Nach sechs Wochen Krankheit kann sich das verfügbare Einkommen deutlich verändern. Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten kein gesetzliches Krankengeld. Selbstständige haben häufig schon wesentlich früher einen Verdienstausfall.
Wer sein Krankentagegeld richtig berechnen möchte, sollte deshalb nicht mit einer pauschalen Wunschsumme beginnen. Entscheidend sind das tatsächliche Nettoeinkommen, der Beginn des Verdienstausfalls und die laufenden Ausgaben während einer längeren Arbeitsunfähigkeit.
Was ist privates Krankentagegeld?
Eine private Krankentagegeldversicherung ersetzt Einkommen, wenn die versicherte Person wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig ist.
Sie zahlt einen vertraglich vereinbarten Betrag für jeden versicherten Kalendertag. Voraussetzung ist normalerweise, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde und die vertraglichen Bedingungen erfüllt sind.
Das Krankentagegeld ist nicht zu verwechseln mit:
- dem Krankenhaustagegeld, das an einen stationären Aufenthalt anknüpft
- einer Berufsunfähigkeitsrente, die eine voraussichtlich längerfristige Einschränkung absichert
- einer Krankheitskostenversicherung, die Behandlungskosten erstattet
- dem gesetzlichen Krankengeld einer gesetzlichen Krankenkasse
Die Musterbedingungen des PKV Verbandes beschreiben den Zweck ausdrücklich als Absicherung des Verdienstausfalls infolge von Krankheit oder Unfall. pkv.de
Wann entsteht die Einkommenslücke?
Bei Arbeitnehmern besteht im Krankheitsfall grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Für eine erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit gelten zusätzliche Voraussetzungen. Einzelnorm
Privatversicherte Arbeitnehmer benötigen deshalb häufig einen Tarif, der nach dem Ende der Entgeltfortzahlung beginnt. Häufig wird dafür ein Leistungsbeginn ab dem 43. Tag vereinbart.
Das ist jedoch keine allgemeingültige Lösung. Abweichungen können sich ergeben durch:
- Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag
- besondere Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber
- kurze Beschäftigungsdauer
- erneute Erkrankung wegen derselben Ursache
- Wechsel des Arbeitgebers
- variable Vergütungsbestandteile
Selbstständige haben normalerweise keinen Arbeitgeber, der sechs Wochen lang das Einkommen fortzahlt. Ihr Krankentagegeld kann deshalb deutlich früher beginnen, beispielsweise nach einer Karenzzeit von sieben, 14, 21 oder 28 Tagen.
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem ersten versicherten Leistungstag.
Krankentagegeld richtig berechnen: Nicht vom Umsatz ausgehen
Die wichtigste Ausgangsgröße ist nicht der Umsatz und auch nicht der Bruttoverdienst. Abgesichert werden soll der tatsächliche Einkommensausfall.
Nach den Musterbedingungen darf das Krankentagegeld zusammen mit anderen Kranken oder Krankentagegeldern das auf den Kalendertag umgerechnete berufliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgeblich ist grundsätzlich ein Durchschnittswert. Die konkrete Definition und der Betrachtungszeitraum können sich aus den Tarifbedingungen ergeben. pkv.de
Eine vereinfachte Rechnung lautet:
Monatlich benötigter Einkommensersatz ÷ 30 = tägliches Krankentagegeld
Ein Arbeitnehmer verfügt beispielsweise über ein monatliches Nettoeinkommen von 4.200 Euro. Während einer längeren Arbeitsunfähigkeit entfallen bestimmte berufliche Ausgaben von 180 Euro. Gleichzeitig sollen Beiträge und private Verpflichtungen von insgesamt 3.570 Euro weiterhin bezahlt werden.
Die rechnerische Absicherung könnte so aussehen:
| Position | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Nettoeinkommen vor der Erkrankung | 4.200 Euro |
| Entfallende berufliche Ausgaben | minus 180 Euro |
| Benötigter Einkommensersatz | 4.020 Euro |
| Rechnerischer Tagessatz bei 30 Tagen | 134 Euro |
Der Betrag von 134 Euro ist zunächst nur ein Rechenwert. Ob diese Höhe versicherbar ist, hängt unter anderem von der tariflichen Einkommensermittlung und von weiteren Ersatzleistungen ab.
