Das neue Altersvorsorgedepot startet 2027 und soll die private Altersvorsorge einfacher, günstiger und renditestärker machen. Das ist grundsätzlich eine gute Nachricht. Erstmals können auch viele Selbstständige staatlich gefördert und ohne verpflichtende Beitragsgarantie am Kapitalmarkt für den Ruhestand vorsorgen.

Doch wer nur auf die Zulage schaut, betrachtet lediglich die Ansparphase. Für eine gute Entscheidung ist eine andere Frage mindestens ebenso wichtig:

Was kommt im Ruhestand nach Steuern, möglichen Sozialabgaben und Kosten tatsächlich bei Ihnen an?

Genau daran entscheidet sich, ob das Altersvorsorgedepot zu Ihrer persönlichen Ruhestandsplanung passt.

Die Förderung ist attraktiv

Die neue Förderung ist leicht verständlich und besonders bei kleineren Beiträgen interessant:

  • Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr zahlt der Staat 50 Cent je eingezahltem Euro hinzu.
  • Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro gibt es 25 Cent je Euro.
  • Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro im Jahr.
  • Hinzu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind.
  • Wer vor dem 25. Geburtstag beginnt, kann einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.

Vor allem die ersten 30 Euro monatlich werden somit stark gefördert. Aus 30 Euro Eigenbeitrag werden 45 Euro, noch bevor eine mögliche Rendite hinzukommt. Für Eltern kann die Förderung zusätzlich steigen.

Das klingt überzeugend. Trotzdem ist die höchste Zulage nicht automatisch die beste Vorsorgestrategie.

Entscheidend ist nicht das Guthaben, sondern das verfügbare Einkommen

Während der Ansparphase bleiben Erträge und Umschichtungen im Altersvorsorgedepot steuerfrei. Das stärkt den Zinseszinseffekt. Dafür werden die geförderten Leistungen im Ruhestand nachgelagert besteuert.

Besteuert werden dann nicht nur die staatlichen Zulagen. Auch die geförderten Eigenbeiträge und die daraus entstandenen Erträge gehören grundsätzlich zur steuerpflichtigen Auszahlung.

Wer im Ruhestand bereits eine gute gesetzliche Rente, eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder andere Einkünfte erhält, kann deshalb durch die zusätzliche Auszahlung eine höhere Steuerbelastung haben. Der Förderrechner von heute kennt Ihre gesamte Einkommenssituation im Ruhestand jedoch nicht.

Eine aussagekräftige Planung muss deshalb in Nettobeträgen rechnen.

Eine größere Einmalauszahlung kann teuer werden

Zum Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 Prozent des Guthabens auf einmal entnommen werden. Das schafft finanziellen Spielraum, kann aber steuerlich ungünstig sein.

Der geförderte Anteil der Kapitalauszahlung wird im Jahr der Auszahlung vollständig versteuert. Trifft er auf weitere Alterseinkünfte, kann die Steuerbelastung in diesem Jahr deutlich steigen.

Eine Kapitalauszahlung sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, welche weiteren Einkünfte im selben Jahr anfallen und ob eine laufende Auszahlung besser zur persönlichen Planung passt.

Auszahlungsplan oder lebenslange Rente?

Das Altersvorsorgedepot bietet mehr Flexibilität als die bisherige Riester Welt. Möglich sind grundsätzlich eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr.

Beide Varianten haben unterschiedliche Folgen:

  • Eine lebenslange Rente schützt vor dem Risiko, sehr alt zu werden und das Kapital zu überleben.
  • Ein Auszahlungsplan kann mehr Flexibilität und Transparenz bieten, endet aber zu einem festgelegten Zeitpunkt.
  • Bei einem möglichen Bezug von Grundsicherung kann die Form der Auszahlung Einfluss darauf haben, welche Freibeträge gelten.
  • Auch Vererbbarkeit, Hinterbliebenenschutz und Kosten können sich unterscheiden.

Die richtige Auszahlungsform ist daher keine technische Nebensache. Sie gehört von Beginn an zur Planung.

Die Krankenversicherung kann die Nettorente verändern

Auch der Krankenversicherungsstatus im Ruhestand kann eine erhebliche Rolle spielen.

Wer als Rentner Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner ist, muss auf Leistungen aus einem privaten geförderten Altersvorsorgevertrag regelmäßig keine Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern kann die Situation anders aussehen. Hier wird grundsätzlich die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Je nach Einzelfall können deshalb zusätzlich Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, soweit die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist.

