Grunderwerbsteuersätze Stand 04.01.2016

4. Januar 2016 in Allgemein, Finanzierungen

Heute mal eine kleine Tabelle für die Schnellsuche nach dem aktuell gültigen Satz für die Grunderwerbsteuer, da wegen der unterschiedlichen Sätze in den einzelnen Bundesländern immer wieder Nachfragen kommen:

Bundesland

Steuersatz

Baden-Württemberg

5,00%

Bayern

3,50%

Berlin

6,00%

Brandenburg

6,50%

Bremen

5,00%

Hamburg

4,50%

Hessen

6,00%

Mecklenburg-Vorpommern

5,00%

Niedersachsen

5,00%

Nordrhein-Westfalen

6,50%

Rheinland-Pfalz

5,00%

Saarland

6,50%

Sachsen

3,50%

Sachsen-Anhalt

5,00%

Schleswig-Holstein

6,50%

Thüringen

5,00%

Seit dem 01.09.2006 dürfen die Steuersätze von den Bundesländern in Eigenregie festgesetzt werden.
Bis dahin galt ein bundeseinheitlicher Satz in Höhe von 3,50%.
In den Jahren 1983 bis 1986 lag der Satz sogar nur bei 2%.
Und vorher war selbstgenutztes Wohneigentum komplett von der Grunderwerbsteuer befreit.

Versicherungs-Apps, nützlich oder unnötig?

3. Januar 2016 in Allgemein

Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.
Dieser berühmte Satz stammt von Carl Josef Neckermann (1912 – 1992), Begründer des ersten deutschen Versandhandels.
Doch ist alles Zeitgemäße auch wirklich immer von Nutzen?

Diese Frage stellte ich mir heute Morgen, als ich wieder einmal eine TV-Werbung für eine der kostenlos angebotenen Versicherungs-Apps sah.
Das hat mich natürlich schon beruflich sehr interessiert. Daher habe ich mir diese Apps einmal genauer angesehen.
Momentan gibt es drei mir bekannte Anbieter am deutschen Markt die damit werben, dass man mit der App alle seine Verträge jederzeit und überall griffbereit und unter Verwaltung hat.
Ich selber bin ein großer Freund von technischen Innovationen. Das fing im Jahre 1982 mit dem C64 an und setzt sich bis heute in der Nutzung von Smartphone, Tablet, Smartwatch – die natürlich mit vielen nützlichen Apps versehen sind – und Rechnern mit unterschiedlichen Betriebssystemen fort.
Ich stehe dem Thema also grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.

Mich macht es jedoch immer misstrauisch, wenn ein Dienst kostenlos angeboten wird. Da ja die Führung eines Unternehmens und die Entwicklung einer App mit finanziellem Aufwand verbunden sind und die meisten von uns nicht nur aus Spaß, sondern auch wegen der Einkommenserzielung ihrem Beruf nachgehen, muss ja irgendwie Geld mit so einer App verdient werden.

In den FAQ bzw. Nutzungsbedingungen findet man dann mehr oder weniger offen formuliert des Rätsels Lösung:
Wer seine Verträge in die App eingibt, schließt einen Maklervertrag ab, der die Anbieter dazu bemächtigt, den Versicherungsgesellschaften gegenüber als Betreuer der Verträge aufzutreten.
Als Betreuer eines Versicherungsvertrages erhält man von fast allen Versicherungsgesellschaften eine Bestandbetreuungsvergütung.
Diese Vergütung soll den Aufwand für Schadenregulierungen, Service, Vertragsanpassungen etc. abgelten.
Das ist erst einmal nicht verwerflich. Jeder Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler erhält diese Betreuungsvergütung ebenfalls, so lange der entsprechende Vertrag besteht.

Die Frage ist jedoch, was passiert noch mit den Daten? Bei einem typischen Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsmakler kann man sich darauf verlassen, dass die Kundendaten geschützt sind.
Ich will nicht unterstellen, dass dies bei den App-Anbietern nicht der Fall ist. Aber es sei die Frage erlaubt, wie genau die Datensicherheit hier aussieht.

Und der für mich entscheidende Punkt ist, dass erfahrungsgemäß die wenigsten Nutzer vorher genau in die Nutzungsbedingungen oder FAQ schauen, bevor sie eine App nutzen.
Es ist also nicht auszuschließen, dass Kunden ihre Versicherungsverträge ungewollt in die Obhut eines dieser Anbieter geben und der ursprüngliche Betreuer somit nicht mehr zuständig ist und keine Hilfestellung (z. B. im Schadenfall) mehr geben kann, weil er den Vertrag und die dazugehörigen Daten schlichtweg nicht mehr in seiner EDV sieht und auch gar nicht mehr tätig sein darf.

