BU Nachversicherung: Warum ein gutes Gehalt allein noch keinen guten Schutz bedeutet

13. September 2026 in BU-Versicherungen

Das Einkommen steigt, die Familie wächst oder eine Immobilie wird finanziert. Die Berufsunfähigkeitsrente bleibt dagegen häufig über Jahre unverändert. Dadurch kann eine Absicherung, die beim Abschluss ausreichend erschien, später deutlich zu niedrig sein.

Eine BU Nachversicherung ermöglicht es je nach Vertrag, die vereinbarte Rente ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Das klingt unkompliziert. In der Praxis entscheiden jedoch Fristen, Höchstgrenzen und das genaue Kleingedruckte darüber, ob und in welchem Umfang die Anpassung möglich ist.

Was bedeutet BU Nachversicherung?

Mit einer Nachversicherungsgarantie kann die versicherte Person ihre monatliche Berufsunfähigkeitsrente nachträglich erhöhen. Der Versicherer verzichtet dabei mindestens auf eine erneute Prüfung des Gesundheitszustands.

Das kann sehr wertvoll sein. Wer nach Vertragsabschluss erkrankt oder eine riskantere Freizeitbeschäftigung aufnimmt, könnte einen neuen Vertrag möglicherweise nur mit einem Beitragszuschlag, einem Leistungsausschluss oder gar nicht mehr erhalten.

Die Nachversicherung bewahrt jedoch nicht den ursprünglichen Beitrag. Für die zusätzliche Rente wird ein neuer Beitrag berechnet. Dabei spielt normalerweise das bei der Erhöhung erreichte Alter eine Rolle.

Wann kann die Berufsunfähigkeitsrente erhöht werden?

Viele Tarife erlauben eine Erhöhung nach bestimmten Veränderungen im Leben. Dazu können gehören:

  • Heirat
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums
  • Eintritt in das Berufsleben
  • deutliche Einkommenserhöhung
  • Beförderung
  • Immobilienkauf oder Aufnahme eines größeren Darlehens
  • Scheidung
  • Tod des Ehepartners
  • Wegfall einer betrieblichen Absicherung

Welche Ereignisse anerkannt werden, bestimmt ausschließlich der jeweilige Vertrag. Es gibt keinen für alle Versicherungen geltenden Katalog.

Einige neuere Tarife bieten zusätzlich eine Nachversicherung ohne konkreten Anlass. Auch dafür können feste Zeiträume, Altersgrenzen und Höchstbeträge gelten.

Warum die Frist so wichtig ist

Eine BU Nachversicherung muss normalerweise innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist beantragt werden. Diese beträgt je nach Tarif beispielsweise drei, sechs oder zwölf Monate nach dem Ereignis.

Maßgeblich ist nicht immer derselbe Zeitpunkt. Bei einer Heirat kann das Datum der Eheschließung zählen, bei einer Gehaltserhöhung möglicherweise der Beginn des höheren Einkommens und bei einer Immobilie der Abschluss des Darlehensvertrags.

Wer die Frist versäumt, kann sich nicht darauf verlassen, die Erhöhung später nachholen zu dürfen. Dann bleibt häufig nur:

  • auf ein anderes zukünftiges Ereignis zu warten
  • eine anlassunabhängige Erhöhungsmöglichkeit zu nutzen
  • einen zusätzlichen Vertrag mit neuer Risikoprüfung zu beantragen

Die Unterlagen sollten deshalb nicht erst Monate nach einer beruflichen oder privaten Veränderung geprüft werden.

Keine Gesundheitsprüfung bedeutet nicht immer keine Risikoprüfung

Dieser Unterschied gehört zu den wichtigsten Punkten.

Verzichtet der Versicherer lediglich auf eine neue Gesundheitsprüfung, kann er möglicherweise trotzdem nach anderen Risiken fragen. Dazu können gehören:

  • aktueller Beruf
  • gefährliche Freizeitbeschäftigungen
  • geplante Auslandsaufenthalte
  • Raucherstatus
  • bereits bestehende Berufsunfähigkeitsrenten
  • Einkommen und weitere Versorgungsansprüche

Leistungsstärker ist eine Regelung, bei der auf eine erneute Gesundheitsprüfung und auf eine erneute Risikoprüfung verzichtet wird. Die genaue Formulierung in den Versicherungsbedingungen ist entscheidend.

Fakt ist: Nachversicherungsgarantien unterscheiden sich zwischen Versicherern und Tarifen.

Einordnung: Die Aussage „ohne neue Gesundheitsfragen“ beschreibt deshalb nicht zwingend den vollständigen Umfang der Prüfung.

