Allianz Pflege-Bahr PZTG02 per 29.01.2013

2. Februar 2013 in Pflege-Bahr / Förderpflege

Pflege-Bahr der Allianz – Leistungsübersicht – Tarif PZTG02

Versicherungsfähig sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (soziale oder private Pflegepflichtver-sicherung) versichert sind, für Tarif PZTG02 eine Pflegevorsorgezulage nach §126 SGB XI (monatlich 5 Euro) erhalten und keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung beziehen oder bereits bezogen haben.

Der Mindestbeitrag beträgt 15 Euro (inkl. der 5 Euro Förderung).

Gezahlt wird bei Pflegebedürftigkeit in der privaten oder gesetzlichen Pflege-pflichtversicherung (Pflegestufen I bis III) oder bei einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz (§45a SGB XI, sogenannte Pflegestufe „0“) ein Pflegetagegeld. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bzw. der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz sowie die Zuordnung zu einer der Pflegestufen ergibt sich aus den Feststellungen der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung.

Versichert ist ein Pflegetagegeld (mindestens 20 Euro), worüber der Versicherte frei verfügen kann.

 Im Leistungsfall werden vom Beginn der Leistungen in der privaten oder gesetz-lichen Pflegepflichtversicherung an folgende Leistungen monatlich (jeder Monat wird mit 30 Tagen festgesetzt) ausgezahlt:

• Bei Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe I 30% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 120 Euro pro Kalendermonat.

• Bei Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe II 60% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 180 Euro pro Kalendermonat.

• Bei Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe III 100% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 600 Euro pro Kalendermonat.

• Bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe „0“) 10% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 60 Euro pro Kalendermonat (nicht zusätzlich zu den Pflegestufen I bis III).

•  Volle Leistung bei häuslicher Pflege sowohl durch Pflegefachkräfte als auch durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn und/oder ehrenamtliche Helfer (Laienpflege), also ambulant, teil- und vollstationär.

• Planmäßige Erhöhung des versicherten Tagessatzes (Dynamisierung) ohne Gesundheitsprüfung alle 36 Monate um 5% (max. in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) bis zum vollendeten 69. Lebensjahr der versicherten Person. Dies gilt auch im Pflegefall.

Folgende Kriterien sind noch erfüllt:

  • kein Höchstaufnahmealter
  • der Versicherer darf keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangen
  • jeder Kunde, der noch nicht pflegebedürftig oder in Pflegestufe 0 (Demenz) ist, muss aufgenommen werden (Kontrahierungszwang, keine Gesundheits-fragen)
  • Zulageverfahren über die Deutsche Rentenversicherung
  • die Beiträge müssen abhängig vom Alter als Unisex-Beiträge kalkuliert sein

Weiterhin sieht der Tarif PZTG02 keine Assistance-Leistungen, keine Einmalzahlung und keine Beitragsfreiheit im Pflegefall vor.

Die Wartezeit beträgt ab Versicherungsbeginn 5 Jahre.

Bei Unfällen und bedingungsgemäßer Kindernachversicherung entfällt die Wartezeit.

Die Leistungen werden rückwirkend ausgezahlt.

Vertragsdauer beträgt bis zu 2 Jahren. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

FAZIT

Viele Unterschiede wird es zwischen den einzelnen Pflege-Bahr-Anbietern nicht geben, s. folgendes Beispiel mit der Barmenia:

       die Barmenia zahlt das Pflegemonatsgeld (so heißt das Pflegetagegeld dort) im Voraus (die Allianz am Ende des Monats)

       die Dynamisierung ist nicht altersbegrenzt (bei der Allianz 69. LJ)

Pflege-Bahr Rechenbeispiele: geb. 03.02.1968

Pflegestufe 0 =   60 Euro

Pflegestufe 1 = 180 Euro

Pflegestufe 2 = 360 Euro

Pflegestufe 3 = 600 Euro

Beitrag Allianz      = 18,00 Euro

Beitrag Barmenia = 19,14 Euro

Beispiel „normaler“ Tarif der Allianz PZTB02

Pflegestufe 0 = 180 Euro

Pflegestufe 1 = 180 Euro

Pflegestufe 2 = 360 Euro

Pflegestufe 3 = 600 Euro

Beitrag = 20,74 Euro

Allianz: Pflegetagegeld PZTB02 per 01.01.2013

16. Januar 2013 in Private Pflegezusatztarife

Aufgrund der Neukalkulation der Unisex-Tarife hat die Allianz das Bedingungswerk neu gestaltet.

Folgende Veränderungen zugunsten des Versicherungsnehmers haben stattgefunden:

1. Verspätet gemeldeter Versicherungsfall

alt: Leistung erst ab Antragsstellung

neu: rückwirkende Leistung ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Pflegebedürftigkeit für alle versicherten Leistungen, also für die Pflegestufen 0,1,2 und 3

2. Pflegetagegeld bei stationärer Unterbringung

alt: keine Leistung während stationärer Heilbehandlung, Kur oder Reha

neu: Leistung auch bei stationärer Heilbehandlung, Kur oder Reha für alle versicherten Leistungen, also für die Pflegestufen 0,1,2 und 3

3. Einmalzahlung (Pflege-Pauschale)

alt: keine Einmahlzahlung

neu: Einmalzahlung bei erstmaligem Eintritt der Pflegestufe 3 in Höhe des 50-fachen Tagessatzes

4. Wohnsitzverlegung ins europäische Ausland

alt: Leistung in Staaten der EU und des EWR

neu: Leistung auch in der Schweiz

Die Gesundheitsfragen im Antrag wurden nicht verändert.

