Der wichtigste Sparplan ist der, der weiterläuft

14. Juni 2026 in Altersvorsorge, BU-Versicherungen, Investmentfonds, Newsletter, Vermögensanlage

Warum junge Menschen nicht nur investieren, sondern zuerst ihre Arbeitskraft absichern sollten

Über ETF Sparpläne wird heute überall gesprochen. Auf Instagram, TikTok, YouTube, in Finanzblogs, Podcasts und Ratgebern. Die Botschaft ist fast immer dieselbe: Fang früh an. Spare regelmäßig. Nutze den Zinseszinseffekt. Baue Vermögen auf. Sorge für das Alter vor.

Daran ist nichts falsch. Im Gegenteil. Früh mit dem Vermögensaufbau zu beginnen, ist klug. Wer jung startet, hat einen gewaltigen Vorteil: Zeit. Zeit ist beim Investieren ein mächtiger Hebel. Ein kleiner monatlicher Betrag kann über Jahrzehnte zu einem beachtlichen Vermögen anwachsen.

Aber genau an dieser Stelle fehlt in vielen Diskussionen ein entscheidender Punkt.

Was passiert, wenn der Sparplan plötzlich nicht mehr bezahlt werden kann?

Was passiert, wenn ausgerechnet das wegbricht, was jeden Sparplan überhaupt erst möglich macht?

Das Einkommen.

Der schönste ETF Sparplan hilft wenig, wenn man ihn nicht mehr bedienen kann. Die beste langfristige Anlagestrategie nützt wenig, wenn Krankheit, Unfall oder psychische Belastung dazu führen, dass der eigene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Dann geht es nicht mehr um Renditeoptimierung. Dann geht es um die finanzielle Existenz.

Deshalb gehört vor den Vermögensaufbau eine unbequeme, aber notwendige Frage:

Ist die eigene Arbeitskraft ausreichend abgesichert?

Die Arbeitskraft ist oft das größte Vermögen

Viele Menschen unterschätzen, welchen wirtschaftlichen Wert ihre Arbeitskraft hat. Das liegt daran, dass wir monatliches Einkommen als selbstverständlich wahrnehmen. Es kommt eben aufs Konto. Jeden Monat. Solange alles funktioniert.

Ein Beispiel:

Wer 2.500 Euro netto im Monat verdient und noch 37 Jahre bis zum gesetzlichen Rentenalter vor sich hat, erwirtschaftet in dieser Zeit rechnerisch 1.110.000 Euro Nettoeinkommen. Ohne Gehaltserhöhungen. Ohne Karriereentwicklung. Ohne Inflationsausgleich. Ohne Weihnachtsgeld. Ohne Sonderzahlungen.

Bei 3.500 Euro netto monatlich sind es über denselben Zeitraum bereits 1.554.000 Euro.

Das ist der eigentliche Vermögenswert vieler Menschen. Nicht das Depot. Nicht der Sparplan. Nicht das Auto. Nicht die kleine Rücklage auf dem Tagesgeldkonto.

Die Arbeitskraft.

Wer seine Arbeitskraft verliert, verliert nicht nur ein monatliches Einkommen. Er verliert den finanziellen Motor seines Lebensplans. Miete oder Finanzierung, Lebenshaltung, Familienplanung, Altersvorsorge, Urlaube, Hobbys, Rücklagen, Weiterbildung, Pflege der Eltern, Unterstützung der Kinder, all das hängt am Einkommen.

Und genau deshalb ist die Absicherung der Arbeitskraft kein Nebenthema. Sie ist die Grundlage jeder vernünftigen Finanzplanung.

Berufsunfähigkeit ist kein Randrisiko

Viele Menschen verbinden Berufsunfähigkeit noch immer mit schweren Unfällen oder körperlich harter Arbeit. Dachdecker, Maurer, Pflegekräfte, Handwerker. Natürlich tragen körperlich belastende Berufe besondere Risiken. Aber das Bild ist unvollständig.

Berufsunfähigkeit trifft längst nicht nur Menschen, die körperlich schwer arbeiten.

Psychische Erkrankungen, Krebs, Erkrankungen des Bewegungsapparates, neurologische Erkrankungen und chronische Leiden gehören zu den häufigsten Ursachen. Gerade psychische Erkrankungen spielen seit Jahren eine große Rolle. Depressionen, Angststörungen, Erschöpfungssyndrome oder Burnout können Menschen ebenso aus dem Beruf werfen wie ein Bandscheibenvorfall oder eine schwere Krebserkrankung.

Das ist wichtig, weil viele junge Menschen glauben, sie seien nicht betroffen. Sie sitzen im Büro, arbeiten digital, machen vielleicht Sport und fühlen sich gesund. Das ist schön. Aber es ist keine Garantie.

Berufsunfähigkeit ist kein Problem der anderen. Sie ist ein reales Lebensrisiko.

Der Staat schützt nicht den Beruf

Ein besonders verbreiteter Irrtum lautet: Wenn ich wirklich nicht mehr arbeiten kann, bekomme ich doch etwas vom Staat.