Auch Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigen
Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung müssen Privatversicherte ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung grundsätzlich weiterzahlen.
Der Arbeitgeberzuschuss kann während des Bezugs von privatem Krankentagegeld entfallen. Dadurch kann der Finanzbedarf höher sein, als ein Blick auf die üblichen privaten Ausgaben vermuten lässt.
In die Berechnung gehören deshalb beispielsweise:
- Beitrag zur privaten Krankenversicherung
- Beitrag zur Pflegepflichtversicherung
- Beitrag zum Krankentagegeld
- Miete oder Darlehensrate
- Lebensmittel und Haushaltskosten
- private Altersvorsorge
- Versicherungsbeiträge
- Unterhaltsverpflichtungen
- laufende Sparraten, soweit sie fortgeführt werden sollen
- Rücklagen für unregelmäßige Ausgaben
Nicht jede Ausgabe muss vollständig abgesichert werden. Wer über ausreichende Liquiditätsreserven verfügt, kann einen Teil der ersten Krankheitswochen selbst tragen und eine längere Karenzzeit wählen.
Arbeitnehmer sollten variable Bezüge prüfen
Das laufende Grundgehalt ist nicht immer das gesamte Einkommen.
Zum tatsächlichen Verdienst können auch gehören:
- regelmäßige Provisionen
- Schichtzulagen
- Rufbereitschaft
- Überstundenvergütung
- wiederkehrende Bonuszahlungen
- Sachbezüge
Nicht jede Zahlung wird vom Versicherer in gleicher Weise als versicherbares Nettoeinkommen anerkannt. Ein einmaliger Bonus ist anders zu beurteilen als eine regelmäßig gezahlte Provision.
Wer hohe variable Einkommensbestandteile besitzt, sollte deshalb prüfen:
- Welcher Zeitraum wird für die Durchschnittsbildung verwendet?
- Welche Vergütungsbestandteile erkennt der Tarif an?
- Wie werden unregelmäßige Zahlungen behandelt?
- Welche Einkommensnachweise verlangt der Versicherer?
- Kann der Tagessatz bei steigendem Einkommen angepasst werden?
Selbstständige müssen Gewinn und Liquidität trennen
Bei Selbstständigen ist die Berechnung häufig anspruchsvoller.
Der betriebliche Umsatz ist kein persönliches Einkommen. Vom Umsatz müssen zunächst betriebliche Kosten abgezogen werden. Außerdem kann ein Betrieb während einer Erkrankung teilweise weiterlaufen, obwohl die eigene Arbeitskraft ausfällt.
Zu unterscheiden sind daher:
- persönliche Lebenshaltungskosten
- Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung
- private Vorsorge
- fortlaufende Betriebskosten
- weiterhin erzielte Betriebseinnahmen
- Kosten für eine Vertretung
- vorhandene betriebliche Rücklagen
Das private Krankentagegeld dient grundsätzlich dem Ersatz des persönlichen Nettoeinkommens. Laufende Betriebsausgaben lassen sich damit nicht automatisch vollständig absichern. Für bestimmte betriebliche Risiken können andere Lösungen erforderlich sein.
Die Musterbedingungen sehen für Selbstständige bei einer dauerhaften Einkommensminderung eine Betrachtung des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres vor. Tarifbedingungen können die Ermittlung des Nettoeinkommens näher festlegen. pkv.de
Ein Rechenbeispiel für Selbstständige
Eine Selbstständige erzielt im Durchschnitt einen monatlichen Gewinn vor persönlichen Steuern von 7.400 Euro.
Nach Steuern und Vorsorgeaufwendungen verbleiben für den privaten Haushalt durchschnittlich 4.650 Euro. Während einer Arbeitsunfähigkeit laufen private Verpflichtungen von 3.720 Euro weiter. Zusätzlich sollen 330 Euro monatlich für unregelmäßige Ausgaben zurückgelegt werden.
