Krankenversicherung nach der Einwanderung nach Deutschland: Alle Möglichkeiten und die richtige Vorgehensweise

26. Juli 2026 in Gesetzliche Pflegeversicherung, GKV, PKV

Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht, muss sich frühzeitig mit seiner Krankenversicherung beschäftigen. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung infrage kommt.

Häufig beginnt der Weg bereits vor der Einreise. Personen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union benötigen für ein Visum in vielen Fällen einen Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Zu diesem Zeitpunkt besteht jedoch oft noch kein Zugang zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Auch eine private Krankenvollversicherung beginnt nicht immer bereits am Tag der Einreise.

Genau für diese Übergangsphase kann eine Incoming Versicherung sinnvoll oder sogar erforderlich sein.

Sie schützt während der Einreise und in den ersten Tagen oder Wochen in Deutschland. Sobald eine Beschäftigung, ein Studium oder ein anderer dauerhafter Versicherungsgrund beginnt, muss sie in der Regel durch die endgültige Absicherung ersetzt werden.

Das klingt zunächst einfach. In der Praxis hängt die richtige Lösung jedoch von zahlreichen Faktoren ab:

Aus welchem Staat kommt die Person?

Welche Staatsangehörigkeit besitzt sie?

Welcher Aufenthaltsstatus liegt vor?

Soll der Aufenthalt vorübergehend oder dauerhaft sein?

Wie war die Person bisher versichert?

Beginnt sie eine Beschäftigung, ein Studium oder eine selbstständige Tätigkeit?

Wie hoch ist das Einkommen?

Besteht eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft?

Gibt es Kinder?

Ist die Person bereits im Ruhestand?

Ist sie älter als 55 Jahre?

Erhält sie Sozialleistungen?

Gilt europäisches Recht oder ein Sozialversicherungsabkommen?

Zwei Personen aus demselben Herkunftsland können deshalb nach ihrer Einreise nach Deutschland völlig unterschiedlich versichert werden.

Die Krankenversicherung muss bereits vor der Einreise geplant werden

Der häufigste Fehler besteht darin, erst nach der Ankunft in Deutschland über die Krankenversicherung nachzudenken.

Zu diesem Zeitpunkt kann bereits eine Versicherungslücke entstanden sein. Außerdem können für das Visum, die Einreise und die spätere Aufenthaltserlaubnis unterschiedliche Anforderungen gelten.

Die richtige Planung beginnt deshalb im Herkunftsland.

Grundsätzlich sollten drei Phasen unterschieden werden.

Phase Typische Absicherung Erforderliche Handlung
Vor der Einreise Incoming Versicherung oder anerkannte ausländische Versicherung Versicherungsnachweis für das Visum beschaffen
Nach der Einreise Incoming Versicherung als Übergangsschutz Wohnsitz, Arbeit, Studium oder sonstigen Status anmelden
Dauerhafter Aufenthalt Gesetzliche, private oder anerkannte ausländische Versicherung Endgültige Absicherung einrichten und bestätigen lassen

Die Incoming Versicherung sollte erst beendet werden, wenn schriftlich feststeht, ab welchem Datum die endgültige Krankenversicherung beginnt.

Was ist eine Incoming Versicherung?

Eine Incoming Versicherung ist eine Krankenversicherung für Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen. Sie wird häufig auch als Gästeversicherung, Besucherversicherung oder Einreisekrankenversicherung bezeichnet.

Sie kann insbesondere für folgende Situationen sinnvoll sein:

Visumsbeantragung

Einreise nach Deutschland

Besuchsaufenthalt

Arbeitsplatzsuche

Chancenkarte

Sprachkurs

Studienvorbereitung

Zeit bis zur Immatrikulation

Zeit bis zum Beginn einer Beschäftigung

Au pair Aufenthalt

Praktikum

befristeter Forschungsaufenthalt

vorübergehende berufliche Tätigkeit

Familiennachzug

Übergang bis zur Aufnahme in eine deutsche Krankenversicherung

Für die ersten Tage oder Wochen in Deutschland kann eine solche Versicherung sehr wichtig sein. Das offizielle Portal der Bundesregierung für ausländische Fachkräfte empfiehlt ausdrücklich, für die Zeit vor Beginn der endgültigen Krankenversicherung eine entsprechende Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Die Incoming Versicherung ist meistens nur eine Übergangslösung

Eine Incoming Versicherung darf nicht mit einer vollwertigen deutschen Krankenvollversicherung verwechselt werden.

Viele Tarife übernehmen nur die Kosten für neu auftretende, akute und unvorhergesehene Erkrankungen. Bereits bekannte Erkrankungen können ausgeschlossen sein. Auch bei Schwangerschaft, Psychotherapie, Zahnersatz, chronischen Erkrankungen oder dauerhaften Behandlungen kann der Leistungsumfang begrenzt sein.

Mögliche Einschränkungen sind:

Ausschluss bestehender Erkrankungen

Begrenzung auf akute Behandlungen

begrenzte Vertragsdauer

fehlende Pflegepflichtversicherung

eingeschränkte Leistungen bei Schwangerschaft

begrenzte Leistungen für Psychotherapie

begrenzte Leistungen für Zahnersatz

Höchstsummen für bestimmte Behandlungen

Ausschluss geplanter Behandlungen

Vertragsende bei Erreichen eines bestimmten Alters

fehlende Anerkennung für einen langfristigen Aufenthaltstitel

Eine Incoming Versicherung kann daher für ein Visum ausreichen, später aber von der Ausländerbehörde nicht als dauerhafter Krankenversicherungsschutz anerkannt werden.

Vor dem Abschluss sollte immer geklärt werden, welchen Nachweis die zuständige deutsche Auslandsvertretung tatsächlich verlangt.

Die richtige Vorgehensweise vor der Einreise

Vor der Einreise sollten folgende Punkte in dieser Reihenfolge geklärt werden:

  1. Welches Visum oder welcher Aufenthaltstitel wird benötigt?
  2. Welcher Krankenversicherungsnachweis wird dafür verlangt?
  3. Ab welchem Tag muss Versicherungsschutz bestehen?
  4. Kann die bisherige ausländische Versicherung weitergelten?
  5. Gilt europäisches Recht oder ein Sozialversicherungsabkommen?
  6. Wann beginnt die geplante Beschäftigung oder das Studium?
  7. Ab welchem Datum kann die endgültige deutsche Versicherung beginnen?
  8. Für welchen Zeitraum wird eine Incoming Versicherung benötigt?
  9. Welche Unterlagen müssen noch im Herkunftsstaat beschafft werden?
  10. Wann kann die Incoming Versicherung beendet werden?

Die Übergangsversicherung sollte grundsätzlich ab dem Tag der Einreise gelten. Enden sollte sie frühestens an dem Tag, an dem die endgültige Versicherung nachweislich beginnt.

Welche Versicherungswege gibt es in Deutschland?

Nach der Einreise kommen im Wesentlichen folgende Absicherungen infrage:

Gesetzliche Pflichtversicherung

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Beitragsfreie Familienversicherung

Studentische Krankenversicherung

Krankenversicherung der Rentner

Private Krankenvollversicherung

Privater Basistarif

Fortbestehende ausländische Versicherung

Leistungsanspruch aufgrund europäischen Rechts

Versicherung aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens

Medizinische Versorgung über einen Sozialleistungsträger

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Welche Möglichkeit gilt, kann sich während des Aufenthalts ändern. Eine Person kann beispielsweise zunächst über eine Incoming Versicherung abgesichert sein, anschließend studentisch versichert werden und später durch die Aufnahme einer Beschäftigung in die gesetzliche Pflichtversicherung wechseln.

Einreise zur Aufnahme einer Beschäftigung

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Wer in Deutschland eine abhängige Beschäftigung aufnimmt, wird in der Regel gesetzlich krankenversichert, wenn das regelmäßige Bruttoarbeitsentgelt im Jahr 2026 über 603 Euro monatlich und nicht über 77.400 Euro jährlich liegt.

Die Staatsangehörigkeit spielt für diese Versicherungspflicht grundsätzlich keine entscheidende Rolle. Wer in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, wird regelmäßig nach deutschem Sozialversicherungsrecht versichert, sofern keine internationale Sonderregelung eingreift.

Zeitpunkt Vorgehensweise Absicherung
Vor der Einreise Incoming Versicherung für Visum und Übergangszeit abschließen Incoming Versicherung
Vor dem Arbeitsbeginn Gesetzliche Krankenkasse auswählen und Arbeitsvertrag einreichen Aufnahme wird vorbereitet
Ab Arbeitsbeginn Arbeitgeber meldet die Beschäftigung an Gesetzliche Pflichtversicherung
Nach Bestätigung Beginn der Mitgliedschaft prüfen Incoming Versicherung beenden

Die gesetzliche Krankenkasse benötigt regelmäßig:

Personalien

Anschrift

Arbeitsvertrag

Datum des Beschäftigungsbeginns

Angaben zum Einkommen

Pass oder Ausweisdokument

Aufenthaltstitel

gegebenenfalls Nachweise über frühere Versicherungszeiten

Der Arbeitgeber meldet die Person zum Beginn der Beschäftigung an. Dennoch sollte sie die Krankenkasse selbst auswählen und sich den Beginn der Mitgliedschaft bestätigen lassen.

Vorerkrankungen, laufende Behandlungen oder ein erhöhtes gesundheitliches Risiko verhindern die Aufnahme in die gesetzliche Pflichtversicherung nicht.

Beschäftigung mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Im Jahr 2026 liegt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 77.400 Euro. Das entspricht 6.450 Euro monatlich.

Wer bereits bei Aufnahme seiner Beschäftigung regelmäßig mehr verdient, ist grundsätzlich nicht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert.

Dann kommen zwei Möglichkeiten infrage:

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenvollversicherung

Personen, die erstmals in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und allein wegen der Höhe ihres Einkommens versicherungsfrei sind, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Dabei ist eine Frist zu beachten. Die Beitrittserklärung muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung abgegeben werden.

Schritt Vorgehensweise Wichtig
1 Incoming Versicherung für Einreise abschließen Schutz bis zum Arbeitsbeginn sicherstellen
2 Gesetzliche und private Versicherung vergleichen Nicht nur den Anfangsbeitrag betrachten
3 Freiwilligen Beitritt rechtzeitig erklären oder privaten Antrag stellen Fristen einhalten
4 Arbeitgeber über die Entscheidung informieren Versicherungsnachweis vorlegen
5 Incoming Versicherung erst nach Annahme beenden Versicherungslücke vermeiden

Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sollte langfristig betrachtet werden. Familienplanung, Einkommensentwicklung, Rückkehrmöglichkeiten, Alter, Gesundheitszustand und die Absicherung im Ruhestand spielen eine erhebliche Rolle.

Minijob

Ein Minijob mit einem Arbeitsentgelt bis 603 Euro monatlich führt im Jahr 2026 grundsätzlich nicht zu einer eigenen Krankenversicherung.

Der Arbeitgeber zahlt zwar möglicherweise eine Pauschale an die gesetzliche Krankenversicherung. Daraus entsteht für die beschäftigte Person aber kein eigener Leistungsanspruch.

Ausgangslage Mögliche Absicherung Vorgehensweise
Verheiratet mit gesetzlich versicherter Person Familienversicherung Antrag bei deren Krankenkasse stellen
Weitere versicherungspflichtige Beschäftigung Gesetzliche Pflichtversicherung Beide Tätigkeiten angeben
Zugang zur freiwilligen Versicherung Freiwillige gesetzliche Versicherung Aufnahme bei Krankenkasse beantragen
Kein Zugang zur gesetzlichen Versicherung Private Krankenversicherung Vollversicherung abschließen
Nur kurzer Aufenthalt Incoming Versicherung Eignung und Laufzeit prüfen

Wer mehrere Minijobs ausübt, muss sämtliche Beschäftigungen angeben. Die Einkommen können zusammengerechnet werden. Dadurch kann Versicherungspflicht entstehen.

