Aufgrund der Neukalkulation der Unisex-Tarife hat die Allianz das Bedingungswerk neu gestaltet.
Folgende Veränderungen zugunsten des Versicherungsnehmers haben stattgefunden:
1. Verspätet gemeldeter Versicherungsfall
alt: Leistung erst ab Antragsstellung
neu: rückwirkende Leistung ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Pflegebedürftigkeit für alle versicherten Leistungen, also für die Pflegestufen 0,1,2 und 3
2. Pflegetagegeld bei stationärer Unterbringung
alt: keine Leistung während stationärer Heilbehandlung, Kur oder Reha
neu: Leistung auch bei stationärer Heilbehandlung, Kur oder Reha für alle versicherten Leistungen, also für die Pflegestufen 0,1,2 und 3
3. Einmalzahlung (Pflege-Pauschale)
alt: keine Einmahlzahlung
neu: Einmalzahlung bei erstmaligem Eintritt der Pflegestufe 3 in Höhe des 50-fachen Tagessatzes
4. Wohnsitzverlegung ins europäische Ausland
alt: Leistung in Staaten der EU und des EWR
neu: Leistung auch in der Schweiz
Die Gesundheitsfragen im Antrag wurden nicht verändert.
Tarifkalkulation
Beispiele Männer
Mann, geb. 07.09.1985, 80 Euro TG
alter Beitrag: 15,84 Euro, neu: 34,96 Euro
Mann, geb. 14.06.1974, 100 Euro TG
alter Beitrag: 36,80 Euro, neu: 75,50 Euro
Beispiele Frauen (die versicherungstechnisch 1 Jahr älter sind):
Frau, geb. 28.08.1970, 40 Euro TG
alter Beitrag: 31,20 Euro, neu: 36,24 Euro
Frau, geb. 16.11.1979, 90 Euro TG
alter Beitrag: 41,31 Euro, neu: 53,64 Euro
FAZIT
Durch die 4 zusätzlichen Punkte wird das Pflegetagegeld der Allianz noch attraktiver.
Und die Beitragserhöhungen haben aufgrund der Neukalkulation der Beiträge für die Unisex-Welt überall stattgefunden.
Über den Autor: Leonie Pfennig
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