Krankentagegeld richtig berechnen: So schließen Sie die Einkommenslücke

8. Oktober 2026 in GKV, PKV

Nach sechs Wochen Krankheit kann sich das verfügbare Einkommen deutlich verändern. Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten kein gesetzliches Krankengeld. Selbstständige haben häufig schon wesentlich früher einen Verdienstausfall.

Wer sein Krankentagegeld richtig berechnen möchte, sollte deshalb nicht mit einer pauschalen Wunschsumme beginnen. Entscheidend sind das tatsächliche Nettoeinkommen, der Beginn des Verdienstausfalls und die laufenden Ausgaben während einer längeren Arbeitsunfähigkeit.

Was ist privates Krankentagegeld?

Eine private Krankentagegeldversicherung ersetzt Einkommen, wenn die versicherte Person wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig ist.

Sie zahlt einen vertraglich vereinbarten Betrag für jeden versicherten Kalendertag. Voraussetzung ist normalerweise, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde und die vertraglichen Bedingungen erfüllt sind.

Das Krankentagegeld ist nicht zu verwechseln mit:

  • dem Krankenhaustagegeld, das an einen stationären Aufenthalt anknüpft
  • einer Berufsunfähigkeitsrente, die eine voraussichtlich längerfristige Einschränkung absichert
  • einer Krankheitskostenversicherung, die Behandlungskosten erstattet
  • dem gesetzlichen Krankengeld einer gesetzlichen Krankenkasse

Die Musterbedingungen des PKV Verbandes beschreiben den Zweck ausdrücklich als Absicherung des Verdienstausfalls infolge von Krankheit oder Unfall. pkv.de

Wann entsteht die Einkommenslücke?

Bei Arbeitnehmern besteht im Krankheitsfall grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Für eine erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit gelten zusätzliche Voraussetzungen. Einzelnorm

Privatversicherte Arbeitnehmer benötigen deshalb häufig einen Tarif, der nach dem Ende der Entgeltfortzahlung beginnt. Häufig wird dafür ein Leistungsbeginn ab dem 43. Tag vereinbart.

Das ist jedoch keine allgemeingültige Lösung. Abweichungen können sich ergeben durch:

  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • besondere Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber
  • kurze Beschäftigungsdauer
  • erneute Erkrankung wegen derselben Ursache
  • Wechsel des Arbeitgebers
  • variable Vergütungsbestandteile

Selbstständige haben normalerweise keinen Arbeitgeber, der sechs Wochen lang das Einkommen fortzahlt. Ihr Krankentagegeld kann deshalb deutlich früher beginnen, beispielsweise nach einer Karenzzeit von sieben, 14, 21 oder 28 Tagen.

Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem ersten versicherten Leistungstag.

Krankentagegeld richtig berechnen: Nicht vom Umsatz ausgehen

Die wichtigste Ausgangsgröße ist nicht der Umsatz und auch nicht der Bruttoverdienst. Abgesichert werden soll der tatsächliche Einkommensausfall.

Nach den Musterbedingungen darf das Krankentagegeld zusammen mit anderen Kranken oder Krankentagegeldern das auf den Kalendertag umgerechnete berufliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgeblich ist grundsätzlich ein Durchschnittswert. Die konkrete Definition und der Betrachtungszeitraum können sich aus den Tarifbedingungen ergeben. pkv.de

Eine vereinfachte Rechnung lautet:

Monatlich benötigter Einkommensersatz ÷ 30 = tägliches Krankentagegeld

Ein Arbeitnehmer verfügt beispielsweise über ein monatliches Nettoeinkommen von 4.200 Euro. Während einer längeren Arbeitsunfähigkeit entfallen bestimmte berufliche Ausgaben von 180 Euro. Gleichzeitig sollen Beiträge und private Verpflichtungen von insgesamt 3.570 Euro weiterhin bezahlt werden.

Die rechnerische Absicherung könnte so aussehen:

Position Monatlicher Betrag
Nettoeinkommen vor der Erkrankung 4.200 Euro
Entfallende berufliche Ausgaben minus 180 Euro
Benötigter Einkommensersatz 4.020 Euro
Rechnerischer Tagessatz bei 30 Tagen 134 Euro

Der Betrag von 134 Euro ist zunächst nur ein Rechenwert. Ob diese Höhe versicherbar ist, hängt unter anderem von der tariflichen Einkommensermittlung und von weiteren Ersatzleistungen ab.

Auch Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigen

Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung müssen Privatversicherte ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung grundsätzlich weiterzahlen.

Der Arbeitgeberzuschuss kann während des Bezugs von privatem Krankentagegeld entfallen. Dadurch kann der Finanzbedarf höher sein, als ein Blick auf die üblichen privaten Ausgaben vermuten lässt.

In die Berechnung gehören deshalb beispielsweise:

  • Beitrag zur privaten Krankenversicherung
  • Beitrag zur Pflegepflichtversicherung
  • Beitrag zum Krankentagegeld
  • Miete oder Darlehensrate
  • Lebensmittel und Haushaltskosten
  • private Altersvorsorge
  • Versicherungsbeiträge
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • laufende Sparraten, soweit sie fortgeführt werden sollen
  • Rücklagen für unregelmäßige Ausgaben

Nicht jede Ausgabe muss vollständig abgesichert werden. Wer über ausreichende Liquiditätsreserven verfügt, kann einen Teil der ersten Krankheitswochen selbst tragen und eine längere Karenzzeit wählen.

Arbeitnehmer sollten variable Bezüge prüfen

Das laufende Grundgehalt ist nicht immer das gesamte Einkommen.

Zum tatsächlichen Verdienst können auch gehören:

  • regelmäßige Provisionen
  • Schichtzulagen
  • Rufbereitschaft
  • Überstundenvergütung
  • wiederkehrende Bonuszahlungen
  • Sachbezüge

Nicht jede Zahlung wird vom Versicherer in gleicher Weise als versicherbares Nettoeinkommen anerkannt. Ein einmaliger Bonus ist anders zu beurteilen als eine regelmäßig gezahlte Provision.

Wer hohe variable Einkommensbestandteile besitzt, sollte deshalb prüfen:

  1. Welcher Zeitraum wird für die Durchschnittsbildung verwendet?
  2. Welche Vergütungsbestandteile erkennt der Tarif an?
  3. Wie werden unregelmäßige Zahlungen behandelt?
  4. Welche Einkommensnachweise verlangt der Versicherer?
  5. Kann der Tagessatz bei steigendem Einkommen angepasst werden?

