Drei goldene Regeln für die Immobilienfinanzierung

10. Mai 2010 in Finanzierungen

Heute möchte ich drei goldene Regeln für die Immobilienfinanzierung kurz skizzieren. Diese Regeln scheinen einfach und offensichtlich, in der täglichen Beratungspraxis ergib sich zu diesen drei Punkten aber regelmäßig starker Beratungsbedarf.

Zunächst möchte ich einige Worte über die Dauer der Zinsbindung verlieren. Viele Kunden neigen dazu, nur eine relativ kurze Zinsbindung von 10 Jahren zu vereinbaren. Grund ist häufig der günstige Zinssatz im Vergleich zu längeren Zinsbindungszeiten. Diese Betrachtungsweise ist allerdings recht kurzsichtig. Denn was passiert mit dem Haushaltsbudget, wenn nach Ablauf der Zinsbindungsfrist das Zinsniveau höher ist als jetzt? Eine deutliche Mehrbelastung kann die Folge sein und im Extremfall zu starken Einschränkungen bei der Lebenshaltung oder gar zu Zahlungsschwierigkeiten führen. Mein Rat in ganz klar, eine langfristige Planungssicherheit herbei zu führen. Das kann durch Annuitätendarlehen mit langen Zinsbindungsfristen oder durch ein Konstantdarlehen (eine Kombination aus Bausparvertrag und Annuitätendarlehen) problemlos erreicht werden. Die geringen Zinsaufschläge sollten das Risiko steigender Zinsen locker ausgleichen.

Ein weiterer Punkt ist die Tilgungshöhe. Hier wird gerne mit einem Tilgungssatz in Höhe von 1% gearbeitet. Das bedeutet (Sondertilgungen nicht berücksichtigt), dass bei einer Darlehenssumme von 200.000 Euro und 4% Nominalzins eine kalkulatorische Laufzeit von über 40 Jahren bis zur Entschuldung ansteht. Wahnsinn! Wird die Tilgung auf 2% erhöht, reduziert sich die Gesamtlaufzeit um ca. 12 Jahre auf knapp 28 Jahre. Die Summe der ersparten Zinsen ist enorm und bringt momentan mehr Ertrag, als die Geldanlage am Kapitalmarkt für mündelsichere Anlagen.

Last but not least noch einige kurze Worte zu Fördermitteln. Es sollte in jedem Fall geprüft werden, ob zinsgünstige KfW-Mittel, Riester-Zulagen oder sonstige Fördermittel der Länder eingesetzt werden können. Hier lässt sich viel Geld sparen. Einige Programme sind praktisch für jedes Bauvorhaben oder jeden Kauf einer Bestandsimmobilie verfügbar.

Altersvorsorge überfordert die Menschen

9. Mai 2010 in Altersvorsorge

In den Köpfen der meisten Bundesbürger ist das Thema Altersvorsorge präsent. Der Vorwurf, dass sich viele Menschen allzu sorglos bis gar nicht mit dem Thema auseinander setzen ist ungerecht. Viele Studien, die anhand repräsentativer Umfragen erstellt werden, zeigen ein ganz anderes Bild.

Die Ursachen für die vergleichsweise geringen Aufwendungen, die pro Kopf für die Altersvorsorge getroffen werden, liegen nicht in der mangelnden Bereitschaft der deutschen Bevölkerung, sondern an ganz anderen Faktoren.

Um eine angemessene Versorgung im Alter zu erreichen, muss zunächst sauber analysiert werden, welcher Bedarf im Alter eigentlich besteht. Das gestaltet sich allerding schwieriger als man denkt. Für eine saubere Prognose wären eindeutige Parameter erforderlich. Aber genau daran hapert es. Die Deutsche Rentenversicherung versendet an alle Bürger, die das 27. Lebensjahr vollendet und mindestens 60 Monate Beitragszeiten absolviert haben, jährlich eine sogenannte Renteninformation. Diese Renteninformation soll u. a. Aufschluss darüber geben, wie hoch die erwartende Altersrente sein soll. Unter Experten ist der Gehalt dieser Information allerdings umstritten, da die Berechnung der demographischen Entwicklung nur unzureichend Rechnung trägt. Zudem werden davon jüngere Menschen sowie nicht rentenversicherungspflichtige Personen (z. B. Freiberufler und Selbstständige) nicht erfasst. Hinzu kommt, dass die Parameter Anlagezins, Inflation und Besteuerung der Einkünfte im Rentenalter immer nur an aktuellen und prognostizierten Werten ermittelt werden können. Je nach Datenquelle und Betrachtungsweise ergeben sich hier unglaubliche Abweichungen im Ergebnis.