Mögliche Schlussfolgerung: Vor einer Erhöhung sollte geklärt werden, welche Angaben verlangt werden und welche Vertragsregelung tatsächlich gilt.

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente sein?

Die passende Rentenhöhe lässt sich nicht allein mit einer festen Prozentzahl bestimmen. Die Verbraucherzentrale nennt etwa 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens als möglichen Richtwert. Entscheidend ist jedoch die persönliche Versorgungslücke.

Berücksichtigt werden sollten insbesondere:

  • laufende Haushaltskosten
  • Miete oder Darlehensrate
  • Beiträge zur Krankenversicherung
  • notwendige Altersvorsorge
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Rücklagen für unregelmäßige Ausgaben
  • vorhandene sichere Einnahmen
  • mögliche gesetzliche oder betriebliche Leistungen

Gerade Selbstständige müssen genauer rechnen. Sie erhalten nicht automatisch die gleichen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie langjährig pflichtversicherte Arbeitnehmer. Außerdem müssen sie ihre Altersvorsorge häufig vollständig aus dem laufenden Einkommen finanzieren.

Eine zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente ersetzt im Ernstfall möglicherweise nicht einmal die festen Ausgaben. Eine deutlich zu hohe Absicherung wird der Versicherer dagegen gewöhnlich nicht akzeptieren. Die versicherte Rente muss in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum Einkommen stehen.

Warum eine alte Rentenhöhe schnell zu klein wird

Ein Vertrag über 1.500 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente kann bei einem Berufseinsteiger zunächst angemessen erscheinen. Zehn Jahre später können Einkommen, Miete und familiäre Verpflichtungen deutlich höher sein.

Hinzu kommt der Kaufkraftverlust.

Bei einer durchschnittlichen Inflation von zwei Prozent besitzen 1.500 Euro nach 20 Jahren rechnerisch nur noch eine Kaufkraft von rund 1.010 Euro in heutigen Preisen. Die vereinbarte Zahl bleibt gleich, ihr wirtschaftlicher Wert sinkt jedoch.

Deshalb sollten Nachversicherung und Dynamik gemeinsam betrachtet werden.

Nachversicherung und Dynamik sind nicht dasselbe

Bei einer Beitragsdynamik steigen Berufsunfähigkeitsrente und Beitrag regelmäßig um einen vereinbarten Prozentsatz. Dafür ist normalerweise kein besonderes Lebensereignis erforderlich.

Die Nachversicherung wird dagegen gezielt beantragt, etwa nach einer Gehaltserhöhung oder der Geburt eines Kindes.

Beide Möglichkeiten haben unterschiedliche Aufgaben:

  • Die Dynamik kann den schleichenden Kaufkraftverlust begrenzen.
  • Die Nachversicherung kann größere Veränderungen des Absicherungsbedarfs berücksichtigen.

Wer einer vereinbarten Dynamik mehrfach widerspricht, kann je nach Vertrag das Recht auf weitere automatische Erhöhungen verlieren. Auch hier unterscheiden sich die Bedingungen.

Wichtig ist außerdem eine mögliche Leistungsdynamik. Sie erhöht die bereits gezahlte Rente während einer bestehenden Berufsunfähigkeit. Eine Beitragsdynamik vor dem Leistungsfall erfüllt diese Aufgabe nicht automatisch.

Welche Grenzen kann der Vertrag vorsehen?

Selbst eine gute Nachversicherungsgarantie erlaubt keine unbegrenzte Erhöhung. Übliche Begrenzungen betreffen:

  • die maximale Erhöhung je Anlass
  • die gesamte versicherbare Monatsrente
  • das Verhältnis zwischen Rente und Einkommen
  • die Anzahl möglicher Erhöhungen
  • ein Höchstalter
  • die verbleibende Versicherungsdauer
  • den Abstand zwischen zwei Erhöhungen

Manche Versicherer begrenzen die zusätzliche Rente auf einen bestimmten Betrag. Andere erlauben beispielsweise nur eine Erhöhung um einen bestimmten Prozentsatz der bisherigen Absicherung.

Bei hohen Einkommen kann außerdem eine finanzielle Prüfung erforderlich werden. Dann müssen Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder betriebswirtschaftliche Unterlagen eingereicht werden. Das ist keine Gesundheitsprüfung, sondern soll eine Überversicherung verhindern.

Wird die gesamte BU Rente zu neuen Konditionen berechnet?

Normalerweise bleibt der bestehende Vertrag für die bisher versicherte Rente erhalten. Der zusätzliche Schutz verursacht jedoch einen höheren Beitrag.

