Immobilienfinanzierung für Ärzte und Apotheker

23. September 2023 in Finanzierungen

Wir bieten Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern sehr gute Rahmenbedingungen für Immobilienfinanzierungen.

In Kooperation mit unserem Bankpartner bieten wir folgende Highlights:

  • Finanzierung der kompletten Erwerbs- bzw. Baukosten inklusiver aller Kaufnebenkosten
  • Cashflow orientierte Kreditentscheidung ohne Berücksichtigung eines Beleihungsauslaufs
  • Bestandsimmobilien werden ohne Einreichung der Objektunterlagen finanziert. Unser Bankpartner holt die Unterlagen stellvertretend ohne Mehrkosten nach Finanzierungsgenehmigung ein. Für die Beantragung reichen lediglich ein aktueller Grundbuchauszug, ein Energieausweis und eine Eigentümervollmacht aus
  • Baufinanzierung auch innerhalb der ersten drei Jahre nach Niederlassung auf Basis der Planzahlen. Auch ohne die erste BWA oder den ersten Jahresabschluss
  • Unser Bankpartner hält sich bis zu sieben Tage an die herausgegebene Kondition. Es bleiben also sieben Tage Zeit, um alle entscheidungsrelevanten Unterlagen beizubringen
  • Befristete Arbeitsverträge, Probezeit oder Elternzeit sind kein Finanzierungshindernis

Gerne stehen wir Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.
Nutzen Sie einfach unseren Onlineterminkalender für einen Online- oder Telefontermin.

Wie können Eltern ihren Kindern bei der Immobilienfinanzierung mit Zusatzsicherheiten helfen?

6. März 2023 in Finanzierungen

Seit Anfang 2022 haben sich die Zinsen für Immobilienfinanzierungen vervierfacht.
Seitdem ist es selbst für Menschen mit sehr gutem Einkommen kaum noch möglich, eine Immobilie zu finanzieren.

Neben dem Einkommen spielt das vorhandene Eigenkapital eine entscheidende Rolle.
Beim Kauf einer Immobilie ist nicht nur der Kaufpreis zu bezahlen, sondern auch die so genannten Erwerbsnebenkosten. Dazu gehört insbesondere die Grunderwerbsteuer. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises.
Eine weitere Nebenkostenposition sind die Notar- und Grundbuchkosten. Diese Kosten liegen im Durchschnitt bei 2% des Kaufpreises. Häufig fällt zusätzlich eine Maklergebühr an.
Diese ist frei vereinbar.

Banken finanzieren häufig maximal den Kaufpreis der Immobilie. Einige Banken sogar maximal 90% des Kaufpreises oder noch weniger. Damit wollen sich die Banken vor einem Preisverfall der als Sicherheit dienenden Immobilie schützen.

Für eine Finanzierung von 100% des Kaufpreises liegt der gebundene Sollzins für eine zehnjährige Zinsfestschreibung bei ca. 4,50% pro Jahr. Wenn man eine anfängliche Tilgung in Höhe von 1,50% ansetzt, beträgt der monatliche Aufwand für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 500.000 EUR stolze 2.500 EUR. Anfang 2022 wäre der monatliche Aufwand mit 1.250 EUR nur halb so hoch gewesen.
Allein diese Zahl verdeutlicht die Dramatik der aktuellen Situation.
Dabei ist bereits berücksichtigt, dass 10% des Kaufpreises für die Erwerbsnebenkosten aufgewendet wurden. Im o. g. Beispiel also 50.000 EUR.

Wie kann man den monatlichen Aufwand reduzieren?
Eine Möglichkeit wäre, den Eigenkapitaleinsatz zu erhöhen. Wenn weitere 50.000 EUR eingesetzt werden, also 100.000 EUR, was 10% des Kaufpreises und den vollen Erwerbsnebenkosten entspricht, liegt der Zins bei 4,15%. Für ein Darlehen in Höhe von dann noch 450.000 EUR liegt der monatliche Aufwand bei 2.119 EUR. Also 381 EUR weniger als bei der 100%-Variante.

Wer sogar 150.000 EUR Eigenkapital (20% des Kaufpreises zzgl. 10% Nebenkosten) einsetzten kann, kommt auf eine monatliche Belastung in Höhe von 1.850 EUR (400.000 Darlehen, 4,05% Zins). Das einzusetzende Eigenkapital kann dabei eventuell auch von den Eltern kommen.