Darüber hinaus haben sich die Möglichkeiten der Anlagearten und die Durführungswege für die Altersvorsorge in den letzten zehn respektive fünf Jahren mannigfaltig geändert und sind reformiert wurden. Kaum ein Bürger kennt sich mit den Möglichkeiten aus und steht den unterschiedlichen Möglichkeiten oft hilflos gegenüber. In praktisch jedem Beratungsgespräch zum Thema Altersvorsorge kann man feststellen, dass zwar Begriffe wie „Riesterrente“, „Basisrente“, „Rüruprente“  oder „betriebliche Altersvorsorge“ durchaus im Wortschatz der Bürger vorhanden sind, jedoch die genaue Funktionsweise sowie die Vor- und Nachteile praktisch völlig unbekannt sind. Das ist ein klares Versäumnis der Politik und leider auch der Berater. Aufklärung tut hier absolut Not. Die Informationsbereitschaft der Bürger ist vorhanden. Die Art der Informationsweitergabe ist aber leider suboptimal.  Im Grunde beginnt das Drama schon in der Schule und der Berufsausbildung. Während Themen wie Integralrechnung, Chemie oder die fünfte Fremdsprache ausführlich gelehrt werden, wird über die praktischen Themen des Lebens praktisch kein Wirt verloren. Ein Abiturient, der heute die Schule verlässt, kann sich zwar in verschiedenen Sprachen kommunizieren, den Flächeninhalt der Schlaufe auf einer Cola-Dose berechnen und alte literarische Werke interpretieren, jedoch keinerlei Auskunft  darüber geben, wie gesetzliche und private Absicherungssysteme funktionieren, was eine Krankenkasse ist oder wie sich der Beginn der Altersvorsorge mit 20 versus Beginn mit 38 auf das zu erzielende Ergebnis bzw. den erforderlichen Aufwand auswirkt. Und weil auch die Eltern das nicht gelernt haben, bleib dieses wissen im Dunkeln.

Neben dem beschriebenen Informationsdefizit gibt es noch einen weiteren Grund, warum sich viele Bundesbürger überfordert fühlen bzw. ganz objektiv überfordert sind. Wenn nach einer eingehenden Analyse dem vorsorgewilligen Bürger offenbart wird, dass zur Schließung der Rentenlücke eine monatlicher Aufwand von zum Beispiel 350 Euro erforderlich wäre, erlebt man in der Praxis häufig die Aussage: „Das kann ich mir nicht leisten“. Leider ist diese Aussage bei vielen Menschen absolut korrekt. Sie sind objektiv wirklich nicht in der Lage, diese Summe monatlich von Ihrem Budget zu erübrigen. Wenn dann auch noch ergänzt wird, das eine Absicherung der Arbeitskraft (z. B. durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung) oder eine Hinterbliebenenversorgung (z. B. durch eine Risikolebensversicherung) in dem ermittelten Beitrag noch gar nicht enthalten ist, ist das Drama perfekt. Jetzt Vorhaltungen zu machen wie „Selbst Schuld, Sie hätten eben früher anfangen müssen, für Ihr Alter vorzusorgen“ helfen hier nicht weiter, auch wenn diese Aussage inhaltlich und mathematisch eindeutige richtig ist.

Nun könnte man denken, dass der Teil der Bevölkerung, der finanziell in der Lage ist, monatlich ausreichend vorzusorgen, dies bereitwillig tut. Das ist leider ein Irrtum. In der Wirtschaftslehre gibt es einen Begriff, der das Sparen definiert. Man spricht von „Konsumverzicht“. Wie wirkt dieses Wort auf diese Bevölkerungsgruppe, wenn diese sich geistig gerade damit beschäftigen, den vierten Urlaub für das kommende Jahr zu buchen, die Anschaffung des neuesten Autos in Angriff zu nehmen oder das neueste Smartphone zu erwerben? „Ich will etwas von meinem Geld haben, solange ich jung bin“ ist dann eine häufige Aussage. Auch hier kann man die Verantwortung für diese Haltung nicht ausschließlich beim Betroffenen suchen. Offensichtlich ist es nicht gelungen, diesen Menschen klar zu machen, dass etwas weniger Konsum zu Alterswohlstand führen kann ohne die heutige Lebensqualität merklich einzuschränken.

