Beitragsanpassungen private Krankenversicherungen und wie Sie vorsorgen können

30. Oktober 2020 in Newsletter, PKV

Alle Jahre wieder kommt, zumindest bei manchen privaten Krankenversicherungen, eine Beitragsanpassung.
Eine Reduzierung der Beiträge, auch wenn diese zugegebenermaßen selten sind und wenn, dann meistens gering ausfallen, werden oftmals einfach zur Kenntnis genommen oder ignoriert.
Ganz anders sieht es bei Beitragssteigerungen aus.

Ich möchte an dieser Stelle darauf verzichten, genau zu erklären, warum es zu Beitragsanpassungen kommen muss und wie und wo das geregelt ist. Diese Informationen erhalten Sie bei jeder Beitragsanpassung schriftlich von Ihrem Versicherungsunternehmen.
Mir geht es darum, einen immer wieder zu beobachtenden Reflex, den ich absolut nachvollziehen kann, zu kommentieren.
Ja, genau: Der erste Reflex ist häufig der Wunsch, den bestehenden Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Wer wegen einer Beitragserhöhung die Krankenversicherung wechselt, verbessert langfristig seine Situation in der Regel nicht. Ganz im Gegenteil: Bei einem Wechsel fällt eine erneute Gesundheitsprüfung an. Bei einem Wechsel können nicht die kompletten Alterungsrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden, sondern nur die so genannten Übertragungswerte. Das kann bei bereits länger bestehenden Verträgen zu einem hohen Verlust führen und im Alter möglicherweise zu stärker steigenden Beiträgen.
Und bietet der neue Anbieter wirklich zu 100% die Tarifleistungen des vorhergehenden Vertrags bzw. der gewünschten Leistungsinhalte?

Was soll ich aber tun, wenn meine Beiträge häufig und/oder stark steigen?
In diesem Fall wäre zunächst zu prüfen, ob ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft möglich ist.
Das kann bestimmte Tarifbausteine oder auch die vereinbarte Selbstbeteiligung betreffen.
Manchmal auch den Wechsel in eine Tarifvariante oder Tarifgeneration.
Erst wenn es hier keine sinnvolle Alternative gibt, kann ausnahmsweise der Wechsel zu einem anderen Anbieter geprüft werden.
Wenn Ihnen die Beiträge Ihrer Krankenversicherung zu hoch sind oder zu hoch erscheinen, sprechen Sie mich gerne an.
In einem individuellen Gespräch finden wir sicher eine passende Lösung.

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Wie kann ich gegen steigende Beiträge vorsorgen?
Lassen Sie mich ganz ehrlich sein. Gegen steigende Beiträge können Sie relativ wenig tun. Allenfalls können Sie bei der Auswahl der Versicherung darauf achten, ob der Beitrag im Vergleich zu Anbietern mit vergleichbaren Leistungen nicht zu günstig ist.
Zu Günstig? Ja! Zu günstige Tarife neigen dazu, langfristig (stärker) zu steigen. Warum sollte Anbieter A bei gleichen oder zumindest vergleichbaren Leistungen langfristig preiswerter als Anbieter B sein? Die Versicherten verursachen bei Anbieter A und bei Anbieter B langfristig und im Durchschnitt die gleichen Kosten. Allenfalls besonders hohe Rücklagen könnten Versicherer A langfristig günstiger als Versicherer B halten. Im aktuellen Umfeld sind zwar nicht alle Versicherer gleich gut aufgestellt, die Unterschiede nähern sich aber immer mehr an.

Was Sie aber tun können und sollten, ist eine Eigenvorsorge gegen Ihre finanzielle Belastung aus Ihren Krankenversicherungsbeiträgen zu treffen.
Eine private Krankenversicherung ist – und da lasse ich nicht gerne mit mir diskutieren – nicht dafür da, um langfristig Beiträge gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse zu sparen. Eine private Krankenversicherung ist dafür da, eine bessere medizinische Versorgung als in der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten. 
Eine besondere Rolle spielen hier die sogenannten Restkostenversicherungen für Beihilfeberechtigte (i. d. R. Beamte).
Beamte sind, bis auf wenige Ausnahmen, fast immer richtig in der privaten Krankenversicherung aufgehoben.

Welche Möglichkeiten bieten sich an?
Hier ist zu unterscheiden zwischen den Möglichkeiten, die der jeweilige private Krankenversicherer anbietet und den Möglichkeiten, die der Finanz- und Versicherungsmarkt anbietet.

