Wochenbriefing Finanz- und Versicherungsberatung

3. Oktober 2026 in Education, Pflegeversicherung, Pflegeversicherung allgemein, Wochenbriefing

Berichtszeitraum: 26. September bis 2. Oktober 2026

Die wichtigsten Punkte

  1. Die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen in der Pflegeversicherung. Kinderlose sollen ab 2027 höhere Beiträge zahlen. Gleichzeitig sollen der Zugang zu Pflegegraden verändert und mehrere Leistungen neu geordnet werden.
  2. Die Inflation ist im September wieder deutlich gestiegen. In Deutschland liegt die vorläufige Rate bei 3,3 Prozent. Hauptursache sind erneut die Energiepreise.

1. Pflegeversicherung: Neue Beiträge und Leistungsregeln geplant

Datum und Status: Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten. Die Änderungen sind daher noch nicht geltendes Recht.

Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen neu ordnen. Ohne Gegenmaßnahmen rechnet sie für 2027 mit einem Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro. Für 2028 werden mehr als 15 Milliarden Euro erwartet.

Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben. Dennoch können einzelne Versicherte deutlich stärker belastet werden.

Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz

Höherer Zuschlag für Kinderlose

Der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung soll zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen.

Die zusätzlichen 0,3 Prozentpunkte werden von den Versicherten allein getragen. Bei einem beitragspflichtigen Einkommen von 4.000 Euro wären das 12 Euro mehr im Monat.

Neuer Zuschlag bei mitversicherten Ehepartnern

Ab 2028 ist ein weiterer Zuschlag von 0,52 Prozent vorgesehen, wenn ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner beitragsfrei mitversichert ist.

Der Zuschlag soll auf die beitragspflichtigen Einnahmen des zahlenden Mitglieds erhoben werden. Ausnahmen sind unter anderem für Eltern von Kindern mit Behinderungen und für Menschen vorgesehen, die Angehörige zu Hause pflegen.

Diese Änderungen betreffen die soziale Pflegeversicherung. Sie lassen sich nicht unmittelbar auf die Beiträge einer privaten Pflegepflichtversicherung übertragen.

Höhere Hürden bei neuen Pflegegraden

Der Entwurf sieht ab 2027 höhere Punktgrenzen bei der Pflegebegutachtung vor:

Pflegegrad Bisher erforderlich Geplant ab 2027
Pflegegrad 1 12,5 Punkte 15 Punkte
Pflegegrad 2 27 Punkte 30 Punkte
Pflegegrad 3 47,5 Punkte 50 Punkte
Pflegegrad 4 70 Punkte 70 Punkte
Pflegegrad 5 90 Punkte 90 Punkte

Nach Berechnungen im Gesetzentwurf könnten die geänderten Grenzen und Bewertungsregeln dazu führen, dass bei Erstbegutachtungen deutlich weniger Anträge zu einem Pflegegrad führen.

Für bereits eingestufte Pflegebedürftige ist ein Bestandsschutz vorgesehen. Ein vorhandener Pflegegrad soll bei einer späteren Begutachtung nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen verloren gehen.

Änderungen beim Entlastungsbetrag

Besonders wichtig ist die geplante Änderung bei Pflegegrad 1.

Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll für neue Fälle entfallen. An seine Stelle soll eine fachliche Pflegebegleitung treten. Bereits bestehende Leistungsansprüche sollen geschützt werden.

Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist ein Sozialraumbudget von monatlich 175 Euro geplant. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren soll es bis zu 300 Euro betragen.

Das neue Budget wäre jedoch enger gebunden als der bisherige Entlastungsbetrag. Es soll nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden können. Nicht verbrauchte Beträge sollen nicht mehr angespart werden können.

Pflegeleistungen sollen erst ab 2029 regelmäßig steigen

Die bisher für 2028 vorgesehene allgemeine Erhöhung der Pflegeleistungen soll entfallen.

Stattdessen ist ab 2029 eine jährliche Anpassung geplant. Grundlage soll die durchschnittliche Kerninflation der drei vorhergehenden Jahre sein. Die Erhöhung darf allerdings nicht stärker ausfallen als die Lohnentwicklung.