Wenn die Eltern keine frei Verfügbares Vermögen, jedoch eine abbezahlte Immobilie haben, kann die Immobilie der Eltern auch als Zusatzsicherheit dienen.

In diesem Fall liegt der Zins bei einer 100% Finanzierung des Kaufpreises bei 4,00%. Also auf dem Niveau einer Finanzierung mit 20% Eigenkapitaleinsatz.

In der Kombination Zusatzsicherheit und 150.000 EUR Eigenkapital (20% des Kaufpreises zzgl. 10% Nebenkosten) kostet die Finanzierung 3,85%. Bei einem Darlehensbetrag in Höhe von 400.000 EUR, und einer Tilgung in Höhe von 1,50% beträgt die monatliche Belastung 1.783 EUR.

Wenn Eltern Ihrem Kind also ihre abbezahlte Immobilie als Zusatzsicherheit hergeben, ermöglichen sie ihrem Kind einen deutlich besseren Zins und somit einen geringeren Finanzierungsaufwand.
Es findet kein Eigentümerwechsel statt. Die Immobilie kann also wie bisher genutzt werden.
Selbst ohne zusätzlichen Finanzaufwand lässt sich damit eine sehr gute Finanzierung für den Nachwuchs erreichen.
Zudem können vorhandene Finanzmittel angelegt werden.

Ein wichtiger Punkt ist jedoch zu beachten:
Im schlimmsten Fall steht die Immobile der Eltern im Feuer, wenn die finanzierende Bank die Sicherheiten wegen Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers verwertet.

Gestaltungsmöglichkeiten im Überblick

Kaufpreis der Immobilie: 500.000 EUR
Erwerbsnebenkosten: 50.000 EUR
Gesamtkosten: 550.000 EUR
Wert der Zusatzsicherheit (Immobilie der Eltern): 500.000 EUR
Tilgung: 1,5%
Zinsfestschreibung: 10 Jahre
Zins: je nach Variante zwischen 3,85 und 4,45%

 

Darlehen 500.000 EUR ohne Zusatzsicherheit 2.500 EUR monatlicher Aufwand
Darlehen 500.000 EUR mit Zusatzsicherheit 2.292 EUR monatlicher Aufwand
Darlehen 450.000 EUR ohne Zusatzsicherheit 2.119 EUR monatlicher Aufwand
Darlehen 450.000 EUR mit Zusatzsicherheit 2.063 EUR monatlicher Aufwand
Darlehen 400.000 EUR ohne Zusatzsicherheit 1.850 EUR monatlicher Aufwand
Darlehen 400.000 EUR mit Zusatzsicherheit 1.783 EUR monatlicher Aufwand

 

Haftungsausschluss:

Stand der Informationen und Konditionen: 6. März 2023
Quelle: Eigene Recherchen

Zinssätze wurden anhand eines repräsentativen Beispielkunden ermittelt.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Die vorgenannten Informationen stellen keine konkrete Handlungsanweisung dar und ersetzen keine individuelle Beratung.

Immobilienfinanzierung für im Ausland lebende Bundesbürger, EU-Bürger bzw. Kauf ausländischer Immobilien von Bundesbürgern

29. Januar 2016 in Finanzierungen

Gelegentlich tragen sich im Ausland lebende und arbeitende Bundesbürger und andere nicht in Deutschland lebende EU-Bürger mit dem Gedanken, eine Immobilie in Deutschland zu erwerben.
Oder Deutsche Kunden planen der Kauf einer Immobile im Ausland.
Manchmal hat der in Deutschland lebende Kaufinteressent auch einen ausländischen Arbeitgeber und bezieht sein Einkommen aus einen anderen Land.

Für all diese Fälle fällt den meisten Banken nur eine Antwort ein. Und diese ist für die Kaufinteressenten unerfreulich. Die Banken wollen in dieser Konstellation kein Darlehen zur Verfügung stellen.
Wer nicht gerade über die Möglichkeit verfügt, die Immobilie aus Eigenkapital zu bezahlen oder eine abgezahlte Immobilie in Deutschland als 100% Sicherheit anbieten kann, holt sich bei den meisten Banken, auch der eigenen Hausbank, damit eine blutige Nase.