Dieser Mehrbeitrag kann von mehreren Faktoren abhängen:

  • erreichtes Alter
  • Umfang der Erhöhung
  • verbleibende Vertragsdauer
  • vereinbarte Tarifkalkulation
  • aktueller Beruf, sofern dieser geprüft werden darf

Die Erhöhung ist deshalb häufig teurer, als wenn derselbe Rentenbetrag bereits beim ursprünglichen Abschluss vereinbart worden wäre.

Trotzdem kann sie vorteilhaft sein, weil der aktuelle Gesundheitszustand innerhalb der vertraglichen Regeln unberücksichtigt bleibt.

Typische Fehlentscheidungen bei der BU Nachversicherung

Die Erhöhung zu spät beantragen

Die Frist beginnt meist mit dem versicherten Ereignis. Wer erst beim nächsten jährlichen Versicherungsordner Termin daran denkt, kann bereits zu spät sein.

Nur auf den Verzicht auf Gesundheitsfragen achten

Eine neue Prüfung des Berufs oder gefährlicher Freizeitaktivitäten kann trotzdem möglich sein. Entscheidend ist, ob der Versicherer auf die gesamte Risikoprüfung verzichtet.

Die Rentenhöhe aus dem Bauch heraus festlegen

Der bisherige Beitrag oder eine runde Rentensumme sind keine geeignete Berechnungsgrundlage. Ausgangspunkt sollte die tatsächliche monatliche Versorgungslücke sein.

Die Altersvorsorge vergessen

Wer berufsunfähig wird, verliert nicht nur Arbeitseinkommen. Häufig fehlen auch Beiträge für den späteren Ruhestand. Dieser Betrag sollte bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden.

Die Dynamik dauerhaft ablehnen

Eine Nachversicherung ersetzt nicht automatisch den regelmäßigen Inflationsausgleich. Umgekehrt reicht eine geringe jährliche Dynamik bei einem großen Einkommenssprung möglicherweise nicht aus.

Den neuen Beitrag unterschätzen

Eine höhere Leistung kostet zusätzliches Geld. Vor der Erhöhung sollte deshalb nicht nur die gewünschte Rente, sondern auch die langfristige Bezahlbarkeit geprüft werden.

Einen alten Vertrag vorschnell ersetzen

Ein neuer Vertrag kann modernere Bedingungen besitzen. Er verlangt aber normalerweise eine neue Gesundheitsprüfung und beginnt mit einem höheren Eintrittsalter. Ein bestehender Schutz sollte daher nicht gekündigt werden, bevor ein möglicher Ersatz verbindlich angenommen wurde.

Wann sollte ein bestehender Vertrag geprüft werden?

Eine Überprüfung ist besonders sinnvoll:

  • nach einem deutlichen Einkommensanstieg
  • bei Heirat oder Familiengründung
  • nach Aufnahme einer Immobilienfinanzierung
  • beim Wechsel in die Selbstständigkeit
  • nach Abschluss von Ausbildung oder Studium
  • wenn die letzte Anpassung mehrere Jahre zurückliegt
  • wenn regelmäßig auf die Dynamik verzichtet wurde

Dabei sollten nicht nur die aktuelle Rentenhöhe und der Beitrag betrachtet werden. Ebenso wichtig sind Laufzeit, Nachversicherungsregeln, Dynamik, mögliche Ausschlüsse und die Definition der versicherten Tätigkeit.

Eine praktische Checkliste

Nach einer größeren Veränderung helfen sechs Fragen:

  1. Liegt ein im Vertrag genanntes Nachversicherungsereignis vor?
  2. Wann hat die Antragsfrist begonnen?
  3. Welche Nachweise werden benötigt?
  4. Verzichtet der Versicherer nur auf Gesundheitsfragen oder auf die gesamte Risikoprüfung?
  5. Wie groß ist die aktuelle monatliche Versorgungslücke?
  6. Welche Höchstgrenzen gelten für die Erhöhung?

Die Verbraucherzentrale bewertet eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung als wichtigen Schutz für Menschen, die von ihrem Einkommen leben. Sie empfiehlt unter anderem eine Dynamik und eine Nachversicherungsgarantie. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weist ebenfalls darauf hin, dass Erhöhungen bei bestimmten Ereignissen häufig ohne neue Gesundheitsprüfung möglich sind. Beide Aussagen ersetzen jedoch nicht die Prüfung des einzelnen Vertrags.

Eine BU Nachversicherung ist besonders dann wertvoll, wenn sich Gesundheit, Beruf oder Freizeitverhalten seit dem Abschluss verändert haben. Sie wirkt aber nur, wenn das Recht rechtzeitig und in der vorgesehenen Form genutzt wird.

