beitrag der GKV. Wer jung und gesund ist, profitiert zunächst von niedrigen Prämien. Doch mit steigendem Alter erhöhen sich die Beiträge drastisch, während das Einkommen oft nicht im gleichen Maße wächst. Wer keine ausreichenden Rücklagen bildet, steht vor einem Dilemma: Die hohen Krankenversicherungsbeiträge können im Rentenalter eine massive finanzielle Belastung darstellen.

Die gesetzliche Krankenversicherung als Sicherheitsnetz

Für Arbeitnehmer gibt es eine klare Regelung: Wer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient, bleibt automatisch in der GKV. Erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe ist der Wechsel in die PKV möglich. Diese Regelung schützt Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen vor finanziellen Risiken im Alter. Selbstständige hingegen haben diese Sicherheit nicht – sie müssen sich selbst absichern und sind oft nicht ausreichend über die langfristigen Konsequenzen einer Entscheidung für die PKV informiert.

Eine Einkommensgrenze für Selbstständige

Eine Lösung für dieses Problem könnte eine verpflichtende Einkommensgrenze für Selbstständige sein, bis zu der sie in der GKV versichert bleiben müssen. Wer unterhalb dieser Grenze verdient, wäre automatisch in der GKV pflichtversichert. Diese Regelung hätte mehrere Vorteile:

  1. Soziale Absicherung: Geringverdienende Selbstständige hätten im Alter eine finanzielle Entlastung und müssten sich nicht vor explodierenden Beiträgen fürchten.
  2. Verhinderung von Altersarmut: Wer während der aktiven Berufszeit keine oder nur geringe Rücklagen bilden kann, wird nicht im Rentenalter mit untragbaren PKV-Kosten konfrontiert.
  3. Solidaritätsprinzip der GKV stärken: Durch die Einbindung von Selbstständigen mit niedrigen Einkommen würde das Prinzip der solidarischen Krankenversicherung weiter gefestigt.
  4. Planungssicherheit für Selbstständige: Eine verpflichtende Regelung würde Selbstständige davor bewahren, sich aus Unwissenheit oder kurzfristigen Kostenvorteilen für ein System zu entscheiden, das sie langfristig nicht finanzieren können.

Die Einführung einer Einkommensgrenze für die Pflichtversicherung in der GKV für Selbstständige wäre ein wichtiger Schritt, um soziale Absicherung und wirtschaftliche Stabilität im Alter zu gewährleisten. Sie würde verhindern, dass Geringverdiener in eine finanzielle Sackgasse geraten und im Alter mit untragbaren Krankenversicherungsbeiträgen kämpfen müssen. Ein solcher Schutzmechanismus würde nicht nur die Betroffenen entlasten, sondern auch das solidarische Gesundheitssystem stärken und Altersarmut vorbeugen.

 

Endlich eine Reiseversicherung, die auch das Corona-Risiko absichert

4. November 2020 in GKV, Newsletter, PKV

Viele Kunden haben auf einen entsprechenden Versicherungsschutz gewartet.
Jetzt ist er da!

Eine Reiserücktrittversicherung schützt Urlauber vor den Stornokosten, wenn eine Reise aus bestimmten, unvorhersehbaren Gründen kurzfristig storniert werden muss.

Versichert sind folgende Ereignisse:

  • schwerwiegende Erkrankung
  • Todesfall eines Angehörigen
  • Schwangerschaft
  • Unfall
  • Jobverlust
  • Schaden am Eigentum

Doch was ist, wenn ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht oder eine Infektion mit dem Coronavirus ohne Erkrankung besteht?

Wie man in der obigen Aufzählung sehen kann, gehört ein Verdacht auf eine Infizierung oder eine reine Infektion ohne Krankheitssymptome nicht zum Versicherungsschutz.

Die Würzburger Versicherung hat diese Lücke jetzt geschlossen, und bietet als eigenständiges Produkt nun den Reiseschutzbrief – Corona Premium an.
Die Leistungen können Sie hier einsehen.

Ich bin mir sicher, dass ich Sie neugierig gemacht habe.
Eine individuelle Berechnung und einen Onlineabschluss können Sie in unserem Onlinerechner vornehmen.
Bitte auf der sich unter dem v. g. Link öffnenden Seite ganz nach unten scrollen.

 

 

 

 

Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte

3. November 2020 in GKV, Newsletter, PKV

Soll ich in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln oder soll ich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben?
Das ist eine der häufigsten Fragen, die mir von Kunden rund um das Thema Krankenversicherung gestellt wird.

Natürlich gibt es darauf keine pauschale Antwort. Es müssen sehr viele Parameter geprüft und besprochen werden.

