Wochenbriefing Finanz- und Versicherungsberatung

3. Oktober 2026 in Education, Pflegeversicherung, Pflegeversicherung allgemein, Wochenbriefing

Berichtszeitraum: 26. September bis 2. Oktober 2026

Die wichtigsten Punkte

  1. Die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen in der Pflegeversicherung. Kinderlose sollen ab 2027 höhere Beiträge zahlen. Gleichzeitig sollen der Zugang zu Pflegegraden verändert und mehrere Leistungen neu geordnet werden.
  2. Die Inflation ist im September wieder deutlich gestiegen. In Deutschland liegt die vorläufige Rate bei 3,3 Prozent. Hauptursache sind erneut die Energiepreise.

1. Pflegeversicherung: Neue Beiträge und Leistungsregeln geplant

Datum und Status: Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten. Die Änderungen sind daher noch nicht geltendes Recht.

Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen neu ordnen. Ohne Gegenmaßnahmen rechnet sie für 2027 mit einem Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro. Für 2028 werden mehr als 15 Milliarden Euro erwartet.

Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben. Dennoch können einzelne Versicherte deutlich stärker belastet werden.

Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz

Höherer Zuschlag für Kinderlose

Der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung soll zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen.

Die zusätzlichen 0,3 Prozentpunkte werden von den Versicherten allein getragen. Bei einem beitragspflichtigen Einkommen von 4.000 Euro wären das 12 Euro mehr im Monat.

Neuer Zuschlag bei mitversicherten Ehepartnern

Ab 2028 ist ein weiterer Zuschlag von 0,52 Prozent vorgesehen, wenn ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner beitragsfrei mitversichert ist.

Der Zuschlag soll auf die beitragspflichtigen Einnahmen des zahlenden Mitglieds erhoben werden. Ausnahmen sind unter anderem für Eltern von Kindern mit Behinderungen und für Menschen vorgesehen, die Angehörige zu Hause pflegen.

Diese Änderungen betreffen die soziale Pflegeversicherung. Sie lassen sich nicht unmittelbar auf die Beiträge einer privaten Pflegepflichtversicherung übertragen.

Höhere Hürden bei neuen Pflegegraden

Der Entwurf sieht ab 2027 höhere Punktgrenzen bei der Pflegebegutachtung vor:

Pflegegrad Bisher erforderlich Geplant ab 2027
Pflegegrad 1 12,5 Punkte 15 Punkte
Pflegegrad 2 27 Punkte 30 Punkte
Pflegegrad 3 47,5 Punkte 50 Punkte
Pflegegrad 4 70 Punkte 70 Punkte
Pflegegrad 5 90 Punkte 90 Punkte

Nach Berechnungen im Gesetzentwurf könnten die geänderten Grenzen und Bewertungsregeln dazu führen, dass bei Erstbegutachtungen deutlich weniger Anträge zu einem Pflegegrad führen.

Für bereits eingestufte Pflegebedürftige ist ein Bestandsschutz vorgesehen. Ein vorhandener Pflegegrad soll bei einer späteren Begutachtung nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen verloren gehen.

Änderungen beim Entlastungsbetrag

Besonders wichtig ist die geplante Änderung bei Pflegegrad 1.

Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll für neue Fälle entfallen. An seine Stelle soll eine fachliche Pflegebegleitung treten. Bereits bestehende Leistungsansprüche sollen geschützt werden.

Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist ein Sozialraumbudget von monatlich 175 Euro geplant. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren soll es bis zu 300 Euro betragen.

Das neue Budget wäre jedoch enger gebunden als der bisherige Entlastungsbetrag. Es soll nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden können. Nicht verbrauchte Beträge sollen nicht mehr angespart werden können.

Pflegeleistungen sollen erst ab 2029 regelmäßig steigen

Die bisher für 2028 vorgesehene allgemeine Erhöhung der Pflegeleistungen soll entfallen.

Stattdessen ist ab 2029 eine jährliche Anpassung geplant. Grundlage soll die durchschnittliche Kerninflation der drei vorhergehenden Jahre sein. Die Erhöhung darf allerdings nicht stärker ausfallen als die Lohnentwicklung.

Weitere Vorhaben sind ein digitaler Zugang zu Pflegeleistungen, Unterstützung in akuten Pflegesituationen, eine Pflegebegleitung für zu Hause und ein Vorsorgeangebot ab dem 60. Lebensjahr. Die Einführung erfolgt teilweise erst 2028 oder 2029.