Selbstständige müssen Gewinn und Liquidität trennen

Bei Selbstständigen ist die Berechnung häufig anspruchsvoller.

Der betriebliche Umsatz ist kein persönliches Einkommen. Vom Umsatz müssen zunächst betriebliche Kosten abgezogen werden. Außerdem kann ein Betrieb während einer Erkrankung teilweise weiterlaufen, obwohl die eigene Arbeitskraft ausfällt.

Zu unterscheiden sind daher:

  • persönliche Lebenshaltungskosten
  • Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung
  • private Vorsorge
  • fortlaufende Betriebskosten
  • weiterhin erzielte Betriebseinnahmen
  • Kosten für eine Vertretung
  • vorhandene betriebliche Rücklagen

Das private Krankentagegeld dient grundsätzlich dem Ersatz des persönlichen Nettoeinkommens. Laufende Betriebsausgaben lassen sich damit nicht automatisch vollständig absichern. Für bestimmte betriebliche Risiken können andere Lösungen erforderlich sein.

Die Musterbedingungen sehen für Selbstständige bei einer dauerhaften Einkommensminderung eine Betrachtung des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres vor. Tarifbedingungen können die Ermittlung des Nettoeinkommens näher festlegen. pkv.de

Ein Rechenbeispiel für Selbstständige

Eine Selbstständige erzielt im Durchschnitt einen monatlichen Gewinn vor persönlichen Steuern von 7.400 Euro.

Nach Steuern und Vorsorgeaufwendungen verbleiben für den privaten Haushalt durchschnittlich 4.650 Euro. Während einer Arbeitsunfähigkeit laufen private Verpflichtungen von 3.720 Euro weiter. Zusätzlich sollen 330 Euro monatlich für unregelmäßige Ausgaben zurückgelegt werden.

Daraus ergibt sich:

Position Monatlicher Betrag
Benötigte laufende Ausgaben 3.720 Euro
Rücklage für unregelmäßige Ausgaben 330 Euro
Benötigter Einkommensersatz 4.050 Euro
Rechnerisches Tagegeld 135 Euro

Daneben muss geprüft werden, ob betriebliche Einnahmen weiterlaufen und welche Betriebskosten aus anderen Rücklagen bezahlt werden müssen.

Ein zu knapp kalkuliertes Tagegeld kann den privaten Haushalt belasten. Eine überhöhte Absicherung führt jedoch nicht automatisch zu einer entsprechend höheren Leistung.

Warum eine Überversicherung problematisch ist

Das Krankentagegeld soll einen Verdienstausfall ersetzen. Es soll die versicherte Person finanziell grundsätzlich nicht besserstellen als während ihrer Berufstätigkeit.

Sinkt das durchschnittliche Nettoeinkommen dauerhaft, muss dies dem Versicherer nach den Musterbedingungen unverzüglich mitgeteilt werden. Der Versicherer kann das Tagegeld und den Beitrag an das niedrigere Einkommen anpassen. pkv.de

Das kann beispielsweise relevant werden bei:

  • Wechsel in Teilzeit
  • längerer Elternzeit
  • deutlichem Umsatzrückgang
  • Aufgabe eines Geschäftsbereichs
  • Wechsel in eine geringer vergütete Tätigkeit
  • Beginn eines gleitenden Ruhestands
  • Bezug weiterer Ersatzleistungen

Eine vor Jahren vereinbarte Versicherungssumme ist daher nicht automatisch dauerhaft in voller Höhe zahlbar.

Fakt ist: Das gesamte Krankentagegeld darf den versicherten Verdienstausfall grundsätzlich nicht übersteigen.

Einordnung: Eine hohe vereinbarte Summe garantiert keine Auszahlung in gleicher Höhe, wenn das maßgebliche Einkommen inzwischen gesunken ist.

Mögliche Schlussfolgerung: Der Versicherungsschutz sollte nach wesentlichen Einkommensänderungen überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Steigendes Einkommen ebenfalls beachten

Nicht nur Einkommensrückgänge sind wichtig.

Wer nach Vertragsabschluss deutlich mehr verdient, kann unterversichert sein. Das ursprünglich vereinbarte Krankentagegeld deckt dann nur noch einen Teil des aktuellen Einkommensausfalls.

Viele Tarife bieten Möglichkeiten, den Tagessatz bei bestimmten Einkommenssteigerungen ohne vollständige neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dafür können Fristen und Höchstgrenzen gelten.

Zu prüfen ist:

  • Welche Einkommenssteigerung berechtigt zur Anpassung?
  • Wie schnell muss sie gemeldet werden?
  • Welche Nachweise werden verlangt?
  • Ab wann gilt der höhere Tagessatz?
  • Gilt eine neue Wartezeit?
  • Erfolgt eine Gesundheitsprüfung?
  • Gibt es feste Erhöhungsgrenzen?

Eine regelmäßige Prüfung ist besonders nach Gehaltssprüngen, Beförderungen oder einer deutlichen Verbesserung des Unternehmensgewinns sinnvoll.

Was bedeutet vollständige Arbeitsunfähigkeit?

Nach den Musterbedingungen liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person ihre bisherige berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie tatsächlich nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht. pkv.de

Das kann in der Praxis anspruchsvoller sein, als eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermuten lässt.

Vor allem Selbstständige sollten vorsichtig sein. Schon einzelne berufliche Tätigkeiten können Fragen auslösen, beispielsweise:

  • Kundenanfragen beantworten
  • Angebote schreiben
  • Personal anweisen
  • Rechnungen erstellen
  • an Besprechungen teilnehmen
  • soziale Medien für den Betrieb betreuen
  • geschäftliche Entscheidungen treffen

Ob eine Tätigkeit den Leistungsanspruch gefährdet, hängt von den Bedingungen und vom konkreten Sachverhalt ab. Organisatorisch unvermeidbare Handlungen sollten deshalb vorab mit dem Versicherer geklärt werden.

Was gilt bei stufenweiser Wiedereingliederung?

Während einer stufenweisen Wiedereingliederung nimmt die versicherte Person ihre Tätigkeit schrittweise wieder auf.

Nach den aktuellen Musterbedingungen besteht während dieser Phase nur dann ein Anspruch auf Krankentagegeld, wenn der Tarif oder die Tarifbedingungen dies vorsehen. Eine allgemeine Leistungspflicht lässt sich daraus nicht ableiten. pkv.de

Wichtige Fragen sind:

  • Leistet der Tarif während einer Wiedereingliederung?
  • Wird das volle oder ein anteiliges Tagegeld gezahlt?
  • Wie lange ist die Leistung begrenzt?
  • Muss der Versicherer vorher zustimmen?
  • Welche ärztlichen Unterlagen sind erforderlich?
  • Wie wird ein teilweise erzieltes Einkommen angerechnet?