Informationen zum Thema Altersvorsorge sind notwendig. Die Bereitschaft der Menschen ist vorhanden. Es liegt an den Verantwortlichen, diese Informationen in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Die Politik hat hier kläglich versagt und führt ihr Versagen konsequent fort. Obwohl die Möglichkeiten da sind. Sie werden aber leider nicht in geeigneter Weise kommuniziert.

Wenden Sie sich an den Berater Ihres Vertrauens, um dieses Defizit auszugleichen. Informieren Sie sich, hinterfragen Sie kritisch und kommen Sie für sich zu einer Lösung. Das Thema Altersvorsorge ist komplex. Aber es ist lösbar!

Wussten Sie, das Sie ganz einfach im Jahr 2.400 Euro und mehr sparen können?

27. April 2010 in PKV

So beginnt die E-Mail, die eine Kundin gestern erhalten hat. Selbstverständlich handelt es sich um Spam.  Die E-Mail enthält einen Link, der die so angeschriebene vermeidliche Interessentin auf eine Internetseite lotst, auf der sie einen kostenlosen Vergleich von Krankenversicherungstarifen durchführen kann. So jedenfalls das Versprechen auf der Internetseite.

Ein kurzer Blick ins Impressum schafft schnell Klarheit über die Seriosität des Anbieters. Oder wollten Sie etwa nicht schon immer mit einem Anbieter, der seinen Sitz in Belize (Zentral Amerika) hat, über das wichtige und beratungsintensive Thema Private Krankenversicherung  (PKV) sprechen? Mutmaßlich scheut man die deutschen Gesetze und versteckt sich lieber im Ausland.

Das Formular zur Anforderung eines Vergleichs enthält ausschließlich Felder zur Eingabe persönlicher Daten. Auf den Vergleich wartet man indes vergebens. Den Datenschutzbestimmungen kann man entnehmen, dass die Anfrage  an „kompetenten, externe Partner (Versicherungsmakler oder -vertreter und Finanzdienstleister)“ weiter geleitet wird. Die Daten dürfen selbstverständlich verarbeitet  werden. Klar, irgendwoher muss ja Nachschub für die Zusendung unerwünschter Werbemails (Spam) generiert werden.

Wenn Sie Informationen im Internet anfordern möchten, achten Sie darauf, dass der Anbieter seinen Sitz in Deutschland hat. Achten Sie darauf, ob tatsächlich das gehalten wird, was man Ihnen verspricht. Wer einen Onlinevergleich sucht, wünscht i. d. R. zunächst keinen Anruf eines Vermittlers oder Vertreters, sondern eben eine Übersicht, um sich ein Bild zu machen. Seiten, die Ihnen vorgaukeln, Sie würden einen Vergleich erhalten, und dann in Wahrheit Ihre Daten nur weiter verkaufen, sollten Sie meiden. Insbesondere dann, wenn Sie mit einer Werbemail auf diese Seite gelockt werden.

Es gibt selbstverständlich auch Seiten im Internet, auf denen Sie zwischen der Anforderung eines Vergleichs und der Bitte um eine persönliche oder telefonische Beratung wählen können.  Die bessere Alternative ist es jedoch, sich qualifizierte Makler aus dem Internet zu suchen und diese direkt zu kontaktieren.

Beiträge für Selbstständige zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

11. April 2010 in GKV

Bei der Entscheidung, ob eine Krankenversicherung im System der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder Privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen werden soll, entscheiden viele Selbstständige die Frage auch nach dem Beitrag.

An dieser Stelle möchte ich nicht weiter darauf eingehen, ob der Beitrag das wirklich wichtigste Entscheidungskriterium ist. Wer mich kennt, kennt aber die Antwort bereits.

Trotzdem soll an dieser Stelle mit einer kleinen Tabelle kurz dargestellt werden, wie hoch der Beitrag in der GKV für Selbstständige ist. Im Gegensatz zur PKV richtet sich der Beitrag ausschließlich nach dem Einkommen.

