Betreuung Ihrer Versicherungsverträge

4. November 2020 in Allgemein, Newsletter

Wann wurden Ihre bestehenden Versicherungsverträge zuletzt überprüft?
Wissen sie, dass Sie bei vielen Versicherungen Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich Preis und Leistungen haben?
Und was ist eigentlich, wenn Sie die Versicherung wirklich einmal brauchen?

Viele Kunden haben sich bereits dazu entschlossen, alle ihre Verträge durch uns betreuen zu lassen.

Was ist mit Ihnen?
Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Welche Vorteile ergeben sich daraus für Sie?

  • Ein Ansprechpartner für alle Versicherungsverträge
  • Auf Wunsch Nutzung unseres kostenlosen Kundenportals
  • Auf Wunsch Nutzung unseres Notfallplans
  • Regelmäßige Überprüfung der durch uns betreuten Versicherungsverträge
  • Unterstützung im Schadenfall
  • Zeitersparnis
  • Wir haben Zugang zu speziellen Abteilungen bei den Versicherungsgesellschaften, die den Kunden oftmals nicht zur Verfügung stehen

 

Welche Kosten fallen an?

Für unseren Service entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Der jeweilige Vertragsbetreuer erhält von den Versicherungsgesellschaften eine Betreuungsvergütung. Diese ist bereits in der Versicherungsprämie enthalten.

 

Warum müssen Sie eine Vollmacht erteilen?

Mit der Vollmacht legitimieren wir uns gegenüber den Versicherungsgesellschaften.
Wir können in Ihrem Namen Auskünfte einholen, Erklärungen abgeben und Aufträge erteilen.
Damit wir unseren vollen Service für Sie erbringen können, muss die Vollmacht relativ weitfassend sein.
Wir sichern Ihnen selbstverständlich zu, dass wir Erklärungen und Aufträge immer nur nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen abgeben bzw. erteilen.

 

Wie können Sie die Vollmacht kündigen?
Sie können die Vollmacht jederzeit ohne Einhaltung einer Frist formlos kündigen.

 

Was müssen Sie tun, um die Vorteile der Vertragsbetreuung zu nutzen?
Es ist lediglich erforderlich, für jede versicherte Person ein Exemplar der Maklervollmacht und der Vertragsübersicht auszufüllen und an uns zu senden.

Eine Zusendung per E-Mail oder Fax ist ausreichend.
Wir fordern dann die aktuellen Vertragsunterlagen bei den Versicherungsgesellschaften an und besprechen die Vertragsinhalte mit Ihnen.
Dabei prüfen wir, ob der Versicherungsschutz noch Ihrem Bedarf entspricht und ob es Möglichkeiten zur Optimierung gibt.

Gibt es Besonderheiten, die beachtet werden müssen?
Onlineversicherer (z. B. HUK24, Allianz Direct etc.) stellen uns keine Unterlagen zur Verfügung.
Hier ist es sinnvoll, wenn Sie uns Ihre Zugangsdaten zum jeweiligen Onlineportal der Versicherer mitteilen, damit wir die Unterlagen sichten können.

Sollten Sie bei einem Versicherungsunternehmen einen Onlinezugang haben, ist es generell sinnvoll, wenn Sie

uns die Zugangsdaten mitteilen, auch wenn es sich nicht um einen Onlineversicherer handelt. Oft kann dadurch eine schnellere Bearbeitung durch uns erfolgen.  

 

Einige Versicherer verlangen zusätzlich zu unserer Vollmacht einen internen Vordruck, der von Ihnen zu unterschreiben ist.
Diesen Vordruck schickt uns die Versicherungsgesellschaft zur Weiterleitung an Sie. Erst nach Unterzeichnung können wir für Sie tätig werden.

 

Verträge, die nicht auf Ihren Namen laufen, z. B. eine Wohngebäudeversicherung, die im Rahmen eines Immobilienerwerbs übernommen wird, können wir nicht per Vollmacht übernehmen.
Schicken Sie uns in diesem Fall bitte die Ihnen vorliegenden Unterlagen, gerne per E-Mail.

 

Endlich eine Reiseversicherung, die auch das Corona-Risiko absichert

4. November 2020 in GKV, Newsletter, PKV

Viele Kunden haben auf einen entsprechenden Versicherungsschutz gewartet.
Jetzt ist er da!

Eine Reiserücktrittversicherung schützt Urlauber vor den Stornokosten, wenn eine Reise aus bestimmten, unvorhersehbaren Gründen kurzfristig storniert werden muss.

