Welche Kriterien werden vom MDK zur Prüfung der Betreuungsleistung (Demenz, Alzheimer) herangezogen?

31. Mai 2011 in Pflegeversicherung

Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, sind folgende Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend:

01. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
02. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
03. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
04. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
05. im situativen Kontext inadäquates Verhalten
06. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
07. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
08. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
09. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus

10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt.

Fragen zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Heute: Inhalt des Bewilligungsbescheids

30. Mai 2011 in Pflegeversicherung

Margot H. aus Köln fragt: In meinem Bewilligungsbescheid für die Pflegestufe 1 von der Pflegekasse steht: „Sie haben einen täglichen Pflegebedarf von 1,5 Stunden“. Warum kommt der Pflegedienst dann nur ca. eine halbe Stunde täglich zu mir?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bestimmt bei seinem häuslichen Besuch den tatsächlichen, täglichen Pflegebedarf, den ein Pflegebedürftiger hat. Dafür gibt es einen ausführlichen Fragenkatalog, der vom Gutachter Punkt für Punkt durchgegangen wird. Dort wird z.B. geprüft, ob die Vorraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, welche Stufe vorliegt, ob es Einschränkungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens gibt. Es werden die Art, der Umfang und die voraussichtliche Dauer der Pflegebedürftigkeit festgestellt, außerdem, ob z.B. ein Einsatz von Pflegediensten, Hilfsmitteln, ambulanten Reha-Maßnahmen, Kuren erforderlich sind.

Der MDK erstellt aufgrund des Fragenkataloges und aufgrund von Untersuchungen des Pflegebedürftigen das Gutachten, welches zur jeweiligen Pflegekasse geschickt wird. Diese stellt den endgültigen Bescheid aus. In diesem Bescheid wird die Pflegestufe und der festgestellte zeitliche Bedarf laut SGB XI mitgeteilt.

Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet bestimmte Höchstsätze in den einzelnen Pflegestufen. Das heißt z.B., wenn einem Pflegebedürftigen die Pflegestufe 1 bewilligt wurde, erhält er zurzeit als Sachleistung, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht wird, 440,- Euro. Wenn er in einem Heim untergebracht wird, erhält er Leistungen bis zu 1.023,- Euro.

Nun kommt es darauf an, was z.B. ein Heimplatz für die Pflegestufe 1  mit Verpflegungskosten etc. kostet, bzw. wie lange ein Pflegedienst für die 440,- Euro im Monat kommen kann.

Hier entstehen die Lücken!

Zusatzrente mit der eigenen Immobilie?

29. Mai 2011 in Altersvorsorge, Finanzierungen

Walter R. hatte irgendwann im Radio gehört, dass er sein Einfamilienhaus zu Geld machen kann, ohne es zu verkaufen.

Der rüstige Rentner lebt seit einigen Jahren alleine in seinem Haus am Stadtrand von Berlin. Seine Frau ist schon vor vielen Jahren verstorben. Die Ehe blieb kinderlos. Walter R. hat also keine Nachkommen, denen er sein Häuschen vererben könnte. Über einen Verkauf hat er nie ernsthaft nachgedacht. Fast 40 Jahre lebt der 71-jährige nun in seinem Haus und will eigentlich nicht in eine kleinere Wohnung ziehen. Die Gartenarbeit macht ihm Spaß. Und nach wie vor kann der Werkzeugmacher Meister im Ruhestand viele notwendige Arbeiten an seinen Haus selber ausführen. Handwerkliches Geschick und Ausdauer haben ihn schon immer ausgezeichnet.

Walter R. lebt bescheiden und kommt über die Runden. Aber den einen oder anderen Euro als Zubrot für seine kleine Rente könnte er schon gebrauchen.