Nicht jede Lebensveränderung verlangt automatisch nach der höchstmöglichen Erhöhung. Entscheidend ist, ob Einkommen, Ausgaben, Verpflichtungen und bestehende Ansprüche noch zur versicherten Rente passen. Wer diese Punkte regelmäßig abgleicht, verhindert, dass ein formal bestehender Vertrag im Ernstfall wirtschaftlich zu wenig leistet.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er stellt keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung dar.

Ruhestandsplanung: Warum ein Kontoauszug noch kein Plan ist

25. Juli 2026 in Altersvorsorge, Erben und Schenken, Newsletter, Vermögensanlage

Viele Menschen kennen den ungefähren Stand ihrer Altersvorsorge. Sie erhalten regelmäßig ihre Renteninformation, besitzen vielleicht eine betriebliche Altersversorgung, haben eine private Rentenversicherung abgeschlossen, ein Wertpapierdepot aufgebaut oder eine Immobilie abbezahlt. Auf den ersten Blick wirkt das beruhigend.

Doch eine Sammlung von Verträgen, Kontoständen und Rentenansprüchen ist noch keine Ruhestandsplanung.

Die entscheidende Frage lautet nicht, wie viel Vermögen heute vorhanden ist. Entscheidend ist, ob dieses Vermögen zusammen mit allen späteren Einkünften ausreicht, um den gewünschten Lebensstandard dauerhaft zu finanzieren. Und zwar nach Steuern, nach Beiträgen zur Krankenversicherung, unter Berücksichtigung der Inflation und auch dann, wenn das Leben anders verläuft als erwartet.

Genau an diesem Punkt wird aus einer scheinbar einfachen Rechnung eine anspruchsvolle Planungsaufgabe.

Warum Selbsteinschätzung und tatsächliche Planung auseinanderliegen

Nach einer aktuellen Befragung glauben zwei Drittel der Menschen über 50 Jahre, ihre Ruhestandsplanung selbst in die Hand nehmen zu können. Gleichzeitig blickt in der Altersgruppe zwischen 50 und 60 Jahren nur etwa jeder Dritte optimistisch auf den Ruhestand.

Dieser Widerspruch ist bemerkenswert.

Viele Menschen trauen sich die Planung grundsätzlich zu, fühlen sich mit dem Ergebnis aber trotzdem nicht sicher. Das liegt häufig nicht an mangelnder Intelligenz oder fehlendem Interesse. Es liegt an der Vielzahl der Fragen, die gleichzeitig beantwortet werden müssen.

Wie hoch ist das spätere Einkommen wirklich? Welcher Betrag bleibt nach Abgaben übrig? Wie viel Geld wird monatlich benötigt? Welche Ausgaben fallen weg, welche kommen hinzu? Wie lange muss das Vermögen reichen? Wie wird es angelegt? Was passiert bei einem Börseneinbruch kurz nach Beginn des Ruhestands? Welche Reserven werden für Gesundheit, Pflege, Reparaturen oder Unterstützung der Familie benötigt?

Wer diese Fragen einzeln betrachtet, findet oft eine Antwort. Schwierig wird es, daraus ein tragfähiges Gesamtkonzept zu entwickeln.

Der erste Denkfehler: Die ausgewiesene Rente wird mit dem heutigen Einkommen verglichen

Die jährliche Renteninformation ist wichtig. Sie vermittelt einen ersten Eindruck davon, welche gesetzliche Rente später zu erwarten sein könnte. Die Digitale Rentenübersicht geht noch einen Schritt weiter und führt Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge zusammen.

Das schafft Transparenz. Es ersetzt aber keine Planung.

Viele ausgewiesene Beträge sind Bruttowerte. Von ihnen können Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung sowie Steuern abgehen. Wie hoch die tatsächliche Belastung ausfällt, hängt von der persönlichen Situation, der Art der Einkünfte, dem Rentenbeginn und den dann geltenden gesetzlichen Regelungen ab.

Auch verschiedene Vorsorgeformen werden unterschiedlich besteuert. Eine gesetzliche Rente wird steuerlich anders behandelt als eine private Rentenversicherung. Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung können wiederum anderen Regeln unterliegen. Hinzu kommen mögliche Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen, selbstständiger Tätigkeit oder einem späteren Verkauf von Vermögenswerten.

Eine Planung auf Basis von Bruttobeträgen kann deshalb ein deutlich zu positives Bild erzeugen.

Was zählt, ist nicht die Summe aller Leistungsmitteilungen. Was zählt, ist der Betrag, der später tatsächlich zur Verfügung steht.

Der zweite Denkfehler: Der heutige Lebensstandard wird einfach fortgeschrieben

Häufig wird angenommen, im Ruhestand würden pauschal 70 oder 80 Prozent des bisherigen Einkommens benötigt. Solche Faustregeln können eine erste Orientierung geben. Für eine persönliche Planung reichen sie nicht aus.