In der Tabelle sind jeweils der Mindestbetrag der beitragspflichtigen Einnahmen und der Maximalbeitrag (= Beitragsbemessungsgrenze) und der Prozentsatz (mit und ohne Anspruch auf Krankentagegeld) dargestellt.

Für Existenzgründer mit Anspruch auf Existenzgründerzuschuss gilt ein verminderter Mindestbetrag der beitragspflichtigen Einnahmen.

Das Krankentagegeld wird ab dem 43. Tag gezahlt. Es beträgt 70% des täglichen Arbeitseinkommens für das zuletzt Beiträge entrichtet wurden. Der Maximalbetrag beläuft sich auf 87,50 Euro.

Alle Angaben beziehen sich ausschließlich auf das Jahr 2010.

Hier geht’s zur Tabelle:

Beitragssätze GKV für Selbstständige

Bisherige Lebensstellung in der BU

9. April 2010 in BU-Versicherungen

Der Begriff der bisherigen Lebensstellung ist einer von vielen Begriffen in der Berufsunfähigkeitsversicherung, der dem Laien oftmals Verständnisprobleme bereitet. Anhand eines  Urteils des OLG Oldenburg vom 05.02.2010 (Az.: 5 U 4/10) soll dieser Begriff beispielhaft dargestellt werden.

Dazu führt § 172 (3) VVG aus:

Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Im vorliegenden Fall hat ein junger gelernter Metallbauer, der kurz vor dem Ende seiner Ausbildung eine BU-Versicherung abgeschlossen hatte, wegen einer Nickelallergie Leistungen von der Versicherung beansprucht. Der junge Mann war nach dem Ende seiner Berufsausbildung mehrfach arbeitslos bzw. kurzzeitig in verschiedenen Tätigkeiten beschäftigt, für die es keine spezielle Ausbildung als Metallbauer bedurfte, wenngleich die Einstellungsvoraussetzung für seine Tätigkeit eine abgeschlossene Ausbildung als Metallbauer war.

Wegen der bestehenden Nickelallergie beantragte der Mann die BU-Rente bei seinem Versicherer, da er in seinem Beruf nicht mehr tätig sein könne.

Das Gericht hatte sich jetzt mit der Frage zu beschäftigen, ob für den jungen Mann eine Tätigkeit als Metallbauer die aktuelle Lebensstellung darstellt, oder ob seine durch Arbeitslosigkeit und kurzfristige Beschäftigungen in Tätigkeitsfeldern, die ohne spezielle Ausbildung zu erledigen waren, als Lebensstellung anzusetzen seien.

Das Gericht kam zu der Überzeugung

Scheidet ein Versicherter wegen einer angeblichen gesundheitlichen Beeinträchtigung aus einem erst kurz zuvor begründeten Arbeitsverhältnis aus, so lässt sich in der Regel nicht davon sprechen, dass allein dieses Arbeitsverhältnis seine „bisherige Lebensstellung“ im Sinne der Versicherungs-Bedingungen geprägt hat. Vielmehr ist in derartigen Konstellationen eine in zeitlicher Hinsicht umfassendere Betrachtung geboten.

Das gilt in besonderem Maße, wenn die Erwerbsbiografie eines Versicherten von wechselnden beruflichen Tätigkeiten oder Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit gekennzeichnet ist, ohne dass diese Veränderungen auf dem behaupteten Leiden beruhen.

Durch die brüchige Erwerbsbiografie des Versicherten darf der Versicherer dem Versicherten zumuten, eine andere Tätigkeit auszuüben, in der er nicht mit Nickel in Berührung kommt.

Deutsche Rentenversicherung rät zur privaten Vorsorge

17. März 2010 in Altersvorsorge

Für alle, die immer noch meinen, dass sie für das Alter keine finanzielle Vorsorge treffen müssen, hält jetzt die Deutsche Rentenversicherung erneut einen deutlichen Hinweis bereit:

Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger („Versorgungslücke“). Bei der ergänzenden Altersvorsorge sollten Sie – wie bei Ihrer zu erwartenden Rente – den Kaufkraftverlust beachten

Deutliche Worte, die weder von mir noch aus einer Werbebotschaft der Versicherungswirtschaft stammen. Hier schreibt die Deutsche Rentenversicherung!