Ja, es gibt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Aber sie ist kein Ersatz für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der entscheidende Punkt ist: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente schützt in der Regel nicht Ihren zuletzt ausgeübten Beruf. Sie fragt nicht zuerst, ob Sie noch als Ärztin, Steuerberater, Handwerkerin, Ingenieur, Verkäuferin, IT Spezialist oder Finanzberater arbeiten können. Sie fragt, wie viele Stunden Sie überhaupt noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt irgendeiner Tätigkeit nachgehen können.

Wer noch mindestens sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben kann, gilt grundsätzlich nicht als erwerbsgemindert. Auch dann nicht, wenn der eigene Beruf gesundheitlich nicht mehr möglich ist.

Wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, kommt für eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, kommt für eine volle Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Das ist ein völlig anderer Maßstab als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich am zuletzt ausgeübten Beruf und daran, ob dieser Beruf aus gesundheitlichen Gründen noch ausgeübt werden kann.

Genau darin liegt der Kern.

Der Staat schützt Ihre Existenz nur sehr begrenzt. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihren beruflichen Status und Ihr Einkommen deutlich zielgerichteter.

Was die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wirklich bedeutet

Die Zahlen zeigen, wie groß die Lücke sein kann.

Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei neu zugegangenen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt bei rund 1.041 Euro monatlich. Bei voller Erwerbsminderung lag er im Durchschnitt bei rund 1.099 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderung bei rund 611 Euro.

Das sind Durchschnittswerte. Im Einzelfall kann es mehr oder weniger sein. Aber als Orientierung sind diese Zahlen ernüchternd.

Nehmen wir einen Menschen mit 2.800 Euro Nettoeinkommen. Wenn statt dieses Einkommens nur rund 1.100 Euro gesetzliche Erwerbsminderungsrente zur Verfügung stehen, entsteht eine monatliche Lücke von etwa 1.700 Euro.

Auf ein Jahr gerechnet sind das 20.400 Euro.

Auf 20 Jahre gerechnet sind das 408.000 Euro.

Und auch diese Rechnung ist vorsichtig. Sie berücksichtigt keine steigenden Lebenshaltungskosten, keine verpassten Gehaltserhöhungen, keine geringeren weiteren Rentenansprüche und keine zusätzlichen Kosten, die durch Krankheit entstehen können.

Wer glaubt, mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sei das Thema erledigt, sollte diese Zahlen einmal in Ruhe wirken lassen.

Der ETF Sparplan löst dieses Problem nicht

Ein ETF Sparplan ist sinnvoll. Aber er ist keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Er ist Vermögensaufbau. Keine Einkommenssicherung.

Wer monatlich 200 Euro investiert und bei sechs Prozent jährlicher Rendite über 40 Jahre durchhält, kann vereinfacht gerechnet auf ein Vermögen von knapp 400.000 Euro kommen. Das klingt stark. Und das ist es auch.

Aber der entscheidende Ausdruck lautet: durchhält.

Wenn die Arbeitskraft mit 35 oder 40 wegbricht, wird aus dem langfristigen Sparplan schnell ein stillgelegter Sparplan. Dann fließt kein Geld mehr ins Depot. Im schlimmsten Fall muss vorhandenes Vermögen sogar verbraucht werden, um den Alltag zu finanzieren.

Dann arbeitet der Zinseszinseffekt nicht mehr für den Vermögensaufbau. Er wird von der Realität überholt.

Deshalb ist die richtige Reihenfolge so wichtig:

Zuerst die existenziellen Risiken absichern.

Dann Vermögen aufbauen.

Nicht entweder oder. Sondern beides in der richtigen Reihenfolge.

Warum gerade junge Menschen früh handeln sollten

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist meist dann am einfachsten zu bekommen, wenn man jung und gesund ist. Genau dann fühlt sie sich aber am wenigsten dringend an.

Das ist das Paradoxe.

Wer jung ist, denkt selten an Berufsunfähigkeit. Man steht am Anfang des Berufslebens, fühlt sich leistungsfähig, plant Ausbildung, Studium, Karriere, Selbstständigkeit, Familie, Reisen, vielleicht die erste Immobilie.

Aber aus Sicht der Versicherung zählen Gesundheitszustand, Beruf, Hobbys und gewünschte Rentenhöhe. Je früher und gesünder jemand einsteigt, desto besser sind häufig die Chancen auf normalen Versicherungsschutz.

Später kann es schwieriger werden. Eine psychotherapeutische Behandlung, Rückenbeschwerden, eine chronische Erkrankung, Medikamente, eine Operation, ein gefährliches Hobby oder ein belastender Beruf können dazu führen, dass Versicherer Zuschläge verlangen, bestimmte Risiken ausschließen oder einen Antrag ablehnen.

Das bedeutet nicht, dass bei Vorerkrankungen alles verloren ist. Aber es bedeutet: Je früher man sich kümmert, desto größer ist der Gestaltungsspielraum.

