Mit Wirkung zum 01.08.2011 ist die Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz vom 22.06.2011 in Kraft getreten.
Mit Schreiben vom 21.07.2011 weisen die Rheinischen Versorgungskassen auf eine wichtige Änderung hin:
Konnten bisher die Eltern wählen, sofern beide beihilfeberechtigt waren, bei wem das Kind/die Kinder mit dem Beihilfebemessungssatz berücksichtigungsfähig waren, so gilt seit dem 01.08.2011, dass die Berechtigung immer dem Elternteil zusteht, das den Familienzuschlag (das Kindergeld) erhält.
Auch in der ergänzenden privaten Krankenversicherung muss gegebenenfalls eine Änderung der Zuordnung des erhöhten Beihilfesatzes in Höhe von 70% (bei zwei oder mehr Kindern) erfolgen.
Wenden Sie sich bei Unklarheiten bitte an die Rheinischen Versorgungskassen oder Ihre PKV.