Es gibt drei verschiedene Varianten, um sich privat zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeleistung zu versichern. Hier unterscheidet man zwei Bereiche. Einmal sind die Tarife im Krankenversicherungsbereich angesiedelt (Pflegetagegelder und Pflegekostentarife) und einmal im Lebensversicherungsbereich (Pflegerenten).
Beim Pflegetagegeld ist ein fester frei vereinbarter Tagessatz versichert. Je nach Pflegestufe werden zwischen 1 und 100% dieses Satzes gezahlt. Geleistet wird nach Einstufung des MDK lt. SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung). Es ist kein Kostennachweis erforderlich, das heißt, man kann selbst über die konkrete Verwendung entscheiden, z.B. für einen Pflegedienst, ein Pflegeheim oder wenn man sich von Angehörigen pflegen lassen möchte. Das Pflegetagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten gezahlt. Der Anfangsbeitrag ist relativ niedrig.
Bei den Pflegekostentarifen sind die tatsächlich entstehenden Pflegekosten versichert. Dafür ist ein Nachweis in Form von Rechnungen (vom Pflegedienst oder -heim) erforderlich. Es ist hier keine freie Verwendung möglich, z.B. für die Pflege von Angehörigen, Bekannten oder Freunden. Es wird nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung erstattet, es gibt Höchstsätze, die erstattet werden.
Für die beiden Krankenversicherungsvarianten (Pflegetagegeld und Pflegekosten) gelten folgende Merkmale: Mögliche Beitragsanpassungen über die Laufzeit des Vertrages sind möglich. Damit die Leistungen nicht immer gleich bleiben, sollte eine Dynamik eingeschlossen werden, denn unser Geld von heute ist in 10, 20 oder 30 Jahren aufgrund der Inflation nicht mehr dasselbe wert. Diese Dynamisierung ist aber allenfalls im Leistungsfall möglich. Die Überschüsse werden zur Minderung von Beitragsanpassungen verwendet. Es wird kein Rückkaufswert gebildet, es sind keine Einmalzahlungen möglich, auch keine Unterbrechung der Beitragszahlung. Es gibt auch häufig keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall.
Die Pflegerente funktioniert wie eine klassische Lebensversicherung. Es wird eine frei verfügbare monatliche Rente gezahlt, die sich nach der festgestellten Pflegestufe (SGB XI) oder der ADL (Aktivitäten des täglichen Lebens) richtet. Die Pflegekosten müssen nicht nachgewiesen werden. Die Beiträge bleiben über die Laufzeit stabil. Durch die gebildeten Überschüsse können steigende Leistungen angeboten werden. Es werden Rückkaufswerte gebildet, d.h., dass bei Kündigung des Vertrages ein Teil des eingezahlten Geldes zur Verfügung steht. Bei den Pflegerenten kann man im Leistungsfall eine Beitragsbefreiung einschließen und auch der Einschluss einer Dynamik ist möglich. Todesfall-Leistungen sind einschließbar, allerdings sind diese in der Regel nicht sehr hoch. Es können Einmalzahlungen getätigt werden, zum Teil sind diese auch wieder entnehmbar. Es ist eine Unterbrechung der Beitragszahlung möglich, wenn man sich zwischenzeitlich in einem finanziellen Engpass befindet. Es gibt keine Wartezeiten und meistens keine Karenzzeiten, diese können aber in verschiedenen Varianten eingeschlossen werden. Bei den Pflegerenten ist der Anfangsbeitrag allerdings relativ hoch.