Was eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung leisten sollte

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein Produkt, das man mal eben nebenbei abschließt. Die Qualität steckt im Detail.

Es geht nicht nur um den Beitrag. Es geht vor allem um die Bedingungen.

Wichtige Fragen sind zum Beispiel:

  1. Wie wird Berufsunfähigkeit definiert?
  2. Wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet?
  3. Ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit wird geleistet?
  4. Wie lange muss die gesundheitliche Einschränkung voraussichtlich bestehen?
  5. Bis zu welchem Alter läuft der Vertrag?
  6. Wie hoch ist die versicherte Rente?
  7. Gibt es Nachversicherungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung?
  8. Gibt es eine Dynamik, damit die Absicherung nicht durch Inflation entwertet wird?
  9. Wie wird der zuletzt ausgeübte Beruf konkret geprüft?
  10. Wie geht der Versicherer im Leistungsfall vor?

Wer nur nach dem günstigsten Beitrag sucht, kann am falschen Ende sparen. Eine billige Absicherung, die im Ernstfall nicht zur Lebensrealität passt, ist teuer. Nicht auf dem Papier, aber im Leben.

Welche Höhe ist sinnvoll?

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Pauschale Empfehlungen helfen nur begrenzt.

Entscheidend sind die laufenden Kosten und die finanziellen Verpflichtungen.

Miete oder Immobilienfinanzierung, Krankenversicherung, Lebenshaltung, Kinder, Unterhalt, Altersvorsorge, Kredite, Rücklagen und die Frage, wie viel Einkommen im Ernstfall tatsächlich ersetzt werden muss.

Eine zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente ist ein häufiger Fehler. Wer 3.000 Euro netto verdient und nur 800 Euro absichert, hat zwar formal eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber keine ausreichende Lösung.

Die Absicherung muss zum Leben passen. Nicht nur zum Budget.

Die häufigsten Vorurteile

Vorurteil 1: Ich arbeite im Büro, mir passiert das nicht

Das ist eines der gefährlichsten Vorurteile. Berufsunfähigkeit entsteht heute sehr häufig nicht durch spektakuläre Unfälle, sondern durch Krankheiten. Psychische Erkrankungen, Krebs, Rückenleiden, neurologische Erkrankungen oder chronische Beschwerden können auch Menschen im Büro treffen.

Ein ergonomischer Stuhl schützt nicht vor Depressionen. Ein Laptop schützt nicht vor Krebs. Ein akademischer Beruf schützt nicht vor Erschöpfung.

Vorurteil 2: Ich bin jung und gesund

Genau deshalb ist der Zeitpunkt gut.

Versicherungsschutz bekommt man nicht rückwirkend. Wer wartet, bis Beschwerden da sind, wartet oft zu lange. Gesundheit ist kein Dauerzustand, sondern eine Momentaufnahme.

Jung und gesund zu sein, ist kein Argument gegen Absicherung. Es ist ein Argument dafür, sie jetzt sauber zu prüfen.

Vorurteil 3: Der Staat wird schon zahlen

Der Staat zahlt unter engen Voraussetzungen. Und er prüft nicht vorrangig, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern ob Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen.

Das kann zu einer bitteren Situation führen: Der eigene Beruf ist unmöglich geworden, aber irgendeine andere Tätigkeit wird theoretisch noch für möglich gehalten. Dann kann der gesetzliche Schutz deutlich geringer ausfallen als erwartet.

Vorurteil 4: Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen sowieso nicht

Dieses Vorurteil hält sich hartnäckig. Natürlich gibt es Leistungsprüfungen. Natürlich gibt es Streitfälle. Natürlich muss ein Versicherer prüfen, ob die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Aber daraus folgt nicht, dass die Versicherung wertlos wäre.

Entscheidend sind drei Dinge: gute Bedingungen, saubere Antragstellung und professionelle Begleitung im Leistungsfall. Wer Gesundheitsfragen unvollständig beantwortet, wer den eigenen Beruf unklar beschreibt oder wer im Leistungsfall ohne Struktur vorgeht, macht es sich schwer.

Genau deshalb gehört eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in den Warenkorb eines Vergleichsportals. Sie gehört in eine qualifizierte Beratung.

Vorurteil 5: Das ist zu teuer

Zu teuer im Vergleich womit?

Im Vergleich zu einem Streaming Abo vielleicht. Im Vergleich zu einem Urlaub vielleicht. Im Vergleich zu einem Auto vielleicht.

Aber nicht im Vergleich zum Verlust von Hunderttausenden Euro Arbeitseinkommen.

Natürlich muss die Absicherung bezahlbar bleiben. Aber die Frage sollte nicht lauten: Was kostet mich die Versicherung?

Die bessere Frage lautet: Was kostet es mich, wenn ich keine habe?

Vorurteil 6: Ich spare doch schon in ETF

Sehr gut. Aber ein ETF Depot zahlt keine monatliche Rente, wenn die Arbeitskraft wegbricht. Es kann höchstens verbraucht werden.

Ein ETF Sparplan ist Vermögensaufbau. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist Einkommensschutz. Beides erfüllt unterschiedliche Aufgaben.