Fazit

Der Entwurf enthält Verbesserungen bei der Organisation häuslicher Pflege und der Unterstützung in Akutsituationen. Gleichzeitig werden Beiträge erhöht und der Zugang zu Leistungen teilweise erschwert.

Für Kinderlose können bereits 2027 höhere monatliche Kosten entstehen. Menschen mit einem neu auftretenden Pflegebedarf könnten von den strengeren Begutachtungsregeln und dem Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 betroffen sein.

Da das parlamentarische Verfahren noch bevorsteht, können einzelne Regelungen verändert werden.

Was Sie jetzt beachten sollten

  • Wenn bereits ein Pflegebedarf besteht, sollten Sie diesen nachvollziehbar dokumentieren und einen erforderlichen Antrag nicht allein wegen der angekündigten Reform aufschieben.
  • Bei einem vorhandenen Pflegegrad besteht derzeit kein Anlass, nur aufgrund des Gesetzentwurfs eine neue Begutachtung zu beantragen.
  • Kinderlose können ihre mögliche Mehrbelastung überschlägig mit 0,3 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens berechnen.
  • Familien mit einem beitragsfrei mitversicherten Ehepartner sollten die geplante Regelung für 2028 weiter beobachten.
  • Planen Sie Pflegekosten nicht ausschließlich mit den Leistungen der Pflegeversicherung. Sie bleibt auch nach der Reform eine Teilabsicherung.

2. Inflation steigt in Deutschland auf 3,3 Prozent

Datum und Status: Das Statistische Bundesamt hat am 30. September 2026 eine vorläufige Schätzung für September veröffentlicht. Das endgültige Ergebnis steht noch aus.

Die Verbraucherpreise lagen voraussichtlich 3,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im August hatte die Inflationsrate 2,9 Prozent betragen.

Gegenüber August stiegen die Preise innerhalb eines Monats um 0,6 Prozent.

Die einzelnen Bereiche entwickelten sich sehr unterschiedlich:

  • Energie: plus 14,9 Prozent
  • Dienstleistungen: plus 2,7 Prozent
  • Nahrungsmittel: plus 0,4 Prozent
  • Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel: 2,4 Prozent

Der erneute Anstieg wird damit vor allem von den Energiepreisen verursacht.

Statistisches Bundesamt: Inflationsrate im September 2026

Auch im Euroraum ist die Inflation deutlich gestiegen. Eurostat schätzt sie für September auf 3,8 Prozent nach 3,2 Prozent im August. Die Energiepreise lagen 18,8 Prozent über dem Vorjahresniveau. Die vollständigen Zahlen sollen am 16. Oktober veröffentlicht werden.

Eurostat: Vorläufige Inflation im September 2026

Fazit

Der Inflationsanstieg ist ernst zu nehmen. Die unveränderte Kerninflation von 2,4 Prozent zeigt jedoch, dass der aktuelle Schub vor allem durch Energie verursacht wird.

Für Ihre Geldanlage zählt weiterhin die Rendite nach Kosten, Steuern und Inflation. Ein Tagesgeldzins von drei Prozent führt bei einer Inflationsrate von 3,3 Prozent noch nicht zu einem realen Kaufkraftgewinn.

Ein einzelner Monatswert ist dennoch kein ausreichender Grund, eine langfristig geplante Geldanlage grundlegend zu verändern.

Was Sie jetzt beachten sollten

  • Prüfen Sie, welchen Anteil Energie an Ihren persönlichen Ausgaben hat.
  • Vergleichen Sie Sparzinsen nicht nur untereinander, sondern auch mit der Inflationsrate.
  • Berücksichtigen Sie in der Ruhestandsplanung mehrere Inflationsszenarien.
  • Planen Sie bei festen Renten oder regelmäßigen Entnahmen ausreichenden Spielraum für steigende Lebenshaltungskosten ein.
  • Behalten Sie eine notwendige Geldreserve verfügbar, vermeiden Sie aber dauerhaft unverzinste Guthaben, die deutlich an Kaufkraft verlieren.