90% der Menschen in Deutschland sind in der GKV versichert. Die überwiegende Mehrzahl hat auch gar nicht die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln, weil eine Versicherungspflicht in der GKV besteht.

Dennoch besteht häufig der Wunsch, zumindest in Teilbereichen einen besseren Versicherungsschutz zu erhalten.

Aber auch für Menschen, die in die PKV wechseln könnten, kann es bedarfsgerecht sein, in der GKV zu verbleiben und Teilbereiche höherwertig, also auf dem Niveau eine Privatpatienten abzusichern.

Der Oberbegriff für diese höherwertige Absicherung von Teilbereichen ist „Krankenzusatzversicherung“.

Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll?

JETZT BERATUNGSTERMIN VEREINBAREN

Aber auch für in der PKV versicherte Personen gibt es sinnvolle Zusatzversicherungen.
Neben der Auslandsreisekrankenversicherung möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal auf die Beitragsentlastungstarife hinweisen.

 

Ist Ihre Lücke bei längerer Krankschreibung ausreichend abgesichert?

3. November 2020 in GKV, Newsletter, PKV

Beschäftigte erhalten ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit („Krankschreibung“) keine Entgeltfortzahlung vom Unternehmen mehr.
In der GKV versicherte Personen erhalten ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von maximal 78 Wochen Krankengeld. Das Krankengeld berechnet sich aus dem niedrigeren Wert von 70% des letzten Bruttogehaltes oder 90% des letzten Nettogehaltes. Dieser Betrag wird um die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung reduziert.
Für das Jahr 2021 sind das 12,025 bzw. 12,275%.
Das anzurechnende Bruttoeinkommen ist jedoch auf die Beitragsbemessungsgrenze der GKV begrenzt.

Mit der folgenden Excel-Tabelle können Sie Ihre Lücke und Ihren Absicherungsbedarf ermitteln
Bitte die markierten Felder ausfüllen:

Ermittlung Lücke Krankengeld

JETZT BERATUNGSTERMIN VEREINBAREN

Beschäftigte, die in der GKV versichert sind, haben häufig keine Absicherung der entstehenden Lücke.
Das kann sehr schnell unangenehm werden, wie Sie sehen können, wenn Sie die Lückenermittlung durchgeführt haben.
Eine Absicherung durch eine private Krankentagegeldversicherung ist sehr günstig.
Sprechen Sie mich gerne an.

In der PKV versicherte Personen haben keinen „automatischen“ Anspruch auf Krankengeld.
Hier muss ein Zusatztarif, die so genannte Krankentagegeldversicherung, abgeschlossen werden.
Anders als beim Krankengeld der GKV wird hier ein fester Tagessatz versichert.
Für die Versicherung wird jeder Monat mit 30 Tagen berechnet.
Wenn also z. B. ein Krankentagegeld in Höhe von 140 EUR versichert wird, entspricht das einer monatlichen Leistung in Höhe von 4.200 (140 x 30).
Bei der Bedarfsermittlung kann man leider nicht auf die o. g. Tabelle zurückgreifen.
Zudem haben die unterschiedlichen privaten Krankenversicherer unterschiedliche Berechnungsmethoden.

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Gleichwohl möchte ich einen Orientierungswert für die Berechnung geben:

Nettoeinkommen + SV Beiträge (AN-Anteil) + PKV Gesamtbeitrag = zu versicherndes Krankengeld

Personen ohne Entgeltfortzahlungsanspruch, also Gewerbetreibende und Freiberufler, müssen die Einkünfte schätzen bzw. anhand der Einkünfte des Vorjahres ermitteln.
Hier sollte unbedingt berücksichtigt werden, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit sehr schnell ein Einkommensverlust entstehen kann.
Anders als bei abhängig Beschäftigten gibt es keine feste Karenzzeit (42 Tage). Es kann durchaus erforderlich sein, dass das Krankengeld schon früher benötigt wird (z. B. ab dem 8. oder 15. Krankheitstag).

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Beitragsanpassungen private Krankenversicherungen und wie Sie vorsorgen können

30. Oktober 2020 in Newsletter, PKV

Alle Jahre wieder kommt, zumindest bei manchen privaten Krankenversicherungen, eine Beitragsanpassung.
Eine Reduzierung der Beiträge, auch wenn diese zugegebenermaßen selten sind und wenn, dann meistens gering ausfallen, werden oftmals einfach zur Kenntnis genommen oder ignoriert.
Ganz anders sieht es bei Beitragssteigerungen aus.