Fazit:

Wer mit der Betreuung durch seinem Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder der Versicherungsgesellschaft direkt bzw. eine gute Erreichbarkeit besteht, sollte sich die Nutzung dieser App sehr überlegen. Viele Versicherungsmakler stellen ihren Kunden (auf Wunsch) gerne jederzeit eine aktuelle Vertragsübersicht zur Verfügung, besorgen Kopien von Versicherungsscheinen und sind (fast) rund um die Uhr z. B. für die Entgegennahme von Schadenmeldungen erreichbar. Und das auf fast allen modernen Kommunikationswegen.

Bei wem kein Kontakt zum Vertreter, Makler oder der Versicherungsgesellschaft besteht, für den kann so eine App eventuell eine zeitgemäße Lösung sein.

Und wer auf gar keinen Fall mit einem Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter zusammen arbeiten möchte, der sollte auch keine Versicherungs-App nutzen.

Rechengrößen / Beitragssätze in der Sozialversicherung 2016

2. Januar 2016 in Allgemein, GKV, Pflegeversicherung, PKV

Rechtzeitig zum neuen Jahr finden Sie an dieser Stelle eine Übersicht über ausgewählte Werte der Sozialversicherung sowie Informationen zum Arbeitgeberzuschuss für die Kranken- und Pflegeversicherung:

Beitragssätze 2016    
     
Krankenversicherung    
Allgemein

14,600%

 
Ermäßigt

14,000%

 
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz

1,100%
Details

 
     
Weitere Beitragssätze    
Allgemeine Rentenversicherung

18,700%

 
Arbeitslosenversicherung

3,000%

 
Pflegeversicherung

2,350%

 
Pflegeversicherung mit Kind mit Beihilfe-/Heilfürsorgeanspruch

1,175%

 
Pflegeversicherung Kinderlose über 23 Jahre

2,600%

 
Pflegeversicherung Kinderlose über 23 Jahre, mit Beihilfe/Heilfürsorgeanspruch

1,425%

 
     
Grenzwerte 2016    
     
Beitragsbemessungsgrenzen Kranken- und Pflegeversicherung    
Monat

4.237,50 €

 
Jahr

50.850,00 €

 
     
Maximalbeitrag Krankenversicherung    
Monat

618,68 €

 
     
Maximalbeitrag Pflegeversicherung    
Monat

110,18 €

 
     
maximaler Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung    
Monat

309,34 €

 
     
Maximaler Arbeitgeberzuschuss Pflegeversicherung    
Monat

49,49 €

 
     
     
Allgemeine Jahresarbeitentgeltgrenze der Krankenversicherung    
Jahr

56.250,00 €

 
     
Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung    
Monat

6.200,00 €

West
Jahr

74.400,00 €

West
Monat

5.400,00 €

Ost
Jahr

64.800,00 €

Ost
     
Bezugsgröße Kranken- und Pflegeversicherung    
Monat

2.905,00 €

 
Jahr

34.860,00 €

 
     
Bezugsgröße Renten- und Arbeitslosenversicherung    
Monat

2.905,00 €

West
Jahr

34.860,00 €

West
Monat

2.520,00 €

Ost
Jahr

30.240,00 €

Ost
     
Geringfügigkeitsgrenze (Minijobs)    
Monat

450,00 €

 

Bei in der GKV pflichtversicherten Arbeitnehmern werden die Beitragssätze jeweils hälftig vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.
Ausnahme: Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag zur GKV (sofern er von der jeweiligen Kasse erhoben wird) ist allein vom Arbeitnehmer zu tragen. Der Zuschlag für Kinderlose über 23 Jahren in der Pflegepflichtversicherung ist allein vom Arbeitnehmer zu tragen.
Sonderfall Sachsen: Hier beträgt der Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegepflichtversicherung 1,675%. Kinderlose über 23 Jahren zahlen 1,925%.

Sie möchten sich über den Arbeitgeberzuschuss informieren?
Dann lesen Sie bitte den Beitrag Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung 2016

Vorläufige Sozialversicherungswerte 2013

7. September 2012 in Allgemein, GKV, PKV

Gemäß einer Meldung der Haufe-Gruppe liegt der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bezüglich der Sozialversicherungswerte 2013 vor.

Die Sozialversicherungswerte regeln u. a. auch die Möglichkeit, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können.

Die dafür maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, steigt demnach ab dem 1. Januar 2013 von monatlich 4.237,50 EUR auf 4.350 EUR bzw, von jährlich 50.850 EUR auf 52.200 EUR.

Beachten Sie bitte, dass es sich um vorläufige Werte handelt. Eine Verabschiedung im Bundeskabinett ist im Oktober geplant.

 

Deutsche Kreditbank (DKB) macht eine Ausnahme

27. November 2011 in Allgemein

Am 11.11.11 hatte ich über die Ablehnung einer Kontovollmacht durch die Deutsche Kreditbank (DKB) berichtet.