Tarifkalkulation

Beispiele Männer

Mann, geb. 07.09.1985, 80 Euro TG

alter Beitrag: 15,84 Euro, neu: 34,96 Euro

Mann, geb. 14.06.1974, 100 Euro TG

alter Beitrag: 36,80 Euro, neu: 75,50 Euro

Beispiele Frauen (die versicherungstechnisch 1 Jahr älter sind):

Frau, geb. 28.08.1970, 40 Euro TG

alter Beitrag: 31,20 Euro, neu: 36,24 Euro

Frau, geb. 16.11.1979, 90 Euro TG

alter Beitrag: 41,31 Euro, neu: 53,64 Euro

FAZIT

Durch die 4 zusätzlichen Punkte wird das Pflegetagegeld der Allianz noch attraktiver.

Und die Beitragserhöhungen haben aufgrund der Neukalkulation der Beiträge für die Unisex-Welt überall stattgefunden.

Ein kleines Weihnachtsgeschenk :-))

12. Dezember 2012 in Private Pflegezusatztarife

Ich werde immer wieder gefragt, welche Tarife ich empfehle und warum.

Dann werde ich heute einmal das „Geheimnis“ lüften!

Ich beurteile die Pflegezusatztarife nach folgenden Punkten:

–          Wie findet die Leistungsprüfung statt?

–          Wie sieht die Nachprüfung aus?

–          Welche Leistungsmerkmale gibt es?

–          Wie sehen die Antragsfragen aus?

Meine Empfehlungen zu den verschiedenen Varianten:

Pflegetagegeld-Tarif:

–          Allianz PZTBest bis EA 69 Jahre

–          wenn älter, dann SDK

–          oder wenn zu krank, Münchener Verein „ohne“ Gesundheitsfragen

Kurz noch zur SDK: der Tarif ist ähnlich gut wie die Allianz. Es wird auch nur der Leistungsbescheid der Pflegekasse verlangt, um Leistungen zu erhalten. Es gibt ein Baukastensystem für die einzelnen ambulanten und stationären und Demenz-Leistungen. Die Antragsfragen sind auch gut geregelt, ähnlich wie bei der Allianz. Einen kleinen Haken gibt es: Der VN muss für die Minderung der Pflegebedürftigkeit sorgen. Deshalb ist der Tarif „nur“ auf Platz 2, denn die Allianz hat diesen Passus nicht im Bedingungswerk.

Pflegekosten-Tarif:

Mannheimer HUMANIS ZP06

Es wird im Januar 2013 neue Versicherungsbedingungen geben. Dort sind einige Kleinigkeiten zum Besseren angepaßt worden. Meine Anmerkungen zu Verbesserungen des Tarifes wurden intern bei der Mannheimer geprüft und auch mit berücksichtigt. Finde ich sehr innovativ!

Pflegerenten-Tarif:

IDEAL Pflegerente

 

IDEAL-Pflegerente einmal anders betrachtet

9. Dezember 2012 in Private Pflegezusatztarife

Die IDEAL-Pflegerente ist meiner Meinung nach die einzige Pflegerente zurzeit auf dem Markt, die man den Kunden anbieten kann. In meinem vorigen Artikel zu den Pflegerenten habe ich schon ausführlich erklärt, dass die anderen Pflegerenten-Anbieter leider ihre BU-Bedingungen in die Pflegerenten-Bedingungen „übertragen“ haben und es somit völlig am Bedarf und an der Realität vorbei geht. Die IDEAL bietet als Versicherungsunternehmen keine BU an und demnach lesen sich die Bedingungen ganz anders, hier geht es schon viel eher Richtung Pflegebedürftigkeit!

Allerdings gibt es auch bei der IDEAL einige wenige Formulierungen in den Versicherungsbedingungen, die nicht ganz gelungen sind und somit habe ich bei der IDEAL einfach einmal angefragt, was sie mit den jeweiligen Formulierungen im Bedingungswerk meinen.

Der Schriftverkehr zeigt, dass sich die IDEAL mit ihrem Pflegerenten-Produkt auseinander setzt und auch gewillt ist, die Bedingungen zugunsten der Versicherungsnehmer anzupassen und zu verändern. Das konnte man in der Vergangenheit schon gut beobachten.

Durch meine Anmerkungen und Fragen zu den Bedingungen und durch die Antworten der IDEAL dazu kann man Hinweise erhalten, was  im Leistungsfall evtl. nicht ganz so optimal läuft. Ich stelle Ihnen hiermit gern den Schriftverkehr zur Verfügung, welches mit der IDEAL abgesprochen ist.

Am Ende des Artikels finden Sie die Leistungsmerkmale der IDEAL-Pflegerente, die natürlich nicht ganz unwichtig sind.

Ich habe im Mai 2012 die IDEAL mit folgender Frage angeschrieben:

Reicht die Vorlage des Leistungsbescheids der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bzw. der privaten Pflegepflichtversicherung aus, um einen Leistungsanspruch aus Ihrer Pflegerente zu erhalten?