Entsendung und grenzüberschreitende Beschäftigung

Entsendung aus einem europäischen Staat

Wird eine Person nur vorübergehend von einem ausländischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, kann sie weiterhin dem Sozialversicherungssystem des bisherigen Staates unterliegen.

Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz wird die Zuständigkeit regelmäßig durch eine A1 Bescheinigung nachgewiesen.

Schritt Vorgehensweise Zuständige Stelle
1 Entsendestatus prüfen Arbeitgeber und ausländischer Träger
2 A1 Bescheinigung beantragen Zuständiger Sozialversicherungsträger
3 Leistungsanspruch in Deutschland klären Ausländischer Träger
4 Gegebenenfalls S1 registrieren Deutsche Krankenkasse
5 Mögliche Leistungslücken ergänzen Zusätzliche Versicherung

Eine Incoming Versicherung kann ergänzend sinnvoll sein, wenn der ausländische Versicherungsschutz nicht ab dem ersten Tag greift oder bestimmte Leistungen nicht umfasst.

Entsendung aus einem Abkommensstaat

Deutschland hat mit verschiedenen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Nicht jedes Abkommen umfasst jedoch die Krankenversicherung. Außerdem gelten die Regelungen nicht zwingend für jede Personengruppe.

Geprüft werden muss:

Erfasst das Abkommen die Krankenversicherung?

Gilt es für die betreffende Person?

Liegt tatsächlich eine Entsendung vor?

Wie lange darf sie dauern?

Welche Bescheinigung wird benötigt?

Welche Leistungen können in Deutschland beansprucht werden?

Fehlt eine ausreichende Absicherung, kann zusätzlich eine Incoming Versicherung erforderlich sein.

Entsendung aus einem Staat ohne Abkommen

Kommt die Person aus einem Staat ohne einschlägiges Sozialversicherungsabkommen, entsteht häufig deutsche Sozialversicherungspflicht.

Ein ausländischer Arbeitsvertrag allein verhindert dies nicht.

Der Arbeitgeber sollte deshalb vor Beginn der Tätigkeit prüfen lassen, ob deutsches Sozialversicherungsrecht gilt. Bis zur endgültigen Klärung muss ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen.

Grenzgänger

Eine Person kann in Deutschland wohnen und in einem anderen Staat arbeiten. In diesem Fall richtet sich die Krankenversicherung nicht allein nach dem Wohnort.

Innerhalb Europas ist häufig der Beschäftigungsstaat zuständig. Mit einem S1 Formular kann die Person dennoch vollständige Sachleistungen am Wohnort Deutschland erhalten.

Schritt Vorgehensweise
1 Zuständigen Staat feststellen lassen
2 Versicherung im Beschäftigungsstaat einrichten
3 S1 Formular beantragen
4 S1 bei einer deutschen Krankenkasse registrieren
5 Deutsche Gesundheitskarte abwarten

Eine Europäische Krankenversicherungskarte allein ist bei einem dauerhaften Wohnsitz in Deutschland häufig nicht die richtige Lösung.

Beschäftigung in mehreren Staaten

Arbeitet eine Person regelmäßig in mehreren europäischen Staaten, muss festgestellt werden, welches Sozialversicherungsrecht gilt.

Dabei spielen unter anderem der Wohnstaat, der Anteil der dort ausgeübten Tätigkeit, die Zahl der Arbeitgeber und deren Sitze eine Rolle.

Auch Homeoffice in Deutschland kann Auswirkungen auf die Zuständigkeit haben. Eine A1 Bescheinigung sollte deshalb vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.

Studium und Ausbildung

Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres

Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studierenden versicherungspflichtig.

Die studentische Pflichtversicherung besteht in der Regel bis zum Abschluss des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.

Zeitpunkt Vorgehensweise Versicherung
Vor der Einreise Incoming Versicherung für Visum abschließen Incoming Versicherung
Nach Zulassung Gesetzliche Krankenkasse auswählen Aufnahme wird geprüft
Vor Immatrikulation Versicherungsstatus an Hochschule übermitteln lassen Elektronische Meldung
Ab Studienbeginn Studentische Versicherung beginnt Gesetzliche Krankenversicherung
Nach Bestätigung Incoming Versicherung beenden Keine Doppelversicherung

Studierende können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der studentischen Versicherungspflicht befreien lassen, um sich privat zu versichern. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

Diese Entscheidung kann während des Studiums grundsätzlich nicht beliebig widerrufen werden. Sie sollte deshalb nicht allein anhand des aktuellen Beitrags getroffen werden.

Studierende aus einem europäischen Staat

Bleibt der Lebensmittelpunkt im Herkunftsstaat und handelt es sich um einen vorübergehenden Studienaufenthalt, kann die bisherige Versicherung fortbestehen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte kann dann für medizinisch notwendige Leistungen genutzt werden. Die Hochschule oder eine deutsche Krankenkasse prüft, ob die ausländische Versicherung anerkannt wird.

Wer dauerhaft nach Deutschland zieht, hier arbeitet oder seinen bisherigen Versicherungsstatus verliert, kann dagegen der deutschen Versicherungspflicht unterliegen.

Studium ab Vollendung des 30. Lebensjahres

Nach Vollendung des 30. Lebensjahres endet die studentische Pflichtversicherung grundsätzlich. Eine Verlängerung kann in besonderen Fällen möglich sein.

Als Gründe kommen beispielsweise die Art der Ausbildung sowie persönliche oder familiäre Umstände infrage.

Besteht kein Verlängerungsgrund, kommen in Betracht:

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Fortgeltende ausländische Versicherung

Absicherung über europäische Regelungen

Ohne ausreichende Vorversicherung ist eine freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft nicht immer möglich.

Studienbewerber und Zeit vor der Immatrikulation

Eine Studienzulassung führt nicht automatisch zum Beginn der studentischen Krankenversicherung.

Zwischen Einreise und tatsächlicher Immatrikulation können mehrere Wochen liegen. Für diese Zeit ist eine Incoming Versicherung häufig die passende Übergangslösung.

Status Typische Absicherung
Visum wird beantragt Incoming Versicherung
Person ist eingereist, aber noch nicht immatrikuliert Incoming Versicherung
Immatrikulation ist abgeschlossen Studentische Versicherung
Studium beginnt erst später Übergangszeit ausdrücklich absichern

Sprachkurs und Studienvorbereitung

Ein reiner Sprachkurs begründet grundsätzlich keine studentische Krankenversicherung.

Das gilt häufig auch für vorbereitende Kurse, wenn noch keine reguläre Immatrikulation vorliegt.

Infrage kommen dann:

Incoming Versicherung

Besondere Versicherung für Sprachschüler

Private Krankenvollversicherung

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bei erfüllten Voraussetzungen

Erst wenn ein Versicherungsgrund durch Studium oder Beschäftigung entsteht, kann ein Wechsel in die gesetzliche Pflichtversicherung erfolgen.

Betriebliche Berufsausbildung

Wer in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnt und eine Ausbildungsvergütung erhält, wird grundsätzlich gesetzlich krankenversichert.

Die Vorgehensweise entspricht weitgehend der eines Arbeitnehmers.

Vor der Einreise wird bei Bedarf eine Incoming Versicherung abgeschlossen. Anschließend wählt die Person eine gesetzliche Krankenkasse. Der Ausbildungsbetrieb meldet sie zum Ausbildungsbeginn an.

Schulische Ausbildung

Bei einer rein schulischen Ausbildung entsteht nicht immer automatisch gesetzliche Versicherungspflicht.

Es muss deshalb zunächst mit der Schule und einer gesetzlichen Krankenkasse geklärt werden, welchen Status die Ausbildung hat.

Möglich sind:

Familienversicherung

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Fortbestehende ausländische Versicherung

Incoming Versicherung für eine begrenzte Übergangszeit

Selbstständigkeit und Unternehmensgründung

Selbstständige Tätigkeit

Eine selbstständige Tätigkeit führt grundsätzlich nicht allein deshalb zu einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.

Wer nach Deutschland einwandert und sich selbstständig machen möchte, muss zunächst prüfen, ob eine freiwillige gesetzliche Versicherung möglich ist.

Dabei können bisherige Versicherungszeiten eine wichtige Rolle spielen. Ausländische Zeiten werden jedoch nicht in jeder Konstellation angerechnet.

Schritt Vorgehensweise
1 Incoming Versicherung für Visum und Einreise abschließen
2 Bisherige Versicherungszeiten dokumentieren
3 Zugang zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung prüfen
4 Wenn kein Zugang besteht, private Vollversicherung beantragen
5 Pflegepflichtversicherung einschließen
6 Endgültigen Schutz bei der Ausländerbehörde nachweisen
7 Incoming Versicherung erst danach beenden

Wer eine private Versicherung benötigt, sollte sich frühzeitig um den Antrag kümmern. Alter und Gesundheitszustand können den Beitrag und die Annahme im Normaltarif beeinflussen.

Selbstständige Künstler und Publizisten

Selbstständige Künstlerinnen, Künstler, Publizistinnen und Publizisten können unter bestimmten Voraussetzungen über die Künstlersozialkasse versichert werden.

Dafür muss eine erwerbsmäßige künstlerische oder publizistische Tätigkeit nachgewiesen werden.

Benötigt werden häufig:

Beschreibung der Tätigkeit

Verträge und Aufträge

Rechnungen

Veröffentlichungen

Arbeitsproben

Einkommensprognose

Nachweis der beruflichen Selbstständigkeit

Bis zur Entscheidung der Künstlersozialkasse muss ein anderer Krankenversicherungsschutz bestehen. Dafür kann zunächst eine Incoming Versicherung oder eine andere private Absicherung erforderlich sein.

Gesellschafter und Geschäftsführer

Bei Gesellschaftern und Geschäftsführern muss geklärt werden, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.

Entscheidend sind nicht allein die Berufsbezeichnung oder der Geschäftsführervertrag. Maßgeblich sind insbesondere:

Höhe der Beteiligung

Stimmrechte

Möglichkeit, Entscheidungen zu verhindern

Weisungsgebundenheit

tatsächlicher Einfluss auf die Gesellschaft

Bei Unsicherheit kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt werden.

Bis zur Entscheidung muss die Person ausreichend abgesichert bleiben.

Familiennachzug

Nachzug zu einem gesetzlich versicherten Ehepartner

Ehegattinnen, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden.

Voraussetzungen sind insbesondere:

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

keine eigene Versicherungspflicht

keine hauptberufliche Selbstständigkeit

Einkommen innerhalb der gesetzlichen Grenze

keine anderweitige Versicherungsfreiheit, die einer Familienversicherung entgegensteht

Im Jahr 2026 beträgt die allgemeine Einkommensgrenze der Familienversicherung 565 Euro monatlich. Bei einer geringfügigen Beschäftigung gilt eine Grenze von 603 Euro.

Schritt Vorgehensweise
1 Incoming Versicherung für Visum und Einreise abschließen
2 Wohnsitz in Deutschland anmelden
3 Familienversicherung bei der Krankenkasse des Ehepartners beantragen
4 Heiratsurkunde und Einkommensnachweise vorlegen
5 Beginn der Familienversicherung bestätigen lassen
6 Incoming Versicherung beenden

Die Familienversicherung entsteht nicht allein dadurch, dass die Person verheiratet ist. Der Antrag und die erforderlichen Nachweise müssen bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Nachzug zu einem privat versicherten Ehepartner

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung.

Die zuziehende Person benötigt deshalb einen eigenen privaten Vertrag, sofern keine gesetzliche Versicherungspflicht oder andere Absicherung besteht.

Die private Krankenversicherung sollte möglichst bereits vor der Einreise vorbereitet werden. Die Incoming Versicherung überbrückt dann nur den Zeitraum bis zum Beginn der privaten Vollversicherung.

Nachzug eines Kindes

Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen über ein gesetzlich versichertes Elternteil familienversichert werden.

Dafür werden regelmäßig benötigt:

Geburtsurkunde

Meldebescheinigung

Aufenthaltstitel

Angaben zur Versicherung beider Eltern

Einkommensnachweise der Eltern

Nachweis über den Familienstand

Ist ein Elternteil privat und das andere gesetzlich versichert, hängt die Familienversicherung unter anderem von den Einkommensverhältnissen und vom Familienstand ab.