Eine Wiedereingliederung sollte daher nicht nur medizinisch und mit dem Arbeitgeber, sondern auch mit dem Krankentagegeldversicherer abgestimmt werden.

Rehabilitation und Kur sind nicht automatisch versichert

Bei Rehabilitationsmaßnahmen, Kur oder Sanatoriumsbehandlungen kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein.

Die Musterbedingungen sehen für Rehabilitationsmaßnahmen gesetzlicher Träger grundsätzlich keine Leistung vor, wenn der Tarif keine abweichende Regelung enthält. Bei bestimmten Einrichtungen kann zudem eine schriftliche Leistungszusage vor Behandlungsbeginn erforderlich sein. pkv.de

Vor einer geplanten Maßnahme sollte deshalb geklärt werden:

  1. Handelt es sich vertraglich um eine Akutbehandlung, Rehabilitation oder Kur?
  2. Welcher Kostenträger ist zuständig?
  3. Zahlt der Krankentagegeldtarif während dieser Zeit?
  4. Ist eine vorherige Zusage notwendig?
  5. Werden andere Ersatzleistungen angerechnet?

Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit haben unterschiedliche Aufgaben

Krankentagegeld ist für eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit vorgesehen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll dagegen eine längerfristige Beeinträchtigung der beruflichen Leistungsfähigkeit absichern.

Der Übergang kann problematisch werden.

Nach den Musterbedingungen kann die Krankentagegeldversicherung mit Eintritt der Berufsunfähigkeit enden. Berufsunfähigkeit wird dort als ein Zustand beschrieben, in dem die versicherte Person ihren bisherigen Beruf nach medizinischem Befund auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent nicht ausüben kann. Für einen bereits laufenden Leistungsfall ist eine begrenzte Fortzahlung vorgesehen. pkv.de

Die Definition in einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung kann davon abweichen. Auch die Prüfung beider Versicherer erfolgt nicht zwangsläufig gleichzeitig.

Dadurch kann eine zeitliche Lücke entstehen, wenn das Krankentagegeld endet, die Berufsunfähigkeitsrente aber noch nicht anerkannt wurde.

Deshalb sollten beide Verträge aufeinander abgestimmt werden:

  • Höhe der Leistungen
  • Definition der Berufsunfähigkeit
  • Nachweisfristen
  • Prognosezeitraum
  • Beginn der Berufsunfähigkeitsrente
  • Regelungen bei rückwirkender Anerkennung
  • mögliche Rückforderungen
  • Übergangsleistungen des Krankentagegeldtarifs

Die Meldung darf nicht zu spät erfolgen

Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer innerhalb der vertraglichen Frist gemeldet werden.

Nach den Musterbedingungen kann eine verspätete Anzeige dazu führen, dass Leistungen für den Zeitraum vor Eingang der Meldung gekürzt werden oder entfallen. Auch die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit muss fristgerecht nachgewiesen werden. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist ebenfalls anzuzeigen. pkv.de

Im Leistungsfall sollten daher frühzeitig geklärt werden:

  • Welches Formular ist erforderlich?
  • Bis wann muss es eingereicht werden?
  • Wie oft sind Folgebescheinigungen notwendig?
  • Welche Einkommensnachweise werden verlangt?
  • Benötigt der Versicherer weitere ärztliche Berichte?
  • Wie wird eine Verlängerung ohne zeitliche Lücke nachgewiesen?

Eine lückenlose ärztliche Dokumentation kann für die Auszahlung entscheidend sein.

Vergleich mit dem gesetzlichen Krankengeld

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten nach dem Ende der Entgeltfortzahlung grundsätzlich Krankengeld. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums beträgt es im Jahr 2026 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens jedoch 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts. Einschließlich Entgeltfortzahlung ist der Anspruch wegen derselben Krankheit grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. BMG

Das ist keine direkte Vorlage für die Berechnung eines privaten Krankentagegeldes. Die Systeme unterscheiden sich unter anderem bei:

  • Leistungshöhe
  • Beiträgen während des Leistungsbezugs
  • Leistungsbeginn
  • Nachweisen
  • Höchstdauer
  • Wiedereingliederung
  • Rehabilitation
  • Übergang zur Berufsunfähigkeit

Auch freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige sollten prüfen, ob ihre Mitgliedschaft überhaupt einen Krankengeldanspruch umfasst und ab welchem Tag dieser beginnt.

Typische Fehler bei der Berechnung

Nur die Haushaltskosten absichern

Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Vorsorgeaufwendungen werden leicht übersehen.

Vom Bruttoverdienst ausgehen

Versicherbar ist grundsätzlich der tatsächliche Nettoeinkommensausfall, nicht das Bruttogehalt oder der betriebliche Umsatz.

Den Leistungsbeginn falsch wählen

Ein Arbeitnehmer benötigt meist eine andere Karenzzeit als ein Selbstständiger ohne Entgeltfortzahlung.

Dauerhafte Einkommensänderungen nicht melden

Eine zu hohe Versicherungssumme kann später herabgesetzt werden. Eine zu niedrige Summe lässt dagegen eine Versorgungslücke bestehen.

Teilzeitarbeit als belanglos ansehen

Die Aufnahme beruflicher Tätigkeiten kann den Anspruch beeinflussen, wenn der Tarif vollständige Arbeitsunfähigkeit verlangt.

Rehabilitation mit Akutbehandlung gleichsetzen

Für Reha, Kur und gemischte Einrichtungen können besondere Leistungsgrenzen gelten.

Krankentagegeld mit Berufsunfähigkeit verwechseln

Beide Versicherungen decken unterschiedliche Phasen ab. Ihr Übergang muss geplant werden.

Ausschließlich den Beitrag vergleichen

Ein günstiger Tarif kann einen späten Leistungsbeginn, enge Nachweispflichten oder schwache Regelungen zur Wiedereingliederung enthalten.

