Irgend etwas stimmt mit den Pflegerenten nicht!

27. November 2012 in Private Pflegezusatztarife

Ich habe mir die Pflegerenten einmal etwas genauer angesehen, und zwar unter dem Aspekt: wenn durch den MDK die Pflegebedürftigkeit geprüft und festgestellt wurde und die Pflegekasse einen Leistungsbescheid ausstellt, der die Pflegestufe und die Leistung beinhaltet: erhalte ich dann eigentlich Leistungen aus der privaten Pflegezusatzversicherung, also aus der Pflegerente? Immerhin ist man lt. SGB XI geprüft worden, d.h. man hat eine staatliche Einstufung/Prüfung hinter sich.

Das Fazit ist wirklich erschreckend!

Zuerst einmal unterscheidet man zwei Kategorien von Anbietern:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(ADL = activities of daily living = Aktivitäten des Täglichen Lebens = ATL)

Die Versicherungsbedingungen sprechen bei den Pflegerenten eine ganz andere Sprache als bei den Pflegetagegeldern.

Fast alle Bedingungen, vor allem die Paragrafen „Mitwirkungspflichten des VN“ und „Nachprüfung“ und auch die Antragsfragen sind an die hauseigene BU angelehnt und haben nicht viel mit dem SGB XI zu tun! Es gibt für die Feststellung einer BU keine gesetzliche Einstufung, daher ist es normal, dass ein Arzt die BU feststellen muss und noch weitere Unterlagen eingereicht werden müssen. Formulierungen wie: „ärztliche Feststellung“ hat wohl etwas mit BU zu tun, aber sicher nicht mit der Feststellung einer Pflegebedürftigkeit. Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit gibt es ein Gesetz seit 1995, das SGB XI, und dort ist geregelt, wie die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird und das wird vom MDK/Medic Proof umgesetzt.

Mir stellt sich hier wirklich die Frage: wurden die Bedingungen der BU einfach nur übernommen und/oder hat man sich mit dem Thema Pflege nicht auseinandergesetzt? Oder wollen die Versicherer einfach nur dabei sein, um auch eine Pflegezusatz anzubieten?

Meine Meinung ist: die Pflegerenten, so wie sie zurzeit auf dem Markt angeboten werden, sind komplett am Bedarf vorbei.

Mehr lesen Sie hier: Pflegerenten und die Mitwirkungspflichten

Anlage 1: BAGSO empfiehlt Swiss Life

Anlage 2: Flyer Swiss Life

Die zehn wichtigsten Fragen zur BU-Versicherung

7. Februar 2011 in BU-Versicherungen

Für wen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle empfehlenswert, die von Ihrem Arbeitseinkommen leben. Also für alle Arbeiter, Angestellte, Beamte, Gewerbetreibende und Freiberufler. Aber auch Studenten, Auszubildende und Schüler sollten sich bereits mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung auseinander setzen.

Bei Schülern, Studenten und Beamten gibt es viele Besonderheiten zu beachten. Nur sehr wenige Versicherer bieten hier bedarfsgerechte Lösungen. Beamte sollten immer auf eine BU-Versicherung zurück greifen, bei der die amtsärztlich festgestellte Dienstunfähigkeit für eine Leistungspflicht des privaten BU-Versicherers bereits ausreicht.

Welches sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit?

Mit rund jeweils 24% führen Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparats sowie psychisch bedingte Krankheiten bzw. Nervenkrankheiten die Statistik an. Krebs und andere bösartige Geschwülste sind mit rund 14%, Herz- und Kreislauferkrankungen mit rund 11% weitere BU-Gründe. Rund 11% aller von Berufsunfähigkeit Betroffenen sind Unfallopfer. Aus dieser Statistik wird klar, dass eine BU-Versicherung nicht nur für körperlich tätige Berufstätige eine wichtige Absicherungsform ist.

Wie wird Berufsunfähigkeit definiert?

Laut Versicherungsvertragsgesetz ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Auf Dauer bedeutet, zumindest bei den Versicherern mit kundenfreundlichen Versicherungsbedingungen, dass der Zustand der Berufsunfähigkeit sechs Monate bestanden haben muss oder voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird.

Wie gehe ich mit den Fragen im Antragsformular der Versicherung um?

