Münchener Verein Pflegetagegeld ohne „Gesundheitsfragen“

28. Oktober 2012 in Private Pflegezusatztarife

Der Münchener Verein hat seine Versicherungsbedingungen angepaßt, wie ich finde, verbessert gegenüber den Bedingungen davor.

Man kann sich diesen Tarif durchaus anschauen, wenn Kunden das eine oder andere Krankheitsbild haben und dieses sonst nicht versichert bekommen.

Der MV hat zwar keine Gesundheitsfragen im üblichen Sinne, fragt aber nach einigen Schwersterkrankungen:

Kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist bzw. jemals vor Antragstellung diagnostiziert wurde:

Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz), Hirntumor, Parkinson-Krankheit, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Schlaganfall, Chorea Huntington, Kreutzfeld-Jacob, HIV-Infektion, Niereninsuffizienz, insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Leberzirrhose, Osteoporose, Arteriosklerose und bösartige Neubildungen (bösartige Tumore), sofern die Erstdiagnosestellung oder die erneute Diagnosestellung (Rezidiv) innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung erfolgte – wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.“

Mir ist zur Zeit kein Pflegetagegeldtarif bekannt, wo weniger Krankheitsbilder abgefragt werden.

Zusammenfassung des Tarifes:

  • 3 Jahre Wartezeit
  • es wird auf den laufenden Nachweis der Pflegebedürftigkeit verzichtet
  • es wird während Aufenthalten im Krankenhaus, bei der Reha/Kur und bei Sucht geleistet
  • innerhalb von 3 Wochen bekommt man eine Leistungszusage
  • Leistungsbescheid + Gutachten sind einzureichen für die Leistungsprüfung
  • Passus: „für die Minderung der Pflegebedürftigkeit“ ist zu sorgen
  • für Leistungen der Pflegestufe 0 ist die Feststellung durch den MDK ausreichend
  • Geltungsbereich: in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz. Verlegt die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat als den der vorgenannten Staaten, kann die Versicherung und der Versicherungsschutz aufgrund einer gesonderten Vereinbarung fortgesetzt werden.
  • Anwartschaft möglich für 12 bis zu 24 Monate bei wirtschaftlicher Notlage (z.B. bei Arbeitslosigkeit)
  • Regelmäßige Erhöhung der Leistungen: erfolgt jeweils im dritten Versicherungsjahr. Der hinzukommende Beitrag beläuft sich jedoch auf mindestens 10% und ist auf höchstens 20% des bisherigen Beitrags begrenzt.
  • Verändert sich die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit, hat der Versicherungsnehmer für sich und die mitversicherten Personen das Recht, ein Angebot auf Umstellung in einen neuen Pflegetagegeldtarif zu verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherer einen entsprechenden neuen Tarif anbietet und das Pflegetagegeld im neuen Tarif die Höhe des bisher versicherten Pflegetagegeldes nicht übersteigt. Entsprechendes gilt für die Veränderung der Definition der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz.
  • kein Höchstaufnahmealter
  • Baukastensystem: man kann versichern: Pflegestufen 0 bis 3, häuslich + stationär, nur stationär, einschließbar sind Beitragsbefreiung,  Einmalleistungen, unfallbedingte Pflegebedürftigkeit

Mehr lesen Sie hier: Münchener Verein-Tarif PrivatPflege 12_2012

Allianz: Pflegetagegeldtarif PZTBest

6. Oktober 2012 in Private Pflegezusatztarife

Der Pflegetagegeldtarif der Allianz ist sehr zu empfehlen.

Er hat gute Leistungen und gute und klar formulierte Versicherungsbedingungen.

