Wenn Sie diese Frage für sich mit ja beantworten können, dann haben Sie vermutlich vor etlichen Jahren ein langfristiges Darlehen aufgenommen oder haben sich von Ihrer Bank einen zu hohen Zinssatz verkaufen lassen.
Immer wieder begegne ich Kunden, bei denen sich durch eine Umfinanzierung große Einsparpotentiale ergeben.
Eine Umschuldung zu einem günstigeren Anbieter ist oftmals aber gar nicht so kompliziert.
Durch einen Wechsel zu einer anderen Bank lassen sich hohe Beträge sparen und/oder die monatlichen Raten oft deutlich senken.
Betroffen sind Kunden mit einem Privatdarlehen (Ratenkredit) oder einem grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen („Immobilienfinanzierung“). Diese Darlehen haben für eine bestimmte Laufzeit eine Festzinsvereinbarung.
Der so genannte Dispositionskredit (Kontokorrentkredit) verfügt über einen Zinssatz, der von der Bank jederzeit angepasst werden kann.
Ob und wann man ein teures Darlehen in ein günstigeres Darlehen ändern kann, hängt von der Darlehensart ab.
einen Kontokorrentkredit kann man jederzeit ablösen und anderweitig günstiger erhalten. Die den Kontokorrentkredit ausreichende Bank besteht dabei darauf, dass neben einem nachhaltig erzielbaren Einkommen auch das Girokonto bei dieser Bank geführt wird.
Da der Kontokorrentkredit mit Abstand der teuerste Kredit ist, sollte man die Inanspruchnahme tunlichst vermeiden. Privatdarlehen (Ratenkredite) sind fast immer günstiger.
Ein Ratenkredit kann vorzeitig abgelöst. Kredite, die vor dem 10.06.2010 aufgenommen wurden, können von der Bank allerdings mit einer Vorfälligkeitsentschädigung belegt werden, die der Höhe nach nicht begrenzt ist.
Bei Ratenkrediten, die ab dem 10.06.16 aufgenommen wurden, darf die Bank maximal 1% der Restschuld als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Jedoch nur, wenn der Vertrag noch mehr als 12 Monate Restlaufzeit hat.
Viele Banken haben aber in den Kreditbedingungen einen Verzicht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung fest geschrieben oder erlauben jederzeitige Sondertilgungen bzw. Kreditablösungen. Sie sollten Ihre Kreditunterlagen diesbezüglich prüfen.
Ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen kann unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten, gerechnet ab dem „vollständigen Empfang“ des Darlehens, vom Kreditnehmer gekündigt und abgelöst / umgeschuldet werden. Die Kündigung vor Ablauf der Zinsbindung und vor Ablauf von zehn Jahren führt zu einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Grundsätzlich muss eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung beim Vergleich der Konditionen zwischen Altdarlehen und dem neuen Darlehen in den Vergleich mit einbezogen und der Zinsersparnis des neuen Darlehens gegenüber gestellt werden.
Bei Interesse senden Sie mir einfach Ihren Darlehensvertrag in Kopie sowie die entsprechende Selbstauskunft.