Deutsche Kreditbank (DKB) lehnt Vollmacht ab

Der Kunde hat die Angelegenheit natürlich nicht auf sich beruhen lassen und schweres Geschütz aufgefahren (Vorstandbeschwerde, BAFin-Beschwerde und Ombudsmann-Beschwerde).

Die Vorstandsbeschwerde hat Wirkung gezeigt. Der Vorstandsvorsitzende der DKB hat schriftlich mitgeteilt, eine Ausnahme zu machen und die Vollmacht ohne SCHUFA-Klausel zu akzeptieren. Die EC-Karte wurde auch bereits zugestellt. Ob die BAFin-Beschwerde und die Einschaltung des Ombudsmanns diese Entscheidung positiv beeinflusst haben, darüber kann nur spekuliert werden.

Deutsche Kreditbank (DKB) lehnt Vollmacht ab

11. November 2011 in Allgemein

Über die Deutsche Kreditbank (DKB) wird immer wieder positiv wegen der kostenlosen Kontoführung und der weltweiten Bargeldabhebungsmöglichkeiten mit der VISA-Card berichtet.

Einer meiner Kunden hat sich, auch durch meine Empfehlung, für ein kostenloses Girokonto bei der DKB entschieden. Die Kontoeröffnung ging schnell und reibungslos. Nun wollte dieses Kunde für seine Frau eine Bankvollmacht erteilen. Ein ganz normaler Vorgang, sollte man meinen. Doch nicht bei der DKB!

Die DKB verlangt von der Bevollmächtigten die Zustimmung zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft. Nach Aussage der DKB geschieht das „zum Schutz des Kunden“. Wohl bemerkt: Der Kunde ist weder entmündigt noch besonders schutzbedürftig. Er ist durchaus in der Lage, die Tragweite einer Vollmachtserteilung abzuschätzen und ist, wie ich gut verstehen kann, nicht damit einverstanden, dass sinnlos sensible Daten über seine Frau abgefragt und gespeichert werden.

Mein Kunde wird sich nun mit einer Beschwerde an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Über den Ausgang der Angelegenheit bin ich sehr gespannt.

Bitte berücksichtigen Sie, sofern Sie ein Konto bei der DKB eröffnen wollen, dass die DKB, aus meiner Sicht unberechtigt, SCHUFA-Daten über den Bevollmächtigten sammeln will. Wenn Sie das nicht wünschen, ist die DKB die falsche Bank für Sie!

Nachtrag vom 27.11.11:

Na also, die Vorstandsbeschwerde hat Wirkung gezeigt. Der Vorstandsvorsitzende der DKB hat schriftlich mitgeteilt, eine Ausnahme zu machen und die Vollmacht ohne SCHUFA-Klausel zu akzeptieren. Die EC-Karte wurde auch bereits zugestellt. Ob die BAFin-Beschwerde und die Einschaltung des Ombudsmanns diese Entscheidung positiv beeinflusst haben, darüber kann nur spekuliert werden.

Gibt es auch eine Möglichkeit für Selbstständige ALG I zu beantragen falls die Firma nicht läuft?

21. Februar 2011 in Allgemein

Wenn Sie sich selbstständig machen, können Sie sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Sie müssen vor Aufnahme ihrer Selbstständigkeit innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate versichert gewesen sein (z. B. als Arbeitnehmer) oder unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben.

Der Antrag wird bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt, und zwar innerhalb der ersten drei Monate der Selbständigkeit.

Selbständige in Westdeutschland müssen rund 38 Euro monatlich in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen; für Selbständige in Ostdeutschland beläuft sich der Beitrag auf rund 34 Euro.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist u. a. von der für die Ausübung der Selbstständigkeit erforderlichen Qualifikation abhängig.

Für einen relativ geringen Beitrag können Sie das finanzielle Risiko einer Pleite also gut absichern.

Und zum Abschluss habe ich noch einen Tipp für Sie: Im Internet auf der Seite http://www.existenzgruender.de hält das Bundeswirtschaftsministerium sehr ausführliche und interessante Informationen bereit.

Ihr Fachmakler jetzt auch im Radio

7. Dezember 2010 in Allgemein, Pressespiegel

Nach zwei kurzen Auftritten im Fernsehen können Sie mich ab sofort auch regelmäßig im Radio hören!

Auf 94,3 rs2 gebe ich täglich um 14:58 Uhr und 17:58 Uhr Tipps zum Sparen, zu Finanzen und zu Versicherungen.

Hören Sie doch einfach mal rein! Das Programm von 94,3 rs2 – DER SUPERMIX – können Sie auch auf der Internetseite http://www.rs2.de/ verfolgen.

Meinen jeweils neuesten Rat können Sie auch als Podcast hören: http://www.rs2.de/#/content/display/key/ratgeber-geld-3

Wenn auch Sie Fragen haben, die ich im Radio beantworten soll, bin ich für Anregungen dankbar.