Ich möchte an dieser Stelle darauf verzichten, genau zu erklären, warum es zu Beitragsanpassungen kommen muss und wie und wo das geregelt ist. Diese Informationen erhalten Sie bei jeder Beitragsanpassung schriftlich von Ihrem Versicherungsunternehmen.
Mir geht es darum, einen immer wieder zu beobachtenden Reflex, den ich absolut nachvollziehen kann, zu kommentieren.
Ja, genau: Der erste Reflex ist häufig der Wunsch, den bestehenden Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Wer wegen einer Beitragserhöhung die Krankenversicherung wechselt, verbessert langfristig seine Situation in der Regel nicht. Ganz im Gegenteil: Bei einem Wechsel fällt eine erneute Gesundheitsprüfung an. Bei einem Wechsel können nicht die kompletten Alterungsrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden, sondern nur die so genannten Übertragungswerte. Das kann bei bereits länger bestehenden Verträgen zu einem hohen Verlust führen und im Alter möglicherweise zu stärker steigenden Beiträgen.
Und bietet der neue Anbieter wirklich zu 100% die Tarifleistungen des vorhergehenden Vertrags bzw. der gewünschten Leistungsinhalte?

Was soll ich aber tun, wenn meine Beiträge häufig und/oder stark steigen?
In diesem Fall wäre zunächst zu prüfen, ob ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft möglich ist.
Das kann bestimmte Tarifbausteine oder auch die vereinbarte Selbstbeteiligung betreffen.
Manchmal auch den Wechsel in eine Tarifvariante oder Tarifgeneration.
Erst wenn es hier keine sinnvolle Alternative gibt, kann ausnahmsweise der Wechsel zu einem anderen Anbieter geprüft werden.
Wenn Ihnen die Beiträge Ihrer Krankenversicherung zu hoch sind oder zu hoch erscheinen, sprechen Sie mich gerne an.
In einem individuellen Gespräch finden wir sicher eine passende Lösung.

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Wie kann ich gegen steigende Beiträge vorsorgen?
Lassen Sie mich ganz ehrlich sein. Gegen steigende Beiträge können Sie relativ wenig tun. Allenfalls können Sie bei der Auswahl der Versicherung darauf achten, ob der Beitrag im Vergleich zu Anbietern mit vergleichbaren Leistungen nicht zu günstig ist.
Zu Günstig? Ja! Zu günstige Tarife neigen dazu, langfristig (stärker) zu steigen. Warum sollte Anbieter A bei gleichen oder zumindest vergleichbaren Leistungen langfristig preiswerter als Anbieter B sein? Die Versicherten verursachen bei Anbieter A und bei Anbieter B langfristig und im Durchschnitt die gleichen Kosten. Allenfalls besonders hohe Rücklagen könnten Versicherer A langfristig günstiger als Versicherer B halten. Im aktuellen Umfeld sind zwar nicht alle Versicherer gleich gut aufgestellt, die Unterschiede nähern sich aber immer mehr an.

Was Sie aber tun können und sollten, ist eine Eigenvorsorge gegen Ihre finanzielle Belastung aus Ihren Krankenversicherungsbeiträgen zu treffen.
Eine private Krankenversicherung ist – und da lasse ich nicht gerne mit mir diskutieren – nicht dafür da, um langfristig Beiträge gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse zu sparen. Eine private Krankenversicherung ist dafür da, eine bessere medizinische Versorgung als in der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten. 
Eine besondere Rolle spielen hier die sogenannten Restkostenversicherungen für Beihilfeberechtigte (i. d. R. Beamte).
Beamte sind, bis auf wenige Ausnahmen, fast immer richtig in der privaten Krankenversicherung aufgehoben.

Welche Möglichkeiten bieten sich an?
Hier ist zu unterscheiden zwischen den Möglichkeiten, die der jeweilige private Krankenversicherer anbietet und den Möglichkeiten, die der Finanz- und Versicherungsmarkt anbietet.

Zu den Möglichkeiten, die die privaten Krankenversicherer anbieten, gehört in erster Line der sogenannte Beitragsentlastungstarif. Hierbei handelt es sich dem Grunde nach um einen zweckgebundenen Sparvorgang.
Gegen Zahlung eines bestimmten monatlichen Beitrags erhalten Sie im Rentenalter eine Beitragsreduzierung.
Vorteil: Grundsätzlich ist der Beitragsentlastungstarif arbeitgeberzuschussfähig.
Nachteile: Die Beitragszahlung ist zweckgebunden (nämlich auf eine Beitragsreduzierung der privaten Krankenversicherung im Rentenalter gerichtet), der Beitrag für die gewünschte Beitragsreduzierung ist nicht garantiert (kann also steigen) und die Beiträge für den Beitragsentlastungstarif entfallen nicht im Rentenalter.