Überprüfen Sie Ihre aktuelle Vorsorgesituation und bessern Sie ggf. nach.

Renteninformation 03_10

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung, Teil 7

24. Februar 2010 in Pflegeversicherung

Pflegetagebuch

Für den Pflegebedürftigen und deren Angehörige ist der MDK-Termin ein sehr wichtiger Termin. Bevor der MDK-Mitarbeiter zur Einstufung in die häusliche Umgebung kommt, ist eine gute Vorbereitung auf den Termin ratsam. Dazu gehören z.B. das Heraussuchen der Medikation und evtl. vorhandener Hilfsmittel, evtl. Arzt- und Krankenhausberichte, die Namen und Anschriften der Ärzte usw.

Ein Pflegetagebuch stellt eine gute Vorbereitung auf den MDK-Termin dar.

Der MDK überprüft, inwieweit bei der Pflegebedürftigkeit dauerhaft und regelmäßig Hilfebedarf bei den sogenannten Verrichtungen des täglichen Lebens besteht: bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Im Pflegetagebuch erfasst man über einen Zeitraum von ungefähr ein bis zwei Wochen genau, welche Tätigkeiten wann, wie oft und wie lange die Pflegekraft beim Pflegebedürftigen ausübt. Es ist wichtig festzuhalten, ob man die Hilfstätigkeiten ganz oder nur teilweise übernimmt. Da der MDK-Termin einmalig stattfindet und in der Regel nur ca. 1 bis 2 Stunden dauert, kann sich der MDK-Mitarbeiter mit den Aufzeichnungen des Pflegetagebuches einen besseren Überblick über den tatsächlichen Bedarf beschaffen.

Folgende Fragen für die Pflegekraft sind hilfreich:

  1. Wie ist der Ablauf? Was machen Sie zuerst, was folgt als nächstes usw.
  2. Müssen Sie dem Pflegebedürftigen Dinge/Abläufe erklären? Wenn ja, welche?
  3. Was ist besonders schwierig?
  4. Wenn der Pflegebedürftige etwas selber macht und Sie trotzdem bei ihm bleiben: Warum ist dies aus Ihrer Sicht notwendig?

In manchen Fällen ist die Pflege aufwendiger als „normal“. Auch das sollte dokumentiert werden.

Hier können Sie das Pflegetagebuch ansehen und herunterladen.

Beamte und BU

20. Februar 2010 in BU-Versicherungen

Die Absicherung der finanziellen Folgen des Verlustes der Arbeitskraft ist ansich schon ein komplexes Thema. Besonders spannend wird es aber dann, wenn es sich um bestimmte Berufe oder Berufsgruppen handelt, die durch spezielle rechtliche Konstellationen einer besonderen Betrachtung bedürfen.

Heute möchte ich mich der Berufsgruppe „Beamte“ widmen.
Beamte benötigen in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zwingend eine Dienstunfähigkeitsklausel. Es wird zwischen allgeminer und spezieller Dienstunfähigkeitsklausel unterschieden. Bei Verwaltungsbeamten und Lehrern genügt die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel. Vollzugsbeamte benötigen die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel (Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel).

Es gibt nur sehr wenige Anbieter, die hier einen passenden Versicherungsschutz anbieten. Zu beachten sind die genaue Formulierung der DU-Klausel, mögliche Nachprüfungsmöglichkeiten durch den Versicherer und mögliche Befristungen der Leistungen. Auch die maximal mögliche Versichrungsdauer ist zu beachten.

Der Status eines Beamten ist ebenfalls ein wesentlicher Faktor bei der Beratung zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung. Beamte auf Widerruf haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Leistung im DU-Fall. Beamte auf Probe erhalten nur bei einem Dienstunfall eine Leistung. Erst Beamte auf Lebenszeit haben einen Versorgungsanspruch. Dieser ist aber zu Beginn noch sehr gering.

PKV und Schwangerschaft

20. Februar 2010 in PKV

Heute greife ich eine aktuelle Kundenanfrage auf.

Ein Frau, 30 Jahre, Angestellte und seit vier Jahren freiwillig gesetzlich krankenversichert, möchte in die PKV wechseln. Im Laufe des ersten Kontaktgesprächs stellt sich heraus, dass die Dame in der 9. Woche schwanger ist.

