Allgemeine Informationen zur Pflegepflichtversicherung

20. Oktober 2011 in Pflegeversicherung allgemein

Muss ich mich bei der Pflegeversicherung anmelden?
Nein. Es gibt in Deutschland die Pflegepflichtversicherung. Das heißt, jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, jederzeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert ist. In der Regel ist das die Pflegekasse der eigenen Krankenkasse. Dieses gilt auch für freiwillige GKV-Mitglieder und für mitversicherte Familienangehörige. Kinder sind bis zu ihrem 18. Geburtstag bzw. wenn sie nicht erwerbstätig sind, bis 23 mitversichert. Bis 25 sind sie mitversichert, wenn sie eine Schul-/Berufsausbildung machen oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten.

Wer in einer Privaten Krankenversicherung versichert ist, muss seit 1995 auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Diese ist in der Regel beim gleichen Versicherer, es ist aber auch möglich, diese bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abzuschließen.

Wie hoch ist der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung?
Seit dem 01.07.2008 beträgt der Beitragssatz für alle Mitglieder einheitlich 1,95% des beitragspflichtigen Einkommens bis zur entsprechenden Beitragsbemessungsgrenze.
Wer keine Kinder hat (egal ob Mann oder Frau), über 23 Jahre alt ist und nach dem 01.01.1940 geboren ist, muss mehr Beitrag bezahlen. Dieser Zuschlag beträgt zur zeit 0,25%.
Warum gibt es diesen Kinderzuschlag überhaupt? Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder einen Teil der Pflege der Eltern übernehmen. Wer nun aber keine Kinder hat, benötigt somit schneller Hilfe aus der Pflegeversicherung.
Da die Beiträge in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung einkommensunabhängig sind, gilt diese Regelung nicht für Privat Versicherte.