Am 01.01.2023 sind die Beiträge in der GKV gestiegen.
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder NICHT individuell informieren müssen! Das heißt, es ist ausnahmsweise – bis Ende März 2023 – nicht erforderlich, dass individuelle Briefe mit Ankündigung der Erhöhung versendet werden. Stattdessen reicht die Bekanntgabe mittels Aushang, Mitgliederzeitschrift oder Homepage vollständig aus. Die Folge: Viele Mitglieder werden gar nichts von der Beitragserhöhung mitbekommen! Und wer schaut sich schon seine Gehaltsabrechnung so genau an, dass die Erhöhung der Kassenbeiträge auffällt?
Durch die Auswahl einer günstigen GKV lassen sich bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 EUR jährlich bis zu 210 EUR sparen.
Die Krankenkassenleistungen sind zu 99% identisch. Der Wechsel zu einem günstigen Anbieter ist also fast immer problemlos möglich.
Der Beitrag der GKV setzt sich aus dem kasseneinheitlichen Beitragssatz und dem pro Kasse individuellen Zusatzbeitrag zusammen.
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag oder führt sie diesen erstmalig ein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Auch wenn Sie die Kasse nicht ausdrücklich auf die Erhöhung des Zusatzbeitrags hinweist.
Kündigungsfrist beachten
Bitte beachten Sie, dass es bei Beitragserhöhungen von Gesetzlichen Krankenkassen zwar ein sogenanntes
„Sonderkündigungsrecht“ gibt – das bezieht sich aber nur auf Personen, die weniger als 12 Monate in ihrer
aktuellen Kasse Mitglied sind und daher eigentlich noch nicht wechseln dürften. Aber egal ob mit oder ohne
Sonderkündigungsrecht: Ein Wechsel ist IMMER nur mit einer Frist von zwei vollen Monaten möglich – auch bei
einer Beitragserhöhung!
Dabei kann die Kündigung NICHT mehr vom Mitglied selbst ausgesprochen werden, das geht nur noch im Rahmen
der Antragstellung bei einer neuen Krankenkasse.
Wenn Sie eine günstige Krankenkasse auswählen möchten, habe ich Ihnen eine Auswahl von Anbietern mit Vergleichs- und Abschlussmöglichkeit zusammengestellt. Folgen Sie einfach den Anweisungen und sparen Sie sich unnötig hohe Beiträge.
Mit der Antragstellung führt die neue Krankenkasse das Kündigungsprocedere bei Ihrer alten Krankenkasse für Sie durch.
Sie müssen sich nicht selber darum kümmern.
Über den Autor: Thomas Kliem
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