Wer beides verwechselt, baut ein Haus und vergisst das Fundament.

Vorurteil 7: Mit Vorerkrankungen bekomme ich sowieso nichts

Nicht zwingend.

Vorerkrankungen können die Prüfung erschweren. Sie können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnungen führen. Aber oft lohnt sich eine strukturierte Risikovoranfrage. Dabei kann geprüft werden, welche Versicherer unter welchen Bedingungen bereit wären, Schutz anzubieten.

Wichtig ist, nicht einfach irgendeinen Antrag zu stellen und eine Ablehnung zu riskieren. Besser ist ein geordneter und fachkundiger Weg.

Vorurteil 8: Ich kümmere mich später darum

Später ist bei Versicherungen oft teurer, schwieriger oder beides.

Später kann ein Rückenbefund dazukommen. Später kann eine psychische Belastung dokumentiert sein. Später kann der Beruf risikoreicher bewertet werden. Später kann der gewünschte Schutz unbezahlbar werden.

Bei der Arbeitskraftabsicherung ist später selten die beste Strategie.

Was im Leistungsfall zählt

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur dann gut, wenn sie im Ernstfall auch durchsetzbar ist. Deshalb endet gute Beratung nicht mit der Unterschrift unter dem Antrag.

Im Leistungsfall kommt es darauf an, den bisherigen Beruf konkret darzustellen, medizinische Unterlagen sauber aufzubereiten und die vertraglichen Voraussetzungen nachvollziehbar zu belegen.

Das ist anspruchsvoll.

Deshalb arbeite ich mit erfahrenen Fachanwältinnen und Fachanwälten für Versicherungsrecht zusammen. Sollte es tatsächlich einmal Streit mit dem Versicherer geben, stehen Mandantinnen und Mandanten nicht allein vor einer großen Versicherungsgesellschaft.

Das bedeutet nicht, dass jeder Streit automatisch gewonnen wird. Aber es bedeutet, dass der Fall fachlich ernst genommen, sauber vorbereitet und bei Bedarf rechtlich kompetent begleitet werden kann.

Wie eine Beratung zur Arbeitskraftabsicherung abläuft

Eine gute Beratung beginnt nicht mit einem Produkt, sondern mit einer Analyse.

Der Ablauf sieht typischerweise so aus:

  1. Erstes Orientierungsgespräch

Wir klären, wo Sie stehen, was Sie beruflich machen, welches Einkommen abgesichert werden soll und welche Fragen Sie bereits haben.

  1. Bedarfsermittlung

Wir schauen auf Ihr Nettoeinkommen, Ihre laufenden Kosten, Verpflichtungen, Sparziele, familiäre Situation und bestehende Absicherungen. Daraus ergibt sich, welche monatliche Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll wäre.

  1. Prüfung der Ausgangslage

Beruf, Gesundheitsgeschichte, Hobbys und gewünschte Laufzeit spielen eine wichtige Rolle. Falls Vorerkrankungen bestehen, prüfen wir, wie man sinnvoll vorgeht.

  1. Risikovoranfrage

Wenn es medizinische Themen gibt, kann eine anonyme oder sorgfältig vorbereitete Risikovoranfrage sinnvoll sein. So lässt sich vorab klären, welche Versicherer überhaupt in Betracht kommen und zu welchen Bedingungen.

  1. Vergleich der Bedingungen

Wir vergleichen nicht nur Beiträge, sondern vor allem Vertragsqualität. Entscheidend sind Bedingungen, Leistungsdauer, Nachversicherungsoptionen, Dynamik, Verweisungsklauseln und die konkrete Ausgestaltung des Schutzes.

  1. Saubere Antragstellung

Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Hier passieren viele Fehler. Eine gute Vorbereitung reduziert spätere Risiken.

  1. Begleitung nach Abschluss

Auch nach Vertragsabschluss sollte die Absicherung regelmäßig überprüft werden. Einkommen, Familie, Immobilie oder Selbstständigkeit können den Bedarf verändern.

  1. Unterstützung im Leistungsfall

Wenn es ernst wird, geht es nicht um Formulare allein. Dann geht es um Struktur, Nachweise und Durchsetzung. Auch hier begleite ich den Prozess und binde bei Bedarf spezialisierte juristische Unterstützung ein.

Warum sich die Prüfung jetzt lohnt

Niemand beschäftigt sich gern mit Berufsunfähigkeit. Das Thema ist unangenehm. Es erinnert uns daran, dass Gesundheit nicht selbstverständlich ist.

Aber Finanzplanung beginnt nicht mit Optimismus. Sie beginnt mit Verantwortung.

Wer Vermögen aufbauen will, sollte zuerst das Einkommen schützen, aus dem dieses Vermögen entstehen soll. Wer einen ETF Sparplan hat, sollte dafür sorgen, dass er auch dann nicht sofort zusammenbricht, wenn das Leben anders läuft als geplant. Wer Familie, Immobilienpläne, Selbstständigkeit oder Karriereziele hat, sollte die eigene Arbeitskraft nicht dem Zufall überlassen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht sexy. Sie ist nicht spektakulär. Sie liefert keine Renditegrafik und keine täglichen Kursgewinne.

