Aufgrund der Neukalkulation der Unisex-Tarife hat die Allianz das Bedingungswerk neu gestaltet.

Folgende Veränderungen zugunsten des Versicherungsnehmers haben stattgefunden:

1. Verspätet gemeldeter Versicherungsfall

alt: Leistung erst ab Antragsstellung

neu: rückwirkende Leistung ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Pflegebedürftigkeit für alle versicherten Leistungen, also für die Pflegestufen 0,1,2 und 3

2. Pflegetagegeld bei stationärer Unterbringung

alt: keine Leistung während stationärer Heilbehandlung, Kur oder Reha

neu: Leistung auch bei stationärer Heilbehandlung, Kur oder Reha für alle versicherten Leistungen, also für die Pflegestufen 0,1,2 und 3

3. Einmalzahlung (Pflege-Pauschale)

alt: keine Einmahlzahlung

neu: Einmalzahlung bei erstmaligem Eintritt der Pflegestufe 3 in Höhe des 50-fachen Tagessatzes

4. Wohnsitzverlegung ins europäische Ausland

alt: Leistung in Staaten der EU und des EWR

neu: Leistung auch in der Schweiz

Die Gesundheitsfragen im Antrag wurden nicht verändert.

Tarifkalkulation

Beispiele Männer

Mann, geb. 07.09.1985, 80 Euro TG

alter Beitrag: 15,84 Euro, neu: 34,96 Euro

Mann, geb. 14.06.1974, 100 Euro TG

alter Beitrag: 36,80 Euro, neu: 75,50 Euro

Beispiele Frauen (die versicherungstechnisch 1 Jahr älter sind):

Frau, geb. 28.08.1970, 40 Euro TG

alter Beitrag: 31,20 Euro, neu: 36,24 Euro

Frau, geb. 16.11.1979, 90 Euro TG

alter Beitrag: 41,31 Euro, neu: 53,64 Euro

FAZIT

Durch die 4 zusätzlichen Punkte wird das Pflegetagegeld der Allianz noch attraktiver.

Und die Beitragserhöhungen haben aufgrund der Neukalkulation der Beiträge für die Unisex-Welt überall stattgefunden.