Hier die Antwort der IDEAL:

Gemäß unseren Versicherungsbedingungen ist bei gesetzlichen Pflegepflichtversicherten das Gutachten des Versicherungsträgers der Pflegepflichtversicherung einzureichen. Der reine Leistungsbescheid ist nicht ausreichend. Wir übernehmen die im Gutachten der Pflegepflichtversicherung festgestellt Pflegestufe und erkennen diese an. Dies ist jedoch nur so lange möglich, wie die Definition der Pflegestufen in der Sozialgesetzgebung mit der in den Versicherungsbedingungen übereinstimmt.

Die Definition der Pflegestufen in den Versicherungsbedingungen ist für die Vertragsdauer verbindlich festgelegt. Unsere Versicherungsnehmer haben jedoch das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen, in einen Tarif zu wechseln welcher die Veränderungen der Sozialgesetzgebung berücksichtigt.

Im September 2012 habe ich eine weitere Anfrage gestellt (mit Auszügen aus den Versicherungsbedingungen der „superia PflegeSchutz“):

§ 1 Welche Leistungen erbringen wir?

Erläuterungen der Pflegestufen im Sinne dieser Bedingungen

Die Bewertung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit nach dem Punktesystem bzw. des Autonomieverlustes infolge Demenz erfolgt auf Wunsch alternativ zu der Einstufung nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) mit Stand vom 01.01.2010.

Meine Frage: Kann sich der VN im Leistungsfall entscheiden, ob er nur die Leistung lt. SGB XI oder ob er die Günstigerprüfung auch nach dem Punktesystem möchte? Oder führen Sie automatisch die Günstigerprüfung durch?

Mehr lesen Sie hier: IDEAL Pflegerente

Alle sprechen über den Pflege-Tarif der DFV – ich auch!

3. Dezember 2012 in Private Pflegezusatztarife

Die DFV möchte mit ihrem Leistungspaket überzeugen.

ABER: wie sind denn die Versicherungsbedingungen dahinter formuliert?

Im Folgenden finden Sie die Punkte, die ich nicht versicherungsnehmerfreundlich finde und meine Erklärungen dazu finden Sie am Ende der Aufführungen im angehängten PDF.

1. für die Leistungsprüfung ist das MDK-Gutachten und der Pflegebescheid einzureichen

2. wenn aus dem Pflegegutachten nicht eindeutig die erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz hervorgeht, muss der Demenzkranke noch von einem separaten Facharzt untersucht werden

3. zusätzlich kann der Versicherer zur Beurteilung der Leistungspflicht weitere Auskünfte von den behandelnden Ärzten und den Angehörigen von Heilberufen, der Krankenversicherung sowie Sozialversicherungsbehörde verlangen

4. das Fortbestehen der Pflegebedürftigkeit ist in angemessenen Abständen durch den medizinischen Dienst nachzuweisen

5. Beitragsbefreiung wegen Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit längstens jedoch für insgesamt 12 Monate innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren möglich. Die Ausschlüsse zur Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit sind allerdings in den Bedingungen sehr umfangreich aufgeführt.

6. Der Versicherer orientiert sich an den gesetzlichen Vorschriften und Änderungen und entscheidet selbst, ob er neue Tarife anbietet bzw. den bestehenden Tarif anpaßt. Und was wäre im Leistungsfall?

7. der Tarif ist mit Beitragsrückgewähr möglich, allerdings erhöht sich der Beitrag immens: es gibt für den Hinterbliebenenschutz bessere und günstigere Absicherungsvarianten

8. Antragsfragen: nur 2 Fragen, aber nach allen Erkrankungen, die man sich vorstellen kann, und die Frage nach: festgestellter Pflegebedürftigkeit, BU, DU, EU und GdB mehr als 50%, es werden die letzten 5 Jahre abgefragt

Übrigens: in der VPV VolksPflege und dem Domcura Pflege ASS ist der Tarif der DFV drin. Die Tarife unterscheiden sich durch jeweils einen Baustein, der mit dazu genommen wurde (s. mein Bericht).

Mehr lesen Sie hier: Leistungsinhalte des DFV_PZV

Irgend etwas stimmt mit den Pflegerenten nicht!

27. November 2012 in Private Pflegezusatztarife

Ich habe mir die Pflegerenten einmal etwas genauer angesehen, und zwar unter dem Aspekt: wenn durch den MDK die Pflegebedürftigkeit geprüft und festgestellt wurde und die Pflegekasse einen Leistungsbescheid ausstellt, der die Pflegestufe und die Leistung beinhaltet: erhalte ich dann eigentlich Leistungen aus der privaten Pflegezusatzversicherung, also aus der Pflegerente? Immerhin ist man lt. SGB XI geprüft worden, d.h. man hat eine staatliche Einstufung/Prüfung hinter sich.

Das Fazit ist wirklich erschreckend!

Zuerst einmal unterscheidet man zwei Kategorien von Anbietern:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(ADL = activities of daily living = Aktivitäten des Täglichen Lebens = ATL)

Die Versicherungsbedingungen sprechen bei den Pflegerenten eine ganz andere Sprache als bei den Pflegetagegeldern.