In den Anträgen der Versicherungsgesellschaften werden Fragen zu risikoreichen Hobbys, geplanten Auslandsaufenthalten, zum Einkommen, zu bestehenden Erkrankungen, Leiden und Behinderungen sowie dem Gesundheitszustand der letzten fünf bis zehn Jahre gestellt. Bestimmte Erkrankungen, wie zum Beispiel eine HIV-Infektion, werden zeitlich unbefristet gestellt. Alle Fragen müssen zwingend vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Fragen unzutreffend oder unvollständig beantwortet werden, dann ist die Versicherungsgesellschaft nicht verpflichtet, im Falle einer BU eine Leistung zur erbringen. Die Versicherung darf den Vertrag sogar kündigen oder von Beginn an widerrufen. Die gezahlten Beiträge werden nicht zurück erstattet. Im schlimmsten Falle droht sogar eine Anzeige wegen Betrugs.

Insbesondere bei der Beantwortung der Fragen zum Gesundheitszustand gibt es häufig Probleme. Viele Menschen können sich nicht mehr an alle Krankheiten, Beschwerden und Arztbesuche der letzten fünf bis zehn Jahre erinnern. Unseriöse Versicherungsvermittler versuchen die Kunden oftmals mit Verharmlosungen zu einem schnellen Vertragsabschluss zu bringen. Das kann fatale Folgen haben, nämlich wie oben genannt den Verlust des Versicherungsschutzes.

Bevor ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt wird, sollte man sich mit seinen Ärzten in Verbindung setzen und sich eine Kopie seiner eigenen Akte geben lassen. Die Ärzte sind hierzu verpflichtet. Man sollte sich auf keinen Fall abwimmeln lassen. Von seiner Krankenkasse kann man übrigends keine Hilfe erwarten. Die Kassen speichern die Daten zu den Vorerkrankungen nicht bzw. geben diese nicht heraus.

Ein erfahrener und auf BU-Versicherungen spezialisierter Versicherungsmakler kann auf Basis der Informationen abschätzen, ob mit Problemen bei der Annahme des Antrags durch die Versicherer zu rechnen ist. In diesem Falle wird ein versierter Versicherungsmakler zunächst informell bei den für den Kunden geeigneten Anbietern Risikovoranfragen stellen. Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, Anträge ohne diese Vorprüfung einzureichen, weil ansonsten Negativeinträge im   Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft drohen.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die monatliche Rente, wenn der Versicherte wegen Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall seinen Beruf ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Bei den Versicherern mit verbraucherfreundlichen Versicherungsbedingungen muss dieser Zustand sechs Monate andauern und ein Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50% vorliegen. Die Berufsunfähigkeit muss durch einen Arzt festgestellt werden. Der Versicherte kann sich an einen Arzt seiner Wahl wenden.

Wie gehe ich mit Leistungsausschlüssen und Risikozuschlägen um?

Viele Anträge werden von den Versicherungsgesellschaften nicht wie gewünscht angenommen. Stattdessen verlangen die Versicherer häufig einen Beitragszuschlag wegen bestehender Erkrankungen oder schließen bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz aus. Die Erfahrung zeigt, dass mit einer sachlichen Argumentation gegenüber der Risikoprüfungsabteilung des Versicherers oftmals eine Verbesserung zu Gunsten des Kunden erreicht werden kann.

Bei Ausschlüssen sollte darauf geachtet werden, dass diese klar abgrenzbar und nicht zu weitreichend sind. Der pauschale Ausschluss eines gesamten Körperteils, z. B. der Augen, ist nicht akzeptabel. Zumindest sollte eingeschränkt werden, dass dieser Ausschluss nicht bei bösartigen Tumoren oder Unfällen gilt.

Kann ich meine BU-Rente während der Vertragslaufzeit erhöhen?

Eine Erhöhung ist unter Beachtung der Angemessenheit zwischen der versicherten BU-Rente und dem Arbeitseinkommen grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings ist dafür eine erneute Überprüfung des Gesundheitszustands durch Beantwortung der Fragen zum Gesundheitszustand erforderlich. Hat sich der Gesundheitszustand seit Beginn des Vertrags also verschlechtert, ist oftmals keine Erhöhung der BU-Rente möglich.

Man sollte daher darauf achten, dass der Versicherer Erhöhungsmöglichkeiten als Folge bestimmter Ereignisse oder in den ersten Versicherungsjahren anbietet, bei denen keine Gesundheitsprüfung verlangt wird.

Wie hoch sollte die versicherte BU-Rente sein?

