Beitragsanpassungen private Krankenversicherungen und wie Sie vorsorgen können

30. Oktober 2020 in Newsletter, PKV

Alle Jahre wieder kommt, zumindest bei manchen privaten Krankenversicherungen, eine Beitragsanpassung.
Eine Reduzierung der Beiträge, auch wenn diese zugegebenermaßen selten sind und wenn, dann meistens gering ausfallen, werden oftmals einfach zur Kenntnis genommen oder ignoriert.
Ganz anders sieht es bei Beitragssteigerungen aus.

Ich möchte an dieser Stelle darauf verzichten, genau zu erklären, warum es zu Beitragsanpassungen kommen muss und wie und wo das geregelt ist. Diese Informationen erhalten Sie bei jeder Beitragsanpassung schriftlich von Ihrem Versicherungsunternehmen.
Mir geht es darum, einen immer wieder zu beobachtenden Reflex, den ich absolut nachvollziehen kann, zu kommentieren.
Ja, genau: Der erste Reflex ist häufig der Wunsch, den bestehenden Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Wer wegen einer Beitragserhöhung die Krankenversicherung wechselt, verbessert langfristig seine Situation in der Regel nicht. Ganz im Gegenteil: Bei einem Wechsel fällt eine erneute Gesundheitsprüfung an. Bei einem Wechsel können nicht die kompletten Alterungsrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden, sondern nur die so genannten Übertragungswerte. Das kann bei bereits länger bestehenden Verträgen zu einem hohen Verlust führen und im Alter möglicherweise zu stärker steigenden Beiträgen.
Und bietet der neue Anbieter wirklich zu 100% die Tarifleistungen des vorhergehenden Vertrags bzw. der gewünschten Leistungsinhalte?

Was soll ich aber tun, wenn meine Beiträge häufig und/oder stark steigen?
In diesem Fall wäre zunächst zu prüfen, ob ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft möglich ist.
Das kann bestimmte Tarifbausteine oder auch die vereinbarte Selbstbeteiligung betreffen.
Manchmal auch den Wechsel in eine Tarifvariante oder Tarifgeneration.
Erst wenn es hier keine sinnvolle Alternative gibt, kann ausnahmsweise der Wechsel zu einem anderen Anbieter geprüft werden.
Wenn Ihnen die Beiträge Ihrer Krankenversicherung zu hoch sind oder zu hoch erscheinen, sprechen Sie mich gerne an.
In einem individuellen Gespräch finden wir sicher eine passende Lösung.

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Wie kann ich gegen steigende Beiträge vorsorgen?
Lassen Sie mich ganz ehrlich sein. Gegen steigende Beiträge können Sie relativ wenig tun. Allenfalls können Sie bei der Auswahl der Versicherung darauf achten, ob der Beitrag im Vergleich zu Anbietern mit vergleichbaren Leistungen nicht zu günstig ist.
Zu Günstig? Ja! Zu günstige Tarife neigen dazu, langfristig (stärker) zu steigen. Warum sollte Anbieter A bei gleichen oder zumindest vergleichbaren Leistungen langfristig preiswerter als Anbieter B sein? Die Versicherten verursachen bei Anbieter A und bei Anbieter B langfristig und im Durchschnitt die gleichen Kosten. Allenfalls besonders hohe Rücklagen könnten Versicherer A langfristig günstiger als Versicherer B halten. Im aktuellen Umfeld sind zwar nicht alle Versicherer gleich gut aufgestellt, die Unterschiede nähern sich aber immer mehr an.

Was Sie aber tun können und sollten, ist eine Eigenvorsorge gegen Ihre finanzielle Belastung aus Ihren Krankenversicherungsbeiträgen zu treffen.
Eine private Krankenversicherung ist – und da lasse ich nicht gerne mit mir diskutieren – nicht dafür da, um langfristig Beiträge gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse zu sparen. Eine private Krankenversicherung ist dafür da, eine bessere medizinische Versorgung als in der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten. 
Eine besondere Rolle spielen hier die sogenannten Restkostenversicherungen für Beihilfeberechtigte (i. d. R. Beamte).
Beamte sind, bis auf wenige Ausnahmen, fast immer richtig in der privaten Krankenversicherung aufgehoben.

Welche Möglichkeiten bieten sich an?
Hier ist zu unterscheiden zwischen den Möglichkeiten, die der jeweilige private Krankenversicherer anbietet und den Möglichkeiten, die der Finanz- und Versicherungsmarkt anbietet.