Zu den Möglichkeiten, die die privaten Krankenversicherer anbieten, gehört in erster Line der sogenannte Beitragsentlastungstarif. Hierbei handelt es sich dem Grunde nach um einen zweckgebundenen Sparvorgang.
Gegen Zahlung eines bestimmten monatlichen Beitrags erhalten Sie im Rentenalter eine Beitragsreduzierung.
Vorteil: Grundsätzlich ist der Beitragsentlastungstarif arbeitgeberzuschussfähig.
Nachteile: Die Beitragszahlung ist zweckgebunden (nämlich auf eine Beitragsreduzierung der privaten Krankenversicherung im Rentenalter gerichtet), der Beitrag für die gewünschte Beitragsreduzierung ist nicht garantiert (kann also steigen) und die Beiträge für den Beitragsentlastungstarif entfallen nicht im Rentenalter.

Für viele Versicherte sind andere Varianten sinnvoll.
Hier möchte ich z. B. geförderte Sparformen (Riesterrente und Basisrente) oder Sparvorgänge wie private Rentenversicherung oder Investmentsparplan nennen.
Die Leistungen aus diesen Anlageformen sind nicht zweckgebunden, sind häufig ertragreicher und lassen mehr Gestaltungsspielraum.

Gerne erörtere ich mit Ihnen die für Ihre individuelle Situation bedarfsgerechte Lösung.

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Welche Absicherungen sind für Kinder sinnvoll?

30. Oktober 2020 in Newsletter

Nach der Geburt eines Kindes werde ich häufig gefragt, welche Absicherung sinnvoll ist.
Eltern möchten ihren Kindern nicht nur ihre Liebe und Fürsorge schenken, sondern sie auch vor möglichen Gefahren des Alltag schützen.
Dabei lohnt es sich, nicht nur einen Blick auf die aktuelle Situation zu werfen.
Auch und gerade die Zukunft sollte betrachtet werden.
Banken und Versicherungen überschlagen sich mit so genannten „Kinderprodukten“.
Das Problem ist nur, das die meisten Angebote weder bedarfsgerecht noch sinnvoll sind.
Eltern sollten sich hüten, das erstbeste Angebot anzunehmen.

Doch welche Absicherungen sind für Kinder nun wirklich sinnvoll?

Ich verzichte hier bewusst auf die Nennung von bestimmten Produkten.
Vielmehr möchte die Risiken darstellen, denen Kinder ausgesetzt sind und die abgesichert werden sollten.

Für Kinder bis zum 10. Lebensjahr sollten Eltern die Risiken Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Krankheit und Behinderung betrachten.
Auch die Situation bei einem Ableben eines oder beider Elternteile verdient eine Betrachtung.

Für Kinder ab dem 10. Lebensjahr kann zusätzlich zu den o. g. Risiken bereits das Risiko Berufsunfähigkeit betrachtet werden.
Auch wenn es merkwürdig erscheint: Aber für Kinder ab dem 10. Lebensjahr kann bereits eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit versichert werden. Dabei handelt es sich zunächst um die Absicherung der Fähigkeit, die Schule besuchen zu können und später ein Studium bzw. eine Berufsausbildung absolvieren zu können.

Gut zu wissen:
Bereits für Kinder unter 10 Jahren, ja sogar für Babys und Kleinkinder, kann eine Option auf den späteren Abschluss einer BU-Versicherung vereinbart werden.
Highlight: Die Gesundheitsprüfung des Kindes erfolgt bei Vereinbarung der Option und nicht später, wenn der Vertrag aktiviert wird.
Jeder Erwachsene, der schon einmal vergeblich versucht hat, eine BU-Versicherung abzuschließen, wird sofort verstehen, welchen Vorteil diese Option bietet.

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Kfz-Versicherung. Beiträge wie bei einer Direktversicherung, Leistungen mit persönlichem Service. 5% Rabatt auf Ihren aktuellen Beitrag

30. Oktober 2020 in Kfz-Versicherung, Newsletter

Ist Ihre Kfz-Versicherung zu teuer geworden?
Sind Sie zwar mit den Beiträgen zufrieden, wünschen sich aber eine persönliche Betreuung?

Dann kann Ihnen geholfen werden!

Möglichkeit 1:
Gerne können Sie in meinem Kfz-Onlinerechner eine Berechnung durchführen und auch direkt online abschließen.
Eine Registrierung ist nur erforderlich, wenn Sie das Angebot speichern möchten oder den Vertrag online abschließen möchten.
Wenn Sie lieber einen PDF-Fragebogen ausfüllen möchten, dann finden Sie diesen hier.
Bitte einfach
per E-Mail thomas.kliem@ihr-fachmakler.de oder
Fax 030 79741391 an mich senden.