Der Bedarf im Ruhestand verläuft selten gleichmäßig.

In den ersten Jahren möchten viele Menschen reisen, Zeit mit der Familie verbringen, ihr Zuhause verändern oder lange aufgeschobene Wünsche verwirklichen. Diese aktive Phase kann finanziell anspruchsvoller sein als erwartet.

Später werden manche Ausgaben geringer. Vielleicht wird weniger gereist und das Auto seltener genutzt. Andere Kosten steigen dagegen. Ausgaben für Gesundheit, Unterstützung im Haushalt, altersgerechtes Wohnen oder Pflege können erheblich zunehmen.

Hinzu kommen größere Einzelbeträge. Ein neues Auto, eine neue Heizung, die Sanierung des Hauses, Zahnersatz oder finanzielle Hilfe für Kinder und Enkel passen in keine gleichbleibende Monatsrechnung.

Eine gute Ruhestandsplanung betrachtet deshalb nicht nur einen durchschnittlichen Monatsbedarf. Sie bildet unterschiedliche Lebensphasen und größere Ausgaben gesondert ab.

Der dritte Denkfehler: Inflation wird unterschätzt

Inflation wirkt langsam. Genau deshalb wird ihre langfristige Bedeutung häufig unterschätzt.

Die Europäische Zentralbank strebt mittelfristig eine Inflationsrate von zwei Prozent an. Selbst wenn dieses Ziel genau erreicht würde, hätte das über einen langen Ruhestand erhebliche Auswirkungen.

Wer heute für seinen Lebensstandard 3.000 Euro im Monat benötigt, bräuchte bei einer gleichmäßigen Inflation von zwei Prozent nach 20 Jahren rund 4.460 Euro, um sich ungefähr das Gleiche leisten zu können. Nach 30 Jahren wären es bereits rund 5.430 Euro.

Das bedeutet nicht, dass jede einzelne Ausgabe genauso steigt. Es zeigt aber, wie gefährlich es ist, mit einem unveränderten Bedarf zu rechnen.

Besonders problematisch sind hohe Bestände auf unverzinsten Konten. Der Kontostand bleibt nominal erhalten, seine Kaufkraft nimmt jedoch ab. Ein Vermögen kann auf dem Papier sicher wirken und real trotzdem jedes Jahr an Wert verlieren.

Sicherheit darf deshalb nicht nur bedeuten, Kursschwankungen zu vermeiden. Sicherheit muss auch den Erhalt der Kaufkraft berücksichtigen.

Der vierte Denkfehler: Durchschnittliche Lebenserwartung wird mit persönlicher Lebensdauer verwechselt

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben 65 Jahre alte Männer derzeit statistisch noch etwas mehr als 18 Lebensjahre vor sich. Bei Frauen sind es gut 21 Jahre.

Das sind Durchschnittswerte. Für die persönliche Planung sind sie nur eingeschränkt geeignet.

Ein Teil der Menschen lebt deutlich kürzer. Ein anderer Teil erreicht ein sehr hohes Alter. Wer seine Planung lediglich bis zum statistischen Durchschnittsalter aufstellt, riskiert, dass das Vermögen aufgebraucht ist, obwohl das Leben weitergeht.

Ruhestandsplanung muss deshalb auch ein langes Leben finanzierbar machen. Das klingt zunächst paradox, denn ein langes Leben ist etwas Positives. Finanziell ist es dennoch ein Risiko, weil immer länger laufende Ausgaben finanziert werden müssen.

Dieses Risiko lässt sich nicht einfach lösen, indem man besonders vorsichtig rechnet. Wer zu viel Kapital zurückhält, schränkt möglicherweise seinen Lebensstandard unnötig ein. Wer zu großzügig entnimmt, kann später in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Gesucht wird daher ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen Lebensqualität heute und finanzieller Sicherheit bis ins hohe Alter.

Der fünfte Denkfehler: Vermögen wird mit verfügbarem Einkommen gleichgesetzt

Eine schuldenfreie Immobilie kann einen erheblichen Wert darstellen. Sie erzeugt aber nicht automatisch das Einkommen, das im Alltag benötigt wird.

Das gilt auch für Beteiligungen an einem Unternehmen, vermietete Immobilien, Sammlungen oder andere schwer veräußerbare Vermögenswerte. Vermögen kann vorhanden sein, ohne kurzfristig verfügbar zu sein.

Wer den überwiegenden Teil seines Vermögens im selbst bewohnten Haus gebunden hat, braucht deshalb eine Antwort auf mehrere Fragen:

Soll die Immobilie dauerhaft erhalten bleiben?