Doch wie fast immer gibt es Ausnahmen. Aktuell kann ich unter bestimmten Voraussetzungen Finanzierungen für die o. g. Konstellationen bei drei Banken vermitteln.

Der im Ausland lebende Deutsche/EU-Bürger muss dabei zusätzlich zu den banküblichen Unterlagen eine Kopie seines Arbeitsvertrages einreichen. Die Gehaltsabrechnung muss für die Bank nach den Regeln der deutschen Gehaltsabrechnungen umgeschrieben werden. Hier hilft ein deutscher Steuerberater weiter. Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnung müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.
Gleiches gilt, wenn das Gehalt aus dem Ausland überwiesen wird.

Für den Erwerb einer Immobilie eines Deutschen im Ausland gibt es Beschränkungen auf momentan acht EU-Mitgliedsstaaten.

Individuelle Konzepte erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Zahlen Sie zu hohe Zinsen für Ihr Darlehen?

24. Januar 2016 in Finanzierungen

Wenn Sie diese Frage für sich mit ja beantworten können, dann haben Sie vermutlich vor etlichen Jahren ein langfristiges Darlehen aufgenommen oder haben sich von Ihrer Bank einen zu hohen Zinssatz verkaufen lassen.

Immer wieder begegne ich Kunden, bei denen sich durch eine Umfinanzierung große Einsparpotentiale ergeben.
Eine Umschuldung zu einem günstigeren Anbieter ist oftmals aber gar nicht so kompliziert.
Durch einen Wechsel zu einer anderen Bank lassen sich hohe Beträge sparen und/oder die monatlichen Raten oft deutlich senken.

Betroffen sind Kunden mit einem Privatdarlehen (Ratenkredit) oder einem grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen („Immobilienfinanzierung“). Diese Darlehen haben für eine bestimmte Laufzeit eine Festzinsvereinbarung.
Der so genannte Dispositionskredit (Kontokorrentkredit) verfügt über einen Zinssatz, der von der Bank jederzeit angepasst werden kann.

Ob und wann man ein teures Darlehen in ein günstigeres Darlehen ändern kann, hängt von der Darlehensart ab.

einen Kontokorrentkredit kann man jederzeit ablösen und anderweitig günstiger erhalten. Die den Kontokorrentkredit ausreichende Bank besteht dabei darauf, dass neben einem nachhaltig erzielbaren Einkommen auch das Girokonto bei dieser Bank geführt wird.
Da der Kontokorrentkredit mit Abstand der teuerste Kredit ist, sollte man die Inanspruchnahme tunlichst vermeiden. Privatdarlehen (Ratenkredite) sind fast immer günstiger.

Ein Ratenkredit kann vorzeitig abgelöst. Kredite, die vor dem 10.06.2010 aufgenommen wurden, können von der Bank allerdings mit einer Vorfälligkeitsentschädigung belegt werden, die der Höhe nach nicht begrenzt ist.
Bei Ratenkrediten, die ab dem 10.06.16 aufgenommen wurden, darf die Bank maximal 1% der Restschuld als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Jedoch nur, wenn der Vertrag noch mehr als 12 Monate Restlaufzeit hat.

Viele Banken haben aber in den Kreditbedingungen einen Verzicht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung fest geschrieben oder erlauben jederzeitige Sondertilgungen bzw. Kreditablösungen. Sie sollten Ihre Kreditunterlagen diesbezüglich prüfen.

Ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen kann unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten, gerechnet ab dem „vollständigen Empfang“ des Darlehens, vom Kreditnehmer gekündigt und abgelöst / umgeschuldet werden. Die Kündigung vor Ablauf der Zinsbindung und vor Ablauf von zehn Jahren führt zu einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Grundsätzlich muss eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung beim Vergleich der Konditionen zwischen Altdarlehen und dem neuen Darlehen in den Vergleich mit einbezogen und der Zinsersparnis des neuen Darlehens gegenüber gestellt werden.

Bei Interesse senden Sie mir einfach Ihren Darlehensvertrag in Kopie sowie die entsprechende Selbstauskunft.

Umschuldung Immobiliendarlehen

Umschuldung Ratenkredit

Darf mir die Bausparkasse meinen Bausparvertrag kündigen bzw. die Annahme von Zahlungen verweigern?