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Möglichkeit 2:
Durch unsere Kooperation mit dem Versicherungsunternehmen „die Bayerische“ können wir Ihnen einen Rabatt i. H. v. 5% auf den Beitrag des Jahres 2020 anbieten. Dieser Rabatt gilt auch, wenn der Versicherungsbeginn erst im Jahre 2021 ist.

Sprechen Sie mich gerne wegen der Voraussetzungen und Details an oder vereinbaren Sie einen Onlinetermin.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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Vorsicht bei Bonusangeboten der Krankenkasse

5. September 2020 in GKV

Gesetzliche Krankenkassen versuchen sich seit einiger Zeit mit Bonusangeboten zu überbieten.
Manche Angebote sind sinnvoll, andere Angebote sind es nicht.
Ziel dieser Boni ist es vermutlich auch, Mitglieder von anderen Mitbewerbern abzuwerben.

Im Fitness-Studio meines Vertrauens ist mir kürzlich ein Plakat ins Auge gefallen.
Da ich mich keiner Urheberrechtsdiskussion aussetzen möchten, an dieser Stelle nur eine kurze Beschreibung und kein Foto:

Auf dem Plakat einer Krankenkasse wird ein erkennbar untrainierter Mann gezeigt.
Folgender Text ist zu sehen: „Fit²“ und „Wenn die Leistung stimmt gibt’s Kohle“.
Berufsbedingt hat mich dieses Plakat angesprochen und ich habe weiter gelesen.
„75 Euro Bonus pro Jahr für Ihr regelmäßiges Training“.

Die Krankenkasse zahlt dem Mitglied also einen Bonus von 75 Euro pro Jahr, wenn es nachweislich regelmäßig trainiert.
Der Nachweis kann z. B. durch eine Bestätigung des Fitness-Studios erfolgen.

Klingt gut, oder?
Wer möchte nicht 75 Euro pro Jahr geschenkt bekommen?

Neugierig wie ich bin, habe ich einfach einmal eine Berechnung durchgeführt.
Vorgabe: Arbeitnehmer*in, 2.000 Euro Bruttogehalt.
Fragestellung: Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmeranteil) 
a) beim günstigsten Anbieter
b) bei einem Anbieter mit sinnvollen medizinischen Zusatzleistungen außerhalb eines Bonussystems
c) bei der mit dem Plakat werbenden Krankenkasse

Die Untersuchung bezieht sich auf Krankenkassen, die in Berlin geöffnet sind.

Ergebnis:
Beim günstigsten Anbieter beträgt der Arbeitnehmeranteil 149,90 Euro.
bei einem Anbieter mit sinnvollen medizinischen Zusatzleistungen beträgt der AN-Anteil 153,00 Euro.
Bei „unserer“ mit dem Plakat werbenden Krankenkassen beträgt der AN-Anteil 160,90 EUR.

Gegenüber dem günstigsten Anbieter zahlt man also 11,00 Euro mehr pro Monat.
Auf ein Jahr gerechnet folglich 132,00 Euro mehr pro Monat.
Selbst bei Berücksichtigung des Bonus i. H. v. 70,00 Euro sind das noch immer 62,00 Euro mehr,
als beim günstigsten Anbieter.

Bei einem höheren Gehalt fällt der absolute Beitragsunterschied natürlich noch höher aus.

Wie man unschwer erkennen kann, lohnt sich ein Krankenkassenwechsel wegen eines Bonus nicht unbedingt.
Zumindest nicht in diesem Beispiel.

Wenn Sie Beiträge und Zusatzleistungen verschiedener gesetzlicher Krankenkassen vergleichen möchten, sollten Sie sich nicht von Boni leiten lassen. Zumal diese Bonussysteme auch schnell wieder „verschwinden“ könnten.

Einen ausführlichen Vergleich zu Beiträgen, Leistungen und Hintergrundinformationen können Sie auf unserer

Serviceseite

durchführen.

 

 

 

Hallesche Krankenversicherung beschränkt Kindernachversicherung in den Tarifen OLGAflex und Clinic für das Neugeschäft

14. April 2020 in Pflegeversicherung, PKV

In der privaten Krankenversicherung kann ein leibliches Kind unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von zwei Monaten ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung bei der Versicherung der Mutter oder der Versicherung des Vaters beitragspflichtig mitversichert werden.
Diese Regelung gilt für Vollkostentarife, Restkostentarife für Beihilfeberechtigte und Zusatzversicherungen.