Ist keine Familienversicherung möglich, benötigt das Kind einen eigenen privaten oder gesetzlichen Versicherungsschutz.

Nicht verheiratete Partner

Nicht verheiratete Partner können nicht über die gesetzliche Krankenversicherung des jeweils anderen familienversichert werden.

Auch eine langjährige Beziehung und ein gemeinsamer Haushalt ändern daran nichts.

Die zuziehende Person benötigt eine eigene Versicherung, beispielsweise:

Gesetzliche Pflichtversicherung durch Beschäftigung

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Incoming Versicherung für die Übergangszeit

Nachzug von Eltern und Großeltern

Eltern und Großeltern können nicht über die gesetzliche Familienversicherung ihrer erwachsenen Kinder abgesichert werden.

Gerade beim Nachzug älterer Eltern ist die Krankenversicherung deshalb häufig die größte finanzielle und organisatorische Hürde.

Phase Vorgehensweise
Vor dem Visum Incoming Versicherung und dauerhafte Versicherbarkeit prüfen
Vor der Einreise Angebote einer privaten Krankenvollversicherung einholen
Nach der Einreise Zugang zur gesetzlichen Versicherung prüfen lassen
Bei fehlendem Zugang Private Vollversicherung und Pflegepflichtversicherung abschließen
Nach Bestätigung Incoming Versicherung beenden

Eine günstige Besucherversicherung genügt für einen dauerhaften Aufenthalt regelmäßig nicht.

Alter und Vorerkrankungen können zu hohen Beiträgen führen. Deshalb sollte die dauerhafte Lösung unbedingt vor dem Umzug geklärt werden.

Einwanderung im Ruhestand

Rentner aus der Europäischen Union

Wer ausschließlich eine Rente aus einem anderen europäischen Staat bezieht und nach Deutschland zieht, kann häufig im bisherigen Staat versichert bleiben.

Dafür wird regelmäßig das Formular S1 benötigt.

Schritt Vorgehensweise
1 Ausländische Krankenversicherung nicht kündigen
2 S1 beim zuständigen ausländischen Träger beantragen
3 Wohnsitz in Deutschland anmelden
4 S1 bei einer deutschen Krankenkasse registrieren
5 Deutsche Gesundheitskarte erhalten

Die Person erhält anschließend medizinische Sachleistungen in Deutschland. Die Kosten werden zwischen den beteiligten Trägern abgerechnet.

Eine Incoming Versicherung ist nur erforderlich, wenn zwischen Einreise und Registrierung eine tatsächliche Absicherungslücke verbleibt.

Rentner mit deutscher Rente

Bezieht die Person eine deutsche gesetzliche Rente, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind.

Entscheidend ist insbesondere, ob die erforderlichen Versicherungszeiten in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens erreicht werden.

Versicherungszeiten aus anderen europäischen Staaten oder aus Abkommensstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Ist die Krankenversicherung der Rentner nicht möglich, kommen infrage:

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Fortgeltende ausländische Absicherung

Versorgung aufgrund internationaler Regelungen

Rentner aus einem Drittstaat

Kommt eine Rentnerin oder ein Rentner aus einem Staat ohne anrechenbare Versicherungszeiten, ist der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung häufig schwierig.

Dann kann eine private Krankenvollversicherung erforderlich sein.

Die Reihenfolge sollte lauten:

Zuerst dauerhafte Versicherbarkeit prüfen.

Danach Incoming Versicherung für Visum und Einreise abschließen.

Anschließend private Vollversicherung und Pflegepflichtversicherung einrichten.

Erst nach schriftlicher Bestätigung die Incoming Versicherung beenden.

Wer diese Prüfung erst nach dem Umzug beginnt, kann feststellen, dass der private Schutz aufgrund des Alters sehr teuer ist oder der Normaltarif wegen Vorerkrankungen nicht angeboten wird.

Personen ohne Erwerbstätigkeit

Wer weder arbeitet noch studiert und keine Sozialleistungen erhält, benötigt trotzdem Krankenversicherungsschutz.

Mögliche Wege sind:

Familienversicherung

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Fortgeltende ausländische Versicherung

Versicherung aufgrund europäischen Rechts

Absicherung aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens

Die Anmeldung eines Wohnsitzes führt nicht automatisch dazu, dass jede gesetzliche Krankenkasse die Person aufnehmen muss.

Bei Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union können zusätzlich Art und Dauer des Aufenthaltstitels eine Rolle spielen.

Personen ohne bisherige Krankenversicherung

Besonders schwierig ist die Situation, wenn eine Person vor der Einreise überhaupt nicht krankenversichert war.

Eine Incoming Versicherung kann die Einreise ermöglichen. Sie löst aber nicht automatisch die Frage der dauerhaften Absicherung.

Nach der Einreise muss geprüft werden:

Entsteht Versicherungspflicht durch eine Beschäftigung?

Ist eine Familienversicherung möglich?

Greift die gesetzliche Auffangversicherung?

Besteht eine private Versicherungspflicht?

Hat die Person Anspruch auf Sozialleistungen?

Liegt ein besonderer Aufenthaltsstatus vor?

Bei ausländischen Staatsangehörigen außerhalb der Europäischen Union kann die gesetzliche Auffangversicherung von weiteren Voraussetzungen abhängen. Dabei spielen insbesondere der Aufenthaltstitel und die aufenthaltsrechtlichen Regelungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eine Rolle.

Die besondere Situation ab dem 55. Lebensjahr

Ab dem 55. Lebensjahr gelten besondere Zugangshürden zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer in den letzten fünf Jahren vor dem möglichen Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert war und während eines wesentlichen Teils dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig war, kann trotz Aufnahme einer Beschäftigung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgeschlossen bleiben.

Prüfschritt Bedeutung
Alter bei Beschäftigungsbeginn Ab 55 Jahren besondere Prüfung
Versicherung in den letzten fünf Jahren Gesetzliche Vorversicherung kann entscheidend sein
Frühere Selbstständigkeit Kann Zugang zur gesetzlichen Versicherung verhindern
Ausländische Versicherungszeiten Können teilweise berücksichtigt werden
Keine gesetzliche Zugangsmöglichkeit Private Versicherung erforderlich

Die verbreitete Annahme, jede Beschäftigung führe automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung, ist deshalb gefährlich.

Gerade bei älteren Personen muss die endgültige Versicherung vor der Einreise geklärt werden. Eine Incoming Versicherung darf nicht zum Ersatz für eine langfristige Lösung werden.

Au pairs, Praktikanten und Freiwilligendienste

Au pair

Au pairs benötigen regelmäßig eine besondere Versicherung für ihren Aufenthalt. Die Gastfamilie trägt üblicherweise die Kosten.

Der Tarif sollte mindestens folgende Bereiche berücksichtigen:

Ambulante Behandlung

Stationäre Behandlung

Arzneimittel

Unfallversicherung

Haftpflichtversicherung

Schwangerschaft

Rücktransport

Vorerkrankungen

Die genauen Verpflichtungen sollten bereits vor der Einreise mit der Vermittlungsstelle und der Gastfamilie geklärt werden.

Praktikum

Bei einem Praktikum hängt die Krankenversicherung von der konkreten Ausgestaltung ab.

Art des Praktikums Mögliche Absicherung
Bezahltes freiwilliges Praktikum Häufig gesetzliche Pflichtversicherung
Pflichtpraktikum während des Studiums Häufig Fortsetzung der studentischen Versicherung
Unbezahltes Praktikum Eigene Versicherung erforderlich
Praktikum vor der Immatrikulation Incoming oder private Versicherung
Kurzfristiges Praktikum Ausländische oder besondere Übergangsversicherung möglich

Entscheidend sind Dauer, Vergütung, Hochschulstatus und die Frage, ob das Praktikum vorgeschrieben ist.

Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst

Bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr, einem Freiwilligen Ökologischen Jahr oder einem Bundesfreiwilligendienst besteht regelmäßig Sozialversicherungspflicht.

Die Einsatzstelle meldet die Person zur gesetzlichen Krankenversicherung an.

Für die Zeit vor dem tatsächlichen Dienstbeginn kann dennoch eine Incoming Versicherung erforderlich sein.

Saisonarbeit

Saisonarbeitskräfte können entweder in Deutschland oder im Herkunftsstaat versichert sein.

Bei Personen aus europäischen Staaten muss insbesondere geprüft werden:

Besteht im Herkunftsstaat eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit?

Wird die Person entsandt?

Liegt eine A1 Bescheinigung vor?

Handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung?

Besteht deutsche Versicherungspflicht?

Eine kurzfristige Beschäftigung kann sozialversicherungsfrei sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Krankenversicherung benötigt wird.

Besteht weder deutscher noch ausländischer Versicherungsschutz, muss eine private oder besondere Incoming Versicherung eingerichtet werden.

Arbeitsplatzsuche und Chancenkarte

Wer zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommt, ist noch nicht allein deshalb gesetzlich krankenversichert.

Für das Visum und den Aufenthalt wird deshalb regelmäßig ein privater Krankenversicherungsschutz benötigt. Eine geeignete Incoming Versicherung kann dafür der erste Schritt sein.

Phase Absicherung
Visumsbeantragung Incoming Versicherung
Einreise und Arbeitsplatzsuche Incoming oder geeignete private Versicherung
Aufnahme eines Minijobs Bisherige Versicherung bleibt grundsätzlich erforderlich
Beginn versicherungspflichtiger Beschäftigung Gesetzliche Pflichtversicherung
Beginn hoch bezahlter Beschäftigung Freiwillige gesetzliche oder private Versicherung

Sobald eine Beschäftigung aufgenommen wird, muss der Versicherungsstatus neu geprüft werden.

Arbeitslosigkeit und Sozialleistungen

Arbeitslosengeld

Wer einen Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld hat, ist während des Leistungsbezugs grundsätzlich gesetzlich krankenversichert.

Die Beiträge trägt die Bundesagentur für Arbeit.

Die Person muss:

sich bei der Agentur für Arbeit melden

Arbeitslosengeld beantragen

bisherigen Versicherungsstatus angeben

eine gesetzliche Krankenkasse benennen

Bescheide und Versicherungsbeginn prüfen

Eine bloße Meldung als arbeitssuchend führt noch nicht zu einer Krankenversicherung.

Grundsicherungsleistungen

Wer Grundsicherungsleistungen erhält, kann über den zuständigen Leistungsträger abgesichert werden.

Dabei ist der bisherige Versicherungsstatus wichtig.

Bisheriger Status Mögliche Folge
Gesetzlich versichert Gesetzliche Versicherung kann fortbestehen
Nicht versichert Gesetzliche Zuordnung wird geprüft
Privat versichert Private Versicherung kann fortbestehen
Familienversichert Familienversicherung kann vorrangig bleiben

Privat Versicherte werden durch den Bezug von Grundsicherungsleistungen nicht automatisch gesetzlich versichert. Der Leistungsträger kann einen Zuschuss zur privaten Versicherung zahlen.

Sozialhilfe

Empfänger von Sozialhilfe werden nicht in jedem Fall reguläre Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse.

Die medizinische Versorgung kann durch den Sozialhilfeträger finanziert und organisatorisch über eine Krankenkasse abgewickelt werden.

Auch wenn eine Gesundheitskarte ausgegeben wird, muss deshalb nicht zwingend eine normale Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen.

Asylsuchende, Geduldete und Schutzberechtigte

Asylsuchende

Asylsuchende erhalten zunächst regelmäßig medizinische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Dazu gehören insbesondere:

Behandlung akuter Erkrankungen

Behandlung von Schmerzzuständen

Versorgung mit Arzneimitteln und Verbandmitteln

Schutzimpfungen

medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen

Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt

weitere notwendige Leistungen im Einzelfall

Je nach Bundesland oder Kommune wird ein Behandlungsschein oder eine elektronische Gesundheitskarte ausgegeben.