Reichen die laufenden Einnahmen für Unterhalt, Modernisierung und Lebenshaltung?

Wäre ein späterer Verkauf denkbar?

Soll ein Teil des Immobilienwerts nutzbar gemacht werden?

Ist ein Umzug in eine kleinere oder altersgerechte Wohnung geplant?

Soll die Immobilie an die nächste Generation übertragen werden?

Der Satz „Mein Haus ist meine Altersvorsorge“ kann richtig sein. Er wird aber erst dann zu einer belastbaren Aussage, wenn geklärt ist, wie aus dem Immobilienwert bei Bedarf tatsächlich finanzielle Freiheit entsteht.

Der sechste Denkfehler: Die Rendite wird geplant, das Risiko aber nicht

Viele Menschen konzentrieren sich bei der Geldanlage auf die erwartete Durchschnittsrendite. Für die Ruhestandsplanung ist jedoch nicht nur entscheidend, welche Rendite langfristig erzielt wird. Ebenso wichtig ist, wann gute und schlechte Börsenjahre eintreten.

Ein Kurseinbruch während der Ansparphase ist unangenehm, kann bei ausreichender Zeit aber häufig ausgeglichen werden. Ein Einbruch kurz nach dem Eintritt in den Ruhestand ist gefährlicher. Werden in einer solchen Phase größere Beträge aus dem Depot entnommen, müssen mehr Anteile zu niedrigen Kursen verkauft werden. Dieses Kapital kann an einer späteren Erholung nicht mehr teilnehmen.

Zwei Menschen können mit dem gleichen Anfangsvermögen und der gleichen durchschnittlichen Rendite sehr unterschiedliche Ergebnisse erzielen, wenn die Reihenfolge der Jahresergebnisse voneinander abweicht.

Deshalb braucht eine Entnahmestrategie mehrere Bausteine:

Eine ausreichende Liquiditätsreserve für planbare Ausgaben

Eine sinnvolle Verteilung des Vermögens auf unterschiedliche Anlageformen

Klare Regeln für Entnahmen

Eine Strategie für schwache Börsenphasen

Regelmäßige Anpassungen an die tatsächliche Entwicklung

Wer im Ruhestand investiert bleibt, muss Kursschwankungen aushalten können. Wer jedes Risiko vermeiden möchte, muss dagegen mit einer geringeren Rendite und einem höheren Kaufkraftverlust rechnen. Die richtige Lösung liegt meist nicht in einem Extrem, sondern in einer durchdachten Kombination.

Der siebte Denkfehler: Ein einmal berechneter Plan gilt für immer

Eine Ruhestandsplanung ist keine Rechnung, die einmal erstellt und anschließend für 25 Jahre abgeheftet wird.

Das Leben verändert sich. Einkommen entwickeln sich anders als erwartet. Immobilien benötigen Reparaturen. Beziehungen beginnen oder enden. Angehörige werden pflegebedürftig. Erbschaften fallen höher oder niedriger aus. Kapitalmärkte schwanken. Steuergesetze und Sozialabgaben ändern sich.

Auch die eigenen Wünsche können sich verändern. Vielleicht soll der Ruhestand früher beginnen. Vielleicht macht die Arbeit weiterhin Freude. Vielleicht entsteht der Wunsch nach einem Umzug, einer längeren Reise oder einer größeren Unterstützung der nächsten Generation.

Ein belastbarer Plan muss deshalb regelmäßig überprüft werden. Dabei geht es nicht darum, auf jede Nachricht aus Politik oder Wirtschaft hektisch zu reagieren. Entscheidend ist, in angemessenen Abständen festzustellen, ob Ziele, Annahmen und tatsächliche Entwicklung noch zusammenpassen.

Warum mehr Informationen allein das Problem nicht lösen

Heute stehen mehr Informationen zur Altersvorsorge zur Verfügung als jemals zuvor. Rentenbescheide, Kundenportale, Vergleichsrechner, Depotübersichten und die Digitale Rentenübersicht erleichtern den Zugang zu wichtigen Daten.

Das ist ein großer Fortschritt. Trotzdem entsteht aus mehr Information nicht automatisch eine bessere Entscheidung.

Eine von der Deutschen Rentenversicherung veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchung zeigt, dass zusätzliche Altersvorsorgeinformationen das Wissen verbessern können. Die Auswirkungen auf das tatsächliche Verhalten sind jedoch nicht immer eindeutig. Besonders wirksam erscheinen verständliche Informationen, konkrete Handlungsmöglichkeiten und eine nutzerfreundliche Aufbereitung.

Das entspricht meiner Erfahrung aus vielen Beratungsgesprächen.