Privat Krankenversicherte trifft diese einkommensabhängige Belastung nicht, da ihr Beitrag nicht von der Höhe der Alterseinkünfte abhängt.

Ob Sie später pflichtversichert, freiwillig gesetzlich versichert oder privat versichert sind, kann den Vergleich zwischen Altersvorsorgedepot, freiem Wertpapierdepot und privater Rentenversicherung deshalb deutlich verändern.

Förderung hat einen Preis: Das Kapital ist gebunden

Das geförderte Geld ist für den Ruhestand bestimmt. Wer es vorher für andere Zwecke entnimmt, muss grundsätzlich damit rechnen, Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Ausnahmen kann es etwa für selbst genutztes Wohneigentum geben, wenn der Vertrag dies vorsieht.

Diese Bindung ist nicht für jeden problematisch. Sie muss aber zur Lebensplanung passen.

Gerade jüngere Menschen wissen heute häufig noch nicht, ob sie später Kapital für eine Selbstständigkeit, eine Immobilie, eine Familienphase oder eine berufliche Veränderung benötigen. Wer hohe Beiträge langfristig festlegt, erhält Förderung und gibt dafür Flexibilität auf.

Was sind die Alternativen?

Das Altersvorsorgedepot sollte nicht allein, sondern im Zusammenspiel mit anderen Möglichkeiten betrachtet werden.

Freies Wertpapierdepot

Ein freies Depot bietet hohe Flexibilität. Das Kapital kann grundsätzlich jederzeit entnommen werden. Je nach Anbieter und Fondsauswahl sind die Kosten niedrig. Dafür werden Erträge bereits während der Ansparphase besteuert, etwa durch Ausschüttungen, realisierte Gewinne oder die Vorabpauschale.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Eine gute fondsgebundene Rentenversicherung kann steuerliche Vorteile bei einer späteren Kapitalauszahlung oder Verrentung bieten. Fondswechsel bleiben während der Laufzeit steuerfrei, und die Auszahlung lässt sich häufig flexibler gestalten. Entscheidend sind jedoch niedrige Kosten, ein verlässlicher Rentenfaktor und eine hochwertige Vertragsgestaltung.

Kombination mehrerer Bausteine

In vielen Fällen ist nicht ein einzelnes Produkt die beste Lösung. Sinnvoll kann beispielsweise sein, die besonders hohe Förderung für die ersten Beiträge zum Altersvorsorgedepot zu nutzen und weiteres Kapital flexibel oder steuerlich anders aufzubauen.

Jeder Euro braucht eine Aufgabe

Das Altersvorsorgedepot ist weder pauschal die beste Lösung noch ein schlechtes Produkt. Es ist ein neuer Baustein mit attraktiver Förderung und besseren Kapitalmarktchancen. Besonders die ersten 30 Euro Eigenbeitrag im Monat können sich wegen der hohen Zulage lohnen.

Ob darüber hinaus der volle Förderrahmen ausgeschöpft werden sollte, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

  • Welche Alterseinkünfte erwarten Sie bereits?
  • Wie hoch könnte Ihr Steuersatz im Ruhestand sein?
  • Wie werden Sie im Alter krankenversichert sein?
  • Benötigen Sie Zugriff auf das Kapital vor dem Ruhestand?
  • Wünschen Sie eine lebenslange Rente oder einen flexiblen Auszahlungsplan?
  • Welche Kosten entstehen in Ansparphase und Auszahlungsphase?
  • Welche Rolle spielen Vererbbarkeit und Hinterbliebenenschutz?

Ein Förderrechner kann diese Fragen nicht beantworten. Eine Ruhestandsplanung schon.

Mein Grundsatz bleibt deshalb: Nicht die höchste Förderung entscheidet, sondern das höchste verlässlich verfügbare Einkommen im Ruhestand.

Gern prüfe ich mit Ihnen, welche Rolle das Altersvorsorgedepot ab 2027 in Ihrer persönlichen Vorsorgestrategie spielen kann und wie es sich mit Ihren bestehenden Ansprüchen, Ihrem Vermögen und Ihrer Krankenversicherung sinnvoll verbinden lässt.

Hinweis: Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen hängen vom Einzelfall und von der im Auszahlungszeitpunkt geltenden Rechtslage ab. Der Beitrag ersetzt keine Steuer oder Rechtsberatung.