Neues Krankenkassenwahlrecht ab 2021 und wie Sie die passende Krankenkasse finden

3. November 2020 in GKV, Newsletter

Das Krankenkassenwahlrecht für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird flexibler.
Das sind wirklich sehr gute Nachrichten für 90% der Bevölkerung.

Wie sind die Regelungen ab dem 01.01.2021?

Bei einem Wechsel innerhalb der GKV ist keine Kündig mehr erforderlich. Es reicht, bei der neuen GKV einen Mitgliedsantrag zu stellen. Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse wird von der neuen Krankenkasse vorgenommen.
Die bisherige Kasse meldet innerhalb von 14Tagen eine Bestätigung mit dem möglichem Kündigungstermin zurück (ersetzt die Kündigungsbestätigung).
Das stellt eine enorme Erleichterung für die Versicherten dar.

Die Bindungsfrist für Bestandsmitglieder ohne Statuswechsel verkürzt sich von 18 auf 12 Monate.
Versicherte müssen also nur noch 12 Monate bei der Krankenkasse bleiben, bevor sie kündigen können.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende des übernächsten Monats.
Die Bindungsfrist gilt nicht bei Statuswechsel (z. B. neuer Arbeitgeber) oder Beitragserhöhung.
Dann ist eine Sonderkündigung möglich.

Das „passive Wahlrecht“ wird abgeschafft. Ein Statuswechsel, der nicht für einen Wechsel der Krankenkasse genutzt wird, löst keine neue Bindungsfrist aus.

Ein Kassenwechsel ist ohne Kündigungsverfahren und ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich, wenn sich zwei Versicherungstatbestände nahtlos aneinanderreihen, z.B. zwei versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse,
ein Beschäftigungsverhältnis und sich anschließender Arbeitslosengeldbezug (oder umgekehrt), Rente und Beschäftigung,
Eintritt von Versicherungspflicht nach vorheriger Versicherungsfreiheit (oder umgekehrt).

Es ist jetzt also noch viel einfacher, von einer teuren Krankenkasse in einer günstige Krankenkasse zu wechseln.
Je nach Einkommen ist hier eine Beitragsersparnis von bis zu 340 EUR jährlich möglich. 

Ihre Persönliche Ersparnis können Sie jederzeit selber berechnen

 

 

 

Bundesversicherungsamt schließt BKK für Heilberufe zum 31.12.2011

3. November 2011 in GKV

Mit der BKK für Heilberufe verabschiedet sich zum Jahresende bereits die zweite gesetzliche Krankenkasse seit Einführung des Gesundheitsfonds vom Markt.

Grund für die Schließung der BKK für Heilberufe durch das Bundesversicherungsamt ist die fehlende dauerhafte Leistungsfähigkeit.

Die Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre waren leider nicht von Erfolg gekrönt. Deshalb ist die Schließung der BKK für Heilberufe, die bereits vor der Einführung des Gesundheitsfonds erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten hatte, nicht zu vermeiden.

Die Versicherten der BKK für Heilberufe müssen sich keine Sorgen über ihren zukünftigen Versicherungsschutz machen. Jede für das entsprechende Bundesland geöffnete Kasse muss die Mitglieder der BKK für Heilberufe aufnehmen.

Beim Zusammenbruch der City BKK habe einige Kassen leider rechtswidrig eine Abwehrstrategie gegen unerwünschte Neumitglieder an den Tag gelegt. Lassen Sie sich auf keinen Fall von der neuen Kasse Ihrer Wahl abwimmeln.

Es empfiehlt sich, noch vor dem 31.12.2011 das Antragsprocedere mit der neuen Kasse über die Bühne zu bringen.

Wenn Sie Hilfe bei der Kassensuche benötigen, senden Sie mir einfach das ausgefüllte Formular per E-Mail oder Fax.