Voraussetzungen:

  • Vater oder Mutter sind zum Zeitpunkt der Geburt selbst privat krankenversichert (gilt auch für Zusatztarife).
  • Die Anmeldung des Kindes erfolgt innerhalb von zwei Monaten ab Geburt.
  • Im Rahmen der Kindernachversicherung darf der Versicherungsschutz für das Kind nicht höherwertiger sein, als für das entsprechende Elternteil.
  • Die Versicherungsbedingungen können vorschreiben, dass bei der Geburt des Kindes wenigstens ein Elternteil seit einer bestimmten Zeit bei der entsprechenden privaten Krankenversicherung versichert ist. Diese Zeit darf höchstens drei Monate betragen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, darf die Versicherung im Rahmen einer Anmeldung für Neugeborene (Kindernachversicherung) nicht abgelehnt werden. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig.

Minderjährige Adoptivkinder werden leiblichen Kindern gleichgestellt.
Hier wird jedoch eine Risikoprüfung vorgenommen. Der Versicherer darf auch hier eine Anmeldung nicht ablehnen, jedoch ist ein medizinischer Beitragszuschlag in Höhe von maximal 100% zulässig.

Dies Kindernachversicherung ist insbesondere dann sehr wichtig, wenn das Kind bei Geburt / Adoption nicht so gesund ist, dass eine Versicherung mit Gesundheitsprüfung möglich ist.

Ich empfehle meinen Kunden stets, vorsichtshalber selber eine private Zusatzversicherung (Pflegezusatzversicherung und stationäre Zusatzversicherung) abzuschließen, sofern noch kein Vertrag besteht.
Natürlich bin ich nicht der einzige Versicherungsmakler, der seinen Kund*innen diesen Rat erteilt.
Die Hallesche Krankenversicherung hat entweder schlechte Erfahrungen gemacht oder möchte sich für die Zukunft vorsichtshalber absichern.
In den Tarifen OLGAflex (Pflegetagegeldversicherung) und Clinic (stationäre Zusatzversicherung) hat die Hallesche das Recht zur Kindernachversicherung eingeschränkt:

Im Antrag für die Tarife OLGAflex und Clinic wird gefragt, ob eine der zu versichernden Personen werdende Mutter oder werdender Vater ist bzw. eine Adoption ansteht.
Wir die Frage bejaht, kann der Versicherungsbeginn frühestens zum 1. des Vormonats vor dem angegebenen Termin erfolgen.
Da die Mindestversicherungsdauer für die Ausübung der Kindernachversicherung drei Monate beträgt, ist die Kindernachversicherung somit nicht möglich.

Es soll lt. Hallesche verhindert werden, dass bei Kenntnis über eine Behinderung des ungeborenen Kindes gezielt  OLGAflex bzw. Clinic abgeschlossen werden.
Die Hallesche Krankenversicherung möchte mit diesem Schritt zukünftige Beitragssteigerungen reduzieren.

Für werdende Eltern, die eine Versicherung in den Tarifen OLGAflex und/oder Clinic abschließen möchten, um im „Fall der Fälle“ ihr Kind im Rahmen der Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung versichern zu können, sind die beiden vorgenannten Tarife somit nicht mehr geeignet.

Die bisherigen Anträge können lt. Hallesche noch bis zum 31.05.2020 genutzt werden.
Das gilt jedoch nur für die Papier-/PDF-Anträge (nicht bei Onlineabschluss).

Bestehende Verträge sind von der Änderung nicht betroffen. 

Unser Geschenk für Sie

10. April 2020 in Kundenportal

Nach Monaten der Vorbereitung und fleißiger Programmierarbeit präsentieren wir Ihnen heute voller Stolz unser nff-Kundenportal.

Einige von Ihnen hatten nach einer Lösung gefragt, die eigenen Finanz- und Versicherungsverträge auf ihrem Smartphone jederzeit verwalten zu können. Und einige hatten sich auch bereits eine App eines „Fintechs“ heruntergeladen. In der Regel haben diese Apps nicht das gehalten, was Sie sich davon versprochen haben.

Wir haben mit unserem nff-Kundenportal eine Lösung gefunden, die absolut ohne Beteiligung eines Finanz- oder Versicherungskonzerns auskommt.
Und es kommt noch besser:
Sie können von jedem Endgerät Ihrer Wahl (Smartphone, Pad, Laptop, Desktop etc.) 24/7 auf Ihre Verträge zugreifen und diese verwalten. Und nur Sie entscheiden, ob und welche Verträge für uns sichtbar sind!
Und natürlich stehen wir bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Als zusätzlichen Bonus bietet das nff-Kundenportal die Möglichkeit, gesichert mit uns zu kommunizieren. Ab sofort müssen Sie Ihre sensiblen Daten nicht mehr einem E-Mail Provider anvertrauen und damit rechnen, dass Ihre Daten abgefangen werden können.