Daraus ergibt sich:
| Position | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Benötigte laufende Ausgaben | 3.720 Euro |
| Rücklage für unregelmäßige Ausgaben | 330 Euro |
| Benötigter Einkommensersatz | 4.050 Euro |
| Rechnerisches Tagegeld | 135 Euro |
Daneben muss geprüft werden, ob betriebliche Einnahmen weiterlaufen und welche Betriebskosten aus anderen Rücklagen bezahlt werden müssen.
Ein zu knapp kalkuliertes Tagegeld kann den privaten Haushalt belasten. Eine überhöhte Absicherung führt jedoch nicht automatisch zu einer entsprechend höheren Leistung.
Warum eine Überversicherung problematisch ist
Das Krankentagegeld soll einen Verdienstausfall ersetzen. Es soll die versicherte Person finanziell grundsätzlich nicht besserstellen als während ihrer Berufstätigkeit.
Sinkt das durchschnittliche Nettoeinkommen dauerhaft, muss dies dem Versicherer nach den Musterbedingungen unverzüglich mitgeteilt werden. Der Versicherer kann das Tagegeld und den Beitrag an das niedrigere Einkommen anpassen. pkv.de
Das kann beispielsweise relevant werden bei:
- Wechsel in Teilzeit
- längerer Elternzeit
- deutlichem Umsatzrückgang
- Aufgabe eines Geschäftsbereichs
- Wechsel in eine geringer vergütete Tätigkeit
- Beginn eines gleitenden Ruhestands
- Bezug weiterer Ersatzleistungen
Eine vor Jahren vereinbarte Versicherungssumme ist daher nicht automatisch dauerhaft in voller Höhe zahlbar.
Fakt ist: Das gesamte Krankentagegeld darf den versicherten Verdienstausfall grundsätzlich nicht übersteigen.
Einordnung: Eine hohe vereinbarte Summe garantiert keine Auszahlung in gleicher Höhe, wenn das maßgebliche Einkommen inzwischen gesunken ist.
Mögliche Schlussfolgerung: Der Versicherungsschutz sollte nach wesentlichen Einkommensänderungen überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Steigendes Einkommen ebenfalls beachten
Nicht nur Einkommensrückgänge sind wichtig.
Wer nach Vertragsabschluss deutlich mehr verdient, kann unterversichert sein. Das ursprünglich vereinbarte Krankentagegeld deckt dann nur noch einen Teil des aktuellen Einkommensausfalls.
Viele Tarife bieten Möglichkeiten, den Tagessatz bei bestimmten Einkommenssteigerungen ohne vollständige neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dafür können Fristen und Höchstgrenzen gelten.
Zu prüfen ist:
- Welche Einkommenssteigerung berechtigt zur Anpassung?
- Wie schnell muss sie gemeldet werden?
- Welche Nachweise werden verlangt?
- Ab wann gilt der höhere Tagessatz?
- Gilt eine neue Wartezeit?
- Erfolgt eine Gesundheitsprüfung?
- Gibt es feste Erhöhungsgrenzen?
Eine regelmäßige Prüfung ist besonders nach Gehaltssprüngen, Beförderungen oder einer deutlichen Verbesserung des Unternehmensgewinns sinnvoll.
Was bedeutet vollständige Arbeitsunfähigkeit?
Nach den Musterbedingungen liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person ihre bisherige berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie tatsächlich nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht. pkv.de
Das kann in der Praxis anspruchsvoller sein, als eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermuten lässt.
Vor allem Selbstständige sollten vorsichtig sein. Schon einzelne berufliche Tätigkeiten können Fragen auslösen, beispielsweise:
- Kundenanfragen beantworten
- Angebote schreiben
- Personal anweisen
- Rechnungen erstellen
- an Besprechungen teilnehmen
- soziale Medien für den Betrieb betreuen
- geschäftliche Entscheidungen treffen
Ob eine Tätigkeit den Leistungsanspruch gefährdet, hängt von den Bedingungen und vom konkreten Sachverhalt ab. Organisatorisch unvermeidbare Handlungen sollten deshalb vorab mit dem Versicherer geklärt werden.
Was gilt bei stufenweiser Wiedereingliederung?
Während einer stufenweisen Wiedereingliederung nimmt die versicherte Person ihre Tätigkeit schrittweise wieder auf.