Neulich hat er etwas von einer „Umkehrhypothek“ gehört. Was eine Hypothek ist, das weiß Walter R. ziemlich genau. Aber diese Umkehrhypothek soll es ihm laut diesem kurzen Wortschnippsel, den er da im Radio auf geschnappt hat ermöglichen, mit seinem eigenen Häuschen Geld zu verdienen, ohne es verkaufen zu müssen. Walter R. wollte nun genauer wissen, wie das geht und fand folgendes heraus:

Um in den Genuss einer monatlichen oder einmaligen Zahlung zu kommen, muss er es einer Bank gestatten, sich ins Grundbuch seines Hauses eintragen zu lassen. Also so, wie bei einem normalen Immobilienkredit. Er muss zwar keine monatliche Raten bezahlen, aber die Zinsen laufen auf und erhöhen stetig seine Schulden bei der Bank. Dafür erhält der Rentner bis zu seinem Lebensende eine monatliche Rente von der Bank. Die Sicherheit der Bank ist der Wert der Immobilie, die sie im verkaufen wird, sobald Walter R. verstorben ist. Wenn der Rentner also sehr alt wird, könnte das ein gutes Geschäft für ihn werden.

Doch wie hoch ist denn nun die Zahlung, die die Bank leisten wird und funktioniert das tatsächlich so einfach? Walter R. macht sich auf den Weg zu seiner Hausbank. Ordentlich wie er ist, hat er alle Unterlagen zu seinem Haus dabei. Zeichnungen, Berechnungen und aktuelle Fotos hat er in einer Mappe zusammengestellt. Das Gespräch in der Bank wird allerdings sehr kurz. „Solche Geschäfte machen wir leider nicht“, erklärt ihm die junge Bankangestellte. Er soll sich im Internet erkundigen, welche Bank das macht, rät sie ihm.

Einen Internetanschluss hat der rüstige Rentner schon seit Jahren. Und seinen nicht mehr ganz neuer Computer weiß er durchaus zu bedienen. Also macht er sich auf die Suche und findet heraus, dass es nur einen Anbieter gibt, der eine „echte“ Umkehrhypothek anbietet. Würde er in Schleswig-Holstein leben, käme noch ein weiterer Anbieter hinzu. Und dann findet er noch eine Versicherungsgesellschaft, die ebenfalls ein Angebot bereit hält. Allerdings soll er dort die Zinsen monatlich bezahlen. Das will er aber nicht.

Mit seinen neu gewonnenen Erkenntnissen erkundigt er sich telefonisch beim einzigen Anbieter. Walter R. kann kaum glauben, was er dort erfährt: Die Bank will ihm nur zwischen 15 und 35 Prozent des Wertes seines Hauses in einer Summe auszahlen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt jedoch in voller Höhe. Weil er erst 71 Jahre alt ist, will ihm die Bank nur 30.000 Euro auszahlen. Das ist zwar eine Menge Geld, aber das Haus ist nach Einschätzung der Bank 150.000 Wert. Eine monatliche Rentenzahlung lehnt die Bank ab. „Wir arbeiten ausschließlich mit Einmalzahlungen, das Risiko ist uns sonst zu hoch“, erfährt er telefonisch.

Die Umkehrhypothek darf man wohl getrost als Reinfall bezeichnen, resümiert Walter R. für sich selbst. Und nun? Wieder macht er sich auf den Weg zu seiner Hausbank, denn er hat bei seinen Recherchen herausgefunden, dass er auf sein abgezahltes Haus auch einen Kredit erhalten kann. Diesmal berät ihn eine andere junge Bankangestellte. Ein Kredit sei durchaus möglich. Wegen seines Alters möchte die Bank die Kreditsumme aber auf  65.000 Euro begrenzen. Dafür hat Walter R. Verständnis. Er lauscht den Worten der Bankberaterin also weiter sehr aufmerksam. 4% Zinsen will die Bank für diesen Kredit berechnen. Und wegen seines Alters eine Tilgung von 2,5% haben. Das macht eine monatliche Rate von 352 Euro aus. Die 65.000 Euro könne er ja dann anlegen und sich die Erträge auszahlen lassen, so die Bankangestellte weiter. Sie habe da auch schon eine sehr gute Empfehlung für ihn. Im Kopfrechnen war Walter R. schon immer schnell. Er kalkuliert: Wenn ich 352 Euro im Monat zahlen soll und rund 250 Euro Zusatzeinkommen mit meiner Immobilie erzielen will, dann muss ich also über 600 Euro Zinsen mit meiner Anlage von 65.000 Euro erzielen. Um 600 Euro Zinsen monatlich zu erzielen, müsste meine Geldanlage also über 11% Zinsen im Jahr einbringen.