Es handelt sich dabei zunächst regelmäßig nicht um eine normale Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Geduldete Personen

Auch geduldete Personen können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Nehmen sie eine Beschäftigung auf, muss der Versicherungsstatus neu geprüft werden. Je nach Art und Umfang der Tätigkeit kann gesetzliche Versicherungspflicht entstehen.

Anerkannte Schutzberechtigte

Nach der Anerkennung und dem Wechsel in ein anderes Leistungssystem kann eine reguläre gesetzliche Krankenversicherung entstehen.

Die Übergangsphase muss sorgfältig organisiert werden, damit zwischen der Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und der neuen Versicherung keine Lücke entsteht.

Touristen und private Besucher

Wer nur für einen Besuch nach Deutschland kommt, benötigt keine dauerhafte deutsche Krankenversicherung. Für ein Visum und den Aufenthalt ist jedoch regelmäßig eine Reisekrankenversicherung erforderlich.

Eine Incoming Versicherung ist hier keine bloße Übergangslösung, sondern kann für den gesamten Besuch die passende Absicherung sein.

Sie sollte gelten:

ab dem Tag der Einreise

für den gesamten Schengen Raum, wenn dies verlangt wird

für die vollständige Aufenthaltsdauer

für medizinische Notfälle

für ambulante und stationäre Behandlung

für einen notwendigen Rücktransport

Soll der Aufenthalt verlängert oder in einen dauerhaften Aufenthalt umgewandelt werden, muss rechtzeitig eine neue Versicherungsprüfung erfolgen.

Geplante medizinische Behandlung

Wer gezielt zur medizinischen Behandlung nach Deutschland einreist, kann sich nicht darauf verlassen, dass eine normale Incoming Versicherung die Kosten übernimmt.

Geplante Behandlungen sind in vielen Tarifen ausgeschlossen.

Vor der Einreise müssen deshalb geklärt werden:

Welche Behandlung ist vorgesehen?

Welche Klinik übernimmt sie?

Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten?

Verlangt die Klinik eine Vorauszahlung?

Besteht eine Kostenübernahme des ausländischen Trägers?

Ist eine besondere Versicherung vorhanden?

Wie werden Komplikationen abgesichert?

Eine schriftliche Kostenübernahme oder Finanzierungsbestätigung sollte vor der Einreise vorliegen.

Beamtinnen, Beamte und Personen mit Heilfürsorge

Wird eine eingewanderte Person in Deutschland verbeamtet, kann Anspruch auf Beihilfe bestehen.

Die verbleibenden Krankheitskosten können über eine private Restkostenversicherung abgesichert werden. In einigen Bundesländern bestehen alternative Modelle mit pauschaler Beihilfe.

Für bestimmte Berufsgruppen kann freie Heilfürsorge gelten.

Status Mögliche Absicherung
Beihilfeberechtigt Private Restkostenversicherung
Pauschale Beihilfe möglich Freiwillige gesetzliche oder private Versicherung
Freie Heilfürsorge Ergänzende private Absicherung
Übergangszeit vor Ernennung Incoming oder andere Vollversicherung

Auch hier muss die Pflegepflichtversicherung berücksichtigt werden.

Die private Krankenversicherung als dauerhafte Lösung

Eine private Krankenversicherung kann insbesondere infrage kommen für:

Selbstständige

Arbeitnehmer oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Beamtinnen und Beamte

Studierende nach Befreiung von der Versicherungspflicht

Personen ohne Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung

Rentner ohne gesetzliche Zugangsmöglichkeit

nachziehende Eltern

Familienangehörige privat Versicherter

Im Normaltarif prüft der Versicherer regelmäßig den Gesundheitszustand. Je nach Ergebnis kann er:

den Antrag annehmen

einen Risikozuschlag verlangen

Leistungen begrenzen, soweit rechtlich zulässig

den Antrag ablehnen

Gesundheitsfragen müssen vollständig und richtig beantwortet werden. Unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz später gefährden.

Der Basistarif als Auffanglösung

Wer der privaten Versicherung zugeordnet ist, aber keinen normalen Tarif erhält, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zugang zum Basistarif haben.

Im Basistarif dürfen berechtigte Personen nicht wegen Vorerkrankungen abgelehnt werden. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse aufgrund des Gesundheitszustands sind dort nicht zulässig.

Die Leistungen müssen in Art, Umfang und Höhe grundsätzlich mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein.

Der Basistarif ist dennoch nicht automatisch günstig. Besonders für ältere Personen kann der Beitrag erheblich sein.

Er sollte deshalb nicht vorschnell als einfache Lösung eingeplant werden.

Die Pflegeversicherung darf nicht vergessen werden

In Deutschland gehört zur Krankenversicherung regelmäßig auch die Pflegepflichtversicherung.

Gesetzlich Krankenversicherte sind grundsätzlich in der sozialen Pflegeversicherung versichert.

Privat Krankenversicherte benötigen eine private Pflegepflichtversicherung.

Eine ausländische Krankenversicherung kann gute Leistungen für ambulante und stationäre Behandlungen bieten und dennoch die deutschen Anforderungen nicht vollständig erfüllen, wenn keine ausreichende Pflegeabsicherung besteht.

Wichtige Werte im Jahr 2026

Grenzwert Betrag
Geringfügigkeitsgrenze 603 Euro monatlich
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 Euro jährlich
Monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze 6.450 Euro
Beitragsbemessungsgrenze 69.750 Euro jährlich
Allgemeine Grenze der Familienversicherung 565 Euro monatlich
Grenze bei Minijob in der Familienversicherung 603 Euro monatlich

Die Werte werden regelmäßig angepasst. Vor der praktischen Anwendung müssen deshalb die für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Beträge geprüft werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Versicherungsbiografie sollte möglichst noch im Herkunftsstaat dokumentiert werden.

Nach dem Umzug kann es schwierig sein, Bescheinigungen früherer Versicherungsträger zu erhalten.

Bereich Wichtige Unterlagen
Identität Pass, Visum und Aufenthaltstitel
Wohnsitz Meldebescheinigung
Beschäftigung Arbeitsvertrag und Gehaltsangaben
Studium Zulassung und Immatrikulationsbescheinigung
Selbstständigkeit Gewerbeanmeldung oder steuerliche Erfassung
Familie Heiratsurkunde und Geburtsurkunden
Rente Deutsche und ausländische Rentenbescheide
Vorversicherung Beginn, Ende und Art der bisherigen Versicherung
Europäische Absicherung Europäische Krankenversicherungskarte, S1 und A1
Private Versicherung Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung
Incoming Versicherung Versicherungsbestätigung und Laufzeit

Ausländische Unterlagen müssen gegebenenfalls übersetzt werden.

Die richtige Reihenfolge nach der Ankunft

Nach der Einreise empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

1. Wohnsitz anmelden

Die Meldebescheinigung wird von Krankenkassen, Versicherern und Behörden häufig benötigt.

2. Beschäftigung, Studium oder Tätigkeit nachweisen

Der Arbeitsvertrag, die Immatrikulation oder die Gewerbeanmeldung entscheidet häufig darüber, welcher Versicherungsweg möglich ist.

3. Bisherige Versicherung dokumentieren

Die neue Krankenkasse oder der private Versicherer muss erkennen können, wie die Person bisher abgesichert war.

4. Endgültige Versicherung beantragen

Je nach Situation erfolgt der Antrag bei:

einer gesetzlichen Krankenkasse

einem privaten Versicherer

der Künstlersozialkasse

einem ausländischen Sozialversicherungsträger

der Agentur für Arbeit

einem anderen Leistungsträger

5. Beginn schriftlich bestätigen lassen

Entscheidend ist nicht das Datum der Antragstellung, sondern der tatsächlich bestätigte Versicherungsbeginn.

6. Pflegeversicherung prüfen

Bei einer privaten Absicherung muss die private Pflegepflichtversicherung ausdrücklich eingeschlossen werden.

7. Incoming Versicherung beenden

Die Incoming Versicherung darf erst beendet werden, wenn der Beginn der endgültigen Versicherung verbindlich bestätigt ist.

Typische Fehler, die vermieden werden sollten

Die bisherige Versicherung zu früh kündigen

Ausländische Versicherungen sollten erst beendet werden, wenn geklärt ist, ob sie noch benötigt werden und wann der deutsche Schutz beginnt.

Die Incoming Versicherung als Dauerlösung betrachten

Ein günstiger Übergangstarif ist nicht automatisch eine vollwertige Krankenversicherung für einen dauerhaften Aufenthalt.

Den Minijob mit einer Krankenversicherung verwechseln

Ein Minijob begründet grundsätzlich keinen eigenen Krankenversicherungsschutz.

Nur auf den Beitrag achten

Gerade bei privaten und besonderen Ausländertarifen müssen Leistungen, Laufzeit, Ausschlüsse und die langfristige Versicherbarkeit geprüft werden.

Ausländische Versicherungszeiten nicht dokumentieren

Fehlende Nachweise können den Zugang zur freiwilligen Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung der Rentner erschweren.

Die Altersgrenze von 55 Jahren unterschätzen

Eine Beschäftigung führt ab diesem Alter nicht in jedem Fall automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung.

Die Pflegeversicherung vergessen

Eine reine Krankenversicherung kann unzureichend sein, wenn die gesetzlich verlangte Pflegeabsicherung fehlt.

Die Incoming Versicherung zu früh beenden

Ein gestellter Antrag ist noch keine Annahme. Maßgeblich ist die schriftliche Bestätigung des neuen Versicherungsbeginns.

Warum jeder Einwanderungsfall individuell geprüft werden muss

Die Krankenversicherung nach einem Zuzug nach Deutschland lässt sich nicht allein anhand der Staatsangehörigkeit bestimmen.

Entscheidend ist das Zusammenspiel aus:

Aufenthaltsrecht

bisheriger Versicherung

Herkunftsstaat

Erwerbsform

Einkommen

Alter

Familienstand

Studium oder Ausbildung

Rentenbezug

Sozialleistungsanspruch

europäischen Vorschriften

Sozialversicherungsabkommen

Eine Person kann mit einer Incoming Versicherung einreisen und ab dem ersten Arbeitstag gesetzlich pflichtversichert werden.

Eine andere Person bleibt über ihren ausländischen Sozialversicherungsträger abgesichert und registriert in Deutschland ein S1 Formular.

Eine dritte Person kann freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden.

Eine vierte benötigt eine private Krankenvollversicherung.

Eine fünfte kann beitragsfrei über den Ehepartner familienversichert werden.

Eine sechste erhält zunächst medizinische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Alle diese Personen sind aus dem Ausland nach Deutschland gekommen. Versicherungsrechtlich befinden sie sich dennoch in völlig unterschiedlichen Situationen.

Erst die Einreise absichern, dann die Dauerlösung einrichten

Die Incoming Versicherung ist bei vielen Einwanderungen der richtige erste Schritt. Sie kann den Versicherungsnachweis für das Visum liefern, die Einreise absichern und den Zeitraum bis zum Beginn der endgültigen Versicherung überbrücken.

Sie ist jedoch selten das Ende der Planung.

Die entscheidenden Fragen lauten deshalb:

Welcher Schutz wird für die Einreise benötigt?

Ab welchem Datum entsteht die endgültige Versicherung?

Welche gesetzliche, private oder internationale Regelung gilt?

Wann darf die Incoming Versicherung beendet werden?

Wer diese Fragen bereits vor dem Umzug beantwortet, vermeidet Versicherungslücken, unnötige Doppelbeiträge und langfristige Fehlentscheidungen.

Gerade bei Selbstständigen, älteren Einwanderern, Rentnern, Studierenden über 30 Jahren, nicht erwerbstätigen Familienangehörigen und beim Nachzug von Eltern sollte die dauerhafte Absicherung geklärt sein, bevor die Person ihren bisherigen Versicherungsschutz aufgibt.

Eine gute Planung beginnt deshalb nicht mit dem billigsten Tarif. Sie beginnt mit der vollständigen Prüfung der persönlichen Situation.