Nach den aktuellen Musterbedingungen besteht während dieser Phase nur dann ein Anspruch auf Krankentagegeld, wenn der Tarif oder die Tarifbedingungen dies vorsehen. Eine allgemeine Leistungspflicht lässt sich daraus nicht ableiten. pkv.de
Wichtige Fragen sind:
- Leistet der Tarif während einer Wiedereingliederung?
- Wird das volle oder ein anteiliges Tagegeld gezahlt?
- Wie lange ist die Leistung begrenzt?
- Muss der Versicherer vorher zustimmen?
- Welche ärztlichen Unterlagen sind erforderlich?
- Wie wird ein teilweise erzieltes Einkommen angerechnet?
Eine Wiedereingliederung sollte daher nicht nur medizinisch und mit dem Arbeitgeber, sondern auch mit dem Krankentagegeldversicherer abgestimmt werden.
Rehabilitation und Kur sind nicht automatisch versichert
Bei Rehabilitationsmaßnahmen, Kur oder Sanatoriumsbehandlungen kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein.
Die Musterbedingungen sehen für Rehabilitationsmaßnahmen gesetzlicher Träger grundsätzlich keine Leistung vor, wenn der Tarif keine abweichende Regelung enthält. Bei bestimmten Einrichtungen kann zudem eine schriftliche Leistungszusage vor Behandlungsbeginn erforderlich sein. pkv.de
Vor einer geplanten Maßnahme sollte deshalb geklärt werden:
- Handelt es sich vertraglich um eine Akutbehandlung, Rehabilitation oder Kur?
- Welcher Kostenträger ist zuständig?
- Zahlt der Krankentagegeldtarif während dieser Zeit?
- Ist eine vorherige Zusage notwendig?
- Werden andere Ersatzleistungen angerechnet?
Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit haben unterschiedliche Aufgaben
Krankentagegeld ist für eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit vorgesehen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll dagegen eine längerfristige Beeinträchtigung der beruflichen Leistungsfähigkeit absichern.
Der Übergang kann problematisch werden.
Nach den Musterbedingungen kann die Krankentagegeldversicherung mit Eintritt der Berufsunfähigkeit enden. Berufsunfähigkeit wird dort als ein Zustand beschrieben, in dem die versicherte Person ihren bisherigen Beruf nach medizinischem Befund auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent nicht ausüben kann. Für einen bereits laufenden Leistungsfall ist eine begrenzte Fortzahlung vorgesehen. pkv.de
Die Definition in einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung kann davon abweichen. Auch die Prüfung beider Versicherer erfolgt nicht zwangsläufig gleichzeitig.
Dadurch kann eine zeitliche Lücke entstehen, wenn das Krankentagegeld endet, die Berufsunfähigkeitsrente aber noch nicht anerkannt wurde.
Deshalb sollten beide Verträge aufeinander abgestimmt werden:
- Höhe der Leistungen
- Definition der Berufsunfähigkeit
- Nachweisfristen
- Prognosezeitraum
- Beginn der Berufsunfähigkeitsrente
- Regelungen bei rückwirkender Anerkennung
- mögliche Rückforderungen
- Übergangsleistungen des Krankentagegeldtarifs
Die Meldung darf nicht zu spät erfolgen
Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer innerhalb der vertraglichen Frist gemeldet werden.
Nach den Musterbedingungen kann eine verspätete Anzeige dazu führen, dass Leistungen für den Zeitraum vor Eingang der Meldung gekürzt werden oder entfallen. Auch die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit muss fristgerecht nachgewiesen werden. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist ebenfalls anzuzeigen. pkv.de
Im Leistungsfall sollten daher frühzeitig geklärt werden:
- Welches Formular ist erforderlich?
- Bis wann muss es eingereicht werden?
- Wie oft sind Folgebescheinigungen notwendig?
- Welche Einkommensnachweise werden verlangt?
- Benötigt der Versicherer weitere ärztliche Berichte?
- Wie wird eine Verlängerung ohne zeitliche Lücke nachgewiesen?
Eine lückenlose ärztliche Dokumentation kann für die Auszahlung entscheidend sein.