Versichert sind folgende Ereignisse:

  • schwerwiegende Erkrankung
  • Todesfall eines Angehörigen
  • Schwangerschaft
  • Unfall
  • Jobverlust
  • Schaden am Eigentum

Doch was ist, wenn ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht oder eine Infektion mit dem Coronavirus ohne Erkrankung besteht?

Wie man in der obigen Aufzählung sehen kann, gehört ein Verdacht auf eine Infizierung oder eine reine Infektion ohne Krankheitssymptome nicht zum Versicherungsschutz.

Die Würzburger Versicherung hat diese Lücke jetzt geschlossen, und bietet als eigenständiges Produkt nun den Reiseschutzbrief – Corona Premium an.
Die Leistungen können Sie hier einsehen.

Ich bin mir sicher, dass ich Sie neugierig gemacht habe.
Eine individuelle Berechnung und einen Onlineabschluss können Sie in unserem Onlinerechner vornehmen.
Bitte auf der sich unter dem v. g. Link öffnenden Seite ganz nach unten scrollen.

 

 

 

 

Ich freue mich über Ihre Bewertungen

3. November 2020 in Newsletter

Der Publizist und Schriftsteller Johannes Gross sagte, dass der Beifall das Brot des Künstlers sei.
Ich nehme an, dass auch Herr Gross wusste, das der Mensch vom Applaus allein nicht leben kann.
Auch die Krankenpfleger*innen, Verkäufer*innen, Lastwagenfahrer*innen etc., die uns als Helden des Alltags durch die Corona-Krise begleiten, können nicht vom Applaus leben.

Applaus hat aber dennoch einen Nutzen. Er steigert das Selbstbewusstsein, verschafft Anerkennung und bringt Aufmerksamkeit.

Aufmerksamkeit führt, zumindest in meinem Beruf, häufig zu Empfehlungen. Empfehlungen führen zu neuen Kunden und neue Kunden zu Brot. Wenn es gut läuft, sogar mit einem leckeren Aufstrich.

Was ich mit diesen blumigen Worten sagen möchte:

Ich freue mich darauf, wenn Sie mich positiv bewerten. Gerne bei Google, noch viel lieber auf der anerkannten Plattform für Finanzberater whofinance.de.

Unter diesem Link finden Sie das Bewertungsformular.
Wenn Sie einige freundliche Worte und ***** Sterne hinterlassen, wäre das sehr schön für mich. 

Neues Krankenkassenwahlrecht ab 2021 und wie Sie die passende Krankenkasse finden

3. November 2020 in GKV, Newsletter

Das Krankenkassenwahlrecht für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird flexibler.
Das sind wirklich sehr gute Nachrichten für 90% der Bevölkerung.

Wie sind die Regelungen ab dem 01.01.2021?

Bei einem Wechsel innerhalb der GKV ist keine Kündig mehr erforderlich. Es reicht, bei der neuen GKV einen Mitgliedsantrag zu stellen. Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse wird von der neuen Krankenkasse vorgenommen.
Die bisherige Kasse meldet innerhalb von 14Tagen eine Bestätigung mit dem möglichem Kündigungstermin zurück (ersetzt die Kündigungsbestätigung).
Das stellt eine enorme Erleichterung für die Versicherten dar.

Die Bindungsfrist für Bestandsmitglieder ohne Statuswechsel verkürzt sich von 18 auf 12 Monate.
Versicherte müssen also nur noch 12 Monate bei der Krankenkasse bleiben, bevor sie kündigen können.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende des übernächsten Monats.
Die Bindungsfrist gilt nicht bei Statuswechsel (z. B. neuer Arbeitgeber) oder Beitragserhöhung.
Dann ist eine Sonderkündigung möglich.

Das „passive Wahlrecht“ wird abgeschafft. Ein Statuswechsel, der nicht für einen Wechsel der Krankenkasse genutzt wird, löst keine neue Bindungsfrist aus.

Ein Kassenwechsel ist ohne Kündigungsverfahren und ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich, wenn sich zwei Versicherungstatbestände nahtlos aneinanderreihen, z.B. zwei versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse,
ein Beschäftigungsverhältnis und sich anschließender Arbeitslosengeldbezug (oder umgekehrt), Rente und Beschäftigung,
Eintritt von Versicherungspflicht nach vorheriger Versicherungsfreiheit (oder umgekehrt).

Es ist jetzt also noch viel einfacher, von einer teuren Krankenkasse in einer günstige Krankenkasse zu wechseln.
Je nach Einkommen ist hier eine Beitragsersparnis von bis zu 340 EUR jährlich möglich. 