Die junge Bankangestellte ist verblüfft über die Rechenkünste des Rentners. Sie kommt kurz ins Stocken, erklärt dann aber selbstbewusst, das der beste Aktienfonds der bankeigenen Fondsgesellschaft das „spielend schaffen würde“.

Walter R. bedankt sich für das Gespräch und macht sich auf den Weg nach Hause. Natürlich ist er schlau genug um zu wissen, dass solche Prozentsätze nicht realistisch sind. Und wenn doch, dann mit einem unglaublich hohen Risiko. Also auch diese Idee funktioniert nicht.

Aber noch will sich der Rentner nicht geschlagen geben. Er hat einen „Fehler“ in seiner Berechnung erkannt. Er lebt ja schließlich nicht ewig. Und weil er auch keine Erben hat, kann er die 65.000 Euro ja komplett verbrauchen. Wenn er mit einer Lebenserwartung von noch 15 Jahren rechnet uns sein Geld auf ein sicheres Tagesgeldkonto mit monatlicher Zinsgutschrift von aktuell 2% legt, dann kann er sich immerhin gut 417 Euro monatlich auszahlen lassen. Aber nach 15 Jahren steht sein Bankkredit immer noch bei bei mehr als 31.500 Euro, während sein Kapital aufgezehrt ist. Aber Skrupel hat er dabei keine. Die Bank kann ja schließlich sein Haus verkaufen und den Gewinn einstreichen, wenn er nicht mehr lebt. Aber 417 Euro monatlich reichen ihm nicht. Das wären ja nur 65 Euro mehr, als er an die Bank als Kreditrate zahlen muss. Aber vielleicht steigen ja die Anlagezinsen und die Sache rechnet sich doch. Das ist ihm aber zu unsicher und er begräbt auch diesen Plan.

Enttäuscht stellt der Rentner nun fest, dass er sich entweder weiterhin finanziell bescheiden muss, oder sein geliebtes Haus doch verkaufen muss. Wenn er sein Haus tatsächlich für 150.000 Euro verkaufen kann und dieses Geld dann anlegt und innerhalb von 15 Jahren verbraucht, dann käme er bei 2% Verzinsung auf stolze 963 Euro im Monat. Abzüglich einer Miete von 400 Euro blieben ihm also für die nächsten 15 Jahre 563 Euro monatlich als Zusatzeinkommen zu seiner Rente.

Walter R. muss sich nun also entscheiden, ob er sein Haus, an dem so viele Erinnerungen hängen, tatsächlich verkaufen will.

So hat er sich das nicht vorgestellt, als er sich damals mit seiner Frau das Haus angeschafft hat. Immer war die Rede von „der sicheren Rente“. Als er erkannte, das das so alles nicht stimmt, war es zu spät, um noch eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.

Walter R. nippt gedankenverloren an seinem Kaffee. Er denke jetzt doch notgedrungen über einen Verkauf nach, sagt er mehr zu sich. „Steine kann man nicht essen, egal, wie lange man sie kocht“, erklärt er zum Anschluss unseres Gesprächs.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für mich sinnvoll?

23. Mai 2011 in BU-Versicherungen

Eine junge Frau fragt, ob es für Sie sinnvoll ist, jetzt schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) abzuschließen oder ob Sie bis zu Ihrer staatlichen Anerkennung als Erzieherin warten soll. Sie überlegt, ob Sie eine BU-Rente in Höhe von 1.000 EUR abschließen soll.

