Der Münchener Verein hat seine Versicherungsbedingungen angepaßt, wie ich finde, verbessert gegenüber den Bedingungen davor.

Man kann sich diesen Tarif durchaus anschauen, wenn Kunden das eine oder andere Krankheitsbild haben und dieses sonst nicht versichert bekommen.

Der MV hat zwar keine Gesundheitsfragen im üblichen Sinne, fragt aber nach einigen Schwersterkrankungen:

Kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist bzw. jemals vor Antragstellung diagnostiziert wurde:

Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz), Hirntumor, Parkinson-Krankheit, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Schlaganfall, Chorea Huntington, Kreutzfeld-Jacob, HIV-Infektion, Niereninsuffizienz, insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Leberzirrhose, Osteoporose, Arteriosklerose und bösartige Neubildungen (bösartige Tumore), sofern die Erstdiagnosestellung oder die erneute Diagnosestellung (Rezidiv) innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung erfolgte – wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.“

Mir ist zur Zeit kein Pflegetagegeldtarif bekannt, wo weniger Krankheitsbilder abgefragt werden.

Zusammenfassung des Tarifes:

  • 3 Jahre Wartezeit
  • es wird auf den laufenden Nachweis der Pflegebedürftigkeit verzichtet
  • es wird während Aufenthalten im Krankenhaus, bei der Reha/Kur und bei Sucht geleistet
  • innerhalb von 3 Wochen bekommt man eine Leistungszusage
  • Leistungsbescheid + Gutachten sind einzureichen für die Leistungsprüfung
  • Passus: „für die Minderung der Pflegebedürftigkeit“ ist zu sorgen
  • für Leistungen der Pflegestufe 0 ist die Feststellung durch den MDK ausreichend
  • Geltungsbereich: in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz. Verlegt die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat als den der vorgenannten Staaten, kann die Versicherung und der Versicherungsschutz aufgrund einer gesonderten Vereinbarung fortgesetzt werden.
  • Anwartschaft möglich für 12 bis zu 24 Monate bei wirtschaftlicher Notlage (z.B. bei Arbeitslosigkeit)
  • Regelmäßige Erhöhung der Leistungen: erfolgt jeweils im dritten Versicherungsjahr. Der hinzukommende Beitrag beläuft sich jedoch auf mindestens 10% und ist auf höchstens 20% des bisherigen Beitrags begrenzt.
  • Verändert sich die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit, hat der Versicherungsnehmer für sich und die mitversicherten Personen das Recht, ein Angebot auf Umstellung in einen neuen Pflegetagegeldtarif zu verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherer einen entsprechenden neuen Tarif anbietet und das Pflegetagegeld im neuen Tarif die Höhe des bisher versicherten Pflegetagegeldes nicht übersteigt. Entsprechendes gilt für die Veränderung der Definition der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz.
  • kein Höchstaufnahmealter
  • Baukastensystem: man kann versichern: Pflegestufen 0 bis 3, häuslich + stationär, nur stationär, einschließbar sind Beitragsbefreiung,  Einmalleistungen, unfallbedingte Pflegebedürftigkeit

Mehr lesen Sie hier: Münchener Verein-Tarif PrivatPflege 12_2012