Ihre Persönliche Ersparnis können Sie jederzeit selber berechnen

 

 

 

Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte

3. November 2020 in GKV, Newsletter, PKV

Soll ich in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln oder soll ich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben?
Das ist eine der häufigsten Fragen, die mir von Kunden rund um das Thema Krankenversicherung gestellt wird.

Natürlich gibt es darauf keine pauschale Antwort. Es müssen sehr viele Parameter geprüft und besprochen werden.

90% der Menschen in Deutschland sind in der GKV versichert. Die überwiegende Mehrzahl hat auch gar nicht die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln, weil eine Versicherungspflicht in der GKV besteht.

Dennoch besteht häufig der Wunsch, zumindest in Teilbereichen einen besseren Versicherungsschutz zu erhalten.

Aber auch für Menschen, die in die PKV wechseln könnten, kann es bedarfsgerecht sein, in der GKV zu verbleiben und Teilbereiche höherwertig, also auf dem Niveau eine Privatpatienten abzusichern.

Der Oberbegriff für diese höherwertige Absicherung von Teilbereichen ist „Krankenzusatzversicherung“.

Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll?

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Aber auch für in der PKV versicherte Personen gibt es sinnvolle Zusatzversicherungen.
Neben der Auslandsreisekrankenversicherung möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal auf die Beitragsentlastungstarife hinweisen.

 

Ist Ihre Lücke bei längerer Krankschreibung ausreichend abgesichert?

3. November 2020 in GKV, Newsletter, PKV

Beschäftigte erhalten ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit („Krankschreibung“) keine Entgeltfortzahlung vom Unternehmen mehr.
In der GKV versicherte Personen erhalten ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von maximal 78 Wochen Krankengeld. Das Krankengeld berechnet sich aus dem niedrigeren Wert von 70% des letzten Bruttogehaltes oder 90% des letzten Nettogehaltes. Dieser Betrag wird um die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung reduziert.
Für das Jahr 2021 sind das 12,025 bzw. 12,275%.
Das anzurechnende Bruttoeinkommen ist jedoch auf die Beitragsbemessungsgrenze der GKV begrenzt.

Mit der folgenden Excel-Tabelle können Sie Ihre Lücke und Ihren Absicherungsbedarf ermitteln
Bitte die markierten Felder ausfüllen:

Ermittlung Lücke Krankengeld

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Beschäftigte, die in der GKV versichert sind, haben häufig keine Absicherung der entstehenden Lücke.
Das kann sehr schnell unangenehm werden, wie Sie sehen können, wenn Sie die Lückenermittlung durchgeführt haben.
Eine Absicherung durch eine private Krankentagegeldversicherung ist sehr günstig.
Sprechen Sie mich gerne an.

In der PKV versicherte Personen haben keinen „automatischen“ Anspruch auf Krankengeld.
Hier muss ein Zusatztarif, die so genannte Krankentagegeldversicherung, abgeschlossen werden.
Anders als beim Krankengeld der GKV wird hier ein fester Tagessatz versichert.
Für die Versicherung wird jeder Monat mit 30 Tagen berechnet.
Wenn also z. B. ein Krankentagegeld in Höhe von 140 EUR versichert wird, entspricht das einer monatlichen Leistung in Höhe von 4.200 (140 x 30).
Bei der Bedarfsermittlung kann man leider nicht auf die o. g. Tabelle zurückgreifen.
Zudem haben die unterschiedlichen privaten Krankenversicherer unterschiedliche Berechnungsmethoden.

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Gleichwohl möchte ich einen Orientierungswert für die Berechnung geben:

Nettoeinkommen + SV Beiträge (AN-Anteil) + PKV Gesamtbeitrag = zu versicherndes Krankengeld

Personen ohne Entgeltfortzahlungsanspruch, also Gewerbetreibende und Freiberufler, müssen die Einkünfte schätzen bzw. anhand der Einkünfte des Vorjahres ermitteln.
Hier sollte unbedingt berücksichtigt werden, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit sehr schnell ein Einkommensverlust entstehen kann.
Anders als bei abhängig Beschäftigten gibt es keine feste Karenzzeit (42 Tage). Es kann durchaus erforderlich sein, dass das Krankengeld schon früher benötigt wird (z. B. ab dem 8. oder 15. Krankheitstag).

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Beitragsanpassungen private Krankenversicherungen und wie Sie vorsorgen können

30. Oktober 2020 in Newsletter, PKV

Alle Jahre wieder kommt, zumindest bei manchen privaten Krankenversicherungen, eine Beitragsanpassung.
Eine Reduzierung der Beiträge, auch wenn diese zugegebenermaßen selten sind und wenn, dann meistens gering ausfallen, werden oftmals einfach zur Kenntnis genommen oder ignoriert.
Ganz anders sieht es bei Beitragssteigerungen aus.