Die meisten Menschen scheitern nicht daran, dass ihnen eine weitere Zahl fehlt. Sie scheitern daran, die vielen Zahlen richtig einzuordnen, Annahmen zu treffen, Zielkonflikte zu lösen und daraus konkrete Entscheidungen abzuleiten.

Ein Rechner kann darstellen, wie sich ein Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen entwickelt. Er kann aber nicht entscheiden, welche Voraussetzungen für einen bestimmten Menschen realistisch sind.

Was eine professionelle Ruhestandsplanung leisten sollte

Eine gute Ruhestandsplanung beginnt nicht mit einem Produkt. Sie beginnt mit dem Leben, das jemand führen möchte.

Am Anfang stehen deshalb persönliche Fragen:

Wann soll die berufliche Tätigkeit enden oder reduziert werden?

Welcher Lebensstandard soll erhalten bleiben?

Welche Wünsche sollen im Ruhestand verwirklicht werden?

Welche Menschen sollen finanziell abgesichert oder unterstützt werden?

Welches Vermögen soll später vererbt werden?

Wie wichtig sind planbare Einnahmen?

Wie viel Schwankung kann finanziell und emotional ausgehalten werden?

Erst danach folgt die finanzielle Bestandsaufnahme. Dazu gehören sämtliche Rentenansprüche, Versicherungen, Depots, Bankguthaben, Immobilien, Beteiligungen, Verbindlichkeiten und mögliche spätere Einnahmen.

Anschließend wird der voraussichtliche Bedarf ermittelt. Dabei sollten Inflation, Steuern, Krankenversicherung, Pflege, größere Anschaffungen und unterschiedliche Lebensphasen berücksichtigt werden.

Darauf aufbauend lassen sich verschiedene Szenarien rechnen. Was passiert bei einem früheren Ruhestand? Welche Folgen hat eine niedrigere Rendite? Wie verändert sich die Planung bei höherer Inflation? Reicht das Vermögen auch bei einem langen Leben? Welche Reserven bleiben bei unerwarteten Ausgaben?

Das Ergebnis sollte kein scheinbar exakter Endbetrag sein. Niemand kann die Zukunft auf den Euro genau vorhersagen. Sinnvoller ist ein finanzieller Korridor, innerhalb dessen der gewünschte Ruhestand mit hoher Wahrscheinlichkeit gestaltet werden kann.

Beratung bedeutet nicht automatisch Produktverkauf

Bei Ruhestandsplanung denken viele Menschen zunächst an den Abschluss einer Rentenversicherung oder den Kauf eines Fonds. Das greift zu kurz.

Ein Produkt kann Bestandteil einer Lösung sein. Es ist aber niemals die Planung selbst.

Manchmal besteht die beste Entscheidung darin, vorhandene Verträge weiterzuführen. Manchmal sollten Beiträge verändert, Kosten reduziert oder Risiken anders verteilt werden. Manchmal ist eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll. In anderen Fällen stehen ein Wertpapierdepot, die Tilgung von Verbindlichkeiten oder die Strukturierung von Immobilienvermögen im Mittelpunkt.

Es kann auch richtig sein, zunächst gar nichts Neues abzuschließen.

Gute Beratung muss deshalb mit einer Analyse beginnen. Erst wenn Ziele, Versorgungslage, Vermögen, Risiken und steuerliche Rahmenbedingungen bekannt sind, lässt sich beurteilen, welche Maßnahmen geeignet sind.

Nicht das Produkt bestimmt den Plan. Der Plan bestimmt, ob überhaupt ein Produkt benötigt wird.

Besonders anspruchsvoll ist die Planung für Selbstständige und Unternehmer

Bei Angestellten bildet die gesetzliche Rentenversicherung häufig einen wesentlichen Teil des späteren Einkommens. Selbstständige und Unternehmer haben dagegen oft sehr unterschiedliche Vorsorgestrukturen.

Vermögen steckt möglicherweise im eigenen Unternehmen, in Immobilien, Versicherungen oder Wertpapierdepots. Die späteren Einkünfte sind weniger standardisiert. Hinzu kommen Fragen zur Unternehmensnachfolge, zum Verkauf des Betriebs, zur Absicherung der Familie und zur Verteilung des Vermögens.

Besonders riskant ist die Annahme, der Verkauf des Unternehmens werde den Ruhestand schon finanzieren. Ob ein geeigneter Käufer gefunden wird, welcher Preis tatsächlich erzielt werden kann und wann das Geld zur Verfügung steht, ist häufig ungewiss.

Eine vernünftige Planung sollte deshalb nicht von einem einzigen Ereignis abhängig sein. Das Unternehmen kann ein wichtiger Vermögenswert sein. Es sollte aber möglichst nicht die einzige Säule des Ruhestands darstellen.