Eine praktische Prüfliste

Wer sein Krankentagegeld richtig berechnen möchte, sollte diese Fragen beantworten können:

  1. Ab welchem Tag fällt mein Einkommen tatsächlich aus?
  2. Wie hoch ist mein durchschnittliches berufliches Nettoeinkommen?
  3. Welche Ausgaben entfallen während der Arbeitsunfähigkeit?
  4. Welche Beiträge und Verpflichtungen laufen weiter?
  5. Welche anderen Ersatzleistungen erhalte ich?
  6. Wie hoch ist die monatliche Versorgungslücke?
  7. Welche Definition des Nettoeinkommens verwendet der Tarif?
  8. Wie werden variable Einkünfte berücksichtigt?
  9. Was gilt für Selbstständige bei weiterlaufenden Betriebseinnahmen?
  10. Leistet der Tarif während einer Wiedereingliederung?
  11. Was gilt bei Rehabilitation oder Kur?
  12. Wie erfolgt der Übergang zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
  13. Welche Melde und Nachweisfristen bestehen?
  14. Kann das Tagegeld bei steigendem Einkommen angepasst werden?
  15. Wann wurde die vereinbarte Höhe zuletzt überprüft?

Ein passendes Krankentagegeld orientiert sich weder an einer runden Wunschsumme noch ausschließlich am heutigen Haushaltsbudget. Es muss zum tatsächlichen Einkommensausfall, zum beruflichen Status und zum Beginn der finanziellen Lücke passen.

Besonders wichtig ist die Abstimmung mit der Entgeltfortzahlung und einer vorhandenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer Karenzzeit, Tagessatz und Vertragsbedingungen gemeinsam betrachtet, erhält ein wesentlich realistischeres Bild seines Schutzes.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung dar.

Der wichtigste Sparplan ist der, der weiterläuft

14. Juni 2026 in Altersvorsorge, BU-Versicherungen, Investmentfonds, Newsletter, Vermögensanlage

Warum junge Menschen nicht nur investieren, sondern zuerst ihre Arbeitskraft absichern sollten

Über ETF Sparpläne wird heute überall gesprochen. Auf Instagram, TikTok, YouTube, in Finanzblogs, Podcasts und Ratgebern. Die Botschaft ist fast immer dieselbe: Fang früh an. Spare regelmäßig. Nutze den Zinseszinseffekt. Baue Vermögen auf. Sorge für das Alter vor.

Daran ist nichts falsch. Im Gegenteil. Früh mit dem Vermögensaufbau zu beginnen, ist klug. Wer jung startet, hat einen gewaltigen Vorteil: Zeit. Zeit ist beim Investieren ein mächtiger Hebel. Ein kleiner monatlicher Betrag kann über Jahrzehnte zu einem beachtlichen Vermögen anwachsen.

Aber genau an dieser Stelle fehlt in vielen Diskussionen ein entscheidender Punkt.

Was passiert, wenn der Sparplan plötzlich nicht mehr bezahlt werden kann?

Was passiert, wenn ausgerechnet das wegbricht, was jeden Sparplan überhaupt erst möglich macht?

Das Einkommen.

Der schönste ETF Sparplan hilft wenig, wenn man ihn nicht mehr bedienen kann. Die beste langfristige Anlagestrategie nützt wenig, wenn Krankheit, Unfall oder psychische Belastung dazu führen, dass der eigene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Dann geht es nicht mehr um Renditeoptimierung. Dann geht es um die finanzielle Existenz.

Deshalb gehört vor den Vermögensaufbau eine unbequeme, aber notwendige Frage:

Ist die eigene Arbeitskraft ausreichend abgesichert?

Die Arbeitskraft ist oft das größte Vermögen

Viele Menschen unterschätzen, welchen wirtschaftlichen Wert ihre Arbeitskraft hat. Das liegt daran, dass wir monatliches Einkommen als selbstverständlich wahrnehmen. Es kommt eben aufs Konto. Jeden Monat. Solange alles funktioniert.

Ein Beispiel:

Wer 2.500 Euro netto im Monat verdient und noch 37 Jahre bis zum gesetzlichen Rentenalter vor sich hat, erwirtschaftet in dieser Zeit rechnerisch 1.110.000 Euro Nettoeinkommen. Ohne Gehaltserhöhungen. Ohne Karriereentwicklung. Ohne Inflationsausgleich. Ohne Weihnachtsgeld. Ohne Sonderzahlungen.

Bei 3.500 Euro netto monatlich sind es über denselben Zeitraum bereits 1.554.000 Euro.

Das ist der eigentliche Vermögenswert vieler Menschen. Nicht das Depot. Nicht der Sparplan. Nicht das Auto. Nicht die kleine Rücklage auf dem Tagesgeldkonto.

Die Arbeitskraft.

Wer seine Arbeitskraft verliert, verliert nicht nur ein monatliches Einkommen. Er verliert den finanziellen Motor seines Lebensplans. Miete oder Finanzierung, Lebenshaltung, Familienplanung, Altersvorsorge, Urlaube, Hobbys, Rücklagen, Weiterbildung, Pflege der Eltern, Unterstützung der Kinder, all das hängt am Einkommen.

Und genau deshalb ist die Absicherung der Arbeitskraft kein Nebenthema. Sie ist die Grundlage jeder vernünftigen Finanzplanung.

Berufsunfähigkeit ist kein Randrisiko

Viele Menschen verbinden Berufsunfähigkeit noch immer mit schweren Unfällen oder körperlich harter Arbeit. Dachdecker, Maurer, Pflegekräfte, Handwerker. Natürlich tragen körperlich belastende Berufe besondere Risiken. Aber das Bild ist unvollständig.

Berufsunfähigkeit trifft längst nicht nur Menschen, die körperlich schwer arbeiten.

Psychische Erkrankungen, Krebs, Erkrankungen des Bewegungsapparates, neurologische Erkrankungen und chronische Leiden gehören zu den häufigsten Ursachen. Gerade psychische Erkrankungen spielen seit Jahren eine große Rolle. Depressionen, Angststörungen, Erschöpfungssyndrome oder Burnout können Menschen ebenso aus dem Beruf werfen wie ein Bandscheibenvorfall oder eine schwere Krebserkrankung.

Das ist wichtig, weil viele junge Menschen glauben, sie seien nicht betroffen. Sie sitzen im Büro, arbeiten digital, machen vielleicht Sport und fühlen sich gesund. Das ist schön. Aber es ist keine Garantie.

Berufsunfähigkeit ist kein Problem der anderen. Sie ist ein reales Lebensrisiko.

Der Staat schützt nicht den Beruf

Ein besonders verbreiteter Irrtum lautet: Wenn ich wirklich nicht mehr arbeiten kann, bekomme ich doch etwas vom Staat.