Wie jedem bekannt ist, prüfen die privaten Krankenversicherer bei jedem Neuantrag das Risiko des zu versichernden Interesses durch Fragen zu Vorerkrankungen und anderen risikorelevanten Umständen. Nun ist Schwangerschaft selbstverständlich keine Krankheit, sondern ganz im Gegenteil ein außerordentlich freudiges Ereignis im Leben einen jungen Paares.

Die privaten Krankenversicherer haben aber dennoch ein brennendes Interesse daran zu erfahren, ob bei Antragstellung eine Schwangerschaft vorliegt. Grund sind die hier natürlich ganz offensichtlich entstehenden Kosten und die Pflicht, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, das Neugeborene zu versichern, auch wenn dieses schwer Krank oder schwerbehindert zu Welt kommt.

Wie verhalten sich nur die Krankenversicherer? Das Ergebnis meiner Anfrage bei der weit überwiegenden Zahl der am deutschen Markt tätigen Anbieter ergab ein Ergebnis, dass für meine Kundin zunächst ernüchternd war:

Die meisten Anbieter lehnen einen Antrag ab, wenn eine Schwangerschaft besteht oder wollen alle Kosten, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung stehen, ausschließen. Andere Anbieter nehmen nur bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche einen Antrag an. Wieder andere Versicherer verlangen zusätzlich, dass sich der Vater des Kindes ebenfalls dort krankenversichert. Nur ein einziger Versicherer erklärt sich bereit, eine Schwangere ohne bestimmte Fristen und generelle Einschränkungen zu versichern. Allerdings werden auch hier, selbst wenn der Tarif diese Leistung vorsieht, keine Wahlleistungen im Krankenhaus erstattet, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung stehen. Auch ein Krankenhaustagegeld würde für diesen Fall nicht gezahlt werden. Ansonsten stehen alle tariflichen Leistungen zur Verfügung.

Was hat das nun für eine Schwangere für Konsequenzen? Bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche kommen nach meinen Recherchen drei Anbieter in Betracht. Ist eine bestimmte Schwangerschaftswoche überschritten, reduziert sich diese Auswahl auf ein bis zwei Anbieter. Nun sollte die Auswahl des geeigneten Tarifs sicher nicht auf das Kriterium „Wer nimmt mich, wenn ich schwanger bin“ reduziert werden. Andererseits ist dem Wunsch der Kundin selbstverständlich Rechnung zu tragen. Es kommt hier also darauf an, mit dem nötigen Sachverstand alle Feinheiten der in Frage kommenden Tarife zu besprechen. Es kann selbstverständlich auch sinnvoll sein, mit der Beantragung des Versicherungsschutzes bis zur Vollendung der Geburt und der medizinischen Nachversorgung zu warten. Aber auch das ist ein Risiko.

Ein weiterer Stolperstein ist die sog. Kindernachversicherung. Also die Pflicht des Versicherers, das Kind unter bestimmten Bedingungen nach der Geburt zu versichern, auch wenn dieses schwer krank ist (Kontrahierungszwang). Hier werden häufig bestimmte Vorversicherungszeiten verlangt. Es ist also zu beachten, dass der Zeitpunkt bis zum geplanten Entbindungstermin ausreichend ist. Darüber hinaus sollte aber unbedingt auch das Risiko einer Frühgeburt einkalkuliert werden.

Letztendlich kann auch hier nur die Kundin selber, nach einer ausführlichen Darstellung aller Vor- und Nachteile sowie der Risiken und der zu umschiffender Klippen, eine Entscheidung treffen.

Randbemerkung: Ein Krankenversicherer vertritt den Standpunkt, dass eine Ablehnung eines Antrags einer Schwangeren gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verstößt. Damit steht dieser Versicherer aber ganz offensichtlich allein auf weiter Flur. Die Verweigerungshaltung der Krankenversicherer ist ambivalent zu betrachten. Einerseits ist es verständlich, dass ein Antrag einer Schwangeren abgelehnt wird. Man kann auch kein brennendes Haus mehr gegen Feuer versichern. Andererseits handelt es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Krankheit. Außerdem sind die Kosten für Schwangerschaft und Entbindung in den Beiträgen einkalkuliert.