Die Frage, ob der Abschluss einer BU-Versicherung sinnvoll ist, lässt sich ganz klar beantworten. Meine Antwort an die junge Frau möchte ich hier einstellen, da sie vielleicht von allgemeinem Interesse ist:

Der Abschluss einer BU-Versicherung sollte grundsätzlich so früh wie möglich erfolgen. Es spricht aus meiner Sicht nichts dafür, bis zur staatlichen Anerkennung damit zu warten. Was die Höhe der versicherten BU-Rente angeht, sollte sich diese an Ihrem Einkommen orientieren. Wenn Sie also Ihr Nettoeinkommen zuzüglich Kosten für die Krankenkasse, die Sie ja komplett selber bezahlen müssen, wenn Sie berufsunfähig sind und zuzüglich einem leider nicht wirklich genau definierbaren Wert für die Steuern, die Sie beim Bezug einer BU-Rente zu zahlen haben versichern, liegen Sie hier ganz gut.

Bei den Versicherungsgesellschaften gibt es aber auch Höchstsätze, die versicherbar sind. Je nach Anbieter sind das 70% vom Nettoeinkommen bis 2/3 vom Bruttoeinkommen. 1.000 EUR sind davon unabhängig im Regelfall aber immer möglich.

Sie sollten unbedingt darauf achten, dass Sie die BU-Rente in den nächsten Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können, weil sich nach Ihrer staatlichen Anerkennung im Normalfall ja Ihr Gehalt erhöhen wird. Zudem ist in Ihrem Alter auch noch gar nicht absehbar, wie sich Ihr weiterer Berufsweg entwickelt. Vielleicht studieren Sie ja später noch Pädagogik, erlangen damit einen höheren Abschluss und verdienen eventuell auch mehr. Oder Sie gehen in eine ganz andere berufliche Richtung. Daher ist es wichtig, dass in den Versicherungsbedingungen Erhöhungsmöglichkeiten der BU-Rente eindeutig geregelt sind.

Es gibt übrigens keinen gesetzlichen Versicherungsschutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit! Nur bei einer Erwerbsminderung gibt es einen gesetzlichen Versicherungsschutz. Erwerbsminderung bedeutet, dass Sie gar keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben können, sofern diese weniger als drei Stunden pro Tag beträgt (volle Erwerbsminderung) bzw. weniger als sechs Stunden pro Tag beträgt (halbe Erwerbsminderung). Der Anspruch ist aber an die Bedingung geknüpft, dass Sie bestimmte Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurück gelegt haben und somit überhaupt erst einmal dem Grunde nach ein Versicherungsschutz besteht. In Ihrem Alter dürfte sich das, wenn überhaupt, kaum nennenswert auswirken. Im Fall der Fälle, also bei einer vollen Erwerbsminderung, bleibt Ihnen nur die so genannte Grundsicherung. Wir sprechen hier von einem Betrag von (im schlechtesten Fall) 359 EUR monatlich.

Berufsunfähigkeit hingegen kann aufgrund „Krankheit“, „Körperverletzung“ oder „mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall“ eintreten. So formuliert es das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Mit Beruf ist die vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte berufliche Tätigkeit gemeint. Aber Achtung: Bereits hier gibt es je nach Versicherung sehr unterschiedliche und oft für den Versicherten nachteilige Regelungen.

Für die Zahlung der BU-Rente ist es gem. VVG erforderlich, dass der Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann. Im Regelfall wird hier ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten als „auf Dauer“ angesehen.

Diese Regelung ist für alle BU-Versicherungen gültig. Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechender Kräfteverfall müssen dabei keine Folge der Berufsausübung sein.

Sie sehen jetzt also, warum eine private BU-Versicherung so wichtig ist.

Eine BU-Versicherung sollte eine Leistungs- und Versicherungsdauer bis zum voraussichtlichen Eintritt der gesetzlichen Rente haben. Das ist momentan das 67. Lebensjahr.

