Mannheimer: NEU: Pflegekostentarif HUMANIS ZP13

13. Februar 2013 in Private Pflegezusatztarife

Diesen Artikel fange ich dieses Mal mit meinem FAZIT an:

Der schon sehr gute Pflegekostentarif der Mannheimer wurde durch die Überarbeitung der o.g. Punkte noch verbessert (s. meinen Artikel am Ende des Beitrages).

Ich freue mich sehr, dass ich bei den folgenden Punkten meine Empfehlungen mit einbringen durfte und diese im neuen Bedingungswerk umgesetzt wurden:

  1. Klarstellung bei der Bezugnahme auf den aktuellen Stand des SGB XI
  2. Klarstellung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (ärztliche Feststellung ist gleichzusetzen mit der MDK-Feststellung)
  3. Die Aufzählungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens korrespondierten nicht mit den Richtlinien der MDK-Einstufung und konnten so den Eindruck erwecken, dass die Mannheimer eine Parallelprüfung durchführen möchte (analog der ADL-Leistungsprüfung bei den Pflegerenten). Das war von der Mannheimer nicht gewollt und somit wurden die Verrichtungen klarer definiert.
  4. höhere Leistungen bei dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

Weiterhin wurden kundenfreundlich folgende Punkte verbessert:

–         höhere Leistungen bei Demenz, es gibt kein separates Prüfverfahren, sondern es wird der Pflegebescheid der Pflegekasse akzeptiert

–         bei stationärer und teilstationärer Pflege werden auch die Kosten für Unterkunft, Transport, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungs-zuschläge abgesichert

–         Tarifleistungen für Leistungen im Ausland wurden erhöht

Trotz der Beitragserhöhung, die ja der ganze Markt mit den neuen Unisex-Tarifen verzeichnet, bietet der HUMANIS ZP13 weiterhin ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis.

Noch hervorzuheben ist, dass die Mannheimer jedem Kunden, der einen Versicherungsvertrag für den ZP13 abschließt, folgendes zusichert:

„Unser Versprechen für die Zukunft

Sie haben sich für eine HUMANIS® Pflege-Zusatzversicherung entschieden.

Damit verfügen Sie über einen zukunftsfähigen finanziellen Schutz für den Pflegefall, der sich an den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen orientiert und Ihre Pflege-Pflichtversicherung ergänzt.

Falls sich in Zukunft die Bestimmungen der Pflege-Pflichtversicherung ändern sollten, werden wir bei Bedarf mit veränderten oder neuen Tarifen reagieren.

Wenn Sie dann in einen von der Mannheimer angebotenen Nachfolgetarif wechseln wollen, garantieren wir Ihnen die Anrechnung der aus Ihrem bisherigen Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung. Wechseln Sie innerhalb von drei Monaten nach unserem Angebot in diesen neuen Tarif, verzichten wir außerdem auf eine neue Gesundheitsprüfung.“

Eine bessere Formulierung habe ich bis jetzt noch bei keinem Pflegezusatztarif gesehen. Dort ist sonst formuliert: es „können“ die Bedingungen bei Änderung im SGB XI angepasst werden.

Mehr lesen Sie hier: Tarif ZP13_02_2013

 

Allianz Pflege-Bahr PZTG02 per 29.01.2013

2. Februar 2013 in Pflege-Bahr / Förderpflege

Pflege-Bahr der Allianz – Leistungsübersicht – Tarif PZTG02

Versicherungsfähig sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (soziale oder private Pflegepflichtver-sicherung) versichert sind, für Tarif PZTG02 eine Pflegevorsorgezulage nach §126 SGB XI (monatlich 5 Euro) erhalten und keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung beziehen oder bereits bezogen haben.

Der Mindestbeitrag beträgt 15 Euro (inkl. der 5 Euro Förderung).

Gezahlt wird bei Pflegebedürftigkeit in der privaten oder gesetzlichen Pflege-pflichtversicherung (Pflegestufen I bis III) oder bei einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz (§45a SGB XI, sogenannte Pflegestufe „0“) ein Pflegetagegeld. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bzw. der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz sowie die Zuordnung zu einer der Pflegestufen ergibt sich aus den Feststellungen der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung.

Versichert ist ein Pflegetagegeld (mindestens 20 Euro), worüber der Versicherte frei verfügen kann.

 Im Leistungsfall werden vom Beginn der Leistungen in der privaten oder gesetz-lichen Pflegepflichtversicherung an folgende Leistungen monatlich (jeder Monat wird mit 30 Tagen festgesetzt) ausgezahlt:

• Bei Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe I 30% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 120 Euro pro Kalendermonat.

• Bei Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe II 60% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 180 Euro pro Kalendermonat.

• Bei Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe III 100% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 600 Euro pro Kalendermonat.

• Bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe „0“) 10% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 60 Euro pro Kalendermonat (nicht zusätzlich zu den Pflegestufen I bis III).

•  Volle Leistung bei häuslicher Pflege sowohl durch Pflegefachkräfte als auch durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn und/oder ehrenamtliche Helfer (Laienpflege), also ambulant, teil- und vollstationär.

• Planmäßige Erhöhung des versicherten Tagessatzes (Dynamisierung) ohne Gesundheitsprüfung alle 36 Monate um 5% (max. in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) bis zum vollendeten 69. Lebensjahr der versicherten Person. Dies gilt auch im Pflegefall.

Folgende Kriterien sind noch erfüllt:

  • kein Höchstaufnahmealter
  • der Versicherer darf keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangen
  • jeder Kunde, der noch nicht pflegebedürftig oder in Pflegestufe 0 (Demenz) ist, muss aufgenommen werden (Kontrahierungszwang, keine Gesundheits-fragen)
  • Zulageverfahren über die Deutsche Rentenversicherung
  • die Beiträge müssen abhängig vom Alter als Unisex-Beiträge kalkuliert sein

Weiterhin sieht der Tarif PZTG02 keine Assistance-Leistungen, keine Einmalzahlung und keine Beitragsfreiheit im Pflegefall vor.

Die Wartezeit beträgt ab Versicherungsbeginn 5 Jahre.

Bei Unfällen und bedingungsgemäßer Kindernachversicherung entfällt die Wartezeit.

Die Leistungen werden rückwirkend ausgezahlt.

Vertragsdauer beträgt bis zu 2 Jahren. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

FAZIT

Viele Unterschiede wird es zwischen den einzelnen Pflege-Bahr-Anbietern nicht geben, s. folgendes Beispiel mit der Barmenia:

       die Barmenia zahlt das Pflegemonatsgeld (so heißt das Pflegetagegeld dort) im Voraus (die Allianz am Ende des Monats)

       die Dynamisierung ist nicht altersbegrenzt (bei der Allianz 69. LJ)

Pflege-Bahr Rechenbeispiele: geb. 03.02.1968

Pflegestufe 0 =   60 Euro

Pflegestufe 1 = 180 Euro

Pflegestufe 2 = 360 Euro

Pflegestufe 3 = 600 Euro

Beitrag Allianz      = 18,00 Euro

Beitrag Barmenia = 19,14 Euro

Beispiel „normaler“ Tarif der Allianz PZTB02

Pflegestufe 0 = 180 Euro

Pflegestufe 1 = 180 Euro

Pflegestufe 2 = 360 Euro

Pflegestufe 3 = 600 Euro

Beitrag = 20,74 Euro