Zu den Möglichkeiten, die die privaten Krankenversicherer anbieten, gehört in erster Line der sogenannte Beitragsentlastungstarif. Hierbei handelt es sich dem Grunde nach um einen zweckgebundenen Sparvorgang.
Gegen Zahlung eines bestimmten monatlichen Beitrags erhalten Sie im Rentenalter eine Beitragsreduzierung.
Vorteil: Grundsätzlich ist der Beitragsentlastungstarif arbeitgeberzuschussfähig.
Nachteile: Die Beitragszahlung ist zweckgebunden (nämlich auf eine Beitragsreduzierung der privaten Krankenversicherung im Rentenalter gerichtet), der Beitrag für die gewünschte Beitragsreduzierung ist nicht garantiert (kann also steigen) und die Beiträge für den Beitragsentlastungstarif entfallen nicht im Rentenalter.

Für viele Versicherte sind andere Varianten sinnvoll.
Hier möchte ich z. B. geförderte Sparformen (Riesterrente und Basisrente) oder Sparvorgänge wie private Rentenversicherung oder Investmentsparplan nennen.
Die Leistungen aus diesen Anlageformen sind nicht zweckgebunden, sind häufig ertragreicher und lassen mehr Gestaltungsspielraum.

Gerne erörtere ich mit Ihnen die für Ihre individuelle Situation bedarfsgerechte Lösung.

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Welche Absicherungen sind für Kinder sinnvoll?

30. Oktober 2020 in Newsletter

Nach der Geburt eines Kindes werde ich häufig gefragt, welche Absicherung sinnvoll ist.
Eltern möchten ihren Kindern nicht nur ihre Liebe und Fürsorge schenken, sondern sie auch vor möglichen Gefahren des Alltag schützen.
Dabei lohnt es sich, nicht nur einen Blick auf die aktuelle Situation zu werfen.
Auch und gerade die Zukunft sollte betrachtet werden.
Banken und Versicherungen überschlagen sich mit so genannten „Kinderprodukten“.
Das Problem ist nur, das die meisten Angebote weder bedarfsgerecht noch sinnvoll sind.
Eltern sollten sich hüten, das erstbeste Angebot anzunehmen.

Doch welche Absicherungen sind für Kinder nun wirklich sinnvoll?

Ich verzichte hier bewusst auf die Nennung von bestimmten Produkten.
Vielmehr möchte die Risiken darstellen, denen Kinder ausgesetzt sind und die abgesichert werden sollten.

Für Kinder bis zum 10. Lebensjahr sollten Eltern die Risiken Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Krankheit und Behinderung betrachten.
Auch die Situation bei einem Ableben eines oder beider Elternteile verdient eine Betrachtung.

Für Kinder ab dem 10. Lebensjahr kann zusätzlich zu den o. g. Risiken bereits das Risiko Berufsunfähigkeit betrachtet werden.
Auch wenn es merkwürdig erscheint: Aber für Kinder ab dem 10. Lebensjahr kann bereits eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit versichert werden. Dabei handelt es sich zunächst um die Absicherung der Fähigkeit, die Schule besuchen zu können und später ein Studium bzw. eine Berufsausbildung absolvieren zu können.

Gut zu wissen:
Bereits für Kinder unter 10 Jahren, ja sogar für Babys und Kleinkinder, kann eine Option auf den späteren Abschluss einer BU-Versicherung vereinbart werden.
Highlight: Die Gesundheitsprüfung des Kindes erfolgt bei Vereinbarung der Option und nicht später, wenn der Vertrag aktiviert wird.
Jeder Erwachsene, der schon einmal vergeblich versucht hat, eine BU-Versicherung abzuschließen, wird sofort verstehen, welchen Vorteil diese Option bietet.

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Kfz-Versicherung. Beiträge wie bei einer Direktversicherung, Leistungen mit persönlichem Service. 5% Rabatt auf Ihren aktuellen Beitrag

30. Oktober 2020 in Kfz-Versicherung, Newsletter

Ist Ihre Kfz-Versicherung zu teuer geworden?
Sind Sie zwar mit den Beiträgen zufrieden, wünschen sich aber eine persönliche Betreuung?

Dann kann Ihnen geholfen werden!

Möglichkeit 1:
Gerne können Sie in meinem Kfz-Onlinerechner eine Berechnung durchführen und auch direkt online abschließen.
Eine Registrierung ist nur erforderlich, wenn Sie das Angebot speichern möchten oder den Vertrag online abschließen möchten.
Wenn Sie lieber einen PDF-Fragebogen ausfüllen möchten, dann finden Sie diesen hier.
Bitte einfach
per E-Mail thomas.kliem@ihr-fachmakler.de oder
Fax 030 79741391 an mich senden.

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Möglichkeit 2:
Durch unsere Kooperation mit dem Versicherungsunternehmen „die Bayerische“ können wir Ihnen einen Rabatt i. H. v. 5% auf den Beitrag des Jahres 2020 anbieten. Dieser Rabatt gilt auch, wenn der Versicherungsbeginn erst im Jahre 2021 ist.

Sprechen Sie mich gerne wegen der Voraussetzungen und Details an oder vereinbaren Sie einen Onlinetermin.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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