Aber sie kann im Ernstfall den Unterschied machen zwischen finanzieller Stabilität und existenzieller Not.

Mein Fazit

ETF Sparpläne sind sinnvoll. Vermögensaufbau ist wichtig. Frühes Investieren ist klug.

Aber der wichtigste Sparplan ist der, der weiterlaufen kann.

Und dafür braucht es Einkommen.

Wer seine Arbeitskraft nicht absichert, baut Vermögen auf einem ungeschützten Fundament. Solange alles gut geht, sieht das stabil aus. Wenn aber Krankheit oder Unfall das Einkommen treffen, zeigt sich, ob die Finanzplanung wirklich tragfähig war.

Deshalb meine klare Empfehlung:

Beschäftigen Sie sich ernsthaft mit der Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Nicht irgendwann. Nicht erst, wenn Beschwerden da sind. Nicht erst, wenn die Familie gegründet, das Haus gekauft oder die Selbstständigkeit aufgebaut ist.

Sondern jetzt.

Wenn Sie wissen möchten, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie sinnvoll ist, welche Höhe passt, welche Anbieter infrage kommen und wie Sie Gesundheitsfragen sauber vorbereiten, wenden Sie sich gern an mich.

Ich prüfe mit Ihnen strukturiert, ob und wie Ihre Arbeitskraft sinnvoll abgesichert werden kann.

Denn gute Finanzplanung beginnt nicht mit der Frage, welcher ETF der beste ist.

Sie beginnt mit der Frage, ob Ihr Einkommen geschützt ist.

Expertenservice im BU-Leistungsfall

10. November 2020 in BU-Versicherungen, Newsletter

Sie haben bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gemeinsam mit Ihnen hoffe ich, dass Sie diese niemals in Anspruch nehmen müssen.
Sollte es aber doch einmal vorkommen, dass Sie berufsunfähig werden, ist es mein Ziel,
Ihnen auch hier den bestmöglichen Service zu bieten.

Was, Sie haben noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil Sie denken, dass die Versicherung sowieso nicht zahlt?
Dann sollten Sie jetzt unbedingt weiter lesen!

Wie sie vielleicht wissen, ist die Beantragung der Versicherungsleistung mit dem Ausfüllen von vielen Formularen verbunden. Der Nachweis der Berufsunfähigkeit obliegt der versicherten Person, also Ihnen.
Ohne fachkundige Beratung kann es ziemlich anstrengend werden, bis die Versicherung die Ihnen zustehende Leistung erbringt.

Deswegen habe ich für Sie eine Kooperation mit einem auf BU-Leistungsfälle spezialisierten Unternehmen vereinbart.
Gegen Vorlage eines Gutscheins, den Sie von mir erhalten können, erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung.

Wenn Sie den Gutschein haben möchten, melden Sie sich bitte gerne bei mir!

Leistungsprüfung BU-Versicherung – Versicherer spielt auf Zeit.

21. Mai 2013 in BU-Versicherungen

Bei Leistungsfällen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) kann es zu unterschiedlichen Auffassungen über das Bestehen einer Berufsunfähigkeit (BU) zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person kommen. Dem Versicherungsunternehmen steht gemäß § 14 VVG  ein angemessenes Prüfungsrecht zu. Der Versicherer soll dabei auch davor geschützt werden, vor Abschluss der Prüfung mit Klagen konfrontiert zu werden. Der Versicherungsnehmer muss im Gegenzug natürlich seinen Mitwirkungspflichten nachkommen und die Fragen des Versicherers schriftlich beantworten.

Durch Nachforderung immer neuer Unterlagen und Zusendung von Fragebögen kommt es vor, dass der Versicherer auf Zeit spielt.

In einem Urteil (Az. 20 U 23/12 vom 26.09.12,OLG Hamm) wurde entschieden

Wenn allerdings der Versicherungsnehmer die einschlägigen Fragen beantwortet und sich auch ansonsten den Ermittlungen des Versicherers unterzogen hat, ist ihm ein längeres Zuwarten nicht mehr abzuverlangen, wenn ihm nicht konkret erklärt wird, welche weiteren Angaben bzw. Informationen erforderlich sind, um die Einstandspflicht abschließend beurteilen zu können.

Das Gericht hat hier also klar gestellt, dass der Versicherer nicht auf Zeit spielen darf, wenn ihm alle Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung gestellt wurden.

Die zehn wichtigsten Fragen zur BU-Versicherung

7. Februar 2011 in BU-Versicherungen

Für wen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle empfehlenswert, die von Ihrem Arbeitseinkommen leben. Also für alle Arbeiter, Angestellte, Beamte, Gewerbetreibende und Freiberufler. Aber auch Studenten, Auszubildende und Schüler sollten sich bereits mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung auseinander setzen.