Wochenbriefing Finanz- und Versicherungsberatung

19. September 2026 in Education, Wochenbriefing

Berichtszeitraum: 12. bis 18. September 2026

Die wichtigsten Punkte

  • Steuern nach einer Trennung: Ein neu veröffentlichtes Urteil konkretisiert, wann ein Elternteil die Übertragung des Betreuungsfreibetrags verhindern kann.
  • Inflation im Euroraum: Die endgültige Augustzahl beträgt 3,2 statt der zunächst geschätzten 3,3 Prozent. Das ist eine statistische Korrektur, keine Entwarnung bei den Lebenshaltungskosten.

1. Betreuungsfreibetrag: Großeltern ersetzen nicht automatisch den Beitrag eines Elternteils

Veröffentlicht am 17. September 2026. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Juni 2026, III R 2/24. Keine Gesetzesänderung.

Nach einer Trennung kann der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung eines minderjährigen Kindes unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Elternteil übertragen werden. Der andere kann widersprechen, wenn er Betreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in nicht unwesentlichem Umfang betreut.

Der Bundesfinanzhof stellt klar: Betreuen Großeltern das Kind ohne Zutun dieses Elternteils, wird ihm diese Betreuung nicht allein wegen der Verwandtschaft oder räumlichen Nähe zugerechnet. Quelle: BFH, III R 2/24

Fazit

Entscheidend sind die tatsächlichen Beiträge zur Betreuung. Das Urteil betrifft den Betreuungsfreibetrag, nicht automatisch sämtliche steuerlichen Vergünstigungen für Kinder.

Was Sie jetzt beachten sollten

Halten Sie Betreuungszeiten, Kosten und Absprachen nachvollziehbar fest. Lassen Sie bei einer strittigen Übertragung steuerlich prüfen, wie die Entscheidung auf Ihren Fall anzuwenden ist. Ob sich eine Steuerentlastung ergibt, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.

2. Inflation im Euroraum: endgültig 3,2 Prozent

Veröffentlicht am 17. September 2026. Amtliches Augustergebnis von Eurostat, keine Prognose.

Die Verbraucherpreise im Euroraum lagen im August 2026 um 3,2 Prozent über dem Vorjahresniveau. Die erste Schätzung hatte 3,3 Prozent ergeben. Im Juli waren es 2,9 Prozent.

Dienstleistungen und Energie lieferten die größten Beiträge zur Teuerung. Die korrigierte Zahl bedeutet daher nicht, dass das Leben wieder günstiger geworden ist. Das Preisniveau liegt weiterhin deutlich über dem Vorjahr. Quelle: Eurostat, Inflationsdaten für August 2026

Fazit

Ein Zehntelprozentpunkt weniger als zunächst gemeldet ist kein Anlass, eine langfristige Finanzplanung neu auszurichten. Für Ihren Haushalt zählt ohnehin nicht allein der europäische Durchschnitt, sondern die Entwicklung Ihrer eigenen Ausgaben.

Was Sie jetzt beachten sollten

Trennen Sie in Ihrer Haushaltsplanung regelmäßige Ausgaben von größeren Einzelanschaffungen. So erkennen Sie besser, ob beispielsweise Wohnen, Mobilität oder Lebensmittel dauerhaft mehr Geld beanspruchen.

Für die Ruhestandsplanung ist besonders wichtig, welche Ausgaben auch langfristig anfallen. Eine belastbare Planung sollte Spielraum für steigende Kosten lassen, ohne jeden neuen Monatswert ungeprüft in die Zukunft fortzuschreiben.

Finanzielle Entscheidungen brauchen einen verlässlichen Überblick. Eine einzelne Schlagzeile ersetzt ihn nicht.

Wochenbriefing Finanz- und Versicherungsberatung

12. September 2026 in Wochenbriefing

Berichtszeitraum: 5. bis 11. September 2026

Die wichtigsten Punkte

  1. Die Europäische Zentralbank erhöht die Leitzinsen um 0,25 Prozentpunkte. Das kann sich auf Tagesgeld, Festgeld, Anleihen und Finanzierungen auswirken.
  2. Die deutsche Inflationsrate von 2,9 Prozent wurde bestätigt. Hauptursache sind deutlich gestiegene Energiepreise.