Weitere Vorhaben sind ein digitaler Zugang zu Pflegeleistungen, Unterstützung in akuten Pflegesituationen, eine Pflegebegleitung für zu Hause und ein Vorsorgeangebot ab dem 60. Lebensjahr. Die Einführung erfolgt teilweise erst 2028 oder 2029.

Fazit

Der Entwurf enthält Verbesserungen bei der Organisation häuslicher Pflege und der Unterstützung in Akutsituationen. Gleichzeitig werden Beiträge erhöht und der Zugang zu Leistungen teilweise erschwert.

Für Kinderlose können bereits 2027 höhere monatliche Kosten entstehen. Menschen mit einem neu auftretenden Pflegebedarf könnten von den strengeren Begutachtungsregeln und dem Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 betroffen sein.

Da das parlamentarische Verfahren noch bevorsteht, können einzelne Regelungen verändert werden.

Was Sie jetzt beachten sollten

  • Wenn bereits ein Pflegebedarf besteht, sollten Sie diesen nachvollziehbar dokumentieren und einen erforderlichen Antrag nicht allein wegen der angekündigten Reform aufschieben.
  • Bei einem vorhandenen Pflegegrad besteht derzeit kein Anlass, nur aufgrund des Gesetzentwurfs eine neue Begutachtung zu beantragen.
  • Kinderlose können ihre mögliche Mehrbelastung überschlägig mit 0,3 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens berechnen.
  • Familien mit einem beitragsfrei mitversicherten Ehepartner sollten die geplante Regelung für 2028 weiter beobachten.
  • Planen Sie Pflegekosten nicht ausschließlich mit den Leistungen der Pflegeversicherung. Sie bleibt auch nach der Reform eine Teilabsicherung.

2. Inflation steigt in Deutschland auf 3,3 Prozent

Datum und Status: Das Statistische Bundesamt hat am 30. September 2026 eine vorläufige Schätzung für September veröffentlicht. Das endgültige Ergebnis steht noch aus.

Die Verbraucherpreise lagen voraussichtlich 3,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im August hatte die Inflationsrate 2,9 Prozent betragen.

Gegenüber August stiegen die Preise innerhalb eines Monats um 0,6 Prozent.

Die einzelnen Bereiche entwickelten sich sehr unterschiedlich:

  • Energie: plus 14,9 Prozent
  • Dienstleistungen: plus 2,7 Prozent
  • Nahrungsmittel: plus 0,4 Prozent
  • Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel: 2,4 Prozent

Der erneute Anstieg wird damit vor allem von den Energiepreisen verursacht.

Statistisches Bundesamt: Inflationsrate im September 2026

Auch im Euroraum ist die Inflation deutlich gestiegen. Eurostat schätzt sie für September auf 3,8 Prozent nach 3,2 Prozent im August. Die Energiepreise lagen 18,8 Prozent über dem Vorjahresniveau. Die vollständigen Zahlen sollen am 16. Oktober veröffentlicht werden.

Eurostat: Vorläufige Inflation im September 2026

Fazit

Der Inflationsanstieg ist ernst zu nehmen. Die unveränderte Kerninflation von 2,4 Prozent zeigt jedoch, dass der aktuelle Schub vor allem durch Energie verursacht wird.

Für Ihre Geldanlage zählt weiterhin die Rendite nach Kosten, Steuern und Inflation. Ein Tagesgeldzins von drei Prozent führt bei einer Inflationsrate von 3,3 Prozent noch nicht zu einem realen Kaufkraftgewinn.

Ein einzelner Monatswert ist dennoch kein ausreichender Grund, eine langfristig geplante Geldanlage grundlegend zu verändern.

Was Sie jetzt beachten sollten

  • Prüfen Sie, welchen Anteil Energie an Ihren persönlichen Ausgaben hat.
  • Vergleichen Sie Sparzinsen nicht nur untereinander, sondern auch mit der Inflationsrate.
  • Berücksichtigen Sie in der Ruhestandsplanung mehrere Inflationsszenarien.
  • Planen Sie bei festen Renten oder regelmäßigen Entnahmen ausreichenden Spielraum für steigende Lebenshaltungskosten ein.
  • Behalten Sie eine notwendige Geldreserve verfügbar, vermeiden Sie aber dauerhaft unverzinste Guthaben, die deutlich an Kaufkraft verlieren.