Vergleich mit dem gesetzlichen Krankengeld
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten nach dem Ende der Entgeltfortzahlung grundsätzlich Krankengeld. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums beträgt es im Jahr 2026 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens jedoch 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts. Einschließlich Entgeltfortzahlung ist der Anspruch wegen derselben Krankheit grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. BMG
Das ist keine direkte Vorlage für die Berechnung eines privaten Krankentagegeldes. Die Systeme unterscheiden sich unter anderem bei:
- Leistungshöhe
- Beiträgen während des Leistungsbezugs
- Leistungsbeginn
- Nachweisen
- Höchstdauer
- Wiedereingliederung
- Rehabilitation
- Übergang zur Berufsunfähigkeit
Auch freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige sollten prüfen, ob ihre Mitgliedschaft überhaupt einen Krankengeldanspruch umfasst und ab welchem Tag dieser beginnt.
Typische Fehler bei der Berechnung
Nur die Haushaltskosten absichern
Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Vorsorgeaufwendungen werden leicht übersehen.
Vom Bruttoverdienst ausgehen
Versicherbar ist grundsätzlich der tatsächliche Nettoeinkommensausfall, nicht das Bruttogehalt oder der betriebliche Umsatz.
Den Leistungsbeginn falsch wählen
Ein Arbeitnehmer benötigt meist eine andere Karenzzeit als ein Selbstständiger ohne Entgeltfortzahlung.
Dauerhafte Einkommensänderungen nicht melden
Eine zu hohe Versicherungssumme kann später herabgesetzt werden. Eine zu niedrige Summe lässt dagegen eine Versorgungslücke bestehen.
Teilzeitarbeit als belanglos ansehen
Die Aufnahme beruflicher Tätigkeiten kann den Anspruch beeinflussen, wenn der Tarif vollständige Arbeitsunfähigkeit verlangt.
Rehabilitation mit Akutbehandlung gleichsetzen
Für Reha, Kur und gemischte Einrichtungen können besondere Leistungsgrenzen gelten.
Krankentagegeld mit Berufsunfähigkeit verwechseln
Beide Versicherungen decken unterschiedliche Phasen ab. Ihr Übergang muss geplant werden.
Ausschließlich den Beitrag vergleichen
Ein günstiger Tarif kann einen späten Leistungsbeginn, enge Nachweispflichten oder schwache Regelungen zur Wiedereingliederung enthalten.
Eine praktische Prüfliste
Wer sein Krankentagegeld richtig berechnen möchte, sollte diese Fragen beantworten können:
- Ab welchem Tag fällt mein Einkommen tatsächlich aus?
- Wie hoch ist mein durchschnittliches berufliches Nettoeinkommen?
- Welche Ausgaben entfallen während der Arbeitsunfähigkeit?
- Welche Beiträge und Verpflichtungen laufen weiter?
- Welche anderen Ersatzleistungen erhalte ich?
- Wie hoch ist die monatliche Versorgungslücke?
- Welche Definition des Nettoeinkommens verwendet der Tarif?
- Wie werden variable Einkünfte berücksichtigt?
- Was gilt für Selbstständige bei weiterlaufenden Betriebseinnahmen?
- Leistet der Tarif während einer Wiedereingliederung?
- Was gilt bei Rehabilitation oder Kur?
- Wie erfolgt der Übergang zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Welche Melde und Nachweisfristen bestehen?
- Kann das Tagegeld bei steigendem Einkommen angepasst werden?
- Wann wurde die vereinbarte Höhe zuletzt überprüft?
Ein passendes Krankentagegeld orientiert sich weder an einer runden Wunschsumme noch ausschließlich am heutigen Haushaltsbudget. Es muss zum tatsächlichen Einkommensausfall, zum beruflichen Status und zum Beginn der finanziellen Lücke passen.
Besonders wichtig ist die Abstimmung mit der Entgeltfortzahlung und einer vorhandenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer Karenzzeit, Tagessatz und Vertragsbedingungen gemeinsam betrachtet, erhält ein wesentlich realistischeres Bild seines Schutzes.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung dar.
Über den Autor: Thomas Kliem
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