Stand: Juli 2026. Der Beitrag vermittelt einen umfassenden Überblick. Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen, europäischen und aufenthaltsrechtlichen Besonderheiten muss der konkrete Einzelfall gesondert geprüft werden.

Quellen

Bundesregierung: Krankenversicherung für Fachkräfte aus dem Ausland

Bundesministerium für Gesundheit: Gesetzlich Versicherte

Bundesministerium für Gesundheit: Ratgeber Krankenversicherung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialversicherungsrechengrößen 2026

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen

Gesetze im Internet: Aufenthaltsgesetz

Gesetze im Internet: Versicherungspflicht nach § 5 SGB V

Gesetze im Internet: Freiwillige Versicherung nach § 9 SGB V

Gesetze im Internet: Familienversicherung nach § 10 SGB V

Gesetze im Internet: Private Versicherungspflicht nach § 193 VVG

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt sein kann, von der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung zu wechseln

6. Juni 2026 in GKV, Newsletter, PKV

Die Entscheidung zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Privater Krankenversicherung ist keine reine Beitragsfrage. Sie ist eine Systementscheidung. Genau deshalb sollte sie nicht spontan, nicht aus Ärger über steigende Beiträge und schon gar nicht aufgrund einzelner Werbeversprechen getroffen werden. Wer aber grundsätzlich zur Privaten Krankenversicherung passt, sollte sich gerade jetzt ernsthaft mit einem Wechsel beschäftigen.

Der wichtigste Grund ist: Die Rahmenbedingungen verändern sich. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 69.750 Euro jährlich, die Versicherungspflichtgrenze bei 77.400 Euro jährlich beziehungsweise 6.450 Euro monatlich. Wer als Arbeitnehmer regelmäßig mehr verdient, kann sich privat krankenversichern. Die Grenze wird jährlich angepasst und könnte ab 2027 nochmals deutlich steigen, wodurch der Zugang zur Privaten Krankenversicherung für viele Angestellte schwieriger wird.

Wer überhaupt wechseln kann

In die Private Krankenversicherung können nicht alle wechseln. Möglich ist der Wechsel vor allem für Selbstständige, Freiberufler, Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Studierende können sich zu Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, müssen diese Entscheidung aber innerhalb von drei Monaten treffen.

Bei Angestellten zählt nicht irgendein einmaliger Bonus, sondern das regelmäßige voraussichtliche Jahresarbeitsentgelt. Der Arbeitgeber prüft, ob die Grenze überschritten wird. Wird die Versicherungspflicht beendet, können Betroffene freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in die Private Krankenversicherung wechseln. Erfolgt der Austritt innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse, ist ein sofortiger Wechsel möglich.

Wer bereits freiwillig gesetzlich versichert ist, kann die gesetzliche Krankenkasse zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats verlassen. Praktisch bedeutet das meist eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Wichtig ist immer: Es muss nahtlos neuer Versicherungsschutz bestehen. In Deutschland darf keine Lücke in der Krankenversicherung entstehen.

Warum gerade jetzt prüfen

Der Zeitpunkt ist deshalb relevant, weil die gesetzliche Krankenversicherung unter starkem Finanzierungsdruck steht. Steigende Gesundheitskosten, demografischer Wandel und höhere Beitragsgrenzen führen dazu, dass Gutverdienende in der GKV perspektivisch stärker belastet werden. Gleichzeitig wird der Zugang zur Privaten Krankenversicherung über die steigende Versicherungspflichtgrenze erschwert. Wer heute wechseln darf, sollte daher prüfen, ob diese Möglichkeit auch künftig noch besteht.

Das heißt nicht, dass die Private Krankenversicherung automatisch besser ist. Sie ist anders. In der gesetzlichen Krankenkasse hängen die Beiträge vom Einkommen ab, die Leistungen aber vom gesetzlichen Katalog. In der Privaten Krankenversicherung hängen die Beiträge vor allem von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarifumfang ab. Die vereinbarten Leistungen sind vertraglich garantiert. Ein zentraler Systemunterschied liegt außerdem darin, dass die GKV grundsätzlich nach dem Sachleistungsprinzip funktioniert, während die PKV regelmäßig nach dem Kostenerstattungsprinzip arbeitet.

Es gibt nicht nur GKV oder PKV

Wichtig ist: Die Entscheidung lautet nicht immer nur gesetzlich oder privat. Es gibt auch Zwischenlösungen. Wer in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchte, kann private Zusatzversicherungen abschließen. Und wer gesetzlich versichert bleiben möchte, aber in bestimmten Bereichen eher wie ein Privatpatient auftreten will, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Sachleistungsprinzip auf das Kostenerstattungsprinzip umstellen.

Beide Varianten können sinnvoll sein. Sie ersetzen aber nicht vollständig die Private Krankenversicherung. Sie sind eher Bausteine, mit denen gesetzlich Versicherte einzelne Leistungsbereiche verbessern oder anders organisieren können.

Möglichkeit 1: In der GKV bleiben und private Zusatztarife abschließen

Private Zusatztarife können gesetzlich Versicherten helfen, einzelne Versorgungslücken zu schließen. Typische Beispiele sind Zahnzusatzversicherung, stationäre Zusatzversicherung mit Einbettzimmer oder Zweibettzimmer und privatärztlicher Behandlung im Krankenhaus, Krankentagegeld, Auslandsreisekrankenversicherung, ambulante Zusatzleistungen oder Heilpraktikerleistungen.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie bleiben Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse und behalten deren Grundstruktur. Das kann besonders dann attraktiv sein, wenn beitragsfreie Familienversicherung, einkommensabhängige Beiträge oder die Sicherheit des gesetzlichen Systems wichtig sind. Gleichzeitig können Sie einzelne Bereiche privat aufwerten.

Der Nachteil: Zusatzversicherungen verbessern immer nur bestimmte Ausschnitte. Sie machen aus einer gesetzlichen Krankenversicherung keine vollständige Private Krankenversicherung. Der gesetzliche Leistungskatalog bleibt grundsätzlich bestehen. Außerdem prüfen private Versicherer auch bei Zusatztarifen den Gesundheitszustand. Wer bereits Vorerkrankungen hat, muss mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung rechnen.

Diese Lösung eignet sich besonders für Menschen, die grundsätzlich gern in der GKV bleiben möchten, aber einzelne Leistungsbereiche gezielt verbessern wollen. Wer zum Beispiel vor allem Wert auf Zahnersatz, bessere Krankenhausunterbringung oder Schutz im Ausland legt, kann mit privaten Zusatztarifen eine pragmatische Lösung finden. Gerade die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern kann ein wichtiger Vorteil der GKV bleiben.

Möglichkeit 2: In der GKV bleiben und Kostenerstattung wählen

Die zweite Alternative ist weniger bekannt, aber wichtig: Auch gesetzlich Versicherte können sich unter bestimmten Voraussetzungen für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden. Normalerweise funktioniert die GKV nach dem Sachleistungsprinzip. Das bedeutet: Sie zeigen beim Arzt Ihre Gesundheitskarte vor. Der Arzt rechnet seine Kassenleistung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse beziehungsweise über die Kassenärztliche Vereinigung ab. Sie selbst erhalten in der Regel keine Rechnung.

Beim Kostenerstattungsprinzip ist es anders. Sie treten gegenüber dem Arzt stärker wie ein Selbstzahler auf. Der Arzt stellt Ihnen eine Rechnung. Diese reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet jedoch grundsätzlich nur den Betrag, den sie auch im normalen gesetzlichen System übernommen hätte. Alles, was darüber hinausgeht, kann bei Ihnen hängen bleiben. Genau hier liegt der entscheidende Punkt.

Das Kostenerstattungsprinzip kann den Zugang zu bestimmten privatärztlichen Leistungen erleichtern. Es kann auch helfen, wenn jemand bewusst mehr Transparenz über ärztliche Rechnungen haben möchte. Es bedeutet aber nicht, dass die gesetzliche Krankenkasse plötzlich alle privatärztlichen Honorare übernimmt. Im Vergleich zu einem echten Privatpatienten gibt es weiterhin Einschränkungen.

Deshalb sollte diese Wahl nie leichtfertig getroffen werden. Besonders wichtig ist eine ergänzende private Absicherung, die mögliche Differenzen zwischen Arztrechnung und Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse auffängt. Ohne eine solche Ergänzung kann das Kostenerstattungsprinzip teuer werden. Man sollte vorher genau klären, für welche Bereiche die Kostenerstattung gewählt wird, welche Bindungsfristen gelten, welche Erstattung die Krankenkasse tatsächlich leistet und welche Zusatzversicherung sinnvoll ist.

Diese Variante eignet sich eher für Menschen, die bewusst in der GKV bleiben möchten, aber mehr Einfluss auf Abrechnung, Arztwahl und Leistungszugang wünschen. Sie ist keine einfache Sparlösung, sondern eine anspruchsvolle Gestaltungsvariante.

Häufige Vorurteile und was daran stimmt

Ein häufiges Vorurteil lautet: Die Private Krankenversicherung ist im Alter unbezahlbar. Richtig ist: Beiträge können steigen, auch deutlich. Falsch ist aber die Vorstellung, dass dies zwangsläufig unkontrolliert geschieht. Private Krankenversicherer bilden Alterungsrückstellungen. Außerdem gibt es Möglichkeiten wie interne Tarifwechsel, Beitragsentlastungsbausteine oder eine bewusste Tarifauswahl. Trotzdem gilt: Wer im Alter voraussichtlich nur geringe Einkünfte hat, sollte besonders vorsichtig prüfen. Die Verbraucherzentrale weist zu Recht darauf hin, dass geringe Alterseinkünfte in der GKV häufig günstiger wirken können.

Ein zweites Vorurteil lautet: Wer einmal in die Private Krankenversicherung gewechselt ist, kommt nie wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Auch das ist so pauschal falsch. Richtig ist: Eine Rückkehr ist möglich, aber an klare gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann sie zum Beispiel in Betracht kommen, wenn das regelmäßige Einkommen wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt und dadurch Versicherungspflicht in der GKV entsteht.

Je älter man ist, desto enger werden die Regeln. Besonders ab 55 Jahren ist der Weg zurück in die GKV nur noch in Ausnahmefällen möglich. Deshalb sollte niemand in die PKV wechseln mit dem Gedanken: Falls es später nicht passt, gehe ich eben wieder zurück. Diese Annahme wäre riskant. Auch frühere Gestaltungsideen, etwa über einen Auslandsaufenthalt, sind seit 2026 deutlich eingeschränkt und sollten keinesfalls als verlässlicher Ausweg eingeplant werden.

Ein drittes Vorurteil lautet: Privatpatienten bekommen immer bessere Medizin. So pauschal stimmt das nicht. Medizinisch notwendig behandelt werden alle Versicherten. Der Unterschied liegt eher im Zugang, im Leistungsumfang, bei Erstattungssätzen, Zahnersatz, Hilfsmitteln, stationären Wahlleistungen und Spezialleistungen. Entscheidend ist nicht das Etikett PKV, sondern die Qualität des konkreten Tarifs.

Ein viertes Vorurteil lautet: Die GKV ist immer solidarischer und die PKV immer egoistischer. Auch das ist zu einfach. Die GKV arbeitet überwiegend umlagefinanziert. Die PKV kalkuliert individueller und bildet Kapitalrückstellungen. Beide Systeme haben Stärken und Schwächen. Die richtige Frage lautet nicht: Welches System ist moralisch besser? Sondern: Welches System passt zu Ihrer Lebensplanung, Ihrer Familie, Ihrem Beruf, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer finanziellen Stabilität?

Ein fünftes Vorurteil lautet: Wenn man gute Zusatzversicherungen hat, braucht man keine Private Krankenversicherung mehr. Auch das stimmt nur teilweise. Private Zusatztarife können einzelne Leistungsbereiche verbessern. Sie ändern aber nicht das Grundsystem der gesetzlichen Krankenkasse. Wer gesetzlich versichert bleibt, bleibt grundsätzlich im gesetzlichen Leistungskatalog. Zusatzversicherungen können diesen Schutz ergänzen, aber nicht vollständig in eine vollwertige private Krankenvollversicherung verwandeln.