Zusammenfassung des Tarifes:

  • Versichert sind die Pflegestufen 3, 2 und 1 und der erhebliche allgemeine Betreuungsbedarf im ambulanten und stationären Bereich und bei der Laienpflege.
  • Wenn die versicherte Person anhand ihrer Pflegebedürftigkeit einer der 3 Pflegestufen zugeordnet worden ist, wird  kein Betreuungsgeld gezahlt.
  • Wenn die versicherte Person Leistungen aus der privaten oder sozialen Pflege-Pflichtversicherung erhält oder für sie dort Leistungen beantragt worden sind, sind für uns die dort getroffenen Feststellungen über den erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf maßgebend. In diesem Fall genügt uns die Vorlage entsprechender Nachweise.
  • Für die Leistungsfeststellung der Pflegestufen reicht der Leistungsbescheid aus.
  • Leistungen ambulant: Pflegestufe I: 30%, Pflegestufe II: 60%, Pflegestufe III: 100% des versicherten Tagessatzes
  • Höhe des Pflegetagegeldes für vollstationäre Pflege: 100% des versicherten Tagessatzes, also in allen 3 Pflegestufen
  • Höhe des Betreuungsgelds:30% des für das Pflegetagegeld versicherten Tagessatzes
  • Es wird nicht geleistet bei: während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus, während der Durchführung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen, während der Durchführung von Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen
  • Beitragsbefreiung gibt es ab festgestellter Pflegestufe 3
  • Erhöhung des Tagegeldsatzes: Solange die versicherte Person noch nicht 69 Jahre alt ist, wird der Tagessatz alle 36 Monate um 10%, jedoch um mindestens 5 Euro erhöht.
  • Bedingungsanpassung: soweit sich die  gesetzlichen Vorschriften im SGB XI ändern, können die vertraglichen Regelungen angepaßt werden
  • Die Tarife dieses Bausteins sind unbefristet.
  • Der Versicherungsschutz besteht für Pflege und für die Betreuung und Beaufsichtigung wegen eines erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs in Deutschland. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn sich die versicherte Person in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält. Bei einem Aufenthalt in einem anderen europäischen Land besteht kein Versicherungsschutz.
  • Wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verlegt, enden die für sie abgeschlossenen Tarife dieses Bausteins. Die Pflegetagegeld-Zusatztarife können jedoch durch gesonderte Vereinbarung fortgesetzt werden.
  • Wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt nur vorübergehend in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verlegt, gibt es die Möglichkeit, den Tarif in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzusetzen.
  • Es gibt keine Wartezeiten
  • Es werden Neugeborene ohne Risikozuschläge, ohne Leistungsausschlüsse und ohne Wartezeiten versichert
  • Antragsfragen:
  • 1. Besteht bei Ihnen eine Erwerbsunfähigkeit/Pflegebedürftigkeit oder wurde eine Pflegestufe beantragt?
  • 2. Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Erkrankungen?
  • 3. Waren Sie in den letzten 12 Monaten in ambulanter/stationärer Behandlung oder Kontrolle wegen nachfolgender Erkrankungen oder nehmen Sie regelmäßig Medikamente wegen dieser Erkrankungen ein?

Mehr lesen Sie hier: Allianz-Tarif PZT Best_12_2012

Mannheimer: Pflegekostenzusatzversicherung nach Tarif HUMANIS ZP06

23. August 2012 in Private Pflegezusatztarife

Pflegekostentarife, hier im Speziellen der Tarif der Mannheimer, sind eine gute Alternative zu Pflegetagegeldern, wenn man sich die Kostensteigerungen in den letzten Jahren im Pflegebereich ansieht.

Ich habe mir folgende Punkte des Tarifes angeschaut:

  • Was ist versichert?
  • Wie ist die Pflegestufe 0 geregelt?
  • Durch wen und wie wird der Versicherungsfall festgestellt?
  • Wann wird geleistet?
  • Wann wird nicht geleistet?
  • Welche Leistungen werden erbracht?
  • Was wird nach Eintritt des Versicherungsfalles vom Versicherungsnehmer verlangt?
  • Gibt es Beitragsbefreiung?
  • Gibt es Dynamisierungen?
  • Bedingungsanpassung möglich?
  • Mindestvertragslaufzeit
  • Geltungsbereich
  • Besonderheiten/Anmerkungen

Mehr lesen Sie hier: Mannheimer-Tarif Humanis ZP06