Seit 2008 gibt es für „Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das sind bis zu 2.400 Euro im Jahr. Pflegebedürftige, die bereits in die Stufen 1,2 oder 3 eingestuft sind, können diese 2.400 Euro als zusätzliche Leistung erhalten. Und Menschen, die die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 nicht erfüllen, bei denen aber Demenz festgestellt wird, erhalten diese Betreuungsleistung auch.
In dem Zusammenhang wird oft von der Pflegestufe 0 gesprochen. Diese Pflegestufe 0 gibt es allerdings nicht in den normalen Pflegetabellen. Die Formulierung findet man bei den privaten Versicherungsgesellschaften, die private Pflegezusatztarife anbieten.
Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden vom Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) zu Hause geprüft. Das geschieht nach einem festgelegten Fragenkatalog, um festzustellen, wie stark die Alltagskompetenz eingeschränkt ist. Das heißt, es geht hier nicht um die körperlichen Einschränkungen des täglichen Lebens, sondern darum, wie der Betroffene seinen Alltag bewältigen kann und wie stark er in seiner Selbständigkeit eingeschränkt ist. Geprüft wird, ob man in seiner Gedächtnisleistung nachhaltig beeinträchtigt ist oder ob man dazu neigt, sich und andere durch unsachgemäßen Umgang zu gefährden. Hierzu gehören zum Beispiel altersverwirrte Menschen und Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychiatrischen Erkrankungen.