Fast alle Bedingungen, vor allem die Paragrafen „Mitwirkungspflichten des VN“ und „Nachprüfung“ und auch die Antragsfragen sind an die hauseigene BU angelehnt und haben nicht viel mit dem SGB XI zu tun! Es gibt für die Feststellung einer BU keine gesetzliche Einstufung, daher ist es normal, dass ein Arzt die BU feststellen muss und noch weitere Unterlagen eingereicht werden müssen. Formulierungen wie: „ärztliche Feststellung“ hat wohl etwas mit BU zu tun, aber sicher nicht mit der Feststellung einer Pflegebedürftigkeit. Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit gibt es ein Gesetz seit 1995, das SGB XI, und dort ist geregelt, wie die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird und das wird vom MDK/Medic Proof umgesetzt.

Mir stellt sich hier wirklich die Frage: wurden die Bedingungen der BU einfach nur übernommen und/oder hat man sich mit dem Thema Pflege nicht auseinandergesetzt? Oder wollen die Versicherer einfach nur dabei sein, um auch eine Pflegezusatz anzubieten?

Meine Meinung ist: die Pflegerenten, so wie sie zurzeit auf dem Markt angeboten werden, sind komplett am Bedarf vorbei.

Mehr lesen Sie hier: Pflegerenten und die Mitwirkungspflichten

Anlage 1: BAGSO empfiehlt Swiss Life

Anlage 2: Flyer Swiss Life

Informationen zum „Pflege-Bahr“

17. November 2012 in Pflegeversicherung allgemein

Was erwartet uns mit dem „Pflege-Bahr“?

Aus meiner Sicht ist es nicht sinnvoll, bis 2013 zu warten, um eine Pflegetagegeld-Zusatzversicherung abzuschließen. Natürlich nur, wenn man durch die Gesundheitsprüfung der Versicherer kommt. Sollte man akute Probleme mit seinem Gesundheitszustand haben, kann man sich ab Januar 2013 die geförderten Pflege-Produkte ansehen, da Kontrahierungszwang besteht und kein Risikozuschlag erhoben werden darf und auch keine Leistungsausschlüsse.

Bisher liegen zwar noch keine Beitragskalkulationen vor, da aber  Kontrahierungszwang besteht, werden die Versicherer zum Risikoausgleich sehr wahrscheinlich deutlich höhere Beiträge kalkulieren. Zudem werden die Tarife als Unisextarife kalkuliert. Ob das die 5 Euro monatliche Förderung ausgleicht, darf zumindest bezweifelt werden. Auch kann es gut sein, das die Versicherer bei den Versicherungsbedingungen schlechtere Regelungen für den „Pflege-Bahr“ einführen.

Folgende Voraussetzungen müssen die Produkte erfüllen:

  • es ist eine einkommensunabhängige staatliche Förderung von 60 Euro pro Jahr
  • gilt für Volljährige ohne Altersbegrenzung
  • gefördert werden ausschließlich Pflegetagegeldversicherungen, also nicht die Pflegekostentarife und Pflegerenten
  • Mindesteigenbeitrag in Höhe von 120 Euro im Jahr
  • Leistungen in allen 3 Pflegestufen und in der Pflegestufe 0 (Demenzabsicherung), mindestens 600 Euro in der Pflegestufe 3 und maximale Absicherung in Höhe der gesetzlichen Leistung
  • Wartezeit von bis zu 5 Jahren
  • Kontrahierungszwang, sofern noch keine Pflegebedürftigkeit oder „Demenz“ festgestellt wurde
  • keine Risikozuschläge
  • keine Leistungsausschlüsse

FAZIT

Es sind jederzeit die „normalen“ Pflegezusatztarife abschließbar. Die Unterschiede werden in den Versicherungsbedingungen und in der Beitragskalkulation liegen.

Gastbeitrag Private Altersvorsorge. Ein Gespräch mit Frank Rindermann – FRF Finanzmakler-Karlsruhe (http://www.finanzblog-frf.de)

8. November 2012 in Altersvorsorge

Heute einmal eine andere Sichtweise zum Thema private Altersvorsorge. Ich habe mit meinem Kollegen Frank Rindermann, der Spezialist für Ruhestandsplanung ist,  ein interessantes Gespräch geführt. Natürlich interessiert mich immer die Meinung von Kollegen, die genau wie ich auf bestimmte Sparten spezialisiert sind. Daher habe ich den Gesprächsverlauf für Sie nachskizziert:

Thomas Kliem:
Herr Rindermann, wie schätzen Sie als Spezialist für strategische Ruhestandsplanung heute die Dringlichkeit einer privaten Altersvorsorge in Deutschland ein?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Dringlicher als je zuvor. Heute ist den meisten Menschen bekannt, dass das gesetzliche Rentensystem eigentlich bereits am Ende ist. Ohne die staatlichen Zuschüsse in die Rentenkasse – die übrigens aus Steuergeldern geleistet werden – könnten bereits heute keine Renten mehr ausgezahlt werden. Die Politik hat in den letzten Jahren deutlich darauf reagiert und in mehreren Rentenreformen z.B. Rentenanwartschaften nachhaltig gekürzt, rentenrechtliche Zeiten reduziert und gestrichen und Anreize zur privaten Vorsorge geschaffen. Alles ein deutliches Signal, dass nun auch die Politik das gesetzliche Rentensystem in Frage stellt.
Obwohl sich heute mehr Menschen – und auch jüngere Jahrgänge – durchaus Sorgen um Ihre Altersversorgung machen und auch bereit sind, dafür eigenes Geld in die Hand zu nehmen, wird die private Altersvorsorge eher unstrukturiert und oberflächlich betrieben. Es fehlt an deutlicher und ehrlicher Aufklärungsarbeit und vielen falschen Informationen, die von vielen Seiten lanciert werden.