Schon begeistert?
Moment, da kommt noch was:

Immer wieder bitten uns unsere Kunden, auch die Verträge, die nicht von uns betreut werden, zu prüfen und zu verwalten.
Das wird für Sie jetzt noch einfacher.
Wenn Sie uns beauftragen, fordern wir die Unterlagen direkt bei den Versicherungsunternehmen an und prüfen mit Ihnen zusammen, ob es Optimierungspotential gibt.
Bequemer geht es nicht.
Selbstverständlich können Sie das Kundenportal auch nutzen, ohne dass Sie uns mit der Verwaltung Ihrer Verträge beauftragen.

Registrieren Sie sich gleich und nutzen Sie alle Vorteile.

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei der Registrierung?
Kein Problem! Rufen Sie einfach an und wir werden Ihnen im Rahmen einer Onlinepräsentation alle Fragen beantworten.

Die wichtigsten Kontaktdaten auf einen Blick

24. März 2020 in Allgemein, Announcements

+491775058491
Unter dieser Nummer erreichen Sie mich telefonisch, per SMS und den Messenger-Diensten Signal, Telegram, Threema, WhatsApp und Viber

E-Mail
thomas.kliem@ihr-fachmakler.de

Festnetztelefon

+493062203322

Fax

+493079741391

Website

www.ihr-fachmakler.de

Außerdem bin ich über folgenden Dienste erreichbar:

Skype (thomaskliem)

WhatsApp Business (+493062203322) oder https://wa.me/493062203322

Für Onlineberatungen nutze ich

Bridge, Mikogo und Zoom

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Fragen und Hinweise zur aktuellen Situation („Corona-Krise“)

24. März 2020 in Allgemein

Ich habe mich entschlossen, hier keine allgemeinen Empfehlungen anzusprechen.
Jeder Fall ist anders. Jeder Kunde ist anders. Jede Situation bedarf einer individuellen Beurteilung.

Ich möchte Sie ausdrücklich ermutigen, mir Ihre konkreten Fragen zu stellen, damit ich Ihnen individuell antworten kann. Mir ist bewusst, dass das wesentlich mehr Arbeit für mich bedeutet. Aber ich sehe mich in der Verpflichtung, Ihnen diesen Service anzubieten.

Ich habe nur eine Bitte: Grübeln Sie nicht unnötig vor sich hin und treffen Sie bitte keine unüberlegten Entscheidungen.

Einige allgemeine Empfehlungen möchte ich Ihnen aber dennoch geben:

Mit welchen wichtigen Absicherungen sollte ich mich momentan beschäftigen?

Hier sind neben den Dauerbrennern BU-Versicherung und Pflegezusatzversicherung insbesondere Absicherungen für Kinder zu empfehlen.

Doch warum jetzt?
Ganz einfach. Bei den vorgenannten Absicherungsformen erfolgt eine Prüfung des Gesundheitszustands. Momentan wird von Experten vermutet, dass sich 60 – 70% der Bevölkerung mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren werden.
Der überwiegende Anteil wird einen (sehr) milden Krankheitsverlauf haben. Ungeklärt sind bisher die eventuell daraus resultierenden Langzeitschäden an Lunge, Nieren, Darm und anderen Organen. So lange keine Schädigung eingetreten ist, ist noch ein Abschluss möglich. Wurden Folgeschäden hingegen ärztlich diagnostiziert, wird ein Abschluss schwer bis unmöglich.

Was ist noch wichtig?

Viele Menschen haben noch keinen Plan für den Notfall.
Ich empfehle dringend, sich jetzt damit zu beschäftigen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier. 

Ankündigung:

Vielen Menschen fehlt der Überblick über ihre Verträge.
Damit sind nicht nur Versicherungsverträge gemeint, sondern z. B. auch Darlehensverträge, Mietverträge etc.
Ich biete meinen Kunden ein Vertragsverwaltungsprogramm an, mit dem Verträge kinderleicht auf allen Endgeräten verwaltet werden können.
Das Programm wird Ihnen in wenigen Tagen zur Verfügung stehen.
Sie erhalten eine gesonderte Nachricht mit Hinweisen zur Nutzung.

Selbstverständlich liegen Ihre Daten DSGVO-konform auf deutschen Servern.
Dieser Service ist für Sie zu 100% kostenlos.