Informationen zum „Pflege-Bahr“

17. November 2012 in Pflegeversicherung allgemein

Was erwartet uns mit dem „Pflege-Bahr“?

Aus meiner Sicht ist es nicht sinnvoll, bis 2013 zu warten, um eine Pflegetagegeld-Zusatzversicherung abzuschließen. Natürlich nur, wenn man durch die Gesundheitsprüfung der Versicherer kommt. Sollte man akute Probleme mit seinem Gesundheitszustand haben, kann man sich ab Januar 2013 die geförderten Pflege-Produkte ansehen, da Kontrahierungszwang besteht und kein Risikozuschlag erhoben werden darf und auch keine Leistungsausschlüsse.

Bisher liegen zwar noch keine Beitragskalkulationen vor, da aber  Kontrahierungszwang besteht, werden die Versicherer zum Risikoausgleich sehr wahrscheinlich deutlich höhere Beiträge kalkulieren. Zudem werden die Tarife als Unisextarife kalkuliert. Ob das die 5 Euro monatliche Förderung ausgleicht, darf zumindest bezweifelt werden. Auch kann es gut sein, das die Versicherer bei den Versicherungsbedingungen schlechtere Regelungen für den „Pflege-Bahr“ einführen.

Folgende Voraussetzungen müssen die Produkte erfüllen:

  • es ist eine einkommensunabhängige staatliche Förderung von 60 Euro pro Jahr
  • gilt für Volljährige ohne Altersbegrenzung
  • gefördert werden ausschließlich Pflegetagegeldversicherungen, also nicht die Pflegekostentarife und Pflegerenten
  • Mindesteigenbeitrag in Höhe von 120 Euro im Jahr
  • Leistungen in allen 3 Pflegestufen und in der Pflegestufe 0 (Demenzabsicherung), mindestens 600 Euro in der Pflegestufe 3 und maximale Absicherung in Höhe der gesetzlichen Leistung
  • Wartezeit von bis zu 5 Jahren
  • Kontrahierungszwang, sofern noch keine Pflegebedürftigkeit oder „Demenz“ festgestellt wurde
  • keine Risikozuschläge
  • keine Leistungsausschlüsse

FAZIT

Es sind jederzeit die „normalen“ Pflegezusatztarife abschließbar. Die Unterschiede werden in den Versicherungsbedingungen und in der Beitragskalkulation liegen.