Ich möchte an dieser Stelle darauf verzichten, genau zu erklären, warum es zu Beitragsanpassungen kommen muss und wie und wo das geregelt ist. Diese Informationen erhalten Sie bei jeder Beitragsanpassung schriftlich von Ihrem Versicherungsunternehmen.
Mir geht es darum, einen immer wieder zu beobachtenden Reflex, den ich absolut nachvollziehen kann, zu kommentieren.
Ja, genau: Der erste Reflex ist häufig der Wunsch, den bestehenden Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Wer wegen einer Beitragserhöhung die Krankenversicherung wechselt, verbessert langfristig seine Situation in der Regel nicht. Ganz im Gegenteil: Bei einem Wechsel fällt eine erneute Gesundheitsprüfung an. Bei einem Wechsel können nicht die kompletten Alterungsrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden, sondern nur die so genannten Übertragungswerte. Das kann bei bereits länger bestehenden Verträgen zu einem hohen Verlust führen und im Alter möglicherweise zu stärker steigenden Beiträgen.
Und bietet der neue Anbieter wirklich zu 100% die Tarifleistungen des vorhergehenden Vertrags bzw. der gewünschten Leistungsinhalte?

Was soll ich aber tun, wenn meine Beiträge häufig und/oder stark steigen?
In diesem Fall wäre zunächst zu prüfen, ob ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft möglich ist.
Das kann bestimmte Tarifbausteine oder auch die vereinbarte Selbstbeteiligung betreffen.
Manchmal auch den Wechsel in eine Tarifvariante oder Tarifgeneration.
Erst wenn es hier keine sinnvolle Alternative gibt, kann ausnahmsweise der Wechsel zu einem anderen Anbieter geprüft werden.
Wenn Ihnen die Beiträge Ihrer Krankenversicherung zu hoch sind oder zu hoch erscheinen, sprechen Sie mich gerne an.
In einem individuellen Gespräch finden wir sicher eine passende Lösung.

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Wie kann ich gegen steigende Beiträge vorsorgen?
Lassen Sie mich ganz ehrlich sein. Gegen steigende Beiträge können Sie relativ wenig tun. Allenfalls können Sie bei der Auswahl der Versicherung darauf achten, ob der Beitrag im Vergleich zu Anbietern mit vergleichbaren Leistungen nicht zu günstig ist.
Zu Günstig? Ja! Zu günstige Tarife neigen dazu, langfristig (stärker) zu steigen. Warum sollte Anbieter A bei gleichen oder zumindest vergleichbaren Leistungen langfristig preiswerter als Anbieter B sein? Die Versicherten verursachen bei Anbieter A und bei Anbieter B langfristig und im Durchschnitt die gleichen Kosten. Allenfalls besonders hohe Rücklagen könnten Versicherer A langfristig günstiger als Versicherer B halten. Im aktuellen Umfeld sind zwar nicht alle Versicherer gleich gut aufgestellt, die Unterschiede nähern sich aber immer mehr an.

Was Sie aber tun können und sollten, ist eine Eigenvorsorge gegen Ihre finanzielle Belastung aus Ihren Krankenversicherungsbeiträgen zu treffen.
Eine private Krankenversicherung ist – und da lasse ich nicht gerne mit mir diskutieren – nicht dafür da, um langfristig Beiträge gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse zu sparen. Eine private Krankenversicherung ist dafür da, eine bessere medizinische Versorgung als in der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten. 
Eine besondere Rolle spielen hier die sogenannten Restkostenversicherungen für Beihilfeberechtigte (i. d. R. Beamte).
Beamte sind, bis auf wenige Ausnahmen, fast immer richtig in der privaten Krankenversicherung aufgehoben.

Welche Möglichkeiten bieten sich an?
Hier ist zu unterscheiden zwischen den Möglichkeiten, die der jeweilige private Krankenversicherer anbietet und den Möglichkeiten, die der Finanz- und Versicherungsmarkt anbietet.

Zu den Möglichkeiten, die die privaten Krankenversicherer anbieten, gehört in erster Line der sogenannte Beitragsentlastungstarif. Hierbei handelt es sich dem Grunde nach um einen zweckgebundenen Sparvorgang.
Gegen Zahlung eines bestimmten monatlichen Beitrags erhalten Sie im Rentenalter eine Beitragsreduzierung.
Vorteil: Grundsätzlich ist der Beitragsentlastungstarif arbeitgeberzuschussfähig.
Nachteile: Die Beitragszahlung ist zweckgebunden (nämlich auf eine Beitragsreduzierung der privaten Krankenversicherung im Rentenalter gerichtet), der Beitrag für die gewünschte Beitragsreduzierung ist nicht garantiert (kann also steigen) und die Beiträge für den Beitragsentlastungstarif entfallen nicht im Rentenalter.