Thomas Kliem:
Welche Fehler werden heute von Kunden in der privaten Altersvorsorge gemacht?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Leider gleich mehrere Fehler. Zum einen wird die Rentenlücke noch immer komplett unterschätzt.

Zum anderen wird der notwendige Beitrag zur Deckung der Rentenlücke unterschätzt. Auch die Wirkung der Inflation wird meist gar nicht berücksichtigt. Ebenso die Steuerpflicht auf Rentenbezüge wird außer acht gelassen.

Im Ergebnis werden die meisten Verträge zur Altersvorsorge planlos abgeschlossen. Quasi dienen die meisten Abschlüsse nur der Befriedigung des schlechten Gewissens. Welche konkreten Ergebnisse diese Verträge zur „Ruhestandsplanung“ – wie wir die Altersvorsorge lieber bezeichnen –  beitragen, ist dem Verbraucher meist gar nicht bewusst.

Auch bieten noch immer zu viele Vermittler planlos Verträge an. Dabei denken die Vermittler eher an ihre eigene Brieftasche, als an eine professionelle Lösung eines Rentenproblems ihrer Kunden.

Thomas Kliem:
Worauf sollte ein Kunde bei der Beratung zur Ruhestandsplanung (Altersvorsorge) besonders achten und wie erkennt er einen „guten“ Berater?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Ein Berater ist meist nicht in der Lage, die individuelle Altersvorsorge eines Kunden mit nur einem Produkt zu „erledigen“. Sinnvoll ist es ebenso wenig. Eine professionelle „Ruhestandsplanung“ muss systematisch und in mehreren Schritten erfolgen.

Thomas Kliem:
Welches sind Ihrer Meinung nach die systematischen Schritte innerhalb der Beratung zur Ruhestandsplanung (Altersvorsorge)?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Sie ergeben sich eigentlich als logische Konsequenz:

  1. Erfassung der persönlichen Daten des Kunden.
  2. Erfassung aller bereits bestehenden Anwartschaften zum gewünschten Ruhestandstermin (z.B. gesetzliche Rentenanwartschaft; berufsständische Versorgungsanwartschaften; Pensionsansprüche (bei Beamten); private Vorsorgeverträge u.ä.)
  3. Festlegung der Grundlagedaten zur Ruhestandsplanung. (z.B. Beginn des gewünschten Ruhestandes; Höhe der angestrebten monatlichen Rentenbezüge (netto), Mindestdauer der Rentenbezüge bzw. erwartete Lebenserwartung; erwarteter Steuersatz bei Rentenbeginn; erwartete Rendite bis zum Rentenbeginn der Vertragsbeiträge; erwartete Rendite ab Rentenbeginn; Höhe der erwarteten durchschnittlichen Inflation u.ä.)
  4. Berechnung des notwendigen Kapitals mit den o.g. Grundlagedaten, um die gewünschte Nettorente zum gewünschten Rentenbeginndatum lebenslang finanzieren zu können.
  5. Berechnung der notwendigen monatlichen Beitragshöhe (oder des Einmalbeitrages), mit der – unter Berücksichtigung der o.g. Grundlagedaten – das berechnete Gesamtkapital erreicht wird.

Am Ende dieser Beratungsschritte erkennt jeder Kunde genau, wie hoch sein tatsächlicher Bedarf an Kapital ist, um sein gewünschtes Rentenziel zu erreichen. Gleichzeitig erkennt er, was er wirklich jeden Monat (oder einmalig) in seine Ruhestandsplanung investieren muss. Ebenso wird ihm die Wirkung von Inflation und der notwendigen Rendite anschaulich bewusst.

Thomas Kliem:
Welche Produkte eignen sich für die private Altersvorsorge besonders?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Zuerst sollten Daten zum persönlichen Umfeld des Kunden und zur persönlichen Lebensplanung erfasst und berücksichtigt werden. Weiterhin müssen die individuellen Präferenzen an mögliche Produkte und die gewünschten Vertragsoptionen geklärt werden, die der Kunde benötigt bzw. wünscht. Vor der Auswahl des geeigneten Produktes ist jedoch noch die Frage nach der geeigneten „Vorsorgeschicht“ zu klären.

Thomas Kliem:
Und welche Vorsorgeschichten gibt es?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Wir haben heute bekanntlich das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge:

Zur Schicht 1 gehören die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Basis-Rente (Rürup-Rente).

In der Schicht 2 sind die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu finden. Diese ersten zwei Schichten haben den Vorteil der staatlichen Subvention in Form von steuerlicher Absetzbarkeit der Beiträge innerhalb bestimmter Höchstsätze und – bei der Riester-Rente – direktem Zufluss von Förderbeiträgen. Im Gegenzug werden die Renten bei Rentenbezug jedoch zu 100% versteuert. Weiterhin werden die Renten dieser zwei Schichten in relativ enge Korsetts staatlicher Bedingungen gezwängt, was eine flexible Gestaltung dieser Renten nicht möglich macht. Schließlich gibt es die Schicht 3, zu der alle übrigen privaten Verträge zur Altersvorsorge gehören. Hier besteht eine nahezu unbegrenzte Flexibilität in Bezug auf Vertragsoptionen und Kundenwünschen. Da die Beiträge dieser Verträge der 3. Schicht aus bereits versteuertem Nettogehalt aufgewendet werden müssen, sind die Renten nur mit einem Bruchteil der Bezüge zu versteuern (Ertragsanteilbesteuerung).