Ja, es gibt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Aber sie ist kein Ersatz für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der entscheidende Punkt ist: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente schützt in der Regel nicht Ihren zuletzt ausgeübten Beruf. Sie fragt nicht zuerst, ob Sie noch als Ärztin, Steuerberater, Handwerkerin, Ingenieur, Verkäuferin, IT Spezialist oder Finanzberater arbeiten können. Sie fragt, wie viele Stunden Sie überhaupt noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt irgendeiner Tätigkeit nachgehen können.

Wer noch mindestens sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben kann, gilt grundsätzlich nicht als erwerbsgemindert. Auch dann nicht, wenn der eigene Beruf gesundheitlich nicht mehr möglich ist.

Wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, kommt für eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, kommt für eine volle Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Das ist ein völlig anderer Maßstab als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich am zuletzt ausgeübten Beruf und daran, ob dieser Beruf aus gesundheitlichen Gründen noch ausgeübt werden kann.

Genau darin liegt der Kern.

Der Staat schützt Ihre Existenz nur sehr begrenzt. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihren beruflichen Status und Ihr Einkommen deutlich zielgerichteter.

Was die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wirklich bedeutet

Die Zahlen zeigen, wie groß die Lücke sein kann.

Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei neu zugegangenen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt bei rund 1.041 Euro monatlich. Bei voller Erwerbsminderung lag er im Durchschnitt bei rund 1.099 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderung bei rund 611 Euro.

Das sind Durchschnittswerte. Im Einzelfall kann es mehr oder weniger sein. Aber als Orientierung sind diese Zahlen ernüchternd.

Nehmen wir einen Menschen mit 2.800 Euro Nettoeinkommen. Wenn statt dieses Einkommens nur rund 1.100 Euro gesetzliche Erwerbsminderungsrente zur Verfügung stehen, entsteht eine monatliche Lücke von etwa 1.700 Euro.

Auf ein Jahr gerechnet sind das 20.400 Euro.

Auf 20 Jahre gerechnet sind das 408.000 Euro.

Und auch diese Rechnung ist vorsichtig. Sie berücksichtigt keine steigenden Lebenshaltungskosten, keine verpassten Gehaltserhöhungen, keine geringeren weiteren Rentenansprüche und keine zusätzlichen Kosten, die durch Krankheit entstehen können.

Wer glaubt, mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sei das Thema erledigt, sollte diese Zahlen einmal in Ruhe wirken lassen.

Der ETF Sparplan löst dieses Problem nicht

Ein ETF Sparplan ist sinnvoll. Aber er ist keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Er ist Vermögensaufbau. Keine Einkommenssicherung.

Wer monatlich 200 Euro investiert und bei sechs Prozent jährlicher Rendite über 40 Jahre durchhält, kann vereinfacht gerechnet auf ein Vermögen von knapp 400.000 Euro kommen. Das klingt stark. Und das ist es auch.

Aber der entscheidende Ausdruck lautet: durchhält.

Wenn die Arbeitskraft mit 35 oder 40 wegbricht, wird aus dem langfristigen Sparplan schnell ein stillgelegter Sparplan. Dann fließt kein Geld mehr ins Depot. Im schlimmsten Fall muss vorhandenes Vermögen sogar verbraucht werden, um den Alltag zu finanzieren.

Dann arbeitet der Zinseszinseffekt nicht mehr für den Vermögensaufbau. Er wird von der Realität überholt.

Deshalb ist die richtige Reihenfolge so wichtig:

Zuerst die existenziellen Risiken absichern.

Dann Vermögen aufbauen.

Nicht entweder oder. Sondern beides in der richtigen Reihenfolge.

Warum gerade junge Menschen früh handeln sollten

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist meist dann am einfachsten zu bekommen, wenn man jung und gesund ist. Genau dann fühlt sie sich aber am wenigsten dringend an.

Das ist das Paradoxe.

Wer jung ist, denkt selten an Berufsunfähigkeit. Man steht am Anfang des Berufslebens, fühlt sich leistungsfähig, plant Ausbildung, Studium, Karriere, Selbstständigkeit, Familie, Reisen, vielleicht die erste Immobilie.

Aber aus Sicht der Versicherung zählen Gesundheitszustand, Beruf, Hobbys und gewünschte Rentenhöhe. Je früher und gesünder jemand einsteigt, desto besser sind häufig die Chancen auf normalen Versicherungsschutz.

Später kann es schwieriger werden. Eine psychotherapeutische Behandlung, Rückenbeschwerden, eine chronische Erkrankung, Medikamente, eine Operation, ein gefährliches Hobby oder ein belastender Beruf können dazu führen, dass Versicherer Zuschläge verlangen, bestimmte Risiken ausschließen oder einen Antrag ablehnen.

Das bedeutet nicht, dass bei Vorerkrankungen alles verloren ist. Aber es bedeutet: Je früher man sich kümmert, desto größer ist der Gestaltungsspielraum.

Was eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung leisten sollte

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein Produkt, das man mal eben nebenbei abschließt. Die Qualität steckt im Detail.

Es geht nicht nur um den Beitrag. Es geht vor allem um die Bedingungen.

Wichtige Fragen sind zum Beispiel:

  1. Wie wird Berufsunfähigkeit definiert?
  2. Wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet?
  3. Ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit wird geleistet?
  4. Wie lange muss die gesundheitliche Einschränkung voraussichtlich bestehen?
  5. Bis zu welchem Alter läuft der Vertrag?
  6. Wie hoch ist die versicherte Rente?
  7. Gibt es Nachversicherungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung?
  8. Gibt es eine Dynamik, damit die Absicherung nicht durch Inflation entwertet wird?
  9. Wie wird der zuletzt ausgeübte Beruf konkret geprüft?
  10. Wie geht der Versicherer im Leistungsfall vor?

Wer nur nach dem günstigsten Beitrag sucht, kann am falschen Ende sparen. Eine billige Absicherung, die im Ernstfall nicht zur Lebensrealität passt, ist teuer. Nicht auf dem Papier, aber im Leben.

Welche Höhe ist sinnvoll?

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Pauschale Empfehlungen helfen nur begrenzt.

Entscheidend sind die laufenden Kosten und die finanziellen Verpflichtungen.

Miete oder Immobilienfinanzierung, Krankenversicherung, Lebenshaltung, Kinder, Unterhalt, Altersvorsorge, Kredite, Rücklagen und die Frage, wie viel Einkommen im Ernstfall tatsächlich ersetzt werden muss.

Eine zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente ist ein häufiger Fehler. Wer 3.000 Euro netto verdient und nur 800 Euro absichert, hat zwar formal eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber keine ausreichende Lösung.

Die Absicherung muss zum Leben passen. Nicht nur zum Budget.

