Welche Versicherungen braucht man für Urlaubsreisen?

3. Mai 2026 in Newsletter

Wenn Sie in den Urlaub fahren, planen Sie wahrscheinlich Flug, Hotel, Ausflüge und eventuell ein Mietwagen. Aber leicht vergessen wird, dass der Urlaub auch Risiken mit sich bringt. Krankheit, Unfall, Gepäckverlust, Reiserücktritt oder eine klitzekleine Unachtsamkeit im Hotel können zu erheblichen Kosten führen. Eine durchdachte Versicherung ist deshalb nicht nur eine „Sicherheitsmacke“, sondern eine sinnvolle Absicherung, damit Sie den Urlaub wirklich genießen können.

Im Folgenden erläutere ich, welche Versicherungen für welchen Reisetyp sinnvoll sind und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Auslandskrankenversicherung: Der Grundbaustein

Die Auslandskrankenversicherung gilt als die wichtigste Versicherung für jede Reise außerhalb Deutschlands, auch innerhalb der EU.
Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt im Ausland meist nur einen Teil der Kosten oder gar nicht, sodass Sie im Ernstfall selbst zahlen müssen. Eine Auslandskrankenversicherung deckt ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und im besten Fall auch den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.

Worauf Sie achten sollten:

  • Abdeckung in allen Ländern, die Sie bereisen wollen (Weltweit oder zumindest Regionen wie Europa, Mittelmeer, Fernreiseziele).
  • Inkludierter Krankenrücktransport, auch für eine Begleitperson, wenn medizinisch erforderlich.
  • Deckungssumme: Für Fernreisen oder längere Aufenthalte empfehlen sich hohe Leistungssummen (z.B. mehrere Millionen Euro pro Jahr).
  • Keine oder sehr geringe Selbstbeteiligung (Selbstbeteiligung senkt die Prämie, erhöht aber die eigene Traglast).

Für Familien oder längere Reisen lohnt sich oft ein Jahresglobaltarif, der alle Reisen innerhalb eines Jahres abdeckt. Besonders, wenn mehrere Reisen pro Jahr geplant sind.

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung: Geld vor bösen Überraschungen schützen

Ein Reiserücktritt ist für viele Menschen schwer vorstellbar, bis er eintritt: Sie sind krank, ein Familienmitglied verletzt sich schwer, Sie werden arbeitslos, müssen plötzlich vor Gericht erscheinen etc. und die Reise muss kurzfristig abgesagt werden, kann die Reise bis zu 100 Prozent des Reisepreises kosten, wenn der keine Stornofristen bestehen.

Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornokosten, wenn Sie aus versichertem Grund (Krankheit, Unfall, Todesfall, schwere berufliche Gründe usw.) nicht anreisen können. Ergänzend gibt es die Reiseabbruchversicherung: Sie übernimmt anteilige Kosten, wenn Sie während der Reise vorzeitig zurückkehren müssen, etwa wegen einer schweren Erkrankung.

Wann lohnt sich diese Versicherung?

  • Teure Reisen (z.B. Kreuzfahrten, Fernreisen, All inclusive in der Hochsaison).
  • Reisen mit hohen Anzahlungen oder wenig flexiblen Stornobedingungen.
  • Ältere Reisende oder Familien mit Kindern, da das Risiko von Krankheit oder Unfall höher ist.

Reisegepäckversicherung: Verlorenes oder beschädigtes Gepäck

Im Urlaub kann Gepäck verloren gehen, beschädigt werden oder verspätet ankommen. Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter übernimmt oft nur begrenzt Haftung, sodass Sie möglicherweise Ihren eigenen Schmuck, Elektronik oder andere Wertsachen nicht vollständig ersetzt bekommen.

Eine Reisegepäckversicherung schützt Sie vor solchen Verlusten und deckt je nach Tarif Schäden, Diebstahl oder Verlust von Gepäck während der gesamten Reise. Dabei lohnt es sich, auf genaue Deckungssummen pro Gepäckstück und pro Reise zu achten. Besonders wenn Sie wertvolle Geräte oder Schmuck mitnehmen.

Praktische Hinweise:

  • Prüfen, ob bereits Gepäckschutz in der Kreditkarte oder Kfz-Versicherung enthalten ist.
  • Selbstbeteiligung beachten: Hohe Selbstbeteiligung bedeutet geringere Prämie, aber höhere Eigenlast bei einem Schadensfall.

Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung: Für Sicherheit im Alltag

Wer sportlich aktiv ist oder gerne wandert, Ski fährt oder taucht, sollte über eine Reiseunfallversicherung nachdenken. Diese Versicherung kommt bei Unfällen auf Reisen zum Zug, die zu einer Invalidität führen. Sie kann eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente (Unfallrente) leisten.

Parallel dazu kann eine Reisehaftpflichtversicherung sinnvoll sein, wenn Sie im Urlaub unbeabsichtigt Schäden anrichten, etwa beim Wandern einen Stein ins Tal befördern, der ein Auto beschädigt, oder beim Ausleihen eines E‑Bikes ein Unfall verursachen. Die Reisehaftpflicht deckt berechtigte Schadenersatzforderungen Dritter und kann anwaltliche Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten übernehmen.

Kfz-Versicherung im Ausland: Reisen mit eigenem Auto oder Mietwagen

Wenn Sie im Ausland mit eigenem Auto oder einem Mietwagen unterwegs sind, lohnt sich eine zusätzliche Prüfung Ihrer Kfz-Versicherung. In vielen EU-Ländern ist Ihre Haftpflichtversicherung zwar gültig, aber Deckungssummen und Schutzumfang können variieren.

Für Mietwagen, insbesondere bei „Mallorca-Policen“ (Zusatzversicherung für Kfz-Haftpflicht), können Sie meist eine höhere Deckungssumme im Ausland erhalten. Dies ist besonders wichtig in Ländern mit hohen Haftungssummen. Prüfen Sie, ob Sie eine solche Zusatzversicherung bereits in Ihrer Kfz-Versicherung, Privathaftpflichtversicherung oder Kreditkarte enthalten ist.

Wann lohnt sich zusätzlicher Versicherungsschutz?

Nicht jede Reise erfordert alle Versicherungen. Für einen kurzen Städtetrip in Europa mit wenig Gepäck und geringem Reisebudget kann eine Auslandskrankenversicherung oft ausreichen. Für teure oder längere Reisen mit viel Gepäck, sportlichen Aktivitäten oder Mietwagen bietet sich eine Kombination aus Auslandskranken-, Reiserücktritts- und Gepäckversicherung sowie gegebenenfalls Reiseunfall- und Haftpflichtversicherung an.

Tipp: Prüfen Sie vor jeder Reise, ob bereits bestehende Versicherungen (z. B. Kreditkarte, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung oder Hausratversicherung) bereits Leistungen für Reisen im Ausland bieten, um Doppelversicherungen zu vermeiden.

Fazit für Urlauber

Für Urlauber ist eine sorgfältige Auswahl der Versicherungen ein wichtiger Bestandteil der Reiseplanung. Eine Auslandskrankenversicherung ist für nahezu jede Reise unverzichtbar, insbesondere außerhalb Deutschlands. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen lohnen sich vor allem bei teuren oder langen Reisen, während Reisegepäck-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen je nach Reiseart und persönlicher Risikobereitschaft sinnvoll sein können.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Versicherungen für Ihre Reise wirklich passen oder bereits in anderen Ihrer Verträge vorhanden sind, sprechen Sie mich gerne an. Ich helfe Ihnen gerne, Ihren persönlichen Schutzplan zu erstellen. So können Sie Ihren Urlaub wirklich entspannt genießen.

Sorglose Ferien

16. Mai 2010 in GKV, PKV

Aktualisierung 18.06.2012

Sommerzeit ist für die meisten Menschen auch Reisezeit und damit auch für viele die schönste Zeit des Jahres. Viele Menschen reisen gerne ins Ausland.

Leider kann auch diese schöne Zeit von unvorhergesehenen Ereignissen negativ beeinflusst werden. Dazu gehören z. B. eine Krankheit oder ein Unfall im Ausland.

Nun sind zwar zwischenzeitlich die meisten Menschen mit Wohnsitz in Deutschland krankenversichert, jedoch ist der Krankenversicherungsschutz eben auf die Verhältnisse in Deutschland abgestimmt. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob der Versicherungsschutz in der GKV oder der PKV besteht.

