Eine Reform der Abgeltungssteuer bei Aktien ist überfällig

19. Juli 2022 in Altersvorsorge, Investmentfonds, Vermögensanlage

Bis zum 31.12.2008 konnten Gewinne aus der Aktienanlage steuerfrei vereinnahmt werden, wenn die Aktien mindestens ein Jahr gehalten wurden. Seit dem 01.01.2009 ist die Spekulationssteuer weggefallen. Unabhängig von der Haltedauer müssen Kursgewinne mit der so genannten Abgeltungssteuer (25% ggfls. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) versteuert werden. Der Sparerfreibetrag liegt bei 801 EUR pro Person und Jahr.
Ab 2023 soll der Betrag auf 1.000 EUR erhöht werden.
Kursverluste können mit Kursgewinnen verrechnet werden.
Liegt der persönliche Steuersatz unter 25%, kann im Rahmen der Steuererklärung ein Ausgleich geschaffen werden.
Aktienbestände, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, können weiterhin abgeltungssteuerfrei verkauft werden.

Die Abgeltungssteuer stellt im Gegensatz zur individuellen Besteuerung eine Vergünstigung dar.
Das ist natürlich grundsätzlich für private Anleger vorteilhaft, führt jedoch zu Ungleichbehandlungen.
So wird ein Anleger, der monatlich 100 EUR in Aktien oder einem ETF-Sparplan investiert, bei der Veräußerung seiner Bestände und bei der Auszahlung der Dividende mit dem selben Steuersatz besteuert, wie die Mehrheitsaktionärin eines Konzerns, die Jahr für Jahr mehrere Millionen Dividendenerträge erhält.

Aktien und Aktienfonds (z. B. ETF) sind für langfristig orientierte Anleger unter Beachtung einer weltweiten und marktbreiten Streuung nachweislich die ertragreichste Anlageform.
Die private Vorsorge muss dringend gefördert werden, weil die gesetzliche Rente nicht ausreicht.

Wie kann durch eine Reform der Abgeltungssteuer bei Aktien nun aber dafür gesorgt werden, dass private Anleger gefördert werden und Großaktionäre angemessen (höher) besteuert werden?

Ein Ansatz wäre die Einführung von großzügigen Freigrenzen. Wohl bemerkt Freigrenzen, nicht Freibeträge.
Im Gegensatz zu Freibeträgen löst das Überschreiten der Freigrenze eine Steuerpflicht auf den gesamten Ertrag aus.
Wenn man also z. B. eine Freigrenze i. H. v. 250.000 EUR einführen würde, könnten die meisten privaten Anleger Kursgewinne und Dividenden steuerfrei vereinnahmen.
Großaktionäre würden Kursgewinne und Dividenden voll versteuern müssen. Und das mit dem persönlichen Steuersatz, mindestens aber mit 25%.
Als zusätzliche Voraussetzung kann die Freigrenze nach unterschiedlichen Haltedauern gestaffelt werden.
So könnte die Freigrenze von 250.000 an die Bedingung gekoppelt werden, dass die Haltedauer mindestens zehn Jahre beträgt. Bei einer Haltedauer von fünf Jahren könnte die Freigrenze 100.000 EUR betragen. Bei weniger als fünf Jahren aber mehr als einem Jahr Haltedauer könnte die Abgeltungssteuer greifen. Wer Aktien oder Fonds weniger als ein Jahr hält, muss Dividenden und Kursgewinne mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

 

 

Wie die Inflation Kaufkraft und Vermögen reduziert

4. Mai 2022 in Allgemein, Altersvorsorge, Investmentfonds, Vermögensanlage

Gemäß Pressemitteilung Nr. 182 vom 28. April 2022 vom 28. April 2022 rechnet das statistische Bundesamt (Destatis) mit einer Inflationsrate von 7,4% im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Die Preise für Waren und Dienstleistungen haben sich also im Vergleich zu April 2021 um 7,4% erhöht.
Um die selben Waren und Dienstleistungen wie vor einem Jahr kaufen zu können, müssten die Einkommen der privaten Haushalte demnach um 7,4% gestiegen sein.
Als Folge können die privaten Haushalte bei gleichbleibenden Einkommen also weniger Waren und Dienstleistungen kaufen. Das betrifft bei immer mehr Menschen auch Nahrungsmittel und fossile Brennstoffe wie Gas und Benzin.
Die Preise für Nahrungsmittel sind im Vergleich zum April 2021 um 8,5% gestiegen.
Haushaltsenergie und Kraftstoffe sind um sagenhafte 35,3% gestiegen. Wohnungsmieten liegen mit einer Steigerung von 1,6% auf hohem Niveau relativ stabil. Auch Dienstleistungen haben sich nur um 2,9% erhöht. Der Hauptgrund dafür dürfte sein, dass Preise für Dienstleistungen aus Sorge vor sinkender Nachfrage noch nicht in der Breite angepasst wurden. Hier dürfte aber in den nächsten Monaten Anpassungsdruck entstehen und damit steigende Preise.