Für viele Versicherte sind andere Varianten sinnvoll.
Hier möchte ich z. B. geförderte Sparformen (Riesterrente und Basisrente) oder Sparvorgänge wie private Rentenversicherung oder Investmentsparplan nennen.
Die Leistungen aus diesen Anlageformen sind nicht zweckgebunden, sind häufig ertragreicher und lassen mehr Gestaltungsspielraum.

Gerne erörtere ich mit Ihnen die für Ihre individuelle Situation bedarfsgerechte Lösung.

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Hallesche Krankenversicherung beschränkt Kindernachversicherung in den Tarifen OLGAflex und Clinic für das Neugeschäft

14. April 2020 in Pflegeversicherung, PKV

In der privaten Krankenversicherung kann ein leibliches Kind unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von zwei Monaten ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung bei der Versicherung der Mutter oder der Versicherung des Vaters beitragspflichtig mitversichert werden.
Diese Regelung gilt für Vollkostentarife, Restkostentarife für Beihilfeberechtigte und Zusatzversicherungen.

Voraussetzungen:

  • Vater oder Mutter sind zum Zeitpunkt der Geburt selbst privat krankenversichert (gilt auch für Zusatztarife).
  • Die Anmeldung des Kindes erfolgt innerhalb von zwei Monaten ab Geburt.
  • Im Rahmen der Kindernachversicherung darf der Versicherungsschutz für das Kind nicht höherwertiger sein, als für das entsprechende Elternteil.
  • Die Versicherungsbedingungen können vorschreiben, dass bei der Geburt des Kindes wenigstens ein Elternteil seit einer bestimmten Zeit bei der entsprechenden privaten Krankenversicherung versichert ist. Diese Zeit darf höchstens drei Monate betragen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, darf die Versicherung im Rahmen einer Anmeldung für Neugeborene (Kindernachversicherung) nicht abgelehnt werden. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig.

Minderjährige Adoptivkinder werden leiblichen Kindern gleichgestellt.
Hier wird jedoch eine Risikoprüfung vorgenommen. Der Versicherer darf auch hier eine Anmeldung nicht ablehnen, jedoch ist ein medizinischer Beitragszuschlag in Höhe von maximal 100% zulässig.

Dies Kindernachversicherung ist insbesondere dann sehr wichtig, wenn das Kind bei Geburt / Adoption nicht so gesund ist, dass eine Versicherung mit Gesundheitsprüfung möglich ist.

Ich empfehle meinen Kunden stets, vorsichtshalber selber eine private Zusatzversicherung (Pflegezusatzversicherung und stationäre Zusatzversicherung) abzuschließen, sofern noch kein Vertrag besteht.
Natürlich bin ich nicht der einzige Versicherungsmakler, der seinen Kund*innen diesen Rat erteilt.
Die Hallesche Krankenversicherung hat entweder schlechte Erfahrungen gemacht oder möchte sich für die Zukunft vorsichtshalber absichern.
In den Tarifen OLGAflex (Pflegetagegeldversicherung) und Clinic (stationäre Zusatzversicherung) hat die Hallesche das Recht zur Kindernachversicherung eingeschränkt:

Im Antrag für die Tarife OLGAflex und Clinic wird gefragt, ob eine der zu versichernden Personen werdende Mutter oder werdender Vater ist bzw. eine Adoption ansteht.
Wir die Frage bejaht, kann der Versicherungsbeginn frühestens zum 1. des Vormonats vor dem angegebenen Termin erfolgen.
Da die Mindestversicherungsdauer für die Ausübung der Kindernachversicherung drei Monate beträgt, ist die Kindernachversicherung somit nicht möglich.

Es soll lt. Hallesche verhindert werden, dass bei Kenntnis über eine Behinderung des ungeborenen Kindes gezielt  OLGAflex bzw. Clinic abgeschlossen werden.
Die Hallesche Krankenversicherung möchte mit diesem Schritt zukünftige Beitragssteigerungen reduzieren.

Für werdende Eltern, die eine Versicherung in den Tarifen OLGAflex und/oder Clinic abschließen möchten, um im „Fall der Fälle“ ihr Kind im Rahmen der Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung versichern zu können, sind die beiden vorgenannten Tarife somit nicht mehr geeignet.

Die bisherigen Anträge können lt. Hallesche noch bis zum 31.05.2020 genutzt werden.
Das gilt jedoch nur für die Papier-/PDF-Anträge (nicht bei Onlineabschluss).

Bestehende Verträge sind von der Änderung nicht betroffen.