1. EZB erhöht die Leitzinsen

Die Europäische Zentralbank hat am 10. September 2026 beschlossen, alle drei Leitzinsen um jeweils 0,25 Prozentpunkte zu erhöhen. Die neuen Zinssätze gelten ab dem 16. September 2026:

  • Einlagenzins: 2,50 Prozent
  • Hauptrefinanzierungssatz: 2,65 Prozent
  • Spitzenrefinanzierungssatz: 2,90 Prozent

Als Grund nennt die EZB vor allem den energiebedingten Inflationsdruck infolge des Konflikts im Nahen Osten.

Für den Euroraum erwartet sie nun eine durchschnittliche Inflationsrate von 3,0 Prozent im Jahr 2026, 2,5 Prozent im Jahr 2027 und 2,1 Prozent im Jahr 2028. Ob weitere Zinserhöhungen folgen, ist offen. Die EZB will darüber weiterhin von Sitzung zu Sitzung entscheiden.

Fazit

Für Sparer können sich die Aussichten auf höhere Zinsen bei Tagesgeld und Festgeld verbessern. Banken geben Änderungen des Leitzinses allerdings nicht immer sofort und vollständig an ihre Kunden weiter. Ein Vergleich der Konditionen kann sich daher lohnen.

Bei bestehenden Anleihen mit längerer Laufzeit können steigende Marktzinsen zu weiteren Kursverlusten führen. Wer die Anleihe bis zur Fälligkeit hält und der Herausgeber zahlungsfähig bleibt, erhält grundsätzlich weiterhin die vereinbarten Zinsen und den vorgesehenen Rückzahlungsbetrag.

Kredite und Anschlussfinanzierungen dürften tendenziell teurer werden. Wer in absehbarer Zeit eine Immobilie kaufen oder eine bestehende Finanzierung verlängern möchte, sollte deshalb frühzeitig verschiedene Angebote vergleichen.

Für Menschen im Ruhestand bieten höhere Zinsen neue Möglichkeiten für den sicheren Teil ihrer Geldanlage. Gleichzeitig bleibt entscheidend, was nach Abzug der Inflation tatsächlich an Kaufkraft übrig bleibt.

Eine langfristige Anlagestrategie sollte nicht allein wegen einer einzelnen Zinsentscheidung verändert werden.

2. Deutsche Inflationsrate von 2,9 Prozent bestätigt

Das Statistische Bundesamt hat die vorläufigen Zahlen für August 2026 bestätigt:

  • Verbraucherpreise gegenüber August 2025: plus 2,9 Prozent
  • Verbraucherpreise gegenüber Juli 2026: plus 0,2 Prozent
  • Inflation ohne Nahrungsmittel und Energie: 2,4 Prozent
  • Energiepreise: plus 10,5 Prozent

Der aktuelle Anstieg der Inflation ist damit vor allem auf die deutlich gestiegenen Energiepreise zurückzuführen. Die sogenannte Kerninflation liegt niedriger.

Fazit

Eine Inflationsrate von 2,9 Prozent bedeutet, dass 100 Euro nach einem Jahr rechnerisch nur noch eine Kaufkraft von rund 97,18 Euro besitzen.

Bei der Geldanlage reicht es deshalb nicht, allein auf den ausgewiesenen Zinssatz zu schauen. Entscheidend ist, welche Rendite nach Abzug von Inflation, Kosten und gegebenenfalls Steuern verbleibt.

Für die Ruhestandsplanung sollte nicht dauerhaft mit nur einer Inflationsannahme gerechnet werden. Sinnvoll sind mehrere Szenarien:

  • ein Basisszenario mit langfristig moderater Inflation
  • ein Szenario mit drei bis vier Prozent Inflation
  • eine gesonderte Betrachtung der persönlichen Ausgaben

Gerade bei Menschen im Ruhestand kann die persönliche Teuerung höher ausfallen als der allgemeine Durchschnitt. Das gilt insbesondere dann, wenn Wohnen, Energie, Gesundheit und Pflege einen großen Anteil der monatlichen Ausgaben ausmachen.

Auch eine hohe Geldreserve schützt nur scheinbar vor Risiken. Liegt die Verzinsung dauerhaft unter der Inflationsrate, verliert das Guthaben Jahr für Jahr an Kaufkraft. Die notwendige Reserve für unerwartete Ausgaben sollte dennoch jederzeit verfügbar bleiben.

Der aktuelle Inflationsanstieg ist ernst zu nehmen. Er ist aber kein Grund, eine langfristig geplante Geldanlage aufgrund eines einzelnen Monatswertes grundlegend zu verändern.