Thomas Kliem:
Wie kann ein Kunde entscheiden, welche der Schichten für ihn interessant sind?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Ganz ehrlich ? Das kann er selbst kaum. Er ist auf professionelle Beratung und Beratungssoftware angewiesen, welche in der Lage ist, alle steuerlichen Aspekte während der Laufzeit und ab Rentenbeginn zu berücksichtigen. Erst so ist – durch einen direkten Vergleich des Nettoaufwands bei gleicher Ziel-Rentenhöhe – zu erkennen, welche Schicht für den jeweiligen Kunden am rentabelsten ist. Darüber hinaus muss dann noch die relevante Schicht zu seiner Lebensplanung und seinen Produkt-Ansprüchen passen.

Thomas Kliem:
Aber noch ist nicht klar, welches Produkt für den Kunden sinnvoll ist, oder?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Richtig. Erst wenn alle oben angesprochenen Beratungsschritte vollzogen sind, kann das eigentliche Produkt gesucht und auch gefunden werden. Dabei muss entschieden werden, ob der Kunde klassische oder fondsgebundene Produkte wünscht und welche Optionen der spätere Vertrag anbieten muss. Hier sind beispielhaft mögliche Todesfallabsicherungen während der Vertragslaufzeit zu nennen oder ab Rentenbeginn. Auch die Art und die Höhe solcher Hinterbliebenenversorgungen können gewünscht sein. Ebenso können Hinterbliebenenrenten gewünscht werden oder Teilkapitalisierungen während der Laufzeit oder ab Rentenbeginn.

Thomas Kliem:
Wie unterscheiden sich klassische von fondsgebundenen Produkten?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Klassische Produkte haben die Eigenheit, dass die Kapitalanlage bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bleibt. Diese Kapitalanlagen sind gesetzlich reglementiert und unterliegen strengen Kontrollen. Durch die Begrenzung auf maximal 30% der Kapitalanlagen in Aktien und die Vorschrift überwiegend in sichere Zinsanlagen zu investieren, kann die Versicherung – gerade in Zeiten geringer Zinsen wie in diesen Jahren – keine Rendite erwirtschaften, die deutlich über der Inflationsrate liegt. Die tatsächlich durchschnittliche Höhe der Kapitalanlagen deutscher Versicherer in Aktien liegt aktuell bei ca. 5%. Auch dadurch sind Gesamtüberschusssätze der Versicherer aktuell kaum über 4,0 % zu finden. Die echte Beitragsrendite (Rendite bezogen auf die gezahlten Beiträge)  ist – durch Risiko-, Abschluss- und Vertragskosten – dabei noch viel geringer. Geworben wird aber von den Versicherern immer nur mit den Überschusssätzen, die sich jedoch nur auf das tatsächliche Deckungskapital bezieht und eben nicht auf die Summe aller gezahlten Beiträge.

Thomas Kliem:
Welches sind denn Beispiele für klassische Produkte?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Hier sind Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen zu nennen. Kapitallebensversicherungen kennen wohl alle Verbraucher. Dass diese Verträge für eine Altersvorsorge nicht geeignet sind, wissen nur die wenigsten. Dabei sollte es jedem klar sein, dass hier Beiträge bezahlt werden, die nicht nur der Altersvorsorge dienen können. Teile des Beitrages werden hier nämlich für die Todesfallsumme benötigt und für die Vertragskosten. Wenn Altersvorsorge betrieben werden soll, muss ich nicht für meinen Todesfall vorsorgen. Dieses Risiko ist doch – viel günstiger – über separate Verträge (Risikolebensversicherungen) – zu erhalten. Wenn also die „sichere“ Anlage einer Versicherung anvertraut werden soll, bzw. die Verwaltung der Kapitalanlage, die ja immerhin die Höhe des Rentenkapitals bestimmt, dann bitte lieber eine Rentenversicherung.

Thomas Kliem:
Und was sind fondsgebundene Produkte?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Wie der Name anzeigt, handelt es sich um Produkte – auch hier sind Rentenversicherungen den Lebensversicherungen vorzuziehen – bei der die Kapitalanlage nicht von der Versicherung bestimmt wird, sondern vom Kunden selbst. Hier bestimmt der Kunde individuell die Anlage der Beitragsteile, die der Kapitalbildung dienen (ebenfalls nach Risiko- und Vertragskosten) in Investmentfonds. Je nach Risikoneigung und Renditeerwartungen kann der Kunde bei den „guten“ Produkten aus einer Vielzahl von Fonds (70 und mehr) aus verschiedenen Fondsklassen (Aktien-, Renten-, Immobilien-, Misch-, Dachfonds etc.) seine Anlage selbst zusammenstellen oder auch vorgegebene Aufteilungen wählen. Dabei ist ein jederzeitiger Wechsel der Fonds oder der vorgegebenen Aufteilungen möglich. Meist sogar mehrfach pro Jahr und kostenfrei. So kann jederzeit relativ schnell auf geänderte Situationen der Wirtschaft – die eventuell Auswirkungen auf die Kursentwicklung der Fonds haben kann – reagiert werden. Ebenso kann so einige Jahre vor Rentenbeginn ein bestehendes Anlagerisiko reduziert werden oder ein bestimmter Vertragsstand (z.B. hohe Gewinne innerhalb der Policenfonds) gesichert werden.