Soweit die allgemeinen Punkte. Wenn es um die Auswahl des für sie bedarfsgerechten Tarifs/Anbieters geht, sind viele Kriterien zu bewerten. Hier stoßen Sie als Laie, genau wie mindestens 90% der Versicherungsvermittler, aber leider schnell an Ihre Grenzen. Kaum ein Verbraucher kann sich hinsetzen und alle am Markt vertretenen Bedingungswerke der einzelnen Versicherungsgesellschaften lesen und vergleichen. Und wie bereits angedeutet, können trotz diverser Vergleichsprogramme auch mindestens 90% der Versicherungsvermittler die entscheidenden Unterschiede nicht verstehen.

Geeignete Ansprechpartner für die Auswahl einer bedarfsgerechten Berufsunfähigkeitsversicherung sind Versicherungsberater und Versicherungsmakler. Jedoch nur, wenn der Tätigkeitsschwerpunkt auch den Bereich der BU-Versicherungen umfasst. Ob jemand Versicherungsberater, Versicherungsmakler oder Vertreter ist, muss er oder sie Ihnen beim geschäftlichen Erstkontakt schriftlich mitteilen. Überprüfen können und sollten Sie das unter Vermittlerregister
Wer in diesem Register nicht steht, darf Sie gar nicht beraten.

Was die einzelnen Kriterien angeht, möchte ich mich auf eine Auswahl beschränken, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt (Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen! Nicht die Hochglanzprospekte und keine mündlichen Aussagen des Beraters/Vermittlers):

  • Wie ist der Beruf definiert?
    Was gilt als zuletzt ausgeübter Beruf?
  • Sind Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall (ohne Einschränkung auf „mehr als altersentsprechend“) als BU-Gründe genannt?
  • Ist die Dauer der Beeinträchtigung definiert? (sechs Monate bestehende BU und zusätzlich alternativ voraussichtlich sechs Monate bestehende BU)
    Wird die Leistung auch Rückwirkend erbracht?
  • Welche Möglichkeiten hat der Versicherer, Ihnen die Befolgung ärztlicher Anordnungen aufzuerlegen, damit Sie die BU-Rente erhalten (Hilfsmittel, Behandlungen, Operationen)?
  • Kann der Versicherer Ihnen vorschreiben, dass Sie einen anderen Beruf ausüben müssen (abstrakte Verweisung) oder verzichtet er ausdrücklich darauf?
  • Was geschieht hinsichtlich der Prüfung des zuletzt ausgeübten Berufs, wenn Sie vorübergehend oder länger aus dem Berufsleben ausscheiden?
  • Wie wird ein Wechsel Ihres Berufs hinsichtlich des Anspruchs auf die BU-Rente geprüft?
  • Ist die zumutbare Einkommensreduzierung im BU-Fall definiert?
    Werden Ausbildung, Erfahrung und soziale Wertschätzung (Lebensstellung) geprüft und wenn ja wie sind diese definiert?
  • Erbringt der Versicherer seine Leistung, so lange Sie BU sind, unbefristet oder kann er seine Leistungen befristen?
  • Welche Ausschlüsse bestehen?
    Verkehrsdelikte?
    ABC-Waffen / Strahlen?
    Terror und Kriegsereignisse?
  • Gilt die Versicherung weltweit? Auch wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen?
  • Wird die BU-Rente dynamisch erhöht?
    Auch garantiert im Leistungsfall (also bei bestehender BU)?
  • Gibt es klar geregelte Kriterien, wann und wie Sie Ihre BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können?

Gibt es auch eine Möglichkeit für Selbstständige ALG I zu beantragen falls die Firma nicht läuft?

21. Februar 2011 in Allgemein

Wenn Sie sich selbstständig machen, können Sie sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Sie müssen vor Aufnahme ihrer Selbstständigkeit innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate versichert gewesen sein (z. B. als Arbeitnehmer) oder unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben.

Der Antrag wird bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt, und zwar innerhalb der ersten drei Monate der Selbständigkeit.