Die versicherte BU-Rente muss im Ernstfall das Arbeitseinkommen ersetzen. Die Absicherung sollte also 100% des Nettoeinkommens betragen. Zusätzliche Kosten für eventuell bestehende Zuschüsse des Arbeitnehmers zur Krankenversicherung oder Fahrtkostenersatz, Aufwendungen für Steuerzahlungen und für die Altersvorsorge können diesen Bedarf erhöhen. Jede Versicherungsgesellschaft hat individuelle Höchstsätze für die versicherbare BU-Rente in ihren Annahmerichtlinien verankert. Oftmals können 100% des Nettoeinkommens gar nicht abgesichert werden. Bei einer ausführlichen Marktanalyse lassen sich aber Anbieter finden, die sehr nah an eine für den Kunden auskömmliche Regelung heran kommen.

Welche Vertragslaufzeiten sollten gewählt werden?

Das ist abhängig vom Eintritt der Altersrente. Die meisten Menschen werden nach dem heutigen Stand der Dinge bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssen. Daher sollte auch eine Versicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen werden. Manche Berufe können nur bis zum 60. oder gar 55. Lebensjahr abgeschlossen werden. Hier gibt es von Versicherer zu Versicherer starke Unterschiede.

Welche Punkte sollten in den Versicherungsbedingungen enthalten sein?

Der für den jeweiligen Versicherten bedarfsgerechte Versicherungsschutz ist letztendlich eine Kombination aus vielen einzelnen Punkten, die sich ergänzen müssen und in ihrer Gesamtheit betrachtet werden sollten.

Wichtige Punkte sind mit Sicherheit:
Verzicht auf die abstrakte Verweisung, Verkürzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate, Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung, Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung, Geltungsbereich, Antragsfragen, versicherbares Endalter, Beitragsstundung während der Leistungsprüfung, Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes, Ausbaugarantie ohne Ereignis und ohne erneute Gesundheitsprüfung, Kriegsklausel, Definition der bisherigen Lebensstellung, Verzicht auf befristetes Anerkenntnis, Regelung bei vorübergehendem und endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf, Einschluss fahrlässiger Verstöße, Verzicht auf Prüfung des vorher ausgeübten Berufes bei Berufswechsel.

Finanztest testet BU-Versicherungen

20. Juni 2010 in BU-Versicherungen, Finanztest / Stiftung Warentest

Mal wieder ein Test zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Zeitschrift Finanztest aus dem Hause Stiftung Warentest (Ausgabe Juli  2010). Leider haben sich die Finanztester bei diesem Test wieder einmal nur sehr oberflächlich mit der Materie beschäftigt.

Aber der Reihe nach:

Aufmacher für das Thema BU-Versicherungen war diesmal die Schlagzeile „Selten nach Wunsch“.

Hintergrund war eine Versuchsanordnung, in welcher 274 Probanden eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen sollten. Lt. Angabe der Finanztest ging das nur in einem Viertel der Fälle „glatt“.  Gemeint ist damit, dass die BU-Versicherer in 75% der Fälle mit Ablehnungen oder Risikozuschlägen und/oder Ausschlüssen reagiert haben. Mich persönlich überrascht dieses Ergebnis nicht. Mutmaßlich wurden hier Anträge gestellt, die vorher nicht von einem auf BU-Versicherungen spezialisierten Vermittler/Berater mit der Risikoabteilung des entsprechenden Versicherungsunternehmens durchgesprochen wurden und/oder keine aussagekräftig aufbereiteten Unterlagen zu Vorerkrankungen oder sonstigen Risiken eingereicht wurden. Die Quote der von mir eingereichten und vorher sauber ausgearbeiteten und durchgesprochenen Anträge, die ohne Ausschluss, Risikozuschlag oder Ablehnung wie beantragt angenommen werden, liegt deutlich höher.

Im Artikel der Finanztest verwundert die Aussage, dass man zunächst bei den vergleichsweise preiswerten Anbietern (von Finanztest mit sehr gut oder gut bewertet) anfragen solle. Obgleich im selben Absatz darauf hingewiesen wird, dass gerade diese Anbieter nicht sehr annahmefreundlich seien.

Im Weiteren erfolgen einige undifferenzierte Aussagen wie „einmal abgelehnt, immer abgelehnt“ oder auch, dass Arztberichte sehr gefährlich seien. Das stimmt, wenn man keine Ahnung hat, wie man damit umgeht. Den Warnungen vor Vermittlern, die den Kunden zur Verharmlosung von Vorerkrankungen auffordern, kann ich mich allerdings vorbehaltlos anschließen. Hier wird der Versicherungsschutz fahrlässig und teilweise mutmaßlich sogar vorsätzlich gefährdet.