Ein sechstes Vorurteil lautet: Kostenerstattung in der GKV ist dasselbe wie Privatpatient sein. Auch das ist falsch. Die Abrechnung ähnelt zwar stärker der privaten Krankenversicherung, aber die Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse bleibt begrenzt. Ohne passende Zusatzversicherung können erhebliche Eigenanteile entstehen. Kostenerstattung kann sinnvoll sein, muss aber sehr bewusst gestaltet werden.

Für wen ein Wechsel besonders prüfenswert ist

Ein Wechsel kann besonders prüfenswert sein für gut verdienende Angestellte ohne beitragsfrei mitzuversichernde Familienangehörige, für Selbstständige mit stabilem Einkommen, für Freiberufler mit langfristiger Planungssicherheit und für Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch. Gerade bei Beamten ist die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung oft strukturell naheliegend.

Vorsicht ist geboten bei vielen Kindern, unsicherem Einkommen, bestehenden Erkrankungen, geplanter Teilzeit, unklarer Selbstständigkeit oder dem Wunsch, später möglichst flexibel wieder in die GKV zurückzukehren. Auch wer nur wegen eines kurzfristig niedrigeren Beitrags wechseln möchte, trifft meist keine gute Entscheidung.

Wer nicht sicher ist, ob die Private Krankenversicherung dauerhaft passt, sollte auch die Alternativen sauber prüfen. Manchmal ist die beste Lösung nicht der vollständige Wechsel, sondern der Verbleib in der GKV mit gezielten privaten Ergänzungen. In anderen Fällen kann die Kostenerstattung eine interessante Option sein, wenn sie fachlich sauber begleitet und finanziell abgesichert wird.

Was vor einem Wechsel geprüft werden sollte

Vor einem Wechsel sollten mindestens diese Punkte geklärt werden: Gesundheitszustand, Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse, Selbstbehalt, Beitragsentwicklung, Familienplanung, Arbeitgeberzuschuss, Altersvorsorge, Beitragsentlastung im Ruhestand, Tarifqualität und Rückkehrmöglichkeiten. Wichtig ist außerdem, nicht nur den günstigsten Tarif zu suchen. Ein billiger Tarif kann später teuer werden, wenn Leistungen fehlen.

Besonders sorgfältig sollte auf Hilfsmittel, Psychotherapie, Heilmittel, Zahnersatz, stationäre Leistungen, ambulante Erstattung, Gebührenordnung, Anschlussheilbehandlung, Reha, Auslandsschutz und Beitragsstabilität geachtet werden. Der Unterschied zwischen guter und schwacher Privater Krankenversicherung zeigt sich oft nicht beim Beitrag, sondern im Leistungsfall.

Wer statt eines vollständigen Wechsels Zusatzversicherungen oder Kostenerstattung in der GKV prüft, sollte ebenfalls genau hinsehen. Bei Zusatzversicherungen geht es um Gesundheitsfragen, Wartezeiten, Leistungsstaffeln, Höchstbeträge und Tarifbedingungen. Bei der Kostenerstattung geht es um Erstattungssätze, Eigenanteile, Bindungsfristen und die Frage, ob eine ergänzende private Absicherung vorhanden ist.

Fazit

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, den Wechsel in die Private Krankenversicherung zu prüfen, weil die Zugangshürden steigen, die GKV für Gutverdienende teurer wird und sich die Entscheidung später möglicherweise nicht mehr so einfach treffen lässt. Aber prüfen heißt nicht automatisch wechseln. Die Private Krankenversicherung ist keine kurzfristige Sparmaßnahme, sondern eine langfristige Entscheidung.

Wer dauerhaft gut verdient, gesund ist, Wert auf vertraglich definierte Leistungen legt und bereit ist, seine Krankenversicherung als Teil der Finanzplanung zu betrachten, sollte sich ernsthaft mit der Privaten Krankenversicherung beschäftigen. Wer dagegen maximale Flexibilität, beitragsfreie Familienversicherung oder einkommensabhängige Beiträge im Alter sucht, kann in der gesetzlichen Krankenkasse besser aufgehoben sein.

Zwischen beiden Systemen gibt es außerdem Zwischenwege. Private Zusatztarife können einzelne Leistungsbereiche der GKV sinnvoll ergänzen. Das Kostenerstattungsprinzip kann gesetzlich Versicherten mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, ist aber erklärungsbedürftig und kann ohne passende Absicherung teuer werden.

Der richtige Zeitpunkt ist also nicht deshalb jetzt, weil jeder wechseln sollte. Der richtige Zeitpunkt ist jetzt, weil man die Entscheidung treffen sollte, solange man sie noch frei und sauber prüfen kann. Und dazu gehört nicht nur die Frage GKV oder PKV, sondern auch die Prüfung der Alternativen dazwischen.

Wer wählen kann und trotzdem jammert, hat ein anderes Problem als das Gesundheitssystem

1. Mai 2026 in GKV, PKV

Wer in die private Krankenversicherung wechseln kann und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt, soll bitte nie wieder jammern.
Das klingt hart. Ist es auch. Aber es trifft einen wunden Punkt in der deutschen Mentalität: die bequeme Gleichzeitigkeit von Wahlfreiheit und Beschwerdelust. Kaum ein System bietet so viele Möglichkeiten zur individuellen Entscheidung wie das deutsche Gesundheitssystem – und kaum ein System wird gleichzeitig so zuverlässig beklagt.

Fangen wir bei den Fakten an. Wer die Voraussetzungen erfüllt, in die private Krankenversicherung zu wechseln – also insbesondere über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, selbstständig ist oder als Beamter Anspruch auf Beihilfe hat – besitzt eine echte Wahl. Keine theoretische, keine ideologische, sondern eine sehr konkrete.

Gerade bei Beamten wird diese Wahl besonders deutlich. Der Staat beteiligt sich über die Beihilfe in erheblichem Umfang an den Krankheitskosten. Die PKV ist hier nicht nur eine Option, sondern in vielen Fällen die naheliegende, wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Wer sich als Beamter dennoch freiwillig für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, verzichtet bewusst auf diese Vorteile – und trägt die Konsequenzen dieser Entscheidung vollständig selbst.

Und genau hier beginnt das Problem. Denn viele dieser „freiwillig gesetzlich Versicherten“ verhalten sich, als wären sie Opfer eines Systems, in das sie gezwungen wurden. Sie klagen über lange Wartezeiten beim Facharzt, über knappe Budgets, über eingeschränkte Leistungen, über das Gefühl, „nur Kassenpatient“ zu sein. Aber gleichzeitig lehnen sie den Wechsel in die PKV ab – aus Bequemlichkeit, aus Unsicherheit oder aus ideologischen Gründen.

Das ist legitim. Was nicht legitim ist: sich danach über genau die Konsequenzen dieser Entscheidung zu beschweren.

Denn die Unterschiede zwischen GKV und PKV sind weder neu noch überraschend. Sie sind strukturell. Die GKV basiert auf Solidarität, Umverteilung und Standardisierung. Die PKV basiert auf Individualität, Risikobewertung und Leistungsdifferenzierung. Wer sich für das eine entscheidet, entscheidet sich gegen das andere. Es gibt kein System, das gleichzeitig maximale Solidarität und maximale Individualleistung bietet.

Die Erwartung, genau das zu bekommen, ist nichts anderes als Wunschdenken.

Besonders interessant wird es, wenn gutverdienende Angestellte, Selbstständige oder eben Beamte bewusst in der GKV bleiben – oft mit dem Argument der „Solidarität“. Das klingt zunächst ehrenwert. Doch bei näherem Hinsehen ist es häufig eine moralische Selbstinszenierung mit eingebauter Komfortzone. Man verzichtet freiwillig auf individuell bessere Leistungen oder – im Fall der Beamten – auf staatlich geförderte Vorteile, bleibt im umlagefinanzierten System und beklagt sich gleichzeitig über dessen Schwächen.

Das ist keine Solidarität. Das ist Rosinenpickerei auf Kosten der eigenen Glaubwürdigkeit.

Natürlich gibt es gute Gründe, in der GKV zu bleiben: Vorerkrankungen, Familienplanung, Beitragsstabilität im Alter, persönliche Risikoeinschätzung oder auch ganz bewusste Überzeugungen. Wer diese Gründe kennt und sauber abwägt, trifft eine rationale Entscheidung. Aber auch hier gilt: Wer sich entschieden hat, sollte die Konsequenzen tragen – ohne Dauerbeschwerde.

Denn Jammern ersetzt keine Entscheidung.

Und vor allem: Es entwertet die eigene Handlungsfreiheit. In einem System, das Wahlmöglichkeiten bietet, ist permanentes Klagen oft nichts anderes als ein Eingeständnis, dass man sich nicht wirklich mit den eigenen Optionen auseinandersetzen will.

Das mag unbequem sein, aber es ist ehrlich.

Am Ende geht es nicht um GKV gegen PKV. Es geht um Verantwortung für die eigene Entscheidung. Wer wählen kann – als Gutverdiener, Selbstständiger oder Beamter – und wählt, trägt die Folgen. Wer nicht wählt, hat sich ebenfalls entschieden – nur weniger bewusst.

Und wer trotz Wahlfreiheit dauerhaft unzufrieden ist, sollte nicht das System hinterfragen, sondern den eigenen Umgang mit Entscheidung und Verantwortung.

Oder, um es weniger diplomatisch zu sagen: Wer die Tür sieht, den Schlüssel in der Hand hält und trotzdem im Flur stehen bleibt, sollte sich nicht über Zugluft beschweren.

Welche Reformen plant die Bundesregierung bei der gesetzlichen Krankenversicherung?

18. April 2026 in GKV, PKV

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), um massive Defizite zu bekämpfen – ein Sparkurs, der Versicherte, Leistungserbringer und Kassen gleichermaßen trifft. Unter Gesundheitsministerin Nina Warken soll ein Gesetzentwurf Ende April im Kabinett landen, mit dem Ziel, die Beiträge ab 2027 zu stabilisieren.

Die Herausforderung: Explodierende Kosten in der GKV

Die GKV kämpft mit Ausgabensteigerungen durch teure Medikamente, Klinikbudgets und alternde Gesellschaft. Prognosen sehen Defizite von über 15 Milliarden Euro 2027 und bis zu 40 Milliarden bis 2030. Eine Expertenkommission lieferte 66 Vorschläge zur Sanierung, von denen der Großteil umgesetzt werden soll – insgesamt rund 20 Milliarden Euro Einsparungen allein nächstes Jahr.

Überblick über die geplanten Maßnahmen

Die Reform greift in drei Bereiche ein:

Bereich Maßnahmen Erwartete Einsparung
Leistungserbringer Vergütungsobergrenzen für Ärzte/Kliniken, dynamische Medikamentenrabatte, Pauschalbudgets Ca. 9 Mrd. Euro
Patienten Zuzahlungsobergrenze +50%, gesenktes Krankengeld, Mitversicherung einschränken Ca. 3,2 Mrd. Euro
Krankenkassen Kürzungen bei Verwaltung/Werbung Ca. 1–2 Mrd. Euro

Zusätzlich: Höhere Steuern auf Tabak, Alkohol und Zucker.

Bewertung: Wenig Anreiz für Effizienz, viel Zwang

Viele Maßnahmen wirken wie ein Bremsklotz für Innovation und Eigenverantwortung. Statt Anreize für präventive Vorsorge oder effiziente Behandlungen zu schaffen, erhöhen Zuzahlungen die Belastung für Kranke – oft die, die es sich am wenigsten leisten können. Vergütungskappen bei Ärzten und Kliniken drosseln Investitionen in moderne Technik und dämpfen den Wettbewerb um Qualität. Die Kassen sparen administrativ, doch ohne echte Leistungsorientierung bleibt der Systemzwang bestehen: Jeder zahlt für alle, unabhängig von Risikobereitschaft oder Lebensstil.

Langfristig fehlt der Mut zur Entbürokratisierung. Ein Primärarztsystem als Gatekeeper klingt sinnvoll, birgt aber das Risiko bürokratischer Hürden statt echter Kostenkontrolle.