Bei Schülern, Studenten und Beamten gibt es viele Besonderheiten zu beachten. Nur sehr wenige Versicherer bieten hier bedarfsgerechte Lösungen. Beamte sollten immer auf eine BU-Versicherung zurück greifen, bei der die amtsärztlich festgestellte Dienstunfähigkeit für eine Leistungspflicht des privaten BU-Versicherers bereits ausreicht.

Welches sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit?

Mit rund jeweils 24% führen Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparats sowie psychisch bedingte Krankheiten bzw. Nervenkrankheiten die Statistik an. Krebs und andere bösartige Geschwülste sind mit rund 14%, Herz- und Kreislauferkrankungen mit rund 11% weitere BU-Gründe. Rund 11% aller von Berufsunfähigkeit Betroffenen sind Unfallopfer. Aus dieser Statistik wird klar, dass eine BU-Versicherung nicht nur für körperlich tätige Berufstätige eine wichtige Absicherungsform ist.

Wie wird Berufsunfähigkeit definiert?

Laut Versicherungsvertragsgesetz ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Auf Dauer bedeutet, zumindest bei den Versicherern mit kundenfreundlichen Versicherungsbedingungen, dass der Zustand der Berufsunfähigkeit sechs Monate bestanden haben muss oder voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird.

Wie gehe ich mit den Fragen im Antragsformular der Versicherung um?

In den Anträgen der Versicherungsgesellschaften werden Fragen zu risikoreichen Hobbys, geplanten Auslandsaufenthalten, zum Einkommen, zu bestehenden Erkrankungen, Leiden und Behinderungen sowie dem Gesundheitszustand der letzten fünf bis zehn Jahre gestellt. Bestimmte Erkrankungen, wie zum Beispiel eine HIV-Infektion, werden zeitlich unbefristet gestellt. Alle Fragen müssen zwingend vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Fragen unzutreffend oder unvollständig beantwortet werden, dann ist die Versicherungsgesellschaft nicht verpflichtet, im Falle einer BU eine Leistung zur erbringen. Die Versicherung darf den Vertrag sogar kündigen oder von Beginn an widerrufen. Die gezahlten Beiträge werden nicht zurück erstattet. Im schlimmsten Falle droht sogar eine Anzeige wegen Betrugs.

Insbesondere bei der Beantwortung der Fragen zum Gesundheitszustand gibt es häufig Probleme. Viele Menschen können sich nicht mehr an alle Krankheiten, Beschwerden und Arztbesuche der letzten fünf bis zehn Jahre erinnern. Unseriöse Versicherungsvermittler versuchen die Kunden oftmals mit Verharmlosungen zu einem schnellen Vertragsabschluss zu bringen. Das kann fatale Folgen haben, nämlich wie oben genannt den Verlust des Versicherungsschutzes.

Bevor ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt wird, sollte man sich mit seinen Ärzten in Verbindung setzen und sich eine Kopie seiner eigenen Akte geben lassen. Die Ärzte sind hierzu verpflichtet. Man sollte sich auf keinen Fall abwimmeln lassen. Von seiner Krankenkasse kann man übrigends keine Hilfe erwarten. Die Kassen speichern die Daten zu den Vorerkrankungen nicht bzw. geben diese nicht heraus.

Ein erfahrener und auf BU-Versicherungen spezialisierter Versicherungsmakler kann auf Basis der Informationen abschätzen, ob mit Problemen bei der Annahme des Antrags durch die Versicherer zu rechnen ist. In diesem Falle wird ein versierter Versicherungsmakler zunächst informell bei den für den Kunden geeigneten Anbietern Risikovoranfragen stellen. Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, Anträge ohne diese Vorprüfung einzureichen, weil ansonsten Negativeinträge im   Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft drohen.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die monatliche Rente, wenn der Versicherte wegen Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall seinen Beruf ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Bei den Versicherern mit verbraucherfreundlichen Versicherungsbedingungen muss dieser Zustand sechs Monate andauern und ein Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50% vorliegen. Die Berufsunfähigkeit muss durch einen Arzt festgestellt werden. Der Versicherte kann sich an einen Arzt seiner Wahl wenden.

Wie gehe ich mit Leistungsausschlüssen und Risikozuschlägen um?

Viele Anträge werden von den Versicherungsgesellschaften nicht wie gewünscht angenommen. Stattdessen verlangen die Versicherer häufig einen Beitragszuschlag wegen bestehender Erkrankungen oder schließen bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz aus. Die Erfahrung zeigt, dass mit einer sachlichen Argumentation gegenüber der Risikoprüfungsabteilung des Versicherers oftmals eine Verbesserung zu Gunsten des Kunden erreicht werden kann.

Bei Ausschlüssen sollte darauf geachtet werden, dass diese klar abgrenzbar und nicht zu weitreichend sind. Der pauschale Ausschluss eines gesamten Körperteils, z. B. der Augen, ist nicht akzeptabel. Zumindest sollte eingeschränkt werden, dass dieser Ausschluss nicht bei bösartigen Tumoren oder Unfällen gilt.