Woran man eine belastbare Planung erkennt

Eine gute Ruhestandsplanung beantwortet mindestens folgende Fragen:

Wie hoch sind die voraussichtlichen Einnahmen nach Steuern und Abgaben?

Welcher monatliche und zusätzliche Kapitalbedarf besteht?

Wie wirkt sich die Inflation langfristig aus?

Wie lange muss das Vermögen voraussichtlich reichen?

Welche Vermögenswerte sind verfügbar und welche sind gebunden?

Welche Risiken bestehen bei schlechten Kapitalmarktphasen?

Welche Liquiditätsreserve wird benötigt?

Wie werden Gesundheit, Pflege und größere Ausgaben berücksichtigt?

Was geschieht mit Immobilien und Unternehmensvermögen?

Wie werden Partnerin, Partner und Familie abgesichert?

Welcher Teil des Vermögens soll verbraucht und welcher vererbt werden?

Wann und nach welchen Regeln wird der Plan überprüft?

Wenn diese Fragen nicht beantwortet sind, liegt meist noch keine Ruhestandsplanung vor, sondern lediglich eine Bestandsaufnahme.

Planung schafft nicht nur Sicherheit, sondern auch Freiheit

Ruhestandsplanung wird häufig als Abwehr von Altersarmut verstanden. Das ist ein wichtiger Teil, aber nicht der einzige.

Eine gute Planung soll nicht nur verhindern, dass das Geld ausgeht. Sie soll auch zeigen, was möglich ist.

Vielleicht ist ein früherer Ruhestand finanzierbar. Vielleicht kann die Arbeitszeit schon einige Jahre vorher reduziert werden. Vielleicht steht mehr Geld für Reisen, Familie oder persönliche Projekte zur Verfügung als gedacht. Vielleicht kann Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden, ohne die eigene Sicherheit zu gefährden.

Ohne Planung bleiben viele Menschen übervorsichtig. Sie haben Vermögen aufgebaut, trauen sich aber nicht, es zu nutzen. Andere geben zu viel aus, weil sie die langfristigen Folgen unterschätzen.

Beides kann Lebensqualität kosten.

Das Ziel ist deshalb nicht, möglichst viel Geld bis zum Lebensende unangetastet zu lassen. Das Ziel ist, das vorhandene Vermögen so einzusetzen, dass es zum eigenen Leben passt.

Aus Zahlen muss eine Entscheidung werden

Die meisten Menschen können ihre Renteninformationen lesen, Kontostände zusammentragen und vorhandene Verträge auflisten. Das ist eine wichtige Grundlage. Es ist aber noch nicht die eigentliche Arbeit.

Ruhestandsplanung bedeutet, aus unvollständigen Informationen vernünftige Annahmen zu entwickeln. Sie muss Sicherheit, Rendite, Liquidität, Steuern, Inflation, Lebensdauer und persönliche Wünsche miteinander verbinden. Vor allem muss sie auch dann noch funktionieren, wenn nicht alles nach Plan verläuft.

Genau deshalb ist es sinnvoll, sich rechtzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und bei Bedarf fachkundige Unterstützung zu nutzen.

Nicht, weil Menschen grundsätzlich unfähig wären, ihre finanziellen Angelegenheiten zu verstehen. Sondern weil der Ruhestand zu wichtig ist, um ihn auf eine grobe Schätzung zu stützen.

Ich verkaufe keine Produkte, um anschließend daraus einen Plan zu basteln. Ich entwickle zuerst eine Strategie. Erst danach wird entschieden, welche vorhandenen Lösungen passen, was verändert werden sollte und ob überhaupt etwas Neues benötigt wird.

Denn am Ende zählt nicht, wie viele Verträge jemand besitzt.

Entscheidend ist, ob das Geld zum Leben passt und ein Leben lang reicht.

Deutsche Rentenversicherung rät zur privaten Vorsorge

17. März 2010 in Altersvorsorge

Für alle, die immer noch meinen, dass sie für das Alter keine finanzielle Vorsorge treffen müssen, hält jetzt die Deutsche Rentenversicherung erneut einen deutlichen Hinweis bereit:

Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger („Versorgungslücke“). Bei der ergänzenden Altersvorsorge sollten Sie – wie bei Ihrer zu erwartenden Rente – den Kaufkraftverlust beachten

Deutliche Worte, die weder von mir noch aus einer Werbebotschaft der Versicherungswirtschaft stammen. Hier schreibt die Deutsche Rentenversicherung!

Überprüfen Sie Ihre aktuelle Vorsorgesituation und bessern Sie ggf. nach.

Renteninformation 03_10