Selbständige in Westdeutschland müssen rund 38 Euro monatlich in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen; für Selbständige in Ostdeutschland beläuft sich der Beitrag auf rund 34 Euro.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist u. a. von der für die Ausübung der Selbstständigkeit erforderlichen Qualifikation abhängig.

Für einen relativ geringen Beitrag können Sie das finanzielle Risiko einer Pleite also gut absichern.

Und zum Abschluss habe ich noch einen Tipp für Sie: Im Internet auf der Seite http://www.existenzgruender.de hält das Bundeswirtschaftsministerium sehr ausführliche und interessante Informationen bereit.

Die zehn wichtigsten Fragen zur BU-Versicherung

7. Februar 2011 in BU-Versicherungen

Für wen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle empfehlenswert, die von Ihrem Arbeitseinkommen leben. Also für alle Arbeiter, Angestellte, Beamte, Gewerbetreibende und Freiberufler. Aber auch Studenten, Auszubildende und Schüler sollten sich bereits mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung auseinander setzen.

Bei Schülern, Studenten und Beamten gibt es viele Besonderheiten zu beachten. Nur sehr wenige Versicherer bieten hier bedarfsgerechte Lösungen. Beamte sollten immer auf eine BU-Versicherung zurück greifen, bei der die amtsärztlich festgestellte Dienstunfähigkeit für eine Leistungspflicht des privaten BU-Versicherers bereits ausreicht.

Welches sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit?

Mit rund jeweils 24% führen Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparats sowie psychisch bedingte Krankheiten bzw. Nervenkrankheiten die Statistik an. Krebs und andere bösartige Geschwülste sind mit rund 14%, Herz- und Kreislauferkrankungen mit rund 11% weitere BU-Gründe. Rund 11% aller von Berufsunfähigkeit Betroffenen sind Unfallopfer. Aus dieser Statistik wird klar, dass eine BU-Versicherung nicht nur für körperlich tätige Berufstätige eine wichtige Absicherungsform ist.

Wie wird Berufsunfähigkeit definiert?

Laut Versicherungsvertragsgesetz ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Auf Dauer bedeutet, zumindest bei den Versicherern mit kundenfreundlichen Versicherungsbedingungen, dass der Zustand der Berufsunfähigkeit sechs Monate bestanden haben muss oder voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird.

Wie gehe ich mit den Fragen im Antragsformular der Versicherung um?

In den Anträgen der Versicherungsgesellschaften werden Fragen zu risikoreichen Hobbys, geplanten Auslandsaufenthalten, zum Einkommen, zu bestehenden Erkrankungen, Leiden und Behinderungen sowie dem Gesundheitszustand der letzten fünf bis zehn Jahre gestellt. Bestimmte Erkrankungen, wie zum Beispiel eine HIV-Infektion, werden zeitlich unbefristet gestellt. Alle Fragen müssen zwingend vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Fragen unzutreffend oder unvollständig beantwortet werden, dann ist die Versicherungsgesellschaft nicht verpflichtet, im Falle einer BU eine Leistung zur erbringen. Die Versicherung darf den Vertrag sogar kündigen oder von Beginn an widerrufen. Die gezahlten Beiträge werden nicht zurück erstattet. Im schlimmsten Falle droht sogar eine Anzeige wegen Betrugs.

Insbesondere bei der Beantwortung der Fragen zum Gesundheitszustand gibt es häufig Probleme. Viele Menschen können sich nicht mehr an alle Krankheiten, Beschwerden und Arztbesuche der letzten fünf bis zehn Jahre erinnern. Unseriöse Versicherungsvermittler versuchen die Kunden oftmals mit Verharmlosungen zu einem schnellen Vertragsabschluss zu bringen. Das kann fatale Folgen haben, nämlich wie oben genannt den Verlust des Versicherungsschutzes.