Kann ich meine BU-Rente während der Vertragslaufzeit erhöhen?

Eine Erhöhung ist unter Beachtung der Angemessenheit zwischen der versicherten BU-Rente und dem Arbeitseinkommen grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings ist dafür eine erneute Überprüfung des Gesundheitszustands durch Beantwortung der Fragen zum Gesundheitszustand erforderlich. Hat sich der Gesundheitszustand seit Beginn des Vertrags also verschlechtert, ist oftmals keine Erhöhung der BU-Rente möglich.

Man sollte daher darauf achten, dass der Versicherer Erhöhungsmöglichkeiten als Folge bestimmter Ereignisse oder in den ersten Versicherungsjahren anbietet, bei denen keine Gesundheitsprüfung verlangt wird.

Wie hoch sollte die versicherte BU-Rente sein?

Die versicherte BU-Rente muss im Ernstfall das Arbeitseinkommen ersetzen. Die Absicherung sollte also 100% des Nettoeinkommens betragen. Zusätzliche Kosten für eventuell bestehende Zuschüsse des Arbeitnehmers zur Krankenversicherung oder Fahrtkostenersatz, Aufwendungen für Steuerzahlungen und für die Altersvorsorge können diesen Bedarf erhöhen. Jede Versicherungsgesellschaft hat individuelle Höchstsätze für die versicherbare BU-Rente in ihren Annahmerichtlinien verankert. Oftmals können 100% des Nettoeinkommens gar nicht abgesichert werden. Bei einer ausführlichen Marktanalyse lassen sich aber Anbieter finden, die sehr nah an eine für den Kunden auskömmliche Regelung heran kommen.

Welche Vertragslaufzeiten sollten gewählt werden?

Das ist abhängig vom Eintritt der Altersrente. Die meisten Menschen werden nach dem heutigen Stand der Dinge bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssen. Daher sollte auch eine Versicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen werden. Manche Berufe können nur bis zum 60. oder gar 55. Lebensjahr abgeschlossen werden. Hier gibt es von Versicherer zu Versicherer starke Unterschiede.

Welche Punkte sollten in den Versicherungsbedingungen enthalten sein?

Der für den jeweiligen Versicherten bedarfsgerechte Versicherungsschutz ist letztendlich eine Kombination aus vielen einzelnen Punkten, die sich ergänzen müssen und in ihrer Gesamtheit betrachtet werden sollten.

Wichtige Punkte sind mit Sicherheit:
Verzicht auf die abstrakte Verweisung, Verkürzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate, Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung, Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung, Geltungsbereich, Antragsfragen, versicherbares Endalter, Beitragsstundung während der Leistungsprüfung, Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes, Ausbaugarantie ohne Ereignis und ohne erneute Gesundheitsprüfung, Kriegsklausel, Definition der bisherigen Lebensstellung, Verzicht auf befristetes Anerkenntnis, Regelung bei vorübergehendem und endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf, Einschluss fahrlässiger Verstöße, Verzicht auf Prüfung des vorher ausgeübten Berufes bei Berufswechsel.

Finanztest testet BU-Versicherungen

20. Juni 2010 in BU-Versicherungen, Finanztest / Stiftung Warentest

Mal wieder ein Test zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Zeitschrift Finanztest aus dem Hause Stiftung Warentest (Ausgabe Juli  2010). Leider haben sich die Finanztester bei diesem Test wieder einmal nur sehr oberflächlich mit der Materie beschäftigt.

Aber der Reihe nach:

Aufmacher für das Thema BU-Versicherungen war diesmal die Schlagzeile „Selten nach Wunsch“.

Hintergrund war eine Versuchsanordnung, in welcher 274 Probanden eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen sollten. Lt. Angabe der Finanztest ging das nur in einem Viertel der Fälle „glatt“.  Gemeint ist damit, dass die BU-Versicherer in 75% der Fälle mit Ablehnungen oder Risikozuschlägen und/oder Ausschlüssen reagiert haben. Mich persönlich überrascht dieses Ergebnis nicht. Mutmaßlich wurden hier Anträge gestellt, die vorher nicht von einem auf BU-Versicherungen spezialisierten Vermittler/Berater mit der Risikoabteilung des entsprechenden Versicherungsunternehmens durchgesprochen wurden und/oder keine aussagekräftig aufbereiteten Unterlagen zu Vorerkrankungen oder sonstigen Risiken eingereicht wurden. Die Quote der von mir eingereichten und vorher sauber ausgearbeiteten und durchgesprochenen Anträge, die ohne Ausschluss, Risikozuschlag oder Ablehnung wie beantragt angenommen werden, liegt deutlich höher.

Im Artikel der Finanztest verwundert die Aussage, dass man zunächst bei den vergleichsweise preiswerten Anbietern (von Finanztest mit sehr gut oder gut bewertet) anfragen solle. Obgleich im selben Absatz darauf hingewiesen wird, dass gerade diese Anbieter nicht sehr annahmefreundlich seien.