23. Januar 2016 in Allgemein, Altersvorsorge, Finanzierungen, Vermögensanlage

Viele Bürger unseres Landes verfügen über einen Bausparvertrag.
Motiv für den Abschluss eines Bausparvertrages ist entweder die Sicherung eines zinsgünstigen Darlehens für eine wohnwirtschaftliche Verwendung oder die Ansammlung von Vermögen zur freien Verfügung.
Die Grundidee des Bausparens ist von einem Solidargedanken geprägt. Vereinfacht ausgedrückt zahlen alles Menschen, die den Erwerb oder Neubau einer Immobilie anstreben, in einen „Topf“ ein. Die Ersten können die angesammelten Mittel sofort verwenden und sorgen mit der Tilgung dafür, das neue Mittel hinzukommen, die den nächsten Sparern die notwendigen Gelder für Kauf oder Neubau sichern. Wenn man so will, ist das Bausparen eine Art von Schnellballsystem. Damit das System funktioniert, müssen ständig neue Gelder in den „Topf“ eingezahlt werden. Entweder aus Sparleistungen neuer Mitglieder oder aus Tilgungsleistungen von Bausparern, die bereits Gelder erhalten haben. Das Prinzip soll aus dem 18. Jahrhundert stammen. In Deutschland soll die Wiege dieser Idee im Schwabenland liegen.
Erst später hat man zur Stabilisierung des Systems Wartezeiten und Zuteilungsvoraussetzungen eingeführt. Grundsätzlich hat sich dieses System bis heute kaum verändert.

In den letzten Jahren hat sich aber einhergehend mit den gesunkenen Kapitalmarktzinsen ein interessanter und für die Bausparkassen negativer Trend entwickelt. Immer mehr Sparer verzichten auf die Inanspruchnahme des Darlehens und horten das Geld auf dem Vertrag oder entnehmen einfach das Guthaben ohne Inanspruchnahme des Darlehens. Somit fehlen Mittelzuflüsse durch Tilgungsleistungen. Im Gegenteil. Tendenziell erfolgen dadurch sogar Mittelabflüsse. Das Verhalten dieser Sparer ist natürlich absolut Nachvollziehbar. Bei einem Bausparvertrag steht bereits bei Vertragsabschluss fest, welchen Sparzins man erhält und wie hoch der Zins für das spätere Darlehen sein wird. Wenn man also einerseits einen alten Bausparvertrag mit einer Guthabenverzinsung von 3% und einem Darlehenszins von 6,5% hat, auf der anderen Seite für neue Sparverträge, Tagesgelder etc. mit Mühe und Not 1% Guthabenverzinsung erhält bzw. eine Darlehen für 2% erhalten kann, wäre es doch für den Einzelnen wirtschaftlich sinnlos, die alte, hohe Verzinsung aufzugeben bzw. das teure Darlehen aufzunehmen.

Da die Bausparkassen im aktuellen Zinsumfeld natürlich große Schwierigkeiten haben, die relativ hohen Zinsen der Altverträge darzustellen, versuchten und versuchen viele Bausparkassen sich der aus Ihrer Sicht unattraktiven Verträge zu entledigen.

Welche Rechte haben Sie?

Grundsätzlich und nach weitgehender Einigkeit sind Einzahlungen in einen Bausparvertrag bis zu Höhe der Bausparsumme möglich. Die Bausparkassen können jedoch Zahlungen, die den Regelsparbeitrag (je nach Bausparkasse ein bestimmter Prozentsatz der Bausparsumme) überschreiten ablehnen.
Ist die Bausparsumme erreicht müssen keinerlei Zahlungen mehr angenommen werden, da der der Zweck des Vertrages als erfüllt gilt.
Umstritten ist jedoch, ob der Bausparkasse in diesem Fall ein Kündigungsrecht zusteht. Für den Sparer wäre das natürlich nachteilig, denn er würde somit sofort seinen Zinsanspruch verlieren.
Die Gerichte kamen bisher zu unterschiedlichen Auslegungen. Überwiegend wurde den Bausparkassen die Kündigung zugestanden, wenn seit dem Darlehensanspruch zehn Jahre vergangen sind. Die Entscheidungen basierten auf §489 (1) 2. BGB. Wobei ich mich frage, wie das in §489 (1) 2. BGB geregelte Kündigungsrecht des Darlehensnehmers auf den Darlehensgeber übergehen kann. Vielleicht kann mir ein mitlesender Jurist auf die Sprünge helfen. [Siehe Update weiter unten].
Zusätzlich wurde begründet, dass der Bausparer nicht zu entscheiden habe, wie lange die Ansparphase andauere, weil der Sinn des Bausparens ja schließlich die Erlangung eines Bauspardarlehens sei.

