Gesetzliche Leistungen bei Demenz

31. Oktober 2011 in Gesetzliche Pflegeversicherung

Seit 2008 gibt es für „Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das sind bis zu 2.400 Euro im Jahr. Pflegebedürftige, die bereits in die Stufen 1,2 oder 3 eingestuft sind, können diese 2.400 Euro als zusätzliche Leistung erhalten. Und Menschen, die die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 nicht erfüllen, bei denen aber Demenz festgestellt wird, erhalten diese Betreuungsleistung auch.

In dem Zusammenhang wird oft von der Pflegestufe 0 gesprochen. Diese Pflegestufe 0 gibt es allerdings nicht in den normalen Pflegetabellen. Die Formulierung findet man bei den privaten Versicherungsgesellschaften, die private Pflegezusatztarife anbieten.

Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden vom Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) zu Hause geprüft. Das geschieht nach einem festgelegten Fragenkatalog, um festzustellen, wie stark die Alltagskompetenz eingeschränkt ist. Das heißt, es geht hier nicht um die körperlichen Einschränkungen des täglichen Lebens, sondern darum, wie der Betroffene seinen Alltag bewältigen kann und wie stark er in seiner Selbständigkeit eingeschränkt ist. Geprüft wird, ob man in seiner Gedächtnisleistung nachhaltig beeinträchtigt ist oder ob man dazu neigt, sich und andere durch unsachgemäßen Umgang zu gefährden. Hierzu gehören zum Beispiel altersverwirrte Menschen und Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychiatrischen Erkrankungen.

Allgemeine Informationen zur Pflegepflichtversicherung

20. Oktober 2011 in Pflegeversicherung allgemein

Muss ich mich bei der Pflegeversicherung anmelden?
Nein. Es gibt in Deutschland die Pflegepflichtversicherung. Das heißt, jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, jederzeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert ist. In der Regel ist das die Pflegekasse der eigenen Krankenkasse. Dieses gilt auch für freiwillige GKV-Mitglieder und für mitversicherte Familienangehörige. Kinder sind bis zu ihrem 18. Geburtstag bzw. wenn sie nicht erwerbstätig sind, bis 23 mitversichert. Bis 25 sind sie mitversichert, wenn sie eine Schul-/Berufsausbildung machen oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten.

Wer in einer Privaten Krankenversicherung versichert ist, muss seit 1995 auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Diese ist in der Regel beim gleichen Versicherer, es ist aber auch möglich, diese bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abzuschließen.

Wie hoch ist der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung?
Seit dem 01.07.2008 beträgt der Beitragssatz für alle Mitglieder einheitlich 1,95% des beitragspflichtigen Einkommens bis zur entsprechenden Beitragsbemessungsgrenze.
Wer keine Kinder hat (egal ob Mann oder Frau), über 23 Jahre alt ist und nach dem 01.01.1940 geboren ist, muss mehr Beitrag bezahlen. Dieser Zuschlag beträgt zur zeit 0,25%.
Warum gibt es diesen Kinderzuschlag überhaupt? Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder einen Teil der Pflege der Eltern übernehmen. Wer nun aber keine Kinder hat, benötigt somit schneller Hilfe aus der Pflegeversicherung.
Da die Beiträge in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung einkommensunabhängig sind, gilt diese Regelung nicht für Privat Versicherte.