Bessere Alternativen: Mehr Freiheit, mehr Verantwortung

Statt pauschaler Kürzungen braucht die GKV Anreize für smarte Entscheidungen:

  • Persönliche Gesundheitskonten einführen: Jeder Versicherte baut ein Sparkonto auf (z. B. 10–20% der Beiträge), das für Prävention, Fitness oder Wahlleistungen genutzt werden kann. Überschüsse bleiben privat – das motiviert zu gesünderem Verhalten und reduziert unnötige Arztbesuche um bis zu 30%.

  • Wettbewerb unter Kassen stärken: Volle Vertragsfreiheit für Kassen bei Ärzten und Kliniken, kombiniert mit transparenten Qualitätsrankings. Günstige, effiziente Anbieter gewinnen Marktanteile – wie im privaten Sektor.

  • Risikobasierte Beiträge: Ergänzung des Einkommensprinzips um Lebensstilfaktoren (Rauchen, BMI, Sport). Wer präventiv handelt, zahlt weniger – faire Verteilung statt Einheitsabgaben.

  • Digitale Pflicht mit Bonus: Pflicht zur Nutzung von Apps für Telemedizin und Gesundheitsdaten, mit Beitragsrabatten dafür. Das spart 2–3 Mrd. Euro jährlich durch weniger Bürokratie.

Diese Ansätze senken Kosten nachhaltig, ohne Freiheiten einzuschränken. Sie belohnen Verantwortung und Innovation statt alles zu verwalten.

Fazit: Jetzt handeln für ein fitteres System

Die Warken-Reform stoppt das Loch kurzfristig, birgt aber Risiken für Qualität und Motivation. Mit mehr Eigeninitiative und Wettbewerb könnte die GKV zukunftsfähig werden. Prüfen Sie Ihre Optionen – private Krankenversicherung oder Wechsel der Krankenkasse lohnen sich jetzt mehr denn je.

Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

8. Februar 2026 in Newsletter, PKV

Viele Menschen wünschen sich besseren Schutz im Krankheitsfall, zögern aber beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Der Grund ist oft derselbe: Gesundheitsfragen. Wer schon Diagnosen in der Akte hat, laufende Behandlungen hatte oder schlicht keine Lust auf lange Antragsprozesse hat, befürchtet Rückfragen, Ausschlüsse oder eine Ablehnung.

Genau für diese Situation gibt es Lösungen, die ohne Gesundheitsfragen auskommen. Das ist kein Zaubertrick, sondern ein anderes Prinzip: Der Versicherer verzichtet auf die individuelle Risikoprüfung und steuert das Risiko über feste Regeln. Für Sie kann das sehr attraktiv sein, wenn Sie schnell und unkompliziert Zusatzschutz möchten.

Damit das wirklich zu Ihnen passt, sollten Sie aber die typischen Einschränkungen kennen. Denn gerade hier liegt der Unterschied zwischen einem guten Kauf und einer teuren Enttäuschung.

Warum diese Tarife so gefragt sind

In der Praxis begegnen mir häufig drei Fälle:

Erstens: Sie hatten in der Vergangenheit gesundheitliche Themen und rechnen damit, dass ein klassischer Antrag schwierig wird.

Zweitens: Sie möchten sich absichern, aber Sie wollen keine Details aus Ihrer Krankengeschichte angeben oder umfangreiche Unterlagen nachreichen.

Drittens: Sie möchten schnell handeln, zum Beispiel weil Sie merken, dass Versorgung und Eigenanteile in bestimmten Bereichen steigen oder weil Sie einfach nicht länger warten wollen.

Tarife ohne Gesundheitsfragen sind oft genau dafür gemacht: Einstieg, Basisabsicherung, klare Spielregeln, schneller Abschluss.

Die Vorteile und warum sie sich lohnen können

  1. Unkomplizierter Zugang

Der offensichtlichste Vorteil: Der Abschluss ist deutlich einfacher. Sie müssen keine Gesundheitsangaben machen und vermeiden damit die typische Kette aus Rückfragen, Arztberichten und langen Wartezeiten bis zur Entscheidung.

  1. Planbarkeit durch feste Regeln

Weil keine individuelle Prüfung stattfindet, gelten klare, vorab definierte Bedingungen. Sie wissen im Idealfall sehr genau, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Leistungen fließen.

  1. Chance auf Zusatzschutz trotz Vorgeschichte

Wer bei klassischen Tarifen Schwierigkeiten erwartet, bekommt hier oft überhaupt erst die Möglichkeit, Zusatzleistungen abzusichern. Das ist für viele der entscheidende Punkt.

  1. Schneller Start, oft mit Sofortelementen

Je nach Produktbereich gibt es häufig Leistungen, die sofort oder sehr zeitnah greifen. Das macht die Tarife besonders interessant für Menschen, die nicht noch ein Jahr warten möchten, bis überhaupt ein Effekt spürbar ist.

Die üblichen Ausschlüsse und Einschränkungen, die Sie kennen sollten

Damit Sie als Kunde wirklich profitieren, kommt es auf das Kleingedruckte an. Die folgenden Punkte sind typisch und müssen bewusst eingeplant werden.

  1. Wartezeiten und Sonderwartezeiten

Viele Tarife arbeiten mit Wartezeiten. Das bedeutet: In den ersten Monaten erhalten Sie noch keine oder nur eingeschränkte Leistungen. Zusätzlich gibt es oft Sonderregelungen für bestimmte Leistungsbereiche. Wer das übersieht, erwartet Leistungen zu früh und ist dann enttäuscht.

  1. Begrenzungen in den ersten Jahren

Sehr verbreitet sind Leistungsstaffeln. Das heißt: In den ersten Jahren gibt es Höchstgrenzen, die schrittweise ansteigen. Das ist nicht schlecht, aber es muss zu Ihrem Bedarf passen. Wenn Sie kurzfristig hohe Erstattungen erwarten, sollten Sie besonders genau hinschauen.

  1. Kein Schutz für bereits laufende Fälle

Ein zentraler Punkt: Auch wenn keine Gesundheitsfragen gestellt werden, bedeutet das nicht, dass bereits laufende oder bereits begonnene Behandlungen automatisch abgedeckt sind. Häufig gilt: Ein Ereignis, das vor Vertragsbeginn begonnen hat, bleibt ausgeschlossen. Das ist logisch, wird aber in der Erwartungshaltung oft falsch verstanden.

  1. Schutz ist oft bewusst schlanker

Tarife ohne Gesundheitsfragen sind häufig nicht das Premiumprodukt im Markt. Der Leistungsumfang kann geringer sein als bei klassischen Tarifen mit Gesundheitsprüfung. Es geht dann eher um Basisschutz und klar definierte Mehrleistungen, nicht um eine maximale Rundumabsicherung.

  1. Beitrag und Beitragsentwicklung

Weil der Versicherer das Risiko nicht individuell sortiert, ist die Kalkulation anders. Das kann bedeuten, dass der Beitrag im Verhältnis zur Leistung höher wirkt oder dass die Beiträge stärker altersabhängig sind. Entscheidend ist nicht der Startbeitrag, sondern ob das Modell langfristig zu Ihnen passt.

Wie Sie prüfen, ob ein Tarif ohne Gesundheitsfragen für Sie sinnvoll ist

Stellen Sie sich drei einfache Fragen:

Erstens: Geht es Ihnen um einen schnellen Einstieg und pragmatischen Zusatzschutz oder um eine bestmögliche Absicherung mit maximalen Leistungen.

Zweitens: Welche Einschränkungen sind für Sie akzeptabel. Wartezeiten, Staffelungen und klare Leistungsgrenzen können völlig in Ordnung sein, wenn sie zu Ihrem Ziel passen.

Drittens: Haben Sie Alternativen. Manchmal ist ein klassischer Tarif trotz Gesundheitsfragen möglich und bietet langfristig das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis. Ohne Prüfung ist nicht automatisch besser, sondern oft nur einfacher.

Meine Empfehlung und Ihr nächster Schritt

Wenn Sie sich für Tarife ohne Gesundheitsfragen interessieren, ist der richtige Ansatz: Erst Ziel klären, dann Bedingungen prüfen, dann sauber vergleichen. Genau hier macht Beratung den Unterschied, weil es nicht um Werbesätze geht, sondern um die Regeln, die später über Leistung oder Nichtleistung entscheiden.

Wenn Sie möchten, machen wir das unkompliziert in einem kurzen Gespräch:

  • Welche Zusatzleistungen sind Ihnen wirklich wichtig
  • Welche Einschränkungen sind für Sie akzeptabel
  • Welche Lösung passt zu Ihrer Vorgeschichte, Ihrem Budget und Ihrem Ziel

Melden Sie sich gerne bei mir. Dann finden wir gemeinsam heraus, ob eine Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen für Sie die richtige Abkürzung ist oder ob eine andere Lösung für Sie langfristig mehr bringt.

 

Arbeitsthese: Selbstständige sollten erst ab einem bestimmten Einkommen in die PKV wechseln dürfen

19. Februar 2025 in GKV, PKV

Selbstständigkeit verspricht Freiheit, Flexibilität und unternehmerische Selbstbestimmung. Doch gerade für Selbstständige mit niedrigem Einkommen kann diese Freiheit später zur Belastung werden – insbesondere, wenn es um die Krankenversicherung im Alter geht. Viele Selbstständige sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert, da ihnen der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oft verwehrt bleibt oder weil sie die Beiträge in der GKV im Vergleich zur PKV als zu hoch empfinden. Doch während niedrige Einkommen in jungen Jahren noch verkraftbar erscheinen, drohen im Alter drastische finanzielle Engpässe. Daher sollte es eine Einkommensgrenze geben, bis zu der Selbstständige verpflichtend in der GKV bleiben müssen – ähnlich der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für Arbeitnehmer.

Das Problem: Hohe PKV-Beiträge im Alter

Viele Selbstständige entscheiden sich zu Beginn ihrer Laufbahn für die PKV, weil die Beiträge oft günstiger sind als der einkommensabhängige Beitrag der GKV. Wer jung und gesund ist, profitiert zunächst von niedrigen Prämien. Doch mit steigendem Alter erhöhen sich die Beiträge drastisch, während das Einkommen oft nicht im gleichen Maße wächst. Wer keine ausreichenden Rücklagen bildet, steht vor einem Dilemma: Die hohen Krankenversicherungsbeiträge können im Rentenalter eine massive finanzielle Belastung darstellen.

Die gesetzliche Krankenversicherung als Sicherheitsnetz

Für Arbeitnehmer gibt es eine klare Regelung: Wer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient, bleibt automatisch in der GKV. Erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe ist der Wechsel in die PKV möglich. Diese Regelung schützt Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen vor finanziellen Risiken im Alter. Selbstständige hingegen haben diese Sicherheit nicht – sie müssen sich selbst absichern und sind oft nicht ausreichend über die langfristigen Konsequenzen einer Entscheidung für die PKV informiert.

Eine Einkommensgrenze für Selbstständige

Eine Lösung für dieses Problem könnte eine verpflichtende Einkommensgrenze für Selbstständige sein, bis zu der sie in der GKV versichert bleiben müssen. Wer unterhalb dieser Grenze verdient, wäre automatisch in der GKV pflichtversichert. Diese Regelung hätte mehrere Vorteile:

  1. Soziale Absicherung: Geringverdienende Selbstständige hätten im Alter eine finanzielle Entlastung und müssten sich nicht vor explodierenden Beiträgen fürchten.
  2. Verhinderung von Altersarmut: Wer während der aktiven Berufszeit keine oder nur geringe Rücklagen bilden kann, wird nicht im Rentenalter mit untragbaren PKV-Kosten konfrontiert.
  3. Solidaritätsprinzip der GKV stärken: Durch die Einbindung von Selbstständigen mit niedrigen Einkommen würde das Prinzip der solidarischen Krankenversicherung weiter gefestigt.
  4. Planungssicherheit für Selbstständige: Eine verpflichtende Regelung würde Selbstständige davor bewahren, sich aus Unwissenheit oder kurzfristigen Kostenvorteilen für ein System zu entscheiden, das sie langfristig nicht finanzieren können.