Bevor ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt wird, sollte man sich mit seinen Ärzten in Verbindung setzen und sich eine Kopie seiner eigenen Akte geben lassen. Die Ärzte sind hierzu verpflichtet. Man sollte sich auf keinen Fall abwimmeln lassen. Von seiner Krankenkasse kann man übrigends keine Hilfe erwarten. Die Kassen speichern die Daten zu den Vorerkrankungen nicht bzw. geben diese nicht heraus.

Ein erfahrener und auf BU-Versicherungen spezialisierter Versicherungsmakler kann auf Basis der Informationen abschätzen, ob mit Problemen bei der Annahme des Antrags durch die Versicherer zu rechnen ist. In diesem Falle wird ein versierter Versicherungsmakler zunächst informell bei den für den Kunden geeigneten Anbietern Risikovoranfragen stellen. Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, Anträge ohne diese Vorprüfung einzureichen, weil ansonsten Negativeinträge im   Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft drohen.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die monatliche Rente, wenn der Versicherte wegen Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall seinen Beruf ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Bei den Versicherern mit verbraucherfreundlichen Versicherungsbedingungen muss dieser Zustand sechs Monate andauern und ein Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50% vorliegen. Die Berufsunfähigkeit muss durch einen Arzt festgestellt werden. Der Versicherte kann sich an einen Arzt seiner Wahl wenden.

Wie gehe ich mit Leistungsausschlüssen und Risikozuschlägen um?

Viele Anträge werden von den Versicherungsgesellschaften nicht wie gewünscht angenommen. Stattdessen verlangen die Versicherer häufig einen Beitragszuschlag wegen bestehender Erkrankungen oder schließen bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz aus. Die Erfahrung zeigt, dass mit einer sachlichen Argumentation gegenüber der Risikoprüfungsabteilung des Versicherers oftmals eine Verbesserung zu Gunsten des Kunden erreicht werden kann.

Bei Ausschlüssen sollte darauf geachtet werden, dass diese klar abgrenzbar und nicht zu weitreichend sind. Der pauschale Ausschluss eines gesamten Körperteils, z. B. der Augen, ist nicht akzeptabel. Zumindest sollte eingeschränkt werden, dass dieser Ausschluss nicht bei bösartigen Tumoren oder Unfällen gilt.

Kann ich meine BU-Rente während der Vertragslaufzeit erhöhen?

Eine Erhöhung ist unter Beachtung der Angemessenheit zwischen der versicherten BU-Rente und dem Arbeitseinkommen grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings ist dafür eine erneute Überprüfung des Gesundheitszustands durch Beantwortung der Fragen zum Gesundheitszustand erforderlich. Hat sich der Gesundheitszustand seit Beginn des Vertrags also verschlechtert, ist oftmals keine Erhöhung der BU-Rente möglich.

Man sollte daher darauf achten, dass der Versicherer Erhöhungsmöglichkeiten als Folge bestimmter Ereignisse oder in den ersten Versicherungsjahren anbietet, bei denen keine Gesundheitsprüfung verlangt wird.

Wie hoch sollte die versicherte BU-Rente sein?

Die versicherte BU-Rente muss im Ernstfall das Arbeitseinkommen ersetzen. Die Absicherung sollte also 100% des Nettoeinkommens betragen. Zusätzliche Kosten für eventuell bestehende Zuschüsse des Arbeitnehmers zur Krankenversicherung oder Fahrtkostenersatz, Aufwendungen für Steuerzahlungen und für die Altersvorsorge können diesen Bedarf erhöhen. Jede Versicherungsgesellschaft hat individuelle Höchstsätze für die versicherbare BU-Rente in ihren Annahmerichtlinien verankert. Oftmals können 100% des Nettoeinkommens gar nicht abgesichert werden. Bei einer ausführlichen Marktanalyse lassen sich aber Anbieter finden, die sehr nah an eine für den Kunden auskömmliche Regelung heran kommen.

Welche Vertragslaufzeiten sollten gewählt werden?

Das ist abhängig vom Eintritt der Altersrente. Die meisten Menschen werden nach dem heutigen Stand der Dinge bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssen. Daher sollte auch eine Versicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen werden. Manche Berufe können nur bis zum 60. oder gar 55. Lebensjahr abgeschlossen werden. Hier gibt es von Versicherer zu Versicherer starke Unterschiede.

