Gelegentlich tragen sich im Ausland lebende und arbeitende Bundesbürger und andere nicht in Deutschland lebende EU-Bürger mit dem Gedanken, eine Immobilie in Deutschland zu erwerben.
Oder Deutsche Kunden planen der Kauf einer Immobile im Ausland.
Manchmal hat der in Deutschland lebende Kaufinteressent auch einen ausländischen Arbeitgeber und bezieht sein Einkommen aus einen anderen Land.
Für all diese Fälle fällt den meisten Banken nur eine Antwort ein. Und diese ist für die Kaufinteressenten unerfreulich. Die Banken wollen in dieser Konstellation kein Darlehen zur Verfügung stellen.
Wer nicht gerade über die Möglichkeit verfügt, die Immobilie aus Eigenkapital zu bezahlen oder eine abgezahlte Immobilie in Deutschland als 100% Sicherheit anbieten kann, holt sich bei den meisten Banken, auch der eigenen Hausbank, damit eine blutige Nase.
Doch wie fast immer gibt es Ausnahmen. Aktuell kann ich unter bestimmten Voraussetzungen Finanzierungen für die o. g. Konstellationen bei drei Banken vermitteln.
Der im Ausland lebende Deutsche/EU-Bürger muss dabei zusätzlich zu den banküblichen Unterlagen eine Kopie seines Arbeitsvertrages einreichen. Die Gehaltsabrechnung muss für die Bank nach den Regeln der deutschen Gehaltsabrechnungen umgeschrieben werden. Hier hilft ein deutscher Steuerberater weiter. Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnung müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.
Gleiches gilt, wenn das Gehalt aus dem Ausland überwiesen wird.
Für den Erwerb einer Immobilie eines Deutschen im Ausland gibt es Beschränkungen auf momentan acht EU-Mitgliedsstaaten.
Individuelle Konzepte erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Über den Autor: Thomas Kliem
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