Es ist daher dringend zu empfehlen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung kostet je nach Anbieter für eine Einzelperson zwischen 5 und 20 Euro und für Familien zwischen 15 und 40 Euro pro Jahr und gilt für beliebig viele Urlaubsreisen mit einer Dauer von jeweils maximal 42 bis 70 Tagen. Bei einigen Anbietern zahlen Menschen ab einem bestimmten Alter eine erhöhte Prämie, bzw. sind gar nicht mehr versicherbar. Hier bitte die individuellen Beiträge beachten.

Vom finanziellen Aufwand her ist eine Reisekrankenversicherung also zu vernachlässigen. Der Nutzen ist allerdings von sehr großer Bedeutung. Zwar gilt die gesetzliche Krankenversicherung innerhalb der EU und in Ländern, mit denen ein Abkommen im Bereich Sozialversicherungen besteht, die Leistungen sind aber beschränkt auf Notfallbehandlungen vor Ort. Auch ein privat Krankenversicherter sollte sich mit dem Thema Reisekrankenversicherung auseinander setzten. Hier kommt es auf die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen an. Bei vielen Verträgen gibt es in diesem Bereich Lücken. Prüfen Sie also bitte vor Reiseantritt sehr genau Ihren Vertrag. Außerdem kann damit auch eine ggfls. vorhandene Selbstbeteiligung vermieden werden.

Welche eklatanten Lücken sollten denn nun abgesichert werden?

An erster Stelle ist hier das Kostenrisiko für einen medizinisch notwendigen Rückflug nach Deutschland zu nennen. Ein solcher Flug kann oftmals eben nicht mit einer normalen Linienmaschine durchgeführt werden. Dafür sind spezielle Ambulanzflüge notwendig. Ein solcher Flug aus Südeuropa nach Deutschland kann dann schon einmal 15.000 Euro oder mehr kosten. Bei der Regelung zu Auslandsrücktransporten kommt es wie immer auf die Versicherungsbedingungen an. Die m. E. beste Formulierung sieht vor, dass ein Rücktransport dann von der Versicherung bezahlt wird, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Die Entscheidung darüber muss der behandelnde Arzt treffen können und nicht etwa ein von der Versicherungsgesellschaft beauftragter Arzt.

Weitere wichtige Kriterien:

  • Werden Behandlungen auch über die Dauer des maximal möglichen Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit erbracht?
  • Wie ist die Behandlung von chronischen Erkrankungen und akut auftretenden Komplikationen in der Schwangerschaft geregelt?
  • Werden Leistungen für kleine Hilfsmittel und die Reparatur von Zahnersatz erbracht?
  • Wird bei Kriegen und Pandemien geleistet?
  • Gibt es eine Selbstbeteiligung und wie hoch ist diese?
  • Muss ich für die Kosten in Vorleistung gehen?
  • Gibt es eine Servicenummer des Versicherers, über die ich diesen unkompliziert erreichen kann, wenn der Versicherungsfall eintritt?

Wie in jeder Versicherungssparte gibt es natürlich auch bei der Reisekrankenversicherung Ausschlüsse. Also Ereignisse, bei denen der Versicherer nicht zahlt.

So zahlt der Versicherer nicht, wenn Sie sich extra wegen einer Behandlung ins Ausland begeben bzw. wenn vor Reiseantritt bereits klar war, dass sie während des Zeitraums der Reise stattfinden müssen. Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Verletzungen, Psychotherapie, reguläre Kontrolluntersuchungen, Kuren u. a. sind ebenfalls ausgeschlossen.

Zu beachten ist außerdem, dass beruflich veranlasste Reisen bei einigen Anbietern in einem speziellen (oftmals teureren) Tarifen versichert werden müssen. Und letztlich sollte unbedingt geprüft werden, ob Ihr(e) Reiseziel(e) nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Beispiele: USA und Kanada sowie Länder, für die eine Reisewarnung besteht (Auswärtiges Amt – Aktuelle Reisewarnungen und Hinweise).

Ich wünsche Ihnen eine wunderbare Urlaubszeit mit vielen interessanten Eindrücken und guter Erholung. Gönnen Sie sich eine gute Reisekrankenversicherung und bleiben Sie schön gesund!

Aktualisierung 18.06.2012

Im Heft Finanztest 06/2012 ist ein sehr sauber recherchierter Test enthalten, den ich Ihnen sehr empfehlen kann.

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