Die häufigsten Vorurteile

Vorurteil 1: Ich arbeite im Büro, mir passiert das nicht

Das ist eines der gefährlichsten Vorurteile. Berufsunfähigkeit entsteht heute sehr häufig nicht durch spektakuläre Unfälle, sondern durch Krankheiten. Psychische Erkrankungen, Krebs, Rückenleiden, neurologische Erkrankungen oder chronische Beschwerden können auch Menschen im Büro treffen.

Ein ergonomischer Stuhl schützt nicht vor Depressionen. Ein Laptop schützt nicht vor Krebs. Ein akademischer Beruf schützt nicht vor Erschöpfung.

Vorurteil 2: Ich bin jung und gesund

Genau deshalb ist der Zeitpunkt gut.

Versicherungsschutz bekommt man nicht rückwirkend. Wer wartet, bis Beschwerden da sind, wartet oft zu lange. Gesundheit ist kein Dauerzustand, sondern eine Momentaufnahme.

Jung und gesund zu sein, ist kein Argument gegen Absicherung. Es ist ein Argument dafür, sie jetzt sauber zu prüfen.

Vorurteil 3: Der Staat wird schon zahlen

Der Staat zahlt unter engen Voraussetzungen. Und er prüft nicht vorrangig, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern ob Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen.

Das kann zu einer bitteren Situation führen: Der eigene Beruf ist unmöglich geworden, aber irgendeine andere Tätigkeit wird theoretisch noch für möglich gehalten. Dann kann der gesetzliche Schutz deutlich geringer ausfallen als erwartet.

Vorurteil 4: Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen sowieso nicht

Dieses Vorurteil hält sich hartnäckig. Natürlich gibt es Leistungsprüfungen. Natürlich gibt es Streitfälle. Natürlich muss ein Versicherer prüfen, ob die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Aber daraus folgt nicht, dass die Versicherung wertlos wäre.

Entscheidend sind drei Dinge: gute Bedingungen, saubere Antragstellung und professionelle Begleitung im Leistungsfall. Wer Gesundheitsfragen unvollständig beantwortet, wer den eigenen Beruf unklar beschreibt oder wer im Leistungsfall ohne Struktur vorgeht, macht es sich schwer.

Genau deshalb gehört eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in den Warenkorb eines Vergleichsportals. Sie gehört in eine qualifizierte Beratung.

Vorurteil 5: Das ist zu teuer

Zu teuer im Vergleich womit?

Im Vergleich zu einem Streaming Abo vielleicht. Im Vergleich zu einem Urlaub vielleicht. Im Vergleich zu einem Auto vielleicht.

Aber nicht im Vergleich zum Verlust von Hunderttausenden Euro Arbeitseinkommen.

Natürlich muss die Absicherung bezahlbar bleiben. Aber die Frage sollte nicht lauten: Was kostet mich die Versicherung?

Die bessere Frage lautet: Was kostet es mich, wenn ich keine habe?

Vorurteil 6: Ich spare doch schon in ETF

Sehr gut. Aber ein ETF Depot zahlt keine monatliche Rente, wenn die Arbeitskraft wegbricht. Es kann höchstens verbraucht werden.

Ein ETF Sparplan ist Vermögensaufbau. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist Einkommensschutz. Beides erfüllt unterschiedliche Aufgaben.

Wer beides verwechselt, baut ein Haus und vergisst das Fundament.

Vorurteil 7: Mit Vorerkrankungen bekomme ich sowieso nichts

Nicht zwingend.

Vorerkrankungen können die Prüfung erschweren. Sie können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnungen führen. Aber oft lohnt sich eine strukturierte Risikovoranfrage. Dabei kann geprüft werden, welche Versicherer unter welchen Bedingungen bereit wären, Schutz anzubieten.

Wichtig ist, nicht einfach irgendeinen Antrag zu stellen und eine Ablehnung zu riskieren. Besser ist ein geordneter und fachkundiger Weg.

Vorurteil 8: Ich kümmere mich später darum

Später ist bei Versicherungen oft teurer, schwieriger oder beides.

Später kann ein Rückenbefund dazukommen. Später kann eine psychische Belastung dokumentiert sein. Später kann der Beruf risikoreicher bewertet werden. Später kann der gewünschte Schutz unbezahlbar werden.

Bei der Arbeitskraftabsicherung ist später selten die beste Strategie.

Was im Leistungsfall zählt

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur dann gut, wenn sie im Ernstfall auch durchsetzbar ist. Deshalb endet gute Beratung nicht mit der Unterschrift unter dem Antrag.

Im Leistungsfall kommt es darauf an, den bisherigen Beruf konkret darzustellen, medizinische Unterlagen sauber aufzubereiten und die vertraglichen Voraussetzungen nachvollziehbar zu belegen.

Das ist anspruchsvoll.

Deshalb arbeite ich mit erfahrenen Fachanwältinnen und Fachanwälten für Versicherungsrecht zusammen. Sollte es tatsächlich einmal Streit mit dem Versicherer geben, stehen Mandantinnen und Mandanten nicht allein vor einer großen Versicherungsgesellschaft.

Das bedeutet nicht, dass jeder Streit automatisch gewonnen wird. Aber es bedeutet, dass der Fall fachlich ernst genommen, sauber vorbereitet und bei Bedarf rechtlich kompetent begleitet werden kann.

Wie eine Beratung zur Arbeitskraftabsicherung abläuft

Eine gute Beratung beginnt nicht mit einem Produkt, sondern mit einer Analyse.

Der Ablauf sieht typischerweise so aus:

  1. Erstes Orientierungsgespräch

Wir klären, wo Sie stehen, was Sie beruflich machen, welches Einkommen abgesichert werden soll und welche Fragen Sie bereits haben.

  1. Bedarfsermittlung

Wir schauen auf Ihr Nettoeinkommen, Ihre laufenden Kosten, Verpflichtungen, Sparziele, familiäre Situation und bestehende Absicherungen. Daraus ergibt sich, welche monatliche Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll wäre.

  1. Prüfung der Ausgangslage

Beruf, Gesundheitsgeschichte, Hobbys und gewünschte Laufzeit spielen eine wichtige Rolle. Falls Vorerkrankungen bestehen, prüfen wir, wie man sinnvoll vorgeht.

  1. Risikovoranfrage

Wenn es medizinische Themen gibt, kann eine anonyme oder sorgfältig vorbereitete Risikovoranfrage sinnvoll sein. So lässt sich vorab klären, welche Versicherer überhaupt in Betracht kommen und zu welchen Bedingungen.