Das statistische Bundesamt stellt ein sehr nützliches Tool zur Berechnung der persönlichen Inflationsrate zur Verfügung.
Da nicht jeder private Haushalt eine identische Ausgabenverteilung für Konsum, Ernährung, Wohnen, Mobilität, Freizeit und Lifestyle hat, kommen private Haushalte der tatsächlichen Preiserhöhung deutlich näher, als durch das Heranziehen der statistischen Mittelwerte.

Neben der Auswirkung auf die Preise hat die steigendende Inflationsrate, die man auch als Kaufkraftverlust bezeichnen kann, auch massive Auswirkungen auf Sparprozesse.
Es kommt demnach mehr als je zuvor auf die „Verzinsung“ einer Geldanlage nach Abzug der Inflation an.
Bei einer Inflationsrate von 7,4% muss die Geldanlage demnach mindestens eine Steigerung in Höhe von 7,4% jährlich erfahren, nur um die Kaufkraft zu erhalten. Streng genommen muss die Wertsteigerung sogar 9,25% pro Jahr betragen, wenn man 25% Kapitalertragsteuer berücksichtigt.
Die Realität sieht jedoch anders aus. 40% des Geldvermögens privater Haushalte lag im ersten Quartal 2021 in unvezinsten Einlagen. Lediglich 23,2% sind in Aktien/Aktienfonds angelegt. Quelle: Bundesverband deutscher Banken

In der folgenden Tabelle wird ersichtlich, wie sich eine monatliche Sparrate von 100,00 € bei 7,4% Inflation und einer Spardauer von 30 Jahren bei unterschiedlichen jährlichen Verzinsungen auswirkt.
Bei 100,00 € monatlicher Sparrate über 30 Jahre ergibt sich ein Anlagebetrag von 36.000 EUR.

Das sind die Ergebnisse nach 30 Jahren:
0% Zins pro Jahr: 14.015,57
2% Zins pro Jahr: 17.492,52
4% Zins pro Jahr: 22.371,33
6% Zins pro Jahr: 29.338,69 €
8% Zins pro Jahr: 39.442,50 €

Bei einer Einmalanlage in Höhe von 10.000 werden nach 30 Jahren bei 7,4% jährlicher Inflationsrate
und einem Zinssatz von x%:
0% Zins pro Jahr:  1.078,65 €
2% Zins pro Jahr:  1.971,77 €
4% Zins pro Jahr:  3.600,73
6% Zins pro Jahr:  6.568,86  €
8% Zins pro Jahr: 11.971,64 €

Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass Vermögen bei einem Anlagezins unterhalb der Inflationsrate konsequent vernichtet wird.

Welche Anlageformen kommen  in Betracht?

Wer über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren einmalig oder regelmäßig investieren möchte, kommt an folgenden Anlageinstrumenten nicht vorbei:

Die vorgenannten Informationen stellen keine individuelle Anlageberatung dar.

Für eine individuelle Beratung können Sie gerne meinen Onlineterminkalender nutzen. 

 

Nachhaltige Fonds – Verantwortungsvolle Anlage oder Greenwashing?

24. Januar 2022 in Altersvorsorge, Investmentfonds

Nachhaltige Geldanlage, zum Beispiel in Investmentfonds, ist eine sinnvolle und verantwortungsvolle Möglichkeit, Geld anzulegen.

Um eine Geldanlage als nachhaltig zu klassifizieren, werden die sogenannten ESG-Kriterien herangezogen.

Als ESG werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und
Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten.

Aber Achtung!
Nicht jeder Fonds, der sich selbst als ESG-konform bezeichnet, erfüllt die o. g. Kriterien auch wirklich.

Überspitzt, aber nicht ganz unwahr, hat das der Komiker Johann König aufbereitet:

Wenn Sie sich einen Überblick über möglicherweise geeignete Fonds verschaffen möchten, habe ich noch eine interessante Website gefunden: Nachhaltigkeitsprofile