Für viele Versicherte sind andere Varianten sinnvoll.
Hier möchte ich z. B. geförderte Sparformen (Riesterrente und Basisrente) oder Sparvorgänge wie private Rentenversicherung oder Investmentsparplan nennen.
Die Leistungen aus diesen Anlageformen sind nicht zweckgebunden, sind häufig ertragreicher und lassen mehr Gestaltungsspielraum.

Gerne erörtere ich mit Ihnen die für Ihre individuelle Situation bedarfsgerechte Lösung.

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Welche Absicherungen sind für Kinder sinnvoll?

30. Oktober 2020 in Newsletter

Nach der Geburt eines Kindes werde ich häufig gefragt, welche Absicherung sinnvoll ist.
Eltern möchten ihren Kindern nicht nur ihre Liebe und Fürsorge schenken, sondern sie auch vor möglichen Gefahren des Alltag schützen.
Dabei lohnt es sich, nicht nur einen Blick auf die aktuelle Situation zu werfen.
Auch und gerade die Zukunft sollte betrachtet werden.
Banken und Versicherungen überschlagen sich mit so genannten „Kinderprodukten“.
Das Problem ist nur, das die meisten Angebote weder bedarfsgerecht noch sinnvoll sind.
Eltern sollten sich hüten, das erstbeste Angebot anzunehmen.

Doch welche Absicherungen sind für Kinder nun wirklich sinnvoll?

Ich verzichte hier bewusst auf die Nennung von bestimmten Produkten.
Vielmehr möchte die Risiken darstellen, denen Kinder ausgesetzt sind und die abgesichert werden sollten.

Für Kinder bis zum 10. Lebensjahr sollten Eltern die Risiken Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Krankheit und Behinderung betrachten.
Auch die Situation bei einem Ableben eines oder beider Elternteile verdient eine Betrachtung.

Für Kinder ab dem 10. Lebensjahr kann zusätzlich zu den o. g. Risiken bereits das Risiko Berufsunfähigkeit betrachtet werden.
Auch wenn es merkwürdig erscheint: Aber für Kinder ab dem 10. Lebensjahr kann bereits eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit versichert werden. Dabei handelt es sich zunächst um die Absicherung der Fähigkeit, die Schule besuchen zu können und später ein Studium bzw. eine Berufsausbildung absolvieren zu können.

Gut zu wissen:
Bereits für Kinder unter 10 Jahren, ja sogar für Babys und Kleinkinder, kann eine Option auf den späteren Abschluss einer BU-Versicherung vereinbart werden.
Highlight: Die Gesundheitsprüfung des Kindes erfolgt bei Vereinbarung der Option und nicht später, wenn der Vertrag aktiviert wird.
Jeder Erwachsene, der schon einmal vergeblich versucht hat, eine BU-Versicherung abzuschließen, wird sofort verstehen, welchen Vorteil diese Option bietet.

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Kfz-Versicherung. Beiträge wie bei einer Direktversicherung, Leistungen mit persönlichem Service. 5% Rabatt auf Ihren aktuellen Beitrag

30. Oktober 2020 in Kfz-Versicherung, Newsletter

Ist Ihre Kfz-Versicherung zu teuer geworden?
Sind Sie zwar mit den Beiträgen zufrieden, wünschen sich aber eine persönliche Betreuung?

Dann kann Ihnen geholfen werden!

Möglichkeit 1:
Gerne können Sie in meinem Kfz-Onlinerechner eine Berechnung durchführen und auch direkt online abschließen.
Eine Registrierung ist nur erforderlich, wenn Sie das Angebot speichern möchten oder den Vertrag online abschließen möchten.
Wenn Sie lieber einen PDF-Fragebogen ausfüllen möchten, dann finden Sie diesen hier.
Bitte einfach
per E-Mail thomas.kliem@ihr-fachmakler.de oder
Fax 030 79741391 an mich senden.

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Möglichkeit 2:
Durch unsere Kooperation mit dem Versicherungsunternehmen „die Bayerische“ können wir Ihnen einen Rabatt i. H. v. 5% auf den Beitrag des Jahres 2020 anbieten. Dieser Rabatt gilt auch, wenn der Versicherungsbeginn erst im Jahre 2021 ist.

Sprechen Sie mich gerne wegen der Voraussetzungen und Details an oder vereinbaren Sie einen Onlinetermin.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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