Zu einer anderen Auffassung kamen das Amtsgericht Ludwigsburg (Urteil vom 7. August 2015 – Aktenzeichen: 10 C 1154/15) sowie das Landgericht Karlsruhe (Urteil vom 9. Oktober 2015 – Aktenzeichen: 7 O 126/15) und das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 13.01.2016 – AZ.: 21 O 240/15).
Die Gerichte verneinten das „vollständige Empfangen“ des Darlehens nur deswegen, weil der Darlehensanspruch besteht.

Zusammenfassung:

Einzahlungen im Rahmen des Regelsparbeitrags und bis zur Höhe der Bausparsumme sind bis zu zehn Jahren nach voller Einzahlung der Bausparsumme unkritisch. Wenn Ihre Bausparkasse Ihnen die Auflösung eines Altvertrags, den Sie als reinen Sparvorgang bzw. als Anlageinstrument fortführen möchten vorschlägt, seien Sie bitte kritisch und rechnen Sie genau nach.

Sind Sie von einer Vertragskündigung betroffen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Auch die Verbraucherzentralen können ein erster Ansprechpartner sein.

Update 02.02.2016:

Am 01.02.2016 bestätigte das OLG Hamm das erstinstanzliche Urteil des LG Münster und gab damit einer Bausparkasse Recht, einen Vertrag zehn Jahre nach Zuteilungsreife zu kündigen.
Eine letzendliche Klärung ist damit aber noch nicht herbei geführt. Hier bleibt eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH abzuwarten. Diese wird aber nicht vor 2017 erwartet.

Strittig unter Juristen ist insbesondere, inwieweit §489 (1) 2. BGB Anwendung finden kann. Ich hatte oben ja bereits meine Zweifel formuliert, inwieweit die Bausparkasse als Darlehensnehmer angesehen werden kann.
Das Argument der Bausparkassen: Die Sparer würden den Bausparkassen durch ihre Einlagen Geld leihen, somit seien die Bausparkassen Darlehensnehmer mit den entsprechenden Kündigungsmöglichkeiten.
Ob bei den bisherigen Urteilen pro Bausparkasse tatsächlich nur die Frage der Anwendung des §489 (1) 2. BGB eine Rolle spielte oder ob auch gesamtwirtschaftliche Erwägungen eine Rolle spielten, ist rein spekulativ.
Warten wir also auf das höchstrichterliche Urteil des BGH…

Niedersachsen denkt über Erhöhung der Grunderwerbsteuer nach

18. Januar 2016 in Finanzierungen, Pressespiegel

Nach einem Bericht auf welt.de beschäftigt sich das Finanzministerium des Landes Niedersachsen mit einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer.

Bisher gäbe es keine konkreten Beschlüsse, jedoch ziehe man eine Erhöhung in Betracht, wenn die Kosten für die Flüchtlingsintegration die im Haushalt veranschlagten Mittel überschreiten.

Ein konkreter neuer Steuersatz wurde nicht genannt, wenn man jedoch zwischen den Zeilen liest, kann eine Erhöhung von 5,0% auf 6,5% als Ziel des Gedankenspiels angenommen werden.

Wer in nächster Zeit den Kauf oder Neubau einer Immobilie plant, sollte gewappnet sein und sich eventuell etwas sputen.

Grunderwerbsteuersätze Stand 04.01.2016

Was darf meine Traumimmobilie kosten? Kostenloses Berechnungstool.

16. Januar 2016 in Finanzierungen

Wenn Sie den Kauf oder Neubau einer Immobilie planen, sollten Sie auf jeden Fall vorher

Ihre finanziellen Möglichkeiten genau beleuchten.

Die Zinsen für Immobilienfinanzierungen befinden sich auf einem sehr niedrigen Niveau.

Doch wie lange wird dieser Zustand anhalten? Und wie werden die Zinsen nach Ablauf der

Zinsfestschreibung Ihres Darlehens aussehen?