Thomas Kliem:
Sind aber Investmentfonds nicht zu riskant als Anlage für die Altersvorsorge?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Ganz klar „Nein“!

Wir sprechen in der Regel über Vertragslaufzeiten bis zum Rentenbeginn von 25 Jahren und wesentlich mehr. Jedes Kursrisiko – wohlgemerkt „guter“ Fonds – relativiert sich über einen solchen Zeitraum. Kurseinbrüche sind – und waren – immer auch Chancen, um gute Werte günstig zu kaufen. Weiterhin kaufen Sie in Zeiten sinkender Kurse bei monatlich gleichem Beitrag die Fondsanteile immer billiger ein. Steigen die Kurse wieder kaufen sie weniger Anteile. Die günstig gekauften Anteile steigen dabei an Wert. Dieses wird als „cost-average-effect“ bezeichnet (Durchschnittskosteneffekt).

Es gibt noch einen wichtigen Grund, warum in der Regel auf fondsgebundene Produkte zurück gegriffen werden muss.

Thomas Kliem:
Sie meinen, der Kunde „muss“ fondsgebundene Rentenversicherungen abschließen?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Auch hier ein bestimmtes „Ja“. Das sollte für die meisten der Produkte für die Altersvorsorge, die der Verbraucher anschafft vorgesehen werden. Wie wir festgestellt haben, bieten konventionelle Produkte nur eine geringe Nettorendite nach Inflation. Um ein bestimmte Rentenziel zu erreichen, kann aber nur an 2 „Schrauben“ gedreht werden. Formulieren wir es einfach:

Stellschraube1: Sparbeitrag

Wenn wir „hinten“ (bei Rentenbeginn) eine bestimmte Summe „herausholen“ möchten, müssen wir „vorn“ (also während der Sparphase) eine bestimmte Summe hinein stecken (also Beiträge sparen). Die Beitragshöhe ist aber bei nahezu jedem Verbraucher endlich; soll heißen, nicht in unbegrenzter Höhe zu leisten. Der Verbraucher kann nur für das Alter sparen, was er – nach Abzug der Lebenshaltungs- und sonstiger Kosten – übrig hat. Dadurch ist die Summe „hinten“ aber auch begrenzt, die wir als Rente erhalten können.

Stellschraube2: Rendite

Die zweite „Schraube“ die wir zur Verfügung haben, ist die Rendite. Je höher die Rendite (Verzinsung oder Gewinn), desto höher das Endkapital (hier: die Rente).

Weil also „Schraube 1“ (Beitragshöhe) nicht unendlich anzuziehen ist, sind wir fast gezwungen auf eine höhere Rendite in der Altersvorsorge zu bauen, um das Rentenziel zu erreichen. Und nennenswerte Nettorenditen sind eben nur über Anlagen in Börsenwerte (hier: Investmentfonds) zu erzielen.

Thomas Kliem:
Womit kann denn ein Kunde bei fondsgebundenen Rentenversicherungen rechnen?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Es ist belegbar, dass guten Fondsdepots nach langen Laufzeiten durchschnittlichen Nettorenditen von 8-10% p.a. erreicht haben. Solche Fondsdepots können auch in guten fondsgebundenen Rentenversicherungen zusammen gestellt werden. Selbst nach Vertragskosten sind so Nettorenditen von 7% realistisch. Wir erstellen alle Hochrechnungen aus Gründen der Sicherheit mit nur 6% p.a. So ist sicher gestellt, dass das Rentenziel unserer Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch erreicht werden kann.

Thomas Kliem:
Warum stapeln Sie tief bei Ihren Hochrechnungen?

FRF Finanzmakler – Frank Rindermann:

Das das tue ich gar nicht. Wenn wir Hochrechnungen mit einer durchschnittlichen Performance von 6% p.a. durchführen, wissen wir, dass die echte Fondsrendite noch höher sein muss, da ja die Fondskosten innerhalb der Police noch zu berücksichtigen sind, die die Nettorendite schmälern. Um ein Nettoergebnis von 6% zu erreichen, müssen die Fonds inkl. Fondskosten eine Bruttorendite von ca. 7 – 8% p.a. erzielen. Hier sind wir wieder bei einer durchaus realistischen Betrachtung von möglichen Renditen. Um das Rentenziel des Kunden zu erreichen, dann ist jedes Zehntel-Prozent mehr sehr willkommen. Zum einen denken wir, dass der Kunde ohnehin mehr Rente benötigt als er heute denkt, wenn er sich nicht einschränken möchte. Zum anderen ist dieser „Risikopuffer“ wichtig. Sprechen wir heute von 7% (Bruttorendite) p.a., dann erinnert sich der Verbraucher später auch an 7% p.a. Sollten es dann „nur“ 6% gewesen sein, fühlt er sich vielleicht nicht gut. Wie aber wird er denken, wenn er 7% erwartet aber 8% erhält?

