Berichtszeitraum: 12. bis 18. September 2026
Die wichtigsten Punkte
- Steuern nach einer Trennung: Ein neu veröffentlichtes Urteil konkretisiert, wann ein Elternteil die Übertragung des Betreuungsfreibetrags verhindern kann.
- Inflation im Euroraum: Die endgültige Augustzahl beträgt 3,2 statt der zunächst geschätzten 3,3 Prozent. Das ist eine statistische Korrektur, keine Entwarnung bei den Lebenshaltungskosten.
1. Betreuungsfreibetrag: Großeltern ersetzen nicht automatisch den Beitrag eines Elternteils
Veröffentlicht am 17. September 2026. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Juni 2026, III R 2/24. Keine Gesetzesänderung.
Nach einer Trennung kann der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung eines minderjährigen Kindes unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Elternteil übertragen werden. Der andere kann widersprechen, wenn er Betreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in nicht unwesentlichem Umfang betreut.
Der Bundesfinanzhof stellt klar: Betreuen Großeltern das Kind ohne Zutun dieses Elternteils, wird ihm diese Betreuung nicht allein wegen der Verwandtschaft oder räumlichen Nähe zugerechnet. Quelle: BFH, III R 2/24
Fazit
Entscheidend sind die tatsächlichen Beiträge zur Betreuung. Das Urteil betrifft den Betreuungsfreibetrag, nicht automatisch sämtliche steuerlichen Vergünstigungen für Kinder.
Was Sie jetzt beachten sollten
Halten Sie Betreuungszeiten, Kosten und Absprachen nachvollziehbar fest. Lassen Sie bei einer strittigen Übertragung steuerlich prüfen, wie die Entscheidung auf Ihren Fall anzuwenden ist. Ob sich eine Steuerentlastung ergibt, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.
2. Inflation im Euroraum: endgültig 3,2 Prozent
Veröffentlicht am 17. September 2026. Amtliches Augustergebnis von Eurostat, keine Prognose.
Die Verbraucherpreise im Euroraum lagen im August 2026 um 3,2 Prozent über dem Vorjahresniveau. Die erste Schätzung hatte 3,3 Prozent ergeben. Im Juli waren es 2,9 Prozent.
Dienstleistungen und Energie lieferten die größten Beiträge zur Teuerung. Die korrigierte Zahl bedeutet daher nicht, dass das Leben wieder günstiger geworden ist. Das Preisniveau liegt weiterhin deutlich über dem Vorjahr. Quelle: Eurostat, Inflationsdaten für August 2026
Fazit
Ein Zehntelprozentpunkt weniger als zunächst gemeldet ist kein Anlass, eine langfristige Finanzplanung neu auszurichten. Für Ihren Haushalt zählt ohnehin nicht allein der europäische Durchschnitt, sondern die Entwicklung Ihrer eigenen Ausgaben.
Was Sie jetzt beachten sollten
Trennen Sie in Ihrer Haushaltsplanung regelmäßige Ausgaben von größeren Einzelanschaffungen. So erkennen Sie besser, ob beispielsweise Wohnen, Mobilität oder Lebensmittel dauerhaft mehr Geld beanspruchen.
Für die Ruhestandsplanung ist besonders wichtig, welche Ausgaben auch langfristig anfallen. Eine belastbare Planung sollte Spielraum für steigende Kosten lassen, ohne jeden neuen Monatswert ungeprüft in die Zukunft fortzuschreiben.
Finanzielle Entscheidungen brauchen einen verlässlichen Überblick. Eine einzelne Schlagzeile ersetzt ihn nicht.
Über den Autor: Thomas Kliem
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