Im Weiteren erfolgen einige undifferenzierte Aussagen wie „einmal abgelehnt, immer abgelehnt“ oder auch, dass Arztberichte sehr gefährlich seien. Das stimmt, wenn man keine Ahnung hat, wie man damit umgeht. Den Warnungen vor Vermittlern, die den Kunden zur Verharmlosung von Vorerkrankungen auffordern, kann ich mich allerdings vorbehaltlos anschließen. Hier wird der Versicherungsschutz fahrlässig und teilweise mutmaßlich sogar vorsätzlich gefährdet.

Wenn die Finanztester endlich einmal begreifen würden, dass beratungsintensive und sensible Themen wie BU-Versicherungen in die Hände von Profis gehören, dann wäre viel gewonnen. Aber dieser Rat verkauft sich natürlich schlechter, als eine Horrorgeschichte.

Am Ende des Artikels folgt dann das Unvermeidliche. Ein Test der Finanztester, der es in sich hat. Auf der Basis der Kriterien

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung
  • Verkürzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate
  • Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Befristung der BU-Leistung (Bewertung wird undifferenziert dargestellt!)
  • Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung
  • Geltungsbereich
  • Antragsfragen
  • Endalter
  • Versicherbare Berufe
  • Netto-Jahresbeitrag (ohne Überschüsse)

Das war alles!

Ergebnis: 39 (in Worten: Neununddreißig) Tarife wurden mit „sehr gut“ bewertet. Liebe Finanztester: Geht’s noch? Wer so testet, der sollte doch lieber beim Vergleich von Toastern oder Girokonten bleiben. Obwohl hier ja auch nicht immer „unfallfreie“ Ergebnisse präsentiert wurden.

Die Testkriterien sind nicht nur völlig unzureichend, sondern auch teilweise sonderbar.

Den Verzicht auf die abstrakte Verweisung hat nun ja fast jeder Anbieter in seine Bedingungen geschrieben. Aber vielleicht sollte man auch einmal darauf achten, was bei der Nachprüfung passiert!? Der Prognosezeitraum ist auch fast überall auf sechs Monate reduziert. Wenn auch nicht bei allen Tarifen, die mit „sehr gut“ von der Finanztest eingestuft wurden. Die Kriterien für die Nachversicherungsgarantie ignorieren die Variante „Ausbau- oder Erhöhungsoption“ ohne Ereignis. Der Test gibt keinen Aufschluss darüber, ob die Möglichkeit einer befristeten Leistungsanerkennung mit Angabe der Dauer genauso gut bewertet wird, wie ein genereller Verzicht auf ein befristetes Anerkenntnis. Der Punkt „Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung“ ist bereits im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Aber bitte, von mir aus! Geltungsbereich (Ausland) ist sinnvoll, allerdings nur, wenn man gleichzeitig untersucht, ob der Versicherer auf eine Untersuchung im Inland verzichtet. Die Antragsfragen wurden bewertet. Negativ bewertet wurde die Frage, ob schon anderweitig Anträge gestellt wurden. Kein Kommentar! Wie genau Endalter und versicherbare Berufe geprüft wurden, lassen wir einmal dahingestellt. Es obliegt jedem Kaufmann, welche Geschäfte er machen möchte. Auch einem Versicherungsunternehmen muss man dieses Recht zugestehen. Nicht ganz verständlich ist die Angabe „Netto-Jahresbeitrag“ (ohne Überschüsse). Leute, das wäre der Bruttobeitrag. Und den habt Ihr Finanztester eben mal ignoriert! Ist ja auch nicht so wichtig, wenn der Beitrag sich um 100 -150% erhöht. Zudem ist es lächerlich, nur einen Beruf (Diplom-Kaufmann / Diplom-Kauffrau) zu bewerten.

Warum wurden wesentliche Kriterien ignoriert? Darüber kann man nur spekulieren. Entweder fehlt es an der erforderlichen Fachkenntnis oder die Liste wäre zu kurz geworden. Und wenn da nicht die Wunschkandidaten dabei gewesen wären… Lassen wir das.

Zwingend hätten u. a. folgende Kriterien mit in die Wertung genommen werden müssen:

  • Beitragsstundung während der Leistungsprüfung
  • Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes
  • Ausbaugarantie ohne Ereignis und ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Kriegsklausel
  • Definition der bisherigen Lebensstellung
  • Verzicht auf befristetes Anerkenntnis
  • Regelung bei vorübergehendem und endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf
  • Einschluss fahrlässiger Verstöße
  • Verzicht auf Prüfung des vorher ausgeübten Berufes bei Berufswechsel

und einige Punkte mehr.

Fazit: Dieser Test ist eine glatte Fehlleistung. Wer sich daran orientiert, landet mit 90% Sicherheit beim falschen Tarif.

Aber ich kann mich nur wiederholen: Wer keine Qualifikation nachweisen muss, seine Beratung nicht dokumentieren muss und für seine Aussagen nicht haftet, der darf für die Auflage schreiben. Erbärmlich!

Seit dem 14.06.2011 ist die Ausgabe 07/11 mit einem neuen Test im Umlauf.