Welche Einkommenslücke entsteht bei einem Arbeitnehmer bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit?

10. Januar 2016 in GKV, PKV

Viele Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) unterschätzen einen möglichen Einkommensverlust bei einer längeren Krankheit.
Der Fachbegriff für eine längere Krankheit mit einer ärztlichen Krankschreibung lautet Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Der Zustand der Arbeitsunfähigkeit richtet sich auf einen überschaubaren Zeitraum. Eine Besserung ist ärztlich prognostiziert.

Arbeitnehmer erhalten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von 42 Tagen Ihren Lohn bzw. ihr Gehalt. Feiertagszuschläge, Schichtzuschläge und sonstige Zulagen, Zuschläge und Provisionen entfallen allerdings. Gezahlt wird das Grundgehalt.
Einige wenige Arbeitnehmer haben als Sondervereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Regelung, die eine längere Leistung, teilweise abgestuft, vorsieht.
Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit entsteht eine Lücke, die bei gesetzlich Krankenversicherten durch die Zahlung des Krankengeldes teilweise ausgeglichen wird.
Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen wegen derselben Erkrankung gezahlt.
Ist ein Arbeitnehmer in der PKV versichert erhält er ein Krankentagegeld. Jedoch nur, wenn es dieses auch separat versichert hat.

Wie sieht die Leistung in der GKV aus und welche Lücken entstehen?

Die Berechnung erfolgt nach folgendem Schema:

Zeile

Berechnungsgrundlage

Betrag in EUR

1 monatliches Bruttogehalt*
2 monatliches Nettogehalt
3 70% des monatlichen Bruttogehalts
4 90% des monatlichen Nettogehalts
5 geringerer Betrag aus den Zeilen 3 und 4
6 Abzüglich SV-Anteil 12,025% bzw. 12,225%** von Zeile 5
7 Ergebnis aus Zeile 6 (Höhe des Krankengeldes)
8 abzüglich Nettoeinkommen
9 Differenz zum Nettoeinkommen
10 Summe aus Zeile 9 / 30 = zu versicherndes Krankentagegeld
* maximal 4.237,50 EUR (BBG KV 2016)
** gilt für Kinderlose über 23 Jahren
ACHTUNG: In Sachsen beträgt der Abzug in Zeile 6 12,525% bzw. 12,725% (Kinderlose über 23 Jahre)

Mit Zahlen (gerundet) ergibt das folgende Ergebnisse:

Zeile

Berechnungsgrundlage

Betrag in EUR

Betrag in EUR

1 monatliches Bruttogehalt*

2000

4237

2 monatliches Nettogehalt

1373

2118

3 70% des monatlichen Bruttogehalts

1400

2966

4 90% des monatlichen Nettogehalts

1235

1906

5 geringerer Betrag aus den Zeilen 3 und 4

1235

1906

6 Abzüglich SV-Anteil 12,025% bzw. 12,225%** von Zeile 5

151

233

7 Ergebnis aus Zeile 5 – 6 (Höhe des Krankengeldes)

1084

1673

8 abzüglich Nettoeinkommen

1373

2118

9 Differenz zum Nettoeinkommen

289

445

10 Summe aus Zeile 9 / 30 = zu versicherndes Krankentagegeld

10

15

* maximal 4.237,50 EUR (BBG KV 2016)
** gilt für Kinderlose über 23 Jahren

Die Differenz kann kostengünstig über eine private Krankentagegeldversicherung abgesichert werden.

Wie sieht die Leistung in der PKV aus und welche Lücken entstehen?

Das zu versichernde Krankentagegeld berechnet sich aus der vereinfachten Formel

Krankentagegeldbedarf = Nettoeinkommen + PKV Gesamtbeitrag zzgl. Pflegepflichtversicherung + SV-Beiträge (siehe obige GKV-Berechnung, jedoch ohne Pflegepflichtversicherung).

Eine zu geringe Dimensionierung kann also zu einer Lücke im Falle der Arbeitsunfähigkeit führen.
Beispiel:

Nettoeinkommen: 4.000 EUR
PKV-Gesamtbeitrag: 850 EUR
SV-Beiträge: 695 EUR

Summe: 5.545

Geteilt durch 30 = 185 EUR (gerundet).

Das zu versichernde Krankentagegeld beträgt hier also 185 EUR.

ACHTUNG: In der Praxis wird häufig einfach das Nettoeinkommen durch 30 geteilt.
Das ist falsch!
In diesem Beispiel ergäbe das ein Krankentagegeld in Höhe von gerundet 135 EUR, also auf den Monat gerechnet 1.500 EUR zu wenig
.

Der genaue Bedarf, der durchaus auch unter der berechneten Optimalabsicherung liegen kann, wenn der Versicherte über anderweitiges Einkommen oder Vermögen verfügt, muss in einem individuellen Beratungsgespräch geklärt werden.
Zudem haben die PKV-Unternehmen teilweise eigene Grundsätze zur Berechnung des versicherbaren Krankentagegeldes.

Alle sprechen über den Pflege-Tarif der DFV – ich auch!

3. Dezember 2012 in Private Pflegezusatztarife

Die DFV möchte mit ihrem Leistungspaket überzeugen.

ABER: wie sind denn die Versicherungsbedingungen dahinter formuliert?

Im Folgenden finden Sie die Punkte, die ich nicht versicherungsnehmerfreundlich finde und meine Erklärungen dazu finden Sie am Ende der Aufführungen im angehängten PDF.

1. für die Leistungsprüfung ist das MDK-Gutachten und der Pflegebescheid einzureichen

2. wenn aus dem Pflegegutachten nicht eindeutig die erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz hervorgeht, muss der Demenzkranke noch von einem separaten Facharzt untersucht werden

3. zusätzlich kann der Versicherer zur Beurteilung der Leistungspflicht weitere Auskünfte von den behandelnden Ärzten und den Angehörigen von Heilberufen, der Krankenversicherung sowie Sozialversicherungsbehörde verlangen

4. das Fortbestehen der Pflegebedürftigkeit ist in angemessenen Abständen durch den medizinischen Dienst nachzuweisen

5. Beitragsbefreiung wegen Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit längstens jedoch für insgesamt 12 Monate innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren möglich. Die Ausschlüsse zur Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit sind allerdings in den Bedingungen sehr umfangreich aufgeführt.

6. Der Versicherer orientiert sich an den gesetzlichen Vorschriften und Änderungen und entscheidet selbst, ob er neue Tarife anbietet bzw. den bestehenden Tarif anpaßt. Und was wäre im Leistungsfall?

7. der Tarif ist mit Beitragsrückgewähr möglich, allerdings erhöht sich der Beitrag immens: es gibt für den Hinterbliebenenschutz bessere und günstigere Absicherungsvarianten

8. Antragsfragen: nur 2 Fragen, aber nach allen Erkrankungen, die man sich vorstellen kann, und die Frage nach: festgestellter Pflegebedürftigkeit, BU, DU, EU und GdB mehr als 50%, es werden die letzten 5 Jahre abgefragt

Übrigens: in der VPV VolksPflege und dem Domcura Pflege ASS ist der Tarif der DFV drin. Die Tarife unterscheiden sich durch jeweils einen Baustein, der mit dazu genommen wurde (s. mein Bericht).

Mehr lesen Sie hier: Leistungsinhalte des DFV_PZV