Wenn die Finanztester endlich einmal begreifen würden, dass beratungsintensive und sensible Themen wie BU-Versicherungen in die Hände von Profis gehören, dann wäre viel gewonnen. Aber dieser Rat verkauft sich natürlich schlechter, als eine Horrorgeschichte.

Am Ende des Artikels folgt dann das Unvermeidliche. Ein Test der Finanztester, der es in sich hat. Auf der Basis der Kriterien

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung
  • Verkürzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate
  • Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Befristung der BU-Leistung (Bewertung wird undifferenziert dargestellt!)
  • Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung
  • Geltungsbereich
  • Antragsfragen
  • Endalter
  • Versicherbare Berufe
  • Netto-Jahresbeitrag (ohne Überschüsse)

Das war alles!

Ergebnis: 39 (in Worten: Neununddreißig) Tarife wurden mit „sehr gut“ bewertet. Liebe Finanztester: Geht’s noch? Wer so testet, der sollte doch lieber beim Vergleich von Toastern oder Girokonten bleiben. Obwohl hier ja auch nicht immer „unfallfreie“ Ergebnisse präsentiert wurden.

Die Testkriterien sind nicht nur völlig unzureichend, sondern auch teilweise sonderbar.

Den Verzicht auf die abstrakte Verweisung hat nun ja fast jeder Anbieter in seine Bedingungen geschrieben. Aber vielleicht sollte man auch einmal darauf achten, was bei der Nachprüfung passiert!? Der Prognosezeitraum ist auch fast überall auf sechs Monate reduziert. Wenn auch nicht bei allen Tarifen, die mit „sehr gut“ von der Finanztest eingestuft wurden. Die Kriterien für die Nachversicherungsgarantie ignorieren die Variante „Ausbau- oder Erhöhungsoption“ ohne Ereignis. Der Test gibt keinen Aufschluss darüber, ob die Möglichkeit einer befristeten Leistungsanerkennung mit Angabe der Dauer genauso gut bewertet wird, wie ein genereller Verzicht auf ein befristetes Anerkenntnis. Der Punkt „Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung“ ist bereits im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Aber bitte, von mir aus! Geltungsbereich (Ausland) ist sinnvoll, allerdings nur, wenn man gleichzeitig untersucht, ob der Versicherer auf eine Untersuchung im Inland verzichtet. Die Antragsfragen wurden bewertet. Negativ bewertet wurde die Frage, ob schon anderweitig Anträge gestellt wurden. Kein Kommentar! Wie genau Endalter und versicherbare Berufe geprüft wurden, lassen wir einmal dahingestellt. Es obliegt jedem Kaufmann, welche Geschäfte er machen möchte. Auch einem Versicherungsunternehmen muss man dieses Recht zugestehen. Nicht ganz verständlich ist die Angabe „Netto-Jahresbeitrag“ (ohne Überschüsse). Leute, das wäre der Bruttobeitrag. Und den habt Ihr Finanztester eben mal ignoriert! Ist ja auch nicht so wichtig, wenn der Beitrag sich um 100 -150% erhöht. Zudem ist es lächerlich, nur einen Beruf (Diplom-Kaufmann / Diplom-Kauffrau) zu bewerten.

Warum wurden wesentliche Kriterien ignoriert? Darüber kann man nur spekulieren. Entweder fehlt es an der erforderlichen Fachkenntnis oder die Liste wäre zu kurz geworden. Und wenn da nicht die Wunschkandidaten dabei gewesen wären… Lassen wir das.

Zwingend hätten u. a. folgende Kriterien mit in die Wertung genommen werden müssen:

  • Beitragsstundung während der Leistungsprüfung
  • Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes
  • Ausbaugarantie ohne Ereignis und ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Kriegsklausel
  • Definition der bisherigen Lebensstellung
  • Verzicht auf befristetes Anerkenntnis
  • Regelung bei vorübergehendem und endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf
  • Einschluss fahrlässiger Verstöße
  • Verzicht auf Prüfung des vorher ausgeübten Berufes bei Berufswechsel

und einige Punkte mehr.

Fazit: Dieser Test ist eine glatte Fehlleistung. Wer sich daran orientiert, landet mit 90% Sicherheit beim falschen Tarif.

Aber ich kann mich nur wiederholen: Wer keine Qualifikation nachweisen muss, seine Beratung nicht dokumentieren muss und für seine Aussagen nicht haftet, der darf für die Auflage schreiben. Erbärmlich!

Seit dem 14.06.2011 ist die Ausgabe 07/11 mit einem neuen Test im Umlauf.