Thomas Kliem:
Herr Rindermann, vielen Dank für das Gespräch!


Münchener Verein Pflegetagegeld ohne „Gesundheitsfragen“

28. Oktober 2012 in Private Pflegezusatztarife

Der Münchener Verein hat seine Versicherungsbedingungen angepaßt, wie ich finde, verbessert gegenüber den Bedingungen davor.

Man kann sich diesen Tarif durchaus anschauen, wenn Kunden das eine oder andere Krankheitsbild haben und dieses sonst nicht versichert bekommen.

Der MV hat zwar keine Gesundheitsfragen im üblichen Sinne, fragt aber nach einigen Schwersterkrankungen:

Kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist bzw. jemals vor Antragstellung diagnostiziert wurde:

Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz), Hirntumor, Parkinson-Krankheit, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Schlaganfall, Chorea Huntington, Kreutzfeld-Jacob, HIV-Infektion, Niereninsuffizienz, insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Leberzirrhose, Osteoporose, Arteriosklerose und bösartige Neubildungen (bösartige Tumore), sofern die Erstdiagnosestellung oder die erneute Diagnosestellung (Rezidiv) innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung erfolgte – wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.“

Mir ist zur Zeit kein Pflegetagegeldtarif bekannt, wo weniger Krankheitsbilder abgefragt werden.

Zusammenfassung des Tarifes:

  • 3 Jahre Wartezeit
  • es wird auf den laufenden Nachweis der Pflegebedürftigkeit verzichtet
  • es wird während Aufenthalten im Krankenhaus, bei der Reha/Kur und bei Sucht geleistet
  • innerhalb von 3 Wochen bekommt man eine Leistungszusage
  • Leistungsbescheid + Gutachten sind einzureichen für die Leistungsprüfung
  • Passus: „für die Minderung der Pflegebedürftigkeit“ ist zu sorgen
  • für Leistungen der Pflegestufe 0 ist die Feststellung durch den MDK ausreichend
  • Geltungsbereich: in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz. Verlegt die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat als den der vorgenannten Staaten, kann die Versicherung und der Versicherungsschutz aufgrund einer gesonderten Vereinbarung fortgesetzt werden.
  • Anwartschaft möglich für 12 bis zu 24 Monate bei wirtschaftlicher Notlage (z.B. bei Arbeitslosigkeit)
  • Regelmäßige Erhöhung der Leistungen: erfolgt jeweils im dritten Versicherungsjahr. Der hinzukommende Beitrag beläuft sich jedoch auf mindestens 10% und ist auf höchstens 20% des bisherigen Beitrags begrenzt.
  • Verändert sich die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit, hat der Versicherungsnehmer für sich und die mitversicherten Personen das Recht, ein Angebot auf Umstellung in einen neuen Pflegetagegeldtarif zu verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherer einen entsprechenden neuen Tarif anbietet und das Pflegetagegeld im neuen Tarif die Höhe des bisher versicherten Pflegetagegeldes nicht übersteigt. Entsprechendes gilt für die Veränderung der Definition der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz.
  • kein Höchstaufnahmealter
  • Baukastensystem: man kann versichern: Pflegestufen 0 bis 3, häuslich + stationär, nur stationär, einschließbar sind Beitragsbefreiung,  Einmalleistungen, unfallbedingte Pflegebedürftigkeit

Mehr lesen Sie hier: Münchener Verein-Tarif PrivatPflege 12_2012

Die Unisex-Falle

16. Oktober 2012 in Altersvorsorge, BU-Versicherungen

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat Rentenversicherungen (Privatrente und Basisrente) sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Versicherungen) dahingehend untersucht, ob spätere Vertragsumstellungen bei Tarifen, die nach der „alten Kalkulationswelt“ (Bisextarife) noch vor dem Stichtag 21.12.2012 abgeschlossen werden, auch bei Vertragsänderungen (Dynamik, Verschiebung des Rentenbeginns, Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung, Zuzahlungen und Nachversicherungsgarantien bei BU-Versicherungen) uneingeschränkt nach Bisexkalkulation fortgeführt werden, oder ob die Versicherer quasi durch die Hintertür die Verträge komplett oder hinsichtlich der Änderungen/Erweiterungen auf die für Männer nachteiligen Unisextarife umstellen.

Wie sich inzwischen herumgesprochen hat, werden Rentenversicherungsverträge und BU-Versicherungsverträge für Männer um 20 – 30% teurer, sofern die Verträge nicht bis zum 21.12.2012 geschlossen werden. Nicht davon betroffen ist die „Riester-Rente“, da diese schon seit Jahren nach Unisex kalkuliert wird.

Die größten Fallen lauern laut Franke und Bornberg bei Dynamiken und späteren Zuzahlungen. Untersucht wurden 747  Tarife von 77 Anbietern. Demnach werden rund 81% der analysierten Tarife bei dynamischen Anpassungen hinsichtlich der Anpassung nach den für Männer ungünstigeren Unisextarifen klakuliert. Bei Zuzahlungen sind rund 69% der Tarife von der Schlechterstellung betroffen.

Sollten Sie als Mann noch in diesem Jahr eine BU- oder Rentenversicherung abschließen wollen, sollten Sie auch diesen Punkt beachten.