Krankenkassen erhöhen die Beiträge und (fast) niemand merkt es

2. Januar 2023 in GKV

Am 01.01.2023 sind die Beiträge in der GKV gestiegen.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder NICHT individuell informieren müssen! Das heißt, es ist ausnahmsweise – bis Ende März 2023 – nicht erforderlich, dass individuelle Briefe mit Ankündigung der Erhöhung versendet werden. Stattdessen reicht die Bekanntgabe mittels Aushang, Mitgliederzeitschrift oder Homepage vollständig aus. Die Folge: Viele Mitglieder werden gar nichts von der Beitragserhöhung mitbekommen! Und wer schaut sich schon seine Gehaltsabrechnung so genau an, dass die Erhöhung der Kassenbeiträge auffällt?

Durch die Auswahl einer günstigen GKV lassen sich bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 EUR jährlich bis zu 210 EUR sparen.

Die Krankenkassenleistungen sind zu 99% identisch. Der Wechsel zu einem günstigen Anbieter ist also fast immer problemlos möglich.

Der Beitrag der GKV setzt sich aus dem kasseneinheitlichen Beitragssatz und dem pro Kasse individuellen Zusatzbeitrag zusammen.
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag oder führt sie diesen erstmalig ein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Auch wenn Sie die Kasse nicht ausdrücklich auf die Erhöhung des Zusatzbeitrags hinweist.

Kündigungsfrist beachten 
Bitte beachten Sie, dass es bei Beitragserhöhungen von Gesetzlichen Krankenkassen zwar ein sogenanntes
„Sonderkündigungsrecht“ gibt – das bezieht sich aber nur auf Personen, die weniger als 12 Monate in ihrer
aktuellen Kasse Mitglied sind und daher eigentlich noch nicht wechseln dürften. Aber egal ob mit oder ohne
Sonderkündigungsrecht: Ein Wechsel ist IMMER nur mit einer Frist von zwei vollen Monaten möglich – auch bei
einer Beitragserhöhung!
Dabei kann die Kündigung NICHT mehr vom Mitglied selbst ausgesprochen werden, das geht nur noch im Rahmen
der Antragstellung bei einer neuen Krankenkasse.

Wenn Sie eine günstige Krankenkasse auswählen möchten, habe ich Ihnen eine Auswahl von Anbietern mit Vergleichs- und Abschlussmöglichkeit zusammengestellt. Folgen Sie einfach den Anweisungen und sparen Sie sich unnötig hohe Beiträge.

Mit der Antragstellung führt die neue Krankenkasse das Kündigungsprocedere bei Ihrer alten Krankenkasse für Sie durch.
Sie müssen sich nicht selber darum kümmern.

Vorsicht bei Bonusangeboten der Krankenkasse

5. September 2020 in GKV

Gesetzliche Krankenkassen versuchen sich seit einiger Zeit mit Bonusangeboten zu überbieten.
Manche Angebote sind sinnvoll, andere Angebote sind es nicht.
Ziel dieser Boni ist es vermutlich auch, Mitglieder von anderen Mitbewerbern abzuwerben.

Im Fitness-Studio meines Vertrauens ist mir kürzlich ein Plakat ins Auge gefallen.
Da ich mich keiner Urheberrechtsdiskussion aussetzen möchten, an dieser Stelle nur eine kurze Beschreibung und kein Foto:

Auf dem Plakat einer Krankenkasse wird ein erkennbar untrainierter Mann gezeigt.
Folgender Text ist zu sehen: „Fit²“ und „Wenn die Leistung stimmt gibt’s Kohle“.
Berufsbedingt hat mich dieses Plakat angesprochen und ich habe weiter gelesen.
„75 Euro Bonus pro Jahr für Ihr regelmäßiges Training“.

Die Krankenkasse zahlt dem Mitglied also einen Bonus von 75 Euro pro Jahr, wenn es nachweislich regelmäßig trainiert.
Der Nachweis kann z. B. durch eine Bestätigung des Fitness-Studios erfolgen.

Klingt gut, oder?
Wer möchte nicht 75 Euro pro Jahr geschenkt bekommen?

Neugierig wie ich bin, habe ich einfach einmal eine Berechnung durchgeführt.
Vorgabe: Arbeitnehmer*in, 2.000 Euro Bruttogehalt.
Fragestellung: Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmeranteil) 
a) beim günstigsten Anbieter
b) bei einem Anbieter mit sinnvollen medizinischen Zusatzleistungen außerhalb eines Bonussystems
c) bei der mit dem Plakat werbenden Krankenkasse

Die Untersuchung bezieht sich auf Krankenkassen, die in Berlin geöffnet sind.

Ergebnis:
Beim günstigsten Anbieter beträgt der Arbeitnehmeranteil 149,90 Euro.
bei einem Anbieter mit sinnvollen medizinischen Zusatzleistungen beträgt der AN-Anteil 153,00 Euro.
Bei „unserer“ mit dem Plakat werbenden Krankenkassen beträgt der AN-Anteil 160,90 EUR.

Gegenüber dem günstigsten Anbieter zahlt man also 11,00 Euro mehr pro Monat.
Auf ein Jahr gerechnet folglich 132,00 Euro mehr pro Monat.
Selbst bei Berücksichtigung des Bonus i. H. v. 70,00 Euro sind das noch immer 62,00 Euro mehr,
als beim günstigsten Anbieter.

Bei einem höheren Gehalt fällt der absolute Beitragsunterschied natürlich noch höher aus.

Wie man unschwer erkennen kann, lohnt sich ein Krankenkassenwechsel wegen eines Bonus nicht unbedingt.
Zumindest nicht in diesem Beispiel.

Wenn Sie Beiträge und Zusatzleistungen verschiedener gesetzlicher Krankenkassen vergleichen möchten, sollten Sie sich nicht von Boni leiten lassen. Zumal diese Bonussysteme auch schnell wieder „verschwinden“ könnten.

Einen ausführlichen Vergleich zu Beiträgen, Leistungen und Hintergrundinformationen können Sie auf unserer

Serviceseite

durchführen.