Das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) fördert den Kauf bzw. den Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung mit einem langfristigen zinsgünstigen Darlehen. Damit können bis zu 100% der Gesamtkosten, max. 50.000€ finanziert werden. Die 30%-Regel wurde abgeschafft, im Gegenzug aber auch die Darlehenshöhe von max. 75.000€ auf 50.000€ reduziert.
KfW senkt Förderhöchstbetrag für Programme 124 und 141 ab dem 01.07.2011
8. Juni 2011 in FinanzierungenRundschreiben der Kreditanstalt für Wiederaufbau vom 07.06.2011:
„Im Interesse einer stärkeren Vereinheitlichung unseres Förderangebotes haben wir
uns dazu entschlossen, den Förderhöchstbetrag im Programm Wohnraum Modernisieren
auf 75.000 EUR je Wohneinheit und im KfW-Wohneigentumsprogramm auf
maximal 75.000 EUR zu begrenzen. Alle weiteren Programmbedingungen bleiben
unverändert bestehen. Anträge, die ab dem 01.07.2011 (einschließlich) bei der KfW
eingehen, werden zu den neuen Programmbedingungen zugesagt, d.h. mit maximal
75.000 EUR.“
Zum selben Termin gibt es für die KfW-Programme 124/134 keine Möglichkeit mehr, eine Zinsbindung von 15 Jahren zu vereinbaren!
Weiterhin möglich ist die Vereinbarung einer 5-jährigen oder 10-jährigen Zinsbindung sowie eine 8-Jährige Zinsbindung für die endfällige Finanzierungsvariante.
Da der Bundeshaushalt für das Jahr 2010 noch nicht in Kraft getreten ist, sind Zusagen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung derzeit nur eingeschränkt möglich. Dies betrifft die aus Bundesmitteln verbilligten KfW-Programme Energieeffizient Sanieren (Programmnummer 151 und 152).
In den aus Bundesmitteln verbilligten Programmen Energieeffizient Bauen (Programmnummer 153 und 154) und Energieeffizient Sanieren / Investitionszuschuss (Programmnummer 430) sind Zusagen vorübergehend nicht möglich.
Konkret bedeutet dies, dass aktuell alle bei der KfW liegenden bzw. eingehenden Anträge in den o.g. Programmen derzeit nicht bzw. nur eingeschränkt bearbeitet werden.
Die Bundesregierung beabsichtigt kurzfristig eine Übergangslösung für eine Wiederaufnahme der Förderung in den genannten Programmen zu erreichen. Diese Lösung bedarf der Billigung des Deutschen Bundestages und wird für die dritte Kalenderwoche erwartet. Alle weiteren wohnwirtschaftlichen Programme werden unverändert bearbeitet und zugesagt.