Welche Punkte sollten in den Versicherungsbedingungen enthalten sein?

Der für den jeweiligen Versicherten bedarfsgerechte Versicherungsschutz ist letztendlich eine Kombination aus vielen einzelnen Punkten, die sich ergänzen müssen und in ihrer Gesamtheit betrachtet werden sollten.

Wichtige Punkte sind mit Sicherheit:
Verzicht auf die abstrakte Verweisung, Verkürzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate, Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung, Verzicht auf Änderung oder Kündigung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung, Geltungsbereich, Antragsfragen, versicherbares Endalter, Beitragsstundung während der Leistungsprüfung, Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes, Ausbaugarantie ohne Ereignis und ohne erneute Gesundheitsprüfung, Kriegsklausel, Definition der bisherigen Lebensstellung, Verzicht auf befristetes Anerkenntnis, Regelung bei vorübergehendem und endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf, Einschluss fahrlässiger Verstöße, Verzicht auf Prüfung des vorher ausgeübten Berufes bei Berufswechsel.

Ihr Fachmakler jetzt auch im Radio

7. Dezember 2010 in Allgemein, Pressespiegel

Nach zwei kurzen Auftritten im Fernsehen können Sie mich ab sofort auch regelmäßig im Radio hören!

Auf 94,3 rs2 gebe ich täglich um 14:58 Uhr und 17:58 Uhr Tipps zum Sparen, zu Finanzen und zu Versicherungen.

Hören Sie doch einfach mal rein! Das Programm von 94,3 rs2 – DER SUPERMIX – können Sie auch auf der Internetseite http://www.rs2.de/ verfolgen.

Meinen jeweils neuesten Rat können Sie auch als Podcast hören: http://www.rs2.de/#/content/display/key/ratgeber-geld-3

Wenn auch Sie Fragen haben, die ich im Radio beantworten soll, bin ich für Anregungen dankbar.

Erleichterte Wechselmöglichkeit in die PKV für Arbeitnehmer

21. November 2010 in GKV, PKV

Am 12.11.10 wurde das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz tritt mit Wirkung zum 31.12.10 in Kraft.

Unter anderem wurde auch die Versicherbarkeit von Arbeitnehmern in der PKV verändert.

Der entscheidende Satz lautet:

Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht [Anm.: in der GKV] mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie überschritten wird.

Ab dem 01.01.11 können also bisher in der GKV versicherte Arbeitnehmer sofort – unter Einhaltung der Kündigungsfrist in der GKV zum Ende des übernächsten Monats – in die PKV wechseln, wenn das Einkommen im Jahre 2010 mindestens 49.950 EUR betragen hat und 2011 voraussichtlich über der Versicherungspflichtgrenze von 49.500 EUR jährlich liegen wird.

Folgender weiterer Aspekt wird erst beim genaueren Hinsehen und nach Rücksprache mit Juristen klar und wurde eindeutige vom PKV-Verband und den Rechtsabteilungen der Privaten Krankenversicherer bestätigt:

Wer als Berufsstarter (z. B. Hochschulabsolvent) oder als Neu- oder Wiedereinsteiger nach Auslandsaufenthalt als Arbeitnehmer tätig wird, kann ebenfalls ab dem 01.01.11 in die PKV wechseln. Voraussetzung: Das monatliche Einkommen im Jahre 2010 beträgt mindestens 4.162,50 EUR und im Jahre 2011 voraussichtlich mindestens 49.500 EUR.

Auch wenn erst seit kurzer Zeit eine Mitgliedschaft in der GKV besteht, kann der Wechsel erfolgen, da es keine Mindestbindungsdauer an die GKV gibt, wenn in die PKV gewechselt werden soll.

Damit ergibt sich für viele Arbeitnehmer die Chance, sofort in die PKV zu wechseln.