Die Einführung einer Einkommensgrenze für die Pflichtversicherung in der GKV für Selbstständige wäre ein wichtiger Schritt, um soziale Absicherung und wirtschaftliche Stabilität im Alter zu gewährleisten. Sie würde verhindern, dass Geringverdiener in eine finanzielle Sackgasse geraten und im Alter mit untragbaren Krankenversicherungsbeiträgen kämpfen müssen. Ein solcher Schutzmechanismus würde nicht nur die Betroffenen entlasten, sondern auch das solidarische Gesundheitssystem stärken und Altersarmut vorbeugen.

 

Endlich eine Reiseversicherung, die auch das Corona-Risiko absichert

4. November 2020 in GKV, Newsletter, PKV

Viele Kunden haben auf einen entsprechenden Versicherungsschutz gewartet.
Jetzt ist er da!

Eine Reiserücktrittversicherung schützt Urlauber vor den Stornokosten, wenn eine Reise aus bestimmten, unvorhersehbaren Gründen kurzfristig storniert werden muss.

Versichert sind folgende Ereignisse:

  • schwerwiegende Erkrankung
  • Todesfall eines Angehörigen
  • Schwangerschaft
  • Unfall
  • Jobverlust
  • Schaden am Eigentum

Doch was ist, wenn ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht oder eine Infektion mit dem Coronavirus ohne Erkrankung besteht?

Wie man in der obigen Aufzählung sehen kann, gehört ein Verdacht auf eine Infizierung oder eine reine Infektion ohne Krankheitssymptome nicht zum Versicherungsschutz.

Die Würzburger Versicherung hat diese Lücke jetzt geschlossen, und bietet als eigenständiges Produkt nun den Reiseschutzbrief – Corona Premium an.
Die Leistungen können Sie hier einsehen.

Ich bin mir sicher, dass ich Sie neugierig gemacht habe.
Eine individuelle Berechnung und einen Onlineabschluss können Sie in unserem Onlinerechner vornehmen.
Bitte auf der sich unter dem v. g. Link öffnenden Seite ganz nach unten scrollen.

 

 

 

 

Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte

3. November 2020 in GKV, Newsletter, PKV

Soll ich in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln oder soll ich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben?
Das ist eine der häufigsten Fragen, die mir von Kunden rund um das Thema Krankenversicherung gestellt wird.

Natürlich gibt es darauf keine pauschale Antwort. Es müssen sehr viele Parameter geprüft und besprochen werden.

90% der Menschen in Deutschland sind in der GKV versichert. Die überwiegende Mehrzahl hat auch gar nicht die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln, weil eine Versicherungspflicht in der GKV besteht.

Dennoch besteht häufig der Wunsch, zumindest in Teilbereichen einen besseren Versicherungsschutz zu erhalten.

Aber auch für Menschen, die in die PKV wechseln könnten, kann es bedarfsgerecht sein, in der GKV zu verbleiben und Teilbereiche höherwertig, also auf dem Niveau eine Privatpatienten abzusichern.

Der Oberbegriff für diese höherwertige Absicherung von Teilbereichen ist „Krankenzusatzversicherung“.

Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll?

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Aber auch für in der PKV versicherte Personen gibt es sinnvolle Zusatzversicherungen.
Neben der Auslandsreisekrankenversicherung möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal auf die Beitragsentlastungstarife hinweisen.

 

Ist Ihre Lücke bei längerer Krankschreibung ausreichend abgesichert?

3. November 2020 in GKV, Newsletter, PKV

Beschäftigte erhalten ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit („Krankschreibung“) keine Entgeltfortzahlung vom Unternehmen mehr.
In der GKV versicherte Personen erhalten ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von maximal 78 Wochen Krankengeld. Das Krankengeld berechnet sich aus dem niedrigeren Wert von 70% des letzten Bruttogehaltes oder 90% des letzten Nettogehaltes. Dieser Betrag wird um die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung reduziert.
Für das Jahr 2021 sind das 12,025 bzw. 12,275%.
Das anzurechnende Bruttoeinkommen ist jedoch auf die Beitragsbemessungsgrenze der GKV begrenzt.

Mit der folgenden Excel-Tabelle können Sie Ihre Lücke und Ihren Absicherungsbedarf ermitteln
Bitte die markierten Felder ausfüllen:

Ermittlung Lücke Krankengeld

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Beschäftigte, die in der GKV versichert sind, haben häufig keine Absicherung der entstehenden Lücke.
Das kann sehr schnell unangenehm werden, wie Sie sehen können, wenn Sie die Lückenermittlung durchgeführt haben.
Eine Absicherung durch eine private Krankentagegeldversicherung ist sehr günstig.
Sprechen Sie mich gerne an.

In der PKV versicherte Personen haben keinen „automatischen“ Anspruch auf Krankengeld.
Hier muss ein Zusatztarif, die so genannte Krankentagegeldversicherung, abgeschlossen werden.
Anders als beim Krankengeld der GKV wird hier ein fester Tagessatz versichert.
Für die Versicherung wird jeder Monat mit 30 Tagen berechnet.
Wenn also z. B. ein Krankentagegeld in Höhe von 140 EUR versichert wird, entspricht das einer monatlichen Leistung in Höhe von 4.200 (140 x 30).
Bei der Bedarfsermittlung kann man leider nicht auf die o. g. Tabelle zurückgreifen.
Zudem haben die unterschiedlichen privaten Krankenversicherer unterschiedliche Berechnungsmethoden.

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Gleichwohl möchte ich einen Orientierungswert für die Berechnung geben:

Nettoeinkommen + SV Beiträge (AN-Anteil) + PKV Gesamtbeitrag = zu versicherndes Krankengeld

Personen ohne Entgeltfortzahlungsanspruch, also Gewerbetreibende und Freiberufler, müssen die Einkünfte schätzen bzw. anhand der Einkünfte des Vorjahres ermitteln.
Hier sollte unbedingt berücksichtigt werden, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit sehr schnell ein Einkommensverlust entstehen kann.
Anders als bei abhängig Beschäftigten gibt es keine feste Karenzzeit (42 Tage). Es kann durchaus erforderlich sein, dass das Krankengeld schon früher benötigt wird (z. B. ab dem 8. oder 15. Krankheitstag).

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Beitragsanpassungen private Krankenversicherungen und wie Sie vorsorgen können

30. Oktober 2020 in Newsletter, PKV

Alle Jahre wieder kommt, zumindest bei manchen privaten Krankenversicherungen, eine Beitragsanpassung.
Eine Reduzierung der Beiträge, auch wenn diese zugegebenermaßen selten sind und wenn, dann meistens gering ausfallen, werden oftmals einfach zur Kenntnis genommen oder ignoriert.
Ganz anders sieht es bei Beitragssteigerungen aus.

Ich möchte an dieser Stelle darauf verzichten, genau zu erklären, warum es zu Beitragsanpassungen kommen muss und wie und wo das geregelt ist. Diese Informationen erhalten Sie bei jeder Beitragsanpassung schriftlich von Ihrem Versicherungsunternehmen.
Mir geht es darum, einen immer wieder zu beobachtenden Reflex, den ich absolut nachvollziehen kann, zu kommentieren.
Ja, genau: Der erste Reflex ist häufig der Wunsch, den bestehenden Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Wer wegen einer Beitragserhöhung die Krankenversicherung wechselt, verbessert langfristig seine Situation in der Regel nicht. Ganz im Gegenteil: Bei einem Wechsel fällt eine erneute Gesundheitsprüfung an. Bei einem Wechsel können nicht die kompletten Alterungsrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden, sondern nur die so genannten Übertragungswerte. Das kann bei bereits länger bestehenden Verträgen zu einem hohen Verlust führen und im Alter möglicherweise zu stärker steigenden Beiträgen.
Und bietet der neue Anbieter wirklich zu 100% die Tarifleistungen des vorhergehenden Vertrags bzw. der gewünschten Leistungsinhalte?

Was soll ich aber tun, wenn meine Beiträge häufig und/oder stark steigen?
In diesem Fall wäre zunächst zu prüfen, ob ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft möglich ist.
Das kann bestimmte Tarifbausteine oder auch die vereinbarte Selbstbeteiligung betreffen.
Manchmal auch den Wechsel in eine Tarifvariante oder Tarifgeneration.
Erst wenn es hier keine sinnvolle Alternative gibt, kann ausnahmsweise der Wechsel zu einem anderen Anbieter geprüft werden.
Wenn Ihnen die Beiträge Ihrer Krankenversicherung zu hoch sind oder zu hoch erscheinen, sprechen Sie mich gerne an.
In einem individuellen Gespräch finden wir sicher eine passende Lösung.

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Wie kann ich gegen steigende Beiträge vorsorgen?
Lassen Sie mich ganz ehrlich sein. Gegen steigende Beiträge können Sie relativ wenig tun. Allenfalls können Sie bei der Auswahl der Versicherung darauf achten, ob der Beitrag im Vergleich zu Anbietern mit vergleichbaren Leistungen nicht zu günstig ist.
Zu Günstig? Ja! Zu günstige Tarife neigen dazu, langfristig (stärker) zu steigen. Warum sollte Anbieter A bei gleichen oder zumindest vergleichbaren Leistungen langfristig preiswerter als Anbieter B sein? Die Versicherten verursachen bei Anbieter A und bei Anbieter B langfristig und im Durchschnitt die gleichen Kosten. Allenfalls besonders hohe Rücklagen könnten Versicherer A langfristig günstiger als Versicherer B halten. Im aktuellen Umfeld sind zwar nicht alle Versicherer gleich gut aufgestellt, die Unterschiede nähern sich aber immer mehr an.

Was Sie aber tun können und sollten, ist eine Eigenvorsorge gegen Ihre finanzielle Belastung aus Ihren Krankenversicherungsbeiträgen zu treffen.
Eine private Krankenversicherung ist – und da lasse ich nicht gerne mit mir diskutieren – nicht dafür da, um langfristig Beiträge gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse zu sparen. Eine private Krankenversicherung ist dafür da, eine bessere medizinische Versorgung als in der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten. 
Eine besondere Rolle spielen hier die sogenannten Restkostenversicherungen für Beihilfeberechtigte (i. d. R. Beamte).
Beamte sind, bis auf wenige Ausnahmen, fast immer richtig in der privaten Krankenversicherung aufgehoben.

Welche Möglichkeiten bieten sich an?
Hier ist zu unterscheiden zwischen den Möglichkeiten, die der jeweilige private Krankenversicherer anbietet und den Möglichkeiten, die der Finanz- und Versicherungsmarkt anbietet.

Zu den Möglichkeiten, die die privaten Krankenversicherer anbieten, gehört in erster Line der sogenannte Beitragsentlastungstarif. Hierbei handelt es sich dem Grunde nach um einen zweckgebundenen Sparvorgang.
Gegen Zahlung eines bestimmten monatlichen Beitrags erhalten Sie im Rentenalter eine Beitragsreduzierung.
Vorteil: Grundsätzlich ist der Beitragsentlastungstarif arbeitgeberzuschussfähig.
Nachteile: Die Beitragszahlung ist zweckgebunden (nämlich auf eine Beitragsreduzierung der privaten Krankenversicherung im Rentenalter gerichtet), der Beitrag für die gewünschte Beitragsreduzierung ist nicht garantiert (kann also steigen) und die Beiträge für den Beitragsentlastungstarif entfallen nicht im Rentenalter.

Für viele Versicherte sind andere Varianten sinnvoll.
Hier möchte ich z. B. geförderte Sparformen (Riesterrente und Basisrente) oder Sparvorgänge wie private Rentenversicherung oder Investmentsparplan nennen.
Die Leistungen aus diesen Anlageformen sind nicht zweckgebunden, sind häufig ertragreicher und lassen mehr Gestaltungsspielraum.

Gerne erörtere ich mit Ihnen die für Ihre individuelle Situation bedarfsgerechte Lösung.

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