Dieser Rechner kalkuliert nicht aus Basis der aktuellen Zinsen, sondern mit einem Zinssatz

in Höhe von 6% und einer Tilgung in Höhe von 2%. Hierdurch soll ein ausreichender Puffer

für eventuelle Zinserhöhungen in der Zukunft berücksichtigt werden. Positiver Nebeneffekt:

Auch für unvermutet entstehende finanzielle Lücken (Arbeitslosigkeit, Einkommensreduzierung)

ist vorgesorgt.

Selbstverständlich können Sie die Zinseinstellungen ändern. Der Sinn dieses Tools ist jedoch,

einen vorsichtigen Ansatz zu verfolgen, damit Sie auch langfristig Spaß an Ihrer Immobilie haben.

Hier geht es zum kostenlosen Rechner

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Grunderwerbsteuersätze Stand 04.01.2016

4. Januar 2016 in Allgemein, Finanzierungen

Heute mal eine kleine Tabelle für die Schnellsuche nach dem aktuell gültigen Satz für die Grunderwerbsteuer, da wegen der unterschiedlichen Sätze in den einzelnen Bundesländern immer wieder Nachfragen kommen:

Bundesland

Steuersatz

Baden-Württemberg

5,00%

Bayern

3,50%

Berlin

6,00%

Brandenburg

6,50%

Bremen

5,00%

Hamburg

4,50%

Hessen

6,00%

Mecklenburg-Vorpommern

5,00%

Niedersachsen

5,00%

Nordrhein-Westfalen

6,50%

Rheinland-Pfalz

5,00%

Saarland

6,50%

Sachsen

3,50%

Sachsen-Anhalt

5,00%

Schleswig-Holstein

6,50%

Thüringen

5,00%

Seit dem 01.09.2006 dürfen die Steuersätze von den Bundesländern in Eigenregie festgesetzt werden.
Bis dahin galt ein bundeseinheitlicher Satz in Höhe von 3,50%.
In den Jahren 1983 bis 1986 lag der Satz sogar nur bei 2%.
Und vorher war selbstgenutztes Wohneigentum komplett von der Grunderwerbsteuer befreit.

Grunderwerbsteuer steigt ab 1. Januar 2014

10. August 2013 in Finanzierungen

Nachdem seit dem 1. August 2013 Immobilienkäufer wegen der Erhöhung der Notarkosten beim Erwerb einer Immobilie mit höheren Kosten belastet werden, steigt nun auch mit Wirkung zum 1. Januar 2014 in einigen Bundesländern die Grunderwerbsteuer. Betroffen sind die Länder Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein. In Schleswig-Holstein fällt die Erhöhung besonders hoch aus. Wurde bisher ein Steuersatz von 5 Prozent erhoben, müssen Immobilienkäufer ab dem 1. Januar 2014 6,5 Prozent berappen. In Berlin erhöht sich die Grunderwerbsteuer von 5 Prozent auf 6 Prozent, während in Bremen die Grunderwerbsteuer von 4 Prozent auf 5 Prozent steigt. Die niedrigsten Steuersätze gelten in Bayern und Sachsen. Hier liegt die Grunderwerbsteuer nur bei 3,5 Prozent.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuellen Steuersätze in den einzelnen Bundesländern und die Änderungen ab dem 1. Januar 2014 im Überblick:

Bundesland

aktueller Steuersatz in %

Steuersatz ab 1. Januar 2014

Baden-Württemberg

5,0

unverändert

Bayern

3,5

unverändert

Berlin

5,0

6,0

Brandenburg

5,0

unverändert

Bremen

4,5

5,0

Hamburg

4,5

unverändert

Hessen

5,0

unverändert

Mecklenburg-Vorpommern

5,0

unverändert

Niedersachsen

4,5

unverändert

Nordrhein-Westfalen

5,0

unverändert

Rheinland-Pfalz

5,0

unverändert

Saarland

5,5

unverändert

Sachsen

3,5

unverändert

Sachsen-Anhalt

5,0

unverändert

Schleswig-Holstein

5,0

6,5

Thüringen

5,0

unverändert


Wer einen Immobilienkauf in Berlin, Bremen oder Schleswig-Holstein plant, sollte den notariellen Kaufvertrag rechtzeitig vor dem Jahresende 2013 schließen.

Weiterführende Links:

Der Weg zur optimalen Finanzierung
Formulare zur Beantragung einer Finanzierung
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