Die Absicherung der finanziellen Folgen des Verlustes der Arbeitskraft ist ansich schon ein komplexes Thema. Besonders spannend wird es aber dann, wenn es sich um bestimmte Berufe oder Berufsgruppen handelt, die durch spezielle rechtliche Konstellationen einer besonderen Betrachtung bedürfen.
Heute möchte ich mich der Berufsgruppe „Beamte“ widmen.
Beamte benötigen in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zwingend eine Dienstunfähigkeitsklausel. Es wird zwischen allgeminer und spezieller Dienstunfähigkeitsklausel unterschieden. Bei Verwaltungsbeamten und Lehrern genügt die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel. Vollzugsbeamte benötigen die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel (Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel).
Es gibt nur sehr wenige Anbieter, die hier einen passenden Versicherungsschutz anbieten. Zu beachten sind die genaue Formulierung der DU-Klausel, mögliche Nachprüfungsmöglichkeiten durch den Versicherer und mögliche Befristungen der Leistungen. Auch die maximal mögliche Versichrungsdauer ist zu beachten.
Der Status eines Beamten ist ebenfalls ein wesentlicher Faktor bei der Beratung zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung. Beamte auf Widerruf haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Leistung im DU-Fall. Beamte auf Probe erhalten nur bei einem Dienstunfall eine Leistung. Erst Beamte auf Lebenszeit haben einen Versorgungsanspruch. Dieser ist aber zu Beginn noch sehr gering.