  1. Vergleich der Bedingungen

Wir vergleichen nicht nur Beiträge, sondern vor allem Vertragsqualität. Entscheidend sind Bedingungen, Leistungsdauer, Nachversicherungsoptionen, Dynamik, Verweisungsklauseln und die konkrete Ausgestaltung des Schutzes.

  1. Saubere Antragstellung

Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Hier passieren viele Fehler. Eine gute Vorbereitung reduziert spätere Risiken.

  1. Begleitung nach Abschluss

Auch nach Vertragsabschluss sollte die Absicherung regelmäßig überprüft werden. Einkommen, Familie, Immobilie oder Selbstständigkeit können den Bedarf verändern.

  1. Unterstützung im Leistungsfall

Wenn es ernst wird, geht es nicht um Formulare allein. Dann geht es um Struktur, Nachweise und Durchsetzung. Auch hier begleite ich den Prozess und binde bei Bedarf spezialisierte juristische Unterstützung ein.

Warum sich die Prüfung jetzt lohnt

Niemand beschäftigt sich gern mit Berufsunfähigkeit. Das Thema ist unangenehm. Es erinnert uns daran, dass Gesundheit nicht selbstverständlich ist.

Aber Finanzplanung beginnt nicht mit Optimismus. Sie beginnt mit Verantwortung.

Wer Vermögen aufbauen will, sollte zuerst das Einkommen schützen, aus dem dieses Vermögen entstehen soll. Wer einen ETF Sparplan hat, sollte dafür sorgen, dass er auch dann nicht sofort zusammenbricht, wenn das Leben anders läuft als geplant. Wer Familie, Immobilienpläne, Selbstständigkeit oder Karriereziele hat, sollte die eigene Arbeitskraft nicht dem Zufall überlassen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht sexy. Sie ist nicht spektakulär. Sie liefert keine Renditegrafik und keine täglichen Kursgewinne.

Aber sie kann im Ernstfall den Unterschied machen zwischen finanzieller Stabilität und existenzieller Not.

Mein Fazit

ETF Sparpläne sind sinnvoll. Vermögensaufbau ist wichtig. Frühes Investieren ist klug.

Aber der wichtigste Sparplan ist der, der weiterlaufen kann.

Und dafür braucht es Einkommen.

Wer seine Arbeitskraft nicht absichert, baut Vermögen auf einem ungeschützten Fundament. Solange alles gut geht, sieht das stabil aus. Wenn aber Krankheit oder Unfall das Einkommen treffen, zeigt sich, ob die Finanzplanung wirklich tragfähig war.

Deshalb meine klare Empfehlung:

Beschäftigen Sie sich ernsthaft mit der Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Nicht irgendwann. Nicht erst, wenn Beschwerden da sind. Nicht erst, wenn die Familie gegründet, das Haus gekauft oder die Selbstständigkeit aufgebaut ist.

Sondern jetzt.

Wenn Sie wissen möchten, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie sinnvoll ist, welche Höhe passt, welche Anbieter infrage kommen und wie Sie Gesundheitsfragen sauber vorbereiten, wenden Sie sich gern an mich.

Ich prüfe mit Ihnen strukturiert, ob und wie Ihre Arbeitskraft sinnvoll abgesichert werden kann.

Denn gute Finanzplanung beginnt nicht mit der Frage, welcher ETF der beste ist.

Sie beginnt mit der Frage, ob Ihr Einkommen geschützt ist.

Absicherung der Arbeitskraft: Möglichkeiten, Fallstricke, sinnvolle Strategien

26. August 2025 in Allgemein, BU-Versicherungen, Newsletter

Kurz gesagt: Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes Vermögen. Wer dauerhaft nicht arbeiten kann, riskiert finanzielle Engpässe – oft trotz staatlicher Leistungen. Dieser Beitrag zeigt alle relevanten Absicherungswege mit Vorteilen, Nachteilen und Praxis-Hinweisen – inklusive wichtiger Punkte zur vorvertraglichen Anzeigepflicht.


Inhalt

  1. Warum Arbeitskraftabsicherung so wichtig ist
  2. Was der Staat leistet (und was nicht)
  3. Private Lösungen im Überblick (mit Pro & Contra)
  4. Wichtige Vertragsbausteine und Klauseln
  5. Höhe, Laufzeit und Dynamik: Wie viel ist „richtig“?
  6. Gesundheitsangaben & Antragsprozess (Anzeigepflicht!)
  7. Leistungsfall: Was ist zu tun?
  8. Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
  9. Beispielrechnungen und sinnvolle Paketlösungen
  10. Checkliste und nächster Schritt

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Die zehn wichtigsten Fragen zur BU-Versicherung

7. Februar 2011 in BU-Versicherungen

Für wen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle empfehlenswert, die von Ihrem Arbeitseinkommen leben. Also für alle Arbeiter, Angestellte, Beamte, Gewerbetreibende und Freiberufler. Aber auch Studenten, Auszubildende und Schüler sollten sich bereits mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung auseinander setzen.

Bei Schülern, Studenten und Beamten gibt es viele Besonderheiten zu beachten. Nur sehr wenige Versicherer bieten hier bedarfsgerechte Lösungen. Beamte sollten immer auf eine BU-Versicherung zurück greifen, bei der die amtsärztlich festgestellte Dienstunfähigkeit für eine Leistungspflicht des privaten BU-Versicherers bereits ausreicht.

Welches sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit?

Mit rund jeweils 24% führen Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparats sowie psychisch bedingte Krankheiten bzw. Nervenkrankheiten die Statistik an. Krebs und andere bösartige Geschwülste sind mit rund 14%, Herz- und Kreislauferkrankungen mit rund 11% weitere BU-Gründe. Rund 11% aller von Berufsunfähigkeit Betroffenen sind Unfallopfer. Aus dieser Statistik wird klar, dass eine BU-Versicherung nicht nur für körperlich tätige Berufstätige eine wichtige Absicherungsform ist.

Wie wird Berufsunfähigkeit definiert?

Laut Versicherungsvertragsgesetz ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Auf Dauer bedeutet, zumindest bei den Versicherern mit kundenfreundlichen Versicherungsbedingungen, dass der Zustand der Berufsunfähigkeit sechs Monate bestanden haben muss oder voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird.

Wie gehe ich mit den Fragen im Antragsformular der Versicherung um?

In den Anträgen der Versicherungsgesellschaften werden Fragen zu risikoreichen Hobbys, geplanten Auslandsaufenthalten, zum Einkommen, zu bestehenden Erkrankungen, Leiden und Behinderungen sowie dem Gesundheitszustand der letzten fünf bis zehn Jahre gestellt. Bestimmte Erkrankungen, wie zum Beispiel eine HIV-Infektion, werden zeitlich unbefristet gestellt. Alle Fragen müssen zwingend vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Fragen unzutreffend oder unvollständig beantwortet werden, dann ist die Versicherungsgesellschaft nicht verpflichtet, im Falle einer BU eine Leistung zur erbringen. Die Versicherung darf den Vertrag sogar kündigen oder von Beginn an widerrufen. Die gezahlten Beiträge werden nicht zurück erstattet. Im schlimmsten Falle droht sogar eine Anzeige wegen Betrugs.

Insbesondere bei der Beantwortung der Fragen zum Gesundheitszustand gibt es häufig Probleme. Viele Menschen können sich nicht mehr an alle Krankheiten, Beschwerden und Arztbesuche der letzten fünf bis zehn Jahre erinnern. Unseriöse Versicherungsvermittler versuchen die Kunden oftmals mit Verharmlosungen zu einem schnellen Vertragsabschluss zu bringen. Das kann fatale Folgen haben, nämlich wie oben genannt den Verlust des Versicherungsschutzes.

Bevor ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt wird, sollte man sich mit seinen Ärzten in Verbindung setzen und sich eine Kopie seiner eigenen Akte geben lassen. Die Ärzte sind hierzu verpflichtet. Man sollte sich auf keinen Fall abwimmeln lassen. Von seiner Krankenkasse kann man übrigends keine Hilfe erwarten. Die Kassen speichern die Daten zu den Vorerkrankungen nicht bzw. geben diese nicht heraus.

Ein erfahrener und auf BU-Versicherungen spezialisierter Versicherungsmakler kann auf Basis der Informationen abschätzen, ob mit Problemen bei der Annahme des Antrags durch die Versicherer zu rechnen ist. In diesem Falle wird ein versierter Versicherungsmakler zunächst informell bei den für den Kunden geeigneten Anbietern Risikovoranfragen stellen. Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, Anträge ohne diese Vorprüfung einzureichen, weil ansonsten Negativeinträge im   Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft drohen.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die monatliche Rente, wenn der Versicherte wegen Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall seinen Beruf ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Bei den Versicherern mit verbraucherfreundlichen Versicherungsbedingungen muss dieser Zustand sechs Monate andauern und ein Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50% vorliegen. Die Berufsunfähigkeit muss durch einen Arzt festgestellt werden. Der Versicherte kann sich an einen Arzt seiner Wahl wenden.

Wie gehe ich mit Leistungsausschlüssen und Risikozuschlägen um?

Viele Anträge werden von den Versicherungsgesellschaften nicht wie gewünscht angenommen. Stattdessen verlangen die Versicherer häufig einen Beitragszuschlag wegen bestehender Erkrankungen oder schließen bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz aus. Die Erfahrung zeigt, dass mit einer sachlichen Argumentation gegenüber der Risikoprüfungsabteilung des Versicherers oftmals eine Verbesserung zu Gunsten des Kunden erreicht werden kann.

Bei Ausschlüssen sollte darauf geachtet werden, dass diese klar abgrenzbar und nicht zu weitreichend sind. Der pauschale Ausschluss eines gesamten Körperteils, z. B. der Augen, ist nicht akzeptabel. Zumindest sollte eingeschränkt werden, dass dieser Ausschluss nicht bei bösartigen Tumoren oder Unfällen gilt.

Kann ich meine BU-Rente während der Vertragslaufzeit erhöhen?

Eine Erhöhung ist unter Beachtung der Angemessenheit zwischen der versicherten BU-Rente und dem Arbeitseinkommen grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings ist dafür eine erneute Überprüfung des Gesundheitszustands durch Beantwortung der Fragen zum Gesundheitszustand erforderlich. Hat sich der Gesundheitszustand seit Beginn des Vertrags also verschlechtert, ist oftmals keine Erhöhung der BU-Rente möglich.

Man sollte daher darauf achten, dass der Versicherer Erhöhungsmöglichkeiten als Folge bestimmter Ereignisse oder in den ersten Versicherungsjahren anbietet, bei denen keine Gesundheitsprüfung verlangt wird.

Wie hoch sollte die versicherte BU-Rente sein?

Die versicherte BU-Rente muss im Ernstfall das Arbeitseinkommen ersetzen. Die Absicherung sollte also 100% des Nettoeinkommens betragen. Zusätzliche Kosten für eventuell bestehende Zuschüsse des Arbeitnehmers zur Krankenversicherung oder Fahrtkostenersatz, Aufwendungen für Steuerzahlungen und für die Altersvorsorge können diesen Bedarf erhöhen. Jede Versicherungsgesellschaft hat individuelle Höchstsätze für die versicherbare BU-Rente in ihren Annahmerichtlinien verankert. Oftmals können 100% des Nettoeinkommens gar nicht abgesichert werden. Bei einer ausführlichen Marktanalyse lassen sich aber Anbieter finden, die sehr nah an eine für den Kunden auskömmliche Regelung heran kommen.

Welche Vertragslaufzeiten sollten gewählt werden?

Das ist abhängig vom Eintritt der Altersrente. Die meisten Menschen werden nach dem heutigen Stand der Dinge bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssen. Daher sollte auch eine Versicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen werden. Manche Berufe können nur bis zum 60. oder gar 55. Lebensjahr abgeschlossen werden. Hier gibt es von Versicherer zu Versicherer starke Unterschiede.

Welche Punkte sollten in den Versicherungsbedingungen enthalten sein?

Der für den jeweiligen Versicherten bedarfsgerechte Versicherungsschutz ist letztendlich eine Kombination aus vielen einzelnen Punkten, die sich ergänzen müssen und in ihrer Gesamtheit betrachtet werden sollten.

Wichtige Punkte sind mit Sicherheit:
Verzicht auf die abstrakte Verweisung, Verkürzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate, Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung, Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung, Geltungsbereich, Antragsfragen, versicherbares Endalter, Beitragsstundung während der Leistungsprüfung, Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes, Ausbaugarantie ohne Ereignis und ohne erneute Gesundheitsprüfung, Kriegsklausel, Definition der bisherigen Lebensstellung, Verzicht auf befristetes Anerkenntnis, Regelung bei vorübergehendem und endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf, Einschluss fahrlässiger Verstöße, Verzicht auf